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Betrifft: Betreuung 10

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D. Strukturen im <strong>Betreuung</strong>swesen<br />

Die Patientenanwaltschaft selbst ist über Vereine organisiert, die seitens des Bundesministeriums<br />

für Justiz finanziert werden. Auf diese Weise wird die Unabhängigkeit<br />

der Patientenanwaltschaft vom Gesundheitswesen, dem Krankenhaus, seinem Träger<br />

oder dem für Krankenanstaltenrecht zuständigen Gesundheitsministerium abgesichert.<br />

In acht (von neun) Bundesländern stellt der Verein VertretungsNetz (www.patientenanwalt.at)<br />

den Gerichten PatientenanwältInnen zur Verfügung. PatientenanwältInnen<br />

arbeiten in multiprofessionellen Teams von JuristInnen, PsychologInnen, SoziologInnen,<br />

…. Dadurch fließen unterschiedliche Betrachtungsweisen in die fachliche Auseinandersetzung<br />

der Patientenanwaltschaft ein.<br />

Die Büros der Patientenanwaltschaft befinden sich direkt im Krankenhaus. Die Krankenhäuser<br />

sind gesetzlich verpflichtet, der Patientenanwaltschaft geeignete Räumlichkeiten<br />

zur Verfügung zu stellen. So sind PatientenanwältInnen für PatientInnen,<br />

die an psychiatrischen Abteilungen stationär aufgenommen sind, gut erreichbar. Die<br />

Patientenanwaltschaft hat ihre spezielle Expertise in der Sicherstellung des Rechtsschutzes<br />

in der Psychiatrie.<br />

Die Kerntätigkeit der PatientenanwältInnen liegt in der gesetzlichen Vertretung untergebrachter<br />

PatientInnen. Außerdem bietet die Patientenanwaltschaft kostenlose<br />

Beratungen und Unterstützung an<br />

• für alle PatientInnen von psychiatrischen Abteilungen, damit sie Aufenthalt und<br />

Therapie aktiv mitgestalten können,<br />

• für Personen, die Fragen zum Aufenthalt in einer psychiatrischen Abteilung<br />

haben,<br />

• für Angehörige von Betroffenen und<br />

• für MitarbeiterInnen von sozialen Institutionen und Krankenhäusern.<br />

III. Wie kommt nun eine PatientIn zu ihrer PatientenanwältIn?<br />

Untergebrachte PatientInnen müssen normalerweise nicht aktiv werden, um mit der<br />

Patientenanwaltschaft in Kontakt zu kommen. Die PatientenanwältInnen suchen die<br />

untergebrachten PatientInnen von sich aus auf. PatientenanwältInnen werden nicht<br />

erst aufgrund von Beschwerden tätig, sondern per gesetzlichem Auftrag, sobald eine<br />

Person untergebracht ist. Unterbringungen müssen der Patientenanwaltschaft (und<br />

dem zuständigen Gericht) unverzüglich gemeldet werden. Ziel der Patientenanwaltschaft<br />

ist es, die untergebrachten PatientInnen möglichst schnell zu erreichen.<br />

Dadurch soll so rasch wie möglich allfällig notwendiger Vertretungsbedarf gegenüber<br />

dem Krankenhaus abgeklärt werden und die PatientInnen sollen über das gerichtliche<br />

Überprüfungsverfahren und die Einrichtung der Patientenanwaltschaft informiert<br />

werden.<br />

PatientenanwältInnen haben gesetzlich festgeschriebene Rechte und Pflichten.<br />

So muss die Patientenanwaltschaft von Unterbringungen und anderen weitergehenden<br />

Beschränkungsmaßnahmen unverzüglich informiert werden, ÄrztInnen müssen<br />

gegenüber PatienanwältInnen über untergebrachte PatientInnen Auskunft geben,<br />

PatientenanwältInnen haben bei untergebrachten PatientInnen Einsichtsrecht in die<br />

Krankengeschichte.<br />

Umgekehrt sind PatientenanwältInnen verpflichtet, PatientInnen über beabsichtigte<br />

Vertretungshandlungen zu informieren und den Wünschen der PatientInnen zu entsprechen,<br />

soweit dies dem Wohl der PatientInnen nicht offenbar abträglich ist. Das

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