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Überprüfung der Umsetzung des strategischen Tourismuskonzeptes

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� Maßnahme 20: Ausweitung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungsmöglichkeiten im Fünfjahresplan<br />

Auch im aktuell laufenden Fünfjahresplan sieht die För<strong>der</strong>kulisse mit Ausnahme <strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>ung von Tourismus- bzw. Entwicklungskonzepten lediglich eine rein infrastruk-<br />

turelle För<strong>der</strong>ung vor.<br />

Inzwischen erfüllt die infrastrukturelle Ausstattung Luxemburgs und die Qualität <strong>der</strong><br />

Betriebe durchaus den internationalen Standard. Es fehlen aber weiterhin spektaku-<br />

läre und überregional ausstrahlende Attraktionen.<br />

Investitionen bzw. touristische Pilotprojekte werden trotz <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung durch das<br />

Tourismusministerium häufig nicht vorgenommen, da nach <strong>der</strong> einmaligen Bezu-<br />

schussung die Folgekosten nicht weiter geför<strong>der</strong>t werden können. Dabei fallen vor<br />

allem in <strong>der</strong> Anlaufphase solcher Projekte hohe Kosten an, bis durch die greifende<br />

Vermarktung höhere Besucherzahlen erreicht werden können bzw. eine Wirtschaft-<br />

lichkeit <strong>der</strong> Projekte entstehen kann.<br />

Vor allem im Bereich <strong>der</strong> Tourismusorganisation, <strong>der</strong> Aus- und Weiterbildung <strong>der</strong> tou-<br />

ristischen Akteure und im Marketing und im Hinblick auf den Ausbau <strong>der</strong> touristi-<br />

schen Empfangsstrukturen besteht somit weiterhin ein dringen<strong>der</strong> Handlungsbedarf.<br />

Maßnahmen in diesem Bereich können allerdings bis heute nicht durch den Fünfjah-<br />

resplan geför<strong>der</strong>t werden. Hier gilt es, die gesetzlichen und organisatorischen Grund-<br />

lagen zu schaffen, um in Zukunft eine För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> „touristischen Software“ zu er-<br />

möglichen. Auch eine Anschubfinanzierung in Form einer teilweisen Übernahme von<br />

Personalkosten ist in diesem Zusammenhang denkbar. Durch die Formulierung von<br />

För<strong>der</strong>höchstgrenzen und maximalen För<strong>der</strong>zeiten kann das „unkalkulierbar werden“<br />

solcher Maßnahmenför<strong>der</strong>ungen verhin<strong>der</strong>t werden. So sollten z. B: bei zukünftigen<br />

Investitionen die Personalkosten - zumin<strong>des</strong>t für einen Übergangszeitraum bis zur<br />

Wirtschaftlichkeit <strong>der</strong> Investitionen - mit den Investitionssummen zusammen in die<br />

Antragsumme für den Fünfjahresplan aufgenommen werden dürfen. Die Unterhalts-<br />

kosten hingegen sollten auch weiterhin durch die jeweiligen Betreiber geleistet wer-<br />

den.<br />

EUROPÄISCHES TOURISMUS INSTITUT<br />

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