27.02.2013 Aufrufe

Betrifft: Betreuung 10

Betrifft: Betreuung 10

Betrifft: Betreuung 10

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Teil I Der 11. VGT Diskussionsbeiträge und Arbeitsergebnisse<br />

gebessertem objektivem Befinden, aber auch in partiell gebessertem subjektivem<br />

Erleben in die Seniorenwohngemeinschaft entlassen.<br />

Fallbericht 2:<br />

Die 37-jährige Patientin Frau B. war erstmals im Jahr 1990 erkrankt. Jahrelang war die<br />

Patientin ohne ärztliche Therapie. Schließlich wandte sich die Mutter der Patientin an<br />

den Sozialpsychiatrischen Dienst, mit der Bitte um Einrichtung einer <strong>Betreuung</strong> bzw.<br />

ggf. auch Zwangsbehandlung. Bei der Kontaktaufnahme berichtete die Patientin, es<br />

gehe ihr gut, sie lehnte eine ambulante Behandlung ab. Fremdanamnestisch wurde<br />

berichtet, die Patientin habe sich zunehmend zurückgezogen, soziale Kontakte abgebrochen,<br />

sei verwahrlost und schreie tags und nachts um Hilfe. Darüber hinaus habe<br />

sie benannt, dass sie unter Vergiftungsängsten leide und durch die Satellitenschüssel<br />

Befehle erhalten habe. Seitens der begutachtenden Ärzte wurde die Diagnose einer<br />

paranoiden Schizophrenie gestellt. Es ergäben sich Hinweise auf einen hohen Leidensdruck,<br />

der von der Patientin aktuell verneint werde. Die Patientin sei in Gefahr,<br />

ohne adäquate Therapie mit einer Verschlechterung des psychosozialen Zustandes<br />

und einer Chronifizierung konfrontiert zu werden.<br />

Es erfolgte die Einrichtung einer <strong>Betreuung</strong>, und es kam zu einem zunächst formal<br />

freiwilligen stationären Aufenthalt, in dessen Rahmen sich die Patientin widerwillig<br />

darauf einließ, ein Neuroleptikum oral einzunehmen. Da sie insistierte, entlassen werden<br />

zu wollen und keine weitere Indikation zur geschlossenen Unterbringung gesehen<br />

wurde, wurde sie gegen den ärztlichen Rat entlassen. Es kam in einem Zeitraum<br />

von 9 Monaten wiederholt zu stationären Aufenthalten. Es zeigte sich, wenn auch<br />

langsam, im Verlauf unter oraler Medikation eine stetige Besserung des Befindens<br />

der Patientin, die jedoch immer wieder angedeutet wahnhafte Äußerungen machte<br />

und sozial weiterhin sehr isoliert war. Nach einigen Monaten insistierte die Patientin<br />

erneut auf einer Entlassung. Diesem Wunsch wurde stattgegeben. Zu Hause setzte<br />

die Patientin die Medikation ab. Auf Anraten ihres Betreuers stellte sie sich erneut vor.<br />

Ihr wurde eine tagesklinische Therapie angeboten, in der Hoffnung, durch diese<br />

Strukturierung und Therapie eine Verbesserung des Zustandsbildes erzielen und sie<br />

auch wieder dahingehend überzeugen zu können, eine Medikation einzunehmen.<br />

Die Patientin erschien regelmäßig täglich auf der Station, wollte jedoch keinerlei Medikation<br />

einnehmen. Schließlich erschien der Zustand der Patientin sich insofern zu verschlechtern,<br />

als sie innerlich sehr gequält wirkte; sie verneinte wahnhaftes Erleben,<br />

indirekte Hinweise deuteten jedoch darauf hin. Sie wirkte zunehmend ungepflegter<br />

und in Folge des langfristigen Behandlungsverlaufes – mit deutlicher Gequältheit der<br />

Patientin, die von ihr jedoch krankheitsbedingt verbal negiert werden musste-, kam<br />

im Rahmen der 14-tägigen gemeinsamen Konferenzen mit dem Team und dem<br />

Betreuer und der Patientin schließlich die Frage auf, ob eine erneute stationäre Therapie<br />

sinnvoll sei. Diese Möglichkeit wurde von der Patientin abgelehnt. Es wurde<br />

schließlich eine vollstationäre Unterbringung mit ggf. auch Zwangsbehandlung als<br />

indiziert erachtet. Daraufhin wurde diese durch den Betreuer beantragt, es wurde ein<br />

stützendes Gutachten durch die Stationsärzte verfasst. Das notwenige externe Gutachten<br />

wurde vom Gericht in Auftrag gegeben. Dieses verzögerte sich zeitlich.<br />

Schließlich fand die Mutter der Patientin einen Brief: „Ich wurde mehrfach zusammengeschlagen<br />

und möchte Anzeige erstatten. Im Notfall hilft kein Mensch, alle stellen<br />

sich taub und dumm. Ich habe noch nicht einmal eine Wohnung, ich wünsche mir ein<br />

Haus und möchte heiraten und Kinder haben. Meine Notrufe wurden ignoriert, es<br />

wurde mehrfach eingebrochen, ich wurde geschlagen und alle haben weggeguckt,<br />

selbst Ärzte und Personal sind frech und helfen gar nicht und machen es sogar noch<br />

schlimmer. Man hat mehrfach versucht, mich umzubringen (…). Das ist ein Notruf. Ich<br />

möchte Anzeige stellen. Hilfe, das ist ein Notruf. Ich möchte Anzeige stellen. Ich<br />

122

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!