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Familienkundliche Blätter I t - Trier

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Auch wenn eine Familie keinen männlichen Erben hatte, blieb die<br />

Marke beim Hause, und der einheiratende Schwiegersohn führte<br />

sie weiter.<br />

In den Zeiten, da Lesen und Schreiben noch nicht Allgemeingut<br />

waren, wurde statt der Unterschrift die Hausmarke unter Schriftstücke<br />

gesetzt« So kam der Name Handzeichen oder Handmarke auf.<br />

Seit dem 14. Jahrhundert etwa führten freie Bauern und angesehene<br />

Patrizierfamilien die Hausmarke als bürgerliches Wappen.<br />

Die Hausmarken der Gewerbetreibenden waren Vorläufer und Frühformen<br />

der -Handwerkszeichen. Das der Steinmetze und Bildhauer<br />

erinnert in seiner schlichten Form 4L* noch daran.<br />

Bäuerinnen stickten die Hofmarke in die Wäsche aus dem selbstgesponnenen<br />

und selbstgewebten Leinen: Bettlaken, Tischdecken,<br />

Handtücher, Heraden. Auch Getreide- und Kartoffelsäcke machten sie<br />

auf .ähnliche Weise kenntlich. Der Hausrat: Butterfaß, Spinnrad,<br />

Webstuhl, Öllampe, Küchengeschirr trug nicht selten das Zeichen<br />

des Hofes, zuweilen umrahmt von einem Kranz einfacher Ornamente.<br />

Noch eine andere Rolle spielten die Hausmarken in dem Gemeinden<br />

der südlichen Eifel, die ausgedehnte Genieindewaldungen und -ländereien<br />

besitzen. Hier galt die Hausmarke als Los bei der Zuteilung<br />

der Äcker und Brennholzanteile, Von jeder Haushaltung war beim<br />

Bürgermeister ein Holzschildchen hinterlegt, in das die Hausmarke<br />

eingekerbt war. Diese Brettchen mußten gleiche Größe und gleiches<br />

Format haben, und sie wurden in einem Leinensackchen, dem T, Losbeutel",<br />

aufbewahrt. Aus ihm ließ man einen Dorfjungen die "Markenhölzchen"<br />

ziehen, während ein anderer aus einem zweiten Beutel<br />

die Nummern der Holzstöße zog. So wurden auch die Acker verlost<br />

und die Reihenfolge, in der das Gemeindebackhaus benützt werden<br />

durfte.<br />

Die Kröverreichs- und Alftalgemeinde Kinderbeuern-Hetzhof - seit<br />

1717 selbständig und seit 1789 Pfarrei - gehört nicht zu den<br />

waldbesitzenden Orten und hat nur wenig Gemeindeland. "Et Gemänebackes"hatte<br />

keine große Bedeutung. Die meisten Bürger hatten<br />

eigene Backöfen, wie aus Artikel 6 der Gemeindeordnung von 1748<br />

hervorgeht:<br />

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