Betrifft: Betreuung 10
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Teil I Der 11. VGT Diskussionsbeiträge und Arbeitsergebnisse<br />
ungsrechts, Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im <strong>Betreuung</strong>swesen, insbesondere<br />
für die Aufgaben der <strong>Betreuung</strong>sbehörden und <strong>Betreuung</strong>svereine, die<br />
Förderung des Ehrenamtes im <strong>Betreuung</strong>swesen und die Förderung der Vorsorge<br />
durch Vorsorgevollmacht und <strong>Betreuung</strong>sverfügung.<br />
Durch die neue Arbeitsordnung der BAGüS ab 01.12.2008 wird der Ausschuss zum<br />
ständigen Fachausschuss und ist damit fest in der BAGüS etabliert.<br />
3. <strong>Betreuung</strong>svereine<br />
Die Gründung der Bundeskonferenz der <strong>Betreuung</strong>svereine – BUKO – hatte in Teilen<br />
von Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege Verunsicherung und Skepsis ausgelöst.<br />
Zwischenzeitlich wird jedoch die Notwendigkeit einer überverbandlichen Interessenvertretung<br />
auf Bundesebene gesehen. Die Fachlichkeit der BUKO erfährt Anerkennung<br />
durch die Beteiligung an bundesweiten Projekten.<br />
4. Konferenz oberster Landessozialbehörden (KOLS)<br />
Im Bereich der Landesjustizministerien besteht zum Thema der rechtlichen <strong>Betreuung</strong><br />
eine engmaschige bundesweite Vernetzung. Die KOLS hat sich vor diesem Hintergrund<br />
mit der Frage befasst, ob es in Anbetracht evtl. anstehender struktureller<br />
Veränderungen im <strong>Betreuung</strong>srecht nach dem Abschluss der Evaluation des<br />
2. BtÄndG aus fachlicher Sicht sinnvoll ist, entsprechende Beratungsstrukturen insbesondere<br />
zwischen Vertretern der Sozialministerien der Länder unter Einbeziehung<br />
des Bundesministeriums für Familie und Senioren, der Kommunalen Spitzenverbände<br />
und der überörtlichen <strong>Betreuung</strong>sbehörden zu schaffen.<br />
Mit einem einstimmigen Beschluss hat die KOLS sich für die Einrichtung einer bundesweiten<br />
AG „rechtliche <strong>Betreuung</strong>“ ausgesprochen.<br />
5. Kommunale Spitzenverbände der Länder – Deutscher Landkreistag/<br />
Deutscher Städtetag<br />
Durch die Diskussionen in den <strong>Betreuung</strong>sbehörden über die Notwendigkeit eines<br />
bundesweiten fachlichen Austauschs und die Netzwerkarbeit in einzelnen Ländern<br />
mit unterschiedlichen Projekten, in die auch die Spitzenverbände einbezogen wurden,<br />
ist das Thema <strong>Betreuung</strong> nunmehr auch dort wieder mehr in den Fokus geraten.<br />
VI. Abschluss<br />
Eines der am meisten gebrauchten Satzzeichen in diesem „Protokoll“ ist das Fragezeichen.<br />
Womöglich geht es dem Gesetzgeber genau so.<br />
Insbesondere wenn der Schlussbericht zur Evaluation des 2. BtÄndG vorliegt, wird<br />
man vor grundlegenden Entscheidungen stehen:<br />
• Soll wieder nachgebessert werden?<br />
• Sollen grundlegende strukturelle Veränderungen durch Aufgabenverlagerungen<br />
vorgenommen werden?<br />
• Soll es so bleiben wie es ist und (endlich) Ruhe einkehren?<br />
VII. Ergebnis der Arbeitsgruppe:<br />
Inwieweit Veränderungen der bisherigen gesetzlichen Strukturen tatsächlich zu einer<br />
Qualitätsverbesserung beitragen können, ist kritisch zu hinterfragen. Für die weitere<br />
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