Familienkundliche Blätter I t - Trier
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Auch wenn eine Familie keinen männlichen Erben hatte, blieb die<br />
Marke beim Hause, und der einheiratende Schwiegersohn führte<br />
sie weiter.<br />
In den Zeiten, da Lesen und Schreiben noch nicht Allgemeingut<br />
waren, wurde statt der Unterschrift die Hausmarke unter Schriftstücke<br />
gesetzt« So kam der Name Handzeichen oder Handmarke auf.<br />
Seit dem 14. Jahrhundert etwa führten freie Bauern und angesehene<br />
Patrizierfamilien die Hausmarke als bürgerliches Wappen.<br />
Die Hausmarken der Gewerbetreibenden waren Vorläufer und Frühformen<br />
der -Handwerkszeichen. Das der Steinmetze und Bildhauer<br />
erinnert in seiner schlichten Form 4L* noch daran.<br />
Bäuerinnen stickten die Hofmarke in die Wäsche aus dem selbstgesponnenen<br />
und selbstgewebten Leinen: Bettlaken, Tischdecken,<br />
Handtücher, Heraden. Auch Getreide- und Kartoffelsäcke machten sie<br />
auf .ähnliche Weise kenntlich. Der Hausrat: Butterfaß, Spinnrad,<br />
Webstuhl, Öllampe, Küchengeschirr trug nicht selten das Zeichen<br />
des Hofes, zuweilen umrahmt von einem Kranz einfacher Ornamente.<br />
Noch eine andere Rolle spielten die Hausmarken in dem Gemeinden<br />
der südlichen Eifel, die ausgedehnte Genieindewaldungen und -ländereien<br />
besitzen. Hier galt die Hausmarke als Los bei der Zuteilung<br />
der Äcker und Brennholzanteile, Von jeder Haushaltung war beim<br />
Bürgermeister ein Holzschildchen hinterlegt, in das die Hausmarke<br />
eingekerbt war. Diese Brettchen mußten gleiche Größe und gleiches<br />
Format haben, und sie wurden in einem Leinensackchen, dem T, Losbeutel",<br />
aufbewahrt. Aus ihm ließ man einen Dorfjungen die "Markenhölzchen"<br />
ziehen, während ein anderer aus einem zweiten Beutel<br />
die Nummern der Holzstöße zog. So wurden auch die Acker verlost<br />
und die Reihenfolge, in der das Gemeindebackhaus benützt werden<br />
durfte.<br />
Die Kröverreichs- und Alftalgemeinde Kinderbeuern-Hetzhof - seit<br />
1717 selbständig und seit 1789 Pfarrei - gehört nicht zu den<br />
waldbesitzenden Orten und hat nur wenig Gemeindeland. "Et Gemänebackes"hatte<br />
keine große Bedeutung. Die meisten Bürger hatten<br />
eigene Backöfen, wie aus Artikel 6 der Gemeindeordnung von 1748<br />
hervorgeht:<br />
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