VERBANDSGEMEINDE S CHWEICH
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Schweich - 36 - Ausgabe 41/2012<br />
(2) Entfällt auf eine Jagdgenossin oder einen Jagdgenossen ein geringerer<br />
Reinertrag als 15,- Euro, wird die Auszahlung erst dann fällig,<br />
wenn der Betrag durch Zuwachs mindestens 15,- Euro erreicht<br />
hat; unberührt hiervon bleiben die Fälle, in denen die Jagdgenossin<br />
oder der Jagdgenosse aus der Jagdgenossenschaft ausscheidet.<br />
§ 17<br />
Umlageforderungen<br />
(1) Umlageforderungen an Jagdgenossinnen oder Jagdgenossen<br />
werden binnen eines Monats nach rechtswirksamer Feststellung der<br />
Umlageliste (§ 14 Nr. 3) fällig.<br />
(2) Umlagen, deren Einzahlung nicht fristgerecht erfolgt, werden im<br />
Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben.<br />
§ 18<br />
Geschäftsjahr<br />
Das Geschäftsjahr läuft vom 1. April bis zum 31. März.<br />
§ 19<br />
Bekanntmachungen<br />
Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaft erfolgen im Amtsblatt<br />
der Verbandsgemeinde Schweich an der Roemischen Weinstrasse.<br />
§ 20<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Vorstehende Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung<br />
in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Jagdgenossenschaft Trittenheim<br />
vom 05.12.1986 außer Kraft.<br />
Vorstehende Satzung wurde von der Genossenschaftsversammlung<br />
am 30.03.2012 beschlossen.<br />
Trittenheim, den 30.03.2012<br />
Der Jagdvorstand:<br />
Franz-Josef Bollig, Ortsbürgermeister<br />
und Jagdvorsteher<br />
Elmar Kaufmann, 1. Beisitzer<br />
Jürgen Maringer, 2. Beisitzer<br />
Die Jagdgenossenschaftssatzung wurde der Unteren Jagdbehörde<br />
der Kreisverwaltung Trier-Saarburg angezeigt und am 28.08.2012<br />
genehmigt.<br />
Niederschrift<br />
über die Sitzung des<br />
Ortsgemeinderates Trittenheim<br />
am 12. September 2012<br />
Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Franz-Josef Bollig fand<br />
in Anwesenheit von Frau Margit Dixius und Schriftführer Matthias<br />
Spieles von der Verbandsgemeindeverwaltung in der Gaststätte<br />
„Alte Dorfschänke“ in Trittenheim eine Sitzung des Ortsgemeinderates<br />
Trittenheim statt.<br />
In dieser Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
-öffentlich-<br />
1. Einwohnerfragestunde<br />
Hierzu waren keine Einwohner erschienen.<br />
2. Mitteilungen<br />
a) Der Vorsitzende teilte mit, dass am 16.10.2012 eine Besprechung<br />
zum Ausbau der B 53 OD Trittenheim stattfinden wird. Es soll<br />
über den Baubeginn, den Ablauf sowie Fragen der Ausschreibung<br />
und der notwendigen Umleitungsmaßnahmen gesprochen<br />
werden.<br />
b) Weinlehrpfad: Hierzu wurde angemerkt, dass seitens der Gemeinde<br />
nach wie vor die Erstellung eines Konzeptes erwünscht<br />
wird. Hierzu wurden Haushaltsmittel bereitgestellt. Das Konzept<br />
soll zur Beantragung von Zuschussmitteln dienen.<br />
c) Der Vorsitzende teilte mit, dass die Straßenfestgemeinschaft<br />
schriftlich erklärt habe, einen Zuschuss der Ortsgemeinde in<br />
Höhe von 500,00 € für Werbemaßnahmen nicht anzunehmen.<br />
d) Zur Frage der DSL-Erschließung informierte der Vorsitzenden<br />
über die von der Firma Inexio mitgeteilte Zeitplanung für den<br />
Anschluss der Ortsgemeinde Trittenheim an DSL. Die Maßnahme<br />
soll im 1. Quartal 2013 abgeschlossen sein.<br />
3. Beratung und Verabschiedung der I. Nachtragshaushaltssatzung<br />
und des Nachtragshaushaltsplanes für das Jahr 2012<br />
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Dixius<br />
von der Finanzabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung.<br />
Sodann wird Frau Dixius das Wort erteilt, diese erläutert die Nachtragshaushaltssatzung<br />
und den Nachtragshaushaltsplan und geht<br />
während ihres Vortrages auf die Fragen der Ratsmitglieder ein.<br />
Der Ergebnishaushalt der Ortsgemeinde Trittenheim schließt für<br />
das Haushaltsjahr 2012 bei Erträgen in Höhe von 993.964 € und<br />
Aufwendungen in Höhe von 995.146 € mit einem Fehlbetrag von<br />
1.182 € ab. Mithin ist der Ergebnishaushalt gem. § 93 Abs. 4 GemO<br />
i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO nicht ausgeglichen.<br />
Da die Eröffnungsbilanz der OG Trittenheim noch nicht erstellt und<br />
die Anlagebuchhaltung noch nicht aufgebaut ist, sind keine verlässlichen<br />
Zahlen hinsichtlich der Abschreibungen und Rückstellungen<br />
sowie der Erträge aus Sonderposten (Zuwendungen, Beiträge<br />
etc.) vorhanden. Diese Zahlen fehlen im Ergebnishaushalt 2012.<br />
Es wurde seitens des Rates angemerkt, dass die Verbandsgemeinde<br />
Bernkastel-Kues dringend dazu aufgefordert werden soll, die Eröffnungsbilanz<br />
vorzulegen.<br />
Der Finanzhaushalt weist im Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen<br />
einen Fehlbetrag in Höhe von 23.117 € aus.<br />
Fusionsbedingt wurden noch abzuwickelnde Zahlungsvorgänge aus<br />
dem Jahre 2011 auf „Außerordentliche Einzahlungen“ und „Außerordentlichen<br />
Auszahlungen“ gebucht und beplant. Im Rahmen<br />
der Nachtragshaushaltsplanung wurde eine jetzt eingegangene<br />
Zuwendung für die Übertragung des ehem. Wirtschaftsgebäudes<br />
des Bischöflichen Priesterseminars im Jahre 2005 an die VG Neumagen-Dhron<br />
in Höhe von 26.700 € ebenfalls als außerordentliche<br />
Einzahlung berücksichtigt. Dieser Betrag wird zur Schuldentilgung<br />
eingesetzt.<br />
Folgende Produkte bzw. Leistungen sind von den Nachtragsänderungen<br />
berührt:<br />
11420 - Liegenschaften<br />
- Absetzung Allg. Grunderwerb (-75.000 €)<br />
- Anteilige Zuwendung für Übertragung ehem.<br />
Wirtschaftsgebäude an VG (+26.700,00 €)<br />
36520 - Kindertagesstätten<br />
- Erwerb Kita (+ 120.000 €)<br />
- Energiekosten (+ 7.000 €)<br />
54160 - Kommunale Parkplätze<br />
- Erwerb Parkplatz an der B 53 (+38.000 €)<br />
57312 - Dorfgemeinschaftshäuser<br />
- Erwerb Pfarr- u. Jugendheim (+5.000 €)<br />
- Personalkosten (+ 3.900 €)<br />
- Energiekosten (+ 2.000 €)<br />
61200 - Sonstige allg. Finanzwirtschaft<br />
- Zinsaufwendungen (-600 €)<br />
Der Stellenplan wird gegenüber dem Haushaltsplan 2012 von 4,45<br />
Stellen auf 4,75 Stellen erhöht.<br />
Für die Unterhaltung des Pfarrheims bestehen zurzeit geringfügige<br />
Arbeitsverhältnisse für die Reinigung sowie Hausmeistertätigkeiten.<br />
Im Rahmen des Erwerbs des Objektes müssen auch die Personalkosten<br />
der bestehenden Arbeitsverhältnisse im Haushaltsplan<br />
dargestellt werden. Der Stellenplan wurde entsprechend angepasst.<br />
Weiter wurde im Verlaufe der Beratung des Nachtragshaushaltsplans<br />
angemerkt, dass der Rat nicht umfassend über die derzeitige<br />
Regelung der Entgeltstruktur für die beschäftigten Kassierer am<br />
Wohnmobilstellplatz informiert ist. Von Interesse sind Zahl der Buchungen<br />
und Belegung sowie die daraus resultierenden Erträge für<br />
die Gemeinde. Zu beiden Punkten soll zur nächsten Sitzung eine<br />
umfassende Information durch die Verwaltung erfolgen. Weiter<br />
wurde angeregt, die Frage der Personalentwicklung mit der Kreisverwaltung<br />
(Kommunalaufsicht) abzustimmen.<br />
Im Anschluss wurden weitere Fragen der Ratsmitglieder durch Frau<br />
Dixius beantwortet. Der Ortsgemeinderat bedankte sich bei Frau<br />
Dixius für die ausführlichen Erläuterungen hinsichtlich des Nachtragshaushaltsplanes<br />
und der Nachtragshaushaltssatzung 2012.<br />
Beschluss:<br />
Der Ortsgemeinderat stimmt dem vorgelegten Nachtragshaushaltsplan<br />
2012 sowie der vorgelegten Nachtragshaushaltssatzung 2012<br />
mit den oben genannten Änderungen zu.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
4. Bewertungsmatrix zum Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrages<br />
Der Stromkonzessionsvertrag mit RWE endet zum 31.12.2012. Die<br />
erforderliche Bekanntmachung und Aufforderung zur Abgabe einer<br />
Interessen-Bekundung innerhalb von 3 Monaten erfolgte im<br />
August 2010 im Bundesanzeiger.<br />
Daraufhin gingen fristgerecht folgende Interessensbekundungen<br />
hier ein:<br />
- 12.10.2010 - Kommunal Partner Beteiligungsgesellschaft mbH<br />
& Co. KG, Friedrichshafen<br />
- 22.11.2010 - RWE Rheinland Westfalen Netz AG, Trier<br />
Um das Vergabeverfahren kartellrechtlich ordnungsgemäß durchführen<br />
zu können ist eine Bewertungsmatrix zu erstellen.<br />
Für die Festlegung der Kriterien und deren Bewertungen ist auf die<br />
Bestimmungen und Ziele des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)