Betrifft: Betreuung 10
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Grußwort der Bundesministerin der Justiz<br />
Brigitte Zypries, übermittelt durch Dr. Thomas Meyer<br />
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Grußwort<br />
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 11. Vormundschaftsgerichtstages grüße<br />
ich vielmals. Diese Tagung wird wegen der FGG-Reform die letzte unter diesem<br />
Namen sein. Was die Justiz tun kann, um Hilfebedürftigen ein Höchstmaß an Selbstbestimmung<br />
zu ermöglichen, wird uns aber auch weiterhin beschäftigen.<br />
Die Teilhabe betreuter Menschen am Alltag ist untrennbar mit Selbstbestimmung verbunden.<br />
Nur wer selbst bestimmen kann, wie, mit wem und auf welche Weise er sein<br />
Leben gestaltet, erfährt eine vollwertige Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Dass<br />
diese Teilhabe auch Menschen mit Einschränkungen zuteil wird, ist eines der zentralen<br />
Anliegen des <strong>Betreuung</strong>srechts.<br />
Ein wesentliches Ziel der Reform des Vormundschaftsrechts 1992 war es, die Betroffenen<br />
in den Mittelpunkt zu stellen. An die Stelle der früheren Verwaltung der Menschen<br />
unter Vormundschaft oder Pflegschaft vom Schreibtisch aus ist der Grundsatz<br />
der persönlichen <strong>Betreuung</strong> getreten: Der Betreuer hat die Wünsche des Betreuten<br />
im persönlichen Kontakt zu ermitteln und bei seiner Tätigkeit für den Betreuten zu<br />
beachten. Der Betreuer hat dazu beizutragen, dass der Betreute im Rahmen seiner<br />
Möglichkeiten ein selbstbestimmtes Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen<br />
gestalten kann.<br />
Wie ist es nach 20 Jahren und zwei Reformgesetzen mit der Alltagstauglichkeit des<br />
<strong>Betreuung</strong>srechts für die betreuten Menschen bestellt? Ich meine, das <strong>Betreuung</strong>srecht<br />
ist auch heute noch ein verlässliches rechtliches Fundament für die Teilhabe der<br />
betreuten Menschen in allen Bereichen unseres Lebens. Die tägliche <strong>Betreuung</strong>sarbeit<br />
hat sich aber den rechtlichen und tatsächlichen Entwicklungen anzupassen und<br />
dabei neue Anforderungen zu meistern. Dazu gehören auch die berufliche Integration<br />
psychisch kranker Menschen sowie neue Wohn- und Lebensformen für Menschen<br />
mit den unterschiedlichsten Einschränkungen. Auch die Fixierungspraxis in Pflegeheimen<br />
steht dieser Tage im Licht der Öffentlichkeit. Einmal mehr wird deutlich, dass<br />
die richterliche Tätigkeit in diesem Bereich von besonders hoher Verantwortung<br />
geprägt ist, gleichzeitig aber auch die personellen Mittel vorhanden sein müssen, um<br />
dieser Verantwortung gerecht zu werden.<br />
Ein besonders aktuelles Thema ist die Umsetzung des Persönlichen Budgets. Die<br />
Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen nach dem Neunten<br />
Buch des Sozialgesetzbuches können seit dem 1. Januar 2008 von jedem Leistungsberechtigten<br />
auch in Form eines Persönlichen Budgets beantragt werden.<br />
Dadurch ergeben sich im Sozialrecht neue Möglichkeiten einer Teilhabe mit mehr<br />
Selbstbestimmung. Dazu soll auch in der <strong>Betreuung</strong> eine adäquate Umsetzung<br />
gefunden werden. Auf die betroffenen Menschen kommen aber nicht nur flexiblere<br />
Gestaltungsmöglichkeiten bei den Unterstützungsleistungen zu. Mit mehr Selbstbestimmung<br />
ist auch mehr Arbeit durch eigene Verwaltung verbunden. Wichtig ist mir,<br />
dass der mit dem Persönlichen Budget verbundene Verwaltungsaufwand in der<br />
<strong>Betreuung</strong> nicht zu Lasten der Zeit für die persönlichen Kontakte der Betreuer mit den<br />
Betreuten geht.