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Marktgemeinde Sieghartskirchen

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<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Sieghartskirchen</strong><br />

Wiener Straße 12<br />

3443 <strong>Sieghartskirchen</strong><br />

Anwesend sind:<br />

Niederschrift<br />

zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates<br />

Sitzungstermin: Mittwoch, den 23.06.2010<br />

Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr<br />

Sitzungsende: 20:45 Uhr<br />

Ort, Raum: Gemeindeamt <strong>Sieghartskirchen</strong><br />

Vorsitzende(r)<br />

Herr Bgm. NR Johann Höfinger ÖVP<br />

stv. Vorsitzende(r)<br />

Frau Vizebürgermeisterin Silvia Wolfsberger<br />

ÖVP<br />

Geschäftsführende Gemeinderäte<br />

Herr GGR Johannes Albrecht ÖVP<br />

Herr GGR Karl Ebersberger ÖVP<br />

Frau GGR Josefa Geiger ÖVP<br />

Herr GGR Karl Heiß ÖVP<br />

Herr GGR Hermann Höchtl SPÖ<br />

Herr GGR Rudolf Winhofer SPÖ<br />

Gemeinderäte<br />

Frau GR Beate Berger ÖVP<br />

Herr GR Karl Berger FBL<br />

Herr GR Hermann Haneder SPÖ<br />

Herr Umwelt-GR Helmut Hietz ÖVP<br />

Herr GR Andreas Knirsch ÖVP<br />

Herr GR Manfred Johann Kropf SPÖ<br />

Herr GR Rudolf Mayer SPÖ<br />

Herr GR Gerhard Obermaißer ÖVP<br />

Herr GR Ing. Christoph Pinter ÖVP<br />

Herr GR Alois Poyer ÖVP<br />

Herr GR Ing. Josef Roch ÖVP<br />

Frau GR Mag. Ingrid Schmiedt GRÜNE<br />

Herr GR Andreas Arthur Spanring FPÖ<br />

Herr GR Hannes Sprengnagl ÖVP<br />

Frau GR Silvia Sulzer SPÖ<br />

Herr GR Ing. Andreas Thomaso ÖVP<br />

Herr GR Michael Tringl FPÖ<br />

Herr GR Adolf Weninger ÖVP<br />

Abwesend sind:<br />

Gemeinderäte<br />

Herr GR Bernd Bartsch ÖVP entschuldigt<br />

Herr GR Andreas Laber SPÖ entschuldigt<br />

Frau GR Petra Strebl SPÖ entschuldigt


Tagesordnung:<br />

Öffentlicher Teil<br />

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

2. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift der<br />

letzten Gemeinderatssitzung vom 11.5.2010.<br />

3. Löschung des Wiederkaufsrecht Parz.Nr.: 1267 KG Ollern Vorlage: BA/417/2010<br />

4. Übernahme einer Teilfläche in das öffentliche Gut - Riederberg Weideckerstraße<br />

Vorlage: BA/416/2010<br />

5. Grundgrenzbereinigung Amalienstraße - <strong>Sieghartskirchen</strong> Vorlage: BA/421/2010<br />

6. Grundgrenzbereinigung Badgasse - Kirchenstraße Ried am Riederberg Vorlage:<br />

BA/415/2010<br />

7. Grundgrenzbereinigung Schneeleitensiedlung 41, <strong>Sieghartskirchen</strong> Vorlage:<br />

BA/419/2010<br />

8. Verpachung einer Abstellfläche auf der Parz.Nr.: 973/6, KG: Plankenberg Vorlage:<br />

BA/418/2010<br />

9. Nutzungsentgelt Pezihaus Vorlage: BH/119/2010<br />

10. Verkauf der Parzelle 1059/2 KG. <strong>Sieghartskirchen</strong>. Vorlage: AL/300/2010<br />

11. Ansuchen um Grunderwerb (Teil der Parz. 358/20 KG. Ollern) Vorlage: AL/282/2009<br />

12. 1. Nachtragsvoranschlag 2010 und "Mittelfristiger Finanzplan". Vorlage: BH/120/2010<br />

13. Förderungen. Vorlage: BH/103/2009<br />

14. Einheitssatzes für die Berechnung der Aufschließungsabgabe. Vorlage: BH/117/2010<br />

15. Übernahme einer Haftung in Höhe von € 30.000,- für die "Rettungshunde Niederöster-<br />

reich".


Protokoll:<br />

Öffentlicher Teil<br />

zu 1 Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

Seite 4<br />

Bürgermeister NR Johann Höfinger eröffnet die Gemeinderatssitzung, begrüßt alle Anwesenden und<br />

stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit der Sitzung fest.<br />

Danach bringt die FPÖ-Fraktion einen Dringlichkeitsantrag mit folgendem Inhalt ein:<br />

„Der Gemeinderat wolle beschließen, im Sinne der Antragsbegründung bei der Frau Innenminister und<br />

dem Herrn Landeshauptmann von Niederösterreich vorstellig zu werden und die sofortige Wiedereinführung<br />

der nationalen Grenzkontrollen, wie im Vertrag von Schengen vorgesehen, einzumahnen.“<br />

GR Spanring erläutert seinen Dringlichkeitsantrag auch mündlich und untermauert ihn durch die „Kriminalstatistik“.<br />

Der Dringlichkeitsantrag der FPÖ wird mit den Stimmen der ÖVP, SPÖ und Grüne abgelehnt.<br />

Für den Antrag hat die FPÖ Fraktion und GR Karl Berger gestimmt.<br />

Der Bürgermeister bringt folgenden Dringlichkeitsantrag zur Aufnahme von 2 Tagesordnungspunkten<br />

in die nicht öffentliche Sitzung ein:<br />

�� Ansuchen um Gewährung eines unbezahlten Sonderurlaubes.<br />

�� Einverständliche Lösung eines Dienstverhältnisses.<br />

Der Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen und wird als TOP 19 und<br />

20 in die Tagesordnung aufgenommen.<br />

Der Bürgermeister setzt TOP 7 von der Tagesordnung wegen noch ausstehender rechtlicher Klärung<br />

von der Tagesordnung ab.


Seite 5<br />

zu 2 Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift der<br />

letzten Gemeinderatssitzung vom 11.5.2010.<br />

Es werden keine Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift der letzten Gemeinderatssitzung vom<br />

11.5.2010 vorgebracht.


zu 3 Löschung des Wiederkaufsrecht Parz.Nr.: 1267 KG Ollern<br />

Vorlage: BA/417/2010<br />

Sachverhalt:<br />

Seite 6<br />

Bei der Parz.Nr.: 1267, KG Ollern, Freisingerstraße 11, 3004 Ollern, ist im Lastenblatt des Grundbuches<br />

ein Wiederkaufsrecht für die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Sieghartskirchen</strong> eingetragen. Dieses wurde seinerzeit<br />

vereinbart, falls die Liegenschaft nicht bebaut wird.<br />

Da die Liegenschaft jedoch verbaut ist, ist dieses Wiederkaufsrecht gegenstandslos und daher zu<br />

löschen.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Zustimmung zur Löschung des Wiederkaufsrechtes.<br />

Beschluss des Gemeindevorstandes vom 14.5.2010:<br />

Der Gemeindevorstand beschließt einstimmig, dem Gemeinderat zu empfehlen, die Zustimmung zur<br />

Löschung des Wiederkaufsrechtes zu beschließen.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt einstimmig der Löschung des Wiederkaufsrechtes betreffend die Parzelle<br />

1267 KG. Ollern zuzustimmen.


Seite 7<br />

zu 4 Übernahme einer Teilfläche in das öffentliche Gut - Riederberg Weideckerstraße<br />

Vorlage: BA/416/2010<br />

Sachverhalt:<br />

Aufgrund einer Grundteilung wurde vom Geometer DI Karl Pauler, die Verlängerung der Weideckerstraße<br />

als Abtretung in das öffentliche Gut ausgewiesen. Die Teilfläche 1 die in das öffentliche Gut<br />

abgetreten wird, hat ein Ausmaß von 31 m².<br />

Abtretung von Teilflächen ins öffentliche Gut<br />

ABTRETUNGSVERTRAG<br />

abgeschlossen zwischen:<br />

1. Frau Herta Muck, geb. 19.10.1956, und Herrn Leopold Muck, geb. 16.12.1953<br />

, beide wohnhaft in Sackgasse 12, 3452 Moosbierbaum<br />

als Übergeber einerseits,<br />

2. der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Sieghartskirchen</strong>, als Verwalterin des Öffentlichen Gutes, vertreten<br />

durch<br />

die unterfertigten Organe, als Übernehmerin andersseit<br />

wie folgt:<br />

I. Vertragsgegenstand<br />

1. Herta und Leopold Muck sind jeweils zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ<br />

557 GB 20160 Ollern, zu deren Gutsbestand das Grundstück Nr. 17/52 Wald mit<br />

ingesamt 1 23 58 m2 gehört.<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Sieghartskirchen</strong> ist als Verwalterin des öffentlichen Gutes<br />

Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 526 GB 20160 Ollern, zu deren Gutsbestand<br />

das Grundstück Nr. 17/155 SB Straßenanlage mit 4587 m2 gehört.<br />

II. Abtretungsvereinbarung<br />

Herta und Leopold Muck, übergeben hiermit der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Sieghartskirchen</strong> als<br />

Verwalterin des öffentlichen Gutes und diese, Übernehmerin genannt, übernimmt das im<br />

Teilungsplan des Dipl. Ing. Karl Pauler GZ2941/A mit der Ziffer 1 bezeichnete, 31 m2<br />

große Trennstück des Grundstückes 17/52,mit allen Rechten und Pflichten, mit denen die<br />

Übergeberin dieses Trennstück bisher benützt und besessen hat oder hiezu berechtigt<br />

gewesen wäre<br />

III. Besitzübergang<br />

Die Übergabe und Übernahme des gegenständlichen Trennstückes in den tatsächlichen<br />

Besitz und Genuss der Übernehmerin hat mit Wirkung zum 01.06.2010 stattgefunden,<br />

sodass die Übernehmerin von diesem Tag an auch Gefahr und Zufall zu<br />

tragen hat.<br />

Die mit der Errichtung und Erhaltung der geplanten Weganlage verbundenen<br />

Kosten gehen zu Lasten der Übernehmerin. Die Anlagen der Übernehmerin Kanalstrang<br />

und Wasserleitung), welche sich schon bisher in der abgetretenen Grundfläche befanden,<br />

verbleiben im Eigentum der Gemeinde.<br />

Vom Vertragsobjekt etwa zu entrichtende öffentliche Abgaben sind ab Besitzübergang<br />

von der Übernehmerin zu tragen, wobei jedoch festgestellt wird, dass die<br />

übernommene Grundfläche als öffentliches Gut von der Verpflichtung zur Leistung öffentlicher<br />

Abgaben befreit ist.


Seite 8<br />

IV. Gewährleistung, Freilassung<br />

Die Übergeberin haftet nicht für einen besonderen Zustand oder eine sonstige<br />

Bodenbeschaffenheit oder Verwendbarkeit der von ihr abgetretenen Trennfläche,<br />

sondern lediglich dafür, dass sie von allen in diesem Vertrag nicht ausdrücklich mit- übernommenen<br />

Lasten und Besitzrechten Dritter vollkommen frei ist.<br />

V. Kostentragung<br />

Die mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages<br />

sowie des genannten Teilungsplanes verbundenen Kosten und Abgaben sind ungeachtet<br />

der gesetzlichen Solidarhaftung, von Herta und Leopold Muck zu bezahlen, welche<br />

auch den Auftrag hiezu erteilt haben.<br />

VI. Grundbuchseintragung<br />

Die Übergeberin erteilt ihre ausdrückliche Einwilligung, dass das im<br />

Punkt II näher bezeichnete Trennstück von der EZ 557 GB 20160 Ollern abgeschrieben<br />

und zur EZ 526 GB 20160 Ollern – der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Sieghartskirchen</strong><br />

. – zugeschrieben werden kann bzw das Eigentumsrecht daran für die Übernehmerin einverleibt<br />

werde.<br />

VII. Allgemeine Bestimmungen<br />

1. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unterwerfen sich die Parteien<br />

ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes der sachlichen und örtlichen<br />

Zuständigkeit des Bezirksgerichtes ………..<br />

2.Von der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Sieghartskirchen</strong> wird als zuständiger Behörde<br />

bestätigt, dass das Vertragsobjekt für Zwecke des öffentlichen Verkehrs bestimmt<br />

ist, sodass dieses Rechtsgeschäft nicht der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung bedarf<br />

und dieser entgeltfreie Erwerb einer unbeweglichen Sache auch nicht vom Genehmigungsvorbehalt<br />

der Gemeindeordnung umfasst ist.<br />

Gemeinde, am ………….<br />

Gemeindesiegel Name eh<br />

drei Gemeindevertreter eh Name 1 eh<br />

Beschluss des Gemeindevorstandes vom 14.5.2010:<br />

Der Gemeindevorstand beschließt einstimmig, dem Gemeinderat zu empfehlen, das ggst. Teilstück in<br />

das öffentliche Gut zu übernehmen.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Übernahme der Trennfläche 1 der Parzelle 17/52 KG.<br />

Ollern im Ausmaß von 31 m2 in das öffentliche Gut (Gemeindestrasse) der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Sieghartskirchen</strong>


zu 5 Grundgrenzbereinigung Amalienstraße - <strong>Sieghartskirchen</strong><br />

Vorlage: BA/421/2010<br />

Sachverhalt:<br />

Auszug aus dem Sitzungsprotokoll des Straßenbauausschusses vom 25.02.2010:<br />

Seite 9<br />

<strong>Sieghartskirchen</strong>: Amalienstraße, Bei den Liegenschaft 1606/7 und 1606/6, KG <strong>Sieghartskirchen</strong> ist<br />

bei der seinerzeitigen Parzellierung ein Trafoplatz vorgesehen worden. Dieser wird nach Rücksprache<br />

mit der EVN nicht benötigt. Der Grundstückseigentümer der Parz.Nr.: 1606/7 würde diese Ausnehmung<br />

(ca. 18 m²) auf seiner Seite dazukaufen, da die Tochter in Kürze mit dem Hausbau auf der Liegenschaft<br />

beginnt.<br />

Bezüglich der 2. Hälfte soll hier ebenfalls mit dem Anrainer Kontakt aufgenommen werden.<br />

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig den oben genannten Bereich um € 100/m² an den Anrainer zu<br />

veräußern.<br />

Beschluss des Gemeindevorstandes:<br />

Der Gemeindevorstand beschließt einstimmig, dem Gemeinderat zu empfehlen, den oben genannten<br />

Bereich um € 100/m² an die Anrainer zu veräußern.<br />

Es ist unbedingt auch Kontakt mit dem anderen Anrainer (Parz. 1606/7) wegen eines eventuellen<br />

gleichzeitigen Kaufes aufzunehmen.<br />

Die Kontaktaufnahme mit dem Eigentümerin der Parzelle 1606/7 hat ergeben, dass diese auch den<br />

Anteil im Ausmaß von 18 m 2 käuflich erwerben wird.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Entwidmung der für die Errichtung eines Trafos nicht mehr<br />

gebrauchten Teilfläche der öffentlichen Straßenparzelle 1606/20 KG. <strong>Sieghartskirchen</strong> im Ausmaß von<br />

rd. 36 m2 und den Verkauf der durch Vermessung zu schaffenden 2 Teilflächen zu je rd. 18 m2 an die<br />

Eigentümer der Grundstücke 1606/6 und 1606/7 KG. <strong>Sieghartskirchen</strong> zum m2-Preis von € 100,--.<br />

Die Käufer haben alle durch die Vermessung und der grundbücherlichen Durchführung sich ergebenden<br />

Kosten anteilig zu tragen.


zu 6 Grundgrenzbereinigung Badgasse - Kirchenstraße Ried am Riederberg<br />

Vorlage: BA/415/2010<br />

Sachverhalt:<br />

Seite 10<br />

Im Zuge einer Grundstücksvermessung wurde festgestellt, dass der Naturstand einiger Flächen des<br />

Straßengrundes bzw. der angrenzenden Liegenschaft nicht mit der Katasterkarte übereinstimmt. Es<br />

wird daher eine Flächenbereinigung durchgeführt. Da der angrenzende Liegenschaftseigentümer mehr<br />

Fläche von der Gemeinde erhält, soll er diese Differenz von der Gemeinde ankaufen.<br />

KAUFVERTRAG<br />

1.) Verkaufende Partei : ---------------------------------------------------------------------------<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Sieghartskirchen</strong>----------------------------------------------------------<br />

3443 <strong>Sieghartskirchen</strong>, Wiener Straße 12, --------------------------------------------------<br />

2.) Kaufende Partei : -------------------------------------------------------------------------------<br />

Herr Alois SCHMID, geboren am 25.11.1948, -------------------------------------------<br />

3004 Ried am Riederberg, Kirchenstraße 3 ------------------------------------------------<br />

Frau Monika SCHMID, geboren am 05.08.1954, ----------------------------------------<br />

3004 Ried am Riederberg, Kirchenstraße 3 ------------------------------------------------<br />

----------------------------------------------------------- ERSTENS -----------------------------------------------------------<br />

-------------------------------------------------- Vermessungsurkunde --------------------------------------------------<br />

Diesem Kaufvertrag liegt die Vermessungsurkunde des Ingenieurkonsulenten<br />

Dipl.Ing. Wolfgang TSCHIDA vom 07.01.2009, GZ 1969/08, zugrunde. Die Vertragsteile<br />

haben in die Vermessungsurkunde Einsicht genommen und bestätigen die<br />

Richtigkeit der Plandarstellung mit den Verhältnissen in der Natur. -----------------------<br />

---------------------------------------------------------- ZWEITENS ----------------------------------------------------------<br />

---------------------------------------------------- Rechtsverhältnisse ----------------------------------------------------<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Sieghartskirchen</strong>, im folgenden "verkaufende Partei" genannt,<br />

verkauft und übergibt hiermit an Herr Alois SCHMID und Frau Monika SCHMID,<br />

im folgenden "kaufende Partei" genannt, und diese kauft und übernimmt hiermit von<br />

der verkaufenden Partei je zur Hälfte das Vertragsobjekt, nämlich: -----------------------a)<br />

die Trennfläche (3) des Grundstückes 475/16 im Ausmaß von ......................... 2 m²,<br />

inneliegend in Einlagezahl 293 Grundbuch 20173 Ried am Riederberg, -----------------b)<br />

die Trennfläche (4) des Grundstückes 696/2 im Ausmaß von ........................... 3 m²,<br />

inneliegend in Einlagezahl 293 Grundbuch 20173 Ried am Riederberg, -----------------c)<br />

die Trennfläche (5) des Grundstückes 694/1 im Ausmaß von ........................... 2 m²,<br />

inneliegend in Einlagezahl 141 Grundbuch 20173 Ried am Riederberg, -----------------um<br />

den beiderseits vereinbarten Kaufpreis von .......................................... EUR 120,00


Seite 11<br />

(Euro einhundertzwanzig).------------------------------------------------------------------------<br />

Die Bezahlung des Kaufpreises erfolgte bereits vor Vertragsunterfertigung außervertraglich,<br />

worüber die verkaufende Partei per contractum quittiert. -----------------<br />

Das Vertragsobjekt wird übergeben und übernommen mit allen Rechten und<br />

Pflichten, mit denen die verkaufende Partei das Vertragsobjekt besitzt und benutzt oder<br />

zu besitzen und benützen berechtigt wäre, und in der derzeitigen Beschaffenheit. -------<br />

Die Baulichkeiten werden im derzeitigen Bauzustand, so wie alles liegt und steht,<br />

samt allem erd-, mauer-, niet- und nagelfesten Zubehör übergeben beziehungsweise<br />

übernommen. ---------------------------------------------------------------------------------------<br />

Die Vertragsparteien erteilen dem Urkundenverfasser den einseitigen unwiderruflichen<br />

Auftrag, zum gegenständlichen Vertrag die Abgabenerklärung beim zuständigen<br />

Finanzamt im elektronischen Wege über Finanz-Online vorzunehmen. Gleichzeitig<br />

bevollmächtigen die Vertragsparteien den Urkundenverfasser, Schriftstücke von Behörden,<br />

insbesondere den Steuerbescheid und die Unbedenklichkeitsbescheinigung in<br />

Empfang zu nehmen. Zustellungen des zuständigen Finanzamtes mögen daher direkt<br />

an den Urkundenverfasser erfolgen. -------------------------------------------------------------<br />

---------------------------------------------------------- DRITTENS ----------------------------------------------------------<br />

--------------------------------------------- Haftung und Gewährleistung ---------------------------------------------<br />

Die verkaufende Partei haftet weder für ein bestimmtes Ausmaß, noch für eine<br />

besondere Beschaffenheit oder Eigenschaft des Vertragsobjektes, wohl aber dafür, dass<br />

dieses vollkommen satz- und lastenfrei und auch frei von Bestandrechten und sonstigen<br />

entgeltlichen oder unentgeltlichen Nutzungsrechten Dritter in das Eigentum der<br />

kaufenden Partei übergeht.------------------------------------------------------------------------<br />

---------------------------------------------------------- VIERTENS ----------------------------------------------------------<br />

---------------------------------------------------- Kosten und Steuern ----------------------------------------------------<br />

Die mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages<br />

verbundenen Kosten, Steuern und Gebühren hat die kaufende Partei zu tragen. Hiezu<br />

wird festgestellt, dass der Auftrag zur Errichtung und einer allfälligen grundbücherlichen<br />

Durchführung dieses Vertrages ausschließlich durch die kaufende Partei erteilt<br />

wurde. -----------------------------------------------------------------------------------------------<br />

---------------------------------------------------------- FÜNFTENS ----------------------------------------------------------<br />

--------------------------------------------------- Anfechtungsverzicht ---------------------------------------------------<br />

Die Vertragsparteien erklären im Hinblick auf das Rechtsmittel wegen Verkürzung<br />

über die Hälfte des wahren Wertes, dass ihnen nach den gegebenen Verhältnissen<br />

der tatsächliche Wert des Vertragsobjektes bekannt ist und sie mit diesem Wertverhältnis<br />

von Leistung und Gegenleistung einverstanden sind. -------------------------------


Seite 12<br />

Die Vertragsparteien verzichten daher auf eine Anfechtung dieses Vertrages wegen<br />

Verkürzung über die Hälfte und wegen Irrtums.------------------------------------------<br />

--------------------------------------------------------- SECHSTENS ---------------------------------------------------------<br />

---------------------------------------------------- Staatsbürgerschaft ----------------------------------------------------<br />

Die kaufende Partei erklärt an Eidesstatt, österreichische Staatsbürgerin zu sein. --------<br />

-------------------------------------------------------- SIEBENTENS --------------------------------------------------------<br />

--------------------------------------------------------- Aufsandung ---------------------------------------------------------<br />

Die Vertragsteile erteilen ihre ausdrückliche Einwilligung, dass ob dem unter<br />

Punkt Erstens genannten Vertragsobjekt das Eigentumsrecht für die kaufende Partei je<br />

zur Hälfte im Grundbuch einverleibt werde. ---------------------------------------------------<br />

----------------------------------------------------------- ACHTENS ----------------------------------------------------------<br />

----------------------------------------------------- Rechtsnachfolger -----------------------------------------------------<br />

Alle in diesem Vertrage enthaltenen Rechte und Pflichten gelten bei jedem Vertragsteil<br />

für mehrere zur ungeteilten Hand und ebenso für die Erben und Rechtsnachfolger.<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

----------------------------------------------------------- Vollmacht -----------------------------------------------------------<br />

Sämtliche Vertragsteile erteilen Mag. Martin Köhler, öffentlicher Notar, 3430<br />

Tulln, Bahnhofstraße 23, Vollmacht zur Vereinbarung und Unterfertigung allfälliger<br />

Nachträge zu diesem Vertrag, sofern diese zur grundbücherlichen Durchführung erforderlich<br />

sind. ----------------------------------------------------------------------------------------<br />

--------------------------------------------- Allgemeine Vertragsklauseln ---------------------------------------------<br />

Der Kaufvertrag wird in einer Urschrift ausgefertigt, die der kaufenden Partei gehört.<br />

Die verkaufende Partei erhält eine Vertragskopie. --------------------------------------------<br />

Tulln, am<br />

Beschluss des Gemeindevorstandes vom 14.5.2010:<br />

Der Gemeindevorstand beschließt einstimmig, dem Gemeinderat zu empfehlen, die Teilstücke gem.<br />

vorstehendem Kaufvertragsentwurf zu verkaufen.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den vorangeführten Kaufvertrag mit den Ehegatten Schmid<br />

abzuschließen.


zu 7 Grundgrenzbereinigung Schneeleitensiedlung 41, <strong>Sieghartskirchen</strong><br />

Vorlage: BA/419/2010<br />

Seite 13<br />

Der Tagesordnungspunkt 7 wurde vom Bürgermeister von der Tagesordnung der heutigen Sitzung<br />

abgesetzt.


zu 8 Verpachung einer Abstellfläche auf der Parz.Nr.: 973/6, KG: Plankenberg<br />

Vorlage: BA/418/2010<br />

Sachverhalt:<br />

Seite 14<br />

Herr Jürgen Galbruner betreibt in Ranzelsdorf, Landesstraße 18, eine Vermietung von Baugeräten und<br />

Autoanhänger. Zum Zwecke der Werbung hat er nun bei der Gemeinde angefragt, ob eine Verpachtung<br />

eines Teiles der Parz.Nr.: 973/6, KG Plankenberg im Ausmaß von ca. 5 x 6 m möglich wäre, da<br />

dieser Platz innerhalb des Ortsgebietes liegt, aber trotzdem sehr gut frequentiert ist.<br />

Es wurde Probeweise eine einmonatige Verpachtung vereinbart, um eventuelle Probleme in diesem<br />

Zusammenhang zu überprüfen. Es konnten keine Beanstandungen festgestellt werden, die gegen eine<br />

weitere Verpachtung sprechen.<br />

Herr Galbruner würde € 20/Monat für die Abstellfläche bezahlen. Hauptsächlich wird ein Autoanhänger<br />

sowie eine Werbetafel abgestellt sein. Diese sind transportabel und können jederzeit entfernt werden.<br />

Beschluss des Gemeindevorstandes vom 14.5.2010:<br />

Der Gemeindevorstand beschließt einstimmig, dem Gemeinderat zu empfehlen, die Verpachtung eines<br />

Teiles der Parz.Nr.: 973/6, KG Plankenberg im Ausmaß von ca. 5 x 6 m an Herrn Galbruner um €<br />

20,-- pro Monat zuzüglich Ust. zu genehmigen. Die Verpachtung wird auf unbestimmte Zeit erfolgen.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Verpachtung eines Teiles der Parz. Nr.: 973/6, KG Plankenberg<br />

im Ausmaß von ca. 5 x 6 m an Herrn Jürgen Galbruner um € 20,-- pro Monat zuzüglich Ust.<br />

Die Verpachtung erfolgt auf unbestimmte Zeit.


zu 9 Nutzungsentgelt Pezihaus<br />

Vorlage: BH/119/2010<br />

Sachverhalt:<br />

Es wurden nachfolgende Nutzungsentgelte für das Pezihauses vereinbart:<br />

Mietpreise Pezi Haus<br />

Theaterraum, Bühne, € 86,- exkl.<br />

Foyer<br />

(97,56+87,1= 187,66m²)<br />

Ausstellungsraum, € 80,- exkl.<br />

Foyer<br />

(60,43+87,1= 147,53m²)<br />

Ausstellungsraum, € 130,-exkl.<br />

Foyer, Theaterraum (60,43+87,1+97,56=245,09m²)<br />

Foyer, Theaterraum, € 190,-exkl.<br />

Großen Raum Theater<br />

Delphin<br />

(87,1+97,56+123,21+29,22+55,7=392,79m²)<br />

Keller, Foyer, Ausstel- € 130,-exkl<br />

lungsraum<br />

(97,56+87,1+60,43+87,1+60,43=392,79m²)<br />

Zusätzlicher Reinigungsaufwand:<br />

€ 50,- exkl.<br />

Seite 15<br />

Vereinstarife: € 57,33<br />

Fixmieter: „Bewusst leben“, „Theaterverein Delphin“ und Thomas Steiner. Nutzungsentgelte:<br />

Bewusst leben: € 230,-- inkl. Betriebskosten, exkl. MWSt<br />

Theaterverein Delphin: € 300,-- inkl. Betriebskosten, exkl. MWSt<br />

Steiner Thomas: € 178,-- inkl. Betriebskosten, exkl. MWSt<br />

€ 53,33<br />

€ 86,67<br />

€<br />

126,67<br />

€ 86,67<br />

Es können nur Nutzungsvereinbarungen mit den Interessenten abgeschlossen werden, da Mietverträge<br />

binden auf die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen wären. Nachdem es aber derzeit keine Erfahrungswerte<br />

betreffend der tatsächlichen Höhe der Betriebskosten gibt, sollen die vorgeschlagenen<br />

Nutzungsentgelte für ein Jahr inkl. Betriebskosten beschlossen werden. Nach dem Ablauf von diesem<br />

Jahr sollen neue Nutzungspreise exkl. Betriebskosten verrechnet werden. Die Betriebskosten werden<br />

getrennt an die Nutzer vorgeschrieben. Wenn möglich, sollen für die Abrechnung der Stromkosten<br />

Subzähler installiert werden und der Strom direkt an die Nutzer vorgeschrieben werden.<br />

Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Gemeindevorstand und in weiterer Folge dem Gemeinderat<br />

die angeführten Nutzungsentgelte für das Pezihaus für die Dauer von 1 Jahr zu beschließen.<br />

Im Jahr 2011 werden neue Nutzungsentgelte exkl. Betriebskosten beschlossen und die Betriebskosten<br />

werden extra vorgeschrieben.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Gemeindevorstand und in weiterer Folge dem Gemeinderat<br />

die angeführten Nutzungsentgelte für das Pezihaus für die Dauer von 1 Jahr zu beschließen.<br />

Im Jahr 2011 werden neue Nutzungsentgelte exkl. Betriebskosten beschlossen und die Betriebskosten<br />

werden extra vorgeschrieben.<br />

Beschluss des Gemeindevorstandes vom 14.5.2010:<br />

Der Gemeindevorstand empfiehlt einstimmig dem Gemeinderat die angeführten Nutzungsentgelte für<br />

das Pezihaus für die Dauer von 1 Jahr zu beschließen. Im Jahr 2011 werden neue Nutzungsentgelte<br />

exkl. Betriebskosten beschlossen und die Betriebskosten werden extra vorgeschrieben.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt nach eingehender Debatte einstimmig, die vorangeführten Nutzungsentgelte<br />

für das Pezihaus für die Dauer eines Jahres einzuheben. Im Jahr 2011 werden neue Nutzungsentgelte<br />

exkl. Betriebskosten beschlossen und die Betriebskosten extra vorgeschrieben.


zu 10 Verkauf der Parzelle 1059/2 KG. <strong>Sieghartskirchen</strong>.<br />

Vorlage: AL/300/2010<br />

Sachverhalt:<br />

Seite 16<br />

Herr Walter Gartner will in <strong>Sieghartskirchen</strong> bei seinem Fischteich im „Anzgraben“ ein Grundstück der<br />

Gemeinde (Parzelle 1059/2 KG. <strong>Sieghartskirchen</strong> im Ausmaß von 1.245 m2) zur Errichtung einer Zufahrt<br />

kaufen bzw. pachten.<br />

Der Landwirtschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.6.2009 beschlossen, das Grundstück, welches<br />

in der Natur aus Böschung mit Sträuchern besteht, an Herrn Gartner um € 2,50 per m2 zu verkaufen.<br />

Sollte Herrn Gartner der Grundpreis zu teuer sein, ist auch eine Verpachtung möglich.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Nach einer telefonischen Rücksprache ist Herr Walter Gartner bereit einen Grundpreis von € 2,50 per<br />

m2 zu bezahlen.<br />

Es wird daher vorgeschlagen, dem Gemeindevorstand und in weiterer Folge dem Gemeinderat zu<br />

empfehlen, die Parzelle 1059/2 KG. Sieghartskichen an Herrn Walter Gartner zum Preis von € 2,50<br />

per m2 zu verkaufen.<br />

Alle mit diesem Kauf verbundenen Kosten (Kaufvertrag, grundbücherliche Einverleibung ...) hat der<br />

Käufer zu tragen.<br />

Beschluss des Gemeindevorstandes vom 14.5.2010:<br />

Der Gemeindevorstand beschließt einstimmig, dem Gemeinderat zu empfehlen, die Parzelle 1059/2<br />

KG. Sieghartskichen an Herrn Walter Gartner zum Preis von € 2,50 per m2 zu verkaufen.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Parzelle 1059/2 KG. Sieghartskichen an Herrn Walter<br />

Gartner zum Preis von € 2,50 per m2 zu verkaufen. Alle mit dem Kauf und der grundbücherlichen<br />

Durchführung verbundenen Kosten hat der Käufer zu tragen.


zu 11 Ansuchen um Grunderwerb (Teil der Parz. 358/20 KG. Ollern)<br />

Vorlage: AL/282/2009<br />

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Sachverhalt:<br />

Herr Anton Frainzberger, Ried, Hauptstr. 27 hat um Erwerb eines ca. 1,1 ha. großen Waldstückes von<br />

der Parzelle 358/20 KG. Ollern, hinter der Liegenschaft Lang Otto, lt. nachstehendem Schreiben angesucht:<br />

Anton Frainzberger<br />

Hauptstr. 27<br />

3004 Ried am Riederberg<br />

An den<br />

Gemeinderat<br />

der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Sieghartskirchen</strong><br />

3443 <strong>Sieghartskirchen</strong><br />

Betrifft: Ansuchen um Grunderwerb.<br />

Sehr geehrte Damen und Herren!<br />

Ried, am 23.12.2009<br />

Mein Betriebsstandort in Ortsmitte von Ried am Riederberg ist derart beengt, dass ich eine Aussiedlung<br />

an einen anderen Standort plane.<br />

Ich hätte die Möglichkeit, einen Teil des als Bauland-Betriebsgebiet gewidmeten Grundstückes 358/14<br />

von Herrn Otto Lang zu erwerben, würde aber als Holzlagerplatz gerne zusätzlich eine Fläche vom<br />

Gemeindewald (Parzelle 358/20 KG. Ollern) erwerben.<br />

Nachdem eine Waldteilung unter 1 ha nach dem Forstgesetz nicht möglich ist, ersuche ich um Verkauf<br />

einer Teilfläche hinter der Liegenschaft Lang im Ausmaß von rund 1,1 ha, wie in beiliegender Planskizze<br />

ersichtlich.<br />

Als Preis biete ich pro Quadratmeter € 2,50,--.<br />

Ich ersuche den Gemeinderat um positive Entscheidung.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Frainzberger Anton e.h.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Verkauf der beantragten Teilfläche um € 2,50 per m2 an Herrn Anton Frainzberger. Der Käufer hat die<br />

Kosten der Vermessung und alle mit der grundbücherlichen Durchführung zusammenhängenden Kosten<br />

zu tragen.<br />

Beschluss des Gemeindevorstandes vom 14.5.2010:<br />

Der Gemeindevorstand beschließt einstimmig, dem Gemeinderat zu empfehlen, die beantragte Teilfläche<br />

im Ausmaß von rd. 1,1 ha um € 2,50 per m2 an Herrn Anton Frainzberger zu verkaufen. Der Käufer<br />

hat die Kosten der Vermessung und alle mit der grundbücherlichen Durchführung zusammenhängenden<br />

Kosten zu tragen.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die beantragte Teilfläche im Ausmaß von rd. 1,1 ha um €<br />

2,50 per m2 an Herrn Anton Frainzberger zu verkaufen. Der Käufer hat die Kosten der Vermessung<br />

und alle mit der grundbücherlichen Durchführung zusammenhängenden Kosten zu tragen.


zu 12 1. Nachtragsvoranschlag 2010 und "Mittelfristiger Finanzplan".<br />

Vorlage: BH/120/2010<br />

Sachverhalt:<br />

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Als Grundlage der Gebarung des Gemeindehaushaltes im Haushaltsjahr 2010 werden die im beigeschlossenen<br />

Nachtragsvoranschlag bei den einzelnen Haushaltsstellen vorgesehenen Bruttoausgaben<br />

und Bruttoeinnahmen festgesetzt.<br />

Zusammenfassung der im Nachtragsvorschlag festgesetzten Ausgaben und Einnahmen ergibt folgende<br />

Schlusssummen:<br />

Einnahmen Ausgaben<br />

Ordentlicher Haushalt € 9.689.100,-- € 9.689.100,--<br />

Außerordentlicher Haushalt € 1.654.500,-- € 1.654.500,--<br />

€ 11.343.600,-- € 11.343.600,--<br />

Es wurden auch der Mittelfristige Finanzplan überarbeitet, der auch in der nächsten Gemeinderatssitzung<br />

zu beschließen ist.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeindevorstand beschließt einstimmig, dem Gemeinderat die Beschließung des vorliegenden<br />

Nachtragsvoranschlages samt Mittelfristigen Finanzplan zu empfehlen.<br />

Beschluss:<br />

Die Finanzreferentin Frau Vizebgm. Wolfsberger erläutert den Entwurf des Nachtragsvoranschlages<br />

sowie die Änderungen zum Voranschlag 2010 im Detail sowie den Mittelfristigen Finanzplan. Sie erklärt,<br />

dass nicht nur ausgabenseitig gespart werden muss, sondern auch Gebührenanpassungen notwendig<br />

sein werden.<br />

Nach reger Debatte über die geplanten Einsparungen beantragt Frau Vizebgm. Wolfsberger den vorliegenden<br />

Nachtragsvoranschlag samt Mittelfristigen Finanzplan zu beschließen. Weiters beantragt sie<br />

einen Grundsatzbeschluss, alle Abgaben und Gebühren einer Überprüfung zu unterziehen und so<br />

anzupassen, dass Kostendeckung gegeben ist.<br />

Über die beiden Anträge von Frau Vizebgm. Wolfsberger wird wie folgt abgestimmt:<br />

ÖVP Fraktion stimmt dafür<br />

FPÖ Fraktion stimmt dagegen<br />

FBL (GR Berger) stimmt dagegen<br />

SPÖ Fraktion und Grüne enthält sich der Stimme.<br />

Die Anträge sind daher mit Stimmenmehrheit angenommen.


zu 13 Förderungen.<br />

Vorlage: BH/103/2009<br />

Seite 19<br />

Sachverhalt:<br />

Anlässlich der Gebarungseinschau des Amtes der NÖ Landesregierung wurde festgestellt, dass unsere<br />

Eigenheimförderung in Höhe von € 3000,- zuzüglich € 300,- pro Kind und die Förderungsrichtlinien<br />

für Solaranlagen, Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen nicht mehr zeitgerecht sind.<br />

Es wurde darauf verwiesen, dass erfahrungsgemäß eine derartige Förderung kein wesentliches Kriterium<br />

ist, in einer Gemeinde den Wohnsitz zu begründen.<br />

Es wurde daher empfohlen, die Höhe der Förderung zu reduzieren.<br />

Alternativ könnte die Förderung ausschließlich auch nach ökologischen Gesichtspunkten (Wärmedämmung,<br />

Wärmegewinnung etc.) gewährt werden. Weiter wurde empfohlen, die Förderung erst nach<br />

Vorlage der Fertigstellungsanzeige auszubezahlen bzw. mit allfälligen Abgaben (z.B. Kanaleinmündungsabgaben)<br />

zu verrechnen.<br />

Beschluss:<br />

Aufgrund der Finanzlage hat der Gemeinderat bereits unter TOP 12 dieser Gemeinderatssitzung beschlossen,<br />

alle Abgaben und Gebühren so anzupassen, dass Kostendeckung gegeben ist.<br />

Frau Vizebürgermeister Wolfsberger beantragt, aufgrund der derzeitigen finanziellen Situation alle<br />

Förderungen der Gemeinde – ausgenommen gesetzlich verankerte sowie den Sozialtarif für die Kanal<br />

und Wassergebühren - mit sofortiger Wirkung einzustellen.<br />

Nach eingehender Debatte, wo unter anderem folgendes gefordert wird:<br />

�� die Förderungen nur auszusetzen und dann nachzuarbeiten, wenn die finanziellen Mittel gegeben<br />

sind, bzw.<br />

�� Förderungen nur auf 1 Jahr auszusetzen,<br />

erklärt der Bürgermeister, dass wegen der Finanzlage der Gemeinde die Förderungen auf unbestimmte<br />

Zeit aufgehoben werden müssen.<br />

Auf die Frage, ob auch die Förderungen an die Vereine wegfallen, erklärt der Bürgermeister, dass<br />

auch diese Förderungen im Moment nicht gewährt werden können.<br />

Bezüglich der Anfrage von GR Karl Berger betreffend der Weihnachtsremunerationen an die Gemeindebediensteten<br />

erklärt der Bürgermeister, dass dies dann entschieden wird, wenn die Entscheidung im<br />

Dezember anliegt.<br />

Der Antrag von Frau Vizebürgermeister Wolfsberger wird mit den Stimmen der ÖVP und GR Karl Berger<br />

angenonmmen.<br />

SPÖ Fraktion und Grüne (Fr. GR Schmiedt) stimmt dagegen.<br />

FPÖ –Fraktion enthält sich der Stimme.


zu 14 Einheitssatzes für die Berechnung der Aufschließungsabgabe.<br />

Vorlage: BH/117/2010<br />

Seite 20<br />

Sachverhalt:<br />

Derzeit liegt der Einheitssatz bei € 327,--. Herr Ing. Frischengruber hat eine Berechnung angestellt.<br />

Der tatsächlich zu verrechnende, kostendeckende Einheitssatz würde sich auf € 648,-- belaufen. Der<br />

Ausschuss ist sich einig, dass eine derartige Erhöhung nicht auf ein mal durchgeführt werden kann.<br />

Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Gemeindevorstand und in weiterer Folge dem Gemeinderat,<br />

den Einheitssatz mit nächstmöglichem Datum auf € 427,-- zu erhöhen. Des weiteren soll<br />

der Einheitssatz in regelmäßigen Abständen erhöht werden (Beschluss 2011, Erhöhung mit 2012).<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Gemeindevorstand und in weiterer Folge dem Gemeinderat,<br />

den Einheitssatz mit nächstmöglichem Datum auf € 427,-- zu erhöhen. Des weiteren soll<br />

der Einheitssatz in regelmäßigen Abständen erhöht werden (Beschluss 2011, Erhöhung mit 2012).<br />

Beschluss des Gemeindevorstandes vom 14.5.2010:<br />

Das Amt der NÖ Landesregierung verlangt einen Mindestsatz von € 450,-- festzulegen.<br />

Der Gemeindevorstand beschließt einstimmig, dem Gemeinderat zu empfehlen, den Einheitssatz für<br />

die Berechnung der Aufschließungsabgabe mit € 500,-- festzulegen.<br />

Beschluss:<br />

Nach eingehender Debatte beschließt der Gemeinderat der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Sieghartskirchen</strong> über<br />

Antrag von Frau Vizebürgermeisterin Wolfsberger, welche noch ausdrücklich festhält, dass der bisherige<br />

Einheitssatz von € 327,-- seit 1995 unverändert ist, folgende Verordnung:<br />

MARKTGEMEINDE SIEGHARTSKIRCHEN<br />

Politischer Bezirk TULLN<br />

Land NIEDERÖSTEREICH<br />

KUNDMACHUNG<br />

Der Gemeinderat der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Sieghartskirchen</strong> hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2010, TOP<br />

14 folgende<br />

Verordnung<br />

beschlossen:<br />

Der Einheitssatz zur Berechnung der Aufschließungsabgabe gemäß § 38 Abs. 6 NÖ Bauordnung<br />

1996, LGBl. 8200, in der derzeit geltenden Fassung, wird für das Gemeindegebiet der <strong>Marktgemeinde</strong><br />

<strong>Sieghartskirchen</strong> mit<br />

EURO 500,--<br />

festgesetzt.<br />

Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in<br />

Kraft.<br />

Mit dem Wirksamwerden dieser Verordnung tritt die bisherige Verordnung über die Festsetzung des


Einheitssatzes zur Berechnung der Aufschließungsabgabe außer Kraft.<br />

<strong>Sieghartskirchen</strong>, am<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Der Bürgermeister:<br />

JA-Stimmen: ÖVP -und SPÖ-Fraktionen<br />

Nein-Stimmen: GR Tringl, Spanring, Berger Karl u. Mag. Schmiedt<br />

Enthaltung: 0<br />

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Seite 22<br />

zu 15 Übernahme einer Haftung in Höhe von € 30.000,- für die "Rettungshunde Niederösterreich".<br />

Sachverhalt:<br />

Der Verein „Rettungshunde Niederösterreich erhält von einem Sponsor € 100.000,-, wobei € 30.000,--<br />

in Form eines Darlehens vom Verein zurück zu zahlen sind.<br />

Für den Darlehensbetrag in Höhe von € 30.000,-- soll die Gemeinde die Haftung als Ausfallsbürge<br />

übernehmen.<br />

Beschluss:<br />

Bürgermeister Höfinger beantragt die Übernahme der Haftung durch die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Sieghartskirchen</strong><br />

für den Darlehensbetrag in Höhe von € 30.000,--.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne<br />

Nein-Stimmen: GR Karl Berger<br />

Enthaltung: GR Tringl und GR Spanring


Für die Richtigkeit:<br />

Datum: 20.07.10<br />

Bürgermeister ÖVP<br />

SPÖ GRÜNE<br />

FBL FPÖ<br />

Schriftführer<br />

Seite 23

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