Betrifft: Betreuung 10
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Teil I Der 11. VGT Diskussionsbeiträge und Arbeitsergebnisse<br />
Beschwerdekultur – Suche nach Instrumenten, die der<br />
Rechtsverwirklichung dienen<br />
Arbeitsgruppe 2<br />
Moderation: Elke Beermann, Prof. Dr. Wolf Crefeld, Ruth Fricke, Gudrun Uebele<br />
I. Gesetze setzen sich nicht von selbst durch<br />
So helfen auch gute Gesetzesvorschriften den Betroffenen wenig, solange das mit<br />
ihnen gegebene Recht nicht zu den Betroffenen gelangt. Menschen mit psychischen<br />
Beeinträchtigungen sind oft nicht in der Lage, ihr Recht bei Gericht einzuklagen. Doch<br />
gerade sie trifft es, wenn die Unterausstattung der Einrichtungen und Dienste zu ihrer<br />
Versorgung oder Behandlung zu Umgangs- und Behandlungsweisen führt, bei<br />
denen die Würde der betroffenen Menschen missachtet und die missbräuchliche<br />
Anwendung von Macht und Gewalt regelhafte Züge aufweist.<br />
Der Münchener Strafrechtler Horst Schüler-Springorum forderte deshalb zu Beginn<br />
der Psychiatriereform einen „Schutz vor den Schützern“. Im gleichen Sinne stellten<br />
die Wiener Soziologen Jürgen Pelikan und Rudolf Forster im Auftrag des dortigen<br />
Bundesjustizministeriums die Notwendigkeit besonderer Maßnahmen zum Schutz<br />
der Rechte psychisch beeinträchtigter Menschen dar.<br />
Diesem Ziel sollen besondere gesetzliche Vorschriften und Institutionen dienen wie<br />
z.B. gerichtliche Genehmigungsvorbehalte, rechtliche <strong>Betreuung</strong>, Besuchskommissionen,<br />
Kontrollen durch die Heimaufsicht, Patientenfürsprecher usw.. Doch wie<br />
Berichte belegen, entfalten solche Vorschriften und Maßnahmen nicht immer die<br />
Wirksamkeit, die man von ihnen erwartet. Beschwerden der betroffenen Menschen,<br />
aber auch ihrer Angehörigen und berufsmäßigen oder ehrenamtlichen Helfer finden<br />
nicht immer ein aufmerksames Ohr, oder sie gehen in einem undurchschaubaren<br />
Gewirr von Bürokratie, Unverständnis und Eigeninteressen unter. Doch Erfahrungen<br />
zeigen auch, dass sich das ändern lässt, und dass mit geeigneten Mitteln und Arbeitsweisen<br />
die Rechte der betroffenen Menschen recht wirksam zur Geltung gebracht<br />
werden können.<br />
Um die Frage, wovon diese Wirksamkeit abhängt und wie Beschwerden wesentlich<br />
zur Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung beitragen können, wird es in dieser<br />
Arbeitsgruppe gehen. Dazu wird zunächst über die Erfahrungen aus der Praxis<br />
des in Österreich gesetzlich geregelten Instituts der Patientenanwaltschaften berichtet.<br />
Dem folgt die Darstellung der Ergebnisse eines mehrjährigen, von der Aktion<br />
Mensch finanzierten Projekts „Unabhängige Beschwerdestellen in der Psychiatrie“.<br />
Hinzukommen Erfahrungen aus einer ostwestfälischen unabhängigen Beschwerdestelle.<br />
II. Die österreichische Patientenanwaltschaft nach<br />
Unterbringungsgesetz<br />
PatientenanwältInnen stehen Menschen zur Seite, die in psychiatrischen Krankenhäusern<br />
zwangsweise untergebracht sind. Ab Beginn der Unterbringung bekommt<br />
die untergebrachte Person per Gesetz eine PatientenanwältIn zur Seite gestellt.<br />
Deren Aufgabe ist es, die untergebrachte Person gegenüber dem Krankenhaus und<br />
im gerichtlichen Unterbringungsverfahren parteilich zu vertreten.<br />
Die Vertretungsbefugnis bezieht sich auf den Zeitraum der Unterbringung.<br />
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