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19. Juni - Dottikon

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3<br />

Einwohnergemeindeversammlung<br />

Freitag, <strong>19.</strong> <strong>Juni</strong> 2009, <strong>19.</strong>30 Uhr in der Aula Risi<br />

T r a k t a n d e n<br />

1. Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 14.11.2008<br />

2. Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2008<br />

3. Genehmigung des Verwaltungsberichtes 2008<br />

4. Genehmigung eines Kredites von Fr. 585'000.-- für die Gestaltung des Parks<br />

Bünzhalde mit Fussgängersteg über die Bünz zum Alterswohnheim<br />

5. Genehmigung eines Kredites von Fr. 60'000.-- für die Gestaltung des Vorplatzes<br />

zum Wohn- und Geschäftshaus der Überbauung im Mitteldorf<br />

6. Genehmigung eines Kredites von Fr. 370'000.-- für eine neue Abwasser-<br />

sammelleitung zwischen Hendschikerstrasse und Hauptleitung entlang der<br />

Bünz<br />

7. Genehmigung eines Beitrages von Fr. 200'000.-- für die Erneuerung der<br />

EDV-Anlage der Kreisschule am Maiengrün<br />

8. Genehmigung der Änderungen am Bauzonenplan und an der Bau- und<br />

Nutzungsordnung<br />

9. Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an einen ausländischen<br />

Staatsangehörigen<br />

10. Gewährung des Ehrenbürgerrechtes der Einwohnergemeinde an Richard<br />

und Fiora Huber-Schmid<br />

11. Verschiedenes und Umfrage<br />

Die Unterlagen zu den einzelnen Traktanden können ab 18. Mai 2009 auf der<br />

Gemeindekanzlei eingesehen werden.<br />

Ortsbürgergemeinde ab Seite 126


4<br />

1. Protokoll<br />

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 14. November 2008 wurde wie<br />

üblich von der Protokollprüfungskommission begutachtet. In ihrem Bericht stellt<br />

sie fest, das Protokoll gebe den Versammlungsablauf korrekt wieder. Der<br />

Gemeindeversammlung wird die Protokollgenehmigung beantragt.<br />

2. Verwaltungsrechnung 2008<br />

Die Gemeinderechnung 2008 schliesst trotz des auf 95 % reduzierten Steuerfusses<br />

wieder gut ab. Der Rechnungsüberschuss von Fr. 2'416'538.--<br />

steht für Abschreibungen und für die Einlage ins Eigenkapital zur Verfügung.<br />

Ebenfalls für Abschreibungen konnte der Buchgewinn aus dem<br />

Landverkauf im Mitteldorf von Fr. 878'252.-- eingesetzt werden.<br />

Der Landverkauf im Mitteldorf und die guten Abschlüsse der letzten Jahre erlaubten<br />

es, die langfristigen Schulden der Gemeinde vollständig zurückzuzahlen.<br />

Die Gemeinde steht damit schuldenfrei da.<br />

Der Rechnungsüberschuss 2008 übertrifft den Voranschlag um rund 1 Million<br />

Franken. Die Gründe liegen beim Ertrag an Gemeindesteuern, welcher das Budget<br />

um knapp Fr. 350'000.-- übertrifft und beim Nettoaufwand der laufenden<br />

Rechnung. Dieser liegt Fr. 576'368.-- unter dem Voranschlag. Gegenüber 2007<br />

ist dieser Wert um rund Fr. 300'000.-- oder 6.41 % gesunken. Damit wird auch<br />

der extrem hohe Zuwachs von gut 14 % im Jahre 2007 etwas relativiert.<br />

Nettoaufwandzahlen der einzelnen Verwaltungsabteilungen:<br />

Verwaltungsabteilung<br />

Nettoaufwand<br />

2008<br />

Nettoaufwand<br />

2007<br />

Veränderung 07/08<br />

in Fr. in %<br />

Budget<br />

2008<br />

Abweichung<br />

Rechnung/<br />

Budget in Fr.<br />

Allgemeine<br />

Verwaltung 936'290.65 990'678.34 -54'387.69 -5.49 1'011'200 -74'909.35<br />

öffentliche<br />

Sicherheit 430'646.83 392'094.66 38'552.17 9.83 600'800 -170'153.17<br />

Bildung 2'394'267.94 2'777'993.94 -383'726.00 -13.81 2'455'100 -60'832.06<br />

Kultur, Freizeit 173'590.88 137'691.77 35'899.11 26.07 161'300 12'290.88<br />

Gesundheit 421'120.45 497'581.95 -76'461.50 -15.37 494'200 -73'079.55<br />

Soziale<br />

Wohlfahrt 787'691.30 542'688.65 245'002.65 45.15 808'300 -20'608.70<br />

Verkehr 568'557.33 398'490.35 170'066.98 42.68 554'400 14'157.33<br />

Umwelt,<br />

Raumordnung 174'278.71 180'513.15 -6'234.44 -3.45 208'200 -33'921.29<br />

Volkswirtschaft -102'725.60 -95'362.85 -7'362.75 7.72 -92'200 -10'525.60<br />

Finanzen -1'375'687.00 -1'112'274.90 -263'412.10 23.68 -1'216'900 -158'787.00<br />

Total 4'408'031.49 4'710'095.06 -302'063.57 -6.41 4'984'400 -576'368.51


5<br />

Aussagekräftig sind auch die folgenden Kennzahlenvergleiche zwischen den<br />

Rechnungen 2008 und 2007, dem Budget und dem Finanzplan:<br />

Kennzahlen Rechnung 2008 Rechnung 2007 Budget 2008 Finanzplan<br />

Gesamtaufwand netto 4'408'031.49 4'710'095.06 4'984'400.00 4'584'000.00<br />

Abschreibung /<br />

Überschuss *) 2'416'538.49 2'191'291.19 1'393'900.00 1'842'000.00<br />

Steuern total **) 6'187'241.00 6'529'995.65 5'847'000.00 5'895'000.00<br />

davon ordentliche 5'173'365.30 5'356'196.75 5'085'000.00 5'085'000.00<br />

AG-Steuern 710'535.15 973'987.65 600'000.00 600'000.00<br />

Quellensteuern 346'067.40 228'589.00 210'000.00 210'000.00<br />

Eingang<br />

abgeschr. Steuern 3'587.95 9'202.85 2'000.00 0.00<br />

*) plus Fr. 878'252.00 Buchgewinn aus Verkauf Mitteldorf<br />

**) ohne Grundstückgewinn- und Erbschaftssteuern welche unter der laufenden<br />

Rechnung figurieren<br />

Die positiven Zahlen der laufenden Rechnung 2008 haben ihren Grund überwiegend<br />

bei höheren Erträgen oder aufgeschobenen Ausgaben und nicht so sehr<br />

bei Einsparungen. So konnten unter "Allgemeine Verwaltung" rund Fr. 70'000.--<br />

zusätzliche Baubewilligungsgebühren verbucht werden. Bei der Bildung ist der<br />

markant tiefere Wert mit neuen Buchungsvorschriften zu begründen. Der Aufwand<br />

für externe Sonderschulung von rund Fr. 230'000.-- wird ab 2008 der Sozialen<br />

Wohlfahrt belastet. Vor allem fällt aber der Mehrertrag unter "Finanzen" ins<br />

Gewicht. Hier konnten an Grundstückgewinnsteuern Fr. 180'000.-- mehr verbucht<br />

werden als budgetiert und beim Kapitalertrag resultierten Fr. 83'000.--<br />

mehr als vorgesehen. Weitere Einzelheiten können den Erläuterungen zur<br />

Rechnung 2008 auf den Seiten 56 bis 65 entnommen werden.<br />

Zusammenfassend darf auch dieses Jahr festgehalten werden, dass sich <strong>Dottikon</strong><br />

einer gesunden Finanzlage erfreut. Man ist für allenfalls kommende schlechtere<br />

Jahre gewappnet und für die anstehenden grösseren Bauaufgaben, insbesondere<br />

im Strassenbereich, sind Reserven vorhanden.<br />

Die Finanzkommission hat die Rechnung eingehend geprüft und keine Unstimmigkeiten<br />

festgestellt.<br />

Im Einvernehmen mit der Finanzkommission beantragen wir Ihnen die<br />

Genehmigung der Gemeinderechnung 2008.


6<br />

3. Verwaltungsbericht 2008<br />

Den Verwaltungsbericht 2008 finden Sie wie gewohnt in schriftlicher Form in dieser<br />

Broschüre (Seiten 22 bis 55).<br />

Wir beantragen Ihnen, vom Bericht zustimmend Kenntnis zu nehmen.<br />

4. Kredit für die Gestaltung des Parks Bünzhalde<br />

Die Einwohnergemeinde besitzt seit 1985 an der Bünzhalde, angrenzend an die<br />

Zentrumsüberbauung der Swisscanto, mit Parzelle 283 ein knapp 40 Aren umfassendes<br />

Parkareal. Mit der Swisscanto wurde beim Verkauf des angrenzenden<br />

Baulandes vereinbart, dass der Park im Zuge der Überbauung neu gestaltet und<br />

der Öffentlichkeit und somit auch den Bewohnern der neuen Zentrumsüberbauung<br />

zugänglich gemacht wird. An den zu erwartenden Kosten der Parkgestaltung<br />

beteiligt sich die Swisscanto mit einem pauschalen Beitrag von<br />

Fr. 200'000.--. Der Betrag wurde zusammen mit dem Landpreis bereits bezahlt.<br />

Zusätzlich übernimmt die Swisscanto jährlich pauschal Fr. 3'000.-- der Unterhaltskosten.<br />

Die Gemeindeversammlung wurde über diese Vereinbarung im Zusammenhang<br />

mit dem Landverkauf im November 2004 informiert.<br />

Der Auftrag für die Planung des Parks wurde dem Landschaftsplanungsbüro<br />

Naef & Partner in Brugg erteilt. Dieses Büro ist gleichzeitig für die Gestaltung der<br />

Umgebungsanlage der Zentrumsüberbauung der Swisscanto verantwortlich. Die<br />

Planungsarbeiten am Park wurden durch die bei <strong>Dottikon</strong> update entstandene<br />

Arbeitsgruppe "Dorfbild / Begegnungszonen" begleitet.<br />

Das nun vorliegende Projekt sieht im Wesentlichen folgende Elemente vor:<br />

– Gestaltung von Wegen und Plätzen mit abgesandeten Mergelbelägen<br />

– Gestaffelte Gestaltung des ansteigenden Terrains mit Natursteinblöcken als<br />

Sitzstufen<br />

– Feuerstellen<br />

– Teichanlage im Parkzentrum<br />

– Spielwiesen, Blumenwiesen, Holzrostflächen<br />

– neue Baumbepflanzung innerhalb des Parks<br />

– Abenteuerspielplatz<br />

– Fussgängersteg über die Bünz vom Park zum Alterswohnheim


7<br />

Die bestehende Bünzufer- und Parkrandbepflanzung wird soweit als möglich in<br />

das neue Parkkonzept einbezogen.<br />

Das Terrain muss gegenüber der heutigen Situation angehoben werden. Dies<br />

bedingt im sehr nassen Gebiet entlang der Bünz die Neuerstellung des gesamten<br />

Drainagesystems. Die vorhandenen Drainageleitungen funktionieren seit<br />

mehreren Jahren nicht mehr genügend.<br />

Zusammen mit der Parkgestaltung ist der Bau einer Fussgängerbrücke über die<br />

Bünz zum Alterswohnheim vorgesehen. Diese Brücke ist als Holzkonstruktion<br />

geplant.<br />

Der zum Projekt erstellte Kostenvoranschlag sieht folgende Aufwendungen vor:<br />

− Vorbereitungsarbeiten Fr. 27'050.00<br />

− Erdarbeiten und Geländegestaltung Fr. 9'600.00<br />

− Leitungen, Schächte, Drainagen Fr. 60'115.00<br />

− Abschlüsse und Beläge Fr. 73'250.00<br />

− Mauern, Treppen, Wände Fr. 67'195.00<br />

− Grün- und Wasserflächen Fr. 88'350.00<br />

− Bepflanzung Fr. 35'600.00<br />

− Ausstattung Fr. 75'000.00<br />

Total brutto Fr. 436'160.00<br />

− Honorar Landschaftsarchitekt Fr. 56'000.00<br />

− Nebenkosten Fr. 5'000.00<br />

Zwischentotal Fr. 497'160.00<br />

− MwSt. 7,6 % von 497'60.00 Fr. 37'784.16<br />

Totalkosten Park inkl. MwSt. Fr. 534'944.16<br />

Fussgängersteg total inkl. MwSt. Fr. 250'000.00<br />

Total Park und Fussgängersteg Fr. 784'944.16<br />

Total gerundet Fr. 785'000.00<br />

abzüglich Kostenbeitrag Swisscanto Fr. 200'000.00<br />

zu bewilligender Kredit zu Lasten Einwohnergemeinde Fr. 585'000.00<br />

Mit diesem Park samt Fussgängersteg über die Bünz kann ein sehr schöner Begegnungsplatz<br />

für die gesamte Bevölkerung geschaffen werden. Der Platz wird<br />

sich auch für kleinere und grössere Festanlässe der Gemeinde eignen.<br />

Antrag<br />

Bewilligung eines Kredites von netto Fr. 585'000.-- für die Gestaltung des Parks<br />

Bünzhalde mit Fussgängersteg über die Bünz.


8<br />

5. Kredit für die Gestaltung des Vorplatzes zum Wohn- und<br />

Geschäftshaus der Überbauung im Mitteldorf<br />

Mit dem Wohn- und Geschäftshaus der Zentrumsüberbauung der Swisscanto,<br />

welches entlang der Bahnhofstrasse in der Baulücke zwischen den historischen<br />

Bauten der alten Mühle (Bäckerei Wirth) und dem Vereinshaus (Riegelhaus,<br />

Bahnhofstrasse 10) errichtet wird, erfährt das Dorfbild eine markante Veränderung.<br />

Das neue Gebäude erhält zur Bahnhofstrasse hin einen rund 15 m tiefen<br />

Vorplatz.<br />

Trotz dazwischen liegender Bahnhofstrasse lädt dieser Platz zusammen mit dem<br />

Vorplatz von Gemeindehaus und Apotheke, verbunden mit der kürzlich von den<br />

Erben Furter-Wittmer erworbenen Parzelle 130 zu einer Gesamtgestaltung ein.<br />

Mit der Situation hat sich die schon unter Traktandum vier erwähnte Arbeitsgruppe<br />

"Dorfbild / Begegnungszonen" zusammen mit dem Architekten der Zentrumsüberbauung<br />

und den Verkehrsplanern von Metron und Kanton intensiv beschäftigt.<br />

Über die Gesamtsituation liegt noch kein ausführungsreifes Projekt vor. Für den<br />

Moment geht es darum, bei der Gestaltung des Vorplatzes des Wohn- und<br />

Geschäftshauses der Zentrumsüberbauung mitwirken zu können. Das Bauprojekt<br />

selber sieht für diesen Platz aus Kostengründen keine wesentlichen Gestaltungselemente<br />

vor.<br />

Da der Platz künftig vor allem auch als öffentliche Begegnungszone dienen soll,<br />

konnte mit der Swisscanto bezüglich der Gestaltung und Nutzung folgende vertragliche<br />

Vereinbarung getroffen werden:<br />

"Das Wohn- und Geschäftshaus im südöstlichen Teil des Bauareals weist gegenüber<br />

der Bahnhofstrasse einen grösseren Vorplatz auf. Dieser Vorplatz soll<br />

im Interesse des gesamten Dorfbildes gestaltet werden. Swisscanto und Einwohnergemeinde<br />

werden die dafür notwendigen Detailabsprachen gemäss<br />

Planungsfortschritt treffen. Als Grundsätze werden festgehalten:<br />

– Die Swisscanto stimmt der Nutzung des Platzes für 3 bis 4 öffentliche Anlässe<br />

pro Jahr zu. Die Nutzung des Gebäudes darf durch diese Anlässe nicht<br />

übermässig beeinträchtigt werden. Die Anlässe sind mit der Grundeigentümerin<br />

rechtzeitig abzusprechen.<br />

– Die Planung der Vorplatzgestaltung erfolgt gemeinsam zwischen Swisscanto<br />

und Gemeinderat <strong>Dottikon</strong>. Dem Gemeinderat wird ein entsprechendes Mitspracherecht<br />

eingeräumt. Die endgültigen Entscheidungen liegen jedoch bei<br />

der Swisscanto.<br />

– Die Swisscanto trägt die Kosten für Erstellung und Unterhalt des Vorplatzes<br />

gemäss „Normalausbau“ im Sinne des vom Architekturbüro Felix & Partner<br />

eingereichten ursprünglichen Projektes. Die Kosten für die Errichtung von zusätzlichen<br />

Massnahmen und Gestaltungselementen sowie die Kosten für<br />

deren Unterhalt und Erneuerung trägt die Einwohnergemeinde <strong>Dottikon</strong>."


9<br />

Das inzwischen zusammen mit dem Architekten der Swisscanto ausgearbeitete<br />

Projekt für den Vorplatz des Wohn- und Geschäftshauses sieht eine zum Verweilen<br />

einladende Anlage mit Sitzgelegenheiten, Brunnen und verschiedenen Geräten<br />

vor. Die Mehrkosten gegenüber der von der Bauherrschaft ursprünglich vorgesehenen<br />

sehr einfachen Platzgestaltung mit einigen Bäumen und zwei Sitzgelegenheiten<br />

werden vom Generalunternehmer inkl. Honorare, Mehrwertsteuer<br />

und Reserven für Unvorhergesehenes auf Fr. 60'000.-- geschätzt.<br />

Antrag<br />

Bewilligung eines Kredites von Fr. 60'000.-- für die zusätzliche Gestaltung des<br />

Vorplatzes des Wohn- und Geschäftshauses der Swisscanto an der Bahnhofstrasse<br />

als öffentlicher Begegnungsplatz.<br />

6. Kredit für eine neue Abwasser-Sammelleitung<br />

Die Kanalisationshauptleitung zwischen der Hendschikerstrasse und der Hauptsammelleitung<br />

entlang der Bünz muss mit geänderter Linienführung und erweiterter<br />

Dimension erneuert werden.<br />

Die aktuelle Leitung mit einem Durchmesser von 600 mm resp. 700 mm verläuft<br />

zwischen den Gebäuden Hendschikerstrasse 9 und Hendschikerstrasse 13<br />

(Rest. Sonne) sowie unter der Bodenplatte von Wohnhaus Nr. 13 (Donà-Ruch) in<br />

Richtung Hauptleitung entlang der Bünz. Die Kanalisation weist gemäss neuer<br />

Zustandsaufnahme grössere Schäden auf. Zudem entspricht der bestehende<br />

Regenauslass G50 nicht mehr den geltenden Gewässerschutzbestimmungen.<br />

Gemäss Genereller Entwässerungsplanung der Gemeinde <strong>Dottikon</strong> (GEP), genehmigt<br />

im Mai 2007, muss dieser Leitungsabschnitt kurzfristig saniert resp. erneuert<br />

werden. Der bestehende Regenauslass muss ausgehoben und als Kontrollschacht<br />

umgebaut werden. Im Bereich des öffentlichen Parks Bünzhalde ist<br />

ein neuer Regenentlastungsschacht zu erstellen, welcher gewährleistet, dass<br />

eine grössere Abwassermenge in das bestehende Regenbecken Weihermatte<br />

geleitet wird.<br />

Über diese Hauptsammelleitung wird das gesamte Gebiet Fildi, Othmarsingerstrasse,<br />

Schulhausstrasse, Hägglingerstrasse und alte Hägglingerstrasse entwässert.<br />

Mit dem Neubau dieses sehr wichtigen Leitungsstücks sollen insbesondere<br />

folgende Ziele erreicht werden:<br />

– Die schadhafte und kaum zugängliche Leitung unter dem Wohnhaus Donà<br />

wird stillgelegt und durch eine geeignetere Leitungsführung direkt Richtung<br />

Bünz ersetzt.


10<br />

– Der Regenauslass G50 wird umgebaut und im Bereich des Parks Bünzhalde<br />

ein neuer, den aktuellen Gewässerschutzbestimmungen entsprechender Regenauslass<br />

erstellt.<br />

– Die neue Leitung wird in Teilbereichen auf eine Dimension von 800 mm resp.<br />

1'000 mm erweitert.<br />

Die gewählte neue Linienführung weist verschiedene Vorteile gegenüber der<br />

aktuellen Situation auf. Sie liegt im Bereich von Parzellen- und Bauzonengrenzen<br />

und zu einem grossen Teil im öffentlichen Park Bünzhalde, resp. in einem<br />

Fussweg der neuen Überbauung der Swisscanto. Dafür hat sich die Gemeinde<br />

mit dem Landverkauf ein Durchleitungsrecht ausbedungen. Die unbefriedigende<br />

Situation mit einer Hauptleitung, welche unter einem Wohnhaus durchführt, kann<br />

beseitigt werden. Die Bauausführung ist relativ einfach, da neben der bestehenden<br />

Leitung gebaut werden kann.<br />

Ein Vorteil besteht auch darin, dass die Bauarbeiten im Zuge der Überbauung im<br />

Mitteldorf und der Erstellung des öffentlichen Parks Bünzhalde ausgeführt werden<br />

können. Dies hat allerdings zur Folge, dass mit den Bauarbeiten unmittelbar<br />

nach Vorliegen des Gemeindeversammlungsbeschlusses begonnen werden<br />

muss. Die Submission findet daher schon vor der Kreditgewährung statt. Eine<br />

allfällige Auftragserteilung vor der Gemeindeversammlung würde allerdings mit<br />

dem Vorbehalt der Kreditbewilligung erfolgen.<br />

Das vom Ingenieurbüro CES in Aarau erstellte Projekt sieht folgende Kosten vor:<br />

– Baustelleneinrichtung, Abbrüche, Instandstellungen Fr. 54'250.--<br />

– Kanalisationsleitungen und Entwässerungen Fr. 233'570.--<br />

– Nebenarbeiten Fr. 8'000.--<br />

– Projekt und Bauleitung Fr. 55'838.--<br />

– Unvorhergesehenes ca. 5 % und zur Rundung Fr. 18'342.--<br />

Total Fr. 370'000.--<br />

===========<br />

Mit dem Neubau dieses Leitungsstücks wird ein wichtiger Teil der im GEP verlangten<br />

Sanierungsarbeiten am Kanalisationsnetz der Gemeinde realisiert.<br />

Antrag<br />

Bewilligung eines Kredites von Fr. 370'000.-- (ohne MwSt.) für die Erneuerung<br />

der Kanalisationshauptleitung von der Hendschikerstrasse bis zur Hauptleitung<br />

entlang der Bünz.


11<br />

7. Beitrag für die Erneuerung der EDV-Anlage der Kreisschule<br />

am Maiengrün<br />

Die Informatik der Schulanlage Risi wurde im Verlauf der letzten Jahre laufend<br />

ausgebaut. Ein umfassendes Gesamtkonzept ist jedoch nicht vorhanden. Hard-<br />

und Software sind längst nicht mehr auf einem aktuellen Stand. Im Verlaufe dieses<br />

Schuljahres kam es wiederholt zu ernsthaften Pannen, welche Teile des Unterrichtes<br />

über einige Zeit stark einschränkten. In der Folge mussten zeit- und<br />

kostenaufwändige Notlösungen getroffen werden. Es zeigte sich bald, dass die<br />

gesamte EDV der Oberstufe (Kreisschule am Maiengrün) erneuert werden muss.<br />

Um über den zu bewilligenden Kredit entscheiden zu können, verlangte der Gemeinderat<br />

von der Kreisschule ein Gesamtkonzept über den künftigen Einsatz<br />

der EDV in der Schule. Die Kreisschule erarbeitete dieses Konzept in Zusammenarbeit<br />

mit EDV-Spezialist Thomas Morf von Büro Syteq GmbH in Bertschikon.<br />

Diese Firma ist in der EDV-Beratung von Schulen spezialisiert und hat auch<br />

das EDV-Konzept für die Schulen von Wohlen erarbeitet.<br />

Aus dem umfangreichen Konzept kann zusammenfassend entnommen werden:<br />

Ausgangslage<br />

Die Informatik muss an der Volksschule flächendeckend und in den Unterricht<br />

integriert eingeführt werden. Neue Medien sinnvoll zu nutzen ist oder wird für die<br />

Schülerinnen und Schüler zu einer wichtigen Kulturtechnik. Der Computer-<br />

Einsatz im Unterricht soll bei der Arbeit, beim Lernen, bei der Informationsbeschaffung,<br />

der Kommunikation und der Zusammenarbeit helfen. Die Schule<br />

muss dieser Tatsache Rechnung tragen. Sie hat den pädagogischen Auftrag, die<br />

Schülerinnen und Schüler zu lehren, mit den vielfältigen Mitteln und Möglichkeiten<br />

umzugehen. Sie müssen Autonomie im Umgang mit ICT (Informations- und<br />

Kommunikationstechnologien) erwerben. Die Schule muss auch für einen Ausgleich<br />

sorgen, da ICT nicht allen Kindern und Jugendlichen zuhause zur Verfügung<br />

stehen und viele keine oder nur wenig Erfahrungen und Vorkenntnisse<br />

haben.<br />

Aufgabe und Ziel einer modernen Volksschule ist also, mit der Integration des<br />

Computers in den Schulalltag alle Schülerinnen und Schüler in diese Kulturtechnik<br />

einzuführen, ihnen das Grundwissen und die Fertigkeiten für einen<br />

kompetenten Umgang mit ICT sowie Medienkompetenz zu vermitteln, damit sie<br />

diese Fähigkeiten später im Privat- und Berufsleben anwenden können.<br />

Gesetzliche Grundlagen und aktueller Stand<br />

Der Regierungsrat hat am <strong>19.</strong> Februar 1997 den Lehrplan für Integrierte Informatik<br />

an der Volksschuloberstufe genehmigt und ab Schuljahr 1997/1998 für alle<br />

Oberstufenabteilungen des Kantons Aargau obligatorisch erklärt. Am 30. Mai<br />

2001 hat er dem Konzept für die Einführung des Computers an den Primarschulen<br />

des Kantons Aargau zugestimmt und das Departement Bildung, Kultur und<br />

Sport beauftragt, dies in den Jahren 2002 bis 2006 umzusetzen.


12<br />

Die Einführung der Informatik ist damit für alle Gemeinden zur Pflicht geworden –<br />

Realisation bis Ende 2006. Die Informatik ist in <strong>Dottikon</strong> und Hägglingen an der<br />

Oberstufe gemäss den Auflagen des BKS im 2001, also vor 8 Jahren eingeführt<br />

worden. Durch die unsichere Situation des Schulstandortes <strong>Dottikon</strong> wurde die<br />

Ersatzbeschaffung aufgeschoben. Mittlerweile ist die bisherige ICT-Infrastruktur<br />

sehr veraltet und ein zeitgemässer Unterricht ist nicht mehr möglich. Nachdem<br />

das BKS dem Standort die definitive Zusage erteilt hat, kann die pendente Ablösung<br />

der ICT-Anlage in Angriff genommen werden. Es besteht nun dringender<br />

Handlungsbedarf.<br />

In den Schulhäusern Risi und Hägglingen der Kreisschule am Maiengrün werden<br />

zurzeit 336 Schülerinnen und Schüler in 22 Klassen von 51 Lehrpersonen (15<br />

davon mit Vollpensum) unterrichtet.<br />

Allgemeine Ziele<br />

Das vorliegende Konzept beruht auf folgenden allgemeinen Zielsetzungen:<br />

– Integration von ICT in den Schulalltag<br />

– Umsetzung der vom BKS vorgegebenen Rahmenbedingungen<br />

– Einbezug der Schulen ins Netzwerk des kantonalen Bildungsservers,<br />

Erreichbarkeit aller Lehrpersonen über E-Mail, später auch gemeinsame<br />

Dokumentenplattformen<br />

– Koordiniertes Vorgehen über alle Altersstufen mit Einbezug der Primarstufe<br />

– Regelung der Aufgaben, Zuständigkeit, Kompetenzen und Verantwortlichkeit<br />

– Beschaffung der notwendigen Ressourcen<br />

– ICT-Infrastruktur erfüllt die Anforderungen in Bezug auf die neue<br />

Promotionsverordung<br />

Anforderungen an die Infrastruktur<br />

Die Ausstattung (Anzahl und Art der Geräte) orientiert sich an den Infrastrukturrichtlinien<br />

der Beratungsstelle für Medien und Informatik an den Aargauer Schulen<br />

BIAS:<br />

– Zwei bis vier Multimediacomputer und ein Tintenstrahl- oder Laserdrucker pro<br />

Schulzimmer auf der Primarstufe und ein Multimediacomputer mit einem Drucker<br />

pro Schulzimmer auf der Oberstufe. Das vorliegende Konzept sieht für<br />

die Kreisschule am Maiengrün ein bis zwei Arbeitsstationen pro Schulzimmer<br />

vor und zentrale Stockwerkdrucker.


13<br />

– Ein Informatikraum pro Oberstufenschulhaus. Diese Empfehlung wird im Konzept<br />

umgesetzt.<br />

– Mindestens ein Computer pro Schulzimmer sollte am Internet angeschlossen<br />

sein. Das vorliegende Konzept ermöglicht für jeden PC und jedes Notebook<br />

einen Internet-Anschluss, ohne dass ein zusätzlicher Aufwand mit Kostenfolge<br />

nötig ist.<br />

– Installation zusätzlicher Geräte in Medienecken, Spezialräumen oder auf mobilen<br />

Wagen. Das Konzept enthält Computer für die Fachzimmer.<br />

– Pro Schulzimmer wird ein Grundstock an Software (Standardprogramme wie<br />

Microsoft Works und Microsoft Office) und Lernprogrammen (CDs) benötigt.<br />

Wird im Konzept so umgesetzt.<br />

– Grundsätzlich gleiche Geräte und gleiche Software auf allen Klassen. Wird im<br />

Konzept umgesetzt.<br />

– In den Schulanlagen sind Gerätepools mit Notebooks, Peripheriegeräten<br />

(Scanner, Digitalkameras, Filmkameras, Headsets, Musik-Interfaces und<br />

Beamer) zu beschaffen. Das Konzept sieht für die Kreisschule am Maiengrün<br />

Notebook-Pools und einige Peripheriegeräte vor.<br />

Als Plattform für die Kreisschule am Maiengrün wurde, unter Berücksichtigung<br />

der Investitions- und Folgekosten, im Rahmen der Projektorganisation MS Windows<br />

gewählt. Auf gemischte Lösungen wird mittelfristig verzichtet, da die Unterhaltskosten<br />

für mehrere Betriebssysteme massiv höher sind.<br />

Der Internet-Anschluss wird weiterhin über das Gratisangebot „Schulen ans<br />

Netz“ betrieben. Die Schulen der Gemeinden <strong>Dottikon</strong> und Hägglingen bleiben<br />

damit Teil des kantonalen Intranets, verbunden mit dem gemeinsamen Bildungsserver.<br />

Grosse Vorteile dieser Lösung sind die kostenlosen Anschlüsse für die<br />

Schulen sowie die professionelle externe und interne Absicherung, welche u.a.<br />

den Zugriff auf problematische Web-Seiten einschränkt.<br />

Betreuung und Wartung<br />

Die Aufgaben der ICT-Verantwortlichen für die Betreuung und Wartung des Systems<br />

und der Gerätschaften (Informatiksupport) wurden in einem Leistungsauftrag<br />

durch die Arbeitsgruppe Informatik klar geregelt und an der Kreisschule am<br />

Maiengrün in den letzten Jahren erfolgreich angewendet.


14<br />

Investitionskosten<br />

Die geplante Informatik-Infrastruktur gemäss Vorschlag der Arbeitsgruppe Informatik<br />

für die Kreisschule am Maiengrün besteht im Total aus:<br />

1 Universelle Gebäudevernetzung (UKV)<br />

2 dezentrale Serveranlagen<br />

51 Desktop-Computer<br />

78 Notebooks<br />

11 Laserdrucker<br />

Die Gesamtkosten des Informatikprojektes der Kreisschule am Maiengrün für die<br />

beiden Standorte <strong>Dottikon</strong> und Hägglingen betragen zusammen rund<br />

Fr. 350'000.--. Es ist geplant, die Anschaffung en Bloc durchzuführen.<br />

Die Aufteilung der Kosten zwischen <strong>Dottikon</strong> und Hägglingen erfolgt gemäss Beschluss<br />

des Vorstandes der Kreisschule auf Grund der Wohnorte der aktuellen<br />

Schüler der Oberstufe (142 <strong>Dottikon</strong>, 105 Hägglingen). Danach hat <strong>Dottikon</strong> einen<br />

Kreditanteil von Fr. 200'000.-- zu übernehmen.<br />

Antrag<br />

Bewilligung eines Kredites von Fr. 200'000.-- als Anteil der Gemeinde <strong>Dottikon</strong><br />

an den Kosten für die Erneuerung der EDV der Kreisschule am Maiengrün.<br />

8. Änderung Bauzonenplan und Bau- und Nutzungsordnung<br />

Auf Grund der bei der Anwendung verschiedener Vorschriften gemachten Erfahrungen<br />

und auf Grund von Anträgen von Grundeigentümern unterbreitet der<br />

Gemeinderat die folgenden Änderungen am Bauzonenplan und an der Bau- und<br />

Nutzungsordnung zur Genehmigung. Die Änderungen wurden durch die Abteilung<br />

Raumentwicklung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vorgeprüft<br />

und freigegeben. Die öffentliche Auflage der Änderungen, verbunden mit einem<br />

Mitwirkungsverfahren fand vom 9. Januar bis 9. Februar 2009 statt. Es wurden<br />

weder Eingaben im Mitwirkungsverfahren noch Einsprachen eingereicht.


15<br />

Änderungen Bauzonenplan<br />

Umzonung einer Fläche von 0.48 ha an der Wohlerstrasse von der Landwirtschaftszone<br />

in die Arbeitszone A2<br />

Die Firma Stellba AG und ihre Mieter sind auf einen grösseren gewerblich nutzbaren<br />

Umschwung angewiesen (Lagerflächen, Parkplätze usw.). Aus diesem<br />

Grund wird eine Fläche von knapp 50 Aren von der Landwirtschaftszone in die<br />

Arbeitszone A2 umgeteilt. Auf dieser Fläche dürfen gemäss dem vorgesehenen<br />

neuen § 10 Abs. 6 BNO keine Hochbauten realisiert werden. Nachdem die einzuzonende<br />

Fläche an den Wald anstösst, muss gleichzeitig der Waldgrenzenplan<br />

ergänzt werden. Dieser lag ebenfalls öffentlich auf.<br />

Umzonung einer Fläche von 0.19 ha im Gebiet Egelmoos von der Wohnzone W2<br />

in die Wohn- und Gewerbezone WG<br />

Um der Firma Folien Fischer AG eine massvolle Weiterentwicklung zu ermöglichen,<br />

wird eine Fläche von knapp 20 Aren südlich des bestehenden neuen Fabrikgebäudes<br />

von der Wohnzone 2 in die Wohn- und Gewerbezone 2 umgeteilt.<br />

Änderungen Bau- und Nutzungsordnung<br />

Die vorzunehmenden Ergänzungen und Änderungen an der BNO sind nachfolgend<br />

fett gedruckt.<br />

Ergänzung § 10 (Arbeitszone A2)<br />

Mit dem neuen Absatz 6 von § 10 wird sichergestellt, dass auf dem neu eingezonten<br />

Areal östlich der Stellba AG an der Wohlerstrasse keine Hochbauten errichtet<br />

werden können.<br />

Text § 10 Abs. 6 BNO:<br />

6 Innerhalb der weiss schraffierten Fläche der Arbeitszone A2 Wohlerstrasse<br />

sind insbesondere Verkehrs- und Lagerflächen sowie Abstellplätze,<br />

jedoch keine Hochbauten zulässig.<br />

Änderungen § 22 Naturobjekte<br />

Die Anwendung von § 22 hat gezeigt, dass die Vorschrift nicht den ursprünglichen<br />

Planungsabsichten und auch nicht den Absprachen mit den entsprechenden<br />

Grundeigentümern entsprach. Die Anwendung soll daher vereinfacht werden,<br />

ohne den Schutz der Naturobjekte aufzugeben.<br />

Geänderter Text § 22 Abs. 3<br />

3 Die bezeichneten, markanten Einzelbäume sind angemessen zu pflegen.<br />

In begründeten Fällen kann der Gemeinderat auf Gesuch hin eine Schlagbewilligung<br />

erteilen. Diese ist in der Regel mit Ersatzauflagen zu verbinden.


16<br />

§ 26 Ausnützung<br />

Mit dem neuen Absatz 1 von § 26 wird eine beschränkte Ausnützungsbefreiung<br />

für Wohn- und Gewerberäume in Dach- und Untergeschossen eingeführt, wie sie<br />

gemäss § 50 Abs. 2 BauG bzw. § 9 Abs. 3 ABauV im kantonalen Recht ermöglicht<br />

wird. Die entsprechende Erleichterung soll moderat erfolgen, sodass sie<br />

weder zu einem eigentlichen Systemwechsel noch zu einem sprunghaften Anstieg<br />

der Ausnützung bzw. der möglichen baulichen Dichte führt. Damit, dass<br />

maximal 40% der Dach- und/oder Untergeschossfläche nicht in die Ausnützungsberechung<br />

einbezogen werden müssen, können zahlreiche Problemfälle<br />

mit späteren Aus- oder Umbauten gelöst werden und die Gefahr<br />

missbräuchlicher Änderungen ohne Bewilligung dürfte deutlich geringer sein: Mit<br />

40% der durchschnittlichen Vollgeschossfläche sind z.B. bei einem Einfamilienhaus<br />

mit üblicher Grundfläche gut zwei zusätzliche Räume inkl. Erschliessung<br />

möglich. Absatz 2 von § 26 wird in dem Sinne präzisiert, dass der Ausnützungszuschlag<br />

von 20 m 2 pro Wohneinheit gilt.<br />

Geänderter Text § 26 Abs. 1<br />

1 Dem Wohnen und dem Gewerbe dienende oder hierfür verwendbare Flächen<br />

in Dach- und Untergeschossen zählen insoweit nicht zur anrechenbaren<br />

Bruttogeschossfläche (BGF), als sie pro Gebäude insgesamt nicht<br />

mehr als 40% des Durchschnitts der anrechenbaren BGF aller Vollgeschosse<br />

entsprechen. Die darüber hinaus gehende Fläche zählt zur anrechenbaren<br />

BGF.<br />

2 Es werden folgende Ausnützungszuschläge gewährt:<br />

Für unbeheizte, verglaste Gebäudeteile zur passiven Nutzung der Sonnenenergie:<br />

effektive Fläche, maximal jedoch 20 m 2 pro Wohneinheit.<br />

§ 29 Gebäudeabstand<br />

Wird ein Neubau im vorgeschriebenen Abstand zu einer Parzellengrenze geplant,<br />

steht jedoch auf der gegenüberliegenden Seite ein älteres Gebäude, welches<br />

früher zwar rechtmässig, nach den heutigen Vorschriften aber zu nahe an<br />

die gemeinsame Grenze gestellt worden ist, kann der zulässige Gebäudeabstand<br />

(= 2 x Grenzabstand) nicht eingehalten werden. Mit einer besonderen Regelung<br />

soll verhindert werden, dass die neu bauende Partei mit einem übergrossen<br />

Grenzabstand quasi für den Unterabstand des schon vorhandenen Gebäudes<br />

büssen muss.<br />

Text von § 29 Abs. 2<br />

2 Stehen auf Nachbargrundstücken Gebäude mit einem zu geringen Grenzabstand,<br />

die in Anwendung früher geltender Vorschriften rechtmässig erstellt<br />

worden sind, ist lediglich der vorgeschriebene Grenzabstand, nicht<br />

jedoch der Gebäudeabstand einzuhalten, sofern keine wohnhygienischen,<br />

feuerpolizeilichen oder ortsbaulichen Gründe entgegenstehen.


17<br />

Neuer § 40a Hochwasserschutz<br />

Die neue Vorschrift nimmt Bezug auf die kantonale Gefahrenkarte "Hochwasser".<br />

Die Karte liegt zurzeit als Entwurf vor.<br />

Mit den neuen BNO-Bestimmungen werden die Grundeigentümer in den entsprechenden<br />

Gebieten auf die Gefahrenkarte und die sich daraus ergebenden<br />

Pflichten bei der Realisierung neuer Bauten hingewiesen. Die gewählte Formulierung<br />

ist zwar allgemein gehalten, wird aber durch die Angaben in der Gefahrenkarte<br />

(Abgrenzung möglicher Überschwemmungsbereiche und Gefahrenstufen),<br />

der Schutzhöhenkarte, im Ereigniskataster sowie durch die Massnahmenplanung<br />

(für das Gewässer) genügend konkretisiert, um geeignete Massnahmen<br />

an den Bauten einplanen zu können.<br />

Text § 40a BNO (neu)<br />

1 Bei Bauvorhaben in den OeBA-Zonen Husmatt und Hofmatt, in der Arbeitszone<br />

A2 Süd (<strong>Dottikon</strong> ES), in der Zentrumszone Bünzhalde sowie in<br />

der Wohn- und Gewerbezone Tieffurt sind seitens der Bauherrschaft und<br />

auf deren Kosten zweckmässige Vorkehrungen zu treffen, um das Schadenspotenzial<br />

im Fall eines Hochwassers möglichst klein zu halten. Die<br />

Massnahmen sind in der Regel auf das hundertjährige Hochwasser HQ100<br />

auszurichten und im Baugesuch auszuweisen.<br />

2 Massgebende Grundlagen sind die Gefahrenhinweiskarte, der aktuelle<br />

Stand der Gefahrenkarte, der Schutzhöhenkarte und des Ereigniskatasters<br />

sowie die Massnahmenplanung. Sie können auf der Bauverwaltung eingesehen<br />

werden.<br />

Antrag<br />

Genehmigung der beiden Änderungen am Bauzonenplan im Bereiche der<br />

Firmen Stellba AG und Folien Fischer AG und Genehmigung der Änderungen<br />

und Ergänzungen der Paragrafen 10 Abs. 6, 22 Abs. 3, 26 Abs. 1 und 29 Abs. 2<br />

sowie neu § 40a der Bau- und Nutzungsordnung.


18<br />

9. Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes<br />

Beim Gemeinderat liegt eine längere Liste von einbürgerungswilligen Ausländerinnen<br />

und Ausländern vor.<br />

Eine Delegation des Gemeinderates hat mit vier Bewerberinnen und Bewerbern<br />

ein ausführliches Gespräch geführt. Dabei wurden sie über ihre Einbürgerungsmotive,<br />

über ihre Haltung zu unseren demokratischen Einrichtungen und über<br />

ihre staatsbürgerlichen Kenntnisse befragt. Ein weiteres Kriterium war die<br />

Kenntnis unserer Sprache. Drei der Gesuche mussten zurückgestellt werden<br />

oder wurden durch die Bewerber nach dem Gespräch zurückgezogen, weil die<br />

notwendigen Sprachkenntnisse zu knapp waren oder weil andere Voraussetzungen<br />

fehlten.<br />

Zur Erteilung des Gemeindebürgerrechtes vorgeschlagen wird seitens des Gemeinderates<br />

Seyvan Ferhat, geb. 2.7.1992 türkischer Staatsangehöriger. Der Gesuchsteller<br />

wohnt seit Geburt in der Schweiz. Seit 1.7.1999 hält er sich zusammen mit seinen<br />

Eltern am Neuweg 4 in <strong>Dottikon</strong> auf. Er besuchte hier die Primarschule und<br />

zurzeit die 3. Klasse der Bezirksschule.<br />

Ferhat Seyvan ist gut integriert und mit den Sitten und Gebräuchen in der<br />

Schweiz vertraut. Er spricht einwandfrei deutsch. Seine Schulleistungen sind gut.<br />

Der Klassenlehrer, stellt ihm ein sehr gutes Zeugnis aus. Es gibt aus der Sicht<br />

der Schule keine Gründe, die gegen eine Einbürgerung sprechen. Beim Gespräch<br />

hat sich Ferhat Seyvan über sehr gute staatsbürgerliche Kenntnisse ausgewiesen.<br />

Die Einbürgerungsgebühren beträgt im vorliegenden Fall Fr. 500.-- (Jugendlicher<br />

in Ausbildung). Die Gebühren für die Einbürgerung werden neu durch den<br />

Gemeinderat bestimmt und bilden nicht mehr Teil des Gemeindeversammlungsbeschlusses.<br />

Antrag<br />

Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an<br />

Seyvan Ferhat, geb. 2.7.1992 türkischer Staatsangehöriger


19<br />

10. Ehrenbürgerrecht für Richard und Fiora Huber-Schmid<br />

Dass <strong>Dottikon</strong> im In- und Ausland immer wieder positive Erwähnung findet, hängt<br />

sehr oft mit Rosen-Huber zusammen. Seit mehr als 50 Jahre betreibt Richard<br />

Huber, unterstützt von seiner Ehefrau Fiora Huber-Schmid im Rotenbühl mit<br />

grossem Erfolg die Baum- und Rosenschule. Dazu gehört auch der wunderbare<br />

und viel beachtete Schaugarten. Bekannt ist Richard Huber aber vor allem als<br />

erfolgreicher Rosenzüchter.<br />

Viele bekannte Namen und Begriffe wie<br />

Doris Leuthard<br />

Stadt Bern<br />

Glückskette<br />

Denk an mich<br />

Argovia<br />

Circus Knie<br />

stehen nicht nur die diese Personen, Städte, Regionen und Stiftungen. Im<br />

Schaugarten Rotenbühl sind sie auch als Rosenzüchtungen von Richard Huber<br />

zu bewundern.<br />

Richard Huber durfte als Rosenzüchter im Verlauf der letzten Jahrzehnte im In-<br />

und Ausland viele Preise und Ehrungen entgegennehmen. Allein die kürzlich<br />

getaufte Rose "Doris Leuthard" wurde international fünfmal mit Goldmedaillen<br />

ausgezeichnet. Darunter sind so renommierte Auszeichnungen wie Prix du<br />

Parfum in Rom, Paris und Nantes.<br />

<strong>Dottikon</strong> anerkannte die Bedeutung und die positive Ausstrahlung der Rosen von<br />

Richard Huber schon vor gut dreissig Jahren beim 800-Jahr-Jubiläum. Eine<br />

Rose schmückte damals die Vorderseite der für das Jubiläum geprägten fünflibergrossen<br />

Gold- und Silbermünzen.


20<br />

Richard Huber hat sich neben seinem Betrieb auch für unser Dorf engagiert.<br />

Während 16 Jahren wirkte er als Präsident der Schulpflege. In seine Zeit fielen<br />

die für das Dorf sehr wichtigen Vorbereitungen und Entscheide zur Gründung<br />

der Bezirksschule <strong>Dottikon</strong> und zum Bau der Schulanlage Risi.<br />

Der Gemeinderat möchte die grossen Verdienste von Richard und Fiora Huber<br />

und die grosse positive Ausstrahlung, die ihre Rosen für <strong>Dottikon</strong> haben, gebührend<br />

ehren. Den Stimmberechtigten wird daher vorgeschlagen, die Eheleute<br />

Richard und Fiora Huber-Schmid zu Ehrenbürgern von <strong>Dottikon</strong> zu ernennen.<br />

<strong>Dottikon</strong>, 27. April 2009 GEMEINDERAT DOTTIKON

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