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Betrifft: Betreuung 10

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Teil I Der 11. VGT Diskussionsbeiträge und Arbeitsergebnisse<br />

ungsrechts, Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im <strong>Betreuung</strong>swesen, insbesondere<br />

für die Aufgaben der <strong>Betreuung</strong>sbehörden und <strong>Betreuung</strong>svereine, die<br />

Förderung des Ehrenamtes im <strong>Betreuung</strong>swesen und die Förderung der Vorsorge<br />

durch Vorsorgevollmacht und <strong>Betreuung</strong>sverfügung.<br />

Durch die neue Arbeitsordnung der BAGüS ab 01.12.2008 wird der Ausschuss zum<br />

ständigen Fachausschuss und ist damit fest in der BAGüS etabliert.<br />

3. <strong>Betreuung</strong>svereine<br />

Die Gründung der Bundeskonferenz der <strong>Betreuung</strong>svereine – BUKO – hatte in Teilen<br />

von Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege Verunsicherung und Skepsis ausgelöst.<br />

Zwischenzeitlich wird jedoch die Notwendigkeit einer überverbandlichen Interessenvertretung<br />

auf Bundesebene gesehen. Die Fachlichkeit der BUKO erfährt Anerkennung<br />

durch die Beteiligung an bundesweiten Projekten.<br />

4. Konferenz oberster Landessozialbehörden (KOLS)<br />

Im Bereich der Landesjustizministerien besteht zum Thema der rechtlichen <strong>Betreuung</strong><br />

eine engmaschige bundesweite Vernetzung. Die KOLS hat sich vor diesem Hintergrund<br />

mit der Frage befasst, ob es in Anbetracht evtl. anstehender struktureller<br />

Veränderungen im <strong>Betreuung</strong>srecht nach dem Abschluss der Evaluation des<br />

2. BtÄndG aus fachlicher Sicht sinnvoll ist, entsprechende Beratungsstrukturen insbesondere<br />

zwischen Vertretern der Sozialministerien der Länder unter Einbeziehung<br />

des Bundesministeriums für Familie und Senioren, der Kommunalen Spitzenverbände<br />

und der überörtlichen <strong>Betreuung</strong>sbehörden zu schaffen.<br />

Mit einem einstimmigen Beschluss hat die KOLS sich für die Einrichtung einer bundesweiten<br />

AG „rechtliche <strong>Betreuung</strong>“ ausgesprochen.<br />

5. Kommunale Spitzenverbände der Länder – Deutscher Landkreistag/<br />

Deutscher Städtetag<br />

Durch die Diskussionen in den <strong>Betreuung</strong>sbehörden über die Notwendigkeit eines<br />

bundesweiten fachlichen Austauschs und die Netzwerkarbeit in einzelnen Ländern<br />

mit unterschiedlichen Projekten, in die auch die Spitzenverbände einbezogen wurden,<br />

ist das Thema <strong>Betreuung</strong> nunmehr auch dort wieder mehr in den Fokus geraten.<br />

VI. Abschluss<br />

Eines der am meisten gebrauchten Satzzeichen in diesem „Protokoll“ ist das Fragezeichen.<br />

Womöglich geht es dem Gesetzgeber genau so.<br />

Insbesondere wenn der Schlussbericht zur Evaluation des 2. BtÄndG vorliegt, wird<br />

man vor grundlegenden Entscheidungen stehen:<br />

• Soll wieder nachgebessert werden?<br />

• Sollen grundlegende strukturelle Veränderungen durch Aufgabenverlagerungen<br />

vorgenommen werden?<br />

• Soll es so bleiben wie es ist und (endlich) Ruhe einkehren?<br />

VII. Ergebnis der Arbeitsgruppe:<br />

Inwieweit Veränderungen der bisherigen gesetzlichen Strukturen tatsächlich zu einer<br />

Qualitätsverbesserung beitragen können, ist kritisch zu hinterfragen. Für die weitere<br />

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