21. - 23. Juli 2012 - Verbandsgemeinde Schweich
21. - 23. Juli 2012 - Verbandsgemeinde Schweich
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<strong>Schweich</strong> - 17 - Ausgabe 28/<strong>2012</strong><br />
- für den zweiten Hund 65,00 EUR<br />
- für jeden weiteren Hund 90,00 EUR<br />
- für den ersten und jeden weiteren<br />
gefährlichen Hund 600,00 EUR<br />
§ 7<br />
Eigenkapital<br />
Stand des Eigenkapitals am 01.01.2009<br />
lt. Eröffnungsbilanz 5.393.326,07 EUR<br />
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2009<br />
lt. Haushaltsplan 2009 5.393.326,07 EUR<br />
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2010<br />
lt. Haushaltsplan 2010 5.094.658,07 EUR<br />
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2011<br />
lt. Haushaltsplan 2011 4.754.116,07 EUR<br />
Die tatsächliche Entwicklung des Eigenkapitals ist nach Vorliegen<br />
der Schlussbilanzen für die Jahre 2009, 2010 und 2011 entsprechend<br />
zu korrigieren.<br />
§ 8<br />
Über- und außerplanmäßige<br />
Aufwendungen und Auszahlungen<br />
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen<br />
gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im<br />
Einzelfall die Wertgrenzen nach Maßgabe der Hauptsatzung überschritten<br />
werden.<br />
§ 9<br />
Wertgrenze und Investitionen<br />
Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze einzeln im Teilhaushalt<br />
darzustellen.<br />
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Haushaltssatzung öffentlich<br />
bekanntzumachen und die Auslegung des Haushaltsplanes zu veranlassen.<br />
Riol, den 3. <strong>Juli</strong> <strong>2012</strong><br />
Gemeindeverwaltung Riol<br />
(S)<br />
gez. Schmitt, Ortsbürgermeister<br />
Die Kreisverwaltung hat die gemäß § 95 Abs. 4 der Gemeindeordnung<br />
erforderliche Genehmigung mit Schreiben vom 08.06.<strong>2012</strong><br />
erteilt.<br />
Von dem festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von<br />
381.434,- EUR wurde vorerst nur ein Teilbetrag von 343.434,- EUR<br />
genehmigt.<br />
Die Haushaltssatzung wird gemäß den Vorschriften der Gemeindeordnung<br />
hiermit bekanntgemacht. Der Haushaltsplan liegt in der<br />
Zeit<br />
vom 16. <strong>Juli</strong> <strong>2012</strong> bis<br />
einschließlich 24. <strong>Juli</strong> <strong>2012</strong><br />
im Gebäude der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Schweich</strong>, Zimmer<br />
15, von montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von<br />
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 08.30 Uhr bis 12.00<br />
Uhr, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.<br />
Nach § 24 Abs. 6 Satz 4 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz<br />
(GemO) vom 31.01.1994 ist folgender Hinweis bekanntzumachen:<br />
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande<br />
gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von<br />
Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,<br />
die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />
verletzt worden sind, oder<br />
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-<br />
oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />
unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung<br />
begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann<br />
diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der<br />
Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der<br />
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen<br />
hinzuweisen.<br />
<strong>Schweich</strong>, den 6. <strong>Juli</strong> <strong>2012</strong><br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Schweich</strong><br />
an der Roemischen Weinstraße<br />
(S)<br />
gez. Christiane Horsch, Bürgermeisterin<br />
Weinstraßenfest „Wie es frieja woar“<br />
<strong>21.</strong> - <strong>23.</strong>07.<strong>2012</strong><br />
Liebe Schleicher Bürgerinnen und Bürger,<br />
für die Durchführung des Straßenfestes vom <strong>21.</strong> bis <strong>23.</strong>07.<strong>2012</strong> sind<br />
wieder viele Helferinnen und Helfer erforderlich.<br />
Allen, die sich engagieren sage ich schon heute herzlichen Dank.<br />
Wer noch spontan mithelfen will, ist herzlich willkommen. Bitte<br />
melden Sie sich bei einem Vereinsmitglied Ihrer Wahl oder bei mir.<br />
Sie bestimmen, welchem Verein oder der Festgemeinschaft Ihre<br />
Mitarbeit zu Gute kommt.<br />
Kuchenspenden sind ebenfalls willkommen. Bitte bringen Sie Ihren<br />
Kuchen am Sonntag, 22. bzw. Montag <strong>23.</strong>07.<strong>2012</strong> auf Platten mit Abdeckung<br />
an den Kuchenstand.<br />
Bitte helfen Sie mit, das Fest erfolgreich zu gestalten.<br />
Herzlichst Ihr<br />
Rudolf Körner, Ortsbürgermeister<br />
Abwassergräben Ermesgraben<br />
In letzter Zeit wird vermehrt beobachtet, dass Grünschnitt von Privatgrundstücken<br />
in die der Rückhaltung von Oberflächenwasser<br />
dienenden Gräben und Mulden verbracht wird. Es wird darauf hingewiesen,<br />
dass ein solches Vorgehen nicht zulässig ist. Es erschwert<br />
die Mäharbeiten an diesen Gräben und Mulden und kann bei starkem<br />
Regen den kontrollierten Abfluss des Wassers verhindern.<br />
Ich bitte deshalb alle Anlieger, ihren Grünschnitt, soweit dieser<br />
nicht auf dem eigenen Grundstück z.B. kompostiert werden kann,<br />
einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Hierfür stehen<br />
z.B. die Grünschnittsammelstellen zur Verfügung oder es erfolgt<br />
nach Anmeldung eine Abholung durch den Zweckverband ART.<br />
<strong>Schweich</strong>, den 09.07.<strong>2012</strong><br />
Otmar Rößler, Stadtbürgermeister<br />
Johannes Trithemius im Bilde - Begleitausstellung<br />
zur Trithemiustagung in Trittenheim<br />
Am Wochenende 6. - 7. <strong>Juli</strong> <strong>2012</strong> fand in Trittenheim anlässlich des<br />
550ten Geburtstages des in Trittenheim geborenen Johannes Trithemius<br />
(1462 bis 1516) eine Tagung zu Trithemius als Humanist und<br />
seinen Büchern statt. Deutsche und amerikanische Wissenschaftler<br />
waren der Einladung des Nestors der Trithemiusforschung, Prof. Dr.<br />
Klaus Arnold (Helmut-Schmidt-Universität Hamburg) gefolgt, um<br />
in Trittenheim und Sponheim den gelehrten Abt aus verschiedenen<br />
Perspektiven genauer kennen zu lernen. Die Beiträge, die sich etwa<br />
mit der Frage der Einordnung des Sponheimer und späteren Würzburger<br />
Abtes in den Humanismus, in die Zeit der Entdeckungen<br />
oder in die Ordensreform befassten oder danach fragten, welche<br />
Rolle seine Klosterchroniken für Sponheim und Hirsau für die angesprochenen<br />
Herrscherhäuser spielten, machten deutlich dass das<br />
Thema Trithemius je länger betrachtet um so komplexer wird. Dass<br />
Trithemius kein einfacher Mensch war zeigte die pointierte Zusammenfassung<br />
„er war ein Intellektueller, der in die Politik geht, aber<br />
damit letztlich nichts am Hut hat“, wenn es um sein Verhältnis zu<br />
den eigenen Mönchen ging. Begleitend zur Tagung wurde in Trittenheim<br />
eine kleine Ausstellung mit Bildern und gedruckten Zeugnissen<br />
zusammen getragen, in der der Abt in unterschiedlichen Porträts<br />
und Darstellungen zu sehen ist. Die Ausstellung ist bis Ende <strong>Juli</strong> in<br />
der Touristinformation Trittenheim zu sehen: montags bis samstags<br />
von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie montags, dienstags, donnerstags<br />
und freitags von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr.<br />
Trittenheim, den 09.07.<strong>2012</strong><br />
Franz-Josef Bollig, Ortsbürgermeister