VERBANDSGEMEINDE S CHWEICH
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Schweich - 18 - Ausgabe 41/2012<br />
Eltern, Kollegen/innen, KiTa gGmbH Trier, Kirchengemeinde<br />
Longuich und auch die Ortsgemeinde. Im Namen der Ortsgemeinde<br />
bedankte sich die Ortsbürgermeisterin für das Wirken<br />
und Gestalten von Frau Sperl über diesen langen Zeitraum hinweg.<br />
Insbesondere in den letzten Jahren waren die Veränderungen<br />
des Aufgabenbereiches der KiTa sehr groß. Frau Sperl hat<br />
alle diese Herausforderungen angenommen und zusammen mit<br />
ihren Mitarbeiterinnen hervorragend umgesetzt. Die Gemeinde<br />
wünscht Frau Sperl alles Gute und einen schönen neuen Lebensabschnitt.<br />
- In den Ausschusssitzungen wurden folgende Punkte beraten<br />
und beschlossen:<br />
- 6.9.2012 Bauausschuss:<br />
Anwohnerversammlungen zum Ausbau der Straßen Auf der<br />
Zehnt und Cerisiersstraße. Ebenfalls beraten wurde die Ausschreibung<br />
für die Maßnahmen der Dorferneuerung im Bereich<br />
Brückenzollhäuschen und Mehrgenerationenpark und Ersatzbeschaffung<br />
für den Spielplatz am Hetzerothsgarten<br />
- 11.9.2012 Ausschuss für Familie, Soziales und Freizeit:<br />
Aussuchen der Gerätschaften für den Mehrgenerationenpark<br />
sowie Information zu effizient mobil. Bezüglich der Radwegeführung<br />
über die Schweicher Brücke findet zurzeit eine große<br />
Schülerbefragung an den weiterführenden Schulen in Schweich<br />
statt.<br />
- 12.9.2012: Ausschuss für Weinwerbung, Tourismus und Wirtschaft:<br />
Weinkirmes 2013, Villajubiläum 2013. Die Erneuerung der touristischen<br />
Hinweisbeschilderung wurde an den Heimat- und<br />
Verkehrsverein delegiert. Zum Internet liegen zur nächsten Ratsitzung<br />
zwei Konzeptionen mit entsprechenden Angeboten vor.<br />
- Termine:<br />
6.11.2012 nächste Ortsgemeinderatssitzung<br />
2. Flächennutzungsplan VG Schweich, Beteilung der Ortsgemeinde<br />
Longuich; Information über Raum+ sowie Beratung und Beschluss,<br />
welche Bauflächen im Flächennutzungspan der VG Schweich für<br />
Longuich und Kirsch aufgenommen werden sollen<br />
Der Ortsgemeinderat befasste sich bereits in der Sitzung am<br />
26.06.2012 mit dem Thema der Baulandausweisung im Flächennutzungsplan<br />
und hatte hier zur Entscheidungsfindung die Beratung an<br />
die Fraktionen sowie den Bau- und Wegeausschuss übertragen.<br />
Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Fachbereichsleiter<br />
Gerhard Spieles von der Verbandsgemeindeverwaltung<br />
und stellt dem Rat zunächst ihre Sichtweise dar: Die Ortsgemeinde<br />
Longuich ist keine Schwerpunktgemeinde mit der besonderen<br />
raumordnerischen Funktion Wohnen. In der Vergangenheit habe<br />
man großen Wert darauf gelegt, die Entwicklung der Wohnbebauung,<br />
der gewerblich genutzten Flächen und der Flächen für Weinbau,<br />
Landwirtschaft und Forst sowie die touristische Entwicklung<br />
ausgewogen voranzutreiben. Im Einzelnen bedeute dies, dass keiner<br />
dieser Bereiche so forciert wurde, dass ein anderer Bereich darunter<br />
leidet. Das habe nicht nur sie, sondern auch ihre Vorgänger so gehandhabt<br />
und gerade in diesem zurückhaltenden aber ganz zielgerichteten<br />
Agieren sieht sie die Ursache, dass Longuich sich in allen<br />
Bereichen gut entwickelt und seinen ganz besonderen Charakter<br />
erhalten hat. Mit der Ausweisung des vorhandenen Baugebietes<br />
Zwischen den Ortsteilen habe man den Baulandbedarf zu decken<br />
versucht. Leider weise das Baugebiet aber noch viele Baulücken auf,<br />
da sich die Flächen in privaten Händen befinden und zurzeit eher<br />
als Kapitalanlage zu werten seien, wie als tatsächlich verfügbare<br />
Bauflächen. Wenn nun neue Bauflächen ausgewiesen würden, vermutet<br />
sie den gleichen Effekt. Sie beurteilt die Hoffnung, dass ausreichend<br />
Bauland zu bezahlbaren Preisen entsteht, als unrealistisch.<br />
Der Markt bestimme den Preis und es sei nicht damit zur rechnen,<br />
dass der qm-Preis wesentlich niedriger werde. Die Vorsitzende ist<br />
der Auffassung, dass weitere Baulandausweisungen neue Erschließungskosten<br />
bedeuten, die den Gemeindehaushalt belasten. Des<br />
Weiteren verweist sie auf die Kapazitäten in der KiTa, der Grundschule<br />
und anderer öffentlicher Einrichtungen, die nur für leichte<br />
Zuwächse Kapazitäten bereithielten und deshalb auch hier mit Folgekosten<br />
zu rechnen wäre. Darüber hinaus könne sie aus der Praxis<br />
sagen, dass auch in der alten Ortslage von Longuich bzw. Kirsch<br />
immer mal wieder Immobilien zum Kauf angeboten würden und es<br />
eine Fluktuation gebe, die man nicht außer Acht lassen dürfe. Die<br />
Vorsitzende vertritt in ihrer Stellungnahme nachdrücklich die Auffassung,<br />
dass man zur Zeit keinen Bedarf im Flächennutzungsplan<br />
anmelden solle, denn dort seien konkrete Bereiche zu kennzeichnen.<br />
Sie befürchtet, dass das Prozedere dann zum Selbstläufer wird<br />
und man sich der Ausweisung eines Baugebietes und der Aufstellung<br />
eines Bebauungsplanes kaum verschließen könne. Sobald die<br />
Fläche im Flächennutzungsplan eingezeichnet sei, steige der Preis.<br />
Sie ist der Meinung, dass sich der Rat aber vorher klar werden muss,<br />
ob die Flächen gebraucht werden und wie die Umsetzung erfolgen<br />
soll. Wenn die Gemeinde die Flächen nicht erwerben könne, würde<br />
genau das gleiche, wie im Baugebiet Zwischen den Ortsteilen passieren.<br />
Die Grundstücke steigen im Wert für die Eigentümer, aber<br />
sind nur begrenzt für neue Besitzer oder eine Besitzerinnen zu erwerben.<br />
Alsdann erläutert Herr Spieles erläutert dem Ortsgemeinderat,<br />
dass vor 15 Jahren die letzte Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes<br />
erfolgte. Der Baulandbedarf wurde seinerzeit bis<br />
zum laufenden Jahr 2012 ermittelt und in den einzelnen Gemeinden<br />
ausgewiesen - so auch in Longuich. Die Baugebiete wurden geplant<br />
und realisiert, so dass der geplante Zielhorizont erreicht wurde. Es<br />
sei nun an der Zeit, eine weitere Baulandbedarfsplanung bis zum<br />
Jahr 2024/2026 vorzunehmen. Zur Vorbereitung hat die Verbandsgemeinde<br />
das Büro Bachtler Böhme und Partner aus Kaiserslautern,<br />
das auch seinerzeit die Flächennutzungsplanfortschreibung<br />
bearbeitete, beauftragt, den aktuellen Baulandbedarf für die einzelnen<br />
Gemeinden auf der Grundlage der Vorgaben der Regionalen<br />
Planungsgemeinschaft für jede Gemeinde ermittelt. Unter Berücksichtigung<br />
der reinen Wohnbauflächen (100%), der Mischgebietsflächen<br />
(50%) und Baulückengrundstücke (33%) ergibt sich demnach<br />
einen Schwellenwert in der Gemeinde Longuich von 77 ar. Das<br />
bedeutet, dass für die Zukunft tatsächlich eine Baulandfläche für<br />
Wohnbebauung von insgesamt 7.700 qm zur Verfügung steht.<br />
Es gelte nun anhand der demografischen Entwicklung eine Anpassung<br />
des Baulandbedarfes für die nächsten 12-15 Jahre festzulegen.<br />
Die Landesplanung sehe die Sache aufgrund einer Studie sehr restriktiv,<br />
da die Bevölkerungsentwicklung stagniere. Herr Spieles<br />
erklärt, dass man derzeit mit den Landesbehörden in Verhandlung<br />
stehe, um die Schwellenwerte hinsichtlich des Bedarfspotentials höher<br />
auszutarieren.<br />
Neue Bauflächenausweisungen sind gem. VG-Schreiben vom<br />
22.5.2012 grundsätzlich nur noch in den Gemeinden möglich, für die<br />
ein Ausweisungsbedarf dokumentiert werden konnte. In städtebaulich<br />
begründeten Fällen haben die anderen Gemeinden die Möglichkeit,<br />
bereits ausgewiesene Flächen zu verschieben bzw. mehrere<br />
kleinere Flächen an einem Standort zu konzentrieren. Zusammenfassend<br />
muss festgestellt werden, dass der Bauflächenbedarf in unserer<br />
Verbandsgemeinde insgesamt für die nächsten Jahre geringer<br />
ist, als die noch zur Verfügung stehenden Baulandflächenreserven.<br />
Die Ortsgemeinde wird gebeten, sich zur Bauflächenausweisung<br />
für die Zukunft zu äußern. Sollte es politischen Willen sein, künftig<br />
durch gesetzliche Eingriffe, die Flächennutzungsplanung „rechtsverbindlich“<br />
zu machen, bestehe dann evtl. keine Möglichkeit mehr,<br />
in den kommenden Jahren Bauland auszuweisen und zur Verfügung<br />
zu stellen. Weise man jedoch nun an der einen oder anderen Stelle<br />
Baulandflächen im Flächennutzungsplan aus, seien diese Flächen<br />
gesichert.<br />
Für die CDU-Fraktion erklärt Sprecher Thul, dass man davon ausgehen<br />
könne, dass die Politik auf die Demografie reagieren werde<br />
und es auch sinnvoll für die Gemeinde sei, sich hier Gedanken für<br />
eine bauliche Entwicklung zu machen. Seine Fraktion spreche sich<br />
für ein klares „ja“ für eine weitere Ausweisung aus. Man könne davon<br />
ausgehen, dass die Innenentwicklung begrenzt sei und keine<br />
Flächen für die kommenden Jahre zur Verfügung stehen werden.<br />
Man sollte sich im Rat deshalb einig werden, Baulandpotential auszuweisen<br />
- allein schon aus dem Grund, die Grundstückspreise erschwinglich<br />
zu halten.<br />
FWG-Fraktionssprecher Dr. Schmitt erklärt, dass man derzeit eine<br />
weitere Ausweisung von Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan<br />
für nicht sinnvoll halte. Man sollte sich durch einen Ratsbeschluss<br />
aber die Möglichkeit offenhalten, bei Bedarf jederzeit Baulandflächen<br />
ausweisen zu können. Die Ortsgemeinde werde durch dieses<br />
Vorgehen keinesfalls in ihrer Weiterentwicklung behindert oder<br />
eingeschränkt. Eine jetzige Verortung von Bauflächen im Flächennutzungsplan<br />
erwecke nur Begehrlichkeiten und führe zu Preissteigerungen.<br />
Einen Bedarf werde es ohnehin stets geben.<br />
Die Vorsitzende und Beigeordneter Zeltinger bestätigen, dass der<br />
Verbandsgemeinderat bei Änderungen der Flächennutzungsplanung<br />
in der Vergangenheit stets die Belange der Ortsgemeinden<br />
berücksichtigt hatte. Die Vorsitzende führte weiter aus, dass die<br />
Ortsgemeinde mit einer maßvollen Entwicklungspolitik stets gut<br />
gefahren sei, man solle sich jetzt nicht zeitlich unter Druck setzen<br />
lassen.<br />
SPD-Fraktionssprecher Krewer erklärt, dass es in der Innenentwicklung<br />
derzeit bereits Probleme gebe, Baustellen erwerben zu<br />
können. Man sollte sich für die nächsten 10-15 Jahre festlegen und<br />
die „Türe offenhalten“ und einen entsprechenden Bauflächenbedarf<br />
anmelden bzw. ausweisen. An welcher Stelle und die Größe der<br />
Fläche sollte vom Rat noch festgelegt werden.<br />
Beigeordneter Zeltinger erwidert, dass auch bei jetzt nicht erfolg-