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Überprüfung der Umsetzung des strategischen Tourismuskonzeptes

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� <strong>Umsetzung</strong>sschritte:<br />

� Zunächst ist ein För<strong>der</strong>instrument mit exakt definierten För<strong>der</strong>kriterien zu entwi-<br />

ckeln (insbeson<strong>der</strong>e Vorlage von Spezialisierungskonzepten / Rentabilitätsbe-<br />

rechnungen, Teilnahme an den flankierenden Weiterbildungsveranstaltungen).<br />

� Aufbauend auf den definierten För<strong>der</strong>richtlinien ist ein flankieren<strong>des</strong> Informati-<br />

ons- und Weiterbildungskonzept zu erstellen.<br />

� Zuständigkeiten<br />

Als För<strong>der</strong>geber ist das Tourismusministerium sowohl für die Entwicklung <strong>des</strong> För-<br />

<strong>der</strong>instruments als auch für die Konzeption <strong>des</strong> flankierenden Beratungs- und Wei-<br />

terbildungsangebots verantwortlich. Aufgrund <strong>des</strong> knappen Zeitbudgets im Ministe-<br />

rium können diese Aufgaben extern vergeben werden. Für die Durchführung <strong>der</strong><br />

Beratungs- und Weiterbildungsleistungen sollten in jedem Fall externe Dienstleister<br />

in Anspruch genommen werden.<br />

� Priorität<br />

Da die Maßnahme zu einem effektiven und zielorientierten Einsatz <strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittel<br />

beiträgt, wird ihr höchste Priorität beigemessen.<br />

� Zeitrahmen<br />

Mit <strong>der</strong> Entwicklung <strong>des</strong> För<strong>der</strong>instruments kann sofort im ersten Halbjahr 2003 be-<br />

gonnen werden. Die Erstellung <strong>des</strong> Weiterbildungs- und Beratungskonzepts sollte<br />

im Anschluss daran erfolgen (zweite Hälfte 2003).<br />

EUROPÄISCHES TOURISMUS INSTITUT<br />

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