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Betrifft: Betreuung 10

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Teil I Der 11. VGT Diskussionsbeiträge und Arbeitsergebnisse<br />

Beschwerdekultur – Suche nach Instrumenten, die der<br />

Rechtsverwirklichung dienen<br />

Arbeitsgruppe 2<br />

Moderation: Elke Beermann, Prof. Dr. Wolf Crefeld, Ruth Fricke, Gudrun Uebele<br />

I. Gesetze setzen sich nicht von selbst durch<br />

So helfen auch gute Gesetzesvorschriften den Betroffenen wenig, solange das mit<br />

ihnen gegebene Recht nicht zu den Betroffenen gelangt. Menschen mit psychischen<br />

Beeinträchtigungen sind oft nicht in der Lage, ihr Recht bei Gericht einzuklagen. Doch<br />

gerade sie trifft es, wenn die Unterausstattung der Einrichtungen und Dienste zu ihrer<br />

Versorgung oder Behandlung zu Umgangs- und Behandlungsweisen führt, bei<br />

denen die Würde der betroffenen Menschen missachtet und die missbräuchliche<br />

Anwendung von Macht und Gewalt regelhafte Züge aufweist.<br />

Der Münchener Strafrechtler Horst Schüler-Springorum forderte deshalb zu Beginn<br />

der Psychiatriereform einen „Schutz vor den Schützern“. Im gleichen Sinne stellten<br />

die Wiener Soziologen Jürgen Pelikan und Rudolf Forster im Auftrag des dortigen<br />

Bundesjustizministeriums die Notwendigkeit besonderer Maßnahmen zum Schutz<br />

der Rechte psychisch beeinträchtigter Menschen dar.<br />

Diesem Ziel sollen besondere gesetzliche Vorschriften und Institutionen dienen wie<br />

z.B. gerichtliche Genehmigungsvorbehalte, rechtliche <strong>Betreuung</strong>, Besuchskommissionen,<br />

Kontrollen durch die Heimaufsicht, Patientenfürsprecher usw.. Doch wie<br />

Berichte belegen, entfalten solche Vorschriften und Maßnahmen nicht immer die<br />

Wirksamkeit, die man von ihnen erwartet. Beschwerden der betroffenen Menschen,<br />

aber auch ihrer Angehörigen und berufsmäßigen oder ehrenamtlichen Helfer finden<br />

nicht immer ein aufmerksames Ohr, oder sie gehen in einem undurchschaubaren<br />

Gewirr von Bürokratie, Unverständnis und Eigeninteressen unter. Doch Erfahrungen<br />

zeigen auch, dass sich das ändern lässt, und dass mit geeigneten Mitteln und Arbeitsweisen<br />

die Rechte der betroffenen Menschen recht wirksam zur Geltung gebracht<br />

werden können.<br />

Um die Frage, wovon diese Wirksamkeit abhängt und wie Beschwerden wesentlich<br />

zur Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung beitragen können, wird es in dieser<br />

Arbeitsgruppe gehen. Dazu wird zunächst über die Erfahrungen aus der Praxis<br />

des in Österreich gesetzlich geregelten Instituts der Patientenanwaltschaften berichtet.<br />

Dem folgt die Darstellung der Ergebnisse eines mehrjährigen, von der Aktion<br />

Mensch finanzierten Projekts „Unabhängige Beschwerdestellen in der Psychiatrie“.<br />

Hinzukommen Erfahrungen aus einer ostwestfälischen unabhängigen Beschwerdestelle.<br />

II. Die österreichische Patientenanwaltschaft nach<br />

Unterbringungsgesetz<br />

PatientenanwältInnen stehen Menschen zur Seite, die in psychiatrischen Krankenhäusern<br />

zwangsweise untergebracht sind. Ab Beginn der Unterbringung bekommt<br />

die untergebrachte Person per Gesetz eine PatientenanwältIn zur Seite gestellt.<br />

Deren Aufgabe ist es, die untergebrachte Person gegenüber dem Krankenhaus und<br />

im gerichtlichen Unterbringungsverfahren parteilich zu vertreten.<br />

Die Vertretungsbefugnis bezieht sich auf den Zeitraum der Unterbringung.<br />

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