5.1 Sicherheitsgläser - vh-buchshop.de
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<strong>5.1</strong> <strong>Sicherheitsgläser</strong><br />
Beim Einsatz von Verglasungen in Verkehrsbereichen, die nicht geson<strong>de</strong>rt gegen<br />
<strong>de</strong>n Publikumsverkehr abgeschirmt sind, muss die erfor<strong>de</strong>rliche Verkehrssicherheit<br />
durch das Glaserzeugnis sichergestellt wer<strong>de</strong>n. Gefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n für diese<br />
Bereiche „bruchsichere“ bzw. „bruchhemmen<strong>de</strong>“ Verglasungen. Als „bruchsicher“<br />
bzw. „bruchhemmend“ gelten nach DIN 58125 und GUV-SI 8027 Werkstoffe für<br />
Verglasungen und sonstige lichtdurchlässige Flächen, wenn bei Stoß- und Biegebeanspruchung<br />
keine scharfkantigen o<strong>de</strong>r spitzen Teile herausfallen.<br />
Diesen Anfor<strong>de</strong>rungen wer<strong>de</strong>n lediglich <strong>Sicherheitsgläser</strong> gerecht, zu welchen<br />
ausschließlich Einscheiben-Sicherheitsglas (DIN 1249-12) und Verbund-<strong>Sicherheitsgläser</strong><br />
(DIN EN 12543 und Bauregelliste) gerechnet wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Glasdickennachweis für diesen Bereich erfolgt vorrangig über die Einbeziehung<br />
<strong>de</strong>r waagerechten Verkehrslasten nach DIN 1055. Dies kann mittels Berechnung<br />
(auch über Software-Programme) erfolgen.<br />
In verschie<strong>de</strong>nen Fällen (z. B. bei absturzsichern<strong>de</strong>n Verglasungen) wird auch ein<br />
Nachweis über aufzunehmen<strong>de</strong> Stoßlasten gefor<strong>de</strong>rt. Dies wird über <strong>de</strong>n Pen<strong>de</strong>lschlagversuch<br />
nach DIN EN 12600 ermittelt. Bei diesem Pen<strong>de</strong>lschlagversuch mit<br />
<strong>de</strong>m Doppelreifen-Pen<strong>de</strong>l wird ein 50 kg schwerer, elastischer Stoßkörper aus<br />
unterschiedlichen Fallhöhen gegen eine ca. 1,7 m² große Flachglasprobe fallen<br />
gelassen.<br />
Das Probestück darf bei <strong>de</strong>r Prüfung entwe<strong>de</strong>r nicht brechen o<strong>de</strong>r ungefährlich<br />
anhand <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Beschreibungen brechen:<br />
– Es entstehen zahlreiche Risse. Aber es darf sich kein Versatz in <strong>de</strong>r Öffnung in<br />
<strong>de</strong>m Probestück bil<strong>de</strong>n, durch welche eine Kugel mit einem Durchmesser von<br />
76 mm frei hindurchpasst.<br />
– Es fin<strong>de</strong>t ein Zerfall statt. Jedoch die größten anrissfreien Bruchstücke dürfen<br />
drei Minuten nach <strong>de</strong>m Aufprall nicht mehr als die äquivalente Masse von 6500<br />
mm² <strong>de</strong>s originalen Prüfungsstückes wiegen.<br />
Prüfergebnisse und -zeugnisse über <strong>de</strong>n Pen<strong>de</strong>lschlagversuch erhält man über<br />
die Glasanbieter.<br />
Es dürfen nur Glaserzeugnisse verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, für die die Eignung nachgewiesen<br />
wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Die jeweilige Glasdicke kann anhand <strong>de</strong>r Konstruktion und Belastungsart mit <strong>de</strong>r<br />
in EN 12600 vorgegebenen Fallhöhe ermittelt wer<strong>de</strong>n.<br />
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Prüfgerät DIN EN 12600<br />
<strong>5.1</strong>.1 Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG)<br />
ESG ist ein thermisch vorgespanntes Glaserzeugnis, das aufgrund seiner Vorspannung<br />
eine stark erhöhte Schlag- und Biegefestigkeit sowie Temperaturwechselbeständigkeit<br />
aufweist. Beim Bruch zerfällt es in eine Vielzahl kleiner Krümel mit<br />
wesentlich vermin<strong>de</strong>rter Verletzungsgefahr (DIN 1249-12 bzw. DIN EN 12150). Einscheiben-Sicherheitsglas<br />
unterliegt einer Kennzeichnungspflicht.<br />
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Bruchbild bei Einscheiben-Sicherheitsglas<br />
<strong>5.1</strong>.2 Heißgelagertes Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG-H)<br />
Bei Scheiben aus ESG kann es zum sogenannten „Spontanbruch“ aufgrund von<br />
Nickel-Sulfid-Einschlüssen kommen. Diese Verunreinigungen <strong>de</strong>r Glasschmelze<br />
lassen sich beim Herstellungsprozess nicht völlig vermei<strong>de</strong>n. Durch eine Reihe<br />
weiterer Einflussfaktoren kann es dadurch zu einer Überschreitung <strong>de</strong>r Glasfestigkeit<br />
und damit zu einem Spontanbruch <strong>de</strong>r Scheibe kommen. Die einzig wirksame<br />
Möglichkeit, diesem Totalversagen <strong>de</strong>s Glases am Bau vorzubeugen, ist die erneute<br />
Wärmebehandlung <strong>de</strong>s ESG im sogenannten Heißlagerungstest (engl.: Heat-<br />
Soak-Test). Über diesen exakt <strong>de</strong>finierten Erwärmungsprozess wer<strong>de</strong>n die Nickelsulfid-Einschlüsse<br />
<strong>de</strong>rart beeinflusst, dass sie zur Zerstörung <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n<br />
Glasscheibe führen. ESG-H ist ein geregeltes Bauprodukt nach Bauregelliste.<br />
Durchführung <strong>de</strong>r Prüfung, Kennzeichnung <strong>de</strong>s Produktes und Nachweis <strong>de</strong>r Prüfung<br />
sind hier geregelt. ESG-H muss in Bereichen mit erhöhtem Risiko, z. B. in vorgehängten<br />
Fassa<strong>de</strong>n nach DIN 18516-4, aber auch in Verglasungen, die einer<br />
beson<strong>de</strong>ren Wärmebeanspruchung unterliegen, eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />
<strong>5.1</strong>.3 Verbund-Sicherheitsglas (VSG)<br />
Verbund-Sicherheitsglas ist ein Glaserzeugnis aus min<strong>de</strong>stens zwei Scheiben, die<br />
durch organische Zwischenfolien aus Polyvinylbutyral o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Zwischenschichten,<br />
<strong>de</strong>ren Verwendbarkeit nachgewiesen ist, zusammengehalten wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei Bruch haften die Glasstücke fest an <strong>de</strong>r Folie, so dass sich keine großen,<br />
gefährlichen Bruchstücke bil<strong>de</strong>n können. Maßgeblich für die Unterscheidung zum<br />
Verbundglas ist <strong>de</strong>r Pen<strong>de</strong>lschlagversuch nach DIN EN 12600. Verbund-Sicherheitsglas<br />
unterliegt baurechtlich keiner Kennzeichnungspflicht.<br />
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Für Verbund-Sicherheitsglas gelten die Vorgaben aus <strong>de</strong>r Bauregelliste A, lfd.Nr.<br />
11.8, hier wer<strong>de</strong>n seitens <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Baubehör<strong>de</strong>n in Ergänzung zu DIN EN<br />
ISO 12543-2: 1998-08 zusätzliche Anfor<strong>de</strong>rungen festgeschrieben, wie Eigenschaften<br />
<strong>de</strong>r Zwischenschicht, Bezeichnung <strong>de</strong>s VSG, werkseigene Produktionskontrolle<br />
und die Prüfung durch die entsprechen<strong>de</strong> Stelle. Diese Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
müssen vom Hersteller nachgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />
Bruchbild bei Verbund-Sicherheitsglas<br />
Selbst bei gleicher Anschlagstelle wer<strong>de</strong>n die Gläser eines Verbund-Sicherheitsglases<br />
immer mit einem unterschiedlichen Bruchbild brechen. Dies begrün<strong>de</strong>t bei<br />
ausreichen<strong>de</strong>r Dimensionierung die Resttragfähigkeit <strong>de</strong>s VSG.<br />
5.2 Drahtglas<br />
Unter Drahtglas versteht man farbloses o<strong>de</strong>r farbiges Gussglas, in das während<br />
<strong>de</strong>r Herstellung ein punktgeschweißtes Drahtnetz eingelegt wird. Das Drahtnetz<br />
wirkt zwar im Bruchfall eingeschränkt bruchstückbin<strong>de</strong>nd, abstehen<strong>de</strong> Bruchstücke<br />
können jedoch eine Verletzung auslösen. Bei stärkerer Belastung, beispielsweise<br />
beim Aufprall von Personen, ist die Drahteinlage nicht mehr ausreichend<br />
wi<strong>de</strong>rstandsfähig und reißt auseinan<strong>de</strong>r. Darüber hinaus kann es durch unterschiedliches<br />
Wärme<strong>de</strong>hnverhalten und durch Korrosion an <strong>de</strong>n offenen Drahten<strong>de</strong>n<br />
zu einer Schwächung <strong>de</strong>s Glases und vorzeitigem Glasbruch kommen.<br />
Drahtglas erfüllt nicht die Anfor<strong>de</strong>rungen von Sicherheitsglas, weil die Splitter zwar<br />
teilweise gehalten wer<strong>de</strong>n können, durch das <strong>de</strong>m Bruchereignis folgen<strong>de</strong> Abstehen<br />
<strong>de</strong>r Bruchstücke aber schwere<br />
Verletzungen entstehen, wenn beispielsweise ein Arm aus <strong>de</strong>r zerbrochenen Verglasung<br />
herausgezogen wird.<br />
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Drahtgläser sind keine <strong>Sicherheitsgläser</strong> und in Verkehrsbereichen (bis 2 m<br />
über <strong>de</strong>r Standfläche) <strong>de</strong>m direkten Zugang zu entziehen.<br />
5.3 Glassteine<br />
Bruchbild bei Drahtglas<br />
Glassteine sind im Pressverfahren hergestellte Hohl-Glaskörper, die aus mehreren,<br />
durch Verschmelzen fest verbun<strong>de</strong>nen Teilen bestehen. Sie sind luftdicht verschlossen.<br />
Die inneren und auch äußeren Sichtflächen können beliebig geprägt<br />
sein. Glassteine wer<strong>de</strong>n farblos, in <strong>de</strong>r Masse durchgefärbt und auch beschichtet<br />
hergestellt (DIN 18175). Lichtdurchlässige Glassteinwän<strong>de</strong> bestehen nach GUV-SI<br />
8027 bei fachgerechter Verglasung <strong>de</strong>n Pen<strong>de</strong>lschlagversuch und sind dann in<br />
Aufenthaltsbereichen zulässig. Glassteine in Sporthallen müssen ballwurfsicher<br />
sein.<br />
5.4 Teilvorgespanntes Glas<br />
Teilvorgespanntes Glas (TVG) nach DIN EN 1863 (in Deutschland nur mit Allgemeiner<br />
bauaufsichtlicher Zulassung verwendbar) wird in <strong>de</strong>r Verfahrenstechnik ähnlich<br />
<strong>de</strong>m ESG hergestellt. Der wesentliche Unterschied besteht jedoch darin, dass<br />
die Glasscheiben nach <strong>de</strong>m Aufheizen langsamer abgekühlt wer<strong>de</strong>n. Die Scheiben<br />
wer<strong>de</strong>n in einen Spannungsbereich gebracht, <strong>de</strong>r zwischen <strong>de</strong>m von normalem<br />
Flachglas und ESG liegt und haben eine wesentlich höhere Beständigkeit<br />
gegen mechanische und thermische Belastungen als nicht vorgespanntes Glas.<br />
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Die großen, über die gesamte Glasfläche verteilten Bruchstücke sind Ursache für<br />
die gute Resttragfähigkeit von VSG aus TVG. Nur teilvorgespanntes Glas, das zu<br />
einem Verbund-Sicherheitsglas weiterverarbeitet wur<strong>de</strong>, darf man als Sicherheitsglas<br />
einstufen.<br />
5.5 Verbundglas<br />
Bruchbild bei teilvorgespanntem Glas<br />
Verbundglas ist ein Glaserzeugnis aus zwei o<strong>de</strong>r mehreren Glasscheiben, die durch<br />
eine o<strong>de</strong>r mehrere Zwischenschichten zu einer Einheit zusammengefügt wer<strong>de</strong>n<br />
(z. B. Gießharzverbundscheiben). Als Sicherheitsglas können nur die Verbundgläser<br />
bezeichnet wer<strong>de</strong>n, für die eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vorliegt<br />
o<strong>de</strong>r für die im Rahmen einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE) die Bruchsicherheit<br />
durch die Prüfung mit <strong>de</strong>m Pen<strong>de</strong>lschlagversuch nachgewiesen wur<strong>de</strong>.<br />
5.6 Gläser mit beson<strong>de</strong>ren Schutzeigenschaften<br />
Neben <strong>de</strong>r reinen Verkehrssicherheit können auch Schutzeigenschaften ganz<br />
bestimmten Einwirkungen gegenüber gefor<strong>de</strong>rt sein. Diese Schutzeigenschaften<br />
wer<strong>de</strong>n mittels geregelter, anwendungsbezogener Prüfungen nachgewiesen und<br />
mit Prüfzeugnissen bestätigt.<br />
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5.6.1 Ballwurfsichere Verglasungen<br />
In verschie<strong>de</strong>nen Gebäu<strong>de</strong>n, z. B. Sporthallen o<strong>de</strong>r z. T. auch Hallenbä<strong>de</strong>rn bestehen<br />
seitens <strong>de</strong>r Bauplanung Anfor<strong>de</strong>rungen an die Ballwurfsicherheit.<br />
Als ballwurfsicher nach DIN 18032-3 gelten Verglasungen, die bei mechanischer<br />
Beanspruchung durch Bälle ohne wesentliche Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Verglasungselemente<br />
und Unterkonstruktion dauerhaft bleiben.<br />
In einer Prüfvorrichtung wer<strong>de</strong>n die Verglasungen mit Handbällen, Gewicht 425 g<br />
bis 475 g, und mit Hockeybällen, 156 g bis 163 g, beschossen. Verglasungen, die<br />
die Prüfungen ohne Beschuss durch <strong>de</strong>n Hockeyball bestan<strong>de</strong>n haben, gelten als<br />
eingeschränkt ballwurfsicher.<br />
Ballwurfsichere Verglasungen gibt es beispielsweise aus<br />
– Verbund-Sicherheitsglas,<br />
– Einscheiben-Sicherheitsglas,<br />
– Glassteinen,<br />
– Spezial-Profilbauglas in zweischaliger Ausführung (bedingt ballwurfsicher).<br />
Der Prüfbericht o<strong>de</strong>r die AbZ mit <strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen Glasdicken und maximalen<br />
Größen kann vom jeweiligen Glasanbieter bezogen wer<strong>de</strong>n.<br />
Nicht je<strong>de</strong> ballwurfsichere Verglasung ist auch verkehrssicher. Der Unterschied<br />
besteht in <strong>de</strong>r jeweiligen Prüfung.<br />
5.6.2 Brandschutzverglasungen mit zusätzlichen<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen an die Verkehrssicherheit<br />
Wer<strong>de</strong>n bei Brandschutzverglasungen zusätzliche Anfor<strong>de</strong>rungen an die Verkehrssicherheit<br />
gestellt, müssen Glaserzeugnisse gewählt wer<strong>de</strong>n, die bei<strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rungen<br />
gerecht wer<strong>de</strong>n. G-Verglasungen aus ESG, VSG o<strong>de</strong>r Glassteinen erfüllen<br />
in <strong>de</strong>r Regel diese Anfor<strong>de</strong>rungen, mit Drahtglas kann keine ausreichen<strong>de</strong> Verkehrssicherheit<br />
hergestellt wer<strong>de</strong>n. F-Verglasungen können die Anfor<strong>de</strong>rungen an<br />
die Schlag- und Stoßfestigkeit erfüllen. Diese Anfor<strong>de</strong>rungen sind durch einen entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Prüfbescheid durch <strong>de</strong>n Hersteller nachzuweisen. Müssen weitere<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen neben <strong>de</strong>m Brandschutz erfüllt wer<strong>de</strong>n, so ist <strong>de</strong>r Hersteller nach<br />
durchgeführten Prüfungen und entsprechen<strong>de</strong>n Prüfbeschei<strong>de</strong>n zu befragen.<br />
5.6.3 Rauchschutztüren<br />
Nach DIN 18095 müssen Verglasungen, die in Rauchschutztüren eingesetzt wer<strong>de</strong>n,<br />
„bruchsicher“ sein (siehe die einschlägigen Unfallschutz-/Arbeitsschutzvor-<br />
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schriften wie Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsstättenrichtlinien, Vorschriften <strong>de</strong>r<br />
Berufsgenossenschaften). Drahtglas und Drahtspiegelglas erfüllen diese Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
nicht, für sie müssen zusätzliche abschirmen<strong>de</strong> Maßnahmen getroffen wer<strong>de</strong>n<br />
(s. Kapitel 7). Der ausschließliche Einsatz von thermoplastischen Werkstoffen,<br />
wie Kunststofflichtplatten, ist ebenfalls nicht zulässig, da diese bei Hitzeeinwirkung<br />
zu fließen beginnen.<br />
5.6.4 Sicherheitsson<strong>de</strong>rverglasungen<br />
Sicherheitsson<strong>de</strong>rverglasungen bezeichnen Glaserzeugnisse, die einer gewaltsamen<br />
Einwirkung einen bestimmten Wi<strong>de</strong>rstand entgegensetzen. Mit Sicherheitsson<strong>de</strong>rverglasungen<br />
wer<strong>de</strong>n alle Verglasungen bezeichnet, die bisher als durchwurf-,<br />
durchbruch- o<strong>de</strong>r durchschusshemmend bezeichnet wur<strong>de</strong>n. Die neue Klassifizierung<br />
geht auf die DIN EN 356 für die durchwurf- und durchbruchhemmen<strong>de</strong>n<br />
Erzeugnisse und auf die DIN EN 1063 für die durchschusshemmen<strong>de</strong>n Erzeugnisse<br />
zurück. Einen Überblick gibt die folgen<strong>de</strong> Korrelationstabelle.<br />
Glas nach<br />
DIN EN 356<br />
P1A*<br />
Glas nach<br />
DIN 52290<br />
Glas nach<br />
VdS<br />
P2A A1<br />
P3A A2 WK 1<br />
P4A A3 EH 01 WK 2<br />
P5A* EH 02 WK 3<br />
P6B B1 EH 1 WK 4<br />
P7B B2 EH 2 WK 5<br />
P8B<br />
BR 1* – NS<br />
BR 1* – S<br />
B3 EH 3 WK 6<br />
BR 2 – NS C1 – SF<br />
BR 2 – S C1 – SA<br />
BR 3 – NS C2 – SF<br />
BR 3 – S C2 – SA<br />
BR 4 – NS C3 – SF<br />
BR 4 – S<br />
BR 5* – NS<br />
C3 – SA<br />
*keine Entsprechung nach alter Norm<br />
Fenster nach<br />
DIN V ENV 1627<br />
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