21. - 23. Juli 2012 - Verbandsgemeinde Schweich
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<strong>Schweich</strong> - 12 - Ausgabe 28/<strong>2012</strong><br />
Unwetter in Kenn<br />
Dank an alle Helfer<br />
Das katastrophale Unwetter, das letzte Woche auch über Kenn gezogen<br />
ist, hat erhebliche Schäden verursacht. Durch die starken<br />
Regenfälle - in Kenn wurden 87 Liter pro qm gemessen - traten der<br />
Kenner Bach und der Geischbach über die Ufer und großen Mengen<br />
von Schlamm, Gestein, Ästen, etc. wurde in Keller und über Grundstücke<br />
gespült. Besonders betroffen waren die Bereiche Zum Wingert,<br />
Neustraße, <strong>Schweich</strong>er Straße, Spitzstraße, In der Kirchwies, St.<br />
Margareten Straße, Im Wolfshübel und Teile vom Gewerbegebiet.<br />
Im Bereich vom Geischbach mussten über 100 m Schlamm und Geröll<br />
abtransportiert werden. Im Einsatz waren ca. 130 Einsatzkräfte<br />
der Freiwilligen Feuerwehren von Kenn, Fell, Föhren, Hermeskeil,<br />
Issel, Longuich, Riol und <strong>Schweich</strong>, die FW Einsatzleitung vom<br />
Kreis Trier-Saarburg, THW Hermeskeil, RK Ehrang, MHD Kenn<br />
und der VG-Werke. Besonders hervorheben möchte ich die große<br />
Unterstützung aus der Bevölkerung, durch die den betroffenen<br />
Nachbarn sofort und ohne große Rückfragen geholfen wurde. Unterstützt<br />
wurden die Aufräumarbeiten in erheblichem Umfang auch<br />
durch die schnelle und unbürokratische Bereitstellung von Räumgerät<br />
wie Bagger und LKW mit den notwendigen Fachkräften durch<br />
Unternehmen in Kenn und in der VG.<br />
Bei allen Einsatzkräften und Helfern bedanke ich mich im Namen<br />
der Ortsgemeinde und der Kenner Bürger für ihren selbstlosen Einsatz<br />
in dieser sehr schwierigen Lage.<br />
Kenn, 07.07.<strong>2012</strong><br />
Rainer Müller, Ortsbürgermeister<br />
Neue Plakattafeln am Hochwasserschutztor<br />
In der vergangenen Woche sind die beiden Torflügel des Hochwasserschutztores<br />
an der Unterführung zum Moselvorgelände mit<br />
einem neuen Anstrich versehen worden. Der Neuanstrich war erforderlich,<br />
weil die noch nicht so alte Lackierung durch Bekleben<br />
mit agressiven Klebebändern und Kleistern erheblich Schaden genommen<br />
hatte. Um künftig derartige Schäden zu vermeiden undunnötige<br />
Ausgaben zu sparen, sind zwei je 1,70 qm große Holztafeln<br />
angebracht worden, auf denen Veranstaltungsplakate aufgehangen<br />
werden können. Es wird gebeten, bei diesen freien Plakattafeln nur<br />
Plakate bis maximal DIN A3 zu verwenden, die Plakate zum Schutz<br />
der lackierten Holzoberfläche nur mit Reissbrettstiften zu befestigen,<br />
die Plakate platzsparend zu positionieren und die Plakate nach<br />
der jeweiligen Veranstaltung wieder zu entfernen.<br />
In keinem Fall, auch bei Vollbelegung der Holztafeln, darf die neu<br />
lackierte Metallfläche beklebt werden.<br />
Klüsserath, den 7. <strong>Juli</strong> <strong>2012</strong><br />
Norbert Friedrich, Ortsbürgermeister<br />
Haushaltssatzung<br />
der Ortsgemeinde Klüsserath für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong><br />
Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz<br />
vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des<br />
Gesetzes vom <strong>23.</strong> April 2009 (GVBl. 2009, S. 162) wurde nach Beschluss<br />
des Ortsgemeinderates vom <strong>21.</strong> März <strong>2012</strong> folgende Haushaltssatzung<br />
erlassen, die hiermit bekanntgemacht wird:<br />
§ 1<br />
Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
Festgesetzt werden<br />
1. im Ergebnishaushalt<br />
der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.078.578 EUR<br />
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.308.491 EUR<br />
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -229.913 EUR<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
die ordentlichen Einzahlungen auf 881.385 EUR<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf 940.258 EUR<br />
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen -58.873 EUR<br />
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR<br />
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR<br />
Saldo der außerordentlichen<br />
Ein- und Auszahlungen 0 EUR<br />
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 160.500 EUR<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 415.200 EUR<br />
Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
aus Investitionstätigkeit -254.700 EUR<br />
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 348.923 EUR<br />
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf<br />
Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
35.350 EUR<br />
aus Finanzierungstätigkeit 313.573 EUR<br />
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.390.808 EUR<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf<br />
die Veränderung des Finanzmittelbestandes<br />
1.390.808 EUR<br />
im Haushaltsjahr auf<br />
§ 2<br />
0 EUR<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />
Finanzierungstätigkeit von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
erforderlich sind, wird festgesetzt für<br />
zinslose Kredite auf 0 EUR<br />
verzinste Kredite auf 254.000 EUR<br />
zusammen auf 254.000 EUR<br />
Die Entscheidung über den Zeitpunkt der Kreditaufnahme, die<br />
Konditionen, sowie über den Darlehensgeber, trifft die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
im Einvernehmen mit der Gemeindeverwaltung;<br />
eines besonderen Beschlusses des Ortsgemeinderates bedarf<br />
es insoweit nicht.<br />
§ 3<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen<br />
von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Investitionen<br />
und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen)<br />
führen können, wird festgesetzt auf 0 EUR<br />
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen<br />
Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen<br />
werden müssen, beläuft sich auf<br />
§ 4<br />
0 EUR<br />
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt<br />
auf 0 EUR<br />
§ 5<br />
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen<br />
für Sondervermögen<br />
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen<br />
mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf<br />
1. Kreditaufnahmen für Investitionen und<br />
Investitionsförderungsmaßnahmen 0 EUR<br />
2. Verpflichtungsermächtigungen<br />
§ 6<br />
Steuersätze<br />
0 EUR<br />
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />
- Grundsteuer A auf 300 v.H.<br />
- Grundsteuer B auf 350 v.H.<br />
- Gewerbesteuer auf 330 v.H.<br />
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />
gehalten werden<br />
- für den ersten Hund 41,00 EUR<br />
- für den zweiten Hund 61,00 EUR<br />
- für jeden weiteren Hund<br />
- für den ersten und jeden weiteren<br />
83,00 EUR<br />
gefährlichen Hund<br />
§ 7<br />
Eigenkapital<br />
615,00 EUR<br />
Stand des Eigenkapitals am 01.01.2009<br />
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2009<br />
7.835.927,76 EUR<br />
lt. Haushaltsplan 2009<br />
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2010<br />
7.671.833,76 EUR<br />
lt. Haushaltsplan 2010<br />
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2011<br />
7.401.807,76 EUR<br />
lt. Haushaltsplan 2011 7.143.503,76 EUR<br />
Die tatsächliche Entwicklung des Eigenkapitals ist nach Vorliegen der<br />
Schlussbilanzen für die Jahre 2009 bis 2011 entsprechend zu korrigieren.<br />
§ 8<br />
Über- und außerplanmäßige<br />
Aufwendungen und Auszahlungen<br />
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen<br />
gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im<br />
Einzelfall die Wertgrenzen nach Maßgabe der Hauptsatzung überschritten<br />
werden.