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Überprüfung der Umsetzung des strategischen Tourismuskonzeptes

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� Maßnahme 42: Auszeichnung von fahrradfreundlichen Beherbergungsbetrieben<br />

Aufgrund <strong>der</strong> zunehmenden Nachfrage nach spezialisierten touristischen Angeboten<br />

auf <strong>der</strong> einen Seite und zur Schaffung eines ganzheitlichen fahrradfreundlichen An-<br />

gebots in Luxemburg auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Seite empfiehlt das ETI, fahrradfreundliche Be-<br />

herbergungsbetriebe mit einem Gütesiegel auszuzeichnen. Es bietet sich an, sich<br />

hierfür z.B. an den Zertifizierungskriterien <strong>des</strong> ADFC zu orientieren und die Betriebe<br />

als offizielle „Bed & Bike-Betriebe“ auszuzeichnen. Diese Kennzeichnung hat sich<br />

bereits international bewährt bzw. bei <strong>der</strong> Zielgruppe <strong>der</strong> Fahrradtouristen etabliert.<br />

Um die Betriebe zusätzlich im Einklang mit dem fahrradtouristischen Markenkonzept<br />

zu kennzeichnen, sollte je<strong>der</strong> Betrieb, <strong>der</strong> ausgezeichnet wurde, zusätzlich mit dem<br />

Markenzeichen <strong>des</strong> Luxemburgischen Fahrradtourismus gekennzeichnet werden.<br />

Denkbar wäre, dass hierfür noch zusätzliche, luxemburgspezifische Kriterien definiert<br />

werden. Die Kennzeichnung sollte die Voraussetzung dafür sein, sich als Partnerbe-<br />

trieb unter dem gemeinsamen Markendach vermarkten zu lassen.<br />

� <strong>Umsetzung</strong>sschritte<br />

� In einem ersten Schritt ist gezielt darauf hinzuwirken, dass sich die Leistungs-<br />

träger im Beherbergungsbereich als „Bed & Bike-Betrieb“ auszeichnen lassen<br />

(z.B. analog zu den Kriterien <strong>des</strong> ADFC in Deutschland). Hierbei sollte bereits<br />

darauf verwiesen werden, dass dies die Voraussetzung darstellt, um sich später<br />

unter dem fahrradtouristischen Markendach Luxemburgs vermarkten zu lassen.<br />

� Die Kennzeichnung <strong>der</strong> Betriebe mit dem Luxemburgischen Markenzeichen<br />

stellt den zweiten Schritt dar. Gegebenenfalls sind im Vorfeld zusätzliche Krite-<br />

rien festzulegen, die erfüllt werden müssen, um das Markenzeichen zu erhalten.<br />

In diesem Fall muss auch für die <strong>Umsetzung</strong> entsprechen<strong>der</strong> Kontrollmecha-<br />

nismen gesorgt werden.<br />

� Zuständigkeiten<br />

Die Fe<strong>der</strong>führung für diese Maßnahme sollte aus Sicht <strong>des</strong> ETI bei einer privaten<br />

luxemburgischen Fahrradfahrerinitiative liegen. Mit intensiver Unterstützung durch<br />

EUROPÄISCHES TOURISMUS INSTITUT<br />

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