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03/05 - Kassenzahnaerztliche Vereinigung Nordrhein

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Freiendbrücken<br />

Freiendbrücken werden in der Regel wie konventionelle Brücken an zwei Pfeilerzähnen befestigt.<br />

Der zweite Pfeilerzahn grenzt dabei nicht direkt an die Lücke an, sondern an den<br />

lückenangrenzenden Pfeilerzahn.<br />

Bei der Festlegung der Höhe des Festzuschusses für die Befunde 2.1-2.5 hat der Gemeinsame<br />

Bundesausschuss die Versorgung von zwei Pfeilerzähnen einbezogen. Daraus lässt sich ableiten,<br />

dass bei Planung einer Freiendbrücke für den nicht direkt angrenzenden zweiten Pfeilerzahn, auch<br />

wenn dieser als zerstört/erhaltungswürdig („ww“) gekennzeichnet ist, kein Befund nach Nr. 1.1<br />

anzusetzen ist. Demnach wird kein Zuschuss nach Nr. 1.1 zusätzlich zu den Zuschüssen der<br />

Befundklasse 2 ausgelöst.<br />

TP<br />

R K KV BV<br />

B ww ww f<br />

18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28<br />

48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38<br />

B<br />

R<br />

TP<br />

Im vorliegenden Behandlungsfall kommen folgende Festzuschüsse<br />

Befund Nr. Zahn/Gebiet Anzahl<br />

2.1 16-14 1x<br />

2.7 14, 15 2x<br />

in Betracht.<br />

Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen<br />

Auf dem Heil- und Kostenplan sollte nicht vermerkt werden, wenn bei einer prothetischen<br />

Versorgung funktions-diagnostische Leistungen (800er Pos. GOZ) anfallen. Es wird ein privater<br />

Heil- und Kostenplan ausgestellt<br />

Denn es handelt sich um rein private Leistungen, die im Rahmen des Festzuschussplanes nicht<br />

aufzuführen sind. Die funktions-diagnostische Leistungen sind als reine Privatleistung dem<br />

Patienten nach Maßgabe der GOZ gesondert in Rechnung zu stellen. Es empfiehlt sich eine<br />

Vereinbarung nach § 4 Abs. 5 BMV-Z oder § 7 Abs. 7 EKV-Z (alter § 8 Ziffer 3 EKV-Z) zu<br />

vereinbaren.<br />

• Wie werden künftig FAL-Leistungen bei der Regel-/gleichartigen oder andersartigen<br />

Versorgung dargestellt und wie müsste in diesem Fall die Rechnung aussehen, wenn<br />

die FAL-Leistungen in Verbindung mit einer Regelversorgung erbracht wurden?<br />

Diese Leistungen sind - wie bisher - losgelöst vom Heil- und Kostenplan privat zu vereinbaren.<br />

Ein Hinweis auf diese Leistungen im Heil- und Kostenplan ist nicht anzubringen. Nach derzeitiger<br />

Auffassung der KZV <strong>Nordrhein</strong> müssten die zahntechnischen Leistungen für die gnathologischen<br />

Leistung in diesem Fall auf eine separate private Rechnung gesetzt werden.<br />

Stand 30.<strong>03</strong>.20<strong>05</strong>

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