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Überprüfung der Umsetzung des strategischen Tourismuskonzeptes

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HEMMNISFAK-<br />

TOREN<br />

EINSCHÄTZUNG<br />

BZW. EMPFEH-<br />

LUNGEN DURCH<br />

DAS ETI<br />

ger Anteil <strong>der</strong> Gäste erfasst, während die Tagesgäste, die den Großteil <strong>der</strong><br />

Touristen in <strong>der</strong> Gemeinde ausmachen, somit von dieser Maßnahme unbe-<br />

rührt bleiben.<br />

� Kommunale Zuständigkeit bei <strong>der</strong> Erhebung <strong>der</strong> Tourismusabgaben bzw.<br />

Notwendigkeit zur Gesetzesän<strong>der</strong>ung.<br />

Die positiven Erfahrungen aus <strong>der</strong> Stadt Luxemburg sind sicherlich nicht<br />

auf alle Gemeinden <strong>des</strong> Großherzogtums zu übertragen, <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitige Ist-<br />

Zustand muss aber aus gutachterlichter Sicht als problematisch angesehen<br />

werden. Die unterschiedliche För<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Tourismus durch die ver-<br />

schiedenen Gemeinden führt zu einem aus Kundensicht unverständlichen<br />

Qualitätsgefälle bei den einzelnen Syndikaten. Erfolgreiche Fremdenver-<br />

kehrsbüros, wie z.B. das LCTO in Luxemburg, werden zu einem großen<br />

Teil durch das Tourismusministerium bzw. durch die Gemeinden unterstützt<br />

und verfügen über ein festes Jahresbudget. Durch die Einstellung fester<br />

Mitarbeiter sind diese Syndikate in <strong>der</strong> Lage, kundenfreundliche Öffnungs-<br />

zeiten zu gewährleisten und ein attraktives Angebot an Informationsdienst-<br />

leistungen bzw. an Produkten bereit zu stellen.<br />

Luxemburg verzichtet auf Einnahmen aus dem Tourismussektor, die in den<br />

meisten europäischen Staaten bereits seit Jahren zu einem weiteren Auf-<br />

und Ausbau <strong>der</strong> touristischen Infrastrukturen genutzt werden. Im Hinblick<br />

auch auf den zukünftigen Rückgang <strong>der</strong> ehrenamtlichen Mitarbeiter im Tou-<br />

rismus werden auf das Großherzogtum weitere Personalkosten durch die<br />

Besetzung frei gewordener Arbeitsplätze in den touristischen Organisatio-<br />

nen zukommen. Hier gilt es, rechtzeitig die Strukturen zu schaffen, um den<br />

zukünftigen Herausfor<strong>der</strong>ungen gewachsen zu sein. Dabei ist zu beachten,<br />

dass nicht einfach ein Finanzierungsmodell übernommen und von oben<br />

herab oktroyiert wird, son<strong>der</strong>n dass durch eine intensive Zusammenarbeit<br />

<strong>der</strong> touristischen Akteure eine für Luxemburg geeignete Lösung gewählt<br />

wird. Die Maßnahme „Einführung eines Refinanzierungsmodells“ in <strong>der</strong><br />

Maßnahmenplanung beschäftigt sich mit dieser Problematik.<br />

MAßNAHME NR. 105, 109<br />

MAßNAHME Aufstockung <strong>der</strong> Mittel für die kommenden Fünfjahrespläne<br />

ETI EMPFEH-<br />

LUNGEN 1992<br />

Seit 1973 existiert im Tourismusbereich <strong>des</strong> Großherzogtums Luxemburg<br />

das Instrument <strong>der</strong> Fünfjahrespläne, die eine För<strong>der</strong>ung sowohl <strong>der</strong> Kom-<br />

munen als auch privater Betreiber ermöglicht.<br />

Nachdem <strong>der</strong> vierte Fünfjahresplan (1988 – 1992) <strong>des</strong> Tourismusministeri-<br />

um ein Volumen von 650 Mio. LUF umfasste, wurde durch das ETI eine<br />

Aufstockung <strong>der</strong> Mittel für den fünften Fünfjahresplan (1993 – 1997) auf<br />

EUROPÄISCHES TOURISMUS INSTITUT<br />

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