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VERBANDSGEMEINDE S CHWEICH

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Schweich - 36 - Ausgabe 41/2012<br />

(2) Entfällt auf eine Jagdgenossin oder einen Jagdgenossen ein geringerer<br />

Reinertrag als 15,- Euro, wird die Auszahlung erst dann fällig,<br />

wenn der Betrag durch Zuwachs mindestens 15,- Euro erreicht<br />

hat; unberührt hiervon bleiben die Fälle, in denen die Jagdgenossin<br />

oder der Jagdgenosse aus der Jagdgenossenschaft ausscheidet.<br />

§ 17<br />

Umlageforderungen<br />

(1) Umlageforderungen an Jagdgenossinnen oder Jagdgenossen<br />

werden binnen eines Monats nach rechtswirksamer Feststellung der<br />

Umlageliste (§ 14 Nr. 3) fällig.<br />

(2) Umlagen, deren Einzahlung nicht fristgerecht erfolgt, werden im<br />

Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben.<br />

§ 18<br />

Geschäftsjahr<br />

Das Geschäftsjahr läuft vom 1. April bis zum 31. März.<br />

§ 19<br />

Bekanntmachungen<br />

Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaft erfolgen im Amtsblatt<br />

der Verbandsgemeinde Schweich an der Roemischen Weinstrasse.<br />

§ 20<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Vorstehende Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Jagdgenossenschaft Trittenheim<br />

vom 05.12.1986 außer Kraft.<br />

Vorstehende Satzung wurde von der Genossenschaftsversammlung<br />

am 30.03.2012 beschlossen.<br />

Trittenheim, den 30.03.2012<br />

Der Jagdvorstand:<br />

Franz-Josef Bollig, Ortsbürgermeister<br />

und Jagdvorsteher<br />

Elmar Kaufmann, 1. Beisitzer<br />

Jürgen Maringer, 2. Beisitzer<br />

Die Jagdgenossenschaftssatzung wurde der Unteren Jagdbehörde<br />

der Kreisverwaltung Trier-Saarburg angezeigt und am 28.08.2012<br />

genehmigt.<br />

Niederschrift<br />

über die Sitzung des<br />

Ortsgemeinderates Trittenheim<br />

am 12. September 2012<br />

Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Franz-Josef Bollig fand<br />

in Anwesenheit von Frau Margit Dixius und Schriftführer Matthias<br />

Spieles von der Verbandsgemeindeverwaltung in der Gaststätte<br />

„Alte Dorfschänke“ in Trittenheim eine Sitzung des Ortsgemeinderates<br />

Trittenheim statt.<br />

In dieser Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

-öffentlich-<br />

1. Einwohnerfragestunde<br />

Hierzu waren keine Einwohner erschienen.<br />

2. Mitteilungen<br />

a) Der Vorsitzende teilte mit, dass am 16.10.2012 eine Besprechung<br />

zum Ausbau der B 53 OD Trittenheim stattfinden wird. Es soll<br />

über den Baubeginn, den Ablauf sowie Fragen der Ausschreibung<br />

und der notwendigen Umleitungsmaßnahmen gesprochen<br />

werden.<br />

b) Weinlehrpfad: Hierzu wurde angemerkt, dass seitens der Gemeinde<br />

nach wie vor die Erstellung eines Konzeptes erwünscht<br />

wird. Hierzu wurden Haushaltsmittel bereitgestellt. Das Konzept<br />

soll zur Beantragung von Zuschussmitteln dienen.<br />

c) Der Vorsitzende teilte mit, dass die Straßenfestgemeinschaft<br />

schriftlich erklärt habe, einen Zuschuss der Ortsgemeinde in<br />

Höhe von 500,00 € für Werbemaßnahmen nicht anzunehmen.<br />

d) Zur Frage der DSL-Erschließung informierte der Vorsitzenden<br />

über die von der Firma Inexio mitgeteilte Zeitplanung für den<br />

Anschluss der Ortsgemeinde Trittenheim an DSL. Die Maßnahme<br />

soll im 1. Quartal 2013 abgeschlossen sein.<br />

3. Beratung und Verabschiedung der I. Nachtragshaushaltssatzung<br />

und des Nachtragshaushaltsplanes für das Jahr 2012<br />

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Dixius<br />

von der Finanzabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung.<br />

Sodann wird Frau Dixius das Wort erteilt, diese erläutert die Nachtragshaushaltssatzung<br />

und den Nachtragshaushaltsplan und geht<br />

während ihres Vortrages auf die Fragen der Ratsmitglieder ein.<br />

Der Ergebnishaushalt der Ortsgemeinde Trittenheim schließt für<br />

das Haushaltsjahr 2012 bei Erträgen in Höhe von 993.964 € und<br />

Aufwendungen in Höhe von 995.146 € mit einem Fehlbetrag von<br />

1.182 € ab. Mithin ist der Ergebnishaushalt gem. § 93 Abs. 4 GemO<br />

i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO nicht ausgeglichen.<br />

Da die Eröffnungsbilanz der OG Trittenheim noch nicht erstellt und<br />

die Anlagebuchhaltung noch nicht aufgebaut ist, sind keine verlässlichen<br />

Zahlen hinsichtlich der Abschreibungen und Rückstellungen<br />

sowie der Erträge aus Sonderposten (Zuwendungen, Beiträge<br />

etc.) vorhanden. Diese Zahlen fehlen im Ergebnishaushalt 2012.<br />

Es wurde seitens des Rates angemerkt, dass die Verbandsgemeinde<br />

Bernkastel-Kues dringend dazu aufgefordert werden soll, die Eröffnungsbilanz<br />

vorzulegen.<br />

Der Finanzhaushalt weist im Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen<br />

einen Fehlbetrag in Höhe von 23.117 € aus.<br />

Fusionsbedingt wurden noch abzuwickelnde Zahlungsvorgänge aus<br />

dem Jahre 2011 auf „Außerordentliche Einzahlungen“ und „Außerordentlichen<br />

Auszahlungen“ gebucht und beplant. Im Rahmen<br />

der Nachtragshaushaltsplanung wurde eine jetzt eingegangene<br />

Zuwendung für die Übertragung des ehem. Wirtschaftsgebäudes<br />

des Bischöflichen Priesterseminars im Jahre 2005 an die VG Neumagen-Dhron<br />

in Höhe von 26.700 € ebenfalls als außerordentliche<br />

Einzahlung berücksichtigt. Dieser Betrag wird zur Schuldentilgung<br />

eingesetzt.<br />

Folgende Produkte bzw. Leistungen sind von den Nachtragsänderungen<br />

berührt:<br />

11420 - Liegenschaften<br />

- Absetzung Allg. Grunderwerb (-75.000 €)<br />

- Anteilige Zuwendung für Übertragung ehem.<br />

Wirtschaftsgebäude an VG (+26.700,00 €)<br />

36520 - Kindertagesstätten<br />

- Erwerb Kita (+ 120.000 €)<br />

- Energiekosten (+ 7.000 €)<br />

54160 - Kommunale Parkplätze<br />

- Erwerb Parkplatz an der B 53 (+38.000 €)<br />

57312 - Dorfgemeinschaftshäuser<br />

- Erwerb Pfarr- u. Jugendheim (+5.000 €)<br />

- Personalkosten (+ 3.900 €)<br />

- Energiekosten (+ 2.000 €)<br />

61200 - Sonstige allg. Finanzwirtschaft<br />

- Zinsaufwendungen (-600 €)<br />

Der Stellenplan wird gegenüber dem Haushaltsplan 2012 von 4,45<br />

Stellen auf 4,75 Stellen erhöht.<br />

Für die Unterhaltung des Pfarrheims bestehen zurzeit geringfügige<br />

Arbeitsverhältnisse für die Reinigung sowie Hausmeistertätigkeiten.<br />

Im Rahmen des Erwerbs des Objektes müssen auch die Personalkosten<br />

der bestehenden Arbeitsverhältnisse im Haushaltsplan<br />

dargestellt werden. Der Stellenplan wurde entsprechend angepasst.<br />

Weiter wurde im Verlaufe der Beratung des Nachtragshaushaltsplans<br />

angemerkt, dass der Rat nicht umfassend über die derzeitige<br />

Regelung der Entgeltstruktur für die beschäftigten Kassierer am<br />

Wohnmobilstellplatz informiert ist. Von Interesse sind Zahl der Buchungen<br />

und Belegung sowie die daraus resultierenden Erträge für<br />

die Gemeinde. Zu beiden Punkten soll zur nächsten Sitzung eine<br />

umfassende Information durch die Verwaltung erfolgen. Weiter<br />

wurde angeregt, die Frage der Personalentwicklung mit der Kreisverwaltung<br />

(Kommunalaufsicht) abzustimmen.<br />

Im Anschluss wurden weitere Fragen der Ratsmitglieder durch Frau<br />

Dixius beantwortet. Der Ortsgemeinderat bedankte sich bei Frau<br />

Dixius für die ausführlichen Erläuterungen hinsichtlich des Nachtragshaushaltsplanes<br />

und der Nachtragshaushaltssatzung 2012.<br />

Beschluss:<br />

Der Ortsgemeinderat stimmt dem vorgelegten Nachtragshaushaltsplan<br />

2012 sowie der vorgelegten Nachtragshaushaltssatzung 2012<br />

mit den oben genannten Änderungen zu.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

4. Bewertungsmatrix zum Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrages<br />

Der Stromkonzessionsvertrag mit RWE endet zum 31.12.2012. Die<br />

erforderliche Bekanntmachung und Aufforderung zur Abgabe einer<br />

Interessen-Bekundung innerhalb von 3 Monaten erfolgte im<br />

August 2010 im Bundesanzeiger.<br />

Daraufhin gingen fristgerecht folgende Interessensbekundungen<br />

hier ein:<br />

- 12.10.2010 - Kommunal Partner Beteiligungsgesellschaft mbH<br />

& Co. KG, Friedrichshafen<br />

- 22.11.2010 - RWE Rheinland Westfalen Netz AG, Trier<br />

Um das Vergabeverfahren kartellrechtlich ordnungsgemäß durchführen<br />

zu können ist eine Bewertungsmatrix zu erstellen.<br />

Für die Festlegung der Kriterien und deren Bewertungen ist auf die<br />

Bestimmungen und Ziele des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)

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