Marktgemeinde Sieghartskirchen
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<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Sieghartskirchen</strong><br />
Wiener Straße 12<br />
3443 <strong>Sieghartskirchen</strong><br />
Anwesend sind:<br />
Niederschrift<br />
zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates<br />
Sitzungstermin: Mittwoch, den 23.06.2010<br />
Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr<br />
Sitzungsende: 20:45 Uhr<br />
Ort, Raum: Gemeindeamt <strong>Sieghartskirchen</strong><br />
Vorsitzende(r)<br />
Herr Bgm. NR Johann Höfinger ÖVP<br />
stv. Vorsitzende(r)<br />
Frau Vizebürgermeisterin Silvia Wolfsberger<br />
ÖVP<br />
Geschäftsführende Gemeinderäte<br />
Herr GGR Johannes Albrecht ÖVP<br />
Herr GGR Karl Ebersberger ÖVP<br />
Frau GGR Josefa Geiger ÖVP<br />
Herr GGR Karl Heiß ÖVP<br />
Herr GGR Hermann Höchtl SPÖ<br />
Herr GGR Rudolf Winhofer SPÖ<br />
Gemeinderäte<br />
Frau GR Beate Berger ÖVP<br />
Herr GR Karl Berger FBL<br />
Herr GR Hermann Haneder SPÖ<br />
Herr Umwelt-GR Helmut Hietz ÖVP<br />
Herr GR Andreas Knirsch ÖVP<br />
Herr GR Manfred Johann Kropf SPÖ<br />
Herr GR Rudolf Mayer SPÖ<br />
Herr GR Gerhard Obermaißer ÖVP<br />
Herr GR Ing. Christoph Pinter ÖVP<br />
Herr GR Alois Poyer ÖVP<br />
Herr GR Ing. Josef Roch ÖVP<br />
Frau GR Mag. Ingrid Schmiedt GRÜNE<br />
Herr GR Andreas Arthur Spanring FPÖ<br />
Herr GR Hannes Sprengnagl ÖVP<br />
Frau GR Silvia Sulzer SPÖ<br />
Herr GR Ing. Andreas Thomaso ÖVP<br />
Herr GR Michael Tringl FPÖ<br />
Herr GR Adolf Weninger ÖVP<br />
Abwesend sind:<br />
Gemeinderäte<br />
Herr GR Bernd Bartsch ÖVP entschuldigt<br />
Herr GR Andreas Laber SPÖ entschuldigt<br />
Frau GR Petra Strebl SPÖ entschuldigt
Tagesordnung:<br />
Öffentlicher Teil<br />
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
2. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift der<br />
letzten Gemeinderatssitzung vom 11.5.2010.<br />
3. Löschung des Wiederkaufsrecht Parz.Nr.: 1267 KG Ollern Vorlage: BA/417/2010<br />
4. Übernahme einer Teilfläche in das öffentliche Gut - Riederberg Weideckerstraße<br />
Vorlage: BA/416/2010<br />
5. Grundgrenzbereinigung Amalienstraße - <strong>Sieghartskirchen</strong> Vorlage: BA/421/2010<br />
6. Grundgrenzbereinigung Badgasse - Kirchenstraße Ried am Riederberg Vorlage:<br />
BA/415/2010<br />
7. Grundgrenzbereinigung Schneeleitensiedlung 41, <strong>Sieghartskirchen</strong> Vorlage:<br />
BA/419/2010<br />
8. Verpachung einer Abstellfläche auf der Parz.Nr.: 973/6, KG: Plankenberg Vorlage:<br />
BA/418/2010<br />
9. Nutzungsentgelt Pezihaus Vorlage: BH/119/2010<br />
10. Verkauf der Parzelle 1059/2 KG. <strong>Sieghartskirchen</strong>. Vorlage: AL/300/2010<br />
11. Ansuchen um Grunderwerb (Teil der Parz. 358/20 KG. Ollern) Vorlage: AL/282/2009<br />
12. 1. Nachtragsvoranschlag 2010 und "Mittelfristiger Finanzplan". Vorlage: BH/120/2010<br />
13. Förderungen. Vorlage: BH/103/2009<br />
14. Einheitssatzes für die Berechnung der Aufschließungsabgabe. Vorlage: BH/117/2010<br />
15. Übernahme einer Haftung in Höhe von € 30.000,- für die "Rettungshunde Niederöster-<br />
reich".
Protokoll:<br />
Öffentlicher Teil<br />
zu 1 Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
Seite 4<br />
Bürgermeister NR Johann Höfinger eröffnet die Gemeinderatssitzung, begrüßt alle Anwesenden und<br />
stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit der Sitzung fest.<br />
Danach bringt die FPÖ-Fraktion einen Dringlichkeitsantrag mit folgendem Inhalt ein:<br />
„Der Gemeinderat wolle beschließen, im Sinne der Antragsbegründung bei der Frau Innenminister und<br />
dem Herrn Landeshauptmann von Niederösterreich vorstellig zu werden und die sofortige Wiedereinführung<br />
der nationalen Grenzkontrollen, wie im Vertrag von Schengen vorgesehen, einzumahnen.“<br />
GR Spanring erläutert seinen Dringlichkeitsantrag auch mündlich und untermauert ihn durch die „Kriminalstatistik“.<br />
Der Dringlichkeitsantrag der FPÖ wird mit den Stimmen der ÖVP, SPÖ und Grüne abgelehnt.<br />
Für den Antrag hat die FPÖ Fraktion und GR Karl Berger gestimmt.<br />
Der Bürgermeister bringt folgenden Dringlichkeitsantrag zur Aufnahme von 2 Tagesordnungspunkten<br />
in die nicht öffentliche Sitzung ein:<br />
�� Ansuchen um Gewährung eines unbezahlten Sonderurlaubes.<br />
�� Einverständliche Lösung eines Dienstverhältnisses.<br />
Der Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen und wird als TOP 19 und<br />
20 in die Tagesordnung aufgenommen.<br />
Der Bürgermeister setzt TOP 7 von der Tagesordnung wegen noch ausstehender rechtlicher Klärung<br />
von der Tagesordnung ab.
Seite 5<br />
zu 2 Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift der<br />
letzten Gemeinderatssitzung vom 11.5.2010.<br />
Es werden keine Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift der letzten Gemeinderatssitzung vom<br />
11.5.2010 vorgebracht.
zu 3 Löschung des Wiederkaufsrecht Parz.Nr.: 1267 KG Ollern<br />
Vorlage: BA/417/2010<br />
Sachverhalt:<br />
Seite 6<br />
Bei der Parz.Nr.: 1267, KG Ollern, Freisingerstraße 11, 3004 Ollern, ist im Lastenblatt des Grundbuches<br />
ein Wiederkaufsrecht für die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Sieghartskirchen</strong> eingetragen. Dieses wurde seinerzeit<br />
vereinbart, falls die Liegenschaft nicht bebaut wird.<br />
Da die Liegenschaft jedoch verbaut ist, ist dieses Wiederkaufsrecht gegenstandslos und daher zu<br />
löschen.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Zustimmung zur Löschung des Wiederkaufsrechtes.<br />
Beschluss des Gemeindevorstandes vom 14.5.2010:<br />
Der Gemeindevorstand beschließt einstimmig, dem Gemeinderat zu empfehlen, die Zustimmung zur<br />
Löschung des Wiederkaufsrechtes zu beschließen.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt einstimmig der Löschung des Wiederkaufsrechtes betreffend die Parzelle<br />
1267 KG. Ollern zuzustimmen.
Seite 7<br />
zu 4 Übernahme einer Teilfläche in das öffentliche Gut - Riederberg Weideckerstraße<br />
Vorlage: BA/416/2010<br />
Sachverhalt:<br />
Aufgrund einer Grundteilung wurde vom Geometer DI Karl Pauler, die Verlängerung der Weideckerstraße<br />
als Abtretung in das öffentliche Gut ausgewiesen. Die Teilfläche 1 die in das öffentliche Gut<br />
abgetreten wird, hat ein Ausmaß von 31 m².<br />
Abtretung von Teilflächen ins öffentliche Gut<br />
ABTRETUNGSVERTRAG<br />
abgeschlossen zwischen:<br />
1. Frau Herta Muck, geb. 19.10.1956, und Herrn Leopold Muck, geb. 16.12.1953<br />
, beide wohnhaft in Sackgasse 12, 3452 Moosbierbaum<br />
als Übergeber einerseits,<br />
2. der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Sieghartskirchen</strong>, als Verwalterin des Öffentlichen Gutes, vertreten<br />
durch<br />
die unterfertigten Organe, als Übernehmerin andersseit<br />
wie folgt:<br />
I. Vertragsgegenstand<br />
1. Herta und Leopold Muck sind jeweils zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ<br />
557 GB 20160 Ollern, zu deren Gutsbestand das Grundstück Nr. 17/52 Wald mit<br />
ingesamt 1 23 58 m2 gehört.<br />
Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Sieghartskirchen</strong> ist als Verwalterin des öffentlichen Gutes<br />
Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 526 GB 20160 Ollern, zu deren Gutsbestand<br />
das Grundstück Nr. 17/155 SB Straßenanlage mit 4587 m2 gehört.<br />
II. Abtretungsvereinbarung<br />
Herta und Leopold Muck, übergeben hiermit der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Sieghartskirchen</strong> als<br />
Verwalterin des öffentlichen Gutes und diese, Übernehmerin genannt, übernimmt das im<br />
Teilungsplan des Dipl. Ing. Karl Pauler GZ2941/A mit der Ziffer 1 bezeichnete, 31 m2<br />
große Trennstück des Grundstückes 17/52,mit allen Rechten und Pflichten, mit denen die<br />
Übergeberin dieses Trennstück bisher benützt und besessen hat oder hiezu berechtigt<br />
gewesen wäre<br />
III. Besitzübergang<br />
Die Übergabe und Übernahme des gegenständlichen Trennstückes in den tatsächlichen<br />
Besitz und Genuss der Übernehmerin hat mit Wirkung zum 01.06.2010 stattgefunden,<br />
sodass die Übernehmerin von diesem Tag an auch Gefahr und Zufall zu<br />
tragen hat.<br />
Die mit der Errichtung und Erhaltung der geplanten Weganlage verbundenen<br />
Kosten gehen zu Lasten der Übernehmerin. Die Anlagen der Übernehmerin Kanalstrang<br />
und Wasserleitung), welche sich schon bisher in der abgetretenen Grundfläche befanden,<br />
verbleiben im Eigentum der Gemeinde.<br />
Vom Vertragsobjekt etwa zu entrichtende öffentliche Abgaben sind ab Besitzübergang<br />
von der Übernehmerin zu tragen, wobei jedoch festgestellt wird, dass die<br />
übernommene Grundfläche als öffentliches Gut von der Verpflichtung zur Leistung öffentlicher<br />
Abgaben befreit ist.
Seite 8<br />
IV. Gewährleistung, Freilassung<br />
Die Übergeberin haftet nicht für einen besonderen Zustand oder eine sonstige<br />
Bodenbeschaffenheit oder Verwendbarkeit der von ihr abgetretenen Trennfläche,<br />
sondern lediglich dafür, dass sie von allen in diesem Vertrag nicht ausdrücklich mit- übernommenen<br />
Lasten und Besitzrechten Dritter vollkommen frei ist.<br />
V. Kostentragung<br />
Die mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages<br />
sowie des genannten Teilungsplanes verbundenen Kosten und Abgaben sind ungeachtet<br />
der gesetzlichen Solidarhaftung, von Herta und Leopold Muck zu bezahlen, welche<br />
auch den Auftrag hiezu erteilt haben.<br />
VI. Grundbuchseintragung<br />
Die Übergeberin erteilt ihre ausdrückliche Einwilligung, dass das im<br />
Punkt II näher bezeichnete Trennstück von der EZ 557 GB 20160 Ollern abgeschrieben<br />
und zur EZ 526 GB 20160 Ollern – der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Sieghartskirchen</strong><br />
. – zugeschrieben werden kann bzw das Eigentumsrecht daran für die Übernehmerin einverleibt<br />
werde.<br />
VII. Allgemeine Bestimmungen<br />
1. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unterwerfen sich die Parteien<br />
ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes der sachlichen und örtlichen<br />
Zuständigkeit des Bezirksgerichtes ………..<br />
2.Von der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Sieghartskirchen</strong> wird als zuständiger Behörde<br />
bestätigt, dass das Vertragsobjekt für Zwecke des öffentlichen Verkehrs bestimmt<br />
ist, sodass dieses Rechtsgeschäft nicht der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung bedarf<br />
und dieser entgeltfreie Erwerb einer unbeweglichen Sache auch nicht vom Genehmigungsvorbehalt<br />
der Gemeindeordnung umfasst ist.<br />
Gemeinde, am ………….<br />
Gemeindesiegel Name eh<br />
drei Gemeindevertreter eh Name 1 eh<br />
Beschluss des Gemeindevorstandes vom 14.5.2010:<br />
Der Gemeindevorstand beschließt einstimmig, dem Gemeinderat zu empfehlen, das ggst. Teilstück in<br />
das öffentliche Gut zu übernehmen.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Übernahme der Trennfläche 1 der Parzelle 17/52 KG.<br />
Ollern im Ausmaß von 31 m2 in das öffentliche Gut (Gemeindestrasse) der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Sieghartskirchen</strong>
zu 5 Grundgrenzbereinigung Amalienstraße - <strong>Sieghartskirchen</strong><br />
Vorlage: BA/421/2010<br />
Sachverhalt:<br />
Auszug aus dem Sitzungsprotokoll des Straßenbauausschusses vom 25.02.2010:<br />
Seite 9<br />
<strong>Sieghartskirchen</strong>: Amalienstraße, Bei den Liegenschaft 1606/7 und 1606/6, KG <strong>Sieghartskirchen</strong> ist<br />
bei der seinerzeitigen Parzellierung ein Trafoplatz vorgesehen worden. Dieser wird nach Rücksprache<br />
mit der EVN nicht benötigt. Der Grundstückseigentümer der Parz.Nr.: 1606/7 würde diese Ausnehmung<br />
(ca. 18 m²) auf seiner Seite dazukaufen, da die Tochter in Kürze mit dem Hausbau auf der Liegenschaft<br />
beginnt.<br />
Bezüglich der 2. Hälfte soll hier ebenfalls mit dem Anrainer Kontakt aufgenommen werden.<br />
Der Ausschuss empfiehlt einstimmig den oben genannten Bereich um € 100/m² an den Anrainer zu<br />
veräußern.<br />
Beschluss des Gemeindevorstandes:<br />
Der Gemeindevorstand beschließt einstimmig, dem Gemeinderat zu empfehlen, den oben genannten<br />
Bereich um € 100/m² an die Anrainer zu veräußern.<br />
Es ist unbedingt auch Kontakt mit dem anderen Anrainer (Parz. 1606/7) wegen eines eventuellen<br />
gleichzeitigen Kaufes aufzunehmen.<br />
Die Kontaktaufnahme mit dem Eigentümerin der Parzelle 1606/7 hat ergeben, dass diese auch den<br />
Anteil im Ausmaß von 18 m 2 käuflich erwerben wird.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Entwidmung der für die Errichtung eines Trafos nicht mehr<br />
gebrauchten Teilfläche der öffentlichen Straßenparzelle 1606/20 KG. <strong>Sieghartskirchen</strong> im Ausmaß von<br />
rd. 36 m2 und den Verkauf der durch Vermessung zu schaffenden 2 Teilflächen zu je rd. 18 m2 an die<br />
Eigentümer der Grundstücke 1606/6 und 1606/7 KG. <strong>Sieghartskirchen</strong> zum m2-Preis von € 100,--.<br />
Die Käufer haben alle durch die Vermessung und der grundbücherlichen Durchführung sich ergebenden<br />
Kosten anteilig zu tragen.
zu 6 Grundgrenzbereinigung Badgasse - Kirchenstraße Ried am Riederberg<br />
Vorlage: BA/415/2010<br />
Sachverhalt:<br />
Seite 10<br />
Im Zuge einer Grundstücksvermessung wurde festgestellt, dass der Naturstand einiger Flächen des<br />
Straßengrundes bzw. der angrenzenden Liegenschaft nicht mit der Katasterkarte übereinstimmt. Es<br />
wird daher eine Flächenbereinigung durchgeführt. Da der angrenzende Liegenschaftseigentümer mehr<br />
Fläche von der Gemeinde erhält, soll er diese Differenz von der Gemeinde ankaufen.<br />
KAUFVERTRAG<br />
1.) Verkaufende Partei : ---------------------------------------------------------------------------<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Sieghartskirchen</strong>----------------------------------------------------------<br />
3443 <strong>Sieghartskirchen</strong>, Wiener Straße 12, --------------------------------------------------<br />
2.) Kaufende Partei : -------------------------------------------------------------------------------<br />
Herr Alois SCHMID, geboren am 25.11.1948, -------------------------------------------<br />
3004 Ried am Riederberg, Kirchenstraße 3 ------------------------------------------------<br />
Frau Monika SCHMID, geboren am 05.08.1954, ----------------------------------------<br />
3004 Ried am Riederberg, Kirchenstraße 3 ------------------------------------------------<br />
----------------------------------------------------------- ERSTENS -----------------------------------------------------------<br />
-------------------------------------------------- Vermessungsurkunde --------------------------------------------------<br />
Diesem Kaufvertrag liegt die Vermessungsurkunde des Ingenieurkonsulenten<br />
Dipl.Ing. Wolfgang TSCHIDA vom 07.01.2009, GZ 1969/08, zugrunde. Die Vertragsteile<br />
haben in die Vermessungsurkunde Einsicht genommen und bestätigen die<br />
Richtigkeit der Plandarstellung mit den Verhältnissen in der Natur. -----------------------<br />
---------------------------------------------------------- ZWEITENS ----------------------------------------------------------<br />
---------------------------------------------------- Rechtsverhältnisse ----------------------------------------------------<br />
Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Sieghartskirchen</strong>, im folgenden "verkaufende Partei" genannt,<br />
verkauft und übergibt hiermit an Herr Alois SCHMID und Frau Monika SCHMID,<br />
im folgenden "kaufende Partei" genannt, und diese kauft und übernimmt hiermit von<br />
der verkaufenden Partei je zur Hälfte das Vertragsobjekt, nämlich: -----------------------a)<br />
die Trennfläche (3) des Grundstückes 475/16 im Ausmaß von ......................... 2 m²,<br />
inneliegend in Einlagezahl 293 Grundbuch 20173 Ried am Riederberg, -----------------b)<br />
die Trennfläche (4) des Grundstückes 696/2 im Ausmaß von ........................... 3 m²,<br />
inneliegend in Einlagezahl 293 Grundbuch 20173 Ried am Riederberg, -----------------c)<br />
die Trennfläche (5) des Grundstückes 694/1 im Ausmaß von ........................... 2 m²,<br />
inneliegend in Einlagezahl 141 Grundbuch 20173 Ried am Riederberg, -----------------um<br />
den beiderseits vereinbarten Kaufpreis von .......................................... EUR 120,00
Seite 11<br />
(Euro einhundertzwanzig).------------------------------------------------------------------------<br />
Die Bezahlung des Kaufpreises erfolgte bereits vor Vertragsunterfertigung außervertraglich,<br />
worüber die verkaufende Partei per contractum quittiert. -----------------<br />
Das Vertragsobjekt wird übergeben und übernommen mit allen Rechten und<br />
Pflichten, mit denen die verkaufende Partei das Vertragsobjekt besitzt und benutzt oder<br />
zu besitzen und benützen berechtigt wäre, und in der derzeitigen Beschaffenheit. -------<br />
Die Baulichkeiten werden im derzeitigen Bauzustand, so wie alles liegt und steht,<br />
samt allem erd-, mauer-, niet- und nagelfesten Zubehör übergeben beziehungsweise<br />
übernommen. ---------------------------------------------------------------------------------------<br />
Die Vertragsparteien erteilen dem Urkundenverfasser den einseitigen unwiderruflichen<br />
Auftrag, zum gegenständlichen Vertrag die Abgabenerklärung beim zuständigen<br />
Finanzamt im elektronischen Wege über Finanz-Online vorzunehmen. Gleichzeitig<br />
bevollmächtigen die Vertragsparteien den Urkundenverfasser, Schriftstücke von Behörden,<br />
insbesondere den Steuerbescheid und die Unbedenklichkeitsbescheinigung in<br />
Empfang zu nehmen. Zustellungen des zuständigen Finanzamtes mögen daher direkt<br />
an den Urkundenverfasser erfolgen. -------------------------------------------------------------<br />
---------------------------------------------------------- DRITTENS ----------------------------------------------------------<br />
--------------------------------------------- Haftung und Gewährleistung ---------------------------------------------<br />
Die verkaufende Partei haftet weder für ein bestimmtes Ausmaß, noch für eine<br />
besondere Beschaffenheit oder Eigenschaft des Vertragsobjektes, wohl aber dafür, dass<br />
dieses vollkommen satz- und lastenfrei und auch frei von Bestandrechten und sonstigen<br />
entgeltlichen oder unentgeltlichen Nutzungsrechten Dritter in das Eigentum der<br />
kaufenden Partei übergeht.------------------------------------------------------------------------<br />
---------------------------------------------------------- VIERTENS ----------------------------------------------------------<br />
---------------------------------------------------- Kosten und Steuern ----------------------------------------------------<br />
Die mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages<br />
verbundenen Kosten, Steuern und Gebühren hat die kaufende Partei zu tragen. Hiezu<br />
wird festgestellt, dass der Auftrag zur Errichtung und einer allfälligen grundbücherlichen<br />
Durchführung dieses Vertrages ausschließlich durch die kaufende Partei erteilt<br />
wurde. -----------------------------------------------------------------------------------------------<br />
---------------------------------------------------------- FÜNFTENS ----------------------------------------------------------<br />
--------------------------------------------------- Anfechtungsverzicht ---------------------------------------------------<br />
Die Vertragsparteien erklären im Hinblick auf das Rechtsmittel wegen Verkürzung<br />
über die Hälfte des wahren Wertes, dass ihnen nach den gegebenen Verhältnissen<br />
der tatsächliche Wert des Vertragsobjektes bekannt ist und sie mit diesem Wertverhältnis<br />
von Leistung und Gegenleistung einverstanden sind. -------------------------------
Seite 12<br />
Die Vertragsparteien verzichten daher auf eine Anfechtung dieses Vertrages wegen<br />
Verkürzung über die Hälfte und wegen Irrtums.------------------------------------------<br />
--------------------------------------------------------- SECHSTENS ---------------------------------------------------------<br />
---------------------------------------------------- Staatsbürgerschaft ----------------------------------------------------<br />
Die kaufende Partei erklärt an Eidesstatt, österreichische Staatsbürgerin zu sein. --------<br />
-------------------------------------------------------- SIEBENTENS --------------------------------------------------------<br />
--------------------------------------------------------- Aufsandung ---------------------------------------------------------<br />
Die Vertragsteile erteilen ihre ausdrückliche Einwilligung, dass ob dem unter<br />
Punkt Erstens genannten Vertragsobjekt das Eigentumsrecht für die kaufende Partei je<br />
zur Hälfte im Grundbuch einverleibt werde. ---------------------------------------------------<br />
----------------------------------------------------------- ACHTENS ----------------------------------------------------------<br />
----------------------------------------------------- Rechtsnachfolger -----------------------------------------------------<br />
Alle in diesem Vertrage enthaltenen Rechte und Pflichten gelten bei jedem Vertragsteil<br />
für mehrere zur ungeteilten Hand und ebenso für die Erben und Rechtsnachfolger.<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
----------------------------------------------------------- Vollmacht -----------------------------------------------------------<br />
Sämtliche Vertragsteile erteilen Mag. Martin Köhler, öffentlicher Notar, 3430<br />
Tulln, Bahnhofstraße 23, Vollmacht zur Vereinbarung und Unterfertigung allfälliger<br />
Nachträge zu diesem Vertrag, sofern diese zur grundbücherlichen Durchführung erforderlich<br />
sind. ----------------------------------------------------------------------------------------<br />
--------------------------------------------- Allgemeine Vertragsklauseln ---------------------------------------------<br />
Der Kaufvertrag wird in einer Urschrift ausgefertigt, die der kaufenden Partei gehört.<br />
Die verkaufende Partei erhält eine Vertragskopie. --------------------------------------------<br />
Tulln, am<br />
Beschluss des Gemeindevorstandes vom 14.5.2010:<br />
Der Gemeindevorstand beschließt einstimmig, dem Gemeinderat zu empfehlen, die Teilstücke gem.<br />
vorstehendem Kaufvertragsentwurf zu verkaufen.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den vorangeführten Kaufvertrag mit den Ehegatten Schmid<br />
abzuschließen.
zu 7 Grundgrenzbereinigung Schneeleitensiedlung 41, <strong>Sieghartskirchen</strong><br />
Vorlage: BA/419/2010<br />
Seite 13<br />
Der Tagesordnungspunkt 7 wurde vom Bürgermeister von der Tagesordnung der heutigen Sitzung<br />
abgesetzt.
zu 8 Verpachung einer Abstellfläche auf der Parz.Nr.: 973/6, KG: Plankenberg<br />
Vorlage: BA/418/2010<br />
Sachverhalt:<br />
Seite 14<br />
Herr Jürgen Galbruner betreibt in Ranzelsdorf, Landesstraße 18, eine Vermietung von Baugeräten und<br />
Autoanhänger. Zum Zwecke der Werbung hat er nun bei der Gemeinde angefragt, ob eine Verpachtung<br />
eines Teiles der Parz.Nr.: 973/6, KG Plankenberg im Ausmaß von ca. 5 x 6 m möglich wäre, da<br />
dieser Platz innerhalb des Ortsgebietes liegt, aber trotzdem sehr gut frequentiert ist.<br />
Es wurde Probeweise eine einmonatige Verpachtung vereinbart, um eventuelle Probleme in diesem<br />
Zusammenhang zu überprüfen. Es konnten keine Beanstandungen festgestellt werden, die gegen eine<br />
weitere Verpachtung sprechen.<br />
Herr Galbruner würde € 20/Monat für die Abstellfläche bezahlen. Hauptsächlich wird ein Autoanhänger<br />
sowie eine Werbetafel abgestellt sein. Diese sind transportabel und können jederzeit entfernt werden.<br />
Beschluss des Gemeindevorstandes vom 14.5.2010:<br />
Der Gemeindevorstand beschließt einstimmig, dem Gemeinderat zu empfehlen, die Verpachtung eines<br />
Teiles der Parz.Nr.: 973/6, KG Plankenberg im Ausmaß von ca. 5 x 6 m an Herrn Galbruner um €<br />
20,-- pro Monat zuzüglich Ust. zu genehmigen. Die Verpachtung wird auf unbestimmte Zeit erfolgen.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Verpachtung eines Teiles der Parz. Nr.: 973/6, KG Plankenberg<br />
im Ausmaß von ca. 5 x 6 m an Herrn Jürgen Galbruner um € 20,-- pro Monat zuzüglich Ust.<br />
Die Verpachtung erfolgt auf unbestimmte Zeit.
zu 9 Nutzungsentgelt Pezihaus<br />
Vorlage: BH/119/2010<br />
Sachverhalt:<br />
Es wurden nachfolgende Nutzungsentgelte für das Pezihauses vereinbart:<br />
Mietpreise Pezi Haus<br />
Theaterraum, Bühne, € 86,- exkl.<br />
Foyer<br />
(97,56+87,1= 187,66m²)<br />
Ausstellungsraum, € 80,- exkl.<br />
Foyer<br />
(60,43+87,1= 147,53m²)<br />
Ausstellungsraum, € 130,-exkl.<br />
Foyer, Theaterraum (60,43+87,1+97,56=245,09m²)<br />
Foyer, Theaterraum, € 190,-exkl.<br />
Großen Raum Theater<br />
Delphin<br />
(87,1+97,56+123,21+29,22+55,7=392,79m²)<br />
Keller, Foyer, Ausstel- € 130,-exkl<br />
lungsraum<br />
(97,56+87,1+60,43+87,1+60,43=392,79m²)<br />
Zusätzlicher Reinigungsaufwand:<br />
€ 50,- exkl.<br />
Seite 15<br />
Vereinstarife: € 57,33<br />
Fixmieter: „Bewusst leben“, „Theaterverein Delphin“ und Thomas Steiner. Nutzungsentgelte:<br />
Bewusst leben: € 230,-- inkl. Betriebskosten, exkl. MWSt<br />
Theaterverein Delphin: € 300,-- inkl. Betriebskosten, exkl. MWSt<br />
Steiner Thomas: € 178,-- inkl. Betriebskosten, exkl. MWSt<br />
€ 53,33<br />
€ 86,67<br />
€<br />
126,67<br />
€ 86,67<br />
Es können nur Nutzungsvereinbarungen mit den Interessenten abgeschlossen werden, da Mietverträge<br />
binden auf die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen wären. Nachdem es aber derzeit keine Erfahrungswerte<br />
betreffend der tatsächlichen Höhe der Betriebskosten gibt, sollen die vorgeschlagenen<br />
Nutzungsentgelte für ein Jahr inkl. Betriebskosten beschlossen werden. Nach dem Ablauf von diesem<br />
Jahr sollen neue Nutzungspreise exkl. Betriebskosten verrechnet werden. Die Betriebskosten werden<br />
getrennt an die Nutzer vorgeschrieben. Wenn möglich, sollen für die Abrechnung der Stromkosten<br />
Subzähler installiert werden und der Strom direkt an die Nutzer vorgeschrieben werden.<br />
Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Gemeindevorstand und in weiterer Folge dem Gemeinderat<br />
die angeführten Nutzungsentgelte für das Pezihaus für die Dauer von 1 Jahr zu beschließen.<br />
Im Jahr 2011 werden neue Nutzungsentgelte exkl. Betriebskosten beschlossen und die Betriebskosten<br />
werden extra vorgeschrieben.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Gemeindevorstand und in weiterer Folge dem Gemeinderat<br />
die angeführten Nutzungsentgelte für das Pezihaus für die Dauer von 1 Jahr zu beschließen.<br />
Im Jahr 2011 werden neue Nutzungsentgelte exkl. Betriebskosten beschlossen und die Betriebskosten<br />
werden extra vorgeschrieben.<br />
Beschluss des Gemeindevorstandes vom 14.5.2010:<br />
Der Gemeindevorstand empfiehlt einstimmig dem Gemeinderat die angeführten Nutzungsentgelte für<br />
das Pezihaus für die Dauer von 1 Jahr zu beschließen. Im Jahr 2011 werden neue Nutzungsentgelte<br />
exkl. Betriebskosten beschlossen und die Betriebskosten werden extra vorgeschrieben.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt nach eingehender Debatte einstimmig, die vorangeführten Nutzungsentgelte<br />
für das Pezihaus für die Dauer eines Jahres einzuheben. Im Jahr 2011 werden neue Nutzungsentgelte<br />
exkl. Betriebskosten beschlossen und die Betriebskosten extra vorgeschrieben.
zu 10 Verkauf der Parzelle 1059/2 KG. <strong>Sieghartskirchen</strong>.<br />
Vorlage: AL/300/2010<br />
Sachverhalt:<br />
Seite 16<br />
Herr Walter Gartner will in <strong>Sieghartskirchen</strong> bei seinem Fischteich im „Anzgraben“ ein Grundstück der<br />
Gemeinde (Parzelle 1059/2 KG. <strong>Sieghartskirchen</strong> im Ausmaß von 1.245 m2) zur Errichtung einer Zufahrt<br />
kaufen bzw. pachten.<br />
Der Landwirtschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.6.2009 beschlossen, das Grundstück, welches<br />
in der Natur aus Böschung mit Sträuchern besteht, an Herrn Gartner um € 2,50 per m2 zu verkaufen.<br />
Sollte Herrn Gartner der Grundpreis zu teuer sein, ist auch eine Verpachtung möglich.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Nach einer telefonischen Rücksprache ist Herr Walter Gartner bereit einen Grundpreis von € 2,50 per<br />
m2 zu bezahlen.<br />
Es wird daher vorgeschlagen, dem Gemeindevorstand und in weiterer Folge dem Gemeinderat zu<br />
empfehlen, die Parzelle 1059/2 KG. Sieghartskichen an Herrn Walter Gartner zum Preis von € 2,50<br />
per m2 zu verkaufen.<br />
Alle mit diesem Kauf verbundenen Kosten (Kaufvertrag, grundbücherliche Einverleibung ...) hat der<br />
Käufer zu tragen.<br />
Beschluss des Gemeindevorstandes vom 14.5.2010:<br />
Der Gemeindevorstand beschließt einstimmig, dem Gemeinderat zu empfehlen, die Parzelle 1059/2<br />
KG. Sieghartskichen an Herrn Walter Gartner zum Preis von € 2,50 per m2 zu verkaufen.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Parzelle 1059/2 KG. Sieghartskichen an Herrn Walter<br />
Gartner zum Preis von € 2,50 per m2 zu verkaufen. Alle mit dem Kauf und der grundbücherlichen<br />
Durchführung verbundenen Kosten hat der Käufer zu tragen.
zu 11 Ansuchen um Grunderwerb (Teil der Parz. 358/20 KG. Ollern)<br />
Vorlage: AL/282/2009<br />
Seite 17<br />
Sachverhalt:<br />
Herr Anton Frainzberger, Ried, Hauptstr. 27 hat um Erwerb eines ca. 1,1 ha. großen Waldstückes von<br />
der Parzelle 358/20 KG. Ollern, hinter der Liegenschaft Lang Otto, lt. nachstehendem Schreiben angesucht:<br />
Anton Frainzberger<br />
Hauptstr. 27<br />
3004 Ried am Riederberg<br />
An den<br />
Gemeinderat<br />
der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Sieghartskirchen</strong><br />
3443 <strong>Sieghartskirchen</strong><br />
Betrifft: Ansuchen um Grunderwerb.<br />
Sehr geehrte Damen und Herren!<br />
Ried, am 23.12.2009<br />
Mein Betriebsstandort in Ortsmitte von Ried am Riederberg ist derart beengt, dass ich eine Aussiedlung<br />
an einen anderen Standort plane.<br />
Ich hätte die Möglichkeit, einen Teil des als Bauland-Betriebsgebiet gewidmeten Grundstückes 358/14<br />
von Herrn Otto Lang zu erwerben, würde aber als Holzlagerplatz gerne zusätzlich eine Fläche vom<br />
Gemeindewald (Parzelle 358/20 KG. Ollern) erwerben.<br />
Nachdem eine Waldteilung unter 1 ha nach dem Forstgesetz nicht möglich ist, ersuche ich um Verkauf<br />
einer Teilfläche hinter der Liegenschaft Lang im Ausmaß von rund 1,1 ha, wie in beiliegender Planskizze<br />
ersichtlich.<br />
Als Preis biete ich pro Quadratmeter € 2,50,--.<br />
Ich ersuche den Gemeinderat um positive Entscheidung.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Frainzberger Anton e.h.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Verkauf der beantragten Teilfläche um € 2,50 per m2 an Herrn Anton Frainzberger. Der Käufer hat die<br />
Kosten der Vermessung und alle mit der grundbücherlichen Durchführung zusammenhängenden Kosten<br />
zu tragen.<br />
Beschluss des Gemeindevorstandes vom 14.5.2010:<br />
Der Gemeindevorstand beschließt einstimmig, dem Gemeinderat zu empfehlen, die beantragte Teilfläche<br />
im Ausmaß von rd. 1,1 ha um € 2,50 per m2 an Herrn Anton Frainzberger zu verkaufen. Der Käufer<br />
hat die Kosten der Vermessung und alle mit der grundbücherlichen Durchführung zusammenhängenden<br />
Kosten zu tragen.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die beantragte Teilfläche im Ausmaß von rd. 1,1 ha um €<br />
2,50 per m2 an Herrn Anton Frainzberger zu verkaufen. Der Käufer hat die Kosten der Vermessung<br />
und alle mit der grundbücherlichen Durchführung zusammenhängenden Kosten zu tragen.
zu 12 1. Nachtragsvoranschlag 2010 und "Mittelfristiger Finanzplan".<br />
Vorlage: BH/120/2010<br />
Sachverhalt:<br />
Seite 18<br />
Als Grundlage der Gebarung des Gemeindehaushaltes im Haushaltsjahr 2010 werden die im beigeschlossenen<br />
Nachtragsvoranschlag bei den einzelnen Haushaltsstellen vorgesehenen Bruttoausgaben<br />
und Bruttoeinnahmen festgesetzt.<br />
Zusammenfassung der im Nachtragsvorschlag festgesetzten Ausgaben und Einnahmen ergibt folgende<br />
Schlusssummen:<br />
Einnahmen Ausgaben<br />
Ordentlicher Haushalt € 9.689.100,-- € 9.689.100,--<br />
Außerordentlicher Haushalt € 1.654.500,-- € 1.654.500,--<br />
€ 11.343.600,-- € 11.343.600,--<br />
Es wurden auch der Mittelfristige Finanzplan überarbeitet, der auch in der nächsten Gemeinderatssitzung<br />
zu beschließen ist.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeindevorstand beschließt einstimmig, dem Gemeinderat die Beschließung des vorliegenden<br />
Nachtragsvoranschlages samt Mittelfristigen Finanzplan zu empfehlen.<br />
Beschluss:<br />
Die Finanzreferentin Frau Vizebgm. Wolfsberger erläutert den Entwurf des Nachtragsvoranschlages<br />
sowie die Änderungen zum Voranschlag 2010 im Detail sowie den Mittelfristigen Finanzplan. Sie erklärt,<br />
dass nicht nur ausgabenseitig gespart werden muss, sondern auch Gebührenanpassungen notwendig<br />
sein werden.<br />
Nach reger Debatte über die geplanten Einsparungen beantragt Frau Vizebgm. Wolfsberger den vorliegenden<br />
Nachtragsvoranschlag samt Mittelfristigen Finanzplan zu beschließen. Weiters beantragt sie<br />
einen Grundsatzbeschluss, alle Abgaben und Gebühren einer Überprüfung zu unterziehen und so<br />
anzupassen, dass Kostendeckung gegeben ist.<br />
Über die beiden Anträge von Frau Vizebgm. Wolfsberger wird wie folgt abgestimmt:<br />
ÖVP Fraktion stimmt dafür<br />
FPÖ Fraktion stimmt dagegen<br />
FBL (GR Berger) stimmt dagegen<br />
SPÖ Fraktion und Grüne enthält sich der Stimme.<br />
Die Anträge sind daher mit Stimmenmehrheit angenommen.
zu 13 Förderungen.<br />
Vorlage: BH/103/2009<br />
Seite 19<br />
Sachverhalt:<br />
Anlässlich der Gebarungseinschau des Amtes der NÖ Landesregierung wurde festgestellt, dass unsere<br />
Eigenheimförderung in Höhe von € 3000,- zuzüglich € 300,- pro Kind und die Förderungsrichtlinien<br />
für Solaranlagen, Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen nicht mehr zeitgerecht sind.<br />
Es wurde darauf verwiesen, dass erfahrungsgemäß eine derartige Förderung kein wesentliches Kriterium<br />
ist, in einer Gemeinde den Wohnsitz zu begründen.<br />
Es wurde daher empfohlen, die Höhe der Förderung zu reduzieren.<br />
Alternativ könnte die Förderung ausschließlich auch nach ökologischen Gesichtspunkten (Wärmedämmung,<br />
Wärmegewinnung etc.) gewährt werden. Weiter wurde empfohlen, die Förderung erst nach<br />
Vorlage der Fertigstellungsanzeige auszubezahlen bzw. mit allfälligen Abgaben (z.B. Kanaleinmündungsabgaben)<br />
zu verrechnen.<br />
Beschluss:<br />
Aufgrund der Finanzlage hat der Gemeinderat bereits unter TOP 12 dieser Gemeinderatssitzung beschlossen,<br />
alle Abgaben und Gebühren so anzupassen, dass Kostendeckung gegeben ist.<br />
Frau Vizebürgermeister Wolfsberger beantragt, aufgrund der derzeitigen finanziellen Situation alle<br />
Förderungen der Gemeinde – ausgenommen gesetzlich verankerte sowie den Sozialtarif für die Kanal<br />
und Wassergebühren - mit sofortiger Wirkung einzustellen.<br />
Nach eingehender Debatte, wo unter anderem folgendes gefordert wird:<br />
�� die Förderungen nur auszusetzen und dann nachzuarbeiten, wenn die finanziellen Mittel gegeben<br />
sind, bzw.<br />
�� Förderungen nur auf 1 Jahr auszusetzen,<br />
erklärt der Bürgermeister, dass wegen der Finanzlage der Gemeinde die Förderungen auf unbestimmte<br />
Zeit aufgehoben werden müssen.<br />
Auf die Frage, ob auch die Förderungen an die Vereine wegfallen, erklärt der Bürgermeister, dass<br />
auch diese Förderungen im Moment nicht gewährt werden können.<br />
Bezüglich der Anfrage von GR Karl Berger betreffend der Weihnachtsremunerationen an die Gemeindebediensteten<br />
erklärt der Bürgermeister, dass dies dann entschieden wird, wenn die Entscheidung im<br />
Dezember anliegt.<br />
Der Antrag von Frau Vizebürgermeister Wolfsberger wird mit den Stimmen der ÖVP und GR Karl Berger<br />
angenonmmen.<br />
SPÖ Fraktion und Grüne (Fr. GR Schmiedt) stimmt dagegen.<br />
FPÖ –Fraktion enthält sich der Stimme.
zu 14 Einheitssatzes für die Berechnung der Aufschließungsabgabe.<br />
Vorlage: BH/117/2010<br />
Seite 20<br />
Sachverhalt:<br />
Derzeit liegt der Einheitssatz bei € 327,--. Herr Ing. Frischengruber hat eine Berechnung angestellt.<br />
Der tatsächlich zu verrechnende, kostendeckende Einheitssatz würde sich auf € 648,-- belaufen. Der<br />
Ausschuss ist sich einig, dass eine derartige Erhöhung nicht auf ein mal durchgeführt werden kann.<br />
Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Gemeindevorstand und in weiterer Folge dem Gemeinderat,<br />
den Einheitssatz mit nächstmöglichem Datum auf € 427,-- zu erhöhen. Des weiteren soll<br />
der Einheitssatz in regelmäßigen Abständen erhöht werden (Beschluss 2011, Erhöhung mit 2012).<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Gemeindevorstand und in weiterer Folge dem Gemeinderat,<br />
den Einheitssatz mit nächstmöglichem Datum auf € 427,-- zu erhöhen. Des weiteren soll<br />
der Einheitssatz in regelmäßigen Abständen erhöht werden (Beschluss 2011, Erhöhung mit 2012).<br />
Beschluss des Gemeindevorstandes vom 14.5.2010:<br />
Das Amt der NÖ Landesregierung verlangt einen Mindestsatz von € 450,-- festzulegen.<br />
Der Gemeindevorstand beschließt einstimmig, dem Gemeinderat zu empfehlen, den Einheitssatz für<br />
die Berechnung der Aufschließungsabgabe mit € 500,-- festzulegen.<br />
Beschluss:<br />
Nach eingehender Debatte beschließt der Gemeinderat der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Sieghartskirchen</strong> über<br />
Antrag von Frau Vizebürgermeisterin Wolfsberger, welche noch ausdrücklich festhält, dass der bisherige<br />
Einheitssatz von € 327,-- seit 1995 unverändert ist, folgende Verordnung:<br />
MARKTGEMEINDE SIEGHARTSKIRCHEN<br />
Politischer Bezirk TULLN<br />
Land NIEDERÖSTEREICH<br />
KUNDMACHUNG<br />
Der Gemeinderat der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Sieghartskirchen</strong> hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2010, TOP<br />
14 folgende<br />
Verordnung<br />
beschlossen:<br />
Der Einheitssatz zur Berechnung der Aufschließungsabgabe gemäß § 38 Abs. 6 NÖ Bauordnung<br />
1996, LGBl. 8200, in der derzeit geltenden Fassung, wird für das Gemeindegebiet der <strong>Marktgemeinde</strong><br />
<strong>Sieghartskirchen</strong> mit<br />
EURO 500,--<br />
festgesetzt.<br />
Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in<br />
Kraft.<br />
Mit dem Wirksamwerden dieser Verordnung tritt die bisherige Verordnung über die Festsetzung des
Einheitssatzes zur Berechnung der Aufschließungsabgabe außer Kraft.<br />
<strong>Sieghartskirchen</strong>, am<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Der Bürgermeister:<br />
JA-Stimmen: ÖVP -und SPÖ-Fraktionen<br />
Nein-Stimmen: GR Tringl, Spanring, Berger Karl u. Mag. Schmiedt<br />
Enthaltung: 0<br />
Seite 21
Seite 22<br />
zu 15 Übernahme einer Haftung in Höhe von € 30.000,- für die "Rettungshunde Niederösterreich".<br />
Sachverhalt:<br />
Der Verein „Rettungshunde Niederösterreich erhält von einem Sponsor € 100.000,-, wobei € 30.000,--<br />
in Form eines Darlehens vom Verein zurück zu zahlen sind.<br />
Für den Darlehensbetrag in Höhe von € 30.000,-- soll die Gemeinde die Haftung als Ausfallsbürge<br />
übernehmen.<br />
Beschluss:<br />
Bürgermeister Höfinger beantragt die Übernahme der Haftung durch die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Sieghartskirchen</strong><br />
für den Darlehensbetrag in Höhe von € 30.000,--.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne<br />
Nein-Stimmen: GR Karl Berger<br />
Enthaltung: GR Tringl und GR Spanring
Für die Richtigkeit:<br />
Datum: 20.07.10<br />
Bürgermeister ÖVP<br />
SPÖ GRÜNE<br />
FBL FPÖ<br />
Schriftführer<br />
Seite 23