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Rahmenvorgaben zur Gewährleistung der fachgerechten ...

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<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer<br />

Auflagen im Umfeld von<br />

Offshore Hochbauten<br />

Dieses Dokument ersetzt die <strong>Rahmenvorgaben</strong> in <strong>der</strong> Version 1.3 vom 01.07.2011<br />

Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord<br />

Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest<br />

Dezernat Maritime Verkehrstechnik<br />

Schloßplatz 9<br />

26603 Aurich<br />

hier : Kennzeichnung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012


Zusammenfassung<br />

INHALT<br />

INHALT 2<br />

1 Zusammenfassung 6<br />

1.1 Umsetzung Kennzeichnung OWP, Normalbetrieb 6<br />

1.2 Umsetzung Kennzeichnung OWP, Baustellenkennzeichnung 7<br />

2 Einleitung und Anwendungsbereich 8<br />

3 Umsetzungsprozesse 10<br />

3.1 Umsetzungsprozess – Kennzeichnung für den Normalbetrieb 11<br />

3.1.1 Planungsphase – Kennzeichnung 12<br />

3.1.2 Realisierungsphase – Kennzeichnung 14<br />

3.1.3 Normalbetrieb – Kennzeichnung 14<br />

3.1.4 Vorgehen bei Än<strong>der</strong>ungen – Kennzeichnung 15<br />

3.2 Umsetzungsprozess – Kennzeichnung für die Bauphase von Offshore-Hochbauten 16<br />

3.2.1 Planung <strong>der</strong> Baustellenkennzeichnung 17<br />

3.2.2 Realisierung und Betrieb <strong>der</strong> Baustellenkennzeichnung 17<br />

4 Umsetzungsplan 19<br />

4.1 Umsetzungsplan für den Normalbetrieb 21<br />

4.1.1 Dokumentkontrollblatt 21<br />

4.1.2 Projektbeschreibung 22<br />

4.1.3 Anfor<strong>der</strong>ungslage 22<br />

4.1.4 Systembeschreibungen 22<br />

4.1.5 Realisierungsphase 23<br />

4.1.6 Normalbetrieb 23<br />

4.1.7 Anhänge 23<br />

5 Technische Anfor<strong>der</strong>ungen 25<br />

5.1 Visuelle Tagkennzeichnung 25<br />

5.1.1 Ziele / Allgemeines / Einleitung 25<br />

5.1.2 Grundlegende Hinweise 25<br />

5.1.3 Leistungsspektrum System (feste und variable Kenngrößen) 26<br />

5.1.4 Infrastruktur 26<br />

5.1.5 Verfügbarkeit 26<br />

5.1.6 Prüfhinweise 26<br />

5.2 Nachtkennzeichnung als Schifffahrtshin<strong>der</strong>nis 30<br />

5.2.1 Grundlegende Hinweise 30<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

2


Zusammenfassung<br />

5.2.2 Leistungsspektrum System und systemspezifische Vorgaben für den Umsetzungsplan 31<br />

5.2.3 Datenübertragung / Information <strong>der</strong> Verwaltung 32<br />

5.2.4 Infrastruktur 33<br />

5.2.5 Verfügbarkeit 33<br />

5.2.6 Prüfhinweise 34<br />

5.3 Funktechnische Kennzeichnung (AIS AtoN) 35<br />

5.3.1 Ziele / Allgemeines / Einleitung 35<br />

5.3.2 Grundlegende Hinweise 35<br />

5.3.3 Leistungsspektrum System (feste und variable Kenngrößen) 35<br />

5.3.4 Datenübertragung / Information an die Verwaltung 37<br />

5.3.5 Infrastruktur 38<br />

5.3.6 Verfügbarkeit 39<br />

5.3.7 Prüfhinweise 39<br />

6 Infrastruktur 40<br />

6.1 Klimabedingungen Anlagen 40<br />

6.2 Strukturelemente 41<br />

6.3 Brandschutz 42<br />

6.4 Energieversorgung und Überspannungsschutz 43<br />

7 Verfügbarkeit 44<br />

7.1 Einleitung 44<br />

7.2 Definitionen / Begriffe 45<br />

7.3 Nachweis <strong>der</strong> Verfügbarkeit 48<br />

7.3.1 Berechnungsmethoden für technische Verfügbarkeiten 49<br />

7.3.2 Randbedingungen 51<br />

7.3.3 Ermittlung <strong>der</strong> mittleren Betriebsdauer zwischen Ausfällen (MTBF) 52<br />

7.3.4 Ermittlung <strong>der</strong> mittleren Dauer bis <strong>zur</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung (MTTR) 53<br />

7.3.5 Ermittlung <strong>der</strong> technischen Verfügbarkeit A 55<br />

7.3.6 Ermittlung <strong>der</strong> maximalen Dauer bis <strong>zur</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung (MaxTTR) 55<br />

7.3.7 Planmäßige Abschaltungen 56<br />

7.3.8 Jährliche Statistiken über die Ausfälle 57<br />

7.4 Anwendung auf die Kennzeichnungssysteme 60<br />

7.4.1 Verfügbarkeitsberechnung 60<br />

8 Datenschutz und Datensicherheit bzw. Informationssicherheit 62<br />

8.1 Einleitung und Grundsätze 62<br />

8.2 Definitionen 65<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

3


Zusammenfassung<br />

8.3 Grundlage von DSIS-Konzepten 66<br />

8.3.1 Spezifische Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> WSV 66<br />

8.3.2 Grundsätzliche Darstellung <strong>der</strong> Informationsverbünde 68<br />

8.4 Anfor<strong>der</strong>ungen an die Methoden <strong>zur</strong> Erstellung eines DSIS-Konzeptes 69<br />

8.4.1 Strukturanalyse 70<br />

8.4.2 Modellierung 73<br />

8.4.3 Feststellung des Schutzbedarfes 75<br />

8.4.4 Ergänzende Sicherheitsanalyse 79<br />

8.4.5 Gefährdungsübersicht 79<br />

8.4.6 Risikoanalyse 80<br />

8.4.7 Konsolidierung Sicherheitsmaßnahmen 81<br />

8.4.8 Sicherheitskonzept – Konsolidierter Maßnahmenplan 81<br />

8.5 Im Datenschutz und Informationssicherheitskonzept zu betrachtende Schichten 82<br />

8.5.1 Organisation 82<br />

8.5.2 Personal 82<br />

8.5.3 Daten und Anwendungen 82<br />

8.5.4 IT-Systeme 82<br />

8.5.5 Netze 82<br />

8.5.6 Kommunikationsverbindungen 83<br />

8.5.7 Infrastruktur 83<br />

8.5.8 Schnittstellen 83<br />

8.6 Prüfung von DSIS-Konzepten 84<br />

8.6.1 Zertifizierung des Informationsverbundes durch das BSI 84<br />

8.6.2 Ablauf <strong>der</strong> Zertifizierung durch das BSI und Hinweise zum zeitlichen Verlauf 85<br />

8.6.3 Prüfung inhaltlicher Kriterien durch die Prüforganisation 86<br />

9 Prüfungen durch eine Prüforganisation 87<br />

9.1 Prüfung Umsetzungsplan 89<br />

9.2 Prüfung Realisierungsphase (Besichtigungen und Funktionsprüfungen) 91<br />

9.3 Prüfungen im Normalbetrieb (zyklische Prüfungen) 92<br />

10 Glossar 93<br />

11 Abkürzungsverzeichnis 99<br />

12 Referenzen 102<br />

Anhang A Formulare 105<br />

A.1 Kennzeichnung 106<br />

12.1.1 Prüfformulare in <strong>der</strong> Planungsphase <strong>der</strong> Kennzeichnung 106<br />

4<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012


Zusammenfassung<br />

12.1.2 Prüfformulare in <strong>der</strong> Realisierungsphase <strong>der</strong> Kennzeichnung 115<br />

12.1.3 Prüfformulare im Normalbetrieb <strong>der</strong> Kennzeichnung 126<br />

Anhang B Einstufung des Informationsschutzbedarfs 140<br />

B.1 Schutzbedarf für Systeme <strong>der</strong> Kennzeichnung 140<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

5


Zusammenfassung<br />

1 Zusammenfassung<br />

1.1 Umsetzung Kennzeichnung OWP, Normalbetrieb<br />

• Der Genehmigungsinhaber erstellt anhand <strong>der</strong> Vorgaben des Genehmigungsbescheids, <strong>der</strong><br />

aktuellen WSV-Richtlinie <strong>zur</strong> Kennzeichnung von Offshore-Windparks (<strong>der</strong>zeitiger Stand:<br />

20.05.2009) sowie ggf. unter Berücksichtigung vorhabensspezifischer Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

WSV ein zustimmungsfähiges Kennzeichnungskonzept.<br />

• Im Kennzeichnungskonzept wird die visuelle und funktechnische Kennzeichnung des Windparks<br />

als Schifffahrtshin<strong>der</strong>nis sowie die visuelle Kennzeichnung als Luftfahrthin<strong>der</strong>nis auf<br />

nautisch-funktionaler Ebene beschrieben.<br />

• Die WSD prüft das Kennzeichnungskonzept auf nautisch-funktionaler Ebene. Eine Zustimmung<br />

zum Kennzeichnungskonzept wird erteilt, sobald das Konzept den Anfor<strong>der</strong>ungen entspricht.<br />

• Auf <strong>der</strong> Basis des zugestimmten Kennzeichnungskonzeptes erstellt <strong>der</strong> Genehmigungsinhaber<br />

einen Umsetzungsplan. Der Umsetzungsplan muss unter Berücksichtigung dieser <strong>Rahmenvorgaben</strong><br />

<strong>der</strong> WSV – in <strong>der</strong> das Vorgehen auf technischer Ebene detailliert beschrieben<br />

ist – erstellt werden.<br />

• Der Umsetzungsplan wird unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Vorgaben dieser <strong>Rahmenvorgaben</strong><br />

durch eine Prüforganisation geprüft und getestet. Die Prüforganisation muss <strong>der</strong> EU-Richtlinie<br />

2009/15/EG (alt: 94/57/EG) entsprechen.<br />

• Nach erfolgreicher Prüfung des Umsetzungsplans durch die Prüforganisation wird das abschließend<br />

übergreifende Prüfprotokoll für die Umsetzungsphase (K-P-U) <strong>der</strong> WSD <strong>zur</strong> Information<br />

vorgelegt.<br />

• Der Genehmigungsinhaber realisiert die Kennzeichnung unter Berücksichtigung des Umsetzungsplans.<br />

Die Realisierung wird durch die Prüforganisation begleitet. Das abschließend<br />

übergreifende Prüfprotokoll für die Realisierungsphase (K-R-U) wird <strong>der</strong> WSD vorgelegt.<br />

• Soweit <strong>der</strong> Windpark entsprechend den Angaben im Kennzeichnungskonzept und im Umsetzungsplan<br />

gekennzeichnet ist und dies durch die Prüforganisation über die zu erstellenden<br />

Prüfprotokolle bestätigt worden ist, kann die Kennzeichnung <strong>der</strong> Offshorehochbauten in den<br />

Wirkbetrieb übergehen.<br />

• Während <strong>der</strong> Betriebsphase (d.h. bis zum Rückbau des Windparks) werden von <strong>der</strong> Prüforganisation<br />

zyklische Kontrollen <strong>der</strong> Kennzeichnung unter Berücksichtigung des Umsetzungsplans<br />

und dieser <strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>der</strong> WSV durchgeführt.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

6


Zusammenfassung<br />

1.2 Umsetzung Kennzeichnung OWP, Baustellenkennzeichnung<br />

• Der Genehmigungsinhaber erstellt anhand <strong>der</strong> Vorgaben des Genehmigungsbescheids und<br />

unter Berücksichtigung vorhabensspezifischer Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> WSV eine zustimmungsfähige<br />

Beschreibung <strong>der</strong> Baustellenkennzeichnung.<br />

• In <strong>der</strong> Beschreibung <strong>der</strong> Baustellenkennzeichnung wird die behelfsmäßige visuelle und ggf.<br />

funktechnische Kennzeichnung <strong>der</strong> Windparkbaustelle als Schifffahrtshin<strong>der</strong>nis – und soweit<br />

erfor<strong>der</strong>lich <strong>der</strong>en behelfsmäßige visuelle Kennzeichnung als Luftfahrthin<strong>der</strong>nis – auf nautisch-funktionaler<br />

Ebene beschrieben.<br />

• Die WSV prüft die Beschreibung <strong>der</strong> Baustellenkennzeichnung auf nautisch-funktionaler Ebene.<br />

Eine Zustimmung <strong>zur</strong> Beschreibung <strong>der</strong> Baustellenkennzeichnung wird erteilt, sobald letztere<br />

den Anfor<strong>der</strong>ungen entspricht. Die Zustimmung ist Voraussetzung für den Baubeginn<br />

Offshore.<br />

• Sobald <strong>der</strong> Beschreibung <strong>der</strong> Baustellenkennzeichnung durch die WSV zugestimmt wurde,<br />

erstellt <strong>der</strong> Genehmigungsinhaber einen Umsetzungsplan für die Baustellenkennzeichnung.<br />

• Der Umsetzungsplan für die Baustellenkennzeichnung wird <strong>der</strong> WSV auf Verlangen vorgelegt.<br />

• Auf Verlangen <strong>der</strong> WSV wird <strong>der</strong> Umsetzungsplan durch eine Prüforganisation gemäß EU-<br />

Richtlinie 2009/15/EG (alt: 94/57/EG) geprüft, die Prüfprotokolle werden <strong>der</strong> WSV vorgelegt.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

7


Einleitung und Anwendungsbereich<br />

2 Einleitung und Anwendungsbereich<br />

Diese „<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen<br />

im Umfeld von Offshore Hochbauten“, in diesem Dokument als „<strong>Rahmenvorgaben</strong>“ bezeichnet,<br />

dienen dem Genehmigungsinhaber von Offshore-Hochbauten als Hilfestellung bei <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong><br />

Umsetzung <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Genehmigung bzw. in den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Zustimmungsbehörde an ein<br />

Schutz- und Sicherheitskonzept formulierten verkehrstechnischen Auflagen.<br />

Für den jeweiligen Einzellfall werden diese vom Genehmigungsinhaber in einem Kennzeichnungskonzept<br />

konkretisiert.<br />

Die <strong>Rahmenvorgaben</strong> beschränken sich auf die schifffahrtspolizeilichen – sowie im Küstenmeer auch<br />

strompolizeilichen – in <strong>der</strong> Genehmigung des Offshore-Hochbaus formulierten verkehrstechnischen<br />

Auflagen für:<br />

• Planen, Realisieren und Betreiben <strong>der</strong> visuellen und funktechnischen Kennzeichnung für den<br />

Normalbetrieb von Offshore-Hochbauten,<br />

• Planen, Realisieren und Betreiben <strong>der</strong> Kennzeichnung für die Offshore-Baustelle,<br />

Die alleinige Verantwortlichkeit des Genehmigungsinhabers hinsichtlich Planung, Realisierung, Betrieb<br />

und späterer Rückbau sämtlicher Systeme <strong>der</strong> Kennzeichnung bleibt von diesen <strong>Rahmenvorgaben</strong><br />

unberührt. Insbeson<strong>der</strong>e ist <strong>der</strong> Genehmigungsinhaber unabhängig von den vorliegenden <strong>Rahmenvorgaben</strong><br />

unter an<strong>der</strong>em allein verantwortlich für die Anlagensicherheit, den Arbeitsschutz und den<br />

Gewässerschutz.<br />

Die vorliegenden <strong>Rahmenvorgaben</strong> beschreiben die technischen Anfor<strong>der</strong>ungen an die Systeme <strong>der</strong><br />

für die Schifffahrt relevanten Kennzeichnung sowie <strong>der</strong>en Prüfung und Abnahme. Die Kennzeichnung<br />

für die Luftfahrt wird hier nur behandelt, soweit sie Einfluss auf die Schifffahrt hat (Blendwirkung, Harmonisierung<br />

etc.).<br />

Planung, Realisierung und Normalbetrieb <strong>der</strong> zu implementierenden Systeme <strong>zur</strong> Erfüllung <strong>der</strong> genannten<br />

verkehrstechnischen Auflagen des Offshore-Hochbaus sind von einer Prüforganisation (PO)<br />

zu begleiten. Die Auswahl <strong>der</strong> Prüforganisation obliegt dem Genehmigungsinhaber. Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />

erfor<strong>der</strong>liche Prüfungen und die Prüforganisation sind in Kapitel 9 aufgeführt.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

8


Einleitung und Anwendungsbereich<br />

Der Genehmigungsinhaber erarbeitet entsprechend dieser <strong>Rahmenvorgaben</strong> geson<strong>der</strong>te Umsetzungspläne<br />

für die Kennzeichnung. Die Umsetzungspläne umfassen jeweils die folgenden Phasen:<br />

• Planungsphase,<br />

• Realisierungsphase,<br />

• Normalbetrieb.<br />

Erfolgreiche Prüfung <strong>der</strong> Umsetzungspläne durch die Prüforganisation sowie Vorlage <strong>der</strong> Prüfergebnisse<br />

in Form von Prüfformularen bei <strong>der</strong> WSV sind, aus Sicht <strong>der</strong> verkehrstechnischen Auflagen Vorraussetzung<br />

für den Baubeginn Offshore.<br />

In Kapitel 3 dieser <strong>Rahmenvorgaben</strong> werden die Prozesse für die Umsetzung <strong>der</strong> verkehrstechnischen<br />

Auflagen für die Kennzeichnung (für den Normalbetrieb) und die Kennzeichnung für die Bauphase<br />

dargestellt und erläutert.<br />

In Kapitel 4 werden die formalen und inhaltlichen Anfor<strong>der</strong>ungen für Kennzeichnung (Normalbetrieb)<br />

an die Umsetzungspläne detailliert beschrieben.<br />

Die technischen Anfor<strong>der</strong>ungen werden für Kennzeichnung (Normalbetrieb) in Kapitel 5 beschrieben.<br />

Die allgemeinen Anfor<strong>der</strong>ungen, die sich bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> verkehrstechnischen Auflagen für Infrastruktur,<br />

Verfügbarkeit und Datenschutz und Informationssicherheit ergeben, werden ausführlich in<br />

den Kapiteln 6 bis 8 beschrieben.<br />

Kapitel 9 beschreibt Anfor<strong>der</strong>ungen und Umfang <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Prüforganisation durchzuführenden<br />

Tests- und Prüfungen sowie <strong>der</strong>en Dokumentation. Die Anfor<strong>der</strong>ungen an eine Prüforganisation werden<br />

ebenfalls in Kapitel 9 beschrieben.<br />

Ein Glossar, ein Abkürzungsverzeichnis sowie die Referenzliste für die Literaturverweise werden in<br />

den Kapiteln 10 bis 12 gegeben.<br />

Anhang A enthält die zu verwendenden Prüfformulare für die Kennzeichnung (Normalbetrieb).<br />

Anhang B beinhaltet die Einstufung des Informationsschutzbedarfs im Sinne des Datenschutzes und<br />

<strong>der</strong> Informationssicherheit <strong>der</strong> im Informationsverbund Kennzeichnung behandelten Daten.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

9


Umsetzungsprozesse<br />

3 Umsetzungsprozesse<br />

Die Umsetzungsprozesse für:<br />

• die Kennzeichnung für den Normalbetrieb von Offshore-Hochbauten,<br />

• die Kennzeichnung für die Bauphase von Offshore-Hochbauten<br />

werden im Folgenden jeweils getrennt betrachtet.<br />

Vorraussetzungen für den Baubeginn Offshore:<br />

Der Baubeginn Offshore darf aus Sicht <strong>der</strong> WSV erst erfolgen, wenn insgesamt folgende Punkte erfüllt<br />

sind:<br />

• Der WSV liegt das von <strong>der</strong> Prüforganisation ausgefüllte Prüfformular (K-P-U), das eine positive<br />

Prüfung des Umsetzungsplanes bestätigt, vor. (siehe Abschnitt 3.1).<br />

• Die WSV hat <strong>der</strong> vorgelegten Beschreibung <strong>der</strong> Baustellenkennzeichnung (siehe Abschnitt<br />

3.2) zugestimmt.<br />

Hinweis: Benötigte Zeitspannen für die Erstellung und die Prüfung dieser Pläne und Beschreibungen<br />

sind in <strong>der</strong> Projektplanung zu berücksichtigen. Der Genehmigungsinhaber sollte berücksichtigen, dass<br />

die Bestellung/Herstellung von Komponenten und Systemen, die vor einem Nachweis einer positiven<br />

Prüfung des Umsetzungsplanes erfolgen, ein Risiko darstellen.<br />

Der Rückbau von Offshore-Hochbauten bzw. <strong>der</strong>en Kennzeichnung wird hier nicht abgehandelt und<br />

muss zu gegebener Zeit für den Einzelfall geregelt werden. Dabei ist für den Rückbau von Offshore-<br />

Hochbauten wie bei <strong>der</strong>en Erstellung eine Baustellenkennzeichnung erfor<strong>der</strong>lich. Diese ist nach Abstimmung<br />

mit <strong>der</strong> WSV entsprechend <strong>der</strong> Vorgaben in diesem Dokument durchzuführen.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

10


Umsetzungsprozesse<br />

3.1 Umsetzungsprozess – Kennzeichnung für den Normalbetrieb<br />

Offshore-Hochbauten im Anwendungsbereich dieser <strong>Rahmenvorgaben</strong> werden von <strong>der</strong> WSV grundsätzlich<br />

als Schifffahrtshin<strong>der</strong>nisse eingestuft und müssen als solche gekennzeichnet werden.<br />

Als Vorgabe auf funktionaler Ebene gilt hier die „Richtlinie für Gestaltung, Kennzeichnung und Betrieb<br />

von Windenergieanlagen im Verantwortungsbereich <strong>der</strong> WSDen Nord und Nordwest <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong><br />

<strong>der</strong> Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs“ /58/ (In Bezug auf die Kennzeichnung wird<br />

dieses Dokument im Folgenden auch „Kennzeichnungsrichtlinie“ genannt).<br />

Die Offshore-Hochbauten müssen bis zu ihrem Rückbau aus dem Seegebiet nach dem jeweils geltenden<br />

Stand <strong>der</strong> Technik visuell und funktechnisch als Schifffahrtshin<strong>der</strong>nis gekennzeichnet werden.<br />

Der Umsetzungsprozess Kennzeichnung Normalbetrieb glie<strong>der</strong>t sich in folgende Abschnitte, siehe<br />

Abbildung 1:<br />

• Planungsphase Kennzeichnung,<br />

• Realisierungsphase Kennzeichnung,<br />

• Normalbetrieb Kennzeichnung.<br />

Die einzelnen Abschnitte des Umsetzungsprozesses werden im Folgenden näher beschrieben.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

11


Umsetzungsprozesse<br />

RL<br />

Kennzeichnungs<br />

konzept (GI)<br />

Planungsphase Kennzeichnung Realisierungsphase<br />

Kennzeichnung<br />

WSV 1<br />

Umsetzungsprozess Kennzeichnung für den Normalbetrieb<br />

RV<br />

Erstellung Umsetzungsplan<br />

Kennzeichnung (GI)<br />

Vorfertigung<br />

(GI-Risiko)<br />

RV<br />

Prüfung<br />

Umsetzungsplan<br />

durch PO<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

WSV 2<br />

Vorfertigung<br />

(Onshore)<br />

Baubeginn Offshore (BO)<br />

Installation<br />

(Offshore)<br />

WSV1 Zustimmung zum Kennzeichnungskonzept durch WSV<br />

WSV2 Der WSV wird das Prüfformular übersandt, das eine positive Prüfung des Umsetzungsplans durch die Prüforganisation nachweist.<br />

WSV3 <strong>der</strong> Normalbetrieb Kennzeichnung wird an die WSV gemeldet,<br />

zusätzlich muss <strong>der</strong> Auditbericht für die BSI-Zertifizierung beim BSI eingereicht sein.<br />

WSV4 Zusätzliche Prüfungen und/o<strong>der</strong> Tests angeordnet/durchgeführt durch WSV während Normalbetrieb<br />

BO Baubeginn Offshore aus verkehrstechnischer Sicht<br />

RV <strong>Rahmenvorgaben</strong>, Formulare<br />

RL Kennzeichnungsrichtlinie<br />

PO Prüforganisation<br />

GI Genehmigungsinhaber<br />

Die Vorgaben <strong>zur</strong> Baustellenkennzeichnung sind zu beachten.<br />

RV<br />

Prüfung und Tests <strong>der</strong> Realisierung<br />

gemäß Umsetzungsplan durch PO<br />

Onshore / Offshore<br />

WSV 3<br />

RV<br />

Normalbetrieb<br />

Kennzeichnung<br />

WSV 4<br />

Umsetzungsplan regelt zyklische Prüfungen<br />

und Tests durch PO<br />

Betrieb / Wartung<br />

Abbildung 1: Umsetzungsprozess Kennzeichnung für den Normalbetrieb <strong>der</strong> Offshore-<br />

Hochbauten<br />

Hinweis: Der Genehmigungsinhaber muss <strong>der</strong> Genehmigungsbehörde ein zustimmungsfähiges<br />

Schutz- und Sicherheitskonzept vorlegen. Um Verzögerungen in <strong>der</strong> Bearbeitung auszuschließen, ist<br />

eine sehr frühzeitige Abstimmung mit den zuständigen Stellen anzustreben. Eine Stellungnahme <strong>der</strong><br />

WSV zu einem durch den Genehmigungsinhaber vorgelegten Kennzeichnungskonzept erfor<strong>der</strong>t in <strong>der</strong><br />

Regel einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen.<br />

3.1.1 Planungsphase – Kennzeichnung<br />

Die wesentlichen Schritte in <strong>der</strong> Planungsphase sind in Abbildung 1 dargestellt. Die Planungsphase<br />

beinhaltet für den Genehmigungsinhaber die Erstellung eines Kennzeichnungskonzeptes, welches alle<br />

nautischen Anfor<strong>der</strong>ungen (Anfor<strong>der</strong>ungen auf funktionaler Ebene) abdecken muss, und die eines<br />

Umsetzungsplanes, welcher die technische und organisatorische Umsetzung des Kennzeichnungskonzeptes<br />

beschreibt.<br />

Zeit<br />

12


Umsetzungsprozesse<br />

Kennzeichnungskonzept<br />

Die Planungsphase beginnt mit <strong>der</strong> Erarbeitung des Kennzeichnungskonzeptes für den Normalbetrieb<br />

<strong>der</strong> Kennzeichnung von Offshore-Hochbauten durch den Genehmigungsinhaber entsprechend <strong>der</strong><br />

Kennzeichnungsrichtlinie /58/.<br />

Das Kennzeichnungskonzept beinhaltet alle Aspekte <strong>der</strong> Kennzeichnung für den Normalbetrieb auf<br />

nautischer Ebene. Es bedarf <strong>der</strong> schriftlichen Zustimmung <strong>der</strong> WSV (siehe WSV1 in Abbildung 1), dabei<br />

stimmt die WSV dem Kennzeichnungskonzept jedoch nur auf nautischer Ebene zu.<br />

Das Kennzeichnungskonzept ist Bestandteil des Schutz- und Sicherheitskonzeptes.<br />

Hinweis: Das Kennzeichnungskonzept ist <strong>der</strong> WSV rechtzeitig vor Beginn <strong>der</strong> Erarbeitung eines Umsetzungsplanes<br />

ein<strong>zur</strong>eichen. Bevor ein zustimmungsfähiges Kennzeichnungskonzept vorliegt, bedarf<br />

es erfahrungsgemäß <strong>der</strong> Abstimmung zwischen Genehmigungsinhaber und WSV mit mehreren Iterationsschleifen.<br />

Für jede Iterationsschleife ist ein Zeitraum von vier bis sechs Wochen einzuplanen.<br />

Umsetzungsplan<br />

Auf Grundlage des durch die WSV zugestimmten Kennzeichnungskonzeptes erarbeitet <strong>der</strong> Genehmigungsinhaber<br />

einen Umsetzungsplan für die Kennzeichnung des Offshore-Hochbaus im Normalbetrieb.<br />

Der Umsetzungsplan beinhaltet alle technischen und organisatorischen Aspekte <strong>der</strong> funktionalen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen des Kennzeichnungskonzeptes und wird von einer Prüforganisation geprüft. Mit dieser<br />

Prüfung wird die erfolgreiche Umsetzung des Kennzeichnungskonzeptes durch die Prüforganisation<br />

bestätigt. Der Umsetzungsplan beinhaltet auch die Prüf- und Testpläne für die Realisierungsphase und<br />

den Normalbetrieb <strong>der</strong> Kennzeichnung.<br />

Die Anfor<strong>der</strong>ungen an den Umsetzungsplan sind in dem Kapitel 4 näher ausgeführt. Einzellfallspezifische<br />

Abweichungen von diesen Anfor<strong>der</strong>ungen bedürfen <strong>der</strong> schriftlichen Zustimmung <strong>der</strong> WSV.<br />

Der Umsetzungsplan für die Kennzeichnung umfasst:<br />

• Tagkennzeichnung<br />

o Nahbereich (Beschriftung <strong>zur</strong> Orientierung ),<br />

o Hin<strong>der</strong>niskennzeichnung (gelber Anstrich),<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

13


Umsetzungsprozesse<br />

• Nachtkennzeichnung<br />

o Nahbereich (hintergrundbeleuchtete o<strong>der</strong> angestrahlte Tafeln),<br />

o 5 Seemeilenfeuer inkl. Harmonisierung / Synchronisation,<br />

• Funktechnische Kennzeichnung (AIS AtoN).<br />

Die Planungsphase endet nach erfolgreicher Prüfung des Umsetzungsplanes durch eine Prüforganisation.<br />

Der WSV wird über das vorzulegende von <strong>der</strong> Prüforganisation ausgefüllte Prüfformular (K-P-U)<br />

nachgewiesen, dass <strong>der</strong> Umsetzungsplan erfolgreich geprüft wurde (Prüfungen Bestanden) und damit<br />

alle Anfor<strong>der</strong>ungen erfüllt.<br />

3.1.2 Realisierungsphase – Kennzeichnung<br />

In <strong>der</strong> Realisierungsphase ist die fachgerechte Umsetzung des Umsetzungsplanes für die Kennzeichnung<br />

durch eine Prüforganisation zu prüfen und zu testen. Dies umfasst ggf. auch Teilprüfungen bzw.<br />

Teiltests zu bestimmten Bauabschnittsphasen in Bezug auf landseitige Vormontagen von Baugruppen<br />

(z. B. im Rahmen von Werksabnahmen). Prüf- und Testpläne sind dem Umsetzungsplan zu entnehmen.<br />

Sobald alle Prüfungen und Tests inklusive Dokumentation erfolgreich abgeschlossen wurden,<br />

kann <strong>der</strong> WSV <strong>der</strong> Beginn des Normalbetriebes gemeldet werden (vergl. Abb. 1). Der WSV ist die<br />

Prüf- und Testdokumentation nur auf Verlangen vorzulegen.<br />

3.1.3 Normalbetrieb – Kennzeichnung<br />

Mit Feststellung <strong>der</strong> vollständigen Umsetzung aller Auflagen für die Kennzeichnungssysteme kann in<br />

<strong>der</strong> Regel durch die Prüforganisation <strong>der</strong> Normalbetrieb <strong>der</strong> Kennzeichnung beginnen.<br />

Die von <strong>der</strong> Prüforganisation durchzuführenden zyklischen Prüfungen und Tests gemäß Prüf- und<br />

Testplan, wie im Umsetzungsplan festgelegt sowie <strong>der</strong>en Protokollierung und Dokumentation sind Bestandteile<br />

des Normalbetriebes. Die fristgerechte Durchführung <strong>der</strong> spezifizierten Prüfungen und Tests<br />

ist <strong>zur</strong> Erfüllung <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Genehmigung verankerten verkehrstechnischen Auflagen zwingend erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Neben den planmäßig vorgesehenen Prüfungen durch eine Prüforganisation behält sich die WSV vor,<br />

weitere Prüfungen und Tests anzuordnen o<strong>der</strong> selbst durchzuführen. Über eine jährliche Ausfallstatistik<br />

ist die Erfüllung <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten Verfügbarkeit gegenüber <strong>der</strong> WSV vom Genehmigungsinhaber<br />

nachzuweisen.<br />

Der Genehmigungsinhaber muss die erfor<strong>der</strong>lichen Systeme <strong>zur</strong> Kennzeichnung <strong>der</strong> Offshore-<br />

Hochbauten als Schifffahrtshin<strong>der</strong>nis überwachen. Detektierte Mängel, Ausfälle o<strong>der</strong> Störungen im<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

14


Umsetzungsprozesse<br />

Verantwortungsbereich des Genehmigungsinhabers sind unverzüglich an die WSV zu melden und unverzüglich<br />

zu beseitigen. Das Überwachungskonzept und die Meldewege sind vom Genehmigungsinhaber<br />

im Umsetzungsplan darzustellen. Die Meldewege beinhalten die Nennung <strong>der</strong> Kontaktstelle des<br />

Genehmigungsinhabers inklusive <strong>der</strong> vollständigen Kontaktinformationen. Näheres wird in Abschnitt<br />

8.3.1 geregelt.<br />

3.1.4 Vorgehen bei Än<strong>der</strong>ungen – Kennzeichnung<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Kennzeichnung können aus technischen, organisatorischen o<strong>der</strong> nautischen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

heraus notwendig werden. Än<strong>der</strong>ungen können sowohl durch den Genehmigungsinhaber initiiert<br />

werden (z. B. aufgrund des notwendigen Austausches von Geräten o<strong>der</strong> organisatorischen Än<strong>der</strong>ungen)<br />

als auch durch die WSV (z. B. Än<strong>der</strong>ung von nautischen Anfor<strong>der</strong>ungen aufgrund einer neuen<br />

Kumulativlage des Projektes, Än<strong>der</strong>ung des Schiffsverkehrs o<strong>der</strong> neuer Technologien).<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Kennzeichnung bedeuten zwangsläufig, dass diese zunächst in einem Umsetzungsplan<br />

dargelegt und von <strong>der</strong> Prüforganisation geprüft und getestet werden. Der WSV ist die Richtigkeit<br />

des Umsetzungsplans über die von <strong>der</strong> Prüforganisation zu erstellenden Prüfberichte mitzuteilen.<br />

Je nach Art <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung wird <strong>der</strong> Umsetzungsprozess <strong>zur</strong> Kennzeichnung von Offshore-Hochbauten<br />

ab Beginn <strong>der</strong> Planungsphase gemäß 3.1.1 wie<strong>der</strong>holt. Falls notwendig, muss bei Än<strong>der</strong>ungen eine<br />

Anpassung des Kennzeichnungskonzeptes erfolgen, bevor ein geän<strong>der</strong>ter Umsetzungsplan erstellt<br />

wird.<br />

Nach Prüfung des geän<strong>der</strong>ten Umsetzungsplanes durch die Prüforganisation, kann mit <strong>der</strong> Umsetzung<br />

<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen begonnen werden. Die Än<strong>der</strong>ungen werden einschließlich <strong>der</strong> notwendigen Tests und<br />

Prüfungen von <strong>der</strong> Prüforganisation dokumentiert.<br />

Die Än<strong>der</strong>ungsphase endet mit <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>aufnahme des Normalbetriebes.<br />

Ob und welche Ersatzsysteme (Verkehrsicherungsschiff etc.) während <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungsphase zum Einsatz<br />

kommen, wird von <strong>der</strong> WSV im Einzelfall vorgegeben.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

15


Umsetzungsprozesse<br />

3.2 Umsetzungsprozess – Kennzeichnung für die Bauphase von Offshore-<br />

Hochbauten<br />

Während <strong>der</strong> Bauphase sind die Offshore-Hochbauten noch nicht vollständig errichtet, stellen jedoch<br />

bereits ein neues Verkehrshin<strong>der</strong>nis dar.<br />

Voraussetzung für die Baufreigabe <strong>der</strong> WSV zum Baubeginn Offshore ist die Zustimmung <strong>der</strong> WSV zu<br />

<strong>der</strong> vom Genehmigungsinhaber erstellten Beschreibung <strong>der</strong> Baustellenkennzeichnung (WSV5 ) Der<br />

RL<br />

Kennzeichnungs<br />

konzept (GI)<br />

Umsetzungsprozess Kennzeichnung <strong>der</strong> Bauphase<br />

Planungsphase Kennzeichnung Realisierungsphase<br />

Kennzeichnung<br />

Vorgaben <strong>zur</strong><br />

Bauphasenkennzeichnung<br />

(WSV)<br />

Erstellung Umsetzungsplan<br />

Kennzeichnung (GI)<br />

Vorfertigung<br />

(GI-Risiko)<br />

Beschreibung <strong>der</strong> Baustellenkennzeichnung (GI)<br />

Prüfung<br />

Umsetzungsplan<br />

durch PO<br />

Vorfertigung<br />

(Onshore)<br />

Prüfung und Tests <strong>der</strong> Realisierung<br />

gemäß Umsetzungsplan durch PO<br />

Onshore / Offshore<br />

WSV3 Aufnahme Normalbetrieb <strong>der</strong> Kennzeichnung, Mitteilung an die WSV<br />

zusätzlich muss <strong>der</strong> Auditbericht für die BSI-Zertifizierung beim BSI eingereicht sein.<br />

WSV5 Zustimmung <strong>zur</strong> Beschreibung <strong>der</strong> Baustellenkennzeichnung durch WSV, erfor<strong>der</strong>lich für<br />

Baubeginn Offshore<br />

BO Baubeginn Offshore aus verkehrstechnischer Sicht<br />

PO Prüforganisation<br />

Die Vorgaben <strong>zur</strong> Kennzeichnung für den Normalbetrieb sind zu beachten.<br />

Abbildung 2: Umsetzungsprozess Baustellenkennzeichnung<br />

Baubeginn Offshore (BO)<br />

Installation<br />

(Offshore)<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

WSV 5<br />

Baustellenkennzeichnung<br />

WSV 3<br />

Normalbetrieb<br />

Kennzeichnung<br />

Umsetzungsplan regelt zyklische Prüfungen<br />

und Tests durch PO<br />

Betrieb / Wartung<br />

Zeitplan <strong>der</strong> Baustellenkennzeichnung ist abhängig vom Stand <strong>der</strong> Realisierung <strong>der</strong> Kennzeichnung<br />

für den Normalbetrieb des Offshore-Hochbaus. Die Baustellenkennzeichnung kann erst mit dem Beginn<br />

des Normalbetriebes <strong>der</strong> Kennzeichnung (dauerhafte Kennzeichnung) <strong>zur</strong>ückgebaut werden<br />

(vergleiche Abb. 2)<br />

16<br />

Zeit


Umsetzungsprozesse<br />

3.2.1 Planung <strong>der</strong> Baustellenkennzeichnung<br />

Die Baustellenkennzeichnung ist entsprechend den Vorgaben <strong>der</strong> WSV <strong>zur</strong> Bauphasenkennzeichnung<br />

vom Genehmigungsinhaber in <strong>der</strong> Beschreibung <strong>der</strong> Baustellenkennzeichnung darzulegen. Die schriftliche<br />

Zustimmung <strong>der</strong> Beschreibung <strong>der</strong> Baustellenkennzeichnung erfolgt durch die WSV.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e sind die Meldewege bis <strong>zur</strong> WSV bei Störungen im Bereich <strong>der</strong> Baustellenkennzeichnung<br />

aufzuzeigen und geeignete Maßnahmen <strong>zur</strong> Behebung <strong>der</strong> Störungen im Voraus zu planen und<br />

mit <strong>der</strong> WSV abzustimmen.<br />

Vom Genehmigungsinhaber ist ein Umsetzungsplan für die Baustellenkennzeichnung zu erstellen.<br />

Dieser wird auf Anfor<strong>der</strong>ung durch die WSV von einer Prüforganisation geprüft. Eine Vorlage des Umsetzungsplanes<br />

für die Baustellenkennzeichnung bei <strong>der</strong> WSV erfolgt nur bei Anfor<strong>der</strong>ung durch die<br />

WSV.<br />

Hinweis: Bei <strong>der</strong> Wahl des Termins für die Erstellung <strong>der</strong> Beschreibung <strong>der</strong> Baustellenkennzeichnung<br />

ist zu beachten, dass eventuell mehrere Iterationsschleifen durchlaufen werden müssen, bis die WSV<br />

<strong>der</strong> Beschreibung <strong>der</strong> Baustellenkennzeichnung zustimmen kann. Des Weiteren ist eine Prüfungszeit<br />

<strong>der</strong> WSV von vier bis sechs Wochen pro Iterationsschritt zu berücksichtigen.<br />

3.2.2 Realisierung und Betrieb <strong>der</strong> Baustellenkennzeichnung<br />

Je<strong>der</strong> Offshore-Hochbau ist als Verkehrshin<strong>der</strong>nis zu kennzeichnen. Die Baustellenkennzeichnung ist<br />

während <strong>der</strong> Bauphase kontinuierlich dem Baufortschritt und den sich än<strong>der</strong>nden Gegebenheiten anzupassen<br />

und geht lückenlos in den Normalbetrieb <strong>der</strong> Kennzeichnung über.<br />

Der Genehmigungsinhaber hat die Baustellenkennzeichnung des Offshore-Hochbaus zu überwachen.<br />

Ausfälle, Störungen o<strong>der</strong> erkannte Mängel im Verantwortungsbereich des Genehmigungsinhabers sind<br />

unverzüglich an die WSV zu melden und unverzüglich zu beseitigen.<br />

Entsprechende Meldewege für den Betrieb <strong>der</strong> Baustellenkennzeichnung sind mit den notwendigen<br />

konkreten Angaben wie Verantwortlichkeiten, Rufnummern etc. mit <strong>der</strong> WSV geson<strong>der</strong>t zu vereinbaren.<br />

Prüfungen und Tests können je<strong>der</strong>zeit durch die WSV veranlasst bzw. durch eine vom Genehmigungsinhaber<br />

zu beauftragende Prüforganisation durchgeführt werden.<br />

Für die Baustellenkennzeichnung ist die erreichte Verfügbarkeit <strong>der</strong> WSV durch eine vierteljährliche<br />

Ausfallstatistik zu demonstrieren.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

17


Umsetzungsprozesse<br />

Der Genehmigungsinhaber darf am Offshore-Hochbau keine Zeichen und Lichter anbringen, die die<br />

Schifffahrt stören können.<br />

Sobald die Offshore-Hochbauten in ihrer äußeren Erscheinung errichtet sind, ist die Kennzeichnung in<br />

den Normalbetrieb zu überführen. Die Baustellenkennzeichnung muss dann <strong>zur</strong>ückgebaut werden.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

18


Umsetzungsplan<br />

4 Umsetzungsplan<br />

Der Umsetzungsplan für die Kennzeichnung im Normalbetrieb ist durchgängig in deutscher Sprache<br />

zu erstellen. Es sind getrennte Umsetzungspläne zu erstellen:<br />

• für die visuelle und funktechnische Kennzeichnung für den Normalbetrieb von Offshore-<br />

Hochbauten,<br />

• für die Baustellenkennzeichnung<br />

Der Baubeginn Offshore darf erst eingeleitet werden, wenn <strong>der</strong> WSV auf Basis des Prüfformulars (K-P-<br />

U) <strong>der</strong> Prüforganisation nachgewiesen wurde, dass <strong>der</strong> Umsetzungsplan gemäß Vorgaben aufgestellt<br />

und geprüft wurde.<br />

Die Anfor<strong>der</strong>ungen an den Umsetzungsplan werden im Folgenden näher ausgeführt. Einzelfallspezifische<br />

Abweichungen von diesen Anfor<strong>der</strong>ungen bedürfen <strong>der</strong> schriftlichen Zustimmung <strong>der</strong> WSV. Neben<br />

den Anfor<strong>der</strong>ungen aus diesen <strong>Rahmenvorgaben</strong> sind die projektspezifischen Vorgaben (zugestimmtes<br />

Kennzeichnungskonzept) im jeweiligen Umsetzungsplan zu berücksichtigen.<br />

Darstellung <strong>der</strong> Verantwortlichkeiten:<br />

Die WSV prüft das vom Genehmigungsinhaber erstellte Kennzeichnungskonzept für den Normalbetrieb<br />

und die Beschreibung <strong>der</strong> Baustellenkennzeichnung. Soweit alle Anfor<strong>der</strong>ungen erfüllt werden,<br />

stimmt die WSV den o.g. Dokumenten auf nautischer Ebene zu.<br />

Der Genehmigungsinhaber erstellt die Umsetzungspläne für:<br />

• Kennzeichnung für den Normalbetrieb,<br />

• Kennzeichnung während <strong>der</strong> Bauphase,<br />

unter Berücksichtigung dieser <strong>Rahmenvorgaben</strong>, des Kennzeichnungskonzeptes (bzw. <strong>der</strong> Beschreibung<br />

<strong>der</strong> Baustellenkennzeichnung) und projektspezifischer Vorgaben.<br />

Diese <strong>Rahmenvorgaben</strong> betrachten die technischen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>zur</strong> operativen Funktionserfüllung<br />

<strong>der</strong> Anlagen und Anlagensysteme, jedoch nicht die etwaigen Risiken, die insbeson<strong>der</strong>e durch den Einbau<br />

und den Betrieb dieser Anlagen und Anlagensysteme entstehen können.<br />

Hinweis: Alle Aspekte für den eigenverantwortlichen Aufbau und Betrieb dieser Anlagen und Anlagensysteme<br />

müssen im jeweiligen Umsetzungsplan bereits berücksichtigt sein. Der Genehmigungsinha-<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

19


Umsetzungsplan<br />

ber ist bei <strong>der</strong> Erstellung des Umsetzungsplanes für die Berücksichtigung <strong>der</strong> Gesetze, Verordnungen,<br />

Vorschriften, anerkannten Regeln <strong>der</strong> Technik, einschlägigen Normen und Standards, die <strong>der</strong> Vermeidung<br />

von Unfällen, Gesundheitsgefährdungen, Bränden, Sach- und Folgeschäden jeglicher Art in Bezug<br />

auf die Nutzbarkeit des Offshore-Hochbaus dienen, verantwortlich. Dies schließt auch alle per<br />

Fernsteuerung einstellbaren Betriebszustände von Systemen <strong>der</strong> Kennzeichnung ein, die durch den<br />

Genehmigungsinhaber eingestellt werden können.<br />

Es besteht keine Mitverantwortung o<strong>der</strong> Haftung des Bundes für etwaige Folgeschäden, <strong>der</strong>en Ursache<br />

auf den Betrieb <strong>der</strong> projektierten Lösungsvariante <strong>zur</strong>ückzuführen ist.<br />

Die Prüforganisation prüft den Umsetzungsplan auf Grundlage <strong>der</strong> WSV Kennzeichnungsrichtlinie<br />

/58/, dieser <strong>Rahmenvorgaben</strong> und <strong>der</strong> Kennzeichnungskonzepte. Ziel <strong>der</strong> Prüfung ist <strong>der</strong> Nachweis,<br />

dass die Vorgaben und eventuell weitere <strong>zur</strong> Erfüllung notwendige Maßnahmen korrekt umgesetzt<br />

sind. Die Prüforganisation passt den dazu notwendigen Prüfumfang im Einzelfall <strong>der</strong> gewählten Lösung<br />

an. Die notwendigen Anpassungen sind im Prüfformular (K-P-U) aufzuführen und zu begründen.<br />

Glie<strong>der</strong>ung des Umsetzungsplanes<br />

Die Umsetzungspläne des Genehmigungsinhabers müssen <strong>der</strong> nachfolgenden Struktur folgen:<br />

1) Dokumentkontrollblatt,<br />

2) Projektbeschreibung,<br />

3) Anfor<strong>der</strong>ungen,<br />

4) Systembeschreibungen,<br />

5) Realisierungsphase,<br />

6) Normalbetrieb,<br />

7) Anhänge.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

20


Umsetzungsplan<br />

4.1 Umsetzungsplan für den Normalbetrieb<br />

Der hier beschriebene Umsetzungsplan bezieht sich ausschließlich auf den Normalbetrieb <strong>der</strong> Kennzeichnung<br />

von Offshore-Hochbauten. Die Anfor<strong>der</strong>ungen des Umsetzungsplanes für die Baustellenkennzeichnung<br />

werden nicht beschrieben. Diese sind von <strong>der</strong> Prüforganisation festzulegen. Der Umsetzungsplan<br />

für die Baustellenkennzeichnung wird nur auf Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> WSV einer Prüfung durch<br />

eine Prüforganisation unterzogen.<br />

In den Umsetzungsplan sind Verfügbarkeitsnachweise mit aufzunehmen. Darin ist auch die Instandhaltung<br />

zu berücksichtigen. Die Prüf- und Testvorgaben für die Realisierungsphase und den Normalbetrieb<br />

sind Bestandteile des Umsetzungsplans und werden zusammen mit dem jeweiligen Umsetzungsplan<br />

von <strong>der</strong> Prüforganisation geprüft.<br />

Der Umsetzungsplan beinhaltet bereits die Test- und Prüfpläne für die Realisierungsphase und den<br />

Normalbetrieb und muss vom Genehmigungsinhaber erstellt werden. Die Prüfung des Umsetzungsplanes<br />

erfolgt durch eine Prüforganisation. Des Weiteren muss ein Datenschutz- und Informationssicherheitskonzept<br />

gemäß Kapitel 8 erstellt und dem Umsetzungsplan beigefügt werden.<br />

4.1.1 Dokumentkontrollblatt<br />

Das Dokumentkontrollblatt ist übersichtlich zu gestalten und hat die nachfolgenden Informationen zu<br />

enthalten:<br />

• Genehmigungsinhaber (juristisch verantwortlich; Kontaktinformationen)<br />

(Bemerkung: für die Erfüllung <strong>der</strong> verkehrstechnischen Genehmigungsauflagen verantwortliche<br />

Stelle),<br />

• Projektzuständiger für Umsetzungsplan (operativ zuständig; Kontaktinformationen)<br />

(Bemerkung: die Person, die für die Genehmigungsbehörde, WSV und Prüforganisation, Ansprechpartner<br />

für Inhalte des Umsetzungsplanes ist),<br />

• 24/7 Ansprechpartner für Realisierung und Betrieb (operativ zuständig; Kontaktinformation),<br />

• Eindeutige Bezeichnung des Projektes,<br />

• Zusammenfassung,<br />

• Version des Umsetzungsplanes,<br />

• Verweis auf zugrundeliegende Version <strong>der</strong> Rahmenvorgabe,<br />

• Verweis auf zugrundeliegendes Kennzeichnungskonzept,<br />

• Vom Genehmigungsinhaber beauftragte Prüforganisation (Kontaktinformationen),<br />

• Prüfstatus Umsetzungsplan (Verweis auf Prüfprotokoll),<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

21


Umsetzungsplan<br />

• Informationen über vorangehende Umsetzungspläne.<br />

4.1.2 Projektbeschreibung<br />

Die Projektbeschreibung enthält die nachfolgenden Punkte:<br />

• Beschreibung des konkreten Projektes mit dem Fokus auf die Kennzeichnung,<br />

• Standortbeschreibung inklusive graphischer Darstellung,<br />

• Umgebungsbeschreibung inklusive angrenzen<strong>der</strong> Offshore-Projekte,<br />

• Zusammenfassung des von <strong>der</strong> WSV zugestimmten Kennzeichnungskonzeptes.<br />

4.1.3 Anfor<strong>der</strong>ungslage<br />

• Technische Anfor<strong>der</strong>ungen und Leistungsanfor<strong>der</strong>ungen aller Systeme resultieren aus<br />

o dem von <strong>der</strong> WSV zugestimmten Kennzeichnungskonzept,<br />

o einzelfallbezogenen weiteren Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> WSV<br />

o und diesen <strong>Rahmenvorgaben</strong>.<br />

Diese müssen in diesem Abschnitt „Anfor<strong>der</strong>ungslage“ dargestellt werden.<br />

Der Umsetzungsplan berücksichtigt folgende Kennzeichnungssysteme:<br />

• Tagkennzeichnung<br />

o Nahbereich (Beschriftung <strong>zur</strong> Orientierung),<br />

o Hin<strong>der</strong>niskennzeichnung (gelber Anstrich),<br />

• Nachtkennzeichnung<br />

o Nahbereich (hintergrundbeleuchtete o<strong>der</strong> angestrahlte Tafeln),<br />

o 5 Seemeilenfeuer inkl. Harmonisierung / Synchronisation,<br />

• Funktechnische Kennzeichnung (AIS AtoN).<br />

4.1.4 Systembeschreibungen<br />

Die technischen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Kennzeichnungssysteme werden in Kapitel 5 näher spezifiziert.<br />

Die Systembeschreibungen müssen diese Anfor<strong>der</strong>ungen wi<strong>der</strong>spiegeln.<br />

Die Systembeschreibung aller zu installierenden Systeme beinhaltet mindestens:<br />

• Aufbau <strong>der</strong> Systeme (Umfang, inkl. funktionalem und logischem Aufbau),<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

22


Umsetzungsplan<br />

• Erfor<strong>der</strong>liche hochverfügbare Infrastruktur, inklusive <strong>der</strong>en Umsetzung,<br />

• Zeichnung mit Darstellung des Einbauorts aller Komponenten,<br />

• Verwendete Komponenten (inkl. Hersteller, Typ, Zulassungen,..),<br />

• Darlegung <strong>der</strong> jeweiligen seewärtigen Randbedingungen (u. a. Versorgungs- und Umgebungsbedingungen),<br />

• Konzepte <strong>zur</strong> Datenübertragung,<br />

• Für alle Systeme: Nachweis <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten Verfügbarkeiten gemäß Kapitel<br />

(4). Wenn nicht an<strong>der</strong>weitig von <strong>der</strong> WSV spezifiziert, sind die in <strong>der</strong> Kennzeichnungsrichtlinie<br />

/58/ und in diesen <strong>Rahmenvorgaben</strong> gemachten Anfor<strong>der</strong>ungen an die Verfügbarkeit<br />

nachzuweisen,<br />

• Datensicherheits- und Informationssicherheitskonzept für die Kennzeichnung (Kapitel 8).<br />

4.1.5 Realisierungsphase<br />

• Zeitlicher Ablauf (Eckdaten) <strong>der</strong> Installation und Inbetriebnahme <strong>der</strong> Systeme und <strong>der</strong> Installationen<br />

des Offshore-Hochbaus,<br />

• Vorgesehene Prüfungen und Tests <strong>der</strong> Realisierungsphase inkl. des zeitlichen Ablaufplans.<br />

4.1.6 Normalbetrieb<br />

• Inspektions- und Wartungskonzept (inklusive notwendiger planmäßiger Abschaltungen von<br />

Kennzeichnungssystemen, infolge von Arbeiten auch an an<strong>der</strong>en Anlagenabschnitten),<br />

• Prüf- und Testabläufe für den Normalbetrieb inklusive Zeitplan mit notwendigen Prüf- und<br />

Testintervallen,<br />

• Monitoring-Konzept und Meldewege von Ausfällen.<br />

• Geplante Statistik gemäß Kapitel 7.3.8<br />

4.1.7 Anhänge<br />

• Kopie des zugestimmten Kennzeichnungskonzeptes,<br />

• Zusammenfassung <strong>der</strong> erfolgten Prüfungen (Prüfstatus des Umsetzungsplanes),<br />

• Kopien <strong>der</strong> Frequenzzuteilungsurkunden,<br />

• Kopie des Antrags <strong>zur</strong> Erteilung einer Frequenzzuteilung,<br />

• Prüf- und Testpläne für Realisierungsphase (Zeiten, ggf. Werksabnahmen etc.),<br />

• Installations- und Inbetriebnahmeprozeduren (Eckdaten),<br />

• Zeitlicher Ablaufplan Umsetzungsprozess (inkl. Prüfungen und Tests),<br />

• Prüfpläne für wie<strong>der</strong>kehrende Prüfungen – Normalbetrieb (Art und Zeiten <strong>der</strong> Prüfung),<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

23


Umsetzungsplan<br />

• Inspektions- und Wartungsplan,<br />

• Datenschutz- und Informationsschutzkonzept (Kapitel 8),<br />

• Technische Unterlagen <strong>der</strong> Systeme.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

24


Technische Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

5 Technische Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

Die Kennzeichnung <strong>der</strong> Offshore-Hochbauten als Schifffahrtshin<strong>der</strong>nis in Offshore-Windparks umfasst<br />

die Punkte:<br />

• Visuelle Tageskennzeichnung <strong>zur</strong> Identifikation, Orientierung und Hin<strong>der</strong>niskennzeichnung,<br />

• Visuelle Nachtkennzeichnung im Nahbereich und mit 5-Seemeilenfeuer inklusive Harmonisierung<br />

und Synchronisation,<br />

• Funktechnische Kennzeichnung.<br />

5.1 Visuelle Tagkennzeichnung<br />

Die grundlegenden Anfor<strong>der</strong>ungen an die Tageskennzeichnung <strong>der</strong> Offshore-Hochbauten sind in /58/<br />

beschrieben und werden projektspezifisch im WSV-zugestimmten Kennzeichnungskonzept verbindlich<br />

festgelegt.<br />

5.1.1 Ziele / Allgemeines / Einleitung<br />

Alle Offshore-Hochbauten sind mit einer Tageskennzeichnung zu versehen, sofern sie nicht im Einzelfall<br />

davon ausgenommen werden. Um die Erkennbarkeit <strong>der</strong> Tagkennzeichnung zu gewährleisten,<br />

müssen die verwendeten Farbkennzeichnungen dauerhaft an <strong>der</strong> Struktur angeordnet werden, erhalten<br />

bleiben und ihre Farberscheinung innerhalb festgelegter Spezifikationsgrenzen liegen. Daher sind<br />

im Rahmen <strong>der</strong> vorgesehenen Projektphasen entsprechende Spezifikationen zu erstellen und Nachweise<br />

für die Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Beschichtung beizubringen.<br />

5.1.2 Grundlegende Hinweise<br />

Die Tageskennzeichnung von Offshore-Hochbauten erfolgt grundsätzlich durch einen in /58/ beschriebenen<br />

gelben Anstrich jedes einzelnen Bauwerks sowie durch eine schwarze Beschriftung. Innerhalb<br />

des zu kennzeichnenden Bereiches sind <strong>der</strong> Mast/Turmschaft sowie alle Anlagenteile, wie z. B. Leitern,<br />

Plattformen, Kräne, etc. gelb anzustreichen. Werden Offshore-Hochbauten geplant, die nicht in<br />

Einstän<strong>der</strong>-Bauweise ausgeführt sind, muss die visuelle Tagkennzeichnung, beson<strong>der</strong>s die geometrische<br />

Anordnung <strong>der</strong> Einzelelemente, individuell mit <strong>der</strong> WSV abgestimmt werden.<br />

Der farbgebende Anstrich kann grundsätzlich Teil des Korrosionsschutzsystems sein o<strong>der</strong> separat angebracht<br />

werden. Ist er nicht Teil des Korrosionsschutzsystems, muss er zu diesem kompatibel sein<br />

und darf er dessen Wirksamkeit nicht beeinflussen.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

25


Technische Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

5.1.3 Leistungsspektrum System (feste und variable Kenngrößen)<br />

Die Tageskennzeichnung <strong>der</strong> Offshore-Hochbauten ist in /58/ beschrieben, dort insbeson<strong>der</strong>e in Abschnitt<br />

4.3.1 und Abschnitt 10 (Spezifikationsblatt 10).<br />

Die visuelle Tagkennzeichnung muss unter den typischen Umgebungsbedingungen beständig sein<br />

und ihre Erscheinung im Rahmen <strong>der</strong> Nutzungsdauer innerhalb <strong>der</strong> Spezifikation für den Gebrauchtzustand<br />

(Spezifikationsblatt 5 in /58/) einhalten.<br />

5.1.4 Infrastruktur<br />

Es wird keine Anlageninfrastruktur benötigt. Die Zugänglichkeit im Rahmen regelmäßiger Inspektionen<br />

und Prüfungen ist sicherzustellen.<br />

5.1.5 Verfügbarkeit<br />

Grundsätzlich ist die visuelle Tagkennzeichnung an Offshore-Hochbauten so auszulegen, dass jedes<br />

Bauwerk bis zum Rückbau entsprechend <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen im zugestimmten Kennzeichnungskonzept<br />

permanent gekennzeichnet ist. Dabei kann die Auslegung auf die gesamte Lebensdauer des<br />

Bauwerks erfolgen o<strong>der</strong> eine planmäßige periodische Erneuerung vorsehen.<br />

5.1.6 Prüfhinweise<br />

Kennzeichnungskonzept<br />

In <strong>der</strong> Planungsphase des Kennzeichnungskonzeptes ist <strong>der</strong> WSV die geplante visuelle Tagkennzeichnung<br />

als Bestandteil des Kennzeichnungskonzeptes vorzustellen. Dabei ist beson<strong>der</strong>s die geometrische<br />

Anordnung <strong>der</strong> Einzelelemente unter Berücksichtigung <strong>der</strong> visuellen Tagkennzeichnung <strong>der</strong><br />

Offshore-Hochbauten bekannt zu geben.<br />

Umsetzungsplan / Planungsphase<br />

Zur Prüfung durch die Prüforganisation ist die geplante Ausführung <strong>der</strong> visuellen Tagkennzeichnung,<br />

einschließlich ihrer Einzelelemente, in die Beschichtungsspezifikation des Offshore-Hochbaus einzubeziehen.<br />

Die verwendeten Produkte, <strong>der</strong> Beschichtungsaufbau und die angestrebten Filmdicken sind<br />

darzustellen. Den Prüfunterlagen sind aussagefähige Produktdatenblätter einschließlich <strong>der</strong> Verarbeitungshinweise<br />

des Beschichtungsherstellers beizufügen. Die geplante Nutzungsdauer <strong>der</strong> visuellen<br />

Tagbeschichtung und geeignete Wartungs- bzw. Ausbesserungsprozeduren sind durch den Genehmigungsinhaber<br />

in <strong>der</strong> Beschichtungsspezifikation festzulegen.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

26


Technische Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

Die Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> geplanten Beschichtung im Hinblick auf die Witterungsbeständigkeit ist anhand<br />

von Prüfberichten neutraler Prüfstellen nachzuweisen. Der Nachweis kann durch Ergebnisse von<br />

natürlichen Bewitterungsversuchen o<strong>der</strong> anhand von Laborversuchen aus künstlicher Bewitterung<br />

nach EN 11507 /24/ erbracht werden.<br />

Grundsätzlich unterliegen alle Offshore-Hochbauten 1. <strong>der</strong> Inspektion auf Beschädigung und 2. <strong>der</strong><br />

Prüfung auf Einhaltung des in Spezifikationsblatt 5 zu /58/ definierten Gebrauchtzustandes nach dem<br />

vom Genehmigungsinhaber zu erstellenden Inspektions- und Prüfplan. Sofern Offshore-Hochbauten in<br />

einer geschlossenen Formation aufgebaut werden, erfolgt die regelmäßige Prüfung auf Einhaltung des<br />

Gebrauchtzustandes an ausgewählten Offshore-Hochbauten <strong>der</strong> Formation. Dabei sind mindestens<br />

10 % gleichartig beschichteter Offshore-Hochbauten einer geschlossenen Formation, jedoch nicht weniger<br />

als vier, für die Prüfung vorzusehen. Die Offshore-Hochbauten, die die äußerste Ausdehnung <strong>der</strong><br />

Hüllkurve <strong>der</strong> Formation bezeichnen sowie je Annährungsrichtung ein Bauwerk auf <strong>der</strong> Hüllkurve zwischen<br />

den äußersten Ausdehnungen <strong>der</strong> Formation sind dabei zu berücksichtigen. Sofern die Formation<br />

weniger als fünf Offshore-Hochbauten umfasst, erfolgt die Prüfung an jedem einzelnen Bauwerk.<br />

Den Prüfunterlagen ist zudem ein Prüf- und Inspektionsplan für die regelmäßige Prüfung des Zustandes<br />

<strong>der</strong> visuellen Tagkennzeichnung beizufügen. Darin sind Intervalle für die regelmäßige Prüfung des<br />

Zustandes, die <strong>zur</strong> regelmäßigen Prüfung ausgewählten Offshore-Hochbauten und die Lage <strong>der</strong> Prüfflächen<br />

festzulegen. Die Prüfflächen sind so anzuordnen, dass die gesamte Fläche <strong>der</strong> visuellen Tagkennzeichnung<br />

repräsentiert wird. In <strong>der</strong> Regel sind die Prüfflächen so anzuordnen, dass jeweils vier<br />

Prüfflächen auf dem Umfang in einer Höhe von 5 m oberhalb <strong>der</strong> unteren Begrenzung <strong>der</strong> visuellen<br />

Tagkennzeichnung, <strong>der</strong>en Mitte und 1 m unterhalb <strong>der</strong> <strong>der</strong>en oberen Begrenzung berücksichtigt werden.<br />

Für die Beschriftung ist jeweils eine geson<strong>der</strong>te Prüffläche festzulegen.<br />

Die Prüfungen <strong>der</strong> Tagkennzeichnung in <strong>der</strong> Planungsphase werden mit dem Formular K-P-T dokumentiert<br />

(Anhang A).<br />

Realisierungsphase<br />

In <strong>der</strong> Realisierungsphase ist <strong>der</strong> Ist-Zustand <strong>der</strong> visuellen Tagkennzeichnung für alle Offshore-<br />

Hochbauten aufzuzeichnen. Dazu ist <strong>der</strong> Neuzustand unmittelbar nach Auftragen <strong>der</strong> Beschichtung für<br />

den gelben Anstrich und die schwarze Beschriftung zu ermitteln und zu dokumentieren. Bei den Offshore-Hochbauten,<br />

die <strong>zur</strong> regelmäßigen Prüfung ausgewählt worden sind, ist <strong>der</strong> Ist-Zustand für die<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

27


Technische Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

festgelegten Prüfflächen detailliert zu dokumentieren und dem Prüf- und Inspektionsplan beizugeben.<br />

Die Dokumentation des Neuzustandes erfolgt in einem Prüfbericht gemäß Anhang A.<br />

Schäden an <strong>der</strong> visuellen Tagkennzeichnung während <strong>der</strong> Realisierungsphase sind gemäß den genehmigten<br />

Ausbesserungsprozeduren <strong>der</strong> Beschichtungsspezifikation auszuführen. Der Umfang <strong>der</strong><br />

durchgeführten Ausbesserungen ist zu dokumentieren und dem Prüf- und Inspektionsplan beizugeben.<br />

Die Prüfungen <strong>der</strong> Tagkennzeichnung in <strong>der</strong> Realisierungsphase werden mit dem Formular K-R-T dokumentiert<br />

(Anhang A).<br />

Normalbetrieb<br />

Im Normalbetrieb ist die visuelle Tagkennzeichnung auf Beschädigungen zu inspizieren (alle Anlagen;<br />

gelber Anstrich und schwarze Beschriftung) und auf Einhaltung des in Spezifikationsblatt 5 zu /58/ definierten<br />

Gebrauchtzustandes regelmäßig zu prüfen (Anlagen lt. Inspektions- und Prüfplan). Generell<br />

ist die Inspektion auf Beschädigungen jährlich durchzuführen. Die regelmäßige Prüfung auf Einhaltung<br />

des in Spezifikationsblatt 5 zu /58/ definierten Gebrauchtzustandes ist alle 2 Jahre vorzusehen. Abweichend<br />

dazu können im Einzelfall kürzere Inspektions- und Prüffristen festgelegt werden, wenn die Nutzungsdauer<br />

<strong>der</strong> Farbkennzeichnung in <strong>der</strong> Beschichtungsspezifikation für kürzere Nutzungsdauern<br />

vorgesehen ist. Die Dokumentation des Zustandes erfolgt in dem Formular K-N-T gemäß Anhang A<br />

und ist dem Prüf- und Inspektionsplan beizugeben.<br />

Beschädigte Tagkennzeichnungen sind nach den genehmigten Ausbesserungsprozeduren instand zu<br />

setzen.<br />

Sofern die Grenzwerte des Gebrauchszustandes an mehr als 20 % <strong>der</strong> durch die ausgewählten Messflächen<br />

repräsentierten Gesamtfläche <strong>der</strong> visuellen Tagkennzeichnung nicht mehr eingehalten werden,<br />

ist die Kennzeichnung an dem betreffenden Offshore-Hochbau zu erneuern. Für in geschlossener<br />

Formation errichtete Offshore-Hochbauten sind zusätzlich jeweils 2 benachbarte Bauwerke einer Prüfung<br />

nach dem vom Genehmigungsinhaber zu erstellenden Inspektions- und Prüfplan zu unterziehen.<br />

Werden hierbei die Grenzwerte des Gebrauchtzustandes an mehr als 20% <strong>der</strong> durch die ausgewählten<br />

Messflächen repräsentierten Gesamtfläche <strong>der</strong> visuellen Tagkennzeichnung nicht eingehalten, ist<br />

die Erneuerung <strong>der</strong> visuellen Tagkennzeichnung an allen Offshore-Hochbauten <strong>der</strong> geschlossenen<br />

Formation vorzusehen. Alternativ kann für jedes mit <strong>der</strong> visuellen Tagkennzeichnung versehene Bauwerk<br />

<strong>der</strong> individuelle Nachweis geführt werden, dass die dort angebrachte Tagkennzeichnung noch<br />

den Anfor<strong>der</strong>ungen an den Gebrauchtzustand erfüllt.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

28


Technische Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

Am Ende <strong>der</strong> geplanten Nutzungsdauer <strong>der</strong> Beschichtung ist die visuelle Tagkennzeichnung zu erneuern.<br />

Von <strong>der</strong> Erneuerung <strong>der</strong> Farbkennzeichnung kann abgesehen werden, sofern die Grenzwerte des<br />

Gebrauchszustandes für den betrachteten Offshore-Hochbau eingehalten werden. In jedem Fall ist<br />

das Inspektions- und Prüfintervall auf ein Jahr zu verkürzen.<br />

Die wie<strong>der</strong>kehrenden Prüfungen <strong>der</strong> Tagkennzeichnung im Normalbetrieb werden mit dem Formular<br />

K-N-T dokumentiert (Anhang A).<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

29


Technische Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

5.2 Nachtkennzeichnung als Schifffahrtshin<strong>der</strong>nis<br />

Die Nachtkennzeichnung <strong>der</strong> Offshore-Hochbauten ist in <strong>der</strong> Kennzeichnungsrichtlinie /58/ beschrieben.<br />

Sie besteht aus einer Befeuerung aller peripheren Offshore-Hochbauten mit gelben 5-<br />

Seemeilenfeuern und einer Nahbereichskennzeichnung jedes einzelnen Offshore-Hochbaus.<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an die Luftfahrthin<strong>der</strong>niskennzeichnung werden hier insoweit betrachtet, als dass sie<br />

die Nachtkennzeichnung als Schifffahrtshin<strong>der</strong>nis nicht beeinträchtigen dürfen und mit dieser zu harmonisieren<br />

sind.<br />

5.2.1 Grundlegende Hinweise<br />

Die gelben 5-Seemeilenfeuer müssen die Anfor<strong>der</strong>ungen gemäß /51/ und /58/ erfüllen, die Nahbereichskennzeichnung<br />

/58/.<br />

Die Befeuerung ist unter den in /58/ Abschnitt 4.3.2 Paragraph 2 und 3 genannten Bedingungen einzuschalten.<br />

Die Nahbereichskennzeichnung muss entwe<strong>der</strong> über Anstrahlung (möglichst von unten mit weißem<br />

Licht) <strong>der</strong> Tageskennzeichnung o<strong>der</strong> hinterleuchtete Tafelzeichen erfolgen.<br />

Bei Verwendung <strong>der</strong> inversen Kennzeichnung (Tafelzeichen) ist gelbe Schriftfarbe als Festfeuer zu<br />

verwenden. Unnötige Lichtemissionen sind zu vermeiden.<br />

Die Nachtkennzeichnung ist für die nachfolgenden Betriebsbedingungen auszulegen:<br />

• Umgebungstemperaturbereich: -25°C – +45°C,<br />

• Schutzart: mindestens IP66 gemäß DIN EN 60529 /11/,<br />

• Korrosionsfest bei Einsatz unter Seeklimabedingungen,<br />

• Betriebsdauer <strong>der</strong> Lichtmodule: gemäß dem aktuellen Stand <strong>der</strong> Technik, [jedoch nicht weniger<br />

als 5000 h].<br />

Der prophylaktische Austausch gemäß <strong>der</strong> mittleren Lebensdauer <strong>der</strong> Komponenten/Systeme kann im<br />

Wartungsplan berücksichtigt werden.<br />

Zur Einhaltung <strong>der</strong> elektromagnetischen Verträglichkeit für die visuelle Nachtkennzeichnung sind folgende<br />

harmonisierte Normen anzuwenden:<br />

• DIN EN 50293 / VDE 0832-200 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) - Straßenverkehrs-Signalanlagen<br />

– Produktnorm /10/,<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

30


Technische Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

• DIN EN 61000-6-2 / VDE 0839-6-2 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) - Teil 6-2:<br />

Fachgrundnormen- Störfestigkeit für den Industriebereiche /14/,<br />

• DIN EN 61000-6-3 / VDE 0839-6-3 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) - Teil 6-3:<br />

Fachgrundnormen - Störaussendung für Wohnbereich, Geschäfts- und Gewerbebereiche<br />

sowie Kleinbetriebe /15/,<br />

• DIN EN 61547 / VDE 0875 -15-2 Einrichtungen für allgemeine Beleuchtungszwecke - EMV<br />

– Störfestigkeitsanfor<strong>der</strong>ungen /19/,<br />

• Alternativ kann ein Nachweis <strong>der</strong> elektromagnetischen Verträglichkeit nach DIN EN 60945<br />

anerkannt werden /13/.<br />

Zur Beurteilung <strong>der</strong> Störaussendung ist aus den Normen <strong>der</strong> jeweils kleinste Feldstärkewert zugrunde<br />

zu legen und <strong>zur</strong> Beurteilung <strong>der</strong> Störfestigkeit ist <strong>der</strong> jeweils größte Prüfpegel aus den Normen heran<br />

zu ziehen (kann auch über eine Baumusterprüfung erfolgen). Die Einhaltung <strong>der</strong> Grenzwerte ist in einem<br />

Nachweis zu dokumentieren. Die EG-Konformität ist förmlich zu erklären.<br />

5.2.2 Leistungsspektrum System und systemspezifische Vorgaben für den Umsetzungsplan<br />

• Die Nachtkennzeichnung muss die Anfor<strong>der</strong>ungen gemäß /51/ und /58/ Abschnitt 4.3.2 sowie<br />

des Kennzeichnungskonzeptes erfüllen.<br />

• Das durch die WSV zugestimmte Kennzeichnungskonzept ist eine weitere Basis für das zu<br />

erfüllende Leistungsspektrum neben <strong>der</strong> Richtlinie /58/.<br />

• Alle Systeme <strong>zur</strong> Nachtkennzeichnung sind mit einer Ausfallüberwachung zu versehen. Die<br />

Informationsflüsse über einen Ausfall müssen gemäß Abschnitt 5.2.3 erfolgen.<br />

• Die Systeme <strong>zur</strong> Nachtkennzeichnung können redundant ausgelegt werden, es kann eine automatische<br />

Umschaltung im Fehlerfall erfolgen. Systementscheidungen müssen anhand von<br />

Kapitel 7 geprüft werden.<br />

• Es ist sicherzustellen, dass bei redundanten Systemen nur eine Anlage / Leuchte aktiv ist.<br />

Die Luftfahrthin<strong>der</strong>niskennzeichnung darf die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs nicht beeinträchtigen,<br />

die diesbezüglichen Maßgaben in /58/ Abschnitt 4.4 sind mit den folgenden Zielen zu<br />

berücksichtigen:<br />

• Blendwirkungen im Bereich <strong>der</strong> Schifffahrt sowie Spiegelwirkungen auf <strong>der</strong> Wasseroberfläche<br />

sind zu vermeiden bzw. zu minimieren.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

31


Technische Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

• Eine Steigerung <strong>der</strong> Hintergrundhelligkeit ist zu vermeiden bzw. zu minimieren.<br />

• Die Erkennbarkeit und Nutzbarkeit von Schifffahrtszeichen ist zu gewährleisten. Die Gefahr<br />

<strong>der</strong> Verwechslung von Schifffahrtszeichen mit <strong>der</strong> Luftfahrtkennzeichnung ist zu minimieren.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e müssen Feuer <strong>der</strong> Luftfahrthin<strong>der</strong>niskennzeichnung den Anfor<strong>der</strong>ungen des „Feuer W,<br />

rot ES“ in /58/ Spezifikationsblatt 3 entsprechen und mit den 5-Seemeilenfeuern gemäß /58/ Spezifikationsblatt<br />

4 harmonisiert und synchronisiert werden. Zu berücksichtigen sind die betroffenen Sichtweitenmessgeräte<br />

und die Einrichtungen <strong>zur</strong> Steuerung <strong>der</strong> sichtweitenabhängigen Lichtstärkereduzierung,<br />

sowie die Einrichtungen <strong>zur</strong> Steuerung <strong>der</strong> Synchronisation und Harmonisierung <strong>der</strong> Kennzeichnung.<br />

5.2.3 Datenübertragung / Information <strong>der</strong> Verwaltung<br />

Die WSV ist bei Ausfall <strong>der</strong> Nacht- und Nahbereichskennzeichnung zu informieren.<br />

Die Information über einen Ausfall hat an die Ansprechstelle <strong>der</strong> WSV gemäß „Kennzeichnungskonzept“<br />

zu erfolgen. Das Kapitel 8 insbeson<strong>der</strong>e Abschnitt 8.3.1 ist zu beachten.<br />

Tabelle A- 1: Datenflüsse für 5-Seemeilenfeuer<br />

Datenkategorie<br />

Nutzdaten<br />

Operative<br />

Steuerdaten<br />

Technische<br />

ÜberwachungsundSteuerdaten<br />

Datentyp bzw. Inhalt<br />

An- und Ausschalten<br />

<strong>der</strong> Nachtkenn-<br />

zeichnung <br />

Übertragung<br />

/ min.<br />

Daten<br />

Datenquelle<br />

BZ OHB<br />

Datensenke<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

Bemerkungen<br />

/ Datenschutz<br />

Synchronisierung OHB/BZ OHB Auch bei Nichtverfügbarkeit<br />

von GPS<br />

ist die Synchronisation<br />

für mindestens<br />

2h zu gewährleisten<br />

(max. 40 ms Latenzzeit)<br />

Informationen über<br />

Status <strong>der</strong> Nachtkennzeichnung<br />

OHB BZ<br />

OHB: Offshore-Hochbau, BZ: Betriebszentrale des Genehmigungsinhabers<br />

32


Technische Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

Tabelle A- 2: Datenflüsse für nächtliche Nahbereichskennzeichnung<br />

Datenkategorie Datentyp<br />

bzw. Inhalt<br />

Nutzdaten<br />

Operative Steuerdaten<br />

Technische<br />

Überwachungs-<br />

und Steuerdaten<br />

An- und Ausschalten<br />

<strong>der</strong><br />

Nahbereichskennzeichnung<br />

Informationen<br />

über Status<br />

<strong>der</strong> Nahbereichskennzeichnung <br />

Übertragung<br />

/ min.<br />

Daten<br />

Datenquelle Datensenke Bemerkungen /<br />

Datenschutz<br />

BZ OHB Kann im Rahmen<br />

<strong>der</strong> synchronisierten<br />

An- und Abschaltung<br />

<strong>der</strong> Nachtkennzeichnungen<br />

<strong>der</strong> WEA mit erfolgen<br />

OHB BZ<br />

OHB: Offshore-Hochbau, BZ: Betriebszentrale des Genehmigungsinhabers<br />

5.2.4 Infrastruktur<br />

Alle 5-Seemeilenfeuer und die nächtlichen Nahbereichskennzeichnungen sind durch eine dezentrale<br />

Stromversorgung auf den Offshore-Hochbauten mit einer Akkupufferung für einen ununterbrochenen<br />

Betrieb mit 96 h Akkulaufzeit zu versorgen.<br />

Die Montage <strong>der</strong> Nachtkennzeichnungen hat so zu erfolgen, dass<br />

• Halterungen so ausgeführt werden, dass die lichttechnischen Anfor<strong>der</strong>ungen dauerhaft erfüllt<br />

werden,<br />

• Materialkombinationen verwendet werde, die nicht zu einer elektrochemischen Korrosion führen.<br />

5.2.5 Verfügbarkeit<br />

Die Verfügbarkeit <strong>der</strong> Nachtkennzeichnung muss A5sm [%] bzw. ANah [%] über einen Betrachtungszeit-<br />

raum von drei Jahren entsprechen. Die Nennwerte <strong>der</strong> Verfügbarkeit (A5sm [%] bzw. ANah [%]) müssen<br />

grundsätzlich den Vorgaben <strong>der</strong> WSV-Richtlinie /58/ entsprechen und sind im Einzelfall dem Kennzeichnungskonzept<br />

zu entnehmen und gemäß den Vorgaben in Kapitel 7 nachzuweisen. Im Kennzeichnungskonzept<br />

kann auch ein an<strong>der</strong>er Betrachtungszeitraum festgelegt werden.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

33


Technische Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

Durch die Erfassung von Ausfallstatistiken ist die Verfügbarkeit jährlich nachzuweisen. Als Basis für<br />

den Nachweis wird <strong>der</strong> gleitende Mittelwert über den oben genannten Betrachtungszeitraum herangezogen.<br />

In <strong>der</strong> Verfügbarkeitsbetrachtung wird jede Leuchte separat betrachtet. Die Leuchte gilt als ausgefallen,<br />

wenn sie das erfor<strong>der</strong>liche Leistungsspektrum nicht erfüllen kann.<br />

5.2.6 Prüfhinweise<br />

Die Laternen <strong>zur</strong> visuellen Nachtkennzeichnung müssen im Rahmen einer Baumusterprüfung durch<br />

die Fachstelle <strong>der</strong> WSV für Verkehrstechniken (FVT) zugelassen werden. Dies gilt sowohl für die 5-<br />

Seemeilenfeuer als auch die Nahbereichskennzeichnung.<br />

Es ist durch entsprechende Prüf- bzw. Testprotokolle in <strong>der</strong> Realisierungsphase sowie während des<br />

Normalbetriebes die Einhaltung <strong>der</strong> technischen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Abschnitte 5.2.2 bis 5.2.5 nachzuweisen.<br />

Durch den Genehmigungsinhaber ist im Rahmen von Tests nachzuweisen, dass die technischen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

gemäß /58/, Abschnitt 4.3.2 erfüllt werden.<br />

Siehe dazu die Formblätter K-P-N, K-R-N und K-N-N, die im Rahmen <strong>der</strong> Prüfung durch die Prüforganisation<br />

auszufüllen sind.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Prüfungen sind auch folgende Punkte abzuprüfen:<br />

• Korrosion / optische Zustandsprüfung,<br />

• Synchronisation,<br />

• Tragweite,<br />

• Ausfallüberwachung.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

34


Technische Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

5.3 Funktechnische Kennzeichnung (AIS AtoN)<br />

Die funktionalen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> funktechnischen Kennzeichnung (AIS AtoN) sind in /58/ sowie im<br />

von <strong>der</strong> WSV zugestimmten Kennzeichnungskonzept beschrieben. Eine technische Beschreibung folgt<br />

in diesem Dokument und ist im Umsetzungsplan zu konkretisieren.<br />

5.3.1 Ziele / Allgemeines / Einleitung<br />

Je<strong>der</strong> Genehmigungsinhaber ist grundsätzlich verpflichtet, den Offshore-Hochbau mit AIS-<br />

Schifffahrtszeichengeräten (AIS AtoN) vom Windpark aus zu kennzeichnen. Eine Kennzeichnung des<br />

Windparks von an<strong>der</strong>en Standorten außerhalb des Windparks ist nicht zulässig.<br />

Die Art <strong>der</strong> AIS Kennzeichnung ist vor Baubeginn individuell für jedes Offshore-Hochbauprojekt gemäß<br />

des „Kennzeichnungskonzeptes“ auszuführen.<br />

Eine AIS-Funkanlage darf nur in Betrieb genommen werden, wenn zuvor eine Frequenzzuteilung <strong>der</strong><br />

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn /60/ kurz Bundesnetzagentur<br />

ausgestellt und die Frequenzzuteilungsurkunde in Kopie bei <strong>der</strong> WSV vorliegt.<br />

5.3.2 Grundlegende Hinweise<br />

Zur funktechnischen Kennzeichnung von Windparks ist grundsätzlich <strong>der</strong> AIS-Gerätetyp 3 gemäß IALA<br />

- Richtlinie A – 126 /36/ (Type 3 AIS AtoN Station) einzusetzen. Es ist die DIN EN 62320-2 /23/ zu berücksichtigen.<br />

5.3.3 Leistungsspektrum System (feste und variable Kenngrößen)<br />

Dieser Abschnitt ersetzt den Abschnitt Funktechnische Kennzeichnung aus /58/.<br />

Die Kennzeichnung von Offshore-Hochbauten durch AIS-Schifffahrtszeichengeräte ist in <strong>der</strong> IALA Recommendation<br />

A-126 /36/ beschrieben. Die Art <strong>der</strong> AIS-Kennzeichnung ist vor Baubeginn individuell<br />

für jede Offshore-Hochbaute mit <strong>der</strong> WSV abzustimmen.<br />

Die AIS-Schifffahrtszeichengeräte sind mit einer Verfügbarkeit von 99,75 % vorzusehen.<br />

Im Einzelnen ist Folgendes zu beachten:<br />

1. In <strong>der</strong> Richtlinie A-126 /36/ werden die AIS für Schifffahrtszeichengeräte in drei Kategorien eingeteilt.<br />

Zur Kennzeichnung von Offshore-Hochbauten wird grundsätzlich <strong>der</strong> Gerätetyp 3 (Type<br />

3 AIS AtoN Station) eingesetzt. Die eingesetzten AIS-Schifffahrtszeichengeräte müssen dem<br />

Standard IEC 62320-2 “Maritime navigation and radiocommunication equipment and systems -<br />

Automatic identification system (AIS) - Part 2: AIS AtoN Stations - Minimum operational and<br />

performance requirements, methods of testing and required test results" entsprechen /23/. Die<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

35


Technische Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

Eignung <strong>der</strong> verwendeten AIS AtoN Geräte <strong>zur</strong> funktechnischen Kennzeichnung muss im<br />

Rahmen einer Konformitätsbescheinigung auf Basis DIN EN 62320-2/21 ausgestellt und von<br />

einer anerkannten Prüforganisation nachgewiesen werden.<br />

2. Die Reichweite <strong>der</strong> AIS-Schifffahrtszeichengeräte <strong>zur</strong> Kennzeichnung eines Offshore-Hochbaus<br />

darf 20 Seemeilen omnidirektional vom äußeren Rand <strong>der</strong> Sicherheitszone des Windparks gerechnet<br />

nicht unterschreiten. Die Sendeleistung von 1 W ist grundsätzlich nicht zu überschreiten.<br />

3. Zur Kennzeichnung eines Windparks werden die Eckpunkte und bei großen Seitenlängen einige<br />

periphere Anlagen gekennzeichnet (keine Flächenkennzeichnung). Die Kennzeichnung <strong>der</strong><br />

Offshore-Hochbauten ist mit <strong>der</strong> WSV abzustimmen und in das Kennzeichnungskonzept aufzunehmen..<br />

4. Zur Kennzeichnung <strong>der</strong> Offshore-Hochbauten können zum Teil „Synthetic“-AIS-Schifffahrtszeichenmeldungen<br />

genutzt werden. Diese werden durch die AIS Schifffahrtszeichengeräte<br />

an<strong>der</strong>er Offshore-Hochbauten ausgesendet. Für jeden gekennzeichneten Punkt ist eine<br />

MSG 21 notwendig. Die MSG 21 werden seriell ausgestrahlt. Eine projektübergreifende Kennzeichnung<br />

bedarf <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> WSV.<br />

5. Betriebsmode <strong>der</strong> AIS-Schifffahrtszeichengeräte<br />

- Reportingmode <strong>der</strong> AIS-Schifffahrtszeichenmeldung: Mode A nach IALA Recommendation<br />

A-126 /36/.<br />

- Die AIS-Schifffahrtszeichenmeldung (AIS-VDL-Meldung 21) ist mittels RATDMA-<br />

Funkkanalzugriffsverfahren (Random Access Time Division Multiple Access) auszusenden.<br />

Eine zukünftige Umstellung auf das FATDMA-Zugriffsverfahren ist zu ermöglichen.<br />

- Das AIS-Schifffahrtszeichengerät sendet zyklisch alle 3 min die AIS-VDL-Meldung 21 aus.<br />

- Temporär können die Meldeintervalle über den AIS-Dienst <strong>der</strong> WSV (VHF) und über eine<br />

Fernsteuereinheit des Genehmigungsinhabers verkürzt o<strong>der</strong> verlängert werden. Dazu<br />

muss das AIS-Schifffahrtszeichengerät über den AIS-UKW-Funkkanal fernkonfigurierbar<br />

sein.<br />

- Temporär können die AIS-Funkkanäle regional durch das sogenannte Funkkanalmanagement<br />

<strong>der</strong> WSV via AIS-Dienst <strong>der</strong> WSV geän<strong>der</strong>t werden. Die Sende-Empfangskanäle <strong>der</strong><br />

AIS-Schifffahrtszeichengeräte müssen deshalb innerhalb des UKW-Seefunkbandes umschaltbar<br />

und über den AIS-UKW-Funkkanal fernkonfigurierbar sein.<br />

6. Die AIS-Schifffahrtszeichenmeldung (AIS-VDL-Meldung 21) ist wie folgt zu konfigurieren:<br />

- Name des Windparks, <strong>der</strong> aber 20 Zeichen nicht überschreiten darf.<br />

- Positionsangabe = Mittelpunkt des Windgenerators,<br />

- Type of EPFD: vermessen<br />

- Positon accuracy = 1 (high)<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

36


Technische Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

- Abmessung: Radiusangabe (A=B=C=D), Umfang des Offshore-Hochbaus.<br />

- Typ des Schifffahrtszeichens<br />

- AtoN Status: Die AtoN Status Bits sind entsprechend zu setzen<br />

- Off-position Indicator = 0<br />

- Virtual atoN flag = 0<br />

7. Die AIS-Schifffahrtszeichengeräte sind so auszustatten, dass zukünftig die Funktionalität „Relay<br />

von AIS-SART-Meldungen“ ermöglicht werden kann (Geräte-Upgrade).<br />

8. Auf Anweisung <strong>der</strong> WSV muss eine Fernkonfiguration <strong>der</strong> AIS-Geräte auf dem Windpark vom<br />

Festland aus möglich sein.<br />

9. Zusätzliche vom AIS-Schifffahrtszeichengerät ausgesendete AIS-VDL-Meldungen sind restriktiv<br />

zu handhaben und müssen mit <strong>der</strong> WSV abgestimmt werden.<br />

In <strong>der</strong> Planungsphase ist durch den Genehmigungsinhaber eine Funkausbreitungsprognose anzufertigen.<br />

Das prognostizierte Abdeckungsgebiet ist graphisch in einer Karte darzustellen, die einen geografischen<br />

Bezug <strong>zur</strong> Umgebung herstellt (WGS 84) und mindestens das in Rede stehende Offshore-<br />

Bauvorhaben mit darstellt. Die anzunehmende mobile Antennenhöhe muss mit <strong>der</strong> WSV abgestimmt<br />

und im Kennzeichnungskonzept angegeben werden. Als Orts- und Zeitwahrscheinlichkeit sind jeweils<br />

90% anzusetzen. Alle Bereich, die mit mindestens -107 dBm (Bezug: 1 mW an 50 Ω) erreicht werden,<br />

können als versorgt angesehen werden. Diese sind im Plan geeignet darzustellen. Die WSV empfiehlt<br />

Prognosesoftware einzusetzen, <strong>der</strong>en Prognoseergebnisse bereits in <strong>der</strong> Praxis bestätigt wurde.<br />

Die Prüforganisation prüft die fachlich korrekte Durchführung <strong>der</strong> Abdeckungsprognose des Genehmigungsinhabers.<br />

Sofern die Kalkulation falsch ist, gilt das Kennzeichnungskonzept als nicht erfüllt. Der<br />

Genehmigungsinhaber muss die AIS AtoN Aussendungen einem geeigneten Monitoring unterziehen.<br />

Eine Aussendung ausschließlich für das Monitoring ist dabei nicht erlaubt. Das Monitoring ist im Umsetzungsplan<br />

darzustellen und von <strong>der</strong> Prüforganisation zu prüfen.<br />

5.3.4 Datenübertragung / Information an die Verwaltung<br />

Es sind keine Nutzdaten an die WSV zu übertragen, die WSV ist aber bei Ausfall <strong>der</strong> funktechnischen<br />

Kennzeichnung zu informieren.<br />

Die Information über einen Ausfall hat an die Ansprechstelle <strong>der</strong> WSV gemäß „Kennzeichnungskonzept“<br />

zu erfolgen. Das Kapitel 8, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Abschnitt 8.3.1 ist zu beachten.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

37


Technische Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

Tabelle A- 3: Datenflüsse für funktechnische Kennzeichnung<br />

Datenkategorie Datentyp bzw. Inhalt<br />

Nutzdaten AIS-<br />

Schifffahrtszeichenmeldung<br />

Operative Steuerdaten<br />

Technische<br />

Überwachungs-<br />

und Steuerdaten<br />

Übertragung /<br />

min. Daten<br />

AIS-VDL Meldung<br />

21 / alle<br />

3 min<br />

Wetterdaten AIS-VDL Meldung<br />

8 / alle 30<br />

Weiterleiten von<br />

AIS-SART - Mel-<br />

dungen<br />

– 60 min<br />

AIS-VDL Meldung<br />

14<br />

Konfiguration Standard IEC<br />

61162 Sentences<br />

Monitoring AtoN Anlage<br />

Warnung AtoN-<br />

Fehler (adressiert)<br />

Warnung AtoN-<br />

Fehler (Broadcast)<br />

MMSI-Nummer (Maritime<br />

Mobile Service<br />

Identity)<br />

BZ: Betriebszentrale des Genehmigungsinhabers<br />

AIS-VDL Meldung<br />

6<br />

AIS-VDL Meldung<br />

12<br />

AIS-VDL Meldung<br />

14<br />

Daten-<br />

Quelle<br />

Daten-<br />

Senke<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

Bemerkungen /<br />

Datenschutz<br />

AtoN Für alle notwendigen<br />

Positionen hintereinan<strong>der</strong>,<br />

dann 3 min<br />

später wie<strong>der</strong> alle<br />

Positionen (Zeitraum<br />

nicht verkürzen, um<br />

AIS Funkkanal nicht<br />

zu sehr zu belasten)<br />

AtoN Nur wenn Wetterdaten<br />

gefor<strong>der</strong>t werden<br />

AtoN Ggf. über Geräte -<br />

Upgrade<br />

BZ<br />

AtoN<br />

AtoN Siehe IEC 62320-<br />

2_2008, Abschnitt:<br />

5.3.1, Tabelle<br />

13 /23/<br />

AtoN<br />

AtoN<br />

BZ AtoN Siehe ITU-R M.585-4<br />

/50/<br />

Programmierung vor<br />

Auslieferung nach<br />

Frequenzzuteilung<br />

und MMSI-Nummer<br />

(Anzahl entsprechend<br />

<strong>der</strong> zu kennzeichnenden<br />

Positionen)l<br />

Die AIS-Schifffahrtszeichenmeldung (AIS-VDL-Meldung 21) ist für jede zu übertragene Position entsprechend<br />

<strong>der</strong> unter 5.3.3 beschriebenen Anfor<strong>der</strong>ungen zu konfigurieren.<br />

5.3.5 Infrastruktur<br />

Die Stromversorgung ist so auszuführen, dass alle Geräte <strong>zur</strong> funktechnischen Kennzeichnung (AtoN)<br />

auch durch die Netzersatzanlage (NEA) mit versorgt werden können, sodass eine kontinuierliche, unterbrechungsfreie<br />

Stromversorgung sichergestellt ist. Es muss ein unterbrechungsfreier Betrieb <strong>der</strong><br />

Geräte <strong>zur</strong> funktechnischen Kennzeichnung (AtoN) gewährleistet sein.<br />

38


Technische Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

Die Positionen <strong>der</strong> AtoN-Antennen sind als Bestandteil des Antennenplans in <strong>der</strong> Umsetzungsplanung<br />

von <strong>der</strong> Prüforganisation mit zu prüfen.<br />

5.3.6 Verfügbarkeit<br />

Die Verfügbarkeit <strong>der</strong> funktechnischen Kennzeichnung muss 99,75 % über einen Betrachtungszeitraum<br />

von drei Jahren entsprechen. Die gefor<strong>der</strong>te Verfügbarkeit ist gemäß den Vorgaben nachzuweisen.<br />

Im Kennzeichnungskonzept kann auch ein an<strong>der</strong>er Betrachtungszeitraum festgelegt werden.<br />

Durch die Erfassung von Ausfallstatistiken ist die Verfügbarkeit jährlich nachzuweisen. Als Basis für<br />

den Nachweis wird <strong>der</strong> gleitende Mittelwert über den oben genannten Betrachtungszeitraum herangezogen.<br />

Als Ausfall <strong>der</strong> funktechnischen Kennzeichnung (AtoN) im Sinne <strong>der</strong> Verfügbarkeit wird folgen<strong>der</strong> Fall<br />

betrachtet:<br />

• Funktion ist nicht mehr gewährleistet (Fehlfunktionen),<br />

• alle Geräte sind ausgefallen (Totalausfall).<br />

5.3.7 Prüfhinweise<br />

Es ist durch entsprechende Prüf- bzw. Testprotokolle in <strong>der</strong> Realisierungsphase sowie während des<br />

Normalbetriebes die Einhaltung <strong>der</strong> technischen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Abschnitte 5.3.2 bis 5.3.6 nachzuweisen.<br />

Siehe dazu die Formblätter K-P-FT, K-R-FT und K-N-FT, die im Rahmen <strong>der</strong> Prüfung durch die Prüforganisation<br />

auszufüllen und <strong>der</strong> WSV <strong>zur</strong> Abnahme vorzulegen sind.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

39


Infrastruktur<br />

6 Infrastruktur<br />

Bei <strong>der</strong> Auswahl aller Komponenten <strong>der</strong> Kennzeichnung des Windparks sind die seewärtigen Randbedingungen<br />

(u. a. Versorgungs- und Umgebungsbedingungen) zu beachten. Dies umfasst z. B. die<br />

Energieversorgung, Temperatur, Feuchte, Regen/Gischt, Windlast, Salzgehalt <strong>der</strong> Luft und des Wassers,<br />

Sonneneinwirkung, Vibration, elektromagnetische Verträglichkeit, etc. Der Genehmigungsinhaber<br />

hat eine Infrastruktur sicherzustellen, die diese Bedingungen über die gesamte Zeit des Betriebes <strong>der</strong><br />

Kennzeichnung erfüllt.<br />

6.1 Klimabedingungen Anlagen<br />

Es wird empfohlen, die Funktionsfähigkeit für Umweltbedingungen gemäß <strong>der</strong> EN IEC 60945 /13/ (je<br />

nach Montage – Ort außen – exposed – o<strong>der</strong> innen – protected) zu gewährleisten (Ausnahme Vibrationsanfor<strong>der</strong>ungen).<br />

Zu berücksichtigen sind in jedem Fall:<br />

• Temperaturen,<br />

• Salzgehalt,<br />

• Feuchte.<br />

Die Anfor<strong>der</strong>ungen gemäß den unten genannten IEC-Normen sind für den Einsatzzweck zu beachten<br />

und einzuhalten:<br />

• IEC 529 Degrees of protection provided by enclosures (IP Code) /40/,<br />

• IEC 721-3-6 Classification of environmental conditions, Part 3: Classification of groups of environmental<br />

parameters and their severities; Ship environment /44/.<br />

Für die Sicherstellung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Klimabedingungen sind die notwendigen Infrastruktureinrichtungen<br />

im Umsetzungsplan zu spezifizieren. Diese Systeme sind bei <strong>der</strong> Nachweisführung <strong>der</strong> Systemverfügbarkeit<br />

entsprechend Kapitel 7 zu berücksichtigen.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

40


Infrastruktur<br />

6.2 Strukturelemente<br />

Es ist generell darauf zu achten, dass die Anordnungen von Installationen <strong>der</strong> Kennzeichnung in Abstimmung<br />

mit dem Tragwerksplaner des Offshore-Hochbaus erfolgen. Aus den Installationen resultierende<br />

Lasten auf die Tragstruktur sind im Entwurf zu berücksichtigen. Insbeson<strong>der</strong>e bei dynamisch<br />

beanspruchten Bauwerken wie zum Beispiel Offshore-Windenergieanlagen ist zu klären, welche beson<strong>der</strong>en<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an Befestigungselemente gestellt werden, z. B. inwieweit Bohrungen o<strong>der</strong><br />

Schweißungen an <strong>der</strong> Tragstruktur zulässig sind.<br />

Bei schwingungsanfälligen Konstruktionen ist ggf. zu überprüfen, ob ein Ermüdungsnachweis <strong>der</strong><br />

Strukturelemente <strong>der</strong> Installationen erfor<strong>der</strong>lich ist. Dieser Nachweis müsste dann nach den allgemein<br />

anerkannten Regeln <strong>der</strong> Technik für die geplante Entwurfslebensdauer geführt werden. Alternativ kann<br />

in Verbindung mit einem Inspektionsprogramm auch ein planmäßiger Austausch <strong>der</strong> ermüdungsgefährdeten<br />

Strukturelemente erfolgen.<br />

Der Korrosionsschutz <strong>der</strong> Strukturelemente ist durch die Auswahl geeigneter Werkstoffe und Beschichtungssysteme<br />

zu gewährleisten. Das Korrosionsschutzkonzept ist für die maritimen Umgebungsbedingungen<br />

(vgl. Abschnitt 6.1) auszulegen. Dabei ist <strong>der</strong> Einfluss von Korrosion auf die Funktionalität<br />

<strong>der</strong> verkehrstechnischen Installationen zu beachten. Schädliche Auswirkungen von Befestigungselementen<br />

auf die Tragstruktur des Offshore-Hochbaus infolge Kontaktkorrosion sind in jedem<br />

Fall zu vermeiden. Regelmäßige Inspektionen sind ein wesentlicher Bestandteil des Korrosionsschutzkonzeptes.<br />

Einzuhaltende Richtlinien:<br />

• BSH "Standard Konstruktive Ausführung von Offshore-Windenergieanlagen" Edition 2007 /2/<br />

• GL "Guideline for the Certification of Offshore Wind Turbines" Edition 2005, Chapter 6 "Structures"<br />

/32/<br />

• GL Rules for Classification & Construction Part IV Industrial Services, 6 Offshore Technology,<br />

Edition 2007 /33/<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

41


Infrastruktur<br />

6.3 Brandschutz<br />

Die Aspekte des Brandschutzes für die Kennzeichnungs-Systeme lassen sich in zwei grundsätzliche<br />

Bereiche glie<strong>der</strong>n:<br />

1. Lokale Systeme, die durch einen Brand beeinträchtigt werden (z.B. Ausfall <strong>der</strong> Nachtkennzeichnung<br />

einer einzelnen Anlage innerhalb <strong>der</strong> Hin<strong>der</strong>nisgruppe).<br />

Für diese Systeme ist mindestens passiver baulicher Brandschutz für die betroffenen Systemkomponenten<br />

(z. B. die Schaltschränke) vorzusehen. Dieser sollte mindestens eine Trennung<br />

<strong>der</strong> Schaltschränke sowie <strong>der</strong> Kabelführung von den Hochspannungseinrichtungen des<br />

Offshore-Hochbaus vorsehen.<br />

2. Globale Systeme, die durch einen Brand ausfallen können (z. B. Ausfall eines AIS-Systems<br />

auf einer Umspannstation o<strong>der</strong> Nachtkennzeichnung eines einzeln stehenden Offshore-<br />

Hochbaus).<br />

Für diese Systeme ist ein umfassendes Brandschutzkonzept für die betroffenen Bereiche <strong>der</strong><br />

Anlage vorzulegen, da durch einen Brand in diesen Anlagen wichtige Bestandteile <strong>der</strong> Kennzeichnungs-Systeme<br />

ausfallen können. Der Ausfall von mehr als einem System durch einen<br />

Brandfall ist beson<strong>der</strong>s zu schützen. Für Offshore-Plattformen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Offshore-<br />

Hochbauten, für die ein Brandschutzkonzept aus an<strong>der</strong>en Aspekten gefor<strong>der</strong>t wird, sind die<br />

Aspekte für die hier betrachteten Systeme und Systemkomponenten in das Brandschutzkonzept<br />

zu integrieren.<br />

Grundsätzlich sollten Versorgungskabel <strong>der</strong> Systeme nicht durch Bereiche mit einem erhöhten Brandrisiko<br />

geführt werden. In Ausnahmefällen sind für diese Bereiche Kabel mit Funktionserhalt nach IEC<br />

60331 /42/ vorzusehen.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

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42


Infrastruktur<br />

6.4 Energieversorgung und Überspannungsschutz<br />

(1) Die Systeme und Anlagen <strong>zur</strong> Kennzeichnung sind durch die Netzersatzanlage (NEA) mit zu<br />

versorgen. Zusätzliche For<strong>der</strong>ungen, z. B. <strong>zur</strong> unterbrechungsfreien Stromversorgung o<strong>der</strong><br />

dem Batteriebetrieb sind bei den einzelnen Systemen ausgeführt.<br />

(2) Bei zu erwartenden Überspannungen müssen die Systeme und Anlagen durch geeignete<br />

Maßnahmen (Netzfilter, USV) geschützt werden.<br />

(3) Antennenanlagen sind mit Blitzschutz zu versehen. Die relevanten Vorschriften DIN EN<br />

62305 Teil 1-4 (VDE 0185-305 1-4) /21/ sind dabei einzuhalten.<br />

(4) Die gesamte Energieversorgung <strong>der</strong> Systeme und Anlagen <strong>der</strong> Kennzeichnung ist gemäß<br />

den einschlägigen und aktuellen VDE Vorschriften auszuführen.<br />

(5) Sofern nicht an<strong>der</strong>s spezifiziert, ist bei <strong>der</strong> Verwendung von dezentralen unterbrechungsfreien<br />

Stromversorgungen (USV) zumindest die Hochlaufzeit bis <strong>zur</strong> Lastaufnahme einer bestehenden<br />

Netzersatzanlage zu überbrücken. Der Nachweis hierüber ist über eine Kapazitätskalkulation<br />

sowie über einen Funktionsnachweis zu erbringen.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

43


Verfügbarkeit<br />

7 Verfügbarkeit<br />

7.1 Einleitung<br />

Die Instandhaltung und <strong>der</strong> Betrieb von Kennzeichnungssystemen liegt im Verantwortungsbereich des<br />

Genehmigungsinhabers. Der Genehmigungsinhaber eines Offshore-Hochbaus hat die Auflage, gefor<strong>der</strong>te<br />

Systeme mit einer spezifizierten technischen Verfügbarkeit eigenverantwortlich zu betreiben.<br />

Grundsätzlich orientieren sich die notwendigen Verfügbarkeitskennwerte an den Empfehlungen <strong>der</strong><br />

IALA /37/. Die WSV definiert anhand <strong>der</strong> Bedeutung <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten Systemfunktionen die Kennwerte<br />

<strong>der</strong> Verfügbarkeit im vom Genehmigungsinhaber zu erstellenden „Kennzeichnungskonzept“ über Stellungnahmen.<br />

Die Kennwerte werden einzelfallspezifisch definiert, wobei die generell hohe bis sehr hohe<br />

Bedeutung <strong>der</strong> Kennzeichnung berücksichtigt wird.<br />

Der Genehmigungsinhaber muss im Rahmen <strong>der</strong> Umsetzungspläne für die Kennzeichnung die Sicherstellung<br />

<strong>der</strong> technischen Verfügbarkeiten rechnerisch nachweisen. Neben dem Nachweis im Umsetzungsplan<br />

ist im Normalbetrieb die tatsächlich erreichte Verfügbarkeit statistisch zu erfassen und dadurch<br />

nachzuweisen. Bei Abweichungen sind Anpassungen im Betrieb, <strong>der</strong> Wartung o<strong>der</strong> auch an den<br />

Systemen erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Verschiedene existierende Normen können bei <strong>der</strong> Erstellung von Verfügbarkeitsnachweisen <strong>zur</strong> Orientierung<br />

herangezogen werden: Im Bereich <strong>der</strong> Bundesrepublik sind hier zunächst die DIN 61078<br />

/16/ und das VDI-Handbuch Zuverlässigkeit /66/ insbeson<strong>der</strong>e die Richtlinie VDI 4003 „Zuverlässigkeitsmanagement“<br />

/62/ zu nennen. Zusätzlich können die Norm BS 5760 „Reliability of system, equipment<br />

and components“ /1/ aus Großbritannien, die Norm MIL-STD 785 „Requirement for reliability programm“<br />

/54/ aus den USA o<strong>der</strong> die NASA die Publikation NPC 250-1 „Reliability programm provisions<br />

for space system contractors“ /55/ herangezogen werden. Die genannten Normen unterscheiden sich<br />

im Vorgehen <strong>der</strong> Nachweisführung <strong>zur</strong> Zuverlässigkeit nur geringfügig.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

44


Verfügbarkeit<br />

7.2 Definitionen / Begriffe<br />

Verfügbarkeit<br />

Die Verfügbarkeit beschreibt die Fähigkeit einer Einheit, zu einem gegebenen Zeitpunkt o<strong>der</strong> während<br />

eines gegebenen Zeitintervalls eine gefor<strong>der</strong>te Funktion unter gegebenen Bedingungen erfüllen zu<br />

können. (nach IEC 60050-191, /41/)<br />

Die Verfügbarkeit kann einerseits qualitativ beschrieben o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>erseits quantitativ als Wahrscheinlichkeit<br />

ermittelt werden. Die quantitative Ermittlung <strong>der</strong> Verfügbarkeit ist in Abschnitt 7.3 erläutert.<br />

Technische Verfügbarkeit<br />

Die technische Verfügbarkeit im Sinne <strong>der</strong> <strong>Rahmenvorgaben</strong> stellt die rechnerisch nachzuweisende<br />

Verfügbarkeit über den definierten Betrachtungszeitraum dar. Die technische Verfügbarkeit beinhaltet<br />

alle technisch bedingten Ausfälle. Ausfälle aufgrund von externen, nicht im Verantwortungsbereich des<br />

Genehmigungsinhabers liegenden Einflüsse o<strong>der</strong> höherer Gewalt werden in <strong>der</strong> technischen Verfügbarkeit<br />

nicht berücksichtigt.<br />

Hinweis: Im Datenschutz und Datensicherheitskonzept (Kapitel 8) werden hiervon abweichend im Notfallmanagement<br />

alle Ausfälle von schutzbedürftigen Informationen eines Informationsverbundes betrachtet.<br />

Kontinuität<br />

Die Kontinuität ist die Wahrscheinlichkeit dafür, dass ein verfügbares System seine gefor<strong>der</strong>te Funktion<br />

ohne Unterbrechung für einen gegebenen Zeitraum erfüllt.<br />

Die Kontinuität beschreibt die unterbrechungsfreie Funktionswahrscheinlichkeit über eine definierte<br />

Dauer. Die Kontinuität wird als Parameter vor allem bei Navigationssystemen angegeben, da diese<br />

meist <strong>der</strong> Lösung einer zeitlich beschränkten navigatorischen Aufgabe dienen, wofür eine unterbrechungsfreie<br />

Systemfunktion erfor<strong>der</strong>lich ist. Dabei wird angenommen, dass das betrachtete System<br />

bei Beginn dieser Aufgabe verfügbar ist. Die betrachteten Nutzungsdauern sind in <strong>der</strong> Regel kurz.<br />

Ausfall<br />

Ein Ausfall ist die Beendigung <strong>der</strong> Fähigkeit einer Betrachtungseinheit, eine gefor<strong>der</strong>te Funktion in <strong>der</strong><br />

spezifizierten Güte zu erfüllen.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

45


Verfügbarkeit<br />

Die jeweils gefor<strong>der</strong>ten Funktionen werden in den technischen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Kennzeichnungssysteme<br />

in Kapitel 5 spezifiziert.<br />

Mittlere Betriebsdauer zwischen Ausfällen (MTBF)<br />

Der Ausfallabstand ist die Zeitspanne zwischen zwei Ausfällen einer nach Ausfall wie<strong>der</strong> instandgesetzten<br />

Betrachtungseinheit. Zur Beurteilung <strong>der</strong> Verfügbarkeit einer Betrachtungseinheit wird die mittlere<br />

Betriebsdauer zwischen Ausfällen „mean time between failures“ (MTBF) herangezogen.<br />

Mittlere Dauer bis <strong>zur</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung (MTTR)<br />

Die Ausfallzeit o<strong>der</strong> Ausfalldauer einer Betrachtungseinheit ist die Zeitspanne zwischen dem Zeitpunkt<br />

des Ausfalls und dem Zeitpunkt, zu dem die Betrachtungseinheit wie<strong>der</strong> ihre Funktion erfüllen kann.<br />

Zur Beurteilung <strong>der</strong> Verfügbarkeit einer Betrachtungseinheit wird die mittlere Dauer bis <strong>zur</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung<br />

„mean time to repair“ (MTTR) herangezogen.<br />

Instandhaltung<br />

Die Instandhaltung beinhaltet die Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen, einschließlich<br />

Überwachungsmaßnahmen, mit denen eine Einheit in einem funktionsfähigen Zustand erhalten<br />

o<strong>der</strong> in ihn <strong>zur</strong>ückversetzt werden soll. Die Instandhaltung beinhaltet:<br />

• Inspektion und Wartung,<br />

• Instandsetzung,<br />

• Verbesserung.<br />

Inspektion und Wartung<br />

Die Inspektion dient <strong>der</strong> Feststellung des Ist-Zustandes eines Systems. Der verbleibende Abnutzungsvorrat<br />

soll festgestellt werden.<br />

Die Wartung dient <strong>der</strong> Verzögerung des Abbaus des Abnutzungsvorrats (z. B. präventiver Wechsel<br />

von Betriebsmitteln o<strong>der</strong> Komponenten).<br />

Inspektion und Wartung kann eine Unterbrechung <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten Funktion beinhalten.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

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46


Verfügbarkeit<br />

Instandsetzung<br />

Die Instandsetzung beinhaltet alle Maßnahmen <strong>zur</strong> Rückführung eines Systems in den funktionsfähigen<br />

Zustand.<br />

Ein nicht funktionsfähiges System soll wie<strong>der</strong> in den funktionsfähigen Zustand überführt werden. Die<br />

Instandsetzung beinhaltet nicht die Verbesserung.<br />

Verbesserung<br />

Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements<br />

<strong>zur</strong> Steigerung <strong>der</strong> Funktionssicherheit einer Betrachtungseinheit, ohne die von ihr gefor<strong>der</strong>te Funktion<br />

zu än<strong>der</strong>n. (DIN EN 13306:2001-09 /9/)<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

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47


Verfügbarkeit<br />

7.3 Nachweis <strong>der</strong> Verfügbarkeit<br />

Der Ablauf <strong>der</strong> Verfügbarkeitsplanung beim Entwurf eines technischen Systems ist in Abbildung 3 dargestellt.<br />

Zunächst ist eine qualitative und quantitative Verfügbarkeitsanalyse <strong>der</strong> betrachteten Systeme<br />

durchzuführen. Hierbei sind alle Systeme geson<strong>der</strong>t zu berücksichtigen.<br />

Die in <strong>der</strong> Analyse getroffenen Voraussagen sind mit den von <strong>der</strong> WSV spezifizierten Verfügbarkeitsanfor<strong>der</strong>ungen<br />

zu überprüfen. Sollten die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> WSV durch den Entwurf nicht erfüllt sein,<br />

ist das System zu modifizieren. Zur Modifikation des Systems stehen vielfältige Maßnahmen <strong>zur</strong> Verfügung:<br />

Es kann <strong>der</strong> grundsätzliche Systemaufbau überarbeitet werden, die Redundanzstrategien einzelner<br />

Komponenten o<strong>der</strong> Teilsysteme können geän<strong>der</strong>t werden o<strong>der</strong> auch zuverlässigere Komponenten<br />

eingesetzt werden. Auch ist eine Überarbeitung <strong>der</strong> Instandhaltungsstrategie möglich, mit dem Ziel<br />

Ausfallzeiten zu minimieren. Wenn die Ergebnisse <strong>der</strong> Verfügbarkeitsanalyse die Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />

die Systemverfügbarkeit erfüllt, kann <strong>der</strong> Entwurf im Umsetzungsplan dokumentiert und von einer<br />

Prüforganisation geprüft werden.<br />

Im späteren Normalbetrieb <strong>der</strong> Kennzeichnungssysteme werden die Voraussagen <strong>der</strong> Verfügbarkeitsanalyse<br />

jährlich durch eine Statistik <strong>der</strong> Stör- und Ausfälle überprüft, die durch den Genehmigungsinhaber<br />

zu erstellen und über die Prüforganisation an die WSV zu senden ist (siehe Abschnitt 7.3.8).<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

48


Verfügbarkeit<br />

Qualitative und Quantitative Verfügbarkeitsanalyse<br />

Verfügbarkeitsanfor<strong>der</strong>ungen<br />

erfüllt?<br />

Abbildung 3: Regelkreis Verfügbarkeitsplanung<br />

ja<br />

Umsetzungsplan<br />

nein<br />

System modifizieren<br />

- Entwurf überarbeiten<br />

- Redundanzstrategie än<strong>der</strong>n<br />

- Wahl zuverlässigerer<br />

Komponenten<br />

- Überarbeitung Reparaturstrategie<br />

Hinweis: Kann <strong>der</strong> Genehmigungsinhaber in Einzelfällen den Verfügbarkeitsanfor<strong>der</strong>ungen nicht<br />

nachkommen (z.B. keine technische Lösung möglich), so muss er die Nichterfüllung begründen und<br />

die zu erreichende Systemverfügbarkeit gemäß <strong>der</strong> Vorgaben dieses Kapitels nachweisen. In begründeten<br />

Einzelfällen ist es möglich, dass die WSV einer an<strong>der</strong>en Lösungsvariante zustimmt. Diese muss<br />

dann <strong>der</strong> WSV in geeigneter Form dargestellt werden.<br />

7.3.1 Berechnungsmethoden für technische Verfügbarkeiten<br />

In <strong>der</strong> Verfügbarkeitsbetrachtung sind alle internen technischen Fehler <strong>der</strong> Systeme und Infrastruktur<br />

inklusive ihrer Komponenten zu berücksichtigen.<br />

Zur Berechnung <strong>der</strong> technischen Verfügbarkeit A muss ein technisches System zunächst in ein qualitatives<br />

technisches Modell und anschließend in ein quantitatives mathematisches Modell überführt<br />

werden (Abbildung 4). Je nach Komplexität des Systems ist ein mehr o<strong>der</strong> weniger hoher Grad <strong>der</strong><br />

Zerlegung zu wählen. Dieser ist im Wesentlichen abhängig von den vorhandenen Komponentendaten<br />

und den im Modell zu berücksichtigenden Redundanzen.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

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49


Verfügbarkeit<br />

Entwurf<br />

techn.<br />

System<br />

qualitative<br />

Analyse<br />

Abbildung 4: Abstrakte Darstellung <strong>der</strong> Verfügbarkeitsanalyse.<br />

In Abhängigkeit von den Komponentendaten (Verfügbarkeitsparameter von einzelnen Teilsystemen<br />

o<strong>der</strong> Komponenten) ist das technische System in ein mathematisches Modell zu überführen. Verfügbarkeitsparameter<br />

können gemäß den Abschnitten 7.3.3 bis 7.3.5 bestimmt werden. Vorgaben für die<br />

mathematische Berücksichtigung des Systemaufbaus sind <strong>der</strong> DIN EN 61078 /16/ o<strong>der</strong> <strong>der</strong> IALA<br />

Richtlinie 1035 /34/ zu entnehmen. In <strong>der</strong> Norm und <strong>der</strong> Richtlinie sind neben <strong>der</strong> Berücksichtigung<br />

von (Teil-) Systemen mit serieller Verkettung auch für parallele und komplexere Systeme Rechenregeln<br />

angegeben. Gleichwertige anerkannte Methoden können herangezogen werden. In jedem Fall<br />

müssen Redundanzen, Abhängigkeiten und Reparaturkonzepte in <strong>der</strong> Nachweisführung <strong>der</strong> Verfügbarkeit<br />

korrekt berücksichtigt werden. Dieser Teil <strong>der</strong> Analyse erlaubt die Quantifizierung <strong>der</strong> Verfügbarkeit<br />

des betrachteten Systems.<br />

Eventuell notwendige technische o<strong>der</strong> organisatorische Modifikationen machen eine Anpassung des<br />

Systems und eine entsprechende iterative Anpassung <strong>der</strong> Modelle erfor<strong>der</strong>lich.<br />

50<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

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technisches Modell<br />

Komponentendaten<br />

evtl. Modifikation<br />

mathematisches Modell<br />

quantitative<br />

Analyse<br />

Verfügbarkeit<br />

A


Verfügbarkeit<br />

7.3.2 Randbedingungen<br />

Externe Faktoren<br />

Die Betrachtung <strong>der</strong> technischen Verfügbarkeit beschränkt sich auf die spezifizierten Funktionen des<br />

Systems, weitere Faktoren, wie z.B. eine reduzierte meteorologische Sichtweite werden nicht berücksichtigt.<br />

Externe Einflüsse o<strong>der</strong> höhere Gewalt werden bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> technischen Verfügbarkeit nicht<br />

berücksichtigt. Nicht berücksichtigt werden z. B.:<br />

• Streiks,<br />

• Unfälle,<br />

• extreme unvorhersehbare Umweltereignisse,<br />

• Schäden durch mutwillige Handlungen frem<strong>der</strong> Personen.<br />

Umweltbedingungen<br />

Bei <strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong> Zuverlässigkeit technischer Systeme sind die Umweltbedingungen zu berücksichtigen.<br />

Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e beim Einsatz von Komponenten und Systemen im Offshore-Bereich.<br />

Die im tatsächlichen Einsatz des Systems zu erwartenden Umweltbedingungen sind bei <strong>der</strong> Anwendung<br />

von Datenbanken und Analysen zu berücksichtigen. VDI 4005 /63/ gibt Hinweise über den Einfluss<br />

von Umweltbedingungen, die bei <strong>der</strong> Ermittlung von Verfügbarkeiten zu berücksichtigen sind.<br />

Zum Beispiel gibt das Handbuch MIL-HDBK-217F /53/Korrekturfaktoren in Abhängigkeit von Umweltbedingungen<br />

an. Die am Einbauort vorherrschenden Umweltbedingungen sind bei <strong>der</strong> Auslegung <strong>der</strong><br />

Systeme zu berücksichtigen.<br />

In den technischen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Systeme (Kapitel 5) sind die Umweltbedingungen und damit die<br />

zu berücksichtigenden Einsatzbedingungen für die Systeme und <strong>der</strong>en Komponenten spezifiziert.<br />

Die zu berücksichtigenden Umweltbedingungen beinhalten:<br />

• Temperatur,<br />

• Feuchte,<br />

• Regen/Gischt,<br />

• Windlast,<br />

• Salzgehalt <strong>der</strong> Luft,<br />

• Salzgehalt des Wassers,<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

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51


Verfügbarkeit<br />

• Sonneneinwirkung,<br />

• Vibration,<br />

• elektromagnetische Verträglichkeit,<br />

• mechanische Beanspruchung,<br />

• usw.<br />

7.3.3 Ermittlung <strong>der</strong> mittleren Betriebsdauer zwischen Ausfällen (MTBF)<br />

Um die Gesamtverfügbarkeit eines Systems zu ermitteln, ist es erfor<strong>der</strong>lich die Teilverfügbarkeiten <strong>der</strong><br />

Komponenten o<strong>der</strong> Teilsysteme zu ermitteln. Ein wesentlicher Parameter <strong>der</strong> technischen Verfügbarkeit<br />

ist die mittlere Betriebsdauer zwischen Ausfällen MTBF (Mean Time Between Failures).<br />

Zum Nachweis <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Verfügbarkeit sind im Umsetzungsplan die mittlere Betriebsdauer<br />

zwischen Ausfällen <strong>der</strong> Komponenten und Systeme zu ermitteln. Grundsätzlich können die mittlere Betriebsdauer<br />

zwischen Ausfällen von Komponenten o<strong>der</strong> Teilsystemen in frühen Produktionsstadien wie<br />

folgt ermittelt werden:<br />

• aus Datenbanken vergleichbarer Systeme/Komponenten,<br />

• aus Zuverlässigkeitsanalysen,<br />

• durch Angaben des Herstellers.<br />

Beispielhaft sind folgende Datenbanken zu nennen:<br />

• Für elektronische Bauteile bietet das Handbuch MIL-HDBK-217F des US Verteidigungsministeriums<br />

/53/ eine Datenbasis.<br />

• Statistiken über die Ausfallabstände von Komponenten und Systemen im Offshore-Bereich<br />

können dem OREDA 2009 /56/, Offshore Reliability Data Handbook) entnommen werden.<br />

• Weitere Datenbanken können im Einzelfall in Abstimmung mit <strong>der</strong> Prüforganisation <strong>zur</strong> Beurteilung<br />

von mittleren Systemausfallabständen herangezogen werden.<br />

Neben Datenbanken die auf Erfahrungen aus <strong>der</strong> Vergangenheit beruhen, können Zuverlässigkeitsanalysen<br />

durchgeführt werden. Als Methoden für Zuverlässigkeitsanalysen dienen z. B.:<br />

• Fehlerbaumanalysen (DIN 25424 /7/),<br />

• Markov Analysen (DIN EN 61165 /18/),<br />

• Monte-Carlo Simulationen (VDI 4008, Blatt 6 /64/),<br />

• Fehlermöglichkeits- und Einflussanalysen FMEA (DIN EN 60812 /12/),<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

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52


Verfügbarkeit<br />

• usw.<br />

Aufgezählte Analysemethoden sind in den genannten Normen hinreichend beschrieben. Weitere, dem<br />

Stand <strong>der</strong> Technik entsprechende, Methoden können geeignet sein, die Verfügbarkeiten von Systemen<br />

o<strong>der</strong> Komponenten nachzuweisen.<br />

Die Verfügbarkeit einzelner Systeme kann zum Teil auch vom Hersteller nachgewiesen werden. Dies<br />

kann zum Beispiel aufgrund von Zuverlässigkeitstestreihen (VDI 4009 /65/) geschehen.<br />

Bei einer Fortschreibung o<strong>der</strong> bei Än<strong>der</strong>ungen des Umsetzungsplanes müssen vorhandene Ausfallstatistiken<br />

(siehe Abschnitt 7.3.8) bei <strong>der</strong> Ermittlung von mittleren Betriebsdauern berücksichtigt werden.<br />

7.3.4 Ermittlung <strong>der</strong> mittleren Dauer bis <strong>zur</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung (MTTR)<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Systemverfügbarkeiten ist die mittlere Dauer bis <strong>zur</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung<br />

zu ermitteln: MTTR (Mean Time to Repair).<br />

Die mittlere Dauer bis <strong>zur</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung MTTR eines Systems setzt sich aus den mittleren Dauern<br />

aus Reparaturdauer Treparatur, <strong>der</strong> Alarmierungsdauer Talarm, <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> Ersatzteilbeschaffung Tersatzteil<br />

und <strong>der</strong> Anreisedauer Treise zusammen. Außerdem sind noch die Wetterfenster Tschlechtwetter zu berücksichtigen,<br />

die eine Anreise herauszögern.<br />

MTTR = T + T + T + T + T<br />

alarm<br />

ersatzteil<br />

reise<br />

schlechtwetter<br />

reparatur<br />

Die einzelnen Zeiten lassen sich wie nachfolgend dargestellt ermitteln:<br />

Alarmierungsdauer Talarm<br />

Die Alarmierungsdauer beschreibt die Dauer zwischen Ausfall <strong>der</strong> Systemfunktion und dem Handeln<br />

des Reparaturteams. Dementsprechend müssen bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Alarmierungsdauer berücksichtigt<br />

werden:<br />

• Das Monitoring-Konzept (Wie häufig und in welcher Weise wird die Funktion überprüft?)<br />

• Die Besetzung <strong>der</strong> Leitstelle des Genehmigungsinhabers (Ist eine konstante Überwachung<br />

o<strong>der</strong> ein Bereitschaftsdienst eingerichtet? Wann wird die Störung dem Reparaturteam gemeldet?)<br />

• Die Besetzung und Organisation eines Reparaturteams (Wie lange dauern organisatorische<br />

Vorgänge, bis das Reparaturteam mit <strong>der</strong> Ersatzteilbeschaffung beginnt?)<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

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Verfügbarkeit<br />

Ersatzteilbeschaffungsdauer Tersatzteil<br />

Dauer, um ein bestimmtes Ersatzteil zu beschaffen und dem Reparaturteam <strong>zur</strong> Verfügung zu stellen.<br />

Dazu wird vorausgesetzt, dass in <strong>der</strong> Alarmierungsdauer festgestellt werden kann, welche Komponenten<br />

bzw. Gruppen getauscht werden müssen. Die Ersatzteilbeschaffungsdauer ist abhängig von:<br />

• Der Lagerhaltung (lokal/beim Hersteller o<strong>der</strong> Neuproduktion erfor<strong>der</strong>lich?),<br />

• Der Ersatzteillogistik (Wie lange dauert es, bis dem Reparaturteam das Ersatzteil vorliegt?).<br />

Anreisedauer Treise<br />

Dauer, die das Reparaturteam benötigt, um zum defekten System zu gelangen, nachdem benötigte<br />

Ersatzteile vorliegen. Die Reisedauer beinhaltet:<br />

• Reisezeit Schiff/Hubschrauber (gemäß Umsetzungsplan) in Abhängigkeit <strong>der</strong> Distanz zwischen<br />

Basis des Reparaturteams und Systemposition. Inklusive <strong>der</strong> Zeit des Reparaturteams<br />

zum Transportsystem zu gelangen und <strong>der</strong> Manöverzeiten.<br />

• Organisatorisch benötigte Zeit <strong>zur</strong> Organisation <strong>der</strong> Reise: Steht das Transportmittel ständig<br />

<strong>zur</strong> Verfügung? Müssen Genehmigungen eingeholt werden? Muss die Besatzung mobilisiert<br />

werden?<br />

Reparaturdauer Treparatur<br />

Tatsächliche Dauer, die <strong>zur</strong> Reparatur des Systems bzw. zum Austausch <strong>der</strong> defekten Komponente<br />

benötigt wird.<br />

• Zeit bis die spezifizierte Systemfunktion wie<strong>der</strong> gewährleistet ist,<br />

• Reparatur o<strong>der</strong> Austauschzeit <strong>der</strong> betroffenen Geräte / Komponenten.<br />

Wetterbedingte Verzögerung Tschlechtwetter<br />

Verzögerung durch Wetterbedingungen, die abhängig sind von:<br />

• Notwendigen Wetterbedingungen für Reparatur. Berücksichtigung von Verzögerungen durch<br />

z.B. Sichtbedingungen, Wellenhöhen, Windgeschwindigkeiten, Temperaturen, usw.<br />

• Notwendige Wetterbedingungen, um die Erreichbarkeit <strong>der</strong> Anlage zu gewährleisten. Verzögerungen<br />

durch längere Anreisezeiten aufgrund widriger Wetterbedingungen.<br />

• Ermittlung <strong>der</strong> Auftretenswahrscheinlichkeiten <strong>der</strong> verzögernd wirkenden Wetterbedingungen<br />

kann anhand von Klimastatistiken am Anlagenstandort und <strong>der</strong> Anreisestrecke erfolgen.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

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Verfügbarkeit<br />

7.3.5 Ermittlung <strong>der</strong> technischen Verfügbarkeit A<br />

Ein System gilt als verfügbar, wenn es die spezifizierten Funktionen erfüllen kann. Die Ausfallzeit ist<br />

die gesamte Zeitdauer, in <strong>der</strong> die spezifizierten Funktionen nicht erfüllt werden können. Die Funktionen<br />

sind in Kapitel 5 und dem Kennzeichnungskonzept spezifiziert. Die Verfügbarkeit definiert sich aus<br />

dem Verhältnis zwischen <strong>der</strong> Zeit, in <strong>der</strong> das System <strong>zur</strong> Verfügung steht, zu <strong>der</strong> Betrachtungszeit:<br />

Verfügbarkeit<br />

Betrachtungszeit<br />

− Ausfalldauer<br />

=<br />

Betrachtungszeit<br />

Die Betrachtungszeit ist die Zeit, in <strong>der</strong> das System eine spezifizierte Funktion erfüllen können soll. Im<br />

Sinne des gefor<strong>der</strong>ten Verfügbarkeitsnachweises können von <strong>der</strong> Betrachtungszeit planmäßige Abschaltungen<br />

des Systems ausgenommen werden, wenn die Bedingungen nach Abschnitt 7.3.7 erfüllt<br />

sind.<br />

Grundsätzlich kann die technische Verfügbarkeit A eines Systems, eines Teilsystems o<strong>der</strong> einer Komponente<br />

nach <strong>der</strong> nachfolgenden Formel ermittelt werden:<br />

MTBF<br />

Verfügbarkeit<br />

A =<br />

MTBF + MTTR<br />

Die nachzuweisende technische Verfügbarkeit entspricht <strong>der</strong> technischen Gesamtverfügbarkeit aus<br />

<strong>der</strong> jeweils benötigten Infrastruktur und dem System selbst. Die technische Gesamtverfügbarkeit<br />

ASystem-n eines Systems n ergibt sich aus einer Multiplikation <strong>der</strong> technischen Teilverfügbarkeiten Ai,<br />

diese stellen unabhängige Teilsysteme innerhalb <strong>der</strong> Wirkungskette <strong>der</strong> Gesamtverfügbarkeit dar.<br />

A<br />

− ∏<br />

=<br />

=<br />

n<br />

System n<br />

i 1<br />

A<br />

i<br />

Diese Gleichung stellt die Grundlage für die Kalkulation <strong>der</strong> Gesamtsystemverfügbarkeit dar. Es sind<br />

alle Teilverfügbarkeiten zu berücksichtigen.<br />

7.3.6 Ermittlung <strong>der</strong> maximalen Dauer bis <strong>zur</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung (MaxTTR)<br />

Aus <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung einer Verfügbarkeit über einen definierten Betrachtungszeitraum (wenn nicht an<strong>der</strong>s<br />

spezifiziert 3 Jahre) ist die maximal zulässige unplanmäßige Ausfalldauer eines Systems innerhalb<br />

dieses Zeitraums abzuleiten. Die mögliche Einhaltung <strong>der</strong> maximal zulässigen Ausfallzeit ist<br />

nachzuweisen.<br />

Zunächst ist die maximal zulässige Ausfalldauer des jeweiligen Systems zu ermitteln:<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

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Verfügbarkeit<br />

max.zul. Ausfalldauer<br />

= Betrachtungszeit<br />

1−<br />

( erfor<strong>der</strong>liche<br />

Verfügbarkeit<br />

A)<br />

Anhand <strong>der</strong> mittleren Betriebsdauer zwischen zwei Ausfällen MTBF lässt sich die Anzahl <strong>der</strong> Ausfälle<br />

in <strong>der</strong> Betrachtungszeit bestimmen:<br />

Ausfallzah l<br />

⎛ Betrachtungszeit<br />

⎞<br />

= Aufrunden⎜<br />

⎟<br />

⎝ MTBF ⎠<br />

Für die maximale Ausfallzeit gilt dann:<br />

max.<br />

zul.<br />

Ausfalldauer<br />

Max.<br />

TTR ≤<br />

Ausfallzahl<br />

Die nachzuweisende maximale Ausfallzeit eines Systems setzt sich aus den maximalen Dauern aus<br />

Reparaturdauer Treparatur,max, <strong>der</strong> Alarmierungsdauer Talarm,max, <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> Ersatzteilbeschaffung Ter-<br />

satzteil,max und <strong>der</strong> Anreisedauer Treise,max zusammen. Außerdem sind noch die Wetterfenster Tschlechtwetter,max<br />

zu berücksichtigen, die eine Anreise herauszögern.<br />

Max +<br />

. TTR = Talarm,<br />

max + Tersatzteil<br />

, max + Treise,<br />

max + Tschlechtwetter<br />

, max Treparatur<br />

, max<br />

Die genannten maximalen Dauern T*,max sind bei <strong>der</strong> Nachweisführung <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> maximalen<br />

Ausfalldauer aufzuführen.<br />

7.3.7 Planmäßige Abschaltungen<br />

Planmäßige Abschaltungen gehen nicht in die Betrachtungszeit <strong>der</strong> technischen Verfügbarkeit ein. Bei<br />

planmäßigen Abschaltungen kann zwischen kurzzeitigen Abschaltungen die auf operativer Ebene abgestimmt<br />

werden (Ansprechstelle <strong>der</strong> WSV) und vorübergehenden Abschaltungen im Rahmen <strong>der</strong> Zusammenarbeit<br />

von WSV und Genehmigungsinhaber unterschieden werden. Eine Abschaltung muss<br />

als vorübergehende Abschaltung verstanden werden, wenn sie länger als 12 Stunden andauert. Die<br />

Dauern <strong>der</strong> jeweiligen planmäßigen Abschaltungen können aus <strong>der</strong> Betrachtungszeit ausgenommen<br />

werden, wenn alle <strong>der</strong> nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:<br />

Kurzzeitige Abschaltung (Dauer < 12 Stunden) außerhalb <strong>der</strong> Betrachtungszeit:<br />

• Abschaltung ist aus betrieblichen Gründen zwingend erfor<strong>der</strong>lich und überschreitet nicht die<br />

zwingend notwendige Dauer,<br />

• Die Abschaltung überschreitet nicht die im Umsetzungsplan (Wartungsplan) beschriebene<br />

Dauer,<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

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Verfügbarkeit<br />

• Abschaltung ist mit <strong>der</strong> Ansprechstelle <strong>der</strong> WSV abgestimmt und dieser wurde zugestimmt.<br />

• Auf Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Ansprechstelle <strong>der</strong> WSV sind ausreichende Kompensationsmaßnahmen<br />

eingerichtet.<br />

• Kurzfristige Bestätigung <strong>der</strong> Ansprechstelle <strong>der</strong> WSV direkt vor Abschaltung ist erfor<strong>der</strong>lich,<br />

damit sichergestellt werden kann, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs<br />

nicht o<strong>der</strong> nur wenig beeinträchtigt wird (z.B. verkehrsarme Zeiten, Wartung <strong>der</strong> Befeuerung<br />

nicht bei Nacht o<strong>der</strong> schlechter Sicht, geeignete Kompensationsmaßnahmen, usw.)<br />

• Der abgestimmte Zeitpunkt <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>inbetriebnahme ist nicht überschritten (die Dauer <strong>der</strong><br />

Überschreitung wird als „unplanmäßige Ausfallzeit“ betrachtet).<br />

Vorübergehende Abschaltung (Dauer > 12 Stunden) außerhalb <strong>der</strong> Betrachtungszeit<br />

• Abschaltung ist aus betrieblichen Gründen zwingend erfor<strong>der</strong>lich und überschreitet nicht die<br />

zwingend notwendige Dauer,<br />

• Abschaltung ist vom Genehmigungsinhaber so geplant, dass sie die Sicherheit und Leichtigkeit<br />

des Schiffsverkehrs nicht o<strong>der</strong> nur wenig beeinträchtigen (z. B. verkehrsarme Zeiten,<br />

Wartung <strong>der</strong> Befeuerung nicht bei Nacht o<strong>der</strong> schlechter Sicht, geeignete Kompensationsmaßnahmen,<br />

usw.),<br />

• Abschaltung geschieht mit Zustimmung <strong>der</strong> WSV. Dies bedeutet, sie ist rechtzeitig beantragt<br />

(4 Monate vor Abschaltung) und die WSV hat die notwendige Zustimmung für Abschaltzeitpunkt<br />

und Dauer erteilt. (Die WSV muss nach IALA O-130 /37/ die Möglichkeit haben, zwei<br />

Monate vor Abschaltung diese in den Nachrichten für Seefahrer zu veröffentlichen.),<br />

• Ausreichende Kompensationsmaßnahmen sind eingerichtet. Diese sind <strong>der</strong> WSV im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Beantragung vorzuschlagen. Eine Zustimmung <strong>der</strong> WSV ist erfor<strong>der</strong>lich.<br />

• Kurzfristige Bestätigung <strong>der</strong> Ansprechstelle <strong>der</strong> WSV unmittelbar vor Abschaltung.<br />

• Der abgestimmte Zeitpunkt <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>inbetriebnahme ist nicht überschritten (die Dauer <strong>der</strong><br />

Überschreitung wird als „unplanmäßige Ausfallzeit“ betrachtet).<br />

Die Wie<strong>der</strong>inbetriebnahme muss <strong>der</strong> Ansprechstelle <strong>der</strong> WSV gemeldet werden.<br />

7.3.8 Jährliche Statistiken über die Ausfälle<br />

Während des Normalbetriebes des Systems sind <strong>der</strong> WSV jährlich Statistiken über die Ausfälle inklusive<br />

<strong>der</strong> Ausfallzeiten durch die Prüforganisation zu übermitteln. Diese Statistiken dienen dem Nachweis<br />

<strong>der</strong> im Umsetzungsplan dargelegten Verfügbarkeiten.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

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Verfügbarkeit<br />

In den Statistiken sollen das ausgefallene Teilsystem, seine Position in <strong>der</strong> Wirkungskette <strong>der</strong> Verfügbarkeit<br />

und die Art des Fehlers beschrieben sein. Folgende Angaben sind bei jedem Ausfall anzugeben:<br />

• Betroffenes Teilsystem und Komponente,<br />

• Ausfallzeit,<br />

• Wartung/Instandhaltung laut Umsetzungsplan „planmäßige Abschaltungen“,<br />

• Über Umsetzungsplan hinausgehende notwendige Wartungs/Instandhaltungsmaßnahmen,<br />

• Art des Ausfalls (techn. Zufällig, Verschleiß, Unfall, Umwelteinflüsse, Gewalt, usw.),<br />

• Verbleibende Systemfunktionalität,<br />

• Beschreibung <strong>der</strong> Fehlfunktion,<br />

• Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen <strong>zur</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten Funktionalität,<br />

• Ausfalldauern aufgrund Fehlfunktion,<br />

o Alarmierungsdauer,<br />

o Ersatzteilbeschaffungsdauer,<br />

o Anreisedauer,<br />

o Reparaturdauer,<br />

o Verzögerungen mit Grund (z.B. Wetter).<br />

Der Genehmigungsinhaber hat jährlich detaillierte Statistiken an die von ihm gewählte Prüforganisation<br />

zu liefern. Diese prüft die Statistiken und leitet die Eckdaten an die WSV weiter. Alle fünf Jahre werden<br />

die detaillierten geprüften Statistiken an die WSV weitergeleitet.<br />

Die zu erstellenden Statistiken enthalten detaillierte Erklärungen <strong>der</strong> oben aufgeführten Daten. Die von<br />

<strong>der</strong> Prüforganisation an die WSV weitergeleitete jährliche Zusammenfassung enthält mindestens die<br />

geprüften Angaben für:<br />

• Jährliche Verfügbarkeit in Prozent,<br />

• Jährlich den gleitenden Drei-Jahres-Mittelwert <strong>der</strong> Verfügbarkeit in Prozent (ab dem dritten<br />

Jahr),<br />

• Die jährliche Betrachtungszeit und die von <strong>der</strong> WSV genehmigte Abschaltungen in Stunden,<br />

• Vorjahreswerte für die letzten fünf Jahre (soweit vorhanden).<br />

Ein Beispiel für eine solche zusammenfassende Ausfallstatistik eines Systems ist in Tabelle A- 4 dargestellt.<br />

Der gleitende Drei-Jahres-Mittelwert wird dabei aus den Werten des aktuellen Jahres und <strong>der</strong><br />

beiden Vorjahre gebildet. Ab dem dritten Betriebsjahr ist <strong>der</strong> gleitende Drei-Jahres-Mittelwert maßge-<br />

58<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

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Verfügbarkeit<br />

bend für den Nachweis <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> im Verfügbarkeitsnachweis des Umsetzungsplanes angegebenen<br />

Verfügbarkeiten. Neben den technischen Ausfällen sind in <strong>der</strong> Statistik auch Unfälle und<br />

nichttechnische Ausfälle zu erfassen. Diese gehen zwar nicht in die technische Verfügbarkeit ein, jedoch<br />

kann <strong>der</strong>en Auftreten eine Modifizierung des betrachteten Systems erfor<strong>der</strong>lich machen (z. B.<br />

Unfallsicherheit erhöhen, Anpassung <strong>der</strong> Auslegungsumweltbedingungen, o. ä.).<br />

Der Genehmigungsinhaber hat im Umsetzungsplan den Prozess <strong>der</strong> Ausfalldatenerfassung zu beschreiben.<br />

Tabelle A- 4: Beispiel für die zusammenfassende Ausfallstatistik (fünf Jahre) eines Systems<br />

Jahr<br />

2011 2012 2013 2014<br />

2015<br />

Mittelwert 1 Jahr 3 Jahre 1 Jahr 3 Jahre 1 Jahr 3 Jahre 1 Jahr 3 Jahre 1 Jahr 3 Jahre<br />

Verfügbarkeit volle Funktionalität [%] 99.86 - 99.89 - 99.77 99.84 100.00 99.89 99.31 99.69<br />

Betrachtungszeit [h] 8712 - 8736 - 8700 26148 8712 26148 8712 26124<br />

Im Umsetzungsplan geplante Abschaltdauer 48 - 48 - 72 168 48 168 48 168<br />

Planmäßige Abschaltungen (Abs. 7.3.7) [h] 48 - 24 - 60 132 48 132 48 156<br />

Anzahl unplanmäßige technische Ausfälle (Abs. 7.3.2) [-] 2 - 1 - 2 1.67 0 1.00 4 2.00<br />

Ausfalldauer unplanmäßiger technische Ausfälle [h] 12 - 10 - 20 42 0 30 60 80<br />

Anzahl Unfälle und nicht technische Ausfälle [-] 0 - 1 - 0 0.33 0 0.33 0 0.00<br />

Ausfalldauer Unfälle und nicht technische Ausfälle [h] 0 - 48 - 0 48 0 48 0 0<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

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59


Verfügbarkeit<br />

7.4 Anwendung auf die Kennzeichnungssysteme<br />

Die entsprechenden Nachweise <strong>der</strong> Verfügbarkeit von Kennzeichnungssystemen sind im Rahmen des<br />

Umsetzungsplanes, gemäß <strong>der</strong> im vorangehenden Abschnitt beschriebenen methodischen Vorgaben,<br />

zu erstellen. Die Eigenheiten <strong>der</strong> Kennzeichnung sind nachfolgend in diesem Unterkapitel erläutert.<br />

7.4.1 Verfügbarkeitsberechnung<br />

Die gefor<strong>der</strong>ten Verfügbarkeitsparameter für Kennzeichnungssysteme sind den technischen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Kennzeichnungssysteme (Kapitel 5) und dem Kennzeichnungskonzept zu entnehmen.<br />

Soweit im Kennzeichnungskonzept nicht an<strong>der</strong>s festgehalten, sind die in Kapitel 5 dargestellten Verfügbarkeitsanfor<strong>der</strong>rungen<br />

für die Systeme <strong>der</strong> Kennzeichnung im Design zu berücksichtigen und<br />

nachzuweisen. Ein System gilt als verfügbar, wenn es die spezifizierten Anfor<strong>der</strong>ungen erfüllen kann.<br />

Die WSV for<strong>der</strong>t in ihren Vorgaben zum Kennzeichnungskonzept für die Systeme <strong>der</strong> Kennzeichnung<br />

Nennwerte für die technischen Verfügbarkeiten. Technische Verfügbarkeiten werden auf einen Zeitraum<br />

von drei Jahren bezogen, wenn diese nicht von <strong>der</strong> WSV im Kennzeichnungskonzept an<strong>der</strong>weitig<br />

spezifiziert werden.<br />

Im Fall <strong>der</strong> Systeme <strong>der</strong> Kennzeichnung sind bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> technischen Gesamtverfügbarkeit<br />

die Teilverfügbarkeiten <strong>der</strong> benötigten Infrastruktur und des Systems selbst zu ermitteln (Abbildung 5).<br />

Je nach Systemaufbau müssen die Teilverfügbarkeiten aus den einzelnen Systemkomponenten ermittelt<br />

werden.<br />

Abbildung 5: Wirkungskette <strong>der</strong> Gesamtverfügbarkeit von Kennzeichnungssystemen.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

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Verfügbarkeit<br />

Bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Teilverfügbarkeit <strong>der</strong> Infrastruktur sind alle zum Betrieb des offshoreseitigen<br />

Systems notwendigen Einrichtungen zu berücksichtigen. Deren Verfügbarkeiten müssen ermittelt werden.<br />

Dies beinhaltet u. a.:<br />

• Die Energieversorgung des Systems,<br />

• Die Sicherstellung benötigter Umgebungsbedingungen (Lüftung, Temperierung),<br />

• Verfügbarkeit von Trägersystemen (z. B. Räume o<strong>der</strong> Antennenkonsolen),<br />

• usw.<br />

Das offshoreseitige System beinhaltet alle Geräte des Systems selbst. Daher sind die Teilverfügbarkeiten<br />

<strong>der</strong> Geräte, Sensoren, Verbindungen, etc. nachzuweisen und entsprechend zu berücksichtigen.<br />

Bei Systemen, bei denen eine Datenübertragung <strong>zur</strong> Erfüllung <strong>der</strong> spezifizierten Funktionen notwendig<br />

ist, beinhaltet die Teilverfügbarkeit <strong>der</strong> Datenübertragung die gesamte Übertragung vom offshoreseitigen<br />

System bis einschließlich <strong>der</strong> Betriebswarte des Genehmigungsinhabers.<br />

Im Nachweis <strong>der</strong> Verfügbarkeit sind die Teilverfügbarkeiten von <strong>der</strong> benötigten Infrastruktur und des<br />

Systems selbst explizit darzustellen.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

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Datenschutz und Datensicherheit bzw. Informationssicherheit<br />

8 Datenschutz und Datensicherheit bzw. Informationssicherheit<br />

8.1 Einleitung und Grundsätze<br />

Inhalt dieses Kapitels ist eine Rahmenvorgabe <strong>zur</strong> Erstellung von Sicherheitskonzepten zu Datenschutz<br />

und Informationssicherheit (DSIS-Konzept) für die Kennzeichnungssysteme sowie Darstellung<br />

<strong>der</strong> Verantwortlichkeiten. Es wird das erfor<strong>der</strong>liche Vorgehen durch den Genehmigungsinhaber bei <strong>der</strong><br />

Nachweisführung <strong>der</strong> Realisierung von Datenschutz und Informationssicherheit die Systeme <strong>der</strong><br />

Kennzeichnung festgelegt.<br />

Grundsätzlich sind die folgenden BSI-Standards anzuwenden:<br />

• BSI-Standard 100-1, /3/: Managementsysteme für Informationssicherheit (ISMS),<br />

• BSI-Standard 100-2, /4/: IT-Grundschutz-Vorgehensweise,<br />

• BSI-Standard 100-3, /5/: Risikoanalyse auf <strong>der</strong> Basis von IT-Grundschutz,<br />

• BSI-Standard 100-4, /6/: Notfallmanagement.<br />

Sicherheitsmanagement<br />

Abbildung 6: anwendbare BSI-Standards im Kontext Offshore-Hochbauten<br />

Vorgeschrieben wird eine Vorgehensweise <strong>zur</strong> Erstellung, Fortschreibung und Prüfung von Datenschutz-<br />

und Informationssicherheitskonzepten, die durch Genehmigungsinhaber von Offshore-<br />

Hochbauten zu erstellen (Planungsphase) und fortzuschreiben sind (Realisierung und Normalbetrieb).<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

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Datenschutz und Datensicherheit bzw. Informationssicherheit<br />

Die anzuwendende Methodik für die Erstellung eines solchen DSIS-Konzeptes basiert hierbei im Wesentlichen<br />

auf dem Standard BSI 100-2 IT-Grundschutz-Vorgehensweise /4/ des Bundesamtes für Sicherheit<br />

in <strong>der</strong> Informationstechnik (BSI), und bezieht Methoden aus den an<strong>der</strong>en o. g. Standards wo<br />

notwendig mit ein.<br />

Ein DSIS-Konzept ist Bestandteil des ein<strong>zur</strong>eichenden Umsetzungsplans. Die Korrektheit des DSIS-<br />

Konzeptes ist durch eine Zertifizierung durch das BSI nachzuweisen (s.a. Kap. 8.6.1 „Zertifizierung des<br />

Informationsverbundes durch das BSI“).<br />

Diese Rahmenvorgabe soll im Wesentlichen die Beson<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong> Kennzeichnung im Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Zertifizierung nach dem BSI-Zertifizierungsschema (ISO 27001 auf <strong>der</strong> Basis<br />

IT-Grundschutz) darstellen. Zur Erreichung einer solchen Zertifizierung sind BSI-relevante Aspekte<br />

<strong>der</strong> zu schützenden Informationen und Systeme vom Entwickler eines DSIS-Konzeptes zu berücksichtigen.<br />

Das vorrangige Ziel dieser Rahmenvorgabe ist, die BSI-relevanten Aspekte für die Kennzeichnung<br />

aufzuzeigen. Diese Rahmenvorgabe ist auf die Vorgehensweise des BSI-Standards zum Zeitpunkt <strong>der</strong><br />

Erstellung <strong>der</strong> Rahmenvorgabe abgestimmt und <strong>zur</strong> Vereinfachung in eine ganzheitliche Methodendarstellung<br />

auf <strong>der</strong> Basis dieser Standards eingebettet. Die Rahmenvorgabe erhebt jedoch keinen Anspruch<br />

auf Vollständigkeit. Insofern wird empfohlen, die Erstellung des DSIS-Konzeptes von einem<br />

durch das BSI lizenzierten Auditor entwe<strong>der</strong> qualitätssichernd begleiten o<strong>der</strong> durchführen zu lassen.<br />

Dieser Auditor darf gemäß Zertifizierungsschema des BSI nicht an <strong>der</strong> Zertifizierung beteiligt sein, die<br />

gemäß des jeweils aktuellen Auditierungsschemas des BSI erst nach <strong>der</strong> Realisierungsphase erfolgen<br />

kann.<br />

Der Genehmigungsinhaber muss eigenverantwortlich dafür sorgen, dass eine Zertifizierung sicher erlangt<br />

wird. Dazu müssen die jeweils aktuellen Standards <strong>zur</strong> erfor<strong>der</strong>lichen BSI-Zertifizierung beim<br />

Erstellen des DSIS-Konzeptes zum Ansatz kommen. Es besteht keine Mitverantwortung o<strong>der</strong> Haftung<br />

des Bundes für eine fehlgeschlagene Zertifizierung und/o<strong>der</strong> dessen Folgen.<br />

Sofern sich aus <strong>der</strong> Sicht des Genehmigungsinhabers bzw. dessen Ersteller des DSIS-Konzepts evtl.<br />

Diskrepanzen zu dieser Rahmenvorgabe ergeben, ist eine Darstellung eines durch das BSI lizenzierten<br />

Auditors noch in <strong>der</strong> Planungsphase erfor<strong>der</strong>lich. Der Auditor darf gemäß Zertifizierungsschema<br />

des BSI nicht an <strong>der</strong> Zertifizierung beteiligt werden. Die Darstellung des Anpassungsbedarfs ist mit <strong>der</strong><br />

WSV zu erörtern und in Begleitung <strong>der</strong> gewählten Prüforganisation einer Lösung zuzuführen. Ggf.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

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Datenschutz und Datensicherheit bzw. Informationssicherheit<br />

notwendige Abweichungen von dieser Rahmenvorgabe bedürfen <strong>der</strong> schriftlichen Zustimmung durch<br />

die WSV.<br />

Die Sicherheitsmaßnahmen <strong>der</strong> Kennzeichnungssysteme müssen in DSIS-Konzepten dokumentiert<br />

werden.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

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64


Datenschutz und Datensicherheit bzw. Informationssicherheit<br />

8.2 Definitionen<br />

Definitionen zu Begriffen des Datenschutzes und <strong>der</strong> Informationssicherheit sind im Glossar (Kapitel<br />

10) zu finden.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

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Datenschutz und Datensicherheit bzw. Informationssicherheit<br />

8.3 Grundlage von DSIS-Konzepten<br />

Grundlage eines jeden DSIS-Konzeptes sind die in Abschnitt 8.1 aufgeführten BSI Standards zum IT-<br />

Grundschutz. BSI-Standards enthalten Empfehlungen des BSI zu Methoden, Prozessen und Verfahren<br />

sowie Vorgehensweisen und Maßnahmen mit Bezug <strong>zur</strong> Informationssicherheit. Betrachtet werden<br />

Themenbereiche, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Informationssicherheit in Behörden o<strong>der</strong><br />

Unternehmen sind und für die sich national o<strong>der</strong> international sinnvolle und zweckmäßige Herangehensweisen<br />

etabliert haben. Diese Standards werden durch die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> WSV im Hinblick<br />

auf den Betrieb von Kennzeichnungssystemen durch Genehmigungsinhaber o<strong>der</strong> Betreiber konkretisiert<br />

und damit verbindlich vorgegeben.<br />

8.3.1 Spezifische Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> WSV<br />

1. Im DSIS-Konzept müssen alle Daten und Informationen gemäß Abschnitt 8.5.3 aufgeführt<br />

werden. Es ist die IT-Infrastruktur des Genehmigungsinhabers zu berücksichtigen, mit <strong>der</strong> die<br />

Daten erfasst, verarbeitet, übertragen, gespeichert o<strong>der</strong> gelöscht werden.<br />

2. Bestandteil eines DSIS-Konzeptes muss eine klare und unmissverständliche Unterstützung<br />

<strong>der</strong> Unternehmensführung des Genehmigungsinhabers <strong>zur</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Sicherheitsziele<br />

sein.<br />

3. Der Schutzbedarf <strong>der</strong> an die WSV zu übermittelnden Informationen wird grundsätzlich auf<br />

„Hoch“ festgelegt.<br />

4. Bei <strong>der</strong> Entwicklung des DSIS-Konzeptes sind auch nichttechnische Kommunikationen<br />

(Mensch-Mensch-Schnittstellen) zu beachten. Angemessene Maßnahmen <strong>zur</strong> Sicherstellung<br />

dieser Kommunikation sind im Rahmen des Notfallmanagements zu beschreiben. Das betrifft<br />

auch die Bereitstellung eines „zentralen Dienstes“ des Genehmigungsinhabers im Zusammenhang<br />

mit den Kennzeichnungssystemen. Dieser zentrale Dienst ist eine verbale Schnittstelle<br />

(Mensch-Mensch-Schnittstelle) die einen „Single Point of Contact“ darstellt und damit<br />

eine generelle Kommunikation zwischen Genehmigungsinhaber und WSV im Normalbetrieb<br />

und in Son<strong>der</strong>situationen gewährleistet.<br />

5. Unter Normalbetrieb und Son<strong>der</strong>situationen werden alle notwendigen Schnittstellen zwischen<br />

Prozessen und Organisationen von WSV und GI verstanden. Das betrifft Prozesse: Betriebsmanagement,<br />

Vorfallmanagement und Notfallmanagement, die im erfor<strong>der</strong>lichen Umfang<br />

mit <strong>der</strong> WSV abgestimmt und implementiert sein müssen.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

66


Datenschutz und Datensicherheit bzw. Informationssicherheit<br />

Der Umfang ergibt sich im Zuge <strong>der</strong> Entwicklung des DSIS-Konzeptes anhand <strong>der</strong> spezifischen Betrachtung<br />

<strong>der</strong> durch den Genehmigungsinhaber gewählten Systemlösung. Der Genehmigungsinhaber<br />

muss <strong>der</strong> WSV den ermittelten Abstimmungsbedarf während <strong>der</strong> Planungsphase detailliert mitteilen.<br />

Die Prüforganisation kontrolliert diesen Abstimmungsprozess (vgl. Abschnitt 8.6.3).<br />

Allerdings müssen mindestens die Anteile abgestimmt werden, die sich auf den Nutzen <strong>der</strong> Kennzeichnung<br />

direkt auswirken. Der technische Hintergrund (Ursache) ist dabei nicht von Bedeutung,<br />

son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>liche Meldungsaustausch auf nautisch operationeller Ebene (Ansprechstelle <strong>der</strong><br />

WSV) und die Kompensationsmaßnahmen im Sinne des Notfallmanagements. Auswirkungen auf den<br />

Nutzen sind gegeben bei Ausfällen und planmäßigen Abschaltungen <strong>der</strong> Systeme (Thema Verfügbarkeit)<br />

und Verlust <strong>der</strong> Integrität, Vertraulichkeit o<strong>der</strong> Authentizität <strong>der</strong> spezifizierten Güte. Die Kompensationsmaßnahmen<br />

im Rahmen des Notfallmanagement bedürfen <strong>der</strong> Zustimmung durch die WSV.<br />

Folgende Aspekte bedürfen einer schriftlichen Zustimmung durch die WSV:<br />

• Meldungsaustausch (Inhalt <strong>der</strong> Meldung) zwischen Genehmigungsinhaber und WSV (Zentraler<br />

Dienst und Ansprechstelle <strong>der</strong> WSV) zu den unten aufgezählten Ereignissen.<br />

Der Meldungsaustausch muss adressatengerecht (Ansprechstelle <strong>der</strong> WSV ist nautisch besetzt)<br />

definiert werden. Da <strong>der</strong> Meldungsaustausch in erster Linie <strong>der</strong> Klärung <strong>der</strong> technischen Lage aus<br />

schifffahrtspolizeilicher Sicht dient, ist ein hoher Abstraktionsgrad möglich, <strong>der</strong> die Anzahl und den<br />

Umfang <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Meldungen reduziert.<br />

1. Je<strong>der</strong> Ausfall eines Systems und Verlust <strong>der</strong> Integrität, Vertraulichkeit o<strong>der</strong> Authentizität<br />

in <strong>der</strong> spezifizierten Güte muss <strong>der</strong> Ansprechstelle <strong>der</strong> WSV gemeldet werden.<br />

Eine Rückmeldung nach Wie<strong>der</strong>inbetriebnahme bzw. Rückführung des Systems o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Systeme in die spezifizierte Güte ist erfor<strong>der</strong>lich.<br />

2. Wenn sich abzeichnet, dass ein Ausfall eines Systems o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verlust <strong>der</strong> Integrität<br />

o<strong>der</strong> Authentizität wahrscheinlich nicht verhin<strong>der</strong>t werden kann, ist die Ansprechstelle <strong>der</strong><br />

WSV zu informieren. In erster Linie werden die verantwortlichen Stellen des Genehmigungsinhabers<br />

diese Information aus dem Monitoring gewinnen. Eine Rückmeldung nach<br />

Entspannung <strong>der</strong> Lage ist erfor<strong>der</strong>lich.<br />

3. Planmäßige Abschaltungen sind gemäß den Vorgaben im Abschnitt 7.3.7 zu melden.<br />

Eine Rückmeldung nach Wie<strong>der</strong>inbetriebnahme bzw. Rückführung des Systems o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Systeme in die spezifizierte Güte ist erfor<strong>der</strong>lich.<br />

4. Meldungen <strong>der</strong> WSV an den zentralen Dienst des Genehmigungsinhabers.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

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67


Datenschutz und Datensicherheit bzw. Informationssicherheit<br />

8.3.2 Grundsätzliche Darstellung <strong>der</strong> Informationsverbünde<br />

Offshore‐Hochbau<br />

Kennzeichnung<br />

‐Nachtkennzeichnung<br />

‐Funktechnische<br />

Kennzeichnung<br />

Legende:<br />

Daten‐<br />

Interfaces<br />

Informationsverbund Kennzeichnung<br />

Informationsverbund Kennzeichnung<br />

Steuerdaten<br />

Monitoringdaten<br />

Betriebszentrale GI<br />

Land‐<br />

station<br />

Zentraler<br />

Dienst<br />

Abbildung 7: Kommunikation im Informationsverbund Kennzeichnung<br />

Verbale<br />

Kommunikation<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

Ansprech‐<br />

stelle WSV<br />

Die Abbildung 7 stellt die verbale Kommunikation zwischen dem Genehmigungsinhaber und <strong>der</strong> WSV<br />

dar.<br />

Es wird von <strong>der</strong> zentralen Ansprechstelle des Genehmigungsinhabers <strong>zur</strong> Ansprechstelle <strong>der</strong> WSV<br />

o<strong>der</strong> umgekehrt verbal kommuniziert. Eine digitale, automatisierte Kommunikation findet nicht statt<br />

(vgl. Abbildung 7).<br />

WSV<br />

68


Datenschutz und Datensicherheit bzw. Informationssicherheit<br />

8.4 Anfor<strong>der</strong>ungen an die Methoden <strong>zur</strong> Erstellung eines DSIS-Konzeptes<br />

Bei <strong>der</strong> Erstellung des DSIS-Konzeptes ist nach <strong>der</strong> im Standard BSI 100-2, Kap. 4 beschriebenen<br />

Vorgehensweise vorzugehen. Die dabei vorgenommenen Schritte bzw. Phasen müssen im DSIS-<br />

Konzept dokumentiert werden. Die zu dokumentierenden Erstellungsphasen (nach BSI 100-2,<br />

Abbildung 8) sind:<br />

• Strukturanalyse (8.4.1),<br />

• Schutzbedarfsfeststellung (8.4.3),<br />

• Modellierung (8.4.2),<br />

• Ergänzende Sicherheitsanalyse (8.4.4),<br />

• Risikoanalyse (8.4.5 / 8.4.6),<br />

• Konsolidierung <strong>der</strong> Maßnahmen (8.4.7),<br />

• Sicherheitskonzept (8.4.8).<br />

Abbildung 8: Ablaufplan Erstellung DSIS-Konzept.<br />

Die für die jeweiligen Phasen zu beachtenden spezifischen Anfor<strong>der</strong>ungen werden in den folgenden<br />

Kapiteln im Einzelnen dargelegt und erläutert.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

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Datenschutz und Datensicherheit bzw. Informationssicherheit<br />

8.4.1 Strukturanalyse<br />

Gemäß dem Vorgehen bei <strong>der</strong> Erstellung eines Informations-Sicherheitskonzeptes (BSI-Standard 100-<br />

2) bildet die IT-Strukturanalyse den Ausgangspunkt für alle Aktivitäten. Die IT-Strukturanalyse erfasst<br />

und dokumentiert alle an <strong>der</strong> Verarbeitung <strong>der</strong> Kennzeichnungssysteminformationen beteiligten Anwendungen<br />

und <strong>der</strong> dazu genutzten Informationstechnik (siehe 8.5).<br />

Der Sicherungsbereich/Informationsverbund ist konkret zu definieren und gegen an<strong>der</strong>e Bereiche, die<br />

nur als Schnittstellen fungieren, abzugrenzen.<br />

• Für Kennzeichnungssysteme ist ein Informationsverbund zu bilden.<br />

• In einer kurzen Verfahrensbeschreibung sind die grundsätzliche Funktionsweise, Leistungsmerkmale,<br />

Betriebsprozesse und Notfallorganisation für den Betrieb <strong>der</strong> Kennzeichnungssysteme<br />

zu erläutern.<br />

• Die fachlichen und betrieblichen Verantwortlichkeiten sind zu benennen und mit <strong>der</strong> WSV abzustimmen.<br />

Das betrifft insbeson<strong>der</strong>e die Betriebs- und Notfallorganisation und das Vorfallmanagement.<br />

Die Abstimmung <strong>der</strong> Vorfallorganisationen und <strong>der</strong> Notfallorganisationen ist <strong>zur</strong><br />

Erhaltung <strong>der</strong> Genehmigung erfor<strong>der</strong>lich.<br />

• Notfallmanagement bezieht sich auf die Nichtverfügbarkeit <strong>der</strong> Kennzeichnungssysteme.<br />

• Ein Netzplan für jeden Sicherungsbereich/Informationsverbund ist zu erstellen.<br />

• Erfassen aller Zielobjekte (Bestandsaufnahme): Bei <strong>der</strong> Erfassung <strong>der</strong> Zielobjekte müssen<br />

folgende Informationen erfasst werden, die für die nachfolgenden Aktivitäten benötigt werden:<br />

1) eine eindeutige Bezeichnung des (IT-) Systems,<br />

2) Beschreibung (Typ und Funktion),<br />

3) Plattform (z. B. Hardware-Architektur/Betriebssystem),<br />

4) bei Gruppen: Anzahl <strong>der</strong> zusammengefassten IT-Systeme,<br />

5) Aufstellungsort des IT-Systems,<br />

6) Status des IT-Systems (in Betrieb, im Test, in Planung) und<br />

7) Anwen<strong>der</strong> bzw. Administratoren des IT-Systems.<br />

• Der Informationsverbund für die Kennzeichnung muss so aufgezeigt werden, dass die Grenzen1<br />

<strong>der</strong> Betrachtung eindeutig beschrieben sind. Innerhalb <strong>der</strong> Kennzeichnung gibt es fol-<br />

1 Die Betrachtungsgrenze im Offshore-Bereich ist die Schnittstelle zwischen Sensor (z. B. Antenne) und <strong>der</strong> Luftstrecke. Einflüsse <strong>der</strong> Luftstrecke<br />

und ggf. inkorrekte Informationen <strong>der</strong> mobilen Kommunikationspartner müssen also nicht betrachtet werden.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

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70


Datenschutz und Datensicherheit bzw. Informationssicherheit<br />

gende Systeme, die für sich betrachtet werden sollten. Eine logische Gruppierung <strong>zur</strong> Vereinfachung<br />

ist möglich, jedoch sollten die einzelnen Bereiche separat abgearbeitet werden.<br />

1. 5-Seemeilenfeuer, inkl. Harmonisierung und Synchronisation,<br />

Gruppenbildung<br />

2. Nahbereichskennzeichnung,<br />

3. Funktechnische Kennzeichnung (AIS-AtoN),<br />

Bei den folgenden Teilaufgaben ist es nicht zweckmäßig, jedes Zielobjekt einzeln zu betrachten. Ähnliche<br />

Zielobjekte sollten deshalb sinnvoll zu Gruppen zusammengefasst werden. Zielobjekte können<br />

dann ein und <strong>der</strong>selben Gruppe zugeordnet werden, wenn die Zielobjekte alle<br />

1. vom gleichen Typ sind,<br />

2. ähnlich konfiguriert sind,<br />

3. ähnlich in das Netz eingebunden sind (im Fall von IT-Systemen z. B. am gleichen Switch),<br />

4. ähnlichen administrativen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen unterliegen und<br />

5. ähnliche Anwendungen bedienen.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> genannten Voraussetzungen für die Gruppenbildung ist eine Gruppe korrekt gebildet,<br />

wenn eine Stichprobe aus einer Gruppe den Sicherheitszustand <strong>der</strong> Gruppe repräsentiert.<br />

Nomenklatur<br />

Alle Zielobjekte müssen mit einem eindeutigen Kürzel bezeichnet und nummeriert werden. Um eine<br />

konsistente und eindeutige Bezeichnung von Zielobjekten zu ermöglichen, ist eine Systematik anzuwenden,<br />

die sich an <strong>der</strong> Folgenden orientiert:<br />

Zielobjekt = [Typenkürzel]-[lfd. Nummer]<br />

Zielobjekt Typenkürzel Beispiel<br />

Personal, Mitarbeiter, Benutzer<br />

M M-01 Administrator Server <strong>zur</strong> Lampenüberwachung<br />

Informationen, Daten I I-01 Daten <strong>zur</strong> Funktionsüberwachung<br />

Infrastruktur: Räume R R-01 Steuerungseinheit<br />

Infrastruktur: Gebäude G G-01 Gebäude Betreiber<br />

IT-Systeme: Server S S-01 Server <strong>zur</strong> Erfassung <strong>der</strong> Überwachungsdaten<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

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Datenschutz und Datensicherheit bzw. Informationssicherheit<br />

Zielobjekt Typenkürzel Beispiel<br />

IT-Systeme: Clients C C-0 Arbeitsplatz Administrator<br />

Netzkomponenten (Router,<br />

Switches, Firewall)<br />

N N-01 Firewall Administratorennetz<br />

Kommunikationsverbindungen K K-01 Kommunikationsverbindung Lampe zu Server<br />

Sonstiges IT-Equipment ITK ITK-01 sonstiges Gerät (z.B. Harmonisierung Lichterscheinung)<br />

Anwendung A A-01 Erfassung <strong>der</strong> Funktionstüchtigkeit<br />

Telefoniesysteme T T-01 Mobiltelefon Bereitschaftsdienst<br />

Netzplan<br />

Der Netzplan (Netztopologieplan) ist eine graphische Übersicht über die im betrachteten Sicherungsbereich<br />

eingesetzten Komponenten (Zielobjekte), <strong>der</strong>en Vernetzung sowie die Verteilung über ggf.<br />

mehrere zentrale o<strong>der</strong> dezentrale Standorte.<br />

Im Netzplan müssen alle Zielobjekte/Zielobjekt-Gruppen vorhanden sein.<br />

Im Einzelnen sind im Netzplan folgende Objekte darzustellen:<br />

(1) IT-Systeme, d. h. Clients und Server, aktive Netzkomponenten, Drucksysteme, Peripherie mit<br />

eindeutiger Bezeichnung (Kürzel) inkl. <strong>der</strong> nachrichtentechnischen Systemabschnitte wie z.B.<br />

kennzeichungsspezifische Baugruppen (siehe dazu auch die Position ITK in <strong>der</strong> beispielhaften<br />

Darstellung <strong>der</strong> Zielobjekt-Tabelle),<br />

(2) Netzverbindungen zwischen den IT-Systemen mit eindeutiger Bezeichnung (Kürzel),<br />

(3) Darstellung <strong>der</strong> Zielobjekte in Bezug auf Standorte und Räumlichkeiten,<br />

(4) Verbindungen des betrachteten Sicherungsbereiches nach außen, d. h. Einwahl-Zugänge, Internet-Anbindungen,<br />

Datenleitungen zu entfernten Gebäuden o<strong>der</strong> Liegenschaften, Verbindungen<br />

zu Schnittstellen.<br />

(5) Virtuelle IT-Systeme und virtuelle Netzverbindungen, beispielsweise Virtuelle LANs (VLANs)<br />

o<strong>der</strong> Virtuelle Private Netze (VPNs), sollten ebenfalls wie physikalische Systeme o<strong>der</strong> Verbindungen<br />

in einem Netzplan dargestellt werden, wenn die dadurch realisierten logischen (virtuellen)<br />

Strukturen wesentlich von den physischen Strukturen abweichen.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

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Datenschutz und Datensicherheit bzw. Informationssicherheit<br />

(6) Aus Gründen <strong>der</strong> Übersichtlichkeit kann es zweckmäßig sein, logische o<strong>der</strong> virtuelle Strukturen<br />

in einer separaten Skizze darzustellen. Dabei ist ein eindeutiger Bezug auf den übergeordneten<br />

Plan herzustellen (s. grüner Bereich in Abbildung 9).<br />

Abbildung 9: Beispiel Netzplan<br />

8.4.2 Modellierung<br />

Einleitung: In den IT-Grundschutz-Katalogen wird beschrieben, wie auf <strong>der</strong> Basis von Standard-<br />

Sicherheitsmaßnahmen Sicherheitskonzepte erstellt und geprüft werden können. Für typische Prozesse,<br />

Anwendungen und Komponenten in <strong>der</strong> Informationstechnik finden sich außerdem geeignete Bündel<br />

("Bausteine") von Standard-Sicherheitsmaßnahmen. Diese Bausteine sind entsprechend ihrem jeweiligen<br />

Fokus in folgende fünf Schichten aufgeteilt:<br />

1) Schicht 1: übergreifende Aspekte,<br />

2) Schicht 2: Infrastruktur,<br />

3) Schicht 3: IT-Systeme,<br />

4) Schicht 4: Netze,<br />

5) Schicht 5: Anwendungen.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

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Datenschutz und Datensicherheit bzw. Informationssicherheit<br />

Umsetzung: Die Modellierung nach IT-Grundschutz besteht darin, jedem Zielobjekt einen o<strong>der</strong> mehrere<br />

Bausteine aus den IT-Grundschutzkatalogen zuzuweisen. Dabei sind die Vorgaben des BSI <strong>zur</strong><br />

Auswahl von Bausteinen und <strong>der</strong> Zuordnung zu Zielobjekten zu beachten2 . Es sollte beson<strong>der</strong>er Wert<br />

auf die Randbedingungen3 gelegt werden, wann ein einzelner Baustein sinnvoller Weise eingesetzt<br />

werden soll und auf welche Zielobjekte er anzuwenden ist.<br />

Die folgenden Bausteine aus Schicht 1 – übergeordnete Aspekte – sind grundsätzlich zu modellieren:<br />

1. B 1.0 Sicherheitsmanagement,<br />

2. B 1.1 Organisation,<br />

3. B 1.2 Personal,<br />

4. B 1.3 Notfallmanagement,<br />

5. B 1.4 Datensicherungskonzept,<br />

6. B 1.5 Datenschutz,<br />

7. B 1.6 Schutz vor Schadprogrammen,<br />

8. B 1.7 Kryptokonzept,<br />

9. B 1.8 Behandlung von Sicherheitsvorfällen,<br />

10. B 1.9 Hard- und Software-Management,<br />

11. B 1.10 Standardsoftware,<br />

12. B 1.11 Outsourcing,<br />

13. B 1.12 Archivierung,<br />

14. B 1.13 Sensibilisierung und Schulung <strong>zur</strong> Informationssicherheit,<br />

15. B 1.14 Patch- und Än<strong>der</strong>ungsmanagement,<br />

16. B 1.15 Löschen und Vernichten von Daten.<br />

Zielobjekte, die nicht geeignet modelliert werden können, müssen für eine ergänzende Sicherheitsanalyse<br />

vorgemerkt werden (s.a. Abschnitt 8.4.4 „Ergänzende Sicherheitsanalyse“).<br />

Alle in den ausgewählten Bausteinen vorhandenen Maßnahmen sind zu analysieren, ob die Maßnahmen<br />

konkretisiert werden müssen o<strong>der</strong> ob Maßnahmen wegen fehlen<strong>der</strong> Relevanz gestrichen werden<br />

können.<br />

2 https://www.bsi.bund.de/cln_165/ContentBSI/grundschutz/kataloge/allgemein/modellierung/02001.html insbeson<strong>der</strong>e Abschnitt 2.2<br />

3 Die Randbedingungen für die Auswahl von Bausteinen erfolgt in auf <strong>der</strong> Website des BSI in den Hinweisen <strong>zur</strong> Modellierung<br />

Startseite > Themen > IT-Grundschutz-Kataloge > Inhalt > Allgemeines > Modellierung<br />

Link: 2 Schichtenmodell und Modellierung (https://www.bsi.bund.de/ContentBSI/grundschutz/kataloge/allgemein/modellierung/02001.html<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

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Datenschutz und Datensicherheit bzw. Informationssicherheit<br />

Basis-Sicherheitscheck<br />

Für alle Zielobjekte sind nunmehr alle zutreffenden Bausteine und damit die anwendbaren Sicherheitsmaßnahmen<br />

festgelegt. Es muss jetzt eine Analyse des Umsetzungsstandes dieser Maßnahmen<br />

erfolgen (Soll-Ist-Vergleich). Die Ergebnisse des Basis-Sicherheitschecks sind zu dokumentieren. Dabei<br />

ist für jede Maßnahme <strong>der</strong> Umsetzungsstand zu dokumentieren (s. BSI 100-2, Kap. 4, S. 37ff /4/).<br />

Als Ergebnis liegt ein Katalog aller Maßnahmen mit dem jeweiligen Umsetzungsstand vor. Alle Maßnahmen,<br />

die nicht o<strong>der</strong> erst teilweise umgesetzt sind, werden in einen Realisierungsplan übernommen.<br />

Ein DSIS-Konzept besteht demzufolge in <strong>der</strong> Planungsphase aus Sicherheitskonzept und Realisierungsplan.<br />

In <strong>der</strong> Betriebsphase muss <strong>der</strong> Realisierungsplan vollständig abgearbeitet sein bzw. eine<br />

zeitlich begrenzte Ausnahmegenehmigung für noch nicht realisierte Sicherheitsmaßnahmen vorliegen.<br />

Hinweis: Dieser Schritt kann auch nach <strong>der</strong> Schutzbedarfsfeststellung gleichzeitig mit <strong>der</strong> ergänzenden<br />

Sicherheitsanalyse durchgeführt werden.<br />

8.4.3 Feststellung des Schutzbedarfes<br />

Ziel <strong>der</strong> Schutzbedarfsfeststellung ist es, für alle erfassten Zielobjekte im Informationsverbund zu entscheiden,<br />

welchen Schutzbedarf sie bezüglich Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Authentizität<br />

besitzen. Dieser Schutzbedarf orientiert sich an den möglichen Schäden, die mit einer Beeinträchtigung<br />

<strong>der</strong> Daten, <strong>der</strong> betroffenen Anwendungen und damit <strong>der</strong> jeweiligen Aufgaben <strong>zur</strong> Sicherung <strong>der</strong><br />

Offshore-Hochbauten verbunden sind.<br />

In den folgenden Kapiteln werden Schutzbedarfskategorien definiert, die bei <strong>der</strong> Ermittlung des<br />

Schutzbedarfes <strong>der</strong> einzelnen IT-Systeme, Räume, Kommunikationsverbindungen, etc. zu verwenden<br />

sind.<br />

Klassifizierungsschema und qualitative Definition <strong>der</strong> Schutzklassen<br />

Als grundsätzliches Schema für die Einteilung in Schutzbedarfsklassen ist ein 4-stufiges Schema vorgesehen:<br />

Klasse 0 - Ohne Anfor<strong>der</strong>ungen aus dem IT-Grundschutz,<br />

Klasse 1 - Normal des BSI IT-Grundschutzes,<br />

Klasse 2 - Hoch des BSI IT-Grundschutzes,<br />

Klasse 3 - Sehr Hoch des BSI IT-Grundschutzes.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

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Datenschutz und Datensicherheit bzw. Informationssicherheit<br />

Auf <strong>der</strong> Basis des Klassifizierungsschemas werden die folgenden Schutzklassen verbindlich festgelegt.<br />

Die Erläuterungen <strong>zur</strong> Klasse des jeweiligen Schutzzieles (Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit,<br />

Authentizität) sollen bei <strong>der</strong> korrekten Zuordnung zu Schutzklassen unterstützen.<br />

Tabelle A- 5: Schutzklassen Vertraulichkeit<br />

Schutzklasse Vertraulichkeit (Confidentiality)<br />

C0 Klasse 0 - öffentlich, frei verfügbar<br />

C1 Klasse 1 - intern, nur für Auftragnehmer des GI o<strong>der</strong> Bedienstete des GI o<strong>der</strong> WSV<br />

C2 Klasse 2 – Personenbezogen o<strong>der</strong> personenbeziehbar, Austausch mit Auflagen<br />

C3 Klasse 3 – Verschluss-Sache (VS) Einstufung<br />

Tabelle A- 6: Schutzklassen Integrität<br />

Schutzklasse Integrität 4 (Integrity)<br />

I0 Klasse 0 - Verfälschung hat keine Auswirkungen<br />

I1 Klasse 1 - Verfälschung kann leicht entdeckt o<strong>der</strong> automatisch korrigiert werden<br />

I2 Klasse 2 - Verfälschung ist schwer zu entdecken o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Korrekturaufwand durch die Nutzer ist hoch,<br />

wenn die Verfälschung entdeckt wurde. Die Verfälschung könnte Auswirkungen auf die Nutzerentscheidungen<br />

haben.<br />

I3 Klasse 3 - Verfälschungen sind nur mit sehr hohem Aufwand zu entdecken, o<strong>der</strong> sind nicht korrigierbar.<br />

Die Verfälschung hat Auswirkungen auf die Nutzerentscheidungen.<br />

Tabelle A- 7: Schutzklassen Verfügbarkeit<br />

Schutzklasse Verfügbarkeit (Availability)<br />

A0 Klasse 0 - keine Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

A1 Klasse 1 - (ab 97,0 %)<br />

A2 Klasse 2 - (ab 99,0%)<br />

A3 Klasse 3 - (ab 99,8%)<br />

4 Hinweis <strong>zur</strong> Integrität: Falsche Information eines Systems <strong>der</strong> Kennzeichnung können Auswirkungen auf die Schifffahrt haben. Eine falsche<br />

Information wird insbeson<strong>der</strong>e dann signifikante Auswirkungen haben, wenn eine kritische Verkehrslage korrekte Entscheidungsgrundlagen<br />

und sichere Kommunikationswege benötigt. Außerdem könnten falsche Informationen auch solche kritischen Verkehrslagen erzeugen.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

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Datenschutz und Datensicherheit bzw. Informationssicherheit<br />

Tabelle A- 8: Schutzklassen Authentizität<br />

Schutzklasse Authentizität (Authenticity)<br />

Au0 Klasse 0 - keine Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

Au1 Klasse 1 - Authentizität kann notwendig sein<br />

Au2 Klasse 2 - Authentizität ist erfor<strong>der</strong>lich<br />

Au3 Klasse 3 - Authentizität muss zweifelsfrei nachgewiesen werden<br />

Vorgabe <strong>der</strong> WSV für Schutzbedarfsklasse von Daten<br />

Vorgabe <strong>der</strong> WSV: Der Schutzbedarf von Daten ist grundsätzlich „Hoch“, insofern nicht spezifisch abweichende<br />

Festlegungen in diesem Dokument getroffen werden.<br />

Vorgabe <strong>der</strong> WSV für mindestens zu betrachtende Daten<br />

Durch die WSV sind die in einer Schutzbedarfsfeststellung für die Kennzeichnungssysteme mindestens<br />

zu betrachtenden Daten vorgegeben. Diese Vorgaben sind in Anhang B „Einstufung des Informationsschutzbedarfs“<br />

vollständig aufgeführt. Dabei wird bei <strong>der</strong> Kennzeichnung zwischen den Datengruppen<br />

Nutzdaten, Steuerdaten des Genehmigungsinhabers und Monitoringdaten des Genehmigungsinhabers<br />

unterschieden. Durch den Genehmigungsinhaber dürfen Schutzbedarfe angesetzt<br />

werden, die von den Vorgaben im Anhang B abweichen, falls diese über die Vorgaben <strong>der</strong> WSV hinausgehen.<br />

Diese Abweichungen sind zu kennzeichnen und zu begründen.<br />

In <strong>der</strong> Schutzbedarfsfeststellung sind mindestens die nachfolgenden Zielobjekte für den jeweiligen Informationsverbund<br />

zu betrachten:<br />

1. 5-Seemeilenfeuer, inkl. Synchronisation und Harmonisierung,<br />

2. Nahbereichskennzeichnung,<br />

3. funktechnische Kennzeichnung (AIS-AtoN).<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

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Datenschutz und Datensicherheit bzw. Informationssicherheit<br />

Vererbung des Schutzbedarfes<br />

Der Schutzbedarf wird ausgehend von den Daten in Anhang B auf die Zielobjekte vererbt, die die betroffenen<br />

Daten erfassen, verarbeiten, weiterleiten, speichern, verän<strong>der</strong>n und löschen. Die Vererbung<br />

erfolgt nach folgendem Schema:<br />

Abbildung 10: Vererbung des Schutzbedarfes<br />

Die folgenden Prinzipien bzw. Effekte müssen bei <strong>der</strong> Vererbung des Schutzbedarfes <strong>zur</strong> Anwendung<br />

kommen:<br />

Maximumprinzip: Kommen unterschiedliche Schutzbedarfe auf demselben Zielobjekt <strong>zur</strong> Wirkung,<br />

muss <strong>der</strong> höchste Schutzbedarf als resultieren<strong>der</strong> Schutzbedarf ausgewählt werden (Beispiel: MAX<br />

{C0; C2; C1} = C2).<br />

Kumulationseffekt: Die gleichzeitige Vererbung mehrerer geringer Schutzbedarfe kann in <strong>der</strong> Summe<br />

einen höheren Schutzbedarf nach sich ziehen, insbeson<strong>der</strong>e, wenn sich aus <strong>der</strong> Kombination <strong>der</strong> an<br />

sich unverfänglichen, separat erfassten Einzelinformationen, weitere zusätzliche Schutzbedarfe ergeben.<br />

(Beispiel 1: C1 + C1 + C1 = C2; Beispiel 2: auf einem Server befinden sich 3 Anwendungen: Anwendung<br />

1 verwaltet Namen, Anwendung 2 verwaltet Adressen, Anwendung 3 verwaltet Kontonummern.<br />

Wenn alle Anwendungen auf demselben System laufen, können aus den zunächst harmlosen Einzeldaten<br />

sensitive Daten zusammengestellt werden, die insgesamt einen höheren Schutzbedarf haben<br />

als die einzelnen Daten.)<br />

Verteileffekt: Die Verteilung von Schutzbedarfen auf mehrere Zielobjekte kann zu einer Verringerung<br />

des für das einzelne Zielobjekt resultierenden Schutzbedarfes führen. In <strong>der</strong> Regel betrifft dies jedoch<br />

nur das Schutzziel Verfügbarkeit. (Beispiel: redundante Auslegung von IT-Systemen)<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

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Datenschutz und Datensicherheit bzw. Informationssicherheit<br />

Ergebnis <strong>der</strong> Schutzbedarfsfeststellung<br />

Das Ergebnis <strong>der</strong> Schutzbedarfsfeststellung ist vollständig für alle Zielobjekte bzw. Zielobjekt-Gruppen<br />

in tabellarischer Form aufzuführen.<br />

8.4.4 Ergänzende Sicherheitsanalyse<br />

Eine ergänzende Sicherheitsanalyse ist für alle Zielobjekte des Informationsverbundes durchzuführen,<br />

die<br />

• einen hohen o<strong>der</strong> sehr hohen Schutzbedarf in mindestens einem <strong>der</strong> drei Grundwerte Vertraulichkeit,<br />

Integrität, Verfügbarkeit o<strong>der</strong> Authentizität haben o<strong>der</strong><br />

• mit den existierenden Bausteinen <strong>der</strong> IT-Grundschutz-Kataloge nicht hinreichend abgebildet<br />

(modelliert) werden können o<strong>der</strong><br />

• in Einsatzszenarien (z. B. in Umgebungen o<strong>der</strong> mit Anwendungen) betrieben werden, die im<br />

Rahmen des IT-Grundschutzes nicht vorgesehen sind.<br />

Die für die ergänzende Sicherheitsanalyse vorgesehenen Zielobjekte und die darauf modellierten Bausteine<br />

bzw. Maßnahmen sind zu dokumentieren.<br />

8.4.5 Gefährdungsübersicht<br />

Es ist eine Übersicht <strong>der</strong> für den Informationsverbund relevanten Gefährdungen zu erstellen. Dabei<br />

sind die folgenden Aspekte zu betrachten:<br />

• Innen- und Außenwirkung,<br />

• Finanzielle Auswirkungen,<br />

• Sicherheitseinbußen für die Schifffahrt gemäß Vorgaben <strong>der</strong> WSV (s. Anhang B),<br />

• Sensitivität <strong>der</strong> Daten/Informationen,<br />

• Dauer <strong>der</strong> Verzichtbarkeit gemäß Vorgaben <strong>der</strong> WSV (s. Kap. 7 Verfügbarkeit),<br />

• Beeinträchtigung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung,<br />

• Zugang zu Daten während Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten,<br />

Eine direkte Beeinträchtigung wird dadurch beeinflusst, dass das Zielobjekt (z. B. IT-Anwendung, Daten),<br />

das <strong>zur</strong> Erfüllung <strong>der</strong> fachlichen Aufgabe erfor<strong>der</strong>lich ist, nicht o<strong>der</strong> nur eingeschränkt verfügbar<br />

ist o<strong>der</strong> durch ein Schadensereignis verfälscht wurden.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

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Datenschutz und Datensicherheit bzw. Informationssicherheit<br />

Insbeson<strong>der</strong>e für die in <strong>der</strong> ergänzenden Sicherheitsanalyse ermittelten Zielobjekte sind neben den<br />

durch den IT-Grundschutz vorgegebenen Gefährdungen spezifische Gefährdungen zu ermitteln, zu<br />

dokumentieren, und dem betreffenden Zielobjekt zuzuordnen. In den vorgenannten Stichpunkten sind<br />

solche Gefährdungen bereits aufgeführt, die jedoch nicht als erschöpfend anzusehen sind, son<strong>der</strong>n<br />

durch weitere, dem Genehmigungsinhaber bekannte o<strong>der</strong> vermutete Gefährdungen ergänzt werden<br />

sollten.<br />

8.4.6 Risikoanalyse<br />

Die Risikoanalyse auf <strong>der</strong> Basis von IT-Grundschutz ist eine Vorgehensweise, um bei Bedarf Sicherheitsvorkehrungen<br />

zu ermitteln, die über die in den IT-Grundschutz-Katalogen genannten Maßnahmen<br />

hinausgehen.<br />

Nachdem die entsprechenden Gefährdungen den einzelnen Zielobjekten zugeordnet wurden, sind in<br />

<strong>der</strong> Risikoanalyse zuerst die Grundschutzmaßnahmen zu dokumentieren, die die entsprechende Gefährdung<br />

eliminieren. Dazu sind die Grundschutzmaßnahmen aus den Maßnahmenkatalogen Infrastruktur,<br />

Organisation, Personal, Hard- und Software, Kommunikation und Notfallvorsorge zu verwenden.<br />

Bei <strong>der</strong> Zuordnung, welche Gefährdung durch welche Maßnahmen eliminiert werden, können als<br />

Hilfsmittel die sog. Kreuzreferenztabellen des BSI-Grundschutzes verwendet werden. Danach muss in<br />

einer Restrisikoanalyse betrachtet und bewertet werden, inwieweit diese Grundschutzmaßnahmen<br />

ausreichend sind. Ist das nicht <strong>der</strong> Fall, so muss auf Auswirkungen, mögliche Schäden und die ggf.<br />

verbleibenden Schwachstellen eingegangen und dies dokumentiert werden. Mit Hilfe von benutzerorientierten<br />

IT-Sicherheitsmaßnahmen sind die Schwachstellen dann zu eliminieren und in einer abschließenden<br />

Restrisikobetrachtung darzustellen, dass mit den getroffenen Grundschutz- und benutzerorientierten<br />

IT-Sicherheitsmaßnahmen die Gefährdungen nicht mehr wirken bzw. auf ein tragbares<br />

Restrisiko minimiert sind. Ein tragbares Restrisiko kann erreicht werden durch:<br />

1. Risiko-Reduktion (weitere IT-Sicherheitsmaßnahmen),<br />

2. Risiko-Vermeidung (z.B. durch Umstrukturierungen von Geschäftsprozessen o<strong>der</strong> des Informationsverbundes),<br />

3. Risiko-Transfer (Versicherungen, Outsourcing) o<strong>der</strong><br />

4. Risiko-Akzeptanz durch das Management.<br />

Die Leitungsebene muss vorgeben, wie die erkannten Risiken behandelt werden sollen. Dies ist zu<br />

dokumentieren.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

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Datenschutz und Datensicherheit bzw. Informationssicherheit<br />

Abbildung 11 Risikoanalyse im IT-Grundschutz<br />

8.4.7 Konsolidierung Sicherheitsmaßnahmen<br />

In diesem Schritt werden die separat für Zielobjekte ermittelten Grundschutz- und benutzerdefinierten<br />

Maßnahmen im Systemzusammenhang betrachtet. Es ist zu prüfen, für welche IT-<br />

Sicherheitsmaßnahmen die Realisierung entfallen kann, da eine zu realisierende höherwertige IT-<br />

Sicherheitsmaßnahme diese ersetzt. Dabei müssen sie vor den möglichen Gefährdungen wirksam<br />

schützen, aber auch in <strong>der</strong> Praxis tatsächlich umsetzbar sein. Z. B. würde die Maßnahme “Passwortschutz<br />

unter Windows“ durch die höherwertige Maßnahme “chipkartenbasierte Authentisierung“ ersetzt.<br />

Für jede Grundschutz- und benutzerdefinierte Maßnahme wird dokumentiert, ob diese umgesetzt werden<br />

muss.<br />

8.4.8 Sicherheitskonzept – Konsolidierter Maßnahmenplan<br />

Alle im vorigen Schritt ermittelten umzusetzenden Maßnahmen werden in das Sicherheitskonzept<br />

übernommen. Entsprechend <strong>der</strong> Projektphasen wird gesprochen von:<br />

Projektphase Bezeichnung<br />

Planungsphase DSIS-Konzept Planung<br />

Realisierungsphase Realisierungsplan des DSIS-Konzeptes<br />

Normalbetrieb DSIS-Konzept / Revisionskonzept<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

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Datenschutz und Datensicherheit bzw. Informationssicherheit<br />

8.5 Im Datenschutz und Informationssicherheitskonzept zu betrachtende Schichten<br />

8.5.1 Organisation<br />

Organisation ist ein übergeordneter Aspekt. Hier sind die betreiberspezifischen organisatorischen Regelungen<br />

zu dokumentieren, die mittelbar am Betrieb <strong>der</strong> Kennzeichnung beteiligt sind.<br />

Die für die Informationssicherheit (IS) <strong>der</strong> Informationen zuständige bzw. verantwortliche Organisation<br />

ist immer zu betrachten.<br />

Ein wesentlicher Punkt ist die sichtbare Unterstützung für die Umsetzung <strong>der</strong> Ziele des<br />

DSIS-Konzeptes durch die Führungsebene des Genehmigungsinhabers. Im Baustein B 1.0 sind daher<br />

neben formellen Dokumenten, wie z. B. Unterschrift unter Sicherheitslinie, vor allem Dokumente zum<br />

Nachweis <strong>der</strong> Management-Unterstützung gefragt. Dies können u. a. sein: Unterschrift unter Managementberichte,<br />

Unterschrift <strong>der</strong> Restrisiken und Übernahme <strong>der</strong> Restrisiken durch die Geschäftsführung<br />

(Übernahme <strong>der</strong> Verantwortung und Haftung), usw.<br />

8.5.2 Personal<br />

Personal ist ein übergeordneter Aspekt. Es wird dokumentiert, welche administrative und fachliche<br />

Nutzung <strong>der</strong> Informationen im Betrieb möglich ist und wie <strong>der</strong> Zutritt, Zugang bzw. Zugriff auf Objekte<br />

des Sicherungsbereiches/Informationsverbundes erfolgt. Zum Objekt Personal gehört auch ein Rollenund<br />

Berechtigungskonzept. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass Teile des technischen Betriebes<br />

durch den Genehmigungsinhaber an Dritte vergeben werden können.<br />

Ein Rollen- und Berechtigungskonzept für die Informationen ist immer ein Bestandteil des DSIS-<br />

Konzeptes.<br />

8.5.3 Daten und Anwendungen<br />

Eine Klassifizierung von Daten/Informationen wird durch die WSV vorgegeben. Die Klassifizierung des<br />

Schutzbedarfs <strong>der</strong> Daten ist im Anhang B angefügt.<br />

8.5.4 IT-Systeme<br />

IT-Systeme sind im engeren Sinne eine Kombination von Hardware und Software, die für unterschiedliche<br />

Aufgaben in <strong>der</strong> Informationstechnologie verwendet werden können. Dies sind nicht nur Computer,<br />

son<strong>der</strong>n auch Netzkomponenten (Router, Switche, Firewall), Telekommunikationsgeräte, Bürokommunikationsgeräte,<br />

Speichergeräte und Druckgeräte.<br />

8.5.5 Netze<br />

Ein Netz setzt sich aus aktiven und passiven Netzkomponenten zusammen.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

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Datenschutz und Datensicherheit bzw. Informationssicherheit<br />

Erfasst werden müssen alle Netzkomponenten (aktiv und passiv), die an <strong>der</strong> Verarbeitung von Informationen<br />

beteiligt sind.<br />

8.5.6 Kommunikationsverbindungen<br />

Hierzu zählen die Kommunikationsverbindungen, auf denen die Informationen zwischen IT-Systemen<br />

über das Netz transportiert werden.<br />

8.5.7 Infrastruktur<br />

Die Schicht Infrastruktur befasst sich mit <strong>der</strong> Sicherheit <strong>der</strong> baulich-technischen Komponenten eines<br />

Sicherungsbereiches/Informationsverbundes, in dem Informationen verarbeitet werden.<br />

8.5.8 Schnittstellen<br />

Die IT-Sicherheit eines Sicherungsbereiches/Informationsverbundes kann nicht nur unabhängig und<br />

separat betrachtet und bewertet werden. Häufig sind Funktionen und Sicherheitsmaßnahmen von an<strong>der</strong>en<br />

Sicherungsbereichen / Informationsverbünden abhängig, so dass hier Schnittstellen entstehen,<br />

die einer geson<strong>der</strong>ten Untersuchung <strong>der</strong> Informationssicherheit bedürfen. Es können in komplexen IT-<br />

Strukturen zahlreiche Wechselwirkungen zwischen den Sicherheitsmaßnahmen bestehen, die sich<br />

sowohl verstärkend wie auch aufhebend auswirken können.<br />

Alle Schnittstellen zum Sicherungsbereich / Informationsverbund <strong>der</strong> Informationen sind bei <strong>der</strong> Gefährdungsübersicht,<br />

Risikobewertung, Wirksamkeit und beim Realisierungsplan zu berücksichtigen.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

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Datenschutz und Datensicherheit bzw. Informationssicherheit<br />

8.6 Prüfung von DSIS-Konzepten<br />

8.6.1 Zertifizierung des Informationsverbundes durch das BSI<br />

In <strong>der</strong> Planungsphase stellt das DSIS-Konzept eines geplanten Informationsverbundes ein Planungskonzept<br />

dar. Es dokumentiert, welche Sicherheitsmaßnahmen bei <strong>der</strong> Planung beachtet wurden und<br />

schlussendlich bei <strong>der</strong> Realisierung des Informationsverbunds für die Kennzeichnungssysteme umgesetzt<br />

werden müssen. Es wird empfohlen, die Erstellung des DSIS-Konzeptes von einem durch das<br />

BSI lizenzierten Auditor entwe<strong>der</strong> qualitätssichernd begleiten, o<strong>der</strong> durchführen zu lassen.<br />

Nach <strong>der</strong> Realisierungsphase <strong>der</strong> verkehrstechnischen Auflagen und damit auch des DSIS-Konzeptes<br />

ist eine Zertifizierung des Informationsverbundes und <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> im DSIS-Konzept aufgeführten<br />

Sicherheitsmaßnahmen gemäß dem aktuellen BSI-Zertifizierungsschema (ISO 27001 auf <strong>der</strong> Basis<br />

IT-Grundschutz) vorzunehmen. Der Genehmigungsinhaber ist für die rechtzeitige Einleitung des<br />

Zertifizierungsverfahrens zuständig. Hinweise zum zeitlichen Ablauf sind in Abschnitt 8.6.2 dargelegt.<br />

Mit <strong>der</strong> Zertifizierung ist nachzuweisen, dass das DSIS-Konzept die Genehmigungskriterien erfüllt und<br />

die Umsetzung vollständig erfolgt ist. Der Normalbetrieb <strong>der</strong> Kennzeichnung kann unter Vorbehalt beginnen,<br />

wenn alle an<strong>der</strong>en Bedingungen gemäß Abschnitt 3.1.2 erfüllt sind, <strong>der</strong> BSI lizenzierte Auditor<br />

die Prüfungen positiv abgeschlossen hat und <strong>der</strong> Auditbericht <strong>zur</strong> Zertifizierung beim BSI vorliegt.<br />

Die Zertifizierung ist über den gesamten Zeitraum des Betriebes <strong>der</strong> Anlage aufrechtzuerhalten. Ein<br />

BSI Zertifikat ist 3 Jahre gültig. Mit dem Zertifikat geht eine jährliche Überprüfung des DSIS-Konzeptes<br />

einher (Überwachungsaudit). Nach 3 Jahren sind eine Rezertifizierung durchzuführen.<br />

Das DSIS-Konzept ist im Rahmen des Umsetzungsplanes durch die Prüforganisation im Normalbetrieb<br />

<strong>der</strong> Kennzeichnungssysteme zu prüfen. Die Prüfung des DSIS-Konzeptes muss durch einen vom<br />

BSI lizenzierten Auditor durchgeführt werden (s. Prüfschema ISO 27001 Zertifizierungen auf Basis IT-<br />

Grundschutz).<br />

Hinweise: Bei <strong>der</strong> Erstellung eines DSIS-Konzeptes muss kein lizenzierter Auditor beteiligt sein. Durch<br />

das Prüfverfahren des BSI ist geregelt, dass an <strong>der</strong> Erstellung eines DSIS-Konzeptes beteiligte Personen<br />

nicht auditieren dürfen. Weiterführende Informationen sind im Zertifizierungsschema des BSI jeweils<br />

aktuell zu finden und zu beachten.<br />

(https://www.bsi.bund.de/ContentBSI/grundschutz/zert/ISO27001/Schema/zertifizierungsschema.html)<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

84


Datenschutz und Datensicherheit bzw. Informationssicherheit<br />

8.6.2 Ablauf <strong>der</strong> Zertifizierung durch das BSI und Hinweise zum zeitlichen Verlauf<br />

Zertifizierungsverfahren durch das BSI<br />

Vorbereitung Zertifizierung<br />

Audit<br />

Zertifizierung<br />

2x Jährliche Prüfung<br />

Rezertifizierung nach<br />

3 Jahren<br />

Hinweise zum Ablauf WSV<br />

Der Antrag an das<br />

BSI muss spätestens<br />

4 Wochen vor<br />

Beginn des Audits<br />

durch das BSI<br />

genehmigt sein. Das<br />

bedeutet, dass <strong>der</strong><br />

Antrag mind. 3<br />

Monate vor<br />

Auditbeginn zu<br />

stellen ist.<br />

Alle im DSIS Konzept<br />

aufgeführten<br />

Maßnahmen müssen<br />

umgesetzt sein.<br />

Das Audit beginnt<br />

nach Beendigung <strong>der</strong><br />

Installation.<br />

Die Prüfung erstreckt<br />

sich über einen<br />

Zeitraum von ca. 4‐6<br />

Wochen.<br />

Nachbesserungen<br />

müssen innerhalb 4<br />

Wochen erfolgen.<br />

Die Zertifizierung<br />

durch das BSI dauert<br />

mindestens 4<br />

Wochen und sollte<br />

innerhalb 12<br />

Wochen<br />

abgeschlossen sein.<br />

Das Überwachungs‐<br />

audit muss im selben<br />

Zeitraum wie das<br />

Zertifizierungsaudit<br />

erfolgen. Der Audit‐<br />

bericht muss zum<br />

Stichtag Zertifikats‐<br />

datum vorliegen.<br />

Die Rezertifizierung<br />

muss im selben<br />

Zeitraum wie das<br />

Zertifizierungsaudit<br />

erfolgen. Es ist ein<br />

neuer Antrag beim<br />

BSI zu stellen.<br />

Die WSV erhält<br />

Zertifikat und<br />

Auditbericht.<br />

Das Audit muss auf<br />

jeden Fall abge‐<br />

schlossen sein und<br />

beim BSI vorliegen.<br />

Die WSV erhält<br />

Auditbericht und<br />

Schreiben des BSI.<br />

Die WSV erhält<br />

Zertifikat und<br />

Auditbericht.<br />

Das Audit muss auf<br />

jeden Fall abge‐<br />

schlossen sein und<br />

beim BSI vorliegen.<br />

Auditor<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

GI<br />

DSIS Konzept ist<br />

erstellt<br />

Zertifizierungsantrag<br />

an das BSI<br />

Übergabe DSIS<br />

Konzept an Auditor<br />

Beauftragung Auditor<br />

Unabhängigkeitser‐<br />

klärung an das BSI<br />

Vorbereitung<br />

Prüfung <strong>der</strong><br />

Dokumente<br />

Audit<br />

Interviews, Stichproben, Begehungen<br />

Nachbesserung<br />

(2x möglich)<br />

Auditbericht und<br />

Zertifikat an WSV<br />

Ja<br />

Ja<br />

Auditbericht erstellen<br />

Nachbesserung?<br />

Nein<br />

Auditbericht an BSI<br />

Überwachungsaudit<br />

Interviews, Stichproben, Begehungen<br />

Auditbericht an BSI<br />

Rezertifizierung<br />

Interviews, Stichproben, Begehungen<br />

Auditbericht an BSI<br />

BSI<br />

Ggf. Abstimmung des<br />

Informationsverb.<br />

Zuteilung<br />

Verfahrensnummer<br />

Prüfung des Audit‐<br />

berichtes<br />

Nachfor<strong>der</strong>ung?<br />

Nein<br />

Zertifikat<br />

Prüfung des Audit‐<br />

berichtes<br />

Prüfung des Audit‐<br />

berichtes<br />

Dokumente<br />

DSIS Konzept<br />

Beauftragung<br />

Auditor<br />

Unabhängigkeits‐<br />

erklärung<br />

Antrag auf<br />

Zertifizierung<br />

Auditbericht<br />

Auditbericht<br />

Auditbericht<br />

85


Datenschutz und Datensicherheit bzw. Informationssicherheit<br />

8.6.3 Prüfung inhaltlicher Kriterien durch die Prüforganisation<br />

Anhand <strong>der</strong> in den Abschnitten 8.3 bis 8.5 aufgeführten spezifischen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> WSV erfolgt<br />

eine Prüfung durch die Prüforganisation, ob und in welchem Umfang diese Anfor<strong>der</strong>ungen tatsächlich<br />

erfüllt werden. Schwerpunktmäßig bezieht sich diese Prüfung auf die Kontrolle, dass die Prozesse: Betriebsmanagement,<br />

Vorfallmanagement und Notfallmanagement im erfor<strong>der</strong>lichen Umfang mit <strong>der</strong><br />

WSV abgestimmt wurden und vereinbarungsgemäß implementiert sind.<br />

Hinweis: Die Prüforganisation muss prüfen, ob die spezifischen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Rahmenvorgaben</strong><br />

im DSIS-Konzept hinreichend berücksichtigt wurden, für das Zertifizierungsverfahren durch das BSI<br />

sind nur Auditoren zugelassen, die durch das BSI akkreditiert sind. Der BSI Auditor kann direkt vom<br />

Genehmigungsinhaber beauftragt sein und gegebenenfalls bei <strong>der</strong> Erstellung des DSIS Konzeptes unterstützen<br />

o<strong>der</strong> alternativ ein Angestellter(e) (bzw. Auftragnehmer) <strong>der</strong> Prüforganisation.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

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Prüfungen durch eine Prüforganisation<br />

9 Prüfungen durch eine Prüforganisation<br />

Die mit <strong>der</strong> Prüfung beauftragte Prüforganisation muss gemäß EU-Richtlinie 2009/15/EC anerkannt<br />

sein.<br />

Für die Prüfung sind die vorgegebenen Formulare zu verwenden. Alle Test- und Prüfergebnisse müssen<br />

von <strong>der</strong> gewählten Prüforganisation freigegeben werden. Die Prüforganisation archiviert den Umsetzungsplan,<br />

die Originale <strong>der</strong> Prüfformulare und alle relevanten darüber hinaus gehenden Prüfdokumentationen<br />

mindestens für die gesamte Lebensdauer des Offshore-Hochbaus und darüber hinaus<br />

für die gesetzlichen Aufbewahrungszeiten. Neben den zusammenfassenden Mitteilungen des Erreichens<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Prüfziele am Ende von Planungs- und Realisierungsphase sowie jährlich im<br />

Normalbetrieb, sind <strong>der</strong> WSV durch die Prüforganisation auf Anfor<strong>der</strong>ungen Kopien aller archivierten<br />

Dokumente zu liefern.<br />

Mit den Prüfprotokollen wird seitens <strong>der</strong> Prüforganisation das Erreichen <strong>der</strong> übergeordneten Prüfziele<br />

dokumentiert:<br />

Prüfziele:<br />

• Feststellung <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungslage durch den Genehmigungsinhaber,<br />

• Sicherstellung <strong>der</strong> Implementierung von erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen (technisch und organisatorisch)<br />

um das Erreichen <strong>der</strong> Vorgaben sicherzustellen.<br />

Die Prüforganisation prüft die fachgerechte Umsetzung <strong>der</strong> Vorgaben. Die Formulare dienen <strong>der</strong> Dokumentation<br />

<strong>der</strong> Prüfung. Je nach System-Lösung kann <strong>der</strong> tatsächliche Prüf- und Untersuchungsaufwand<br />

<strong>zur</strong> Erreichung <strong>der</strong> Prüfziele variieren. Dies muss von <strong>der</strong> Prüforganisation bei <strong>der</strong> Prüfung berücksichtigt<br />

werden. Gegebenenfalls ergeben sich zusätzliche Prüfungen, <strong>der</strong>en Ergebnisse seitens<br />

<strong>der</strong> Prüforganisation im jeweiligen Formular unter „Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen“<br />

zu dokumentieren sind.<br />

Prüfformularen <strong>der</strong> Kennzeichnung ist ein K vorangestellt.<br />

Die Formulare *-U dokumentieren jeweils das Erreichen <strong>der</strong> Prüfziele in <strong>der</strong> Planungs- und Realisierungsphase<br />

sowie im Normalbetrieb und fassen daher die entsprechenden Einzelprüfformulare zusammen.<br />

In den Formularen *-U ist durch die Prüforganisation zu dokumentieren und zu begründen,<br />

warum in an<strong>der</strong>en dem jeweiligen *-U Formular untergeordneten Formularen ein Prüfpunkt entfallen<br />

konnte und dementsprechend mit einer zwei (2 entspricht entfällt) markiert wurde.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

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Prüfungen durch eine Prüforganisation<br />

Die Formulare *-V sind für den Nachweis <strong>der</strong> Verfügbarkeit jedes Systems zu verwenden.<br />

Die Formulare *-I und *-DSIS zum Nachweise des Erreichens <strong>der</strong> Prüfziele für die Infrastruktur und<br />

das Datenschutz- und Informationssicherheitskonzept sind von <strong>der</strong> Prüforganisation übergreifend für<br />

alle Systeme <strong>der</strong> Kennzeichnung zu verwenden.<br />

Tabelle A- 9 gibt einen Überblick über alle Formulare für Kennzeichnungssysteme.<br />

Tabelle A- 9: Prüfformulare <strong>der</strong> Kennzeichnungssysteme<br />

Kennzeichnung<br />

Prüfformular<br />

Planungsphase Realisierungsphase Normalbetrieb<br />

Umsetzungsplan (Zusammenfassung) K-P-U K-R-U K-N-U<br />

visuelle Tagkennzeichnung K-P-T K-R-T K-N-T<br />

Nachtkennzeichnung K-P-N K-R-N K-N-N<br />

funktechnische Kennzeichnung K-P-FT K-R-FT K-N-FT<br />

für alle Systeme<br />

Verfügbarkeit je System K-P-V - K-N-V<br />

Infrastruktur K-P- I K-R- I K-N- I<br />

Datenschutz und Informationssicherheit K-P-DSIS K-R-DSIS K-N-DSIS<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

88


Prüfungen durch eine Prüforganisation<br />

9.1 Prüfung Umsetzungsplan<br />

Prüfziel:<br />

Die Prüforganisation prüft die fachgerechte Anwendung <strong>der</strong> Methoden und die fachgerechte Berücksichtigung<br />

von Normen und Standards sowie <strong>der</strong> projektspezifischen Anfor<strong>der</strong>ungslage im Hinblick auf<br />

folgende Punkte:<br />

• Vollständigkeit des Umsetzungsplanes,<br />

• Prüfung ob die Anfor<strong>der</strong>ungslage für die erfor<strong>der</strong>lichen Systeme korrekt im Umsetzungsplan<br />

zusammengetragen und dargestellt wurde,<br />

• Prüfung ob die Anfor<strong>der</strong>ungen an die Systemkomponenten inklusive Infrastruktur und Datenübertragungssystem<br />

und an die Betriebsorganisation korrekt aus <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungslage abgeleitet<br />

wurden,<br />

• Prüfen ob das gewählte Systemdesign die ermittelten Anfor<strong>der</strong>ungen erfüllt,<br />

• Prüfung ob <strong>der</strong> Prüf-/Testplan <strong>der</strong> Realisierungsphase dem Prüfziel gemäß Abschnitt 9.2 gerecht<br />

wird,<br />

• Prüfung ob <strong>der</strong> Prüf-/Testplan des Normalbetriebes dem Prüfziel gemäß Abschnitt 9.3 gerecht<br />

wird.<br />

Das Ergebnis ist transparent zu dokumentieren. Die vollständige Erfüllung des definierten Qualitätsniveaus<br />

auf Planungsebene ist gegebenenfalls zu bestätigen.<br />

Die erfor<strong>der</strong>lichen Prüfprotokolle <strong>der</strong> Planungsphase P sind für die Systeme <strong>der</strong> Kennzeichnung in<br />

Tabelle A- 9 aufgelistet. Die Protokolle selbst sind im Anhang A zu finden. Die jeweiligen technischen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Systeme und Erläuterungen zu den Prüfungen sind in den <strong>Rahmenvorgaben</strong> in den<br />

zugehörigen Systemkapiteln erläutert.<br />

Hinweis: Die ganzheitliche Anfor<strong>der</strong>ungslage ergibt sich gemäß Abschnitt 3.1.1.<br />

Die Prüfungen <strong>der</strong> Planungsphase beinhalten auch die Prüfungen <strong>der</strong> Prüf- und Testpläne für die Realisierung<br />

und den Normalbetrieb. Die Prüf- und Testpläne müssen geeignet sein, den Nachweis des<br />

Erfüllens <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen sicherzustellen.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

89


Prüfungen durch eine Prüforganisation<br />

Die Prüforganisation bescheinigt mit dem Formular K-P-U das Erreichen <strong>der</strong> Prüfziele. Dies beinhaltet<br />

den formalen Aufbau des Umsetzungsplanes und den erfolgreichen Abschluss aller erfor<strong>der</strong>lichen Prüfungen<br />

<strong>der</strong> Planungsphase (positives Prüfungsergebnis).<br />

Das zusammenfassende Prüfergebnis wird von <strong>der</strong> Prüforganisation in Form einer Kopie des Formulars<br />

K-P-U an die WSV weitergeleitet.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

90


Prüfungen durch eine Prüforganisation<br />

9.2 Prüfung Realisierungsphase (Besichtigungen und Funktionsprüfungen)<br />

Prüfziel:<br />

Die Prüforganisation prüft, ob die im Umsetzungsplan festgelegten und auf Planungsebene geprüften<br />

Maßnahmen fachgerecht umgesetzt wurden, die vorgeschriebenen Komponenten verbaut wurden<br />

(meist Sichtprüfungen) und die gefor<strong>der</strong>ten Leistungsspektren erreicht werden.<br />

Das Prüfziel wird durch die Tests und Funktionsprüfungen laut Test-/Prüfplan im Umsetzungsplan (z.<br />

B. durch Messungen, Sichtungen, Prüfung von Kalibrierungen o<strong>der</strong> Probeläufe, etc.) erreicht und<br />

durch die Prüforganisation dokumentiert. Der tatsächliche Prüf- und Testaufwand ist dabei abhängig<br />

von <strong>der</strong> Systemlösung. Die Prüforganisation führt alle notwendigen Prüfungen durch, um die fachgerechte<br />

Umsetzung des Umsetzungsplanes zu prüfen. Die Erreichung <strong>der</strong> Prüfziele sowie Art und Umfang<br />

<strong>der</strong> tatsächlich durchgeführten Prüfungen liegen im Verantwortungsbereich <strong>der</strong> Prüforganisation.<br />

Die Ergebnisse sind transparent zu dokumentieren und die vollständige Erfüllung ist gegebenenfalls zu<br />

bestätigen. Die von <strong>der</strong> Prüforganisation zu verwendenden Formulare K-R-* sind in Tabelle A- 9 aufgelistet.<br />

Die Prüforganisation bescheinigt auf dem Formular K-R-U das Erreichen des Prüfziels. Dies beinhaltet,<br />

dass alle erfor<strong>der</strong>lichen Prüfungen <strong>der</strong> Realisierungsphase positiv abgeschlossen sind. Das zusammenfassende<br />

Prüfergebnis (Kopie des Formular K-R-U) wird von <strong>der</strong> Prüforganisation an die WSV<br />

weitergeleitet.<br />

Auf das positive Prüfergebnis hin kann <strong>der</strong> Normalbetrieb <strong>der</strong> Kennzeichnung eingeleitet werden.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

91


Prüfungen durch eine Prüforganisation<br />

9.3 Prüfungen im Normalbetrieb (zyklische Prüfungen)<br />

Prüfziel:<br />

Die Prüforganisation stellt in den zyklischen Prüfungen die Einhaltung bzw. Nichteinhaltung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungslage<br />

fest.<br />

Der Genehmigungsinhaber hat in den Prüf-/Testplänen, die Anhänge des Umsetzungsplanes sind, u.a.<br />

die Intervalle <strong>der</strong> zyklischen Prüfungen zu beschreiben und ist für <strong>der</strong>en Einhaltung verantwortlich.<br />

Sämtliche zyklische Prüfungen sind gemäß des Inspektionszyklus <strong>der</strong> jeweiligen Systeme zu planen,<br />

jedoch mindestens alle 5 Jahre durchzuführen.<br />

Der Prüforganisation sind die Servicehefte bei den zyklischen Prüfungen vorzulegen.<br />

Die Dokumentation <strong>der</strong> Prüfungen erfolgt in den Prüfformularen K-N-*. Der tatsächliche Prüf- und<br />

Testaufwand ist dabei abhängig von <strong>der</strong> Systemlösung. Die Prüforganisation führt alle notwendigen<br />

Prüfungen durch, um die Einhaltung aller verkehrstechnischen Anfor<strong>der</strong>ungen bis <strong>zur</strong> nächsten Prüfung<br />

festzustellen. Die Erreichung <strong>der</strong> Prüfziele sowie Art und Umfang <strong>der</strong> tatsächlich durchgeführten<br />

Prüfungen liegen im Verantwortungsbereich <strong>der</strong> Prüforganisation.<br />

Die Prüforganisation bescheinigt jährlich mittels des Formular K-N-U das Erreichen des Prüfziels. Das<br />

Formular K-N-U beinhaltet alle im vergangenen Betrachtungszeitraum durchgeführten Prüfungen und<br />

<strong>der</strong>en zusammenfassenden Prüfergebnisse. Neben <strong>der</strong> Dokumentation aller im Prüf-/Testplan für den<br />

Normalbetrieb aufgeführten Prüfungen sind hier auch alle zusätzlichen Prüfungen inklusiv ihrer Ergebnisse<br />

zu dokumentieren.<br />

Die Prüforganisation übermittelt <strong>der</strong> WSV:<br />

• bei Feststellung des Nichteinhaltens <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungslage: unmittelbar eine Kopie des jeweiligen<br />

Prüfformulars.<br />

• jährlich: Eine Kopie <strong>der</strong> zusammenfassenden Prüfergebnisse durch das Formular K-N-U.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

92


Glossar<br />

10 Glossar<br />

AIS AtoN Funktechnisches Schifffahrtszeichengerät (Aids to Navigation, AtoN)<br />

gemäß Abschnitt 5.3.<br />

Ansprechstelle <strong>der</strong> WSV Die „Ansprechstelle <strong>der</strong> WSV“ ist die jeweils zuständige Verkehrszentrale<br />

<strong>der</strong> WSV, die nautisch und nicht technisch besetzt ist. Diese<br />

muss bei <strong>der</strong> WSV erfragt werden.<br />

Ausbreitungsprognose Ermittlung des Ausbreitungsgebiets eines funktechnischen Systems.<br />

Ausfall Beendigung <strong>der</strong> Fähigkeit einer Betrachtungseinheit, eine gefor<strong>der</strong>te<br />

Funktion in <strong>der</strong> spezifizierten Güte zu erfüllen.<br />

Ausfallstatistik Statistik, in welcher während des Normalbetriebes von verkehrstechnischen<br />

Systemen, alle Ausfälle erfasst werden. Diese Statistik dient<br />

dem Nachweis <strong>der</strong> im Umsetzungsplan dargelegten Verfügbarkeiten<br />

(Siehe Kapitel.7)<br />

Baubeginn Offshore Beginn des Baus <strong>der</strong> betreffenden Offshore Hochbauten auf hoher<br />

See. Dies entspricht dem frühsten möglichen Zeitpunkt <strong>der</strong> Einrichtung<br />

<strong>der</strong> Offshore Baustelle.<br />

Beschreibung <strong>der</strong> Baustellenkennzeichnung<br />

Funktionale Beschreibung <strong>der</strong> Baustellenkennzeichnung. Diese berücksichtigt<br />

alle nautischen Aspekte <strong>der</strong> Baustellenkennzeichnung<br />

für den jeweiligen Erstellungsgrad des Offshore-Hochbaus.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

93


Glossar<br />

Betriebsmanagement Im Betriebsmanagement (engl. Operations Management) erfolgt die<br />

Überwachung und Steuerung <strong>der</strong> Systeme und <strong>der</strong> IT-Infrastruktur;<br />

dies sind laufende Routinetätigkeiten, wie z.B. Job Scheduling,<br />

Backup- und Wie<strong>der</strong>herstellungs-Aktivitäten, sowie regelmäßig anfallende<br />

Wartungs- und Administrationsarbeiten.<br />

Datenquelle, Datensenke Datensenke ist <strong>der</strong> Bestimmungsort <strong>der</strong> Daten, <strong>der</strong>en Empfangsstelle.<br />

Eine Datensenke ist Teil einer Datenendeinrichtung, die Daten<br />

von einem Übermittlungsabschnitt o<strong>der</strong> einer Übertragungsstrecke<br />

empfängt o<strong>der</strong> auch speichert. Die Übernahme erfolgt normalerweise<br />

über eine standardisierte Schnittstelle. Der Ursprungsort <strong>der</strong> Daten<br />

ist die Datenquelle.<br />

Datenschutz Schutz <strong>der</strong> Daten natürlicher Personen (personenbezogene o<strong>der</strong><br />

personenbeziehbare Daten).<br />

Datenschutz- und Informations-sicherheitskonzept<br />

(DSIS-<br />

Konzept)<br />

Ein Datenschutz- und Informationssicherheitskonzept dokumentiert<br />

alle für den ordnungsgemäßen Betrieb von Kennzeichnungssystemen<br />

notwendigen Sicherheitsmaßnahmen für den Datenschutz und<br />

<strong>der</strong> Informationssicherheit und den Stand <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong>selben.<br />

Ebenso sind die <strong>zur</strong> Herleitung <strong>der</strong> Maßnahmen getroffenen Annahmen,<br />

Risikobetrachtungen, Restrisiken und Gefährdungen dokumentiert,<br />

die bei Auswahl und Auslegung <strong>der</strong> Sicherheitsmaßnahmen<br />

beachtet wurden. Im DSIS-Konzept erfolgt weiterhin die Dokumentation<br />

<strong>der</strong> Maßnahmen, die im „Notfall“ ergriffen werden, um die Anfor<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> WSV bezüglich Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität<br />

und Authentizität <strong>der</strong> Informationen <strong>der</strong> Kennzeichnungssysteme zu<br />

erfüllen.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

94


Glossar<br />

Datensicherheit bzw. Informationssicherheit<br />

Schutz <strong>der</strong> Daten natürlicher und juristischer Personen (Geschäftsdaten)<br />

sowie technischer Daten – auch Informationssicherheit –<br />

Schutz von Daten bzw. Informationen gegenüber Gefährdung von<br />

Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Authentizität. Dies<br />

schließt explizit sowohl technische als auch menschliche und organisatorische<br />

Aspekte ein.<br />

Feuer W, rot ES Luftfahrthin<strong>der</strong>niskennzeichnungsfeuer mit erweiterter Spezifikation<br />

(ES). Diese Feuer weisen eine garantierte Abdunklung nach unten<br />

<strong>zur</strong> Vermeidung von Störungen <strong>der</strong> Schifffahrt auf. Die Feuer W, rot<br />

ES sind mit <strong>der</strong> Schifffahrtshin<strong>der</strong>niskennzeichnung zu harmonisieren<br />

und synchronisieren.<br />

Genehmigungsbehörde Die Behörde, welche formal die Genehmigung für einen Offshore-<br />

Hochbau erteilt.<br />

Derzeit im Deutschen Küstenmeer die jeweiligen Gewerbeaufsichtsämter<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> und in <strong>der</strong> Deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone<br />

das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.<br />

Genehmigungsinhaber Der Inhaber <strong>der</strong> Genehmigung für den konkreten Offshore-Hochbau.<br />

Inspektions- und Wartungsplan<br />

Gesamtheit <strong>der</strong> Aufgaben, welche die Tätigkeiten, Verfahren, Hilfsmittel<br />

und die Zeitplanung, die <strong>zur</strong> Durchführung <strong>der</strong> Inspektion und<br />

Wartung notwendig sind beinhaltet.<br />

Kennzeichnungsauflagen Genehmigungsauflagen <strong>zur</strong> Kennzeichnung des Offshore-Hochbaus.<br />

Eine Auflagenerfüllung erfor<strong>der</strong>t die Zustimmung <strong>der</strong> WSV.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

95


Glossar<br />

Kennzeichnungsrichtlinie Die Kennzeichnungsrichtlinie stellt den in <strong>der</strong> „Richtlinie für Gestaltung,<br />

Kennzeichnung und Betrieb von Windenergieanlagen im Verantwortungsbereich<br />

<strong>der</strong> WSDen Nord und Nordwest <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong><br />

<strong>der</strong> Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs, Stand<br />

20.05.2009 /58/“ dargestellten Teil <strong>zur</strong> Kennzeichnung dar. Sie ist so<br />

ein Teil <strong>der</strong> Richtlinie für die Gestaltung des Kennzeichnungskonzeptes.<br />

Nautische Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

(funktionale Anfor<strong>der</strong>ungen)<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an ein verkehrstechnisches System aus nautischer<br />

Sicht. Dies beinhaltet alle funktionalen Anfor<strong>der</strong>ungen, aber keine<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an die technische Umsetzung.<br />

Normalbetrieb Der bestimmungsgemäße Betrieb <strong>der</strong> Kennzeichnung. (bestimmungsgemäßer<br />

Normalbetrieb).<br />

Die Kennzeichnung befindet sich erst nach Abnahme <strong>der</strong> Realisierung<br />

durch die WSV im Normalbetrieb. Der Normalbetrieb setzt voraus,<br />

dass die Systeme ihre Funktionen in <strong>der</strong> spezifizierten Güte erfüllen.<br />

Abweichungen zum Umsetzungsplan sind im Normalbetrieb<br />

nicht möglich.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

96


Glossar<br />

Notfall Im DSIS-Konzept werden unter dem Begriff Notfall alle Zustände von<br />

Zielobjekten eines Informationsverbundes verstanden, die (im Sinne<br />

von Business Continuity) Funktion o<strong>der</strong> Verfügbarkeit von Kennzeichnungssystemen<br />

beeinträchtigen. Notfall bezieht immer auf<br />

Nichtverfügbarkeit <strong>der</strong> Kennzeichnungssysteme die durch Zielobjekte<br />

verursacht sind, und ist daher synonym mit Notfallmanagement<br />

Kennzeichnungssysteme.<br />

Offshore-Hochbau Bauliche Struktur innerhalb des Küstenmeers o<strong>der</strong> <strong>der</strong> deutschen<br />

Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), die ein Schifffahrtshin<strong>der</strong>nis<br />

darstellt und die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs<br />

beeinträchtigen kann. Zur Minimierung <strong>der</strong> Risiken sind verkehrstechnische<br />

Auflagen <strong>der</strong> Kennzeichnung gemäß /58/ zu erfüllen.<br />

Projektspezifische Vorgaben Vorgaben <strong>der</strong> WSV, <strong>der</strong>en Umsetzung <strong>zur</strong> Erfüllung <strong>der</strong> verkehrstechnischen<br />

Genehmigungsauflagen erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />

Prüforganisation Vom Genehmigungsinhaber mit <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> verkehrstechnischen<br />

Auflagen eines Offshore-Hochbaus beauftragte<br />

Prüforganisation.<br />

Schutz- und Sicherheitskonzept<br />

Die Prüforganisation muss gemäß EU-Richtlinie 2009/15/EG (alt<br />

94/57/EG) als Prüforganisation anerkannt sein.<br />

Die Prüforganisation prüft die Umsetzung <strong>der</strong> in den <strong>Rahmenvorgaben</strong><br />

beschriebenen Auflagen und dokumentiert die Prüfungen.<br />

Das Schutz- und Sicherheitskonzept beinhaltet die organisatorischen<br />

und technischen Maßnahmen des Genehmigungsinhabers, die <strong>zur</strong><br />

Sicherheit innerhalb des Windparks und im Umfeld <strong>der</strong> Anlagen beitragen.<br />

In <strong>der</strong> deutschen Ausschließlichen Wirtschaftzone ist dem Genehmigungsgeber<br />

vor Inbetriebnahme ein Schutz- und Sicherheitskonzept<br />

mit einer projektspezifischen Notfallplanung vorzulegen.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

97


Glossar<br />

Sicherungsbereich / Informationsverbund<br />

System Maritime Verkehrstechnik<br />

(SMV)<br />

Bereich an IT- und sonstiger Technik, <strong>der</strong> an <strong>der</strong> Erfassung, Verarbeitung,<br />

Weiterleitung, Speicherung und Löschung <strong>der</strong> Daten von<br />

Kennzeichnungssystemen beteiligt ist.<br />

Das System Maritime Verkehrstechnik (SMV) ist das System <strong>der</strong><br />

Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes an <strong>der</strong> deutschen<br />

Küste, das <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> Sicherheit und Leichtigkeit des<br />

Schiffsverkehrs beiträgt. Das SMV erhebt durch verschiedene Sensoren<br />

Verkehrsdaten, stellt Kommunikationswege <strong>zur</strong> Schifffahrt bereit<br />

und gewährleistet eine ganzheitliche Informationsaufbereitung.<br />

Diese Informationen werden insbeson<strong>der</strong>e den Verkehrszentralen<br />

<strong>der</strong> WSV und im Fall einer komplexen Schadenslage dem Maritimen<br />

Sicherheitszentrum nutzerspezifisch <strong>zur</strong> Verfügung gestellt.<br />

Vorfallmanagement Als (Sicherheits-) Vorfall wird ein unerwünschtes Ereignis bezeichnet,<br />

das Auswirkungen auf die Sicherheit und Verfügbarkeit <strong>der</strong> Informationen<br />

und Systeme hat und in <strong>der</strong> Folge Schäden nach sich<br />

ziehen kann. (engl. Incident / Incident Management)<br />

WSV Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, dem Bundesministerium<br />

für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nachgeordnet, bestehend<br />

aus den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (WSD), den Wasser-<br />

und Schifffahrtsämtern mit ihren Schiffen <strong>der</strong> Schifffahrtspolizei<br />

und den Verkehrszentralen.<br />

Zielobjekt Ein im Informationsverbund befindliches Objekt, welches Gefährdungen<br />

ausgesetzt ist, die die Sicherheit <strong>der</strong> darauf bezogenen Daten<br />

bzw. Informationen beeinträchtigen könnten und daher mit geeigneten<br />

Sicherheitsmaßnahmen zu schützen ist.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

98


Abkürzungsverzeichnis<br />

11 Abkürzungsverzeichnis<br />

AD Aufbereitungsdienst<br />

AIS Automatisches Identifikations-System<br />

AtoN Aid to Navigation (AIS Schifffahrtszeichengerät)<br />

AWZ Ausschließliche Wirtschaftszone<br />

BEMFV Verordnung über das Nachweisverfahren <strong>zur</strong> Begrenzung elektromagnetischer Fel<strong>der</strong><br />

BSI Bundesamt für Sicherheit in <strong>der</strong> Informationstechnik<br />

BZ Betriebszentrale des Genehmigungsinhabers<br />

DIN Deutsches Institut für Normung<br />

DSB Datenschutzbeauftragter<br />

DSC Digitaler Selektivruf<br />

DSIS Datenschutz und Informationssicherheit<br />

EG Europäische Gemeinschaft<br />

EIA Electronics Industry Association<br />

EMV Elektromagnetische Verträglichkeit<br />

EPFD Äquivalente Leistungsflussdichte (engl. Equivalent Power Flux Density)<br />

ERM Electromagnetic Compatibility and Radio Spectrum Matters<br />

ETSI European Telecommunications Standards Institute<br />

FATDMA Fixed Access Time Division Multiple Access<br />

FVT Fachstelle <strong>der</strong> WSV für Verkehrstechniken<br />

GI Genehmigungsinhaber<br />

GMDSS Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem (engl. Global Maritime Distress Safety<br />

System)<br />

GPS Global Positioning System<br />

HF Hochfrequenz<br />

IALA International Association of Lighthouse Authorities<br />

IEC International Electrotechnical Commission<br />

IP Internet Protocol<br />

IS Informationssicherheit<br />

ISMS Information Security Management System<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

99


Abkürzungsverzeichnis<br />

IT Informationstechnik<br />

ITU International Telecommunication Union<br />

LAN Lokales Netzwerk (engl. Local Area Network)<br />

LAT Niedrigst möglicher Gezeitenstand (engl. Lowest Astronomical Tide)<br />

LED Lichtemittierende Diode<br />

MMSI Rufnummer des mobilen Seefunkdienstes (engl. Maritime Mobile Service Identity)<br />

MTBF Mittlere Betriebsdauer zwischen Ausfällen (engl. Mean Time Between Failures)<br />

MTTR Mittlere Dauer bis <strong>zur</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung (engl. Mean Time To Repair)<br />

NEA Netzersatzanlage<br />

NF Nie<strong>der</strong>frequenz<br />

NN Normalnull<br />

OHB Offshore-Hochbau<br />

OWP Offshore Wind Park<br />

PO Prüforganisation<br />

PSS Physical Shore Station (AIS, physikalische Landstation)<br />

RATDMA Random Access Time Division Multiple Access<br />

RegTP Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post<br />

RV <strong>Rahmenvorgaben</strong><br />

R&TTE Radio and Telecommunications Terminal Equipment Directive<br />

SB Systembetrieb<br />

SMV System Maritime Verkehrstechnik <strong>der</strong> WSV<br />

SSB Schnittstellenbeschreibung<br />

TB Technischer Betrieb<br />

TCP Transmission Control Protocol<br />

UKW Ultrakurzwelle<br />

USV Unterbrechungsfreie Stromversorgung<br />

VDE Verband <strong>der</strong> Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik<br />

VDL Ultrakurzwellen-Datenfunk (engl. VHF Data Link)<br />

VHF Ultrakurzwelle (engl. Very High Frequency)<br />

VPN Virtuelles Privates Netzwerk<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

100


Abkürzungsverzeichnis<br />

VS Verschluss-Sache (vertraulich)<br />

VTA Verkehrstechnik Außenstation<br />

VTR Verkehrstechnikraum (Rechenzentrum <strong>der</strong> WSV)<br />

VTS Vessel Traffic Service<br />

WEA Windenergie Anlage<br />

WGS 84 World Geodetic System 1984<br />

WSD Wasser- und Schifffahrtsdirektion<br />

WSV Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

101


Referenzen<br />

12 Referenzen<br />

/1/ BS 5760, Reliability of system, equipment and components.<br />

/2/ BSH "Standard Konstruktive Ausführung von Offshore-Windenergieanlagen" Edition 2007.<br />

/3/ BSI 100-1: Managementsysteme für Informationssicherheit (ISMS)<br />

/4/ BSI 100-2: IT-Grundschutz-Vorgehensweise<br />

/5/ BSI 100-3: Risikoanalyse auf <strong>der</strong> Basis von IT-Grundschutz<br />

/6/ BSI 100-4: Notfallmanagement<br />

/7/ DIN 25424, Fehlerbaumanalyse, 1981-09<br />

/8/ entfällt<br />

/9/ DIN EN 13306, Begriffe <strong>der</strong> Instandhaltung, 2010-12.<br />

/10/ DIN EN 50293 Elektromagnetische Verträglichkeit – Straßenverkehrs-Signalanlagen – Produktnorm;<br />

Deutsche Fassung EN 50293:2000<br />

/11/ DIN EN 60529 Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code); Deutsche Fassung EN 60529:1991 +<br />

A1:2000<br />

/12/ DIN EN 60812, Analysetechniken für die Funktionsfähigkeit von Systemen – Verfahren für die<br />

Fehlzustandsart- und -auswirkungsanalyse (FMEA) (IEC 60812:2006); Deutsche Fassung EN<br />

60812:2006.<br />

/13/ DIN EN 60945 Navigations- und Funkkommunikationsgeräte und -systeme für die Seeschifffahrt<br />

– Allgemeine Anfor<strong>der</strong>ungen – Prüfverfahren und gefor<strong>der</strong>te Prüfergebnisse (IEC 60945:2002);<br />

Deutsche Fassung EN 60945:2002<br />

/14/ DIN EN 61000-6-2 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) – Teil 6-2: Fachgrundnormen –<br />

Störfestigkeit für Industriebereiche (IEC 61000-6-2:2005); Deutsche Fassung EN 61000-6-2:2005<br />

/15/ DIN EN 61000-6-3 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) – Teil 6-3: Fachgrundnormen –<br />

Störaussendung für Wohnbereich, Geschäfts- und Gewerbebereiche sowie Kleinbetriebe (IEC<br />

61000-6-3:2006); Deutsche Fassung EN 61000-6-3:2007<br />

/16/ DIN EN 61078 Techniken für die Analyse <strong>der</strong> Zuverlässigkeit – Zuverlässigkeitsblockdiagramm<br />

und Boole’sche Verfahren (IEC 61078:2006); Deutsche Fassung EN 61078:2006.<br />

/17/ entfällt<br />

/18/ DIN EN 61165 Anwendungen des Markoff-Verfahrens (IEC 61165:2006), Deutsche Fassung EN<br />

61165, 2006.<br />

/19/ entfällt<br />

/20/ entfällt<br />

/21/ DIN EN 62305 Blitzschutz – Teile 1-4, (IEC62305-1 bis IEC 62305-4) Deutsche Fassung EN<br />

62305 2006<br />

/22/ entfällt<br />

/23/ DIN EN 62320-2 Navigations- und Funkkommunikationsgeräte und -systeme für die Schifffahrt –<br />

Automatische Identifikationssysteme (AIS) – Teil2: AIS-AtoN-Stationen – Mindest-Betriebs- und -<br />

Leistungsanfor<strong>der</strong>ungen, Prüfverfahren und gefor<strong>der</strong>te Prüfergebnisse (IEC 62320-2:2008);<br />

Deutsche Fassung EN 62320-2:2008<br />

102<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012


Referenzen<br />

/24/ DIN EN ISO 11507 Beschichtungsstoffe – Beanspruchung von Beschichtungen durch künstliche<br />

Bewitterung – Beanspruchung durch fluoreszierende UV-Strahlung und Wasser, Deutsche Fassung:<br />

2007<br />

/25/ entfällt<br />

/26/ entfällt<br />

/27/ entfällt<br />

/28/ entfällt<br />

/29/ entfällt<br />

/30/ entfällt<br />

/31/ entfällt<br />

/32/ GL "Guideline for the Certification of Offshore Wind Turbines" Edition 2005, Chapter 6 "Structures".<br />

/33/ GL Rules for Classification & Construction Part IV Industrial Services, 6 Offshore Technology,<br />

Edition 2007.<br />

/34/ IALA 1035, To Availability and Reliability of Aids to Navigation, Theory and Examples, Ed.2, International<br />

Association of Maritime Aids to Navigation and Lighthouse Authorities, 2004-12.<br />

/35/ entfällt<br />

/36/ IALA A-126, On The Use of The Automatic Identification System (AIS) in Marine Aids to Navigation,<br />

International Association of Marine Aids to Navigation and Lighthouse Authorities, Edition<br />

1.5, June 2011<br />

/37/ IALA O-130, On Categorisation and Availability Objectives for Short Range Aids to Navigation,<br />

International Association of Marine Aids to Navigation and Lighthouse Authorities, Edition 1, December<br />

2004.<br />

/38/ entfällt<br />

/39/ entfällt<br />

/40/ IEC 529 Degrees of protection provided by enclosures (IP Code) 1989<br />

/41/ IEC 60050-191, International Electrotechnical Vocabulary – Chapter 191: Dependability and<br />

Quality of Service, 1990.<br />

/42/ IEC 60331-21: Tests for electric cables un<strong>der</strong> fire conditions - Circuit integrity - Part 21: Procedures<br />

and requirements - Cables of rated voltage up to and including 0,6/1,0 kV, April 1999<br />

/43/ entfällt<br />

/44/ IEC 721-3-6 Classification of environmental conditions, Part 3: Classification of groups of environmental<br />

parameters and their severities; Ship environment<br />

/45/ entfällt<br />

/46/ entfällt<br />

/47/ entfällt<br />

/48/ entfällt<br />

/49/ entfällt<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

103


Referenzen<br />

/50/ ITU-R M.585-4, Assignment and use of maritime mobile service identities, United Nations agency<br />

for information and communication technology issues, 2007<br />

/51/ Lichttechnischer Standard: 5-Seemeilen-Feuer <strong>zur</strong> Kennzeichnung von Offshore- Windparks,<br />

Fachstelle <strong>der</strong> WSV für Verkehrstechniken, Koblenz, 26.02.2009<br />

/52/ Meyna, A., Pauli, B., Taschenbuch <strong>der</strong> Zuverlässigkeits- und Sicherheitstechnik, ISBN 3-446-<br />

21594-8, Carl Hanser Verlag, 2003.<br />

/53/ MIL-HDBK-217F, Military Handbook reliability prediction of electronic equipment, US Department<br />

of Defence, 1991.<br />

/54/ MIL-STD 785, Requirement for reliability programme.<br />

/55/ NPC 250-1, Reliability programme provisions for space system contractors, NASA.<br />

/56/ OREDA, Offshore Reliability Data Handbook 5th Edition, Volume 1 – Topside Equipment,<br />

SINTEF, 2009.<br />

/57/ entfällt<br />

/58/ Richtlinie für Gestaltung, Kennzeichnung und Betrieb von Windenergieanlagen im Verantwortungsbereich<br />

<strong>der</strong> WSDen Nord und Nordwest <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> Sicherheit und Leichtigkeit<br />

des Schiffsverkehrs , vorläufige Fassung vom: 20.-05.-2009 Hrsg.: Wasser- und Schifffahrtsdirektion<br />

Nordwest, Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord und Fachstelle <strong>der</strong> WSV für Verkehrstechnik.<br />

/59/ entfällt<br />

/60/ entfällt<br />

/61/ entfällt<br />

/62/ VDI 4003, Zuverlässigkeitsmanagement, März 2007.<br />

/63/ VDI 4005, Einfluss von Umweltbedingungen auf die Zuverlässigkeit technischer Erzeugnisse,<br />

1981-08.<br />

/64/ VDI 4008, Zuverlässigkeitsanalysen Blatt 6, Monte-Carlo Simulationen, 1999-04.<br />

/65/ VDI 4009, Zuverlässigkeitstests, 1998-05.<br />

/66/ VDI-Handbuch Technische Zuverlässigkeit, Richtlinien Nr. 4001 bis 4010.<br />

/67/ entfällt<br />

Die Relevanz <strong>der</strong> nicht genannten Dokumente ist in eigener Zuständigkeit durch die Prüforganisation<br />

zu bewerten.<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

104


Formulare<br />

Anhang A Formulare<br />

Die Prüfformulare sind nachfolgend geglie<strong>der</strong>t nach den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Kennzeichnung.<br />

Tabelle A- 10: Prüfformulare <strong>der</strong> Kennzeichnungssysteme<br />

Kennzeichnung<br />

Prüfformular<br />

Planungsphase Realisierungsphase Normalbetrieb<br />

Umsetzungsplan (Zusammenfassung) K-P-U K-R-U K-N-U<br />

visuelle Tagkennzeichnung K-P-T K-R-T K-N-T<br />

Nachtkennzeichnung K-P-N K-R-N K-N-N<br />

funktechnische Kennzeichnung K-P-FT K-R-FT K-N-FT<br />

für alle Systeme<br />

Verfügbarkeit je System K-P-V - K-N-V<br />

Infrastruktur K-P-I K-R-I K-N-I<br />

Datenschutz und Informationssicherheit K-P-DSIS K-R-DSIS K-N-DSIS<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

105


Formulare<br />

A.1 Kennzeichnung<br />

12.1.1 Prüfformulare in <strong>der</strong> Planungsphase <strong>der</strong> Kennzeichnung<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

hier: Kennzeichung<br />

Version 1.5 vom 01.10.2012<br />

106


Prüfprotokoll: Umsetzungsplan (U)<br />

Kennzeichnung - Planungsphase (K-P) Seite 1 von 1<br />

Formular: K–P-U<br />

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die <strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung Verkehrstechnischer<br />

Auflagen.<br />

Allgemeine Daten<br />

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die fachgerechte Umsetzung <strong>der</strong><br />

Kennzeichnung auf Planungsebene gemäß <strong>Rahmenvorgaben</strong> unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

projektspezifischen Anfor<strong>der</strong>ungslage.<br />

• Je nach gewählter System-Lösung, kann <strong>der</strong> tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren.<br />

Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.<br />

• Ergänzende Prüfhinweise unter 2.0 in diesem Prüfprotokoll sind zu beachten.<br />

Name des Offshore Hochbau Projektes<br />

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan<br />

ID Kennzeichnungskonzept Version/Datum<br />

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer<br />

Erstprüfung Folgeprüfung Prüfung erfolgreich abgeschlossen<br />

Prüfung<br />

0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt<br />

Kennziffern<br />

1 Prüfergebnis Planungsphase (Umsetzungsplan) Erfüllt:<br />

1.1 Umsetzungsplan gemäß Vorgaben <strong>Rahmenvorgaben</strong> Kapitel 4<br />

1.2 Alle Systeme positiv geprüft<br />

1.3 Geplante Verfügbarkeiten erreicht<br />

1.4 DSIS-Konzept auf Planungsebene umgesetzt<br />

1.5 Prozeduren, Ablaufpläne und Prüfpläne für Realisierungsphase und Normalbetrieb positiv geprüft<br />

1.6 Bemerkungen, Zusammenfassung:<br />

2 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:<br />

Ort / Datum Stempel Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers<br />

Formular K-P-U zu <strong>Rahmenvorgaben</strong> Version 1.5 / 2012-10-01


Prüfprotokoll: Tagkennzeichnung (T)<br />

Kennzeichnung - Planungsphase (K-P) Seite 1 von 1<br />

Formular: K-P-T<br />

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die <strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung Verkehrstechnischer<br />

Auflagen.<br />

Allgemeine Daten<br />

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die fachgerechte Umsetzung <strong>der</strong><br />

Kennzeichnung auf Planungsebene gemäß <strong>Rahmenvorgaben</strong> unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

projektspezifischen Anfor<strong>der</strong>ungslage.<br />

• Je nach gewählter System-Lösung, kann <strong>der</strong> tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren.<br />

Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.<br />

• Ergänzende Prüfhinweise unter 2.0 in diesem Prüfprotokoll sind zu beachten.<br />

Name des Offshore Hochbau Projektes<br />

System ID des OHB<br />

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan<br />

ID Kennzeichnungskonzept Version/Datum<br />

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer:<br />

Erstprüfung Folgeprüfung Prüfung erfolgreich abgeschlossen<br />

Prüfung<br />

0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt<br />

Kennziffern<br />

1 Prüfung Umsetzungsplan: Erfüllt:<br />

1.1 <strong>Rahmenvorgaben</strong> gemäß 5.1 erfüllt<br />

1.2 Vorgaben entsprechend Kennzeichnungskonzept erfüllt<br />

1.3 Weitere Vorgaben entsprechend Abstimmungsgespräch mit <strong>der</strong> WSV:<br />

Abstimmung bei beson<strong>der</strong>en geometrischen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

1.4 Nachweis <strong>der</strong> Witterungsbeständigkeit<br />

1.5 Prüfplan für Realisierungsphase<br />

1.6 Prüf- und Inspektionsplan für Normalbetrieb<br />

1.7 Beschichtungsspezifikation gemäß Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

2 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:<br />

Ort / Datum Stempel Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers<br />

Formular K-P-T zu <strong>Rahmenvorgaben</strong> Version 1.5 / 2012-10-01


Prüfprotokoll:<br />

Nachtkennzeichnung (N)<br />

Kennzeichnung Planungsphase (K-P) Seite 1 von 1<br />

Formular: K-P-N<br />

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die <strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung Verkehrstechnischer<br />

Auflagen.<br />

Allgemeine Daten<br />

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die fachgerechte Umsetzung <strong>der</strong><br />

Kennzeichnung auf Planungsebene gemäß <strong>Rahmenvorgaben</strong> unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

projektspezifischen Anfor<strong>der</strong>ungslage.<br />

• Je nach gewählter System-Lösung, kann <strong>der</strong> tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren.<br />

Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.<br />

• Ergänzende Prüfhinweise unter 2.0 in diesem Prüfprotokoll sind zu beachten.<br />

Name des Offshore Hochbau-Projektes<br />

System ID des OHB<br />

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan<br />

ID Kennzeichnungskonzept Version/Datum<br />

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer:<br />

Erstprüfung Folgeprüfung Prüfung erfolgreich abgeschlossen<br />

Prüfung<br />

0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt<br />

Kennziffern<br />

1 Prüfung Umsetzungsplan: Erfüllt:<br />

1.1 <strong>Rahmenvorgaben</strong> gemäß 5.2 erfüllt<br />

1.2 Vorgaben entsprechend Kennzeichnungskonzept erfüllt<br />

1.3 Weitere Vorgaben entsprechend Abstimmungsgespräch mit <strong>der</strong> WSV:<br />

1.4 Prüf- und Testpläne für Realisierungsphase<br />

1.5 Prüf- und Testpläne für Normalbetrieb<br />

1.6 Technische Unterlagen vorhanden<br />

1.7 Zertifikate vorhanden<br />

2 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:<br />

Ort / Datum Stempel Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers<br />

Formular K-P-N zu <strong>Rahmenvorgaben</strong> Version 1.5 / 2012-10-01


Prüfprotokoll:<br />

Funktechnische Kennzeichnung (FT)<br />

Kennzeichnung - Planungsphase (P) Seite 1 von 1<br />

Formular: K-P-FT<br />

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die <strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung Verkehrstechnischer<br />

Auflagen.<br />

Allgemeine Daten<br />

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die fachgerechte Umsetzung <strong>der</strong><br />

Kennzeichnung auf Planungsebene gemäß <strong>Rahmenvorgaben</strong> unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

projektspezifischen Anfor<strong>der</strong>ungslage.<br />

• Je nach gewählter System-Lösung, kann <strong>der</strong> tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren.<br />

Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.<br />

• Ergänzende Prüfhinweise unter 2.0 in diesem Prüfprotokoll sind zu beachten.<br />

Name des Offshore Hochbau Projektes<br />

System ID des OHB<br />

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan<br />

ID Kennzeichnungskonzept Version/Datum<br />

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer:<br />

Erstprüfung Folgeprüfung Prüfung erfolgreich abgeschlossen<br />

Prüfung<br />

0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt<br />

Kennziffern<br />

1 Prüfung Umsetzungsplan (Funktechnische Kennzeichnung AtoN): Erfüllt:<br />

1.1 <strong>Rahmenvorgaben</strong> gemäß 5.3 erfüllt<br />

1.2 Vorgaben entsprechend Kennzeichnungskonzept erfüllt<br />

1.3 Abstimmung <strong>zur</strong> AIS-Abdeckung vom:<br />

1.4 Weitere Vorgaben entsprechend Kennzeichnungskonzept:<br />

1.5 Prüf- und Testpläne <strong>der</strong> Realisierungsphase<br />

1.6 Prüf- und Testpläne des Normalbetriebs<br />

1.7 Technische Unterlagen vorhanden<br />

1.8 Zertifikate vorhanden<br />

2 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:<br />

Ort / Datum Stempel Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers<br />

Formular K-P-FT zu <strong>Rahmenvorgaben</strong> Version 1.5 / 2012-10-01


Prüfprotokoll: Verfügbarkeit (V)<br />

Kennzeichnung - Planungsphase (K-P) Seite 1 von 2<br />

Formular: K-P-V<br />

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die <strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer<br />

Auflagen.<br />

Allgemeine Daten<br />

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die fachgerechte Umsetzung <strong>der</strong><br />

Verfügbarkeitsanfor<strong>der</strong>ungen an die Kennzeichnung auf Planungsebene gemäß <strong>Rahmenvorgaben</strong><br />

unter Berücksichtigung <strong>der</strong> projektspezifischen Anfor<strong>der</strong>ungslage.<br />

• Je nach gewählter System-Lösung, kann <strong>der</strong> tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren.<br />

Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.<br />

• Ergänzende Prüfhinweise unter 7.0 in diesem Prüfprotokoll sind zu beachten.<br />

Name des Offshore Hochbau Projektes<br />

System ID des OHB<br />

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan<br />

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer:<br />

Erstprüfung Folgeprüfung Prüfung erfolgreich abgeschlossen<br />

Prüfung<br />

0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt<br />

Kennziffern<br />

1 Verfügbarkeit System: Erfüllt:<br />

1.1 Sind alle technischen und organisatorischen Systemanfor<strong>der</strong>ungen, die aus <strong>der</strong> Verfügbarkeitsanfor<strong>der</strong>ung<br />

resultieren, im Umsetzungsplan klar definiert und umgesetzt?<br />

1.2 Rechnerische Verfügbarkeit [-] Sollwert: Planwert:<br />

1.3 Maximale Ausfallzeit [h] Sollwert: Planwert:<br />

1.4 Bemerkungen Verfügbarkeit:<br />

2 Modellbildung Infrastruktur: Erfüllt:<br />

2.1 Anfor<strong>der</strong>ungen gemäß <strong>Rahmenvorgaben</strong> erfüllt<br />

2.2 Rechnerische Verfügbarkeit [-]: Planwert:<br />

2.3 Bemerkungen Infrastruktur:<br />

3 Modellbildung Offshoreseitiger Systemanteil: Erfüllt:<br />

3.1 Anfor<strong>der</strong>ungen gemäß <strong>Rahmenvorgaben</strong> erfüllt<br />

3.2 Rechnerische Verfügbarkeit [-] Planwert:<br />

3.3 Bemerkungen Offshoreseitiger Systemanteil:<br />

4 Modellbildung Datenübertragung: Erfüllt:<br />

4.1 Anfor<strong>der</strong>ungen gemäß <strong>Rahmenvorgaben</strong> erfüllt<br />

4.2 Rechnerische Verfügbarkeit [-]: Planwert:<br />

4.3 Bemerkungen Datenübertragung:<br />

Formular K-P-V zu <strong>Rahmenvorgaben</strong> Version 1.5 / 2012-10-01


Prüfprotokoll: Verfügbarkeit (V)<br />

Kennzeichnung - Planungsphase (K-P) Seite 2 von 2<br />

Formular: K-P-V<br />

5 Planmäßige Abschaltungen <strong>zur</strong> Instandhaltung: Erfüllt:<br />

5.1 System wartungsfreundlich?<br />

5.2 Planmäßige Abschaltdauer [h/a] Planwert:<br />

5.3 Planmäßige Abschalthäufigkeit [-] Planwert:<br />

5.4 Bemerkungen planmäßige Abschaltungen:<br />

6 Statistik: Erfüllt:<br />

6.1 Anfor<strong>der</strong>ungen gemäß <strong>Rahmenvorgaben</strong> erfüllt<br />

6.2 Bemerkungen <strong>zur</strong> Statistik:<br />

7 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:<br />

Ort / Datum Stempel Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers<br />

Formular K-P-V zu <strong>Rahmenvorgaben</strong> Version 1.5 / 2012-10-01


Prüfprotokoll: Infrastruktur (I)<br />

Kennzeichnung - Planungsphase (K-P) Seite 1 von 1<br />

Formular: K-P-I<br />

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die <strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung Verkehrstechnischer<br />

Auflagen.<br />

Allgemeine Daten<br />

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die fachgerechte Umsetzung <strong>der</strong> Infrastruktur<br />

für die Kennzeichnung auf Planungsebene gemäß <strong>Rahmenvorgaben</strong> unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

projektspezifischen Anfor<strong>der</strong>ungslage.<br />

• Je nach gewählter System-Lösung, kann <strong>der</strong> tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren.<br />

Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.<br />

• Ergänzende Prüfhinweise unter 2.0 in diesem Prüfprotokoll sind zu beachten<br />

Name des Offshore Hochbau Projektes<br />

System ID des OHB<br />

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan<br />

ID Kennzeichnungskonzept Version/Datum<br />

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer:<br />

Erstprüfung Folgeprüfung Prüfung erfolgreich abgeschlossen<br />

Prüfung<br />

0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt<br />

Kennziffern<br />

1 Prüfung Umsetzungsplan Erfüllt:<br />

1.1 <strong>Rahmenvorgaben</strong> gemäß Kapitel 6 erfüllt<br />

1.2 Vorgaben aus Kennzeichnungskonzept (an die Infrastruktur) erfüllt<br />

1.3 Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Systeme an die Klimabedingungen berücksichtigt<br />

1.4 Strukturelle Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Systeme berücksichtigt<br />

1.5 Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Systeme an den Brandschutz berücksichtigt<br />

1.6 Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Systeme an die Energieversorgung und Überspannungsschutz berücksichtigt<br />

1.7 Prüf- / Testpläne für die Realisierungsphase<br />

1.8 Prüf- / Testpläne für den Normalbetrieb<br />

2 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:<br />

Ort / Datum Stempel Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers<br />

Formular K-P-I zu <strong>Rahmenvorgaben</strong> Version 1.5 / 2012-10-01


Prüfprotokoll: Datenschutz &<br />

Informationssicherheit (DSIS)<br />

Kennzeichnung - Planungsphase (K-P) Seite 1 von 2<br />

Formular: K-P-DSIS<br />

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die <strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung Verkehrstechnischer<br />

Auflagen.<br />

Allgemeine Daten<br />

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die fachgerechte Umsetzung des DSIS-<br />

Konzeptes <strong>der</strong> Kennzeichnung auf Planungsebene gemäß <strong>Rahmenvorgaben</strong> unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> projektspezifischen Anfor<strong>der</strong>ungslage.<br />

• Je nach gewählter System-Lösung, kann <strong>der</strong> tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren.<br />

Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.<br />

• Ergänzende Prüfhinweise unter 5.0 in diesem Prüfprotokoll sind zu beachten.<br />

Name des Offshore Hochbau Projektes<br />

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan<br />

ID Kennzeichnungskonzept Version/Datum<br />

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer:<br />

Erstprüfung Folgeprüfung Prüfung erfolgreich abgeschlossen<br />

Prüfung<br />

0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt<br />

Kennziffern<br />

1 Grundlagen des DSIS Konzeptes: Erfüllt:<br />

1.1 Zertifizierungsverfahren beim BSI eingeleitet (Antrag beim BSI gestellt, bzw. Nachweis über Abstimmung mit BSI<br />

liegt vor)<br />

1.2 Informationsverbund für Kennzeichnung korrekt festgelegt<br />

1.3 Zentraler Dienst GI definiert (s. 8.3.2 <strong>der</strong> Rahmenvorgabe)<br />

1.4 Kommunikation des zentralen Dienstes des GI ist mit <strong>der</strong> Ansprechstelle <strong>der</strong> WSV abgestimmt.<br />

1.5 Verfahren <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung und <strong>zur</strong> Wartung werden abgestimmt (Change Management, Patch Management)<br />

1.6 Verfahren <strong>zur</strong> Meldung von Störungen und Verhalten werden abgestimmt (Handlungen nur auf Anweisung)<br />

1.7 Schutzklasse Verfügbarkeit: die Verfügbarkeiten für die IT-Infrastruktur werden für die Klassen A0 bis A3<br />

abgestimmt (8.4.3 Rahmenvorgabe)<br />

1.8 Schutzklasse „Hoch“ bzw. mindestens gemäß Tabelle für alle Daten bzw. Informationen (8.5.3 <strong>der</strong> Rahmenvorgabe)<br />

zugeordnet<br />

1.9 Bemerkung zum DSIS Konzept<br />

2 Inhalte des DSIS-Konzeptes: Erfüllt:<br />

2.1 Beschreibung Informationsverbund und Netzstrukturplan (8.4.1)<br />

2.2 Modellierung (8.4.2 Rahmenvorgabe)<br />

2.3 Basis-Sicherheitscheck (8.4.2 Rahmenvorgabe)<br />

2.4 Schutzbedarfsfeststellung (8.4.3 Rahmenvorgabe)<br />

2.5 Ergänzende Sicherheitsanalyse (8.4.4 <strong>der</strong> Rahmenvorgabe)<br />

2.6 Gefährdungsübersicht (8.4.5 <strong>der</strong> Rahmenvorgabe)<br />

2.7 Risikoanalyse (8.4.6 <strong>der</strong> Rahmenvorgabe)<br />

Formular K-P-DSIS zu <strong>Rahmenvorgaben</strong> Version 1.5 / 2012-10-01


Prüfprotokoll: Datenschutz &<br />

Informationssicherheit (DSIS)<br />

Kennzeichnung - Planungsphase (K-P) Seite 2 von 2<br />

Formular: K-P-DSIS<br />

2.8 Konsolidierter Maßnahmenplan (8.4.6 <strong>der</strong> Rahmenvorgabe)<br />

2.9 Realisierungsplan (8.4.8 <strong>der</strong> Rahmenvorgabe); Unterschrift durch Geschäftsführung des GI enthalten<br />

2.6 Bemerkung zu Inhalten des DSIS Konzeptes<br />

3 Schicht 1 – übergeordnete Aspekte: Erfüllt:<br />

3.1 Schicht 1 – übergeordnete Bausteine gemäß (8.4.2 Rahmenvorgabe) vollständig vorhanden<br />

3.2 B 1.0 (gemäß 8.4.2 RV) Sicherheitsmanagement enthält eine Erklärung <strong>der</strong> Unternehmensführung des GI <strong>zur</strong><br />

Einhaltung <strong>der</strong> Sicherheitsziele Datenschutz und Informationssicherheit<br />

3.3 B 1.1 (gemäß 8.4.2 RV) Organisation: Vorgehen bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten ist abgestimmt<br />

3.4 B 1.2 (gemäß 8.4.2 RV) Personal: Für Wartungspersonal des GI (und durch GI beauftragte Dritte) mit Zugang zu<br />

den Komponenten <strong>der</strong> Kennzeichnungssysteme liegen Verpflichtungserklärungen vor<br />

3.5 B 1.3 (gemäß 8.4.2 RV) Notfallmanagement enthält Definition Notfall gemäß 8.2 RV<br />

3.6 B 1.3 (gemäß 8.4.2 RV) Notfallmanagement: Kommunikation <strong>der</strong> zentralen Dienste GI und WSV in<br />

Notfallsituationen ist vereinbart<br />

3.7 Basis-Sicherheitscheck für alle Ziel-Objekte und zugeordnete Bausteine vollständig<br />

3.8 Bemerkung übergeordnete Aspekte<br />

4 Datenschutz: Erfüllt:<br />

4.1 Datenschutzbeauftragter benannt und <strong>der</strong> WSV kommuniziert<br />

4.2 Personenbezogene Daten festgelegt (8.5.3 Rahmenvorgabe)<br />

4.3 Verfahrensverzeichnis vorhanden (Kap. 8.4.2 Rahmenvorgabe / BSI Baustein B 1.5)<br />

4.4 Bemerkung Datenschutz<br />

5 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:<br />

Ort / Datum Stempel <strong>der</strong><br />

Prüforganisation<br />

Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers<br />

Formular K-P-DSIS zu <strong>Rahmenvorgaben</strong> Version 1.5 / 2012-10-01


Prüfprotokoll: Umsetzungsplan (U)<br />

Kennzeichnung - Realisierungsphase (K-R) Seite 1 von 1<br />

Formular: K-R-U<br />

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die <strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung Verkehrstechnischer<br />

Auflagen.<br />

Allgemeine Daten<br />

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die fachgerechte Realisierung <strong>der</strong><br />

Kennzeichnung gemäß Umsetzungsplan.<br />

• Je nach gewählter System-Lösung, kann <strong>der</strong> tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren.<br />

Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.<br />

• Der Prüf- / Testplan im Umsetzungsplan ist zu beachten und die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren.<br />

Dieses Formular darf nur dann „Prüfung erfolgreich abgeschlossen“ attestieren, wenn <strong>der</strong> Prüf- /<br />

Testplan ganzheitlich erfolgreich abgearbeitet wurde.<br />

• Ergänzende Prüfhinweise unter 2.0 in diesem Prüfprotokoll sind zu beachten.<br />

Name des Offshore Hochbau Projektes<br />

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan<br />

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer<br />

Prüfdatum K-P-U Datum Abnahme K-P-U durch WSV<br />

Datum letzte erfolgreichen Prüfung<br />

Erstprüfung Folgeprüfung Prüfung erfolgreich abgeschlossen<br />

Prüfung<br />

0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt<br />

Kennziffern<br />

1 Zusammenfassung Prüfergebnis Realisierungsphase (Umsetzungsplan): Erfüllt:<br />

1.1 Alle Systeme realisiert<br />

(alle erfor<strong>der</strong>lichen Formulare <strong>der</strong> Realisierungsphase liegen positiv geprüft vor)<br />

1.2 Bemerkungen Zusammenfassung:<br />

2 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:<br />

Ort / Datum Stempel Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers<br />

Formular K-R-U zu <strong>Rahmenvorgaben</strong> Version 1.5 / 2012-10-01


Prüfprotokoll:<br />

Visuelle Tagkennzeichnung (T)<br />

Kennzeichnung - Realisierungsphase (K-R) Seite 1 von 2<br />

Formular: K-R-T<br />

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die <strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung Verkehrstechnischer<br />

Auflagen.<br />

Allgemeine Daten<br />

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die fachgerechte Realisierung <strong>der</strong><br />

Kennzeichnung gemäß Umsetzungsplan.<br />

• Je nach gewählter System-Lösung, kann <strong>der</strong> tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren.<br />

Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.<br />

• Der Prüf- / Testplan im Umsetzungsplan ist zu beachten und die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren.<br />

Dieses Formular darf nur dann „Prüfung erfolgreich abgeschlossen“ attestieren, wenn <strong>der</strong> Prüf- /<br />

Testplan ganzheitlich erfolgreich abgearbeitet wurde.<br />

• Ergänzende Prüfhinweise unter 6.0 in diesem Prüfprotokoll sind zu beachten.<br />

Name des Offshore Hochbau Projektes<br />

System ID des OHB<br />

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan<br />

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer:<br />

Datum letzte erfolgreichen Prüfung<br />

Erstprüfung<br />

Prüfung<br />

Folgeprüfung Prüfung erfolgreich abgeschlossen<br />

0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt<br />

Kennziffern<br />

Prüf-Datum: Erfüllt:<br />

1 Verarbeitung gemäß Beschichtungsspezifikation:<br />

1.1 Bescheinigung vom Beschichter<br />

2 Beschriftung: Erfüllt:<br />

2.1 Beschriftung gemäß Umsetzungsplan<br />

2.2 Bemerkungen Beschriftung:<br />

3 Oberer Prüfhorizont: Erfüllt:<br />

3.1 Prüffläche 1<br />

3.2 Prüffläche 2<br />

3.3 Prüffläche 3<br />

3.4 Prüffläche 4<br />

4 Mittlerer Prüfhorizont: Erfüllt:<br />

4.1 Prüffläche 1<br />

4.2 Prüffläche 2<br />

4.3 Prüffläche 3<br />

4.4 Prüffläche 4<br />

5 Unterer Prüfhorizont: Erfüllt:<br />

Formular K-R-T zu <strong>Rahmenvorgaben</strong> Version 1.5 / 2012-10-01


Prüfprotokoll:<br />

Visuelle Tagkennzeichnung (T)<br />

Kennzeichnung - Realisierungsphase (K-R) Seite 2 von 2<br />

Formular: K-R-T<br />

5.1 Prüffläche 1<br />

5.2 Prüffläche 2<br />

5.3 Prüffläche 3<br />

5.4 Prüffläche 4<br />

6 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:<br />

Ort / Datum Stempel Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers<br />

Formular K-R-T zu <strong>Rahmenvorgaben</strong> Version 1.5 / 2012-10-01


Prüfprotokoll:<br />

Nachtkennzeichnung (N)<br />

Kennzeichnung - Realisierungsphase (K-R) Seite 1 von 2<br />

Formular: K-R-N<br />

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die <strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung Verkehrstechnischer<br />

Auflagen.<br />

Allgemeine Daten<br />

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die fachgerechte Realisierung <strong>der</strong><br />

Kennzeichnung gemäß Umsetzungsplan.<br />

• Je nach gewählter System-Lösung, kann <strong>der</strong> tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren.<br />

Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.<br />

• Der Prüf- / Testplan im Umsetzungsplan ist zu beachten und die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren.<br />

Dieses Formular darf nur dann „Prüfung erfolgreich abgeschlossen“ attestieren, wenn <strong>der</strong> Prüf- /<br />

Testplan ganzheitlich erfolgreich abgearbeitet wurde.<br />

• Ergänzende Prüfhinweise unter 4.0 in diesem Prüfprotokoll sind zu beachten.<br />

Name des Offshore Hochbau Projektes<br />

System ID des OHB<br />

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan<br />

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer:<br />

Erstprüfung Folgeprüfung Prüfung erfolgreich abgeschlossen<br />

Prüfung<br />

0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt<br />

Kennziffern<br />

1 Systemaufbau: Erfüllt:<br />

1.1 Testreports / Zertifikate<br />

1.2 Technische Unterlagen verfügbar<br />

1.3 Systemumfang (inkl. Infrastruktur) gemäß Umsetzungsplan<br />

1.5 Software Stand erfasst<br />

1.6 Zugänglichkeit bei Serviceaktivitäten<br />

1.7 Bemerkung: Systemaufbau<br />

Funktionstests<br />

2 Messungen und Tests: Erfüllt:<br />

2.1.1 Horizontale Ebene<br />

2.1.2 Vertikale Ebene<br />

2.2 Messung <strong>der</strong> Lichtfarbe<br />

2.3 Funktion des Umgebungslichtsensors prüfen<br />

2.4 Messung des Kenntaktes<br />

2.5 Synchronisation prüfen<br />

2.6 Funktion des externen Ein- / Ausschaltens prüfen<br />

2.7 Zustands- und Alarmmeldungsschnittstelle(n) prüfen<br />

2.8 Vorgaben an die Luftfahrtkennzeichnung erfüllt<br />

Formular K-R-N zu Rahmenvofgaben Version 1.5 / 2012-10-01


Prüfprotokoll:<br />

Nachtkennzeichnung (N)<br />

Kennzeichnung - Realisierungsphase (K-R) Seite 2 von 2<br />

Formular: K-R-N<br />

2.9 Bemerkungen<br />

3 Test <strong>der</strong> Remote Funktion: Erfüllt:<br />

3.1 Umschaltung Local / Remote funktionsfähig<br />

3.2 Bemerkung:<br />

4 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:<br />

Ort/Datum Stempel Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers<br />

Formular K-R-N zu Rahmenvofgaben Version 1.5 / 2012-10-01


Prüfprotokoll:<br />

Funktechnische Kennzeichnung (FT)<br />

Kennzeichnung - Realisierungsphase (K-R) Seite 1 von 2<br />

Formular: K-R-FT<br />

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die <strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung Verkehrstechnischer<br />

Auflagen.<br />

Allgemeine Daten<br />

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die fachgerechte Realisierung <strong>der</strong><br />

funktechnischen Kennzeichnung gemäß Umsetzungsplan.<br />

• Je nach gewählter System-Lösung, kann <strong>der</strong> tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren.<br />

Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.<br />

• Der Prüf- / Testplan im Umsetzungsplan ist zu beachten und die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren.<br />

Dieses Formular darf nur dann „Prüfung erfolgreich abgeschlossen“ attestieren, wenn <strong>der</strong> Prüf- /<br />

Testplan ganzheitlich erfolgreich abgearbeitet wurde.<br />

• Ergänzende Prüfhinweise unter 6.0 in diesem Prüfprotokoll sind zu beachten.<br />

Name des Offshore Hochbau Projektes<br />

System ID des OHB<br />

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan<br />

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer:<br />

Erstprüfung Folgeprüfung Prüfung erfolgreich abgeschlossen<br />

Prüfung<br />

0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt<br />

Kennziffern<br />

1 Systemaufbau: Erfüllt:<br />

1.1 Umsetzungsplan nebst Anlagen beim Genehmigungsinhaber verfügbar<br />

1.2 Systemumfang (inkl. systemspezifischer Infrastruktur) gemäß Umsetzungsplan<br />

1.3 Fachgerechte Umsetzung des Systems (inkl. systemspezifischer Infrastruktur)<br />

1.4 Zugänglichkeit bei Serviceaktivitäten<br />

1.5 MMSI - Nummer<br />

1.6 Automatisches Umschalten im Fehlerfall<br />

1.7 Bemerkung: Systemaufbau<br />

Funktionstests<br />

2 Test <strong>der</strong> Datenkommunikation: Erfüllt:<br />

2.1 Funktion gemäß RV (Empfang einer mobilen Funkstelle im Grenzbereich <strong>der</strong> Abdeckungsprognose)<br />

Position <strong>der</strong> mobilen Funkstelle in WGS 84<br />

Mobile Antennenhöhe ca. m Schiffsname und MMSI<br />

2.2 Status- und Fehlermeldungen<br />

2.3 Fernkonfiguration<br />

2.4 Umschalten im Fehlerfall<br />

2.5 Bemerkung: <strong>zur</strong> Datenkommunikation<br />

Formular K-R-FT zu <strong>Rahmenvorgaben</strong> Version 1.5 / 2012-10-01


Prüfprotokoll:<br />

Funktechnische Kennzeichnung (FT)<br />

Kennzeichnung - Realisierungsphase (K-R) Seite 2 von 2<br />

Formular: K-R-FT<br />

3 Sendeleistung gemäß Annahme <strong>der</strong> Ausbreitungsprognose: Erfüllt:<br />

3.1 Frequenz AIS1 (161,975 MHz) Sollwert: Istwert:<br />

3.2 Frequenz AIS2 (162,025 MHz) Sollwert: Istwert:<br />

3.3 Bemerkung: Messung <strong>der</strong> Sendeleistung<br />

4 Empfangsempfindlichkeit: Erfüllt:<br />

4.1 Frequenz AIS1 (161,975 MHz) Sollwert: Istwert:<br />

4.2 Frequenz AIS2 (162,025 MHz) Sollwert: Istwert:<br />

4.3 Bemerkung: Messung <strong>der</strong> Empfangsemfindlichkeit<br />

5 Senden <strong>der</strong> AIS - Meldung 21: Erfüllt:<br />

5.1 Inhalt und Häufigkeit gemäß Kennzeichnungskonzept<br />

5.2 Frequenz AIS1 (161,975 MHz)<br />

5.3 Frequenz AIS2 (162,025 MHz)<br />

6 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:<br />

Ort/Datum Stempel Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers<br />

Formular K-R-FT zu <strong>Rahmenvorgaben</strong> Version 1.5 / 2012-10-01


Prüfprotokoll: Infrastruktur (I)<br />

Kennzeichnung - Realisierungsphase (K-R) Seite 1 von 2<br />

Formular: K-R-I<br />

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die <strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung Verkehrstechnischer<br />

Auflagen.<br />

Allgemeine Daten<br />

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die fachgerechte Realisierung <strong>der</strong><br />

Kennzeichnung gemäß Umsetzungsplan.<br />

• Je nach gewählter System-Lösung, kann <strong>der</strong> tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren.<br />

Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.<br />

• Der Prüf- / Testplan im Umsetzungsplan ist zu beachten und die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren.<br />

Dieses Formular darf nur dann „Prüfung erfolgreich abgeschlossen“ attestieren, wenn <strong>der</strong> Prüf- /<br />

Testplan ganzheitlich erfolgreich abgearbeitet wurde.<br />

• Ergänzende Prüfhinweise unter 5.0 in diesem Prüfprotokoll sind zu beachten.<br />

Name des Offshore Hochbau Projektes<br />

System ID des Offshore Hochbaus<br />

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan<br />

ID Kennzeichnungskonzept Version/Datum<br />

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer:<br />

Erstprüfung Folgeprüfung Prüfung erfolgreich abgeschlossen<br />

Prüfung<br />

0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt<br />

Kennziffern<br />

1 Infrastruktur Klimabedingungen: Erfüllt:<br />

1.1 Testreports / Zertifikate verfügbar<br />

1.2 Technische Unterlagen verfügbar<br />

1.3 Systemumfang (Infrastruktur) gemäß Umsetzungsplan<br />

1.4 Zugänglichkeit bei Serviceaktivitäten<br />

1.5 Funktionstest<br />

1.6 Bemerkung Infrastruktur-Klimabedingungen<br />

2 Infrastruktur Strukturelemente: Erfüllt:<br />

2.1 Testreports / Zertifikate verfügbar<br />

2.2 Technische Unterlagen verfügbar<br />

2.3 Systemumfang (Infrastruktur) gemäß Umsetzungsplan<br />

2.4 Zugänglichkeit bei Serviceaktivitäten<br />

2.5 Bemerkung Infrastruktur-Strukturelemente<br />

3 Infrastruktur Brandschutz: Erfüllt:<br />

3.1 Testreports / Zertifikate verfügbar<br />

Formular: K-R-I zu <strong>Rahmenvorgaben</strong> Version 1.5 / 2012-10-01


Prüfprotokoll: Infrastruktur (I)<br />

Kennzeichnung - Realisierungsphase (K-R) Seite 2 von 2<br />

Formular: K-R-I<br />

3.2 Technische Unterlagen verfügbar<br />

3.3 Systemumfang (Infrastruktur) gemäß Umsetzungsplan<br />

3.4 Zugänglichkeit bei Serviceaktivitäten<br />

3.5 Bemerkung Infrastruktur-Brandschutz<br />

4 Infrastruktur Energieversorgung und Überspannungsschutz: Erfüllt:<br />

4.1 Testreports / Zertifikate verfügbar<br />

4.2 Technische Unterlagen verfügbar<br />

4.3 Systemumfang (Infrastruktur) gemäß Umsetzungsplan<br />

4.4 Zugänglichkeit bei Serviceaktivitäten<br />

4.5 Funktionstest<br />

4.6 Bemerkung Infrastruktur-Energieversorgung<br />

5 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:<br />

Ort/Datum Stempel Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers<br />

Formular: K-R-I zu <strong>Rahmenvorgaben</strong> Version 1.5 / 2012-10-01


Prüfprotokoll: Datenschutz &<br />

Informationssicherheit (DSIS)<br />

Kennzeichnung - Realisierungsphase (K-R) Seite 1 von 2<br />

Formular: K-R-DSIS<br />

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die <strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung Verkehrstechnischer<br />

Auflagen.<br />

Allgemeine Daten<br />

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die fachgerechte Realisierung <strong>der</strong><br />

Kennzeichnung gemäß Umsetzungsplan.<br />

• Je nach gewählter System-Lösung, kann <strong>der</strong> tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren.<br />

Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.<br />

• Ergänzende Prüfhinweise unter 5.0 in diesem Protokoll sind zu beachten.<br />

Name des Offshore Hochbau Projektes<br />

System ID des Offshore Hochbaus<br />

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan<br />

ID Kennzeichnungskonzept Version/Datum<br />

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer:<br />

Erstprüfung Folgeprüfung Prüfung erfolgreich abgeschlossen<br />

System- und Funktionsprüfung<br />

Prüfung<br />

SMV-Ankoppelung (Funktionstests WSV)<br />

0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt<br />

Kennziffern<br />

1 Grundlagen des DSIS Konzeptes: Erfüllt:<br />

1.1 Zertifizierungsaudit durchgeführt und positiv geprüft, Auditbericht vom BSI-lizensierten Auditor liegt vor;<br />

Zertifizierung vom BSI erhalten o<strong>der</strong> Bestätigung vom BSI dass das Zertifizierungsverfahren bis zum Ende <strong>der</strong><br />

Realisierungsphase <strong>der</strong> Kennzeichnung abgeschlossen sein wird<br />

1.2 Separate Informationsverbünde für Kennzeichnung und Fremd-VTA<br />

1.3 Zentraler Dienst GI definiert (s. 8.3.2 Rahmenvorgabe)<br />

1.4 Kommunikation des zentralen Dienstes des GI ist mit <strong>der</strong> Ansprechstelle <strong>der</strong> WSV abgestimmt<br />

1.5 Verfahren <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung und <strong>zur</strong> Wartung sind abgestimmt (Change Management, Patch Management)<br />

1.6 Verfahren <strong>zur</strong> Meldung von Störungen und Verhalten ist abgestimmt (Handlungen nur auf Anweisung)<br />

1.7 Schutzklasse Verfügbarkeit: die Verfügbarkeiten für die IT-Infrastruktur ist für die Klassen A0 bis A3 abgestimmt<br />

(8.4.3 Rahmenvorgabe)<br />

1.8 Schutzklasse „Hoch“ bzw. mindestens gemäß Tabelle für alle Daten bzw. Informationen (8.5.3 Rahmenvorgabe)<br />

zugeordnet<br />

1.9 Bemerkung zu DSIS Konzept<br />

2 Inhalte des DSIS-Konzeptes: Erfüllt:<br />

2.1 Beschreibung Informationsverbund und Netzstrukturplan (8.4.1 Rahmenvorgabe)<br />

2.2 Modellierung (8.4.2 Rahmenvorgabe)<br />

2.3 Basis-Sicherheitscheck (8.4.2 Rahmenvorgabe)<br />

2.4 Schutzbedarfsfeststellung (8.4.3 Rahmenvorgabe)<br />

Formular K-R-DSIS zu <strong>Rahmenvorgaben</strong> Version 1.5 / 2012-10-01


Prüfprotokoll: Datenschutz &<br />

Informationssicherheit (DSIS)<br />

Kennzeichnung - Realisierungsphase (K-R) Seite 2 von 2<br />

Formular: K-R-DSIS<br />

2.5 Ergänzende Sicherheitsanalyse (8.4.4 Rahmenvorgabe)<br />

2.6 Ergebnis <strong>der</strong> Risikoanalyse (8.4.5 – 8.4.6 Rahmenvorgabe); Unterschrift durch Geschäftsführung des GI enthalten<br />

2.7 Konsolidierter Maßnahmenplan (8.4.7 Rahmenvorgabe)<br />

2.8 Realisierungsplan (8.4.8 Rahmenvorgabe); Unterschrift durch Geschäftsführung des GI enthalten<br />

2.9 Bemerkung zu Inhalten des DSIS Konzeptes<br />

3 Schicht 1 – übergeordnete Aspekte: Erfüllt:<br />

3.1 Schicht 1 – übergeordnete Bausteine gemäß (8.4.2 Rahmenvorgabe) vollständig vorhanden<br />

3.2 B 1.0 (gemäß 8.4.2 Rahmenvorgabe)Sicherheitsmanagement enthält eine Erklärung <strong>der</strong> Unternehmensführung des<br />

GI <strong>zur</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Sicherheitsziele Datenschutz und Informationssicherheit<br />

3.3 B 1.1 (gemäß 8.4.2 Rahmenvorgabe) Organisation: Vorgehen bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten ist<br />

abgestimmt<br />

3.4 B 1.1 (gemäß 8.4.2 Rahmenvorgabe) Organisation: Vergabeverfahren Zutritt und Zutrittsberechtigte für<br />

Kollokationsräume abgestimmt<br />

3.5 B 1.2 (gemäß 8.4.2 Rahmenvorgabe) Personal: Für Wartungspersonal des GI (und durch GI beauftragte Dritte) mit<br />

Zugang zu IT-Infrastruktur liegen Verpflichtungserklärungen vor<br />

3.6 B 1.3 (gemäß 8.4.2 Rahmenvorgabe) Notfallmanagement enthält Definition Notfall gemäß Kap. 8.2<br />

3.7 B 1.3 (gemäß 8.4.2 Rahmenvorgabe) Notfallmanagement: Kommunikation <strong>der</strong> zentralen Dienste GI und WSV in<br />

Notfallsituationen ist vereinbart<br />

3.8 Basis-Sicherheitscheck für alle Baustein-Zielobjekte und zugeordnete Bausteine vollständig<br />

3.9 Bemerkung zu Inhalten des DSIS Konzeptes<br />

4 Datenschutz: Erfüllt:<br />

4.1 Datenschutzbeauftragter benannt und <strong>der</strong> WSV kommuniziert<br />

4.2 Personenbezogene Daten festgelegt (8.5.3 Rahmenvorgabe)<br />

4.3 Verfahrensverzeichnis vorhanden (Kap. 8.4.2 Rahmenvorgabe / BSI Baustein B 1.5)<br />

4.4 Bemerkung Datenschutz<br />

5 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:<br />

Ort / Datum Stempel <strong>der</strong><br />

Prüforganisation<br />

Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers<br />

Formular K-R-DSIS zu <strong>Rahmenvorgaben</strong> Version 1.5 / 2012-10-01


Prüfprotokoll: Umsetzungsplan (U)<br />

Kennzeichnung - Normalbetrieb (K-N) Seite 1 von 2<br />

Formular: K-N-U<br />

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die <strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung Verkehrstechnischer<br />

Auflagen.<br />

Allgemeine Daten<br />

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die Einhaltung / Nichteinhaltung <strong>der</strong><br />

Anfor<strong>der</strong>ungslage.<br />

• Je nach gewählter System-Lösung, kann <strong>der</strong> tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren.<br />

Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.<br />

• Der Prüf- / Testplan im Umsetzungsplan ist zu beachten und die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren.<br />

Dieses Formular darf nur dann „Prüfung erfolgreich abgeschlossen“ attestieren, wenn <strong>der</strong> Prüf- /<br />

Testplan ganzheitlich erfolgreich abgearbeitet wurde.<br />

• Ergänzende Prüfhinweise unter 3.0 in diesem Prüfprotokoll sind zu beachten.<br />

Name des Offshore Hochbau Projektes<br />

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan<br />

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer<br />

Prüfdatum K-R-U Datum Abnahme Normalbetrieb durch WSV<br />

Datum letzte K-N-U<br />

Zeitraum Prüfung erfolgreich abgeschlossen<br />

Beginn Ende<br />

0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt<br />

Kennziffern<br />

1 Zusammenfassung Prüfungen Normalbetrieb: Erfüllt:<br />

1.1 Prüfungen laut Prüfplan im Betrachtungszeitraum positiv abgeschlossen<br />

1.2 Jährliche Inspektionen <strong>der</strong> Kennzeichnung positiv abgeschlossen<br />

1.3 Bemerkungen Prüfplan:<br />

2 Prüfungen ausserhalb des Prüfplans: Erfüllt:<br />

2.1 Anzahl von <strong>der</strong> WSV angeordneter zusätzlicher Prüfungen im Betrachtungszeitraum<br />

2.2 1. Prüfung: Datum<br />

2.3 1. Prüfung: Art und Ergebnis<br />

2.4 2. Prüfung: Datum<br />

2.5 2. Prüfung: Art und Ergebnis<br />

2.6 3. Prüfung: Datum<br />

2.7 3. Prüfung: Art und Ergebnis<br />

2.8 Bemerkungen zusätzliche Prüfungen:<br />

Formular K-N-U zu <strong>Rahmenvorgaben</strong> Version 1.5 / 2012-10-01


Prüfprotokoll: Umsetzungsplan (U)<br />

Kennzeichnung - Normalbetrieb (K-N) Seite 2 von 2<br />

Formular: K-N-U<br />

3 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:<br />

Ort / Datum Stempel Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers<br />

Formular K-N-U zu <strong>Rahmenvorgaben</strong> Version 1.5 / 2012-10-01


Prüfprotokoll:<br />

Visuelle Tagkennzeichnung (T)<br />

Kennzeichnung - Normalbetrieb (K-N) Seite 1 von 2<br />

Formular: K-N-T<br />

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die <strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung Verkehrstechnischer<br />

Auflagen.<br />

Allgemeine Daten<br />

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die Einhaltung / Nichteinhaltung <strong>der</strong><br />

Anfor<strong>der</strong>ungslage.<br />

• Je nach gewählter System-Lösung, kann <strong>der</strong> tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren.<br />

Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.<br />

• Der Prüf- / Testplan im Umsetzungsplan ist zu beachten und die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren.<br />

Dieses Formular darf nur dann „Prüfung erfolgreich abgeschlossen“ attestieren, wenn <strong>der</strong> Prüf- /<br />

Testplan ganzheitlich erfolgreich abgearbeitet wurde.<br />

• Ergänzende Prüfhinweise unter 4.0 in diesem Prüfprotokoll sind zu beachten.<br />

Name des Offshore Hochbau Projektes<br />

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan<br />

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer:<br />

System Datum letzte K-N-T<br />

Erstprüfung<br />

Prüfung<br />

Folgeprüfung Prüfung erfolgreich abgeschlossen<br />

0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt<br />

Kennziffern<br />

1 Oberer Prüfhorizont: Prüf-Datum: Erfüllt:<br />

1.1 Prüffläche 1<br />

1.2 Prüffläche 2<br />

1.3 Prüffläche 3<br />

1.4 Prüffläche 4<br />

2 Mittlerer Prüfhorizont: Erfüllt:<br />

2.1 Prüffläche 1<br />

2.1 Prüffläche 2<br />

2.1 Prüffläche 3<br />

2.1 Prüffläche 4<br />

3 Unterer Prüfhorizont: Erfüllt:<br />

3.1 Prüffläche 1<br />

3.2 Prüffläche 2<br />

3.3 Prüffläche 3<br />

3.4 Prüffläche 4<br />

4 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:<br />

Formular K-N-T zu <strong>Rahmenvorgaben</strong> Version 1.5 / 2012-10-01


Prüfprotokoll:<br />

Visuelle Tagkennzeichnung (T)<br />

Kennzeichnung - Normalbetrieb (K-N) Seite 2 von 2<br />

Formular: K-N-T<br />

Ort / Datum Stempel Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers<br />

Formular K-N-T zu <strong>Rahmenvorgaben</strong> Version 1.5 / 2012-10-01


Prüfprotokoll:<br />

Nachtkennzeichnung (N)<br />

Kennzeichnung - Normalbetrieb (K-N) Seite 1 von 2<br />

Formular: K-N-N<br />

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die <strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung Verkehrstechnischer<br />

Auflagen.<br />

Allgemeine Daten<br />

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die Einhaltung / Nichteinhaltung <strong>der</strong><br />

Anfor<strong>der</strong>ungslage.<br />

• Je nach gewählter System-Lösung, kann <strong>der</strong> tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren.<br />

Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.<br />

• Der Prüf- / Testplan im Umsetzungsplan ist zu beachten und die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren.<br />

Dieses Formular darf nur dann „Prüfung erfolgreich abgeschlossen“ attestieren, wenn <strong>der</strong> Prüf- /<br />

Testplan ganzheitlich erfolgreich abgearbeitet wurde.<br />

• Ergänzende Prüfhinweise unter 4.0 in diesem Prüfprotokoll sind zu beachten.<br />

Name des Offshore Hochbau Projektes<br />

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan<br />

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer:<br />

System Datum letzte K-N-N<br />

Erstprüfung Folgeprüfung Prüfung erfolgreich abgeschlossen<br />

System- und Funktionsprüfung<br />

Prüfung<br />

0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt<br />

Kennziffern<br />

1 Systemaufbau: Erfüllt:<br />

1.1 Testreports / Zertifikate<br />

1.2 Technische Unterlagen verfügbar<br />

1.3 Systemumfang (inkl. Infrastruktur) gemäß Umsetzungsplan<br />

1.5 Software Stand erfasst<br />

1.6 Zugänglichkeit bei Serviceaktivitäten<br />

1.7 Bemerkung: Systemaufbau<br />

Funktionstests<br />

2 Messungen und Tests: Erfüllt:<br />

2.1.1 Horizontale Ebene<br />

2.1.2 Vertikale Ebene<br />

2.2 Messung <strong>der</strong> Lichtfarbe<br />

2.3 Funktion des Umgebungslichtsensors prüfen<br />

2.4 Messung des Kenntaktes<br />

2.5 Synchronisation prüfen<br />

2.6 Funktion des externen Ein- / Ausschaltens prüfen<br />

2.7 Zustands- und Alarmmeldungsschnittstelle(n) prüfen<br />

Formular K-N-N zu <strong>Rahmenvorgaben</strong> Version 1.5 / 2012-10-01


Prüfprotokoll:<br />

Nachtkennzeichnung (N)<br />

Kennzeichnung - Normalbetrieb (K-N) Seite 2 von 2<br />

Formular: K-N-N<br />

2.8 Vorgaben an die Luftfahrtkennzeichnung erfüllt<br />

2.9 Bemerkungen<br />

3 entfällt Erfüllt:<br />

4 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:<br />

Ort/Datum Stempel Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers<br />

Formular K-N-N zu <strong>Rahmenvorgaben</strong> Version 1.5 / 2012-10-01


Prüfprotokoll:<br />

Funktechnische Kennzeichnung (FT)<br />

Kennzeichnung - Normalbetrieb (K-N) Seite 1 von 2<br />

Formular: K-N-FT<br />

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die <strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung Verkehrstechnischer<br />

Auflagen.<br />

Allgemeine Daten<br />

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die Einhaltung / Nichteinhaltung <strong>der</strong><br />

Anfor<strong>der</strong>ungslage.<br />

• Je nach gewählter System-Lösung, kann <strong>der</strong> tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren.<br />

Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.<br />

• Der Prüf- / Testplan im Umsetzungsplan ist zu beachten und die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren.<br />

Dieses Formular darf nur dann „Prüfung erfolgreich abgeschlossen“ attestieren, wenn <strong>der</strong> Prüf- /<br />

Testplan ganzheitlich erfolgreich abgearbeitet wurde.<br />

• Ergänzende Prüfhinweise unter 3.0 in diesem Prüfprotokoll sind zu beachten.<br />

Name des Offshore Hochbau Projektes<br />

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan<br />

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer:<br />

System Datum letzte K-N-FT<br />

Erstprüfung Folgeprüfung Prüfung erfolgreich abgeschlossen<br />

System- und Funktionsprüfung<br />

Prüfung<br />

0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt<br />

Kennziffern<br />

1 Zustand Systemaufbau: Erfüllt:<br />

1.1 Von <strong>der</strong> WSV abgenommener Umsetzungsplan nebst Anlagen beim Genehmigungsinhaber verfügbar<br />

1.2 Inspektionen und Wartungen gemäß Inspektions- und Wartungsplan nachgewiesen<br />

1.3 Systemumfang (inkl. systemspezifischer Infrastruktur und Datenübertragnussystem) gemäß Umsetzungsplan<br />

1.4 MMSI korrekt eingestellt<br />

1.5 Zugänglichkeit bei Serviceaktivitäten<br />

1.6 Servicedokumentation vorhanden<br />

1.7 Automatisches Umschalten in Fehlerfall<br />

1.8 Bemerkung: Zustand Systemaufbau<br />

Funktionstests<br />

2 Sendeleistung gemäß Annahme <strong>der</strong> Abdeckungsplanung: Erfüllt:<br />

2.1 Frequenz AIS1 (161,975 MHz) Sollwert: Istwert:<br />

2.2 Frequenz AIS2 (162,025 MHz) Sollwert: Istwert:<br />

2.3 Bemerkung: Sendeleistung gemäß <strong>der</strong> Abdeckungsplanung<br />

3 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:<br />

Formular K-N-FT zu <strong>Rahmenvorgaben</strong> Version 1.5 / 2012-10-01


Prüfprotokoll:<br />

Funktechnische Kennzeichnung (FT)<br />

Kennzeichnung - Normalbetrieb (K-N) Seite 2 von 2<br />

Formular: K-N-FT<br />

Ort/Datum Stempel Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers<br />

Formular K-N-FT zu <strong>Rahmenvorgaben</strong> Version 1.5 / 2012-10-01


Prüfprotokoll: Verfügbarkeit (V)<br />

Kennzeichnung - Normalbetrieb (K-N) Seite 1 von 2<br />

Formular: K-N-V<br />

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die <strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer<br />

Auflagen.<br />

Allgemeine Daten<br />

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die Einhaltung / Nichteinhaltung <strong>der</strong><br />

Anfor<strong>der</strong>ungslage.<br />

• Je nach gewählter System-Lösung, kann <strong>der</strong> tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren.<br />

Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.<br />

• Ergänzende Prüfhinweise unter 4.0 in diesem Prüfprotokoll sind zu beachten.<br />

Name des Offshore Hochbau Projektes<br />

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan<br />

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer<br />

System<br />

Statistik (jährliche Prüfung)<br />

Fünf-Jahresprüfung (Prozessprüfung)<br />

Datum letzte erfolgreichen Prüfung<br />

Datum letzte erfolgreichen Prüfung<br />

Erstprüfung Folgeprüfung Prüfung erfolgreich abgeschlossen<br />

Prüfung<br />

0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt<br />

Kennziffern<br />

1 Umsetzungsplan: Erfüllt:<br />

1.1 Rechnerische Gesamtverfügbarkeit erreicht? Istwert: Sollwert:<br />

1.2 Vorangehende Prüfformulare liegen vor<br />

1.3 Bemerkungen Umsetzungsplan<br />

2 Planmäßige Abschaltungen <strong>zur</strong> Instandhaltung: Erfüllt:<br />

2.1 System wartungsfreundlich?<br />

2.2 Kalkulierte planmäßige Abschaltdauer [h/a] überschritten? Istwert:<br />

2.3 Kalkulierte planmäßige Abschalthäufigkeit [-] überschritten? Istwert:<br />

2.4 Bemerkungen planmäßige Abschaltungen:<br />

3 Statistik: Erfüllt:<br />

3.1 Werden die Anfor<strong>der</strong>ungen gemäß <strong>Rahmenvorgaben</strong> eingehalten?<br />

(Jährlich in Bezug auf die fachliche Anfor<strong>der</strong>ung des betrachteten Systems und fünf-jährlich in Bezug auf den<br />

Erhebungsprozess, vgl. Abschnitt 7. RV)<br />

Zu beachten ist gemäß Abschnitt 7.3.8 <strong>der</strong> Rahmenvorgabe folgendes:<br />

• Die jährliche Statistikauswertung <strong>der</strong> Prüforganisation (nur Eckdaten) gehen an die WSV.<br />

• Alle fünf Jahre werden die durch die Prüforganisation detailliert geprüften Statistiken an die WSV geliefert.<br />

3.2 Bemerkungen <strong>zur</strong> Statistik:<br />

Formular K-V-P zu <strong>Rahmenvorgaben</strong> Version 1.5 / 2012-10-01


Prüfprotokoll: Verfügbarkeit (V)<br />

Kennzeichnung - Normalbetrieb (K-N) Seite 2 von 2<br />

Formular: K-N-V<br />

4 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:<br />

Ort / Datum Stempel Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers<br />

Formular K-V-P zu <strong>Rahmenvorgaben</strong> Version 1.5 / 2012-10-01


Prüfprotokoll: Infrastruktur (I)<br />

Kennzeichnung - Normalbetrieb (K-N) Seite 1 von 2<br />

Formular: K-N-I<br />

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die <strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung Verkehrstechnischer<br />

Auflagen.<br />

Allgemeine Daten<br />

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die Einhaltung / Nichteinhaltung <strong>der</strong><br />

Anfor<strong>der</strong>ungslage.<br />

• Je nach gewählter System-Lösung, kann <strong>der</strong> tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren.<br />

Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.<br />

• Der Prüf- / Testplan im Umsetzungsplan ist zu beachten und die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren.<br />

Dieses Formular darf nur dann „Prüfung erfolgreich abgeschlossen“ attestieren, wenn <strong>der</strong> Prüf- /<br />

Testplan ganzheitlich erfolgreich abgearbeitet wurde.<br />

• Ergänzende Prüfhinweise unter 5.0 in diesem Prüfprotokoll sind zu beachten.<br />

Name des Offshore Hochbau Projektes<br />

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan<br />

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer<br />

System Datum letzte K-N-I<br />

Erstprüfung Folgeprüfung Prüfung erfolgreich abgeschlossen<br />

Prüfung<br />

0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt<br />

Kennziffern<br />

1 Anfo<strong>der</strong>ungen an Infrastruktur: Klimabedingungen Erfüllt:<br />

1.1 Testreports / Zertifikate verfügbar<br />

1.2 Technische Unterlagen verfügbar<br />

1.3 Systemumfang (Infrastruktur) gemäß Umsetzungsplan<br />

1.4 Zugänglichkeit bei Serviceaktivitäten<br />

1.5 Funktionstest<br />

1.6 Bemerkung Infrastruktur: Klimabedingungen<br />

2 Anfor<strong>der</strong>ungen an Infrastruktur: Strukturelemente Erfüllt:<br />

2.1 Testreports / Zertifikate verfügbar<br />

2.2 Technische Unterlagen verfügbar<br />

2.3 Systemumfang (Infrastruktur) gemäß Umsetzungsplan<br />

2.4 Zugänglichkeit bei Serviceaktivitäten<br />

2.5 Bemerkung Anfor<strong>der</strong>ungen an Infrastruktur: Strukturelemente<br />

3 Anfor<strong>der</strong>ungen an Infrastruktur: Brandschutz Erfüllt:<br />

3.1 Testreports / Zertifikate verfügbar<br />

3.2 Technische Unterlagen verfügbar<br />

3.3 Systemumfang (Infrastruktur) gemäß Umsetzungsplan<br />

Formular: K-N-I zu <strong>Rahmenvorgaben</strong> Version 1.5 / 2012-10-01


Prüfprotokoll: Infrastruktur (I)<br />

Kennzeichnung - Normalbetrieb (K-N) Seite 2 von 2<br />

Formular: K-N-I<br />

3.4 Zugänglichkeit bei Serviceaktivitäten<br />

3.5 Bemerkung Infrastruktur: Brandschutz<br />

4 Anfor<strong>der</strong>ungen an Infrastruktur: Energieversorgung und Überspannungsschutz: Erfüllt:<br />

4.1 Testreports / Zertifikate verfügbar<br />

4.2 Technische Unterlagen verfügbar<br />

4.3 Systemumfang (Infrastruktur) gemäß Umsetzungsplan<br />

4.4 Zugänglichkeit bei Serviceaktivitäten<br />

4.5 Funktionstest<br />

4.6 Bemerkung Infrastruktur: Energieversorgung und Überspannungsschutz<br />

5 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:<br />

Ort/Datum Stempel Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers<br />

Formular: K-N-I zu <strong>Rahmenvorgaben</strong> Version 1.5 / 2012-10-01


Prüfprotokoll: Datenschutz &<br />

Informationssicherheit (DSIS)<br />

Kennzeichnung - Normalbetrieb (K-N) Seite 1 von 1<br />

Formular: K-N-DSIS<br />

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die <strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung Verkehrstechnischer<br />

Auflagen.<br />

Allgemeine Daten<br />

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die Einhaltung / Nichteinhaltung <strong>der</strong><br />

Anfor<strong>der</strong>ungslage.<br />

• Je nach gewählter System-Lösung, kann <strong>der</strong> tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren.<br />

Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.<br />

• Ergänzende Prüfhinweise unter 2.0 in diesem Prüfprotokoll sind zu beachten.<br />

Name des Offshore Hochbau Projektes<br />

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan<br />

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer:<br />

Überwachung (jährliche Prüfung)<br />

Drei-Jahresprüfung (Rezertifizierung)<br />

Datum letzte K-N-DIS<br />

Datum letzte Rezertifizierung<br />

Erstprüfung Folgeprüfung Prüfung erfolgreich abgeschlossen<br />

Prüfung<br />

0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt<br />

Kennziffern<br />

1 Zertifizierung: Erfüllt:<br />

1.1 Zertifikat des BSI liegt vor und ist gültig<br />

1.2 Auditbericht liegt vor<br />

1.2 Jährlich: Überwachungsaudit durchgeführt, Auditbericht liegt vor<br />

1.2 Dreijährlich: Rezertifizierung durchgeführt, Auditbericht liegt vor, aktualisiertes Zertifikat liegt vor<br />

1.3 Bemerkungen Zertifizierung<br />

2 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:<br />

Ort / Datum Stempel <strong>der</strong><br />

Prüforganisation<br />

Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers<br />

Formular K-N-DSIS zu <strong>Rahmenvorgaben</strong> Version 1.5 / 2012-10-01


Anhang B Einstufung des Informationsschutzbedarfs<br />

B.1 Schutzbedarf für Systeme <strong>der</strong> Kennzeichnung<br />

Tabelle A- 11: Schutzbedarf <strong>der</strong> Daten von Kennzeichnungssystemen<br />

System Datenkategorie Datentyp bzw. -inhalt Vertraulichkeit C Integrität I Verfügbarkeit A Authentizität Au<br />

Kennzeichnung<br />

5-Seemeilenfeuer,<br />

inkl. Synchronisierung<br />

Nutzdaten<br />

GI-Steuerdaten<br />

GI-<br />

Monitoringdaten<br />

Visuelle Information an die Schifffahrt <strong>zur</strong><br />

Kollisionsvermeidung > indirekt erfasst .<br />

Es werden keine Nutzdaten vom Offshore<br />

Standort zum Festland übertragen. Geschützt<br />

werden müssen die Steuer- und<br />

Monitoringdaten.<br />

GI - Fernschaltung<br />

GI - Harmonisierung interne Daten C1<br />

GI - Statuskontrolle (ausdrücklich vorgesehen<br />

laut WSD-Richtlinie) interne Daten C1<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

Version 1.4 vom 04.04.2011<br />

An- und Ausschalten <strong>der</strong><br />

Leuchtfeuer I2<br />

Information über Zustand:<br />

An / Aus / Störung I2<br />

An- und Ausschalten <strong>der</strong><br />

Leuchtfeuer muss auf Anfor<strong>der</strong>ung<br />

erfolgen, automatische<br />

Systeme unterstützen.<br />

Funktion wird selten genutzt<br />

A3<br />

Statusinformationen müssen<br />

verfügbar sein A1<br />

unauthorisiertes<br />

Ausschalten stellt<br />

eine Gefährdung dar Au3<br />

Authentisierung wird<br />

als notwendig angesehen<br />

Au1<br />

140


System<br />

Kennzeichnung<br />

Datenkategorie Datentyp bzw. -inhalt<br />

visuelle Information an die Schifffahrt <strong>zur</strong><br />

Kollisionsvermeidung > indirekt erfasst<br />

es werden keine Nutzdaten vom Offshore<br />

Vertraulichkeit C Integrität I Verfügbarkeit A Authentizität Au<br />

Nutzdaten Standort zum Festland übertragen<br />

Nahbereichskennzeichnung<br />

GI-Steuerdaten GI - Fernschaltung<br />

Die Statuskontrolle wird ausschließlich<br />

interne Daten C1 Ein- / Ausschalten I1<br />

Ein- / Ausschalten wird<br />

durch automatische Systeme<br />

unterstützt A3<br />

unauthorisiertes<br />

Ausschalten stellt<br />

eine Gefährdung dar Au3<br />

vom GI vorgenommen, bei Störung In-<br />

Frage: Wird Authen-<br />

GI-<br />

formation an WSV (ausdrücklich vorge-<br />

Information über Zustand: Statusinformationen müstisierung als notwen-<br />

Monitoringdaten sehen laut WSD-Richtlinie)<br />

Infos über den Windpark an die Schifffahrt<br />

<strong>zur</strong> Kollisionsvermeidung es werden<br />

keine Nutzdaten vom Offshore-Standort<br />

interne Daten C1 An / Aus / Störung I2 sen verfügbar sein A3 dig angesehen? Au1<br />

funktechnische<br />

Kennzeichnung<br />

(AIS-AtoN)<br />

Nutzdaten<br />

GI-Steuerdaten<br />

zum Festland übertragen<br />

GI - Fernschaltung an/aus<br />

GI - Einstellung des AtoN Signals<br />

GI - Konfiguration des Systems interne Daten C1<br />

Die Steuerdaten müssen<br />

korrekt sein I3<br />

System muss nicht gesteuert<br />

werden A1<br />

Steuerungen dürfen<br />

nur von authorisierter<br />

Stelle erfolgen Au3<br />

Die Monitoring und Sta-<br />

Authentisierung wird<br />

GI-<br />

tusdaten müssen korrekt Ausfall muss erkannt wer- als notwendig ange-<br />

Monitoringdaten GI - Statuskontrolle interne Daten C1 sein I2 den A1 sehen Au1<br />

<strong>Rahmenvorgaben</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> <strong>fachgerechten</strong> Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten.<br />

Version 1.4 vom 04.04.2011<br />

141

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