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03/05 - Kassenzahnaerztliche Vereinigung Nordrhein

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Laboratorien<br />

• Welche Preise gelten ab 20<strong>05</strong> für ein Praxislabor? Gibt es eine neue BEL-Preisliste<br />

für praxiseigene Labore?<br />

Für zahntechnische Leistungen der Regelversorgung gelten die regional vereinbarten Preise, die<br />

bei Praxislaborarbeiten um 5 % vermindert in Ansatz zu bringen sind. Die aktuellen Preise haben<br />

wir mit ID 1/20<strong>05</strong> vom 10.01.20<strong>05</strong> veröffentlicht.<br />

• Die Preise der gewerblichen Laboratorien dürfen ab 01.01.20<strong>05</strong> den<br />

Bundesdurchschnitt nur noch um maximal 5 % unter- oder überschreiten. Gilt das<br />

auch für bisher wesentlich billigere ausländische Labors?<br />

Diese Regelung gilt für die regional zu vereinbarenden Höchstpreise nach § 57 Abs. 2 Satz 1<br />

SGB V. Die tatsächlichen Laborpreise können – zu Gunsten des Versicherten – unterhalb der<br />

Höchstpreise liegen. Sein Eigenanteil vermindert sich dementsprechend.<br />

• Als Regelleistungen sind nur NEM-Legierungen vorgesehen. Wird die Versorgung zu<br />

einer gleichartigen, sobald z.B. für Zahn 12 eine Metallkeramikkrone in<br />

hochgoldhaltiger Legierung hergestellt wird? Werden die konservierende<br />

Begleitleistungen über GOZ abgerechnet?<br />

Nein. Es bleibt bei der Qualifikation als Regelversorgung; eine andere Legierung ändert nicht den<br />

Charakter der Versorgung<br />

• Ist es dem Labor bei gleich und andersartigen Versorgungen freigestellt, die<br />

Rechnungen nach BEB oder BEL auszuführen?<br />

Bei gleich- und andersartiger Versorgungen ist eine Abrechnung des Labors nach BEB<br />

erforderlich. Dies sagt jedoch nichts über die Höhe des Preises aus.<br />

• Werden Laborrechnungen bei gleichartigen Arbeiten nicht verrechnet, d.h. muss der<br />

Patient alles privat (Labor) bezahlen?<br />

Die Regelversorgung ist grundsätzlich nach BEL abzurechnen. Bei einer gleichartigen Versorgung<br />

wird nach GOZ abgerechnet, insofern sind die zahntechnischen Leistungen die im Zusammenhang<br />

mit gleichartigem Zahnersatz, die über die Regelversorgung hinausgehen, nicht nach dem BEL<br />

sondern nach BEB abzurechnen.<br />

Stand 30.<strong>03</strong>.20<strong>05</strong>

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