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21. - 23. Juli 2012 - Verbandsgemeinde Schweich

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<strong>Schweich</strong> - 17 - Ausgabe 28/<strong>2012</strong><br />

- für den zweiten Hund 65,00 EUR<br />

- für jeden weiteren Hund 90,00 EUR<br />

- für den ersten und jeden weiteren<br />

gefährlichen Hund 600,00 EUR<br />

§ 7<br />

Eigenkapital<br />

Stand des Eigenkapitals am 01.01.2009<br />

lt. Eröffnungsbilanz 5.393.326,07 EUR<br />

voraussichtlicher Stand zum 31.12.2009<br />

lt. Haushaltsplan 2009 5.393.326,07 EUR<br />

voraussichtlicher Stand zum 31.12.2010<br />

lt. Haushaltsplan 2010 5.094.658,07 EUR<br />

voraussichtlicher Stand zum 31.12.2011<br />

lt. Haushaltsplan 2011 4.754.116,07 EUR<br />

Die tatsächliche Entwicklung des Eigenkapitals ist nach Vorliegen<br />

der Schlussbilanzen für die Jahre 2009, 2010 und 2011 entsprechend<br />

zu korrigieren.<br />

§ 8<br />

Über- und außerplanmäßige<br />

Aufwendungen und Auszahlungen<br />

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen<br />

gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im<br />

Einzelfall die Wertgrenzen nach Maßgabe der Hauptsatzung überschritten<br />

werden.<br />

§ 9<br />

Wertgrenze und Investitionen<br />

Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze einzeln im Teilhaushalt<br />

darzustellen.<br />

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Haushaltssatzung öffentlich<br />

bekanntzumachen und die Auslegung des Haushaltsplanes zu veranlassen.<br />

Riol, den 3. <strong>Juli</strong> <strong>2012</strong><br />

Gemeindeverwaltung Riol<br />

(S)<br />

gez. Schmitt, Ortsbürgermeister<br />

Die Kreisverwaltung hat die gemäß § 95 Abs. 4 der Gemeindeordnung<br />

erforderliche Genehmigung mit Schreiben vom 08.06.<strong>2012</strong><br />

erteilt.<br />

Von dem festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von<br />

381.434,- EUR wurde vorerst nur ein Teilbetrag von 343.434,- EUR<br />

genehmigt.<br />

Die Haushaltssatzung wird gemäß den Vorschriften der Gemeindeordnung<br />

hiermit bekanntgemacht. Der Haushaltsplan liegt in der<br />

Zeit<br />

vom 16. <strong>Juli</strong> <strong>2012</strong> bis<br />

einschließlich 24. <strong>Juli</strong> <strong>2012</strong><br />

im Gebäude der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Schweich</strong>, Zimmer<br />

15, von montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von<br />

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 08.30 Uhr bis 12.00<br />

Uhr, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.<br />

Nach § 24 Abs. 6 Satz 4 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz<br />

(GemO) vom 31.01.1994 ist folgender Hinweis bekanntzumachen:<br />

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande<br />

gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von<br />

Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,<br />

die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />

verletzt worden sind, oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-<br />

oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />

unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung<br />

begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />

kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann<br />

diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der<br />

Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der<br />

Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen<br />

hinzuweisen.<br />

<strong>Schweich</strong>, den 6. <strong>Juli</strong> <strong>2012</strong><br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Schweich</strong><br />

an der Roemischen Weinstraße<br />

(S)<br />

gez. Christiane Horsch, Bürgermeisterin<br />

Weinstraßenfest „Wie es frieja woar“<br />

<strong>21.</strong> - <strong>23.</strong>07.<strong>2012</strong><br />

Liebe Schleicher Bürgerinnen und Bürger,<br />

für die Durchführung des Straßenfestes vom <strong>21.</strong> bis <strong>23.</strong>07.<strong>2012</strong> sind<br />

wieder viele Helferinnen und Helfer erforderlich.<br />

Allen, die sich engagieren sage ich schon heute herzlichen Dank.<br />

Wer noch spontan mithelfen will, ist herzlich willkommen. Bitte<br />

melden Sie sich bei einem Vereinsmitglied Ihrer Wahl oder bei mir.<br />

Sie bestimmen, welchem Verein oder der Festgemeinschaft Ihre<br />

Mitarbeit zu Gute kommt.<br />

Kuchenspenden sind ebenfalls willkommen. Bitte bringen Sie Ihren<br />

Kuchen am Sonntag, 22. bzw. Montag <strong>23.</strong>07.<strong>2012</strong> auf Platten mit Abdeckung<br />

an den Kuchenstand.<br />

Bitte helfen Sie mit, das Fest erfolgreich zu gestalten.<br />

Herzlichst Ihr<br />

Rudolf Körner, Ortsbürgermeister<br />

Abwassergräben Ermesgraben<br />

In letzter Zeit wird vermehrt beobachtet, dass Grünschnitt von Privatgrundstücken<br />

in die der Rückhaltung von Oberflächenwasser<br />

dienenden Gräben und Mulden verbracht wird. Es wird darauf hingewiesen,<br />

dass ein solches Vorgehen nicht zulässig ist. Es erschwert<br />

die Mäharbeiten an diesen Gräben und Mulden und kann bei starkem<br />

Regen den kontrollierten Abfluss des Wassers verhindern.<br />

Ich bitte deshalb alle Anlieger, ihren Grünschnitt, soweit dieser<br />

nicht auf dem eigenen Grundstück z.B. kompostiert werden kann,<br />

einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Hierfür stehen<br />

z.B. die Grünschnittsammelstellen zur Verfügung oder es erfolgt<br />

nach Anmeldung eine Abholung durch den Zweckverband ART.<br />

<strong>Schweich</strong>, den 09.07.<strong>2012</strong><br />

Otmar Rößler, Stadtbürgermeister<br />

Johannes Trithemius im Bilde - Begleitausstellung<br />

zur Trithemiustagung in Trittenheim<br />

Am Wochenende 6. - 7. <strong>Juli</strong> <strong>2012</strong> fand in Trittenheim anlässlich des<br />

550ten Geburtstages des in Trittenheim geborenen Johannes Trithemius<br />

(1462 bis 1516) eine Tagung zu Trithemius als Humanist und<br />

seinen Büchern statt. Deutsche und amerikanische Wissenschaftler<br />

waren der Einladung des Nestors der Trithemiusforschung, Prof. Dr.<br />

Klaus Arnold (Helmut-Schmidt-Universität Hamburg) gefolgt, um<br />

in Trittenheim und Sponheim den gelehrten Abt aus verschiedenen<br />

Perspektiven genauer kennen zu lernen. Die Beiträge, die sich etwa<br />

mit der Frage der Einordnung des Sponheimer und späteren Würzburger<br />

Abtes in den Humanismus, in die Zeit der Entdeckungen<br />

oder in die Ordensreform befassten oder danach fragten, welche<br />

Rolle seine Klosterchroniken für Sponheim und Hirsau für die angesprochenen<br />

Herrscherhäuser spielten, machten deutlich dass das<br />

Thema Trithemius je länger betrachtet um so komplexer wird. Dass<br />

Trithemius kein einfacher Mensch war zeigte die pointierte Zusammenfassung<br />

„er war ein Intellektueller, der in die Politik geht, aber<br />

damit letztlich nichts am Hut hat“, wenn es um sein Verhältnis zu<br />

den eigenen Mönchen ging. Begleitend zur Tagung wurde in Trittenheim<br />

eine kleine Ausstellung mit Bildern und gedruckten Zeugnissen<br />

zusammen getragen, in der der Abt in unterschiedlichen Porträts<br />

und Darstellungen zu sehen ist. Die Ausstellung ist bis Ende <strong>Juli</strong> in<br />

der Touristinformation Trittenheim zu sehen: montags bis samstags<br />

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie montags, dienstags, donnerstags<br />

und freitags von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr.<br />

Trittenheim, den 09.07.<strong>2012</strong><br />

Franz-Josef Bollig, Ortsbürgermeister

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