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Überprüfung der Umsetzung des strategischen Tourismuskonzeptes

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Bei allen Alternativen ist die Steuergerechtigkeit zu beachten, es macht keinen Sinn,<br />

wenn nur einzelne Gemeinden ein solches Refinanzierungsmodell übernehmen,<br />

während Nachbargemeinden auf eine Abgabe verzichten und somit die Leistungen<br />

günstiger anbieten können. Die zweckgebundene Reinvestition <strong>der</strong> Einnahmen in<br />

den Tourismussektor muss als Vorteil für alle kommuniziert werden, zumal <strong>der</strong> Aus-<br />

bau <strong>der</strong> touristischen Infrastruktur auch <strong>der</strong> ansässigen Bevölkerung zugute kommt.<br />

Die anvisierte Neustrukturierung und die damit einhergehende Aufstockung <strong>der</strong><br />

professionellen Mitarbeiterstäbe v.a. auf <strong>der</strong> regionalen Ebene und innerhalb <strong>der</strong><br />

touristischen Initiativen, die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> „touristischen Software“ (d.h. die Aus-<br />

und Weiterbildung <strong>der</strong> touristischen Akteure) sowie die künftigen Aufgabenstellungen<br />

im Tourismus werden eine Budgetaufstockung unumgänglich machen. Dies wird<br />

eher bei einer gleichzeitigen <strong>Umsetzung</strong> eines Refinanzierungsmodells für den Tou-<br />

rismussektor in Luxemburg möglich sein. Aus diesem Grund sollte das o.g. und in<br />

den meisten europäischen Staaten verwendete Instrument <strong>der</strong> Beherbergungspau-<br />

schale (Kurtaxe) in den Tourismusgemeinden <strong>des</strong> Großherzogtums möglichst schnell<br />

eingesetzt werden. Die Einnahmen aus dieser Abgabe sollten ausschließlich<br />

zweckgebunden in den Tourismussektor zurückfließen.<br />

Gleichzeitig mit <strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong> dieser „ersten Stufe“ eines Refinanzierungsmodells<br />

sollte eine Arbeitsgemeinschaft „Finanzierung“ aus Vertretern <strong>der</strong> betroffenen Minis-<br />

terien, <strong>der</strong> Tourismuswirtschaft und <strong>der</strong> Tourismusorganisationen bzw. –initiativen<br />

gegründet werden, welche gemeinsam ein auf die rechtlichen Bedingungen und Ein-<br />

flussfaktoren <strong>des</strong> luxemburgischen Tourismus angepasstes Refinanzierungsmodell<br />

erarbeiten soll. Diese „zweite Stufe“ <strong>des</strong> Finanzierungsmodells sollte neben den Be-<br />

herbergungsbetrieben auch alle an<strong>der</strong>en direkten und indirekten Nutznießer <strong>des</strong><br />

Tourismus (Gastronomie, Banken, Supermärkte etc.) umfassen. Durch die gemein-<br />

same Erarbeitung <strong>des</strong> Refinanzierungsmodells sollte ein möglichst breiter Konsens<br />

bei <strong>der</strong> Entscheidung für ein Modell und vor allem bei <strong>der</strong> konsequenten <strong>Umsetzung</strong><br />

erzielt werden. Die fachliche Begleitung und Prozesssteuerung kann durch<br />

unabhängige externe Fachberater vorgenommen werden, <strong>der</strong> die<br />

Arbeitsgemeinschaft auch bei <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> verschiedenen Refinanzierungs-<br />

modelle<br />

unterstützen sollte.<br />

EUROPÄISCHES TOURISMUS INSTITUT<br />

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