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Überprüfung der Umsetzung des strategischen Tourismuskonzeptes

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UMSETZUNGS-<br />

STAND (AUS<br />

SICHT DER BE-<br />

FRAGTEN EX-<br />

PERTEN)<br />

HEMMNISFAK-<br />

TOREN<br />

EINSCHÄTZUNG<br />

BZW. EMPFEH-<br />

LUNGEN DURCH<br />

DAS ETI<br />

insgesamt über 1 Mrd. LUF empfohlen. Diese erhöhten Finanzmittel sollten<br />

zur Zielerreichung <strong>der</strong> Empfehlungen aus dem ETI-Konzept verwendet<br />

werden.<br />

Das Gesamtvolumen <strong>des</strong> fünften Fünfjahresplan lag bei 1.050 Mio. LUF<br />

und entsprach somit <strong>der</strong> ETI-Empfehlung. Eine weitere Aufstockung <strong>der</strong><br />

Mittel konnte auch für den sechsten Fünfjahresplan von 1998 – 2002 ver-<br />

zeichnet werden. Hier liegt das Gesamtvolumen bei 1.175 Mio. LUF. Somit<br />

kann festgestellt werden, dass eine fortlaufende Anpassung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>-<br />

summen stattgefunden hat.<br />

� Einschränkende EU-Reglementierung, die die Beihilfen <strong>des</strong> Staates an<br />

klein- und mittelständische Betriebe regelt.<br />

Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> in dieser Analyse abgeleiteten Handlungsempfeh-<br />

lungen zur Sicherung <strong>der</strong> Wettbewerbsposition Luxemburgs im internatio-<br />

nalen Tourismusmarkt ist eine weitere Aufstockung <strong>der</strong> Mittel für die kom-<br />

menden Fünfjahrespläne weiter erfor<strong>der</strong>lich. Dabei sollte neben <strong>der</strong> Förde-<br />

rung von Infrastrukturmaßnahmen auch eine För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> „touristischen<br />

Software“ ermöglicht werden<br />

MAßNAHME NR. 110<br />

MAßNAHME Ausweitung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>maßnahmen über rein infrastrukturelle Förde-<br />

ETI EMPFEH-<br />

LUNGEN 1992<br />

UMSETZUNGS-<br />

STAND (AUS<br />

SICHT DER BE-<br />

FRAGTEN EX-<br />

PERTEN)<br />

HEMMNISFAK-<br />

TOREN<br />

rung hinaus<br />

Bis 1992 sah die För<strong>der</strong>kulisse <strong>der</strong> Fünfjahrspläne mit Ausnahme <strong>der</strong> För-<br />

<strong>der</strong>ung von Tourismus- bzw. Entwicklungskonzepten lediglich eine rein<br />

infrastrukturelle För<strong>der</strong>ung vor. Dies hatte zur Folge, dass größere Investi-<br />

tionsvorhaben <strong>der</strong> öffentlichen Hand nur selten angegangen wurden, da die<br />

mit den Projekten entstehenden Folgekosten nicht geför<strong>der</strong>t werden konn-<br />

ten. Aus diesem Grund empfahl das ETI, die För<strong>der</strong>ung hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Möglichkeit einer För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> „touristischen Software“ auszuweiten. So<br />

sollten z. B. Marketingmaßnahmen, Anschubfinanzierungen z.B. durch eine<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Personalkosten etc. in <strong>der</strong> För<strong>der</strong>kulisse <strong>der</strong> Fünfjahresplä-<br />

ne aufgenommen werden.<br />

Mit Hilfe <strong>des</strong> Instrumentes <strong>des</strong> Fünfjahresplans konnte <strong>der</strong> quantitative und<br />

qualitative Rückstand <strong>der</strong> Luxemburger Hotellerie und <strong>der</strong> Campingplätze<br />

aufgeholt werden. Eine Ausweitung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung über eine rein infrastruk-<br />

turelle För<strong>der</strong>ung hinaus ist bisher allerdings nicht möglich.<br />

� Aktuelle, nationale Gesetzgebung.<br />

EUROPÄISCHES TOURISMUS INSTITUT<br />

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