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03/05 - Kassenzahnaerztliche Vereinigung Nordrhein

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Steigerungsfaktor<br />

• Wenn sich der Patient für einen gleich- bzw. andersartigen Zahnersatz entscheidet,<br />

sind die GOZ-Honorare dann im Faktor begrenzt? Gilt zudem noch immer die<br />

Faktorbegrenzung gemäß § 87a SGB V?<br />

Nein. Nach Auffassung der KZBV ist die Faktorbegrenzung nach § 87a SGB V entfallen. Es<br />

empfiehlt sich aber in jedem Fall eine Vergütungsvereinbarung § 2 GOZ mit den Patienten zu<br />

vereinbaren.<br />

Stiftaufbau<br />

• Glasfaserstift adhäsiv befestigt<br />

Für den Glasfaserstift ist der Festzuschuss 1.4 ansetzbar. Der Stift ist nach Maßgabe der GOZ<br />

abzurechnen; es handelt sich um eine gleichartige Versorgung. Ausfüllhinweis: Bitte auf dem<br />

Heil- und Kostenplan unter Feld „Bemerkung“ kenntlich machen.<br />

Stützstiftregistrierung<br />

Der Befund 4.9 kann je Behandlungsfall, unabhängig davon ob es sich um die Versorgung eines<br />

oder beider Kiefer mit einer Cover-Denture oder Totalprothese handelt, lediglich einmal angesetzt<br />

werden.<br />

Suprakonstruktion<br />

Suprakonstruktionen sind in den in den Zahnersatz-Richtlinien beschriebenen Fällen Gegenstand<br />

der Regelversorgung. Bei der Gewährung von Zuschüssen für Suprakonstruktionen bei<br />

Erstversorgung mit Implantaten hat der Versicherte Anspruch auf den Festzuschuss zur<br />

Versorgung der Befundsituation, die vor dem Setzen der Implantate bestand. In diesem Fall hat der<br />

Patient einen Anspruch auf den gesamten Betrag entsprechend dem Festzuschuss 2.1. Für die<br />

Erneuerung der implantatgetragene Suprakonstruktion ist ein Festzuschuss nach der<br />

Befundklasse 7 ansetzbar. Eine Gewährung von Festzuschüssen erfolgt auch in den Fällen, in<br />

denen Suprakonstruktionen außerhalb der in den Zahnersatz-Richtlinien genannten Fälle gewählt<br />

werden.<br />

Bei der Erstversorgung, der Erneuerung und der Wiederherstellung von Suprakonstruktionen sind<br />

für alle Leistungen im Zusammenhang mit den Implantaten, wie die Implantate selbst, die<br />

Implantataufbauten und die Implantatbedingten Verbindungselemente, keine Festzuschüsse<br />

ansetzbar.<br />

Stand 30.<strong>03</strong>.20<strong>05</strong>

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