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VERBANDSGEMEINDE S CHWEICH

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Schweich - 16 - Ausgabe 41/2012<br />

7. Verschiedenes<br />

Weitere Mitteilungen des Ortsbürgermeisters:<br />

a) Aufbaugemeinschaft Köwerich<br />

Seitens der Ortsgemeinde war vorgesehen, die Aufbaugemeinschaft<br />

Köwerich aufzulösen. Nach verschiedenen Beratungen, auch mit<br />

anderen Behörden, kamen wir zu dem Ergebnis, die Aufbaugemeinschaft<br />

nicht aufzulösen, sondern weiter bestehen zu lassen.<br />

b) Mostabfuhr<br />

Die Moselland Zentralkellerei hat größere Investitionen in der Kelterstation<br />

Leiwen getätigt. Hierdurch ist es notwendig, die Mostabfuhr<br />

über die Gemarkung Köwerich vorzunehmen. Für das Jahr 2012 wurde<br />

hierfür bereits zugesagt. Der Rat nimmt dies zur Kenntnis.<br />

c) Photovoltaikanlage Jugendheim<br />

Die Anlagenüberwachung der Photovoltaikanlage auf dem Dach<br />

des Jugendheimes ist seit 16.08.2012 installiert.<br />

d) Windkraft<br />

Ortsbürgermeister Linden informiert die Ratsmitglieder über<br />

die Beratung der Landesregierung zum Thema Windkraft am<br />

25.09.2012 und zitiert den Artikel des Trierischen Volksfreundes<br />

vom 26.09.2012.<br />

Anfragen und Anregungen der Ratsmitglieder<br />

Michael Classen: Bemängelung Theke Jugendheim<br />

Ausbau „Kirchgasse“ beendet<br />

Nach mehreren Monaten Bauzeit ist der Ausbau der „Kirchgasse„<br />

in der letzten Woche beendet worden. Die altehrwürdige Kirchgasse<br />

präsentiert sich nun nicht mehr als „Gasse“ sondern als neue<br />

moderne Ortsstraße mit beidseitigem Bürgersteig und neuen Straßenlaternen.<br />

Neben neuer Trinkwasserleitung und teilweise neuer<br />

Kanalverlegung durch die VG Werke Schweich wurde ein neuer<br />

Straßenbelag und neuer Bürgersteig angelegt. Die Kirchgasse ist<br />

eine wichtige Straßenverbindung im Ortsbereich. Dank sagen wir<br />

allen an dem Bau beteiligten Firmen, Behörden und besonders den<br />

Anliegern für ihr Verständnis.<br />

Leiwen, den 1.10.2012<br />

Claus Feller, Ortsbürgermeister<br />

Unterrichtung der Einwohner über die<br />

Sitzung des Ortsgemeinderates Leiwen<br />

am 20. September 2012<br />

Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Feller und in Anwesenheit<br />

von Armin Kopp von der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich<br />

fand am 20. September 2012 im Hotel Weis in Leiwen eine<br />

Gemeindratssitzung statt.<br />

In dieser Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />

- öffentlich -<br />

1. Raumordnungsverfahren Pumpspeicherkraftwerk RIO<br />

Ortsbürgermeister Feller verweist auf die vielfältigen Berichterstattungen<br />

zum geplanten Pumpspeicher in den Medien. Die Planung<br />

sei zu begrüßen, auch wenn sie den Bereich der Gemarkung Leiwen<br />

eigentlich nicht berühre. Dem schließen sich die Sprecher der Fraktionen<br />

an.<br />

Beschluss: Der Planung wird zugestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

2. Flurbereinigungsverfahren Laurentiuslay (Bubental)<br />

Ortsbürgermeister Feller ist der Meinung, dass die traditionelle<br />

Weinbergslage dringend im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens<br />

aufgewertet werden muss. Immer mehr Weinberge werden<br />

wegen bestehender Bewirtschaftungsprobleme aufgegeben, obwohl<br />

die Lage an sich nicht schlecht sei. Die Weinberge sind überwiegend<br />

recht klein und schmal. Durch Weinbergszusammenlegungen, Neuanpflanzungen,<br />

Beseitigung von Weinbergsmauern und Verbesserungen<br />

bei der Infrastruktur sei dieser Bereich wieder in eine gute<br />

Weinlage zu entwickeln. Dieser Bereich hat auch für die WeinKulturLandschaft<br />

und den Tourismus hohe Bedeutung und sei daher<br />

auch aus diesem Grund aufzuwerten. Er schlägt vor, das DLR aufzufordern,<br />

dort kurzfristig ein Flurbereinigungsverfahren einzuleiten.<br />

Dem schließen sich die Sprecher der Fraktionen an.<br />

Beschluss: Das DLR Mosel wird aufgefordert, kurzfristig ein Flurbereinigungsverfahren<br />

für diesen Bereich in Abstimmung mit der<br />

Ortsgemeinde einzuleiten.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

3. Annahme von Sponsoringleistungen, Schenkungen, Spenden und<br />

ähnlichen Zuwendungen<br />

Durch das Landesgesetz zur Änderung kommunal- und dienstrechtlicher<br />

Vorschriften vom 21. Dezember 2007 wurde § 94 der<br />

Gemeindeordnung (GemO) um Regelungen zum Einwerben und<br />

Annehmen von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und<br />

ähnlichen Zuwendungen zur Erfüllung von Selbstverwaltungsaufgaben<br />

ergänzt. Die Vorschriften sind am 11.01.2008 in Kraft getreten<br />

(Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 10.01.2008).<br />

Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung<br />

für die Ortsgemeinde Leiwen obliegen ausschließlich dem<br />

Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten; ein entsprechendes<br />

Angebot ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Über<br />

die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Ortsgemeinderat.<br />

Dem Ortsgemeinderat und der Aufsichtsbehörde sind sämtliche für<br />

die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen offen zu legen. Dazu gehört<br />

insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen<br />

der Verbandsgemeinde und dem Zuwendungsgeber.<br />

In nachfolgender Liste sind die noch zu genehmigenden Spenden<br />

mit den entsprechenden Angaben aufgeführt:<br />

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Die Spenden werden der Kreisverwaltung Trier-Saarburg zur Genehmigung<br />

vorgelegt.<br />

Beschluss: Der Annahme der vorgenannten Zuwendungen wird zugestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

4. Verbesserung des Kirchenvorplatzes<br />

Ortsbürgermeister Feller weist darauf hin, dass die Gemeindearbeiter<br />

die Treppe in diesem Bereich bereits erneuert haben und dies<br />

in der Bevölkerung sehr gelobt wird. Ein Bereich von rd. 250 qm<br />

sei noch mit alten Betonplatten ausgestattet, die mittlerweile nicht<br />

mehr plan liegen. Dies stellt eine Stolpergefahr für Fußgänger dar,<br />

die demnächst durch einen Neubelag behoben werden könnte. Die<br />

Arbeiten könnten wieder von den Gemeindearbeitern durchgeführt<br />

werden. Lediglich die Materialkosten seien über den Haushalt<br />

zusätzlich aufzubringen. An diesem zentralen Bereich mitten in<br />

der Ortslage sollte s.E. ein hochwertiges Pflaster hierzu ausgesucht<br />

werden. Er regt an, einen Grundsatzbeschluss zu fassen, die Fläche<br />

durch die Gemeindearbeiter pflastern zu lassen.<br />

Christian Stoffel begrüßt die weitere Aufwertung dieses Bereiches<br />

durch die Gemeindearbeiter. Er regt an, die Gestaltung und die<br />

Auswahl des Pflastermaterials mit der Dorferneuerungsstelle bei<br />

der Kreisverwaltung Trier-Saarburg abzustimmen.<br />

Beschluss: Die mit Betonplatten ausgelegten Flächen des Kirchvorplatzes<br />

sollen durch die Gemeindearbeiter neu gepflastert werden.<br />

Mit der Dorferneuerungsstelle bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg<br />

soll die Gestaltung sowie die Pflastersorte abgestimmt werden.<br />

In der nächsten Sitzung soll die Maßnahme konkret anhand eines<br />

Planes erörtert und in Kenntnis der Empfehlung der Dorferneuerungsstelle<br />

die Gestaltung festgelegt werden.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

5. Gartengestaltung beim Kindergarten<br />

Durch die Aufnahme von unter 3-jährigen Kindern wird eine Aufteilung<br />

der Spielbereiche im Außenbereich erforderlich. Die Kleinsten<br />

können nicht immer mit den Älteren auf engstem Raum gemeinsam<br />

spielen. Sie brauchen abgegrenzte eigene Bereiche, um sich zeitweise<br />

nicht in die Quere zu kommen. Die Kita-Leitung hat hierzu konkrete<br />

Vorschläge erarbeitet, die die Herstellung eines Sonnensegels,<br />

eines Zaunes, eines Sandkastens, einer Nestschaukel, einer Sitzecke<br />

pp. vorsehen. Ortsbürgermeister Feller ist der Meinung, dass die Arbeiten<br />

von den Gemeindearbeitern durchgeführt werden könnten.<br />

Beschluss: Die erforderlichen Arbeiten sollen von den Gemeindearbeitern<br />

in Abstimmung mit der Kita-Leitung durchgeführt werden.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

6. Bewertungsmatrix zum Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrages<br />

Hierzu trägt die Verbandsgemeindeverwaltung folgendes vor:<br />

„Der Stromkonzessionsvertrag mit RWE endet zum 31.12.2012.<br />

Die erforderliche Bekanntmachung und Aufforderung zur Abgabe<br />

einer Interessensbekundung innerhalb von 3 Monaten erfolgte im<br />

August 2010 im Bundesanzeiger.

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