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5.1 Sicherheitsgläser - vh-buchshop.de

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<strong>5.1</strong> <strong>Sicherheitsgläser</strong><br />

Beim Einsatz von Verglasungen in Verkehrsbereichen, die nicht geson<strong>de</strong>rt gegen<br />

<strong>de</strong>n Publikumsverkehr abgeschirmt sind, muss die erfor<strong>de</strong>rliche Verkehrssicherheit<br />

durch das Glaserzeugnis sichergestellt wer<strong>de</strong>n. Gefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n für diese<br />

Bereiche „bruchsichere“ bzw. „bruchhemmen<strong>de</strong>“ Verglasungen. Als „bruchsicher“<br />

bzw. „bruchhemmend“ gelten nach DIN 58125 und GUV-SI 8027 Werkstoffe für<br />

Verglasungen und sonstige lichtdurchlässige Flächen, wenn bei Stoß- und Biegebeanspruchung<br />

keine scharfkantigen o<strong>de</strong>r spitzen Teile herausfallen.<br />

Diesen Anfor<strong>de</strong>rungen wer<strong>de</strong>n lediglich <strong>Sicherheitsgläser</strong> gerecht, zu welchen<br />

ausschließlich Einscheiben-Sicherheitsglas (DIN 1249-12) und Verbund-<strong>Sicherheitsgläser</strong><br />

(DIN EN 12543 und Bauregelliste) gerechnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Glasdickennachweis für diesen Bereich erfolgt vorrangig über die Einbeziehung<br />

<strong>de</strong>r waagerechten Verkehrslasten nach DIN 1055. Dies kann mittels Berechnung<br />

(auch über Software-Programme) erfolgen.<br />

In verschie<strong>de</strong>nen Fällen (z. B. bei absturzsichern<strong>de</strong>n Verglasungen) wird auch ein<br />

Nachweis über aufzunehmen<strong>de</strong> Stoßlasten gefor<strong>de</strong>rt. Dies wird über <strong>de</strong>n Pen<strong>de</strong>lschlagversuch<br />

nach DIN EN 12600 ermittelt. Bei diesem Pen<strong>de</strong>lschlagversuch mit<br />

<strong>de</strong>m Doppelreifen-Pen<strong>de</strong>l wird ein 50 kg schwerer, elastischer Stoßkörper aus<br />

unterschiedlichen Fallhöhen gegen eine ca. 1,7 m² große Flachglasprobe fallen<br />

gelassen.<br />

Das Probestück darf bei <strong>de</strong>r Prüfung entwe<strong>de</strong>r nicht brechen o<strong>de</strong>r ungefährlich<br />

anhand <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Beschreibungen brechen:<br />

– Es entstehen zahlreiche Risse. Aber es darf sich kein Versatz in <strong>de</strong>r Öffnung in<br />

<strong>de</strong>m Probestück bil<strong>de</strong>n, durch welche eine Kugel mit einem Durchmesser von<br />

76 mm frei hindurchpasst.<br />

– Es fin<strong>de</strong>t ein Zerfall statt. Jedoch die größten anrissfreien Bruchstücke dürfen<br />

drei Minuten nach <strong>de</strong>m Aufprall nicht mehr als die äquivalente Masse von 6500<br />

mm² <strong>de</strong>s originalen Prüfungsstückes wiegen.<br />

Prüfergebnisse und -zeugnisse über <strong>de</strong>n Pen<strong>de</strong>lschlagversuch erhält man über<br />

die Glasanbieter.<br />

Es dürfen nur Glaserzeugnisse verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, für die die Eignung nachgewiesen<br />

wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Die jeweilige Glasdicke kann anhand <strong>de</strong>r Konstruktion und Belastungsart mit <strong>de</strong>r<br />

in EN 12600 vorgegebenen Fallhöhe ermittelt wer<strong>de</strong>n.<br />

36


Prüfgerät DIN EN 12600<br />

<strong>5.1</strong>.1 Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG)<br />

ESG ist ein thermisch vorgespanntes Glaserzeugnis, das aufgrund seiner Vorspannung<br />

eine stark erhöhte Schlag- und Biegefestigkeit sowie Temperaturwechselbeständigkeit<br />

aufweist. Beim Bruch zerfällt es in eine Vielzahl kleiner Krümel mit<br />

wesentlich vermin<strong>de</strong>rter Verletzungsgefahr (DIN 1249-12 bzw. DIN EN 12150). Einscheiben-Sicherheitsglas<br />

unterliegt einer Kennzeichnungspflicht.<br />

37


Bruchbild bei Einscheiben-Sicherheitsglas<br />

<strong>5.1</strong>.2 Heißgelagertes Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG-H)<br />

Bei Scheiben aus ESG kann es zum sogenannten „Spontanbruch“ aufgrund von<br />

Nickel-Sulfid-Einschlüssen kommen. Diese Verunreinigungen <strong>de</strong>r Glasschmelze<br />

lassen sich beim Herstellungsprozess nicht völlig vermei<strong>de</strong>n. Durch eine Reihe<br />

weiterer Einflussfaktoren kann es dadurch zu einer Überschreitung <strong>de</strong>r Glasfestigkeit<br />

und damit zu einem Spontanbruch <strong>de</strong>r Scheibe kommen. Die einzig wirksame<br />

Möglichkeit, diesem Totalversagen <strong>de</strong>s Glases am Bau vorzubeugen, ist die erneute<br />

Wärmebehandlung <strong>de</strong>s ESG im sogenannten Heißlagerungstest (engl.: Heat-<br />

Soak-Test). Über diesen exakt <strong>de</strong>finierten Erwärmungsprozess wer<strong>de</strong>n die Nickelsulfid-Einschlüsse<br />

<strong>de</strong>rart beeinflusst, dass sie zur Zerstörung <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n<br />

Glasscheibe führen. ESG-H ist ein geregeltes Bauprodukt nach Bauregelliste.<br />

Durchführung <strong>de</strong>r Prüfung, Kennzeichnung <strong>de</strong>s Produktes und Nachweis <strong>de</strong>r Prüfung<br />

sind hier geregelt. ESG-H muss in Bereichen mit erhöhtem Risiko, z. B. in vorgehängten<br />

Fassa<strong>de</strong>n nach DIN 18516-4, aber auch in Verglasungen, die einer<br />

beson<strong>de</strong>ren Wärmebeanspruchung unterliegen, eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

<strong>5.1</strong>.3 Verbund-Sicherheitsglas (VSG)<br />

Verbund-Sicherheitsglas ist ein Glaserzeugnis aus min<strong>de</strong>stens zwei Scheiben, die<br />

durch organische Zwischenfolien aus Polyvinylbutyral o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Zwischenschichten,<br />

<strong>de</strong>ren Verwendbarkeit nachgewiesen ist, zusammengehalten wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei Bruch haften die Glasstücke fest an <strong>de</strong>r Folie, so dass sich keine großen,<br />

gefährlichen Bruchstücke bil<strong>de</strong>n können. Maßgeblich für die Unterscheidung zum<br />

Verbundglas ist <strong>de</strong>r Pen<strong>de</strong>lschlagversuch nach DIN EN 12600. Verbund-Sicherheitsglas<br />

unterliegt baurechtlich keiner Kennzeichnungspflicht.<br />

38


Für Verbund-Sicherheitsglas gelten die Vorgaben aus <strong>de</strong>r Bauregelliste A, lfd.Nr.<br />

11.8, hier wer<strong>de</strong>n seitens <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Baubehör<strong>de</strong>n in Ergänzung zu DIN EN<br />

ISO 12543-2: 1998-08 zusätzliche Anfor<strong>de</strong>rungen festgeschrieben, wie Eigenschaften<br />

<strong>de</strong>r Zwischenschicht, Bezeichnung <strong>de</strong>s VSG, werkseigene Produktionskontrolle<br />

und die Prüfung durch die entsprechen<strong>de</strong> Stelle. Diese Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

müssen vom Hersteller nachgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />

Bruchbild bei Verbund-Sicherheitsglas<br />

Selbst bei gleicher Anschlagstelle wer<strong>de</strong>n die Gläser eines Verbund-Sicherheitsglases<br />

immer mit einem unterschiedlichen Bruchbild brechen. Dies begrün<strong>de</strong>t bei<br />

ausreichen<strong>de</strong>r Dimensionierung die Resttragfähigkeit <strong>de</strong>s VSG.<br />

5.2 Drahtglas<br />

Unter Drahtglas versteht man farbloses o<strong>de</strong>r farbiges Gussglas, in das während<br />

<strong>de</strong>r Herstellung ein punktgeschweißtes Drahtnetz eingelegt wird. Das Drahtnetz<br />

wirkt zwar im Bruchfall eingeschränkt bruchstückbin<strong>de</strong>nd, abstehen<strong>de</strong> Bruchstücke<br />

können jedoch eine Verletzung auslösen. Bei stärkerer Belastung, beispielsweise<br />

beim Aufprall von Personen, ist die Drahteinlage nicht mehr ausreichend<br />

wi<strong>de</strong>rstandsfähig und reißt auseinan<strong>de</strong>r. Darüber hinaus kann es durch unterschiedliches<br />

Wärme<strong>de</strong>hnverhalten und durch Korrosion an <strong>de</strong>n offenen Drahten<strong>de</strong>n<br />

zu einer Schwächung <strong>de</strong>s Glases und vorzeitigem Glasbruch kommen.<br />

Drahtglas erfüllt nicht die Anfor<strong>de</strong>rungen von Sicherheitsglas, weil die Splitter zwar<br />

teilweise gehalten wer<strong>de</strong>n können, durch das <strong>de</strong>m Bruchereignis folgen<strong>de</strong> Abstehen<br />

<strong>de</strong>r Bruchstücke aber schwere<br />

Verletzungen entstehen, wenn beispielsweise ein Arm aus <strong>de</strong>r zerbrochenen Verglasung<br />

herausgezogen wird.<br />

39


Drahtgläser sind keine <strong>Sicherheitsgläser</strong> und in Verkehrsbereichen (bis 2 m<br />

über <strong>de</strong>r Standfläche) <strong>de</strong>m direkten Zugang zu entziehen.<br />

5.3 Glassteine<br />

Bruchbild bei Drahtglas<br />

Glassteine sind im Pressverfahren hergestellte Hohl-Glaskörper, die aus mehreren,<br />

durch Verschmelzen fest verbun<strong>de</strong>nen Teilen bestehen. Sie sind luftdicht verschlossen.<br />

Die inneren und auch äußeren Sichtflächen können beliebig geprägt<br />

sein. Glassteine wer<strong>de</strong>n farblos, in <strong>de</strong>r Masse durchgefärbt und auch beschichtet<br />

hergestellt (DIN 18175). Lichtdurchlässige Glassteinwän<strong>de</strong> bestehen nach GUV-SI<br />

8027 bei fachgerechter Verglasung <strong>de</strong>n Pen<strong>de</strong>lschlagversuch und sind dann in<br />

Aufenthaltsbereichen zulässig. Glassteine in Sporthallen müssen ballwurfsicher<br />

sein.<br />

5.4 Teilvorgespanntes Glas<br />

Teilvorgespanntes Glas (TVG) nach DIN EN 1863 (in Deutschland nur mit Allgemeiner<br />

bauaufsichtlicher Zulassung verwendbar) wird in <strong>de</strong>r Verfahrenstechnik ähnlich<br />

<strong>de</strong>m ESG hergestellt. Der wesentliche Unterschied besteht jedoch darin, dass<br />

die Glasscheiben nach <strong>de</strong>m Aufheizen langsamer abgekühlt wer<strong>de</strong>n. Die Scheiben<br />

wer<strong>de</strong>n in einen Spannungsbereich gebracht, <strong>de</strong>r zwischen <strong>de</strong>m von normalem<br />

Flachglas und ESG liegt und haben eine wesentlich höhere Beständigkeit<br />

gegen mechanische und thermische Belastungen als nicht vorgespanntes Glas.<br />

40


Die großen, über die gesamte Glasfläche verteilten Bruchstücke sind Ursache für<br />

die gute Resttragfähigkeit von VSG aus TVG. Nur teilvorgespanntes Glas, das zu<br />

einem Verbund-Sicherheitsglas weiterverarbeitet wur<strong>de</strong>, darf man als Sicherheitsglas<br />

einstufen.<br />

5.5 Verbundglas<br />

Bruchbild bei teilvorgespanntem Glas<br />

Verbundglas ist ein Glaserzeugnis aus zwei o<strong>de</strong>r mehreren Glasscheiben, die durch<br />

eine o<strong>de</strong>r mehrere Zwischenschichten zu einer Einheit zusammengefügt wer<strong>de</strong>n<br />

(z. B. Gießharzverbundscheiben). Als Sicherheitsglas können nur die Verbundgläser<br />

bezeichnet wer<strong>de</strong>n, für die eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vorliegt<br />

o<strong>de</strong>r für die im Rahmen einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE) die Bruchsicherheit<br />

durch die Prüfung mit <strong>de</strong>m Pen<strong>de</strong>lschlagversuch nachgewiesen wur<strong>de</strong>.<br />

5.6 Gläser mit beson<strong>de</strong>ren Schutzeigenschaften<br />

Neben <strong>de</strong>r reinen Verkehrssicherheit können auch Schutzeigenschaften ganz<br />

bestimmten Einwirkungen gegenüber gefor<strong>de</strong>rt sein. Diese Schutzeigenschaften<br />

wer<strong>de</strong>n mittels geregelter, anwendungsbezogener Prüfungen nachgewiesen und<br />

mit Prüfzeugnissen bestätigt.<br />

41


5.6.1 Ballwurfsichere Verglasungen<br />

In verschie<strong>de</strong>nen Gebäu<strong>de</strong>n, z. B. Sporthallen o<strong>de</strong>r z. T. auch Hallenbä<strong>de</strong>rn bestehen<br />

seitens <strong>de</strong>r Bauplanung Anfor<strong>de</strong>rungen an die Ballwurfsicherheit.<br />

Als ballwurfsicher nach DIN 18032-3 gelten Verglasungen, die bei mechanischer<br />

Beanspruchung durch Bälle ohne wesentliche Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Verglasungselemente<br />

und Unterkonstruktion dauerhaft bleiben.<br />

In einer Prüfvorrichtung wer<strong>de</strong>n die Verglasungen mit Handbällen, Gewicht 425 g<br />

bis 475 g, und mit Hockeybällen, 156 g bis 163 g, beschossen. Verglasungen, die<br />

die Prüfungen ohne Beschuss durch <strong>de</strong>n Hockeyball bestan<strong>de</strong>n haben, gelten als<br />

eingeschränkt ballwurfsicher.<br />

Ballwurfsichere Verglasungen gibt es beispielsweise aus<br />

– Verbund-Sicherheitsglas,<br />

– Einscheiben-Sicherheitsglas,<br />

– Glassteinen,<br />

– Spezial-Profilbauglas in zweischaliger Ausführung (bedingt ballwurfsicher).<br />

Der Prüfbericht o<strong>de</strong>r die AbZ mit <strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen Glasdicken und maximalen<br />

Größen kann vom jeweiligen Glasanbieter bezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

Nicht je<strong>de</strong> ballwurfsichere Verglasung ist auch verkehrssicher. Der Unterschied<br />

besteht in <strong>de</strong>r jeweiligen Prüfung.<br />

5.6.2 Brandschutzverglasungen mit zusätzlichen<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen an die Verkehrssicherheit<br />

Wer<strong>de</strong>n bei Brandschutzverglasungen zusätzliche Anfor<strong>de</strong>rungen an die Verkehrssicherheit<br />

gestellt, müssen Glaserzeugnisse gewählt wer<strong>de</strong>n, die bei<strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rungen<br />

gerecht wer<strong>de</strong>n. G-Verglasungen aus ESG, VSG o<strong>de</strong>r Glassteinen erfüllen<br />

in <strong>de</strong>r Regel diese Anfor<strong>de</strong>rungen, mit Drahtglas kann keine ausreichen<strong>de</strong> Verkehrssicherheit<br />

hergestellt wer<strong>de</strong>n. F-Verglasungen können die Anfor<strong>de</strong>rungen an<br />

die Schlag- und Stoßfestigkeit erfüllen. Diese Anfor<strong>de</strong>rungen sind durch einen entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Prüfbescheid durch <strong>de</strong>n Hersteller nachzuweisen. Müssen weitere<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen neben <strong>de</strong>m Brandschutz erfüllt wer<strong>de</strong>n, so ist <strong>de</strong>r Hersteller nach<br />

durchgeführten Prüfungen und entsprechen<strong>de</strong>n Prüfbeschei<strong>de</strong>n zu befragen.<br />

5.6.3 Rauchschutztüren<br />

Nach DIN 18095 müssen Verglasungen, die in Rauchschutztüren eingesetzt wer<strong>de</strong>n,<br />

„bruchsicher“ sein (siehe die einschlägigen Unfallschutz-/Arbeitsschutzvor-<br />

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schriften wie Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsstättenrichtlinien, Vorschriften <strong>de</strong>r<br />

Berufsgenossenschaften). Drahtglas und Drahtspiegelglas erfüllen diese Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

nicht, für sie müssen zusätzliche abschirmen<strong>de</strong> Maßnahmen getroffen wer<strong>de</strong>n<br />

(s. Kapitel 7). Der ausschließliche Einsatz von thermoplastischen Werkstoffen,<br />

wie Kunststofflichtplatten, ist ebenfalls nicht zulässig, da diese bei Hitzeeinwirkung<br />

zu fließen beginnen.<br />

5.6.4 Sicherheitsson<strong>de</strong>rverglasungen<br />

Sicherheitsson<strong>de</strong>rverglasungen bezeichnen Glaserzeugnisse, die einer gewaltsamen<br />

Einwirkung einen bestimmten Wi<strong>de</strong>rstand entgegensetzen. Mit Sicherheitsson<strong>de</strong>rverglasungen<br />

wer<strong>de</strong>n alle Verglasungen bezeichnet, die bisher als durchwurf-,<br />

durchbruch- o<strong>de</strong>r durchschusshemmend bezeichnet wur<strong>de</strong>n. Die neue Klassifizierung<br />

geht auf die DIN EN 356 für die durchwurf- und durchbruchhemmen<strong>de</strong>n<br />

Erzeugnisse und auf die DIN EN 1063 für die durchschusshemmen<strong>de</strong>n Erzeugnisse<br />

zurück. Einen Überblick gibt die folgen<strong>de</strong> Korrelationstabelle.<br />

Glas nach<br />

DIN EN 356<br />

P1A*<br />

Glas nach<br />

DIN 52290<br />

Glas nach<br />

VdS<br />

P2A A1<br />

P3A A2 WK 1<br />

P4A A3 EH 01 WK 2<br />

P5A* EH 02 WK 3<br />

P6B B1 EH 1 WK 4<br />

P7B B2 EH 2 WK 5<br />

P8B<br />

BR 1* – NS<br />

BR 1* – S<br />

B3 EH 3 WK 6<br />

BR 2 – NS C1 – SF<br />

BR 2 – S C1 – SA<br />

BR 3 – NS C2 – SF<br />

BR 3 – S C2 – SA<br />

BR 4 – NS C3 – SF<br />

BR 4 – S<br />

BR 5* – NS<br />

C3 – SA<br />

*keine Entsprechung nach alter Norm<br />

Fenster nach<br />

DIN V ENV 1627<br />

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