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Überprüfung der Umsetzung des strategischen Tourismuskonzeptes

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5.2 Finanzierung<br />

� Maßnahme 18: Einführung eines Refinanzierungsmodells für den Tourismus<br />

in Luxemburg<br />

In den vorhergehenden Abschnitten <strong>der</strong> Analyse wurde bereits mehrfach auf das<br />

Fehlen eines Refinanzierungsmodells für den Tourismus in Luxemburg hingewiesen.<br />

Generell sind hier mehrerer Alternativen denkbar, die im Rahmen dieser Untersu-<br />

chung allerdings nur grob dargestellt werden können:<br />

Vollfinanzierung auf allen Ebenen durch die öffentlichen Haushalte<br />

Bei dieser Alternative werden die Tourismusorganisationen und das Marketing durch<br />

die öffentlichen Haushaltsmittel <strong>der</strong> jeweiligen Ebene finanziert. Als Aufgaben ohne<br />

unmittelbare, kommerzielle Aktivitäten sind sie Teil <strong>der</strong> staatlichen Tourismuspolitik.<br />

Diese Alternative setzt allerdings voraus, dass auch in Zukunft die erfor<strong>der</strong>lichen Fi-<br />

nanzmittel zur Verfügung stehen. Im Hinblick auf die Haushaltssituation <strong>der</strong> öffentli-<br />

chen Hand kommt eine solche Lösung für den luxemburgischen Tourismus aus Sicht<br />

<strong>des</strong> ETI allerdings nicht in Frage.<br />

Voll- o<strong>der</strong> Teilfinanzierung durch eine Übernachtungspauschale (Kurtaxe)<br />

Dieses Verfahren wird <strong>der</strong>zeit in zwei Gemeinden (Luxemburg, Neunhausen) <strong>des</strong><br />

Großherzogtums angewendet. Auch die meisten europäischen Staaten verwenden<br />

dieses Instrument für eine Refinanzierung <strong>der</strong> Tourismusorganisation und <strong>der</strong><br />

Investitionen im Tourismussektor.<br />

Bei dieser Art <strong>der</strong> Refinanzierung wird in <strong>der</strong> Regel <strong>der</strong> Übernachtungssektor zu ei-<br />

ner Abgabe (bestimmter Prozentsatz <strong>des</strong> Umsatzes) herangezogen, die den Ge-<br />

meinden bzw. <strong>der</strong> lokalen und regionalen Tourismusorganisation zweckgebunden<br />

zufließt. Die Einnahmen aus dieser Abgabe dürfen dementsprechend nur in touristi-<br />

schen Maßnahmen reinvestiert werden. Die eigentlichen Träger <strong>der</strong> Abgabe sind<br />

EUROPÄISCHES TOURISMUS INSTITUT<br />

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