Newsletter 78 - Pensimo.ch
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Nr. <strong>78</strong><br />
April 2010<br />
Inhalt Investitionsbedarf der Anleger der <strong>Pensimo</strong>-Gruppe Seite 2<br />
<strong>Pensimo</strong> Management AG<br />
Obstgartenstrasse 19<br />
Postfa<strong>ch</strong> 246, CH-8042 Züri<strong>ch</strong><br />
Telefon +41 (0)43 255 21 00<br />
welcome@pensimo.<strong>ch</strong><br />
www.pensimo.<strong>ch</strong><br />
Die Anleger der <strong>Pensimo</strong>-Gruppe mö<strong>ch</strong>ten rund CHF 900 Millionen in<br />
s<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>e und ausländis<strong>ch</strong>e Immobilienanlagen investieren.<br />
Dr. Paola Prioni übernimmt die Mandatsleitung der An- Seite 3<br />
lagestiftung Testina<br />
Der Verwaltungsrat der <strong>Pensimo</strong> Management AG hat mit Zustimmung<br />
des Stiftungsrates Frau Dr. Paola Prioni zur Mandatsleiterin der Anlagestiftung<br />
Testina befördert.<br />
Jörg Ko<strong>ch</strong> wird neuer Chief Construction Officer (CCO) Seite 4<br />
der <strong>Pensimo</strong> Management AG<br />
Am 1. Mai 2010 wird Jörg Ko<strong>ch</strong> die Na<strong>ch</strong>folge von Alain Paratte als<br />
Chief Construction Officer (CCO) der <strong>Pensimo</strong>-Gruppe antreten.<br />
Swisssinvest Real Estate Investment Fund SREIF – Er- Seite 5<br />
folgrei<strong>ch</strong>e Emission und neuer Fondsleiter<br />
Die Adimosa AG konnte Ende 2009 total 241'123 neue Anteile des<br />
Swissinvest erfolgrei<strong>ch</strong> im Publikum platzieren.<br />
Seit dem 1.1.2010 ist Christian Germann für die Fondsleitung des<br />
SREIF verantwortli<strong>ch</strong>. Er löst in dieser Funktion Mi<strong>ch</strong>el S<strong>ch</strong>neider ab.<br />
Regulierung und Beaufsi<strong>ch</strong>tigung der Anlagestiftungen Seite 6<br />
Am 19. März 2010 hat das Parlament in der S<strong>ch</strong>lussabstimmung der<br />
Vorlage «BVG Strukturreform» zugestimmt. Damit erhalten die Anlagestiftungen<br />
erstmals in ihrer Ges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>te eine explizite Re<strong>ch</strong>tsgrundlage.<br />
Ri<strong>ch</strong>ard Hunziker<br />
ri<strong>ch</strong>ard.hunziker@pensimo.<strong>ch</strong>
<strong>Pensimo</strong> <strong>Newsletter</strong> Nr. <strong>78</strong><br />
April 2010 / Seite 2<br />
Investitionsbedarf der Anleger der <strong>Pensimo</strong>-Gruppe<br />
RH. Die <strong>Pensimo</strong>-Gruppe versteht si<strong>ch</strong> als selbsthilfeähnli<strong>ch</strong> aufgebautes Kompetenzzentrum<br />
für die Anlage und das Management von Immobilien für Einri<strong>ch</strong>tungen der berufli<strong>ch</strong>en Vorsorge.<br />
Die <strong>Pensimo</strong> Management AG als operative Gesells<strong>ch</strong>aft befindet si<strong>ch</strong> zu hundert Prozent im<br />
Eigentum der vier Anlagestiftungen Turidomus, <strong>Pensimo</strong>, Imoka und Testina. Damit ist eine hohe<br />
Kongruenz der Interessen von Anlegern und Management si<strong>ch</strong>ergestellt.<br />
Diese Anlegerfokussierung ma<strong>ch</strong>t es erforderli<strong>ch</strong>, regelmässig die Bedürfnisse der an den vier<br />
Anlagestiftungen beteiligten Pensionskassen na<strong>ch</strong> weiteren Immobilienanlagen abzufragen. Die<br />
vor kurzem dur<strong>ch</strong>geführte Umfrage hat ergeben, dass die an der <strong>Pensimo</strong>-Gruppe beteiligten<br />
Einri<strong>ch</strong>tungen der berufli<strong>ch</strong>en Vorsorge derzeit rund CHF 900 Millionen in s<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>e und<br />
ausländis<strong>ch</strong>e Immobilien investieren mö<strong>ch</strong>ten. Dieser Investitionsbedarf verteilt si<strong>ch</strong> wie folgt<br />
auf die einzelnen Anlagestiftungen bzw. –gruppen:<br />
Anlagestiftung Turidomus Casareal<br />
Anlagebedarf (Millionen CHF)<br />
249.6<br />
Proreal 67.4<br />
Anlagestiftung <strong>Pensimo</strong> Casareal 51.9<br />
Proreal 15.1<br />
Anlagestiftung Imoka 44.6<br />
Anlagestiftung Testina A 240.0<br />
D 140.0<br />
Anlagestiftung Adimora 93.2<br />
Total 901.8<br />
Für die Planung der Investitionstätigkeit sind neben den Bedürfnissen der Anleger au<strong>ch</strong> no<strong>ch</strong><br />
allfällige Desinvestitionen ni<strong>ch</strong>t-strategiekonformer Immobilien sowie das von den Stiftungsräten<br />
im Rahmen der Investitionsstrategien definierte Mass der Fremdfinanzierung zu berücksi<strong>ch</strong>tigen.<br />
Eine Besonderheit stellen für die Anlagegruppen der Anlagestiftung Testina angemeldeten<br />
Mittel dar: Hier wird si<strong>ch</strong> die Investitionsdauer über mehrere Jahre erstrecken. Bei der Anlagestiftung<br />
Adimora handelt es si<strong>ch</strong> um ein kürzli<strong>ch</strong> neu gegründetes Anlagegefäss, das in eher<br />
günstige Mietwohnungen investieren wird (Sti<strong>ch</strong>wort: «Affordable housing»). Eine ausführli<strong>ch</strong>e<br />
Darstellung über die Ziele, die Strategie und die Organisation der Anlagestiftung Adimora erfolgt<br />
in einer der nä<strong>ch</strong>sten Ausgaben des <strong>Newsletter</strong>s.
<strong>Pensimo</strong> <strong>Newsletter</strong> Nr. <strong>78</strong><br />
April 2010 / Seite 3<br />
Dr. Paola Prioni übernimmt die Mandatsleitung der Anlagestiftung Testina<br />
RH. Auf der Grundlage entspre<strong>ch</strong>ender Verträge besorgt die <strong>Pensimo</strong> Management AG die Ges<strong>ch</strong>äftsführung<br />
der vier Immobilien-Anlagestiftungen Turidomus, <strong>Pensimo</strong>, Imoka und Testina.<br />
Innerhalb der <strong>Pensimo</strong> Management AG ist ein Mandatsleiter verantwortli<strong>ch</strong> für die Wahrnehmung<br />
dieser Aufgabe. Die Ernennung des Mandatsleiters und seines Stellvertreters bedarf der<br />
Zustimmung dur<strong>ch</strong> den Stiftungsrat der Anlagestiftung (key-man-clause in den Ges<strong>ch</strong>äftsführungsverträgen).<br />
Der Mandatsleiter hat eine umfassende operative Verantwortung für die Organisation,<br />
den Betrieb und die Weiterentwicklung der Anlagestiftung.<br />
Der Verwaltungsrat der <strong>Pensimo</strong> Management AG hat kürzli<strong>ch</strong> Frau Dr. Paola Prioni zur neuen<br />
Mandatsleiterin für die Anlagestiftung Testina bestimmt. Sie ersetzt in dieser Funktion Ri<strong>ch</strong>ard<br />
Hunziker, der inskünftig die Aufgabe als Stellvertreter der Mandatsleiterin wahrnimmt. Paola<br />
Prioni ist für diese Aufgabe in hohem Masse prädestiniert. Seit ihrem Eintritt in die <strong>Pensimo</strong><br />
Management AG hat sie si<strong>ch</strong> ras<strong>ch</strong> ein umfassendes Wissen in den Märkten der indirekten Immobilienanlagen<br />
im Ausland angeeignet. Bereits seit einiger Zeit erfüllte sie zusätzli<strong>ch</strong> zu ihren<br />
angestammten Aufgaben wesentli<strong>ch</strong>e Funktionen aus dem Pfli<strong>ch</strong>tenheft des Mandatsleiters.<br />
Die vom Verwaltungsrat der <strong>Pensimo</strong> Management AG bes<strong>ch</strong>lossene Erweiterung des Stellenplans<br />
(zusätzli<strong>ch</strong>e Stelle im Portfoliomanagement) vers<strong>ch</strong>afft Frau Dr. Prioni die Mögli<strong>ch</strong>keit,<br />
gewisse Aufgaben zu delegieren und damit die zusätzli<strong>ch</strong>e Verantwortung für die Mandatsleitung<br />
der Anlagestiftung Testina zu übernehmen.<br />
Paola Prioni arbeitet seit dem 1. März 2008 für die <strong>Pensimo</strong> Management AG. Zuvor war sie als<br />
Fors<strong>ch</strong>erin an der University of Sydney, als Senior Consultant bei der Ecofin Investment Consulting<br />
AG und als Immobilienfa<strong>ch</strong>spezialistin bei der Zür<strong>ch</strong>er Kantonalbank tätig. Paola Prioni<br />
s<strong>ch</strong>loss ihr Volkswirts<strong>ch</strong>aftsstudium an der Universität Züri<strong>ch</strong> mit einem Doktorat (Dr.oec.publ. /<br />
PhD) ab.
<strong>Pensimo</strong> <strong>Newsletter</strong> Nr. <strong>78</strong><br />
April 2010 / Seite 4<br />
Jörg Ko<strong>ch</strong> wird neuer Chief Construction Officer (CCO) der <strong>Pensimo</strong> Management AG<br />
RH. Am 1. Mai 2010 wird Jörg Ko<strong>ch</strong> seine Aufgabe als neuer Chief Construction Officer (CCO)<br />
der <strong>Pensimo</strong>-Gruppe antreten. Jörg Ko<strong>ch</strong> (47) ist dipl. Ar<strong>ch</strong>itekt ETH/SIA. Derzeit bekleidet er<br />
die Funktion des Head Construction & Development bei UBS Global Real Estate Switzerland.<br />
Das Studium der Ar<strong>ch</strong>itektur hat Jörg Ko<strong>ch</strong> an der ETH Züri<strong>ch</strong> absolviert. Seine Ausbildung vervollständigt<br />
hat er mit dem Na<strong>ch</strong>diplomstudium MAS REM (Master in Advanced Studies Real<br />
Estate Management) am IFZ in Zug. Na<strong>ch</strong> dem Studium arbeitete er als planender und projektleitender<br />
Ar<strong>ch</strong>itekt, zuletzt als Partner in einem Ar<strong>ch</strong>itekturbüro in Züri<strong>ch</strong>. Im Jahr 2003 trat er<br />
als Leiter Neubauten bei UBS Fund Management (Switzerland) in Basel bei den Real Estate<br />
Funds in der Abteilung Construction & Development ein. 2007 wurde er zum Head Construction<br />
& Development ernannt. In dieser Eigens<strong>ch</strong>aft war Jörg Ko<strong>ch</strong> mit seinem Team verantwortli<strong>ch</strong><br />
für sämtli<strong>ch</strong>e bauli<strong>ch</strong>en Interventionen in den von UBS Global Real Estate Switzerland betreuten<br />
Portfolios. Es handelt si<strong>ch</strong> dabei um ein Immobilienvermögen von rund CHF 10 Milliarden.<br />
Zu seinen Aufgaben gehörte die Betreuung einer sehr grossen Zahl von Bauprojekten mit<br />
einem Volumen von einigen hundert Millionen Franken.<br />
Wir freuen uns ausserordentli<strong>ch</strong>, dass es gelungen ist, Jörg Ko<strong>ch</strong> für unsere Organisation zu<br />
gewinnen und wir wüns<strong>ch</strong>en ihm für seine herausforderungsrei<strong>ch</strong>e und verantwortungsvolle<br />
Aufgabe alles Gute und viel Erfolg.<br />
Dank an Alain Paratte<br />
RH. Nur sehr ungern liessen wir Ende des vergangenen Jahres unseren langjährigen Mitarbeiter Alain<br />
Paratte ziehen. Er folgte dem Ruf der Allreal, wo er heute die Funktion des Leiters Portfoliomanagement<br />
und Bauherrenvertretung wahrnimmt.<br />
Während der Zeit seiner Tätigkeit als Portfoliomanager der damals neu gegründeten Anlagestiftung<br />
Turidomus war er für ein breit diversifiziertes Portfolio von Wohn- und Ges<strong>ch</strong>äftsliegens<strong>ch</strong>aften verantwortli<strong>ch</strong><br />
und er realisierte eine Vielzahl bedeutender Bau- und Investitionsvorhaben. Später, in seiner<br />
Eigens<strong>ch</strong>aft als Chief Construction Officer (CCO) war er – ausgestattet mit einer umfassenden Kompetenz<br />
und Verantwortung – für alle strategis<strong>ch</strong>en Baufragen in der ganzen <strong>Pensimo</strong>-Gruppe zuständig.<br />
Alain Paratte bleibt uns als intelligenter und kreativer Mitarbeiter in Erinnerung. Wir haben in hohem<br />
Masse von seiner rei<strong>ch</strong>en Erfahrung als Ar<strong>ch</strong>itekt und Projektentwickler profitiert, aber au<strong>ch</strong> von seiner<br />
dur<strong>ch</strong> intellektuelle Neugierde geprägten Art, Lösungen zu su<strong>ch</strong>en und umzusetzen. Seine Fähigkeit,<br />
au<strong>ch</strong> komplexere Situationen klar zu strukturieren und verständli<strong>ch</strong> darzulegen, ist legendär. Es erstaunt<br />
ni<strong>ch</strong>t, dass Alain Paratte – Meister der freien Rede – oft und gerne als Teilnehmer an Podiumsveranstaltungen<br />
und in Beurteilungsgremien für Ar<strong>ch</strong>itekturwettbewerbe eingeladen wurde.<br />
Wir sind Alain Paratte für die gut se<strong>ch</strong>s Jahre, die er mit uns verbra<strong>ch</strong>te, ausserordentli<strong>ch</strong> dankbar.<br />
Unsere besten Wüns<strong>ch</strong>e begleiten ihn an seine neue Wirkungsstätte.
<strong>Pensimo</strong> <strong>Newsletter</strong> Nr. <strong>78</strong><br />
April 2010 / Seite 5<br />
Swissinvest – Erfolgrei<strong>ch</strong>e Emission und neuer Fondsleiter<br />
RH. Die Turbulenzen an den Finanzmärkten und ein s<strong>ch</strong>wä<strong>ch</strong>elnder Fondskurs bewogen die<br />
Fondsleitung im Herbst 2008, die damals vorbereitete Emission neuer Anteile abzusagen. Mit<br />
der darauf folgenden Rückkehr des Vertrauens an den Börsen und der damit einhergehenden<br />
Erholung der Kurse konnte si<strong>ch</strong> au<strong>ch</strong> der SREIF deutli<strong>ch</strong> von seinem Tief im November 2008<br />
lösen. Die kontinuierli<strong>ch</strong> positive Kursentwicklung im 2009 sowie getätigte und anstehende Investitionen<br />
bewogen s<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong> den Verwaltungsrat der Adimosa AG, Ende 2009 eine Emission<br />
neuer Anteile aufzulegen. Ziel war es, die Liquidität der Titel zu erhöhen und die Belastung<br />
des Fonds mit fremden Mitteln in vernünftigem Rahmen zu halten.<br />
Es wurden 241'123 neue Swissinvest-Anteile zur Zei<strong>ch</strong>nung angeboten. 16 bisherige Anteile<br />
bere<strong>ch</strong>tigten zum Bezug eines neuen Anteils zum Ausgabepreis von CHF 107.00. In diesem<br />
Preis enthalten waren der Einkauf in den laufenden Jahresertrag für die Periode vom 1.7.2009<br />
bis 4.12.2009 (Liberierungsdatum) in der Höhe von CHF 1.90 sowie die Ausgabekommission in<br />
der Höhe von CHF 3.07. Die Emission kann als Erfolg gewertet werden. Bis zum<br />
Liberierungsdatum wurden erfreuli<strong>ch</strong>erweise sämtli<strong>ch</strong>e neuen Anteile im Vorzei<strong>ch</strong>nungsre<strong>ch</strong>t<br />
übernommen.<br />
Die Kursentwicklung na<strong>ch</strong> der Neuplatzierung war geprägt von einer Jahresend-Rally mit einem<br />
ho<strong>ch</strong> von CHF 127.00 am 28.12.09, einer gegenläufigen Bewegung auf CHF 120.00 Anfang<br />
Februar und einem erneuten Anstieg auf nunmehr CHF 123.70 am 13.04.2010.<br />
Neuer Fondsleiter für den Swissinvest<br />
Der Verwaltungsrat der Adimosa AG hat mit Wirkung ab 1. Januar 2010 Christian Germann<br />
zum neuen Fondsleiter für den Swissinvest Real Estate Investment Fund SREIF gewählt. Er<br />
ersetzt in dieser Funktion Mi<strong>ch</strong>el S<strong>ch</strong>neider, der ins Portfoliomanagement der Anlagestiftung<br />
Turidomus we<strong>ch</strong>selte.<br />
Christian Germann ist Ar<strong>ch</strong>itekt FH (Fa<strong>ch</strong>ho<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>ule Brugg-Windis<strong>ch</strong>), Ba<strong>ch</strong>elor of Arts HSG<br />
(BWL) und Master of Arts HSG (Banking and Finance) der Universität St. Gallen. Er arbeitet<br />
seit dem Frühjahr 2009 für die <strong>Pensimo</strong> Management AG. Zuvor war er mehrere Jahre in<br />
einem Ar<strong>ch</strong>itekturbüro tätig.
<strong>Pensimo</strong> <strong>Newsletter</strong> Nr. <strong>78</strong><br />
April 2010 / Seite 6<br />
Regulierung und Beaufsi<strong>ch</strong>tigung der Anlagestiftungen<br />
RH. Am 19. März 2010 haben die Eidgenössis<strong>ch</strong>en Räte in der S<strong>ch</strong>lussabstimmung die Vorlage<br />
«BVG Strukturreform» angenommen. Die Referendumsfrist wird am 8. Juli 2010 ablaufen. Sofern<br />
kein Referendum ergriffen wird, ist mit einer Inkraftsetzung der neuen Gesetzesbestimmungen<br />
über die Aufsi<strong>ch</strong>tsstruktur am 1. Januar 2012 zu re<strong>ch</strong>nen. Man kann den Abs<strong>ch</strong>luss<br />
dieses Gesetzgebungsverfahrens als Meilenstein in der Entwicklung des Instruments «Anlagestiftung»<br />
bezei<strong>ch</strong>nen. Erstmals in ihrer Ges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>te bekommen nämli<strong>ch</strong> die Anlagestiftungen<br />
eine explizite Re<strong>ch</strong>tsgrundlage, na<strong>ch</strong>dem sie bis anhin im Wesentli<strong>ch</strong>en wie die<br />
Destinatärsstiftungen im ZGB geregelt waren.<br />
Die S<strong>ch</strong>affung einer expliziten Re<strong>ch</strong>tsgrundlage für die Anlagestiftungen ist ein Erfolg für die<br />
KGAST (Konferenz der Ges<strong>ch</strong>äftsführer von Anlagestiftungen). Das ist keineswegs selbstverständli<strong>ch</strong>.<br />
In der ursprüngli<strong>ch</strong>en Vorlage des Bundesrates war nämli<strong>ch</strong> weder die Frage der<br />
Einordnung der Anlagestiftung no<strong>ch</strong> deren Beaufsi<strong>ch</strong>tigung geregelt. Eine Arbeitsgruppe unter<br />
der Leitung der Finanzverwaltung, der au<strong>ch</strong> Vertreter der (damaligen) Eidgenössis<strong>ch</strong>en Bankenkommission<br />
EBK und des Handelsregisteramtes angehörten, verfolgten vielmehr die ni<strong>ch</strong>t<br />
besonders geistrei<strong>ch</strong>e Idee, die Anlagestiftungen zu SICAV's (Investmentgesells<strong>ch</strong>aft mit variablen<br />
Kapital) «umzubauen» und dem Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen<br />
(KAG) zu unterstellen.<br />
Die für die Anlagestiftungen relevanten Gesetzesbestimmungen im BVG werden folgenden<br />
Wortlaut haben:<br />
Art. 53g Zweck und anwendbares Re<strong>ch</strong>t<br />
1<br />
Zur gemeinsamen Anlage und Verwaltung von Vorsorgegeldern können Stiftungen na<strong>ch</strong> den Artikeln 80–89 bis des Zivilgesetzbu<strong>ch</strong>es<br />
gegründet werden.<br />
2 Anlagestiftungen sind Einri<strong>ch</strong>tungen, die der berufli<strong>ch</strong>en Vorsorge dienen. Sie unterstehen diesem Gesetz. Soweit dieses<br />
Gesetz und seine Ausführungsbestimmungen keine auf die Anlagestiftung anwendbare Regelung vorsehen, sind auf sie subsidiär<br />
die allgemeinen Bestimmungen des Stiftungsre<strong>ch</strong>ts anwendbar.<br />
Art. 53h Organisation<br />
1<br />
Das oberste Organ der Anlagestiftung ist die Anlegerversammlung.<br />
2<br />
Der Stiftungsrat ist das ges<strong>ch</strong>äftsführende Organ. Mit Ausnahme der Aufgaben, die unmittelbar mit der obersten Leitung der<br />
Anlagestiftung verbunden sind, kann er die Ges<strong>ch</strong>äftsführung an Dritte delegieren.<br />
3<br />
Die Anlegerversammlung erlässt Bestimmungen über die Organisation, die Verwaltung und die Kontrolle der Anlagestiftung.<br />
Art. 53i Vermögen<br />
1 Das Gesamtvermögen der Anlagestiftung umfasst das Stammvermögen und das Anlagevermögen. Die Anlegerversammlung<br />
erlässt Bestimmungen über die Anlagen dieser Vermögen. Die Statuten können bestimmen, dass diese Befugnis dur<strong>ch</strong> den<br />
Stiftungsrat ausgeübt wird.
<strong>Pensimo</strong> <strong>Newsletter</strong> Nr. <strong>78</strong><br />
April 2010 / Seite 7<br />
2<br />
Das Anlagevermögen besteht aus den von Anlegern zum Zwecke der gemeinsamen Vermögensanlage eingebra<strong>ch</strong>ten Geldern.<br />
Es bildet eine Anlagegruppe oder gliedert si<strong>ch</strong> in mehrere Anlagegruppen. Die Anlagegruppen werden re<strong>ch</strong>neris<strong>ch</strong><br />
selbständig geführt und sind wirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong> voneinander unabhängig.<br />
3<br />
Eine Anlagegruppe besteht aus glei<strong>ch</strong>en und nennwertlosen Ansprü<strong>ch</strong>en eines oder mehrerer Anleger.<br />
4<br />
Sa<strong>ch</strong>en und Re<strong>ch</strong>te, die zu einer Anlagegruppe gehören, werden im Konkurs der Anlagestiftung zugunsten von deren Anleger<br />
abgesondert. Dasselbe gilt sinngemäss für den Na<strong>ch</strong>lassvertrag mit Vermögensabtretung. Vorbehalten bleibt ein Anspru<strong>ch</strong><br />
der Anlagestiftung auf:<br />
a. die vertragli<strong>ch</strong> vorgesehenen Vergütungen;<br />
b. Befreiung von den Verbindli<strong>ch</strong>keiten, die sie in ri<strong>ch</strong>tiger Erfüllung ihrer Aufgaben für eine Anlagegruppe eingegangen<br />
ist;<br />
c. Ersatz der Aufwendungen, die sie zur Erfüllung dieser Verbindli<strong>ch</strong>keiten gema<strong>ch</strong>t hat.<br />
5<br />
Die Verre<strong>ch</strong>nung ist nur zulässig bei Forderungen innerhalb der glei<strong>ch</strong>en Anlagegruppe oder bei Forderungen innerhalb des<br />
Stammvermögens.<br />
Art. 53j Haftung<br />
1<br />
Die Haftung der Anlagestiftung für Verbindli<strong>ch</strong>keiten einer Anlagegruppe ist auf das Vermögen dieser Anlagegruppe bes<strong>ch</strong>ränkt.<br />
2<br />
Jede Anlagegruppe haftet nur für eigene Verbindli<strong>ch</strong>keiten.<br />
3<br />
Die Haftung der Anleger ist ausges<strong>ch</strong>lossen.<br />
Art. 53k Ausführungsbestimmungen des Bundesrates<br />
Der Bundesrat erlässt Bestimmungen über:<br />
a. den Anlegerkreis;<br />
b. die Äufnung und Verwendung des Stammvermögens;<br />
c. die Gründung, Organisation und Aufhebung;<br />
d. die Anlage, Bu<strong>ch</strong>führung, Re<strong>ch</strong>nungslegung und Revision;<br />
e. die Anlegerre<strong>ch</strong>te.<br />
Art. 64 Oberaufsi<strong>ch</strong>tskommission<br />
1<br />
Der Bundesrat bestellt eine aus sieben bis neun Mitgliedern bestehende Oberaufsi<strong>ch</strong>tskommission. Er bezei<strong>ch</strong>net das Präsidium<br />
und das Vizepräsidium. Die Mitglieder müssen unabhängige Sa<strong>ch</strong>verständige sein. Die Sozialpartner sind mit je einem<br />
Vertreter zu berücksi<strong>ch</strong>tigen. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre.<br />
2<br />
Die Oberaufsi<strong>ch</strong>tskommission unterliegt in ihren Ents<strong>ch</strong>eiden keinen Weisungen des Bundesrats und des Departements des<br />
Innern. Sie kann in ihrem Reglement Kompetenzen an ihr Sekretariat delegieren.<br />
[…]<br />
Art. 64a Aufgaben<br />
[…]<br />
2<br />
Sie beaufsi<strong>ch</strong>tigt zudem den Si<strong>ch</strong>erheitsfonds, die Auffangeinri<strong>ch</strong>tung und die Anlagestiftungen.<br />
Mit dem nun vorliegenden Gesetzestext hat si<strong>ch</strong> die KGAST auf der ganzen Linie dur<strong>ch</strong>gesetzt.<br />
An diesem Erfolg ist der Präsident der Anlagestiftung Imoka, Ständerat Dr. Hermann Bürgi, wesentli<strong>ch</strong><br />
beteiligt. Er hat die KGAST mit si<strong>ch</strong>erer Hand dur<strong>ch</strong> die Klippen des parlamentaris<strong>ch</strong>en<br />
Verfahrens, das si<strong>ch</strong> über einen Zeitraum von rund zweieinhalb Jahren hinzog, gelotst. Dafür<br />
gebührt ihm unser bester Dank.<br />
Als nä<strong>ch</strong>sten S<strong>ch</strong>ritt hat die KGAST dem BSV – basierend auf einem Guta<strong>ch</strong>ten des Anwaltsbüros<br />
Niederer Kraft und Frey – einen Entwurf für eine Aufsi<strong>ch</strong>tsverordnung unterbreitet.