VERBANDSGEMEINDE S CHWEICH
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Schweich - 16 - Ausgabe 41/2012<br />
7. Verschiedenes<br />
Weitere Mitteilungen des Ortsbürgermeisters:<br />
a) Aufbaugemeinschaft Köwerich<br />
Seitens der Ortsgemeinde war vorgesehen, die Aufbaugemeinschaft<br />
Köwerich aufzulösen. Nach verschiedenen Beratungen, auch mit<br />
anderen Behörden, kamen wir zu dem Ergebnis, die Aufbaugemeinschaft<br />
nicht aufzulösen, sondern weiter bestehen zu lassen.<br />
b) Mostabfuhr<br />
Die Moselland Zentralkellerei hat größere Investitionen in der Kelterstation<br />
Leiwen getätigt. Hierdurch ist es notwendig, die Mostabfuhr<br />
über die Gemarkung Köwerich vorzunehmen. Für das Jahr 2012 wurde<br />
hierfür bereits zugesagt. Der Rat nimmt dies zur Kenntnis.<br />
c) Photovoltaikanlage Jugendheim<br />
Die Anlagenüberwachung der Photovoltaikanlage auf dem Dach<br />
des Jugendheimes ist seit 16.08.2012 installiert.<br />
d) Windkraft<br />
Ortsbürgermeister Linden informiert die Ratsmitglieder über<br />
die Beratung der Landesregierung zum Thema Windkraft am<br />
25.09.2012 und zitiert den Artikel des Trierischen Volksfreundes<br />
vom 26.09.2012.<br />
Anfragen und Anregungen der Ratsmitglieder<br />
Michael Classen: Bemängelung Theke Jugendheim<br />
Ausbau „Kirchgasse“ beendet<br />
Nach mehreren Monaten Bauzeit ist der Ausbau der „Kirchgasse„<br />
in der letzten Woche beendet worden. Die altehrwürdige Kirchgasse<br />
präsentiert sich nun nicht mehr als „Gasse“ sondern als neue<br />
moderne Ortsstraße mit beidseitigem Bürgersteig und neuen Straßenlaternen.<br />
Neben neuer Trinkwasserleitung und teilweise neuer<br />
Kanalverlegung durch die VG Werke Schweich wurde ein neuer<br />
Straßenbelag und neuer Bürgersteig angelegt. Die Kirchgasse ist<br />
eine wichtige Straßenverbindung im Ortsbereich. Dank sagen wir<br />
allen an dem Bau beteiligten Firmen, Behörden und besonders den<br />
Anliegern für ihr Verständnis.<br />
Leiwen, den 1.10.2012<br />
Claus Feller, Ortsbürgermeister<br />
Unterrichtung der Einwohner über die<br />
Sitzung des Ortsgemeinderates Leiwen<br />
am 20. September 2012<br />
Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Feller und in Anwesenheit<br />
von Armin Kopp von der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich<br />
fand am 20. September 2012 im Hotel Weis in Leiwen eine<br />
Gemeindratssitzung statt.<br />
In dieser Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />
- öffentlich -<br />
1. Raumordnungsverfahren Pumpspeicherkraftwerk RIO<br />
Ortsbürgermeister Feller verweist auf die vielfältigen Berichterstattungen<br />
zum geplanten Pumpspeicher in den Medien. Die Planung<br />
sei zu begrüßen, auch wenn sie den Bereich der Gemarkung Leiwen<br />
eigentlich nicht berühre. Dem schließen sich die Sprecher der Fraktionen<br />
an.<br />
Beschluss: Der Planung wird zugestimmt.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
2. Flurbereinigungsverfahren Laurentiuslay (Bubental)<br />
Ortsbürgermeister Feller ist der Meinung, dass die traditionelle<br />
Weinbergslage dringend im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens<br />
aufgewertet werden muss. Immer mehr Weinberge werden<br />
wegen bestehender Bewirtschaftungsprobleme aufgegeben, obwohl<br />
die Lage an sich nicht schlecht sei. Die Weinberge sind überwiegend<br />
recht klein und schmal. Durch Weinbergszusammenlegungen, Neuanpflanzungen,<br />
Beseitigung von Weinbergsmauern und Verbesserungen<br />
bei der Infrastruktur sei dieser Bereich wieder in eine gute<br />
Weinlage zu entwickeln. Dieser Bereich hat auch für die WeinKulturLandschaft<br />
und den Tourismus hohe Bedeutung und sei daher<br />
auch aus diesem Grund aufzuwerten. Er schlägt vor, das DLR aufzufordern,<br />
dort kurzfristig ein Flurbereinigungsverfahren einzuleiten.<br />
Dem schließen sich die Sprecher der Fraktionen an.<br />
Beschluss: Das DLR Mosel wird aufgefordert, kurzfristig ein Flurbereinigungsverfahren<br />
für diesen Bereich in Abstimmung mit der<br />
Ortsgemeinde einzuleiten.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
3. Annahme von Sponsoringleistungen, Schenkungen, Spenden und<br />
ähnlichen Zuwendungen<br />
Durch das Landesgesetz zur Änderung kommunal- und dienstrechtlicher<br />
Vorschriften vom 21. Dezember 2007 wurde § 94 der<br />
Gemeindeordnung (GemO) um Regelungen zum Einwerben und<br />
Annehmen von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und<br />
ähnlichen Zuwendungen zur Erfüllung von Selbstverwaltungsaufgaben<br />
ergänzt. Die Vorschriften sind am 11.01.2008 in Kraft getreten<br />
(Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 10.01.2008).<br />
Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung<br />
für die Ortsgemeinde Leiwen obliegen ausschließlich dem<br />
Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten; ein entsprechendes<br />
Angebot ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Über<br />
die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Ortsgemeinderat.<br />
Dem Ortsgemeinderat und der Aufsichtsbehörde sind sämtliche für<br />
die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen offen zu legen. Dazu gehört<br />
insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen<br />
der Verbandsgemeinde und dem Zuwendungsgeber.<br />
In nachfolgender Liste sind die noch zu genehmigenden Spenden<br />
mit den entsprechenden Angaben aufgeführt:<br />
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Die Spenden werden der Kreisverwaltung Trier-Saarburg zur Genehmigung<br />
vorgelegt.<br />
Beschluss: Der Annahme der vorgenannten Zuwendungen wird zugestimmt.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
4. Verbesserung des Kirchenvorplatzes<br />
Ortsbürgermeister Feller weist darauf hin, dass die Gemeindearbeiter<br />
die Treppe in diesem Bereich bereits erneuert haben und dies<br />
in der Bevölkerung sehr gelobt wird. Ein Bereich von rd. 250 qm<br />
sei noch mit alten Betonplatten ausgestattet, die mittlerweile nicht<br />
mehr plan liegen. Dies stellt eine Stolpergefahr für Fußgänger dar,<br />
die demnächst durch einen Neubelag behoben werden könnte. Die<br />
Arbeiten könnten wieder von den Gemeindearbeitern durchgeführt<br />
werden. Lediglich die Materialkosten seien über den Haushalt<br />
zusätzlich aufzubringen. An diesem zentralen Bereich mitten in<br />
der Ortslage sollte s.E. ein hochwertiges Pflaster hierzu ausgesucht<br />
werden. Er regt an, einen Grundsatzbeschluss zu fassen, die Fläche<br />
durch die Gemeindearbeiter pflastern zu lassen.<br />
Christian Stoffel begrüßt die weitere Aufwertung dieses Bereiches<br />
durch die Gemeindearbeiter. Er regt an, die Gestaltung und die<br />
Auswahl des Pflastermaterials mit der Dorferneuerungsstelle bei<br />
der Kreisverwaltung Trier-Saarburg abzustimmen.<br />
Beschluss: Die mit Betonplatten ausgelegten Flächen des Kirchvorplatzes<br />
sollen durch die Gemeindearbeiter neu gepflastert werden.<br />
Mit der Dorferneuerungsstelle bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg<br />
soll die Gestaltung sowie die Pflastersorte abgestimmt werden.<br />
In der nächsten Sitzung soll die Maßnahme konkret anhand eines<br />
Planes erörtert und in Kenntnis der Empfehlung der Dorferneuerungsstelle<br />
die Gestaltung festgelegt werden.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
5. Gartengestaltung beim Kindergarten<br />
Durch die Aufnahme von unter 3-jährigen Kindern wird eine Aufteilung<br />
der Spielbereiche im Außenbereich erforderlich. Die Kleinsten<br />
können nicht immer mit den Älteren auf engstem Raum gemeinsam<br />
spielen. Sie brauchen abgegrenzte eigene Bereiche, um sich zeitweise<br />
nicht in die Quere zu kommen. Die Kita-Leitung hat hierzu konkrete<br />
Vorschläge erarbeitet, die die Herstellung eines Sonnensegels,<br />
eines Zaunes, eines Sandkastens, einer Nestschaukel, einer Sitzecke<br />
pp. vorsehen. Ortsbürgermeister Feller ist der Meinung, dass die Arbeiten<br />
von den Gemeindearbeitern durchgeführt werden könnten.<br />
Beschluss: Die erforderlichen Arbeiten sollen von den Gemeindearbeitern<br />
in Abstimmung mit der Kita-Leitung durchgeführt werden.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
6. Bewertungsmatrix zum Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrages<br />
Hierzu trägt die Verbandsgemeindeverwaltung folgendes vor:<br />
„Der Stromkonzessionsvertrag mit RWE endet zum 31.12.2012.<br />
Die erforderliche Bekanntmachung und Aufforderung zur Abgabe<br />
einer Interessensbekundung innerhalb von 3 Monaten erfolgte im<br />
August 2010 im Bundesanzeiger.