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Überprüfung der Umsetzung des strategischen Tourismuskonzeptes

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� Aufbauend auf den definierten För<strong>der</strong>richtlinien ist ein flankieren<strong>des</strong> Informati-<br />

ons- und Weiterbildungskonzept zu erstellen.<br />

� Mit Inkrafttreten <strong>des</strong> nächsten Fünfjahresplans sollten die För<strong>der</strong>mittel sowie<br />

das Beratungs- und Weiterbildungsangebot schließlich bereitgestellt werden.<br />

� Zuständigkeiten<br />

Als För<strong>der</strong>geber ist das Tourismusministerium sowohl für die Entwicklung <strong>des</strong><br />

För<strong>der</strong>instruments und die Angleichung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>quoten als auch für die<br />

Konzeption <strong>des</strong> flankierenden Beratungs- und Weiterbildungsangebots<br />

verantwortlich. Aufgrund <strong>des</strong> knappen Zeitbudgets im Ministerium können diese<br />

Aufgaben extern vergeben werden. Für die Durchführung <strong>der</strong> Beratungs- und<br />

Weiterbildungsleistungen sollten in jedem Fall externe Dienstleister in Anspruch<br />

genommen werden.<br />

� Priorität<br />

Da die Maßnahme zu einem effektiven und zielorientierten Einsatz <strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittel<br />

beiträgt, wird ihr höchste Priorität beigemessen.<br />

� Zeitrahmen<br />

Mit <strong>der</strong> Entwicklung <strong>des</strong> För<strong>der</strong>instruments kann sofort im zweiten Halbjahr 2002 be-<br />

gonnen werden. Die Erstellung <strong>des</strong> Weiterbildungs- und Beratungskonzepts sollte im<br />

Anschluss daran erfolgen. Die <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> Maßnahme korrespondiert mit dem<br />

Inkrafttreten <strong>des</strong> nächsten Fünfjahresplans und beginnt daher im 1. Halbjahr 2003.<br />

EUROPÄISCHES TOURISMUS INSTITUT<br />

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