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Überprüfung der Umsetzung des strategischen Tourismuskonzeptes

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HEMMNISFAK-<br />

TOREN<br />

EINSCHÄTZUNG<br />

BZW. EMPFEH-<br />

LUNGEN DURCH<br />

DAS ETI<br />

Pfalz, Tourismuszentrale Saarland, Fe<strong>der</strong>ation Touristique du Luxemburg<br />

Belge, etc.) von Luxemburg ausgehen. Auf grenzübergreifen<strong>der</strong> Ebene<br />

findet eine Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen statt. Diese findet<br />

allerdings mit Ausnahme z.B. <strong>der</strong> Quattropol, einem Zusammenschluss <strong>der</strong><br />

Städte Luxemburg, Metz, Saarbrücken und Trier, und <strong>der</strong> Zusammenarbeit<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Tourismus“ <strong>der</strong> Regionalkommission Saar-<br />

Lor-Lux-Trier/Westpfalz meist nicht im Rahmen von ständigen Kontaktgre-<br />

mien, son<strong>der</strong>n eher sporadisch und meist maßnahmenbezogen statt.<br />

� Personelle Engpässe im Tourismusministerium.<br />

� <strong>der</strong>zeitige Struktur <strong>der</strong> Tourismusorganisation.<br />

In Zukunft ist zu überlegen, inwieweit feste Gremien mit halbjährlichen Tref-<br />

fen nicht zu einer weiteren, verstärkten Zusammenarbeit führen können.<br />

Vor allem auf regionaler Ebene sollten die Verbindungen stark ausgebaut<br />

werden (z.B. Entente Müllerthal – Eifeltouristik). Hierzu ist allerdings <strong>der</strong><br />

weitere Ausbau <strong>der</strong> Tourismusorganisation in Luxemburg zwingend not-<br />

wendig.<br />

MAßNAHME NR. 108<br />

MAßNAHME Refinanzierung <strong>des</strong> Tourismus<br />

ETI EMPFEH-<br />

LUNGEN 1992<br />

UMSETZUNGS-<br />

STAND (AUS<br />

SICHT DER BE-<br />

FRAGTEN EX-<br />

PERTEN)<br />

Zur zukünftigen Finanzierung <strong>der</strong> Ausgaben im Tourismussektor wurden<br />

durch das ETI verschiedene Finanzierungsmodelle aufgezeigt, die in dem<br />

Tourismuskonzept von 1992 näher erläutert wurden. Im einzelnen sind<br />

dies:<br />

� Die Vollfinanzierung durch öffentliche Haushalte.<br />

� Die Voll- o<strong>der</strong> Teilfinanzierung durch Übernachtungspauschalen (Kurta-<br />

xe).<br />

� Eine Touristikabgabe auf gesetzlicher Basis.<br />

� Eine (Teil-)Finanzierung durch Gebührenaufkommen.<br />

Mit Ausnahme <strong>der</strong> Stadt Luxemburg und <strong>der</strong> Gemeinde Neunhausen wur-<br />

de bisher auf die Erhebung einer Übernachtungspauschale verzichtet, wo-<br />

bei bei den o. g. Gemeinden unterschiedliche Beweggründe für die Erhe-<br />

bung <strong>der</strong> Beherbergungspauschale vorlagen. In <strong>der</strong> Stadt Luxemburg wird<br />

eine Beherbergungspauschale in Höhe von 3% erhoben, die Einnahmen<br />

werden von <strong>der</strong> Stadt an das LCTO weitergeleitet. In <strong>der</strong> Gemeinde Neun-<br />

hausen wurde die Pauschale erhoben, um die „negativen Auswirkungen“<br />

<strong>des</strong> Tourismus in <strong>der</strong> Gemeinde zumin<strong>des</strong>t finanziell abzumil<strong>der</strong>n. Dabei<br />

wird allerdings mit dem Mittel <strong>der</strong> Übernachtungspauschale nur ein gerin-<br />

EUROPÄISCHES TOURISMUS INSTITUT<br />

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