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21. - 23. Juli 2012 - Verbandsgemeinde Schweich

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<strong>Schweich</strong> - 12 - Ausgabe 28/<strong>2012</strong><br />

Unwetter in Kenn<br />

Dank an alle Helfer<br />

Das katastrophale Unwetter, das letzte Woche auch über Kenn gezogen<br />

ist, hat erhebliche Schäden verursacht. Durch die starken<br />

Regenfälle - in Kenn wurden 87 Liter pro qm gemessen - traten der<br />

Kenner Bach und der Geischbach über die Ufer und großen Mengen<br />

von Schlamm, Gestein, Ästen, etc. wurde in Keller und über Grundstücke<br />

gespült. Besonders betroffen waren die Bereiche Zum Wingert,<br />

Neustraße, <strong>Schweich</strong>er Straße, Spitzstraße, In der Kirchwies, St.<br />

Margareten Straße, Im Wolfshübel und Teile vom Gewerbegebiet.<br />

Im Bereich vom Geischbach mussten über 100 m Schlamm und Geröll<br />

abtransportiert werden. Im Einsatz waren ca. 130 Einsatzkräfte<br />

der Freiwilligen Feuerwehren von Kenn, Fell, Föhren, Hermeskeil,<br />

Issel, Longuich, Riol und <strong>Schweich</strong>, die FW Einsatzleitung vom<br />

Kreis Trier-Saarburg, THW Hermeskeil, RK Ehrang, MHD Kenn<br />

und der VG-Werke. Besonders hervorheben möchte ich die große<br />

Unterstützung aus der Bevölkerung, durch die den betroffenen<br />

Nachbarn sofort und ohne große Rückfragen geholfen wurde. Unterstützt<br />

wurden die Aufräumarbeiten in erheblichem Umfang auch<br />

durch die schnelle und unbürokratische Bereitstellung von Räumgerät<br />

wie Bagger und LKW mit den notwendigen Fachkräften durch<br />

Unternehmen in Kenn und in der VG.<br />

Bei allen Einsatzkräften und Helfern bedanke ich mich im Namen<br />

der Ortsgemeinde und der Kenner Bürger für ihren selbstlosen Einsatz<br />

in dieser sehr schwierigen Lage.<br />

Kenn, 07.07.<strong>2012</strong><br />

Rainer Müller, Ortsbürgermeister<br />

Neue Plakattafeln am Hochwasserschutztor<br />

In der vergangenen Woche sind die beiden Torflügel des Hochwasserschutztores<br />

an der Unterführung zum Moselvorgelände mit<br />

einem neuen Anstrich versehen worden. Der Neuanstrich war erforderlich,<br />

weil die noch nicht so alte Lackierung durch Bekleben<br />

mit agressiven Klebebändern und Kleistern erheblich Schaden genommen<br />

hatte. Um künftig derartige Schäden zu vermeiden undunnötige<br />

Ausgaben zu sparen, sind zwei je 1,70 qm große Holztafeln<br />

angebracht worden, auf denen Veranstaltungsplakate aufgehangen<br />

werden können. Es wird gebeten, bei diesen freien Plakattafeln nur<br />

Plakate bis maximal DIN A3 zu verwenden, die Plakate zum Schutz<br />

der lackierten Holzoberfläche nur mit Reissbrettstiften zu befestigen,<br />

die Plakate platzsparend zu positionieren und die Plakate nach<br />

der jeweiligen Veranstaltung wieder zu entfernen.<br />

In keinem Fall, auch bei Vollbelegung der Holztafeln, darf die neu<br />

lackierte Metallfläche beklebt werden.<br />

Klüsserath, den 7. <strong>Juli</strong> <strong>2012</strong><br />

Norbert Friedrich, Ortsbürgermeister<br />

Haushaltssatzung<br />

der Ortsgemeinde Klüsserath für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong><br />

Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz<br />

vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des<br />

Gesetzes vom <strong>23.</strong> April 2009 (GVBl. 2009, S. 162) wurde nach Beschluss<br />

des Ortsgemeinderates vom <strong>21.</strong> März <strong>2012</strong> folgende Haushaltssatzung<br />

erlassen, die hiermit bekanntgemacht wird:<br />

§ 1<br />

Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Festgesetzt werden<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.078.578 EUR<br />

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.308.491 EUR<br />

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -229.913 EUR<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

die ordentlichen Einzahlungen auf 881.385 EUR<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 940.258 EUR<br />

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen -58.873 EUR<br />

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR<br />

Saldo der außerordentlichen<br />

Ein- und Auszahlungen 0 EUR<br />

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 160.500 EUR<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 415.200 EUR<br />

Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Investitionstätigkeit -254.700 EUR<br />

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 348.923 EUR<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf<br />

Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

35.350 EUR<br />

aus Finanzierungstätigkeit 313.573 EUR<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.390.808 EUR<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf<br />

die Veränderung des Finanzmittelbestandes<br />

1.390.808 EUR<br />

im Haushaltsjahr auf<br />

§ 2<br />

0 EUR<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />

Finanzierungstätigkeit von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

erforderlich sind, wird festgesetzt für<br />

zinslose Kredite auf 0 EUR<br />

verzinste Kredite auf 254.000 EUR<br />

zusammen auf 254.000 EUR<br />

Die Entscheidung über den Zeitpunkt der Kreditaufnahme, die<br />

Konditionen, sowie über den Darlehensgeber, trifft die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

im Einvernehmen mit der Gemeindeverwaltung;<br />

eines besonderen Beschlusses des Ortsgemeinderates bedarf<br />

es insoweit nicht.<br />

§ 3<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen<br />

von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Investitionen<br />

und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen)<br />

führen können, wird festgesetzt auf 0 EUR<br />

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen<br />

Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen<br />

werden müssen, beläuft sich auf<br />

§ 4<br />

0 EUR<br />

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt<br />

auf 0 EUR<br />

§ 5<br />

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen<br />

für Sondervermögen<br />

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen<br />

mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf<br />

1. Kreditaufnahmen für Investitionen und<br />

Investitionsförderungsmaßnahmen 0 EUR<br />

2. Verpflichtungsermächtigungen<br />

§ 6<br />

Steuersätze<br />

0 EUR<br />

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />

- Grundsteuer A auf 300 v.H.<br />

- Grundsteuer B auf 350 v.H.<br />

- Gewerbesteuer auf 330 v.H.<br />

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />

gehalten werden<br />

- für den ersten Hund 41,00 EUR<br />

- für den zweiten Hund 61,00 EUR<br />

- für jeden weiteren Hund<br />

- für den ersten und jeden weiteren<br />

83,00 EUR<br />

gefährlichen Hund<br />

§ 7<br />

Eigenkapital<br />

615,00 EUR<br />

Stand des Eigenkapitals am 01.01.2009<br />

voraussichtlicher Stand zum 31.12.2009<br />

7.835.927,76 EUR<br />

lt. Haushaltsplan 2009<br />

voraussichtlicher Stand zum 31.12.2010<br />

7.671.833,76 EUR<br />

lt. Haushaltsplan 2010<br />

voraussichtlicher Stand zum 31.12.2011<br />

7.401.807,76 EUR<br />

lt. Haushaltsplan 2011 7.143.503,76 EUR<br />

Die tatsächliche Entwicklung des Eigenkapitals ist nach Vorliegen der<br />

Schlussbilanzen für die Jahre 2009 bis 2011 entsprechend zu korrigieren.<br />

§ 8<br />

Über- und außerplanmäßige<br />

Aufwendungen und Auszahlungen<br />

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen<br />

gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im<br />

Einzelfall die Wertgrenzen nach Maßgabe der Hauptsatzung überschritten<br />

werden.

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