Betrifft: Betreuung 10
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Teil I Der 11. VGT Diskussionsbeiträge und Arbeitsergebnisse<br />
Hilf Hilfsmittel itt l und d<br />
technisch-elektronische<br />
i i<br />
Lösungen<br />
Abb. 2: Alternative Interventionen<br />
Umgebungsanpassung<br />
u. ba baul.-architektonische<br />
l architektonische<br />
MMaßnahmen ß h<br />
Person mit Demenz<br />
u./o. Sturzgefährdung<br />
u u./o. /o herausford. herausford Verhalten<br />
u u./o. /o Selbstgefährdung<br />
VI. Rechtliche Aspekte von Alternativen<br />
Auch für Alternativen kann ggfs. eine Legalisierung erforderlich werden. Hierbei sind<br />
nicht die Art der alternativen Lösung entscheidend, sondern der Zweck bzw. die Zielsetzung<br />
ihrer Anwendung – in Abhängigkeit von den potenziellen Fähigkeiten einer<br />
betroffenen Person:<br />
Wenn eine Person am Verlassen der Tür durch das persönliche Intervenieren einer<br />
Pflegeperson gehindert wird, stellt dies im Rechtssinne eine FEM dar. Auch eine versteckte<br />
Tür ist als FEM für eine betreffende Person mit gezieltem Weglaufdrang ggfs.<br />
zu legalisieren. Dasselbe gilt für den Einsatz einer Sensormatte, wenn die Person bei<br />
Alarmgebung regelmäßig wieder ins Bett geschickt wird, obwohl diese aufstehen<br />
möchte. Folgt dagegen eine auf das Bedürfnis der Person abzielende pflegerische<br />
Intervention, z.B. ein Toilettengang, handelt es sich im rechtlichen Sinne nicht um<br />
eine FEM (Klie 2006). Andererseits ist selbstverständlich zu berücksichtigen, dass bei<br />
einer solchen Maßnahme das Grundrecht auf persönliche Privatsphäre tangiert wird,<br />
ebenso wie bei z.B. Funklösungen oder Personenortungssystemen. Hier müssen die<br />
jeweiligen Rechtsgüter im Rahmen des interdisziplinären Entscheidungsprozesses<br />
sorgfältig individuell auf Basis des (mutmaßlichen) Willens der betroffenen Person<br />
abgewogen werden.<br />
Grundsätzlich gilt (und hierauf sollte der Betreuer achten!): Insbesondere technischelektronische<br />
Lösungen erfordern die Einbindung und Festschreibung in ein Gesamtkonzept<br />
der Versorgung, welches die Interventionen festlegt, die jeweils auf eine Alarmierung<br />
oder Signalgebung erfolgen sollen.<br />
Das „gefühlte“ Haftungsrisiko der Pflege ist hoch. Das Bedürfnis, vermeintlich auf<br />
„Nummer sicher“ zu gehen, stellt häufig ein erhebliches Hemmnis dar, vor dem Einsatz<br />
von FEM alle Alternativen auszuschöpfen. Es besteht die weit verbreitete Fehlannahme,<br />
dass durch Juristen bestimmt wird, was fachlich geboten ist, statt sich am<br />
allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse (z.B. Expertenstandard<br />
Sturzprophylaxe, Qualitätsniveau I der BUKO-QS (Buko-QS 2008)) zu orien-<br />
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Pflege- g und Konzept- p<br />
gestützte g Lösungen g