27.02.2013 Aufrufe

Betrifft: Betreuung 10

Betrifft: Betreuung 10

Betrifft: Betreuung 10

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Grußwort der Bundesministerin der Justiz<br />

Brigitte Zypries, übermittelt durch Dr. Thomas Meyer<br />

17<br />

Grußwort<br />

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 11. Vormundschaftsgerichtstages grüße<br />

ich vielmals. Diese Tagung wird wegen der FGG-Reform die letzte unter diesem<br />

Namen sein. Was die Justiz tun kann, um Hilfebedürftigen ein Höchstmaß an Selbstbestimmung<br />

zu ermöglichen, wird uns aber auch weiterhin beschäftigen.<br />

Die Teilhabe betreuter Menschen am Alltag ist untrennbar mit Selbstbestimmung verbunden.<br />

Nur wer selbst bestimmen kann, wie, mit wem und auf welche Weise er sein<br />

Leben gestaltet, erfährt eine vollwertige Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Dass<br />

diese Teilhabe auch Menschen mit Einschränkungen zuteil wird, ist eines der zentralen<br />

Anliegen des <strong>Betreuung</strong>srechts.<br />

Ein wesentliches Ziel der Reform des Vormundschaftsrechts 1992 war es, die Betroffenen<br />

in den Mittelpunkt zu stellen. An die Stelle der früheren Verwaltung der Menschen<br />

unter Vormundschaft oder Pflegschaft vom Schreibtisch aus ist der Grundsatz<br />

der persönlichen <strong>Betreuung</strong> getreten: Der Betreuer hat die Wünsche des Betreuten<br />

im persönlichen Kontakt zu ermitteln und bei seiner Tätigkeit für den Betreuten zu<br />

beachten. Der Betreuer hat dazu beizutragen, dass der Betreute im Rahmen seiner<br />

Möglichkeiten ein selbstbestimmtes Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen<br />

gestalten kann.<br />

Wie ist es nach 20 Jahren und zwei Reformgesetzen mit der Alltagstauglichkeit des<br />

<strong>Betreuung</strong>srechts für die betreuten Menschen bestellt? Ich meine, das <strong>Betreuung</strong>srecht<br />

ist auch heute noch ein verlässliches rechtliches Fundament für die Teilhabe der<br />

betreuten Menschen in allen Bereichen unseres Lebens. Die tägliche <strong>Betreuung</strong>sarbeit<br />

hat sich aber den rechtlichen und tatsächlichen Entwicklungen anzupassen und<br />

dabei neue Anforderungen zu meistern. Dazu gehören auch die berufliche Integration<br />

psychisch kranker Menschen sowie neue Wohn- und Lebensformen für Menschen<br />

mit den unterschiedlichsten Einschränkungen. Auch die Fixierungspraxis in Pflegeheimen<br />

steht dieser Tage im Licht der Öffentlichkeit. Einmal mehr wird deutlich, dass<br />

die richterliche Tätigkeit in diesem Bereich von besonders hoher Verantwortung<br />

geprägt ist, gleichzeitig aber auch die personellen Mittel vorhanden sein müssen, um<br />

dieser Verantwortung gerecht zu werden.<br />

Ein besonders aktuelles Thema ist die Umsetzung des Persönlichen Budgets. Die<br />

Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen nach dem Neunten<br />

Buch des Sozialgesetzbuches können seit dem 1. Januar 2008 von jedem Leistungsberechtigten<br />

auch in Form eines Persönlichen Budgets beantragt werden.<br />

Dadurch ergeben sich im Sozialrecht neue Möglichkeiten einer Teilhabe mit mehr<br />

Selbstbestimmung. Dazu soll auch in der <strong>Betreuung</strong> eine adäquate Umsetzung<br />

gefunden werden. Auf die betroffenen Menschen kommen aber nicht nur flexiblere<br />

Gestaltungsmöglichkeiten bei den Unterstützungsleistungen zu. Mit mehr Selbstbestimmung<br />

ist auch mehr Arbeit durch eigene Verwaltung verbunden. Wichtig ist mir,<br />

dass der mit dem Persönlichen Budget verbundene Verwaltungsaufwand in der<br />

<strong>Betreuung</strong> nicht zu Lasten der Zeit für die persönlichen Kontakte der Betreuer mit den<br />

Betreuten geht.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!