Betrifft: Betreuung 10
Betrifft: Betreuung 10
Betrifft: Betreuung 10
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Teil I Der 11. VGT Diskussionsbeiträge und Arbeitsergebnisse<br />
Ärztliches Konsil in lebensbedrohlichen Situationen<br />
Arbeitsgruppe 13<br />
Moderation: Dr. Klaus Kobert, Sybille M.Meier<br />
Beitrag: Sybille M. Meier<br />
Die Arbeitsgruppe hatte einen interdisziplinären Ansatz. Es wurden zunächst die Aufgaben<br />
und die Funktion eines ethischen Konsils in lebensbedrohlichen Situationen<br />
aus der Sicht des klinischen Ethikers Dr. Klaus Kobert, Anästhesist und Intensivmediziner,<br />
der langjährig am Evangelischen Krankenhaus in Bielefeld das dortige klinische<br />
Ethikkomitee leitet, vorgestellt.<br />
I. Das ethische Konsil in lebensbedrohlichen Situationen<br />
Der renommierte Psychiater Prof. Dr. Dörner sagte einmal: „Ein Gespenst geht um in<br />
der Medizin – die Ethik.“ Gerade für Anästhesisten bestehen viele Fortbildungsmöglichkeiten<br />
in klinischer Ethik. Generell kann gesagt werden, dass in den operativen<br />
Fächern (Chirurgie, Orthopädie etc.) eine größere Aufgeschlossenheit für Patientenverfügungen<br />
besteht. Im klinischen Alltag kann die Ethikarbeit nur dann erfolgreich<br />
sein, wenn sie von den Klinikleitungen und den Pflegenden getragen wird. Leider<br />
haben deutschlandweit nur 250 Krankenhäuser ein Ethikkomitee. Dabei wirft das<br />
Sterben im Krankenhaus größte Probleme im Stationsalltag auf. Die Schwestern<br />
schaffen es in Folge von Arbeitsbelastung nicht, Sterbenden die Hand zu halten. Dies<br />
wäre umso dringlicher, als nach neueren Statistiken überwiegend die Menschen im<br />
Krankenhaus versterben. Dementsprechend forderte die Zentrale Ethikkommissionen<br />
der Bundesärztekammer 2006 alle Krankenhäuser auf, klinische Ethikberatungen<br />
zu implementieren1 . Die praktische Relevanz der Ethikberatung kommt ebenso in<br />
dem Entwurf von MdB Bosbach2 zum Dritten Gesetz zur Änderung des <strong>Betreuung</strong>srechts<br />
zum Ausdruck, in dem es unter anderem heißt, dass bei der Beratung von<br />
Betreuer und behandelndem Arzt über die Nichteinwilligung oder den Widerruf der<br />
Einwilligung in eine lebenserhaltende Maßnahme in der Regel ein beratendes Konsil<br />
sinnvoll ist. In den USA sind Ethikkomitees verpflichtender Qualitätsstandard und seit<br />
1993 Voraussetzung für die Akkreditierung von Krankenhäusern.<br />
Zu den Aufgaben eines klinischen Ethikkomitees im Einzelnen:<br />
• Umsetzung von Patientenverfügungen,<br />
• beratendes Gremium der Geschäftsführung und Abteilungen,<br />
• Ausbildung von Personal und Mitgliedern,<br />
• Hospizarbeit,<br />
• Fallbesprechungen.<br />
Zu den Methoden eines Ethikkonsils:<br />
Beteiligte Personen: Pflegekräfte, Seelsorger, Angehörige, behandelnder Arzt. Alle<br />
Beteiligte sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.<br />
• Datensammlung: der behandelnde Arzt schildert die Krankengeschichte. Es wird<br />
herausgearbeitet, wie das moralische Problem lautet.<br />
1 Deutsches Ärzteblatt 2006, Jahrgang <strong>10</strong>3, A 1455 ff.<br />
2 BT-Drucks. 16/1130, § 1904 Abs. 4 BGB.<br />
<strong>10</strong>8