03/05 - Kassenzahnaerztliche Vereinigung Nordrhein
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• Die UK-Prothese auf Implantaten ist erneuerungsbedürftigen. Welcher Festzuschuss ist in Ansatz zu bringen, wenn der Patient eine UK abgestützte Prothese erhalten soll? Antwort der KZV Nordrhein: Die Erneuerung von Suprakonstruktionen löst einen Festzuschuss aus der Befundklasse 7 aus. Im vorliegenden Fall ist der Festzuschuss nach 7.5 in Ansatz zu bringen. Handelt es sich um einen atrophierten Kiefer ist der Festzuschuss 7.6 (4x) ansetzbar. Es sind allerdings die Ausnahmefälle für Suprakonstruktionen nach Nr. 36 der Zahnersatz-Richtlinien in der ab 01.01.2005 geltenden Fassung zu beachten. • Was ist die Grundlage bei Erneuerung von implantatgetragenen Suprakonstruktionen, die zu einem früheren Zeitpunkt gesetzt wurden? (Erneuerung in derselben Ausführung? Erneuerung in einer anderen Ausführung?) Antwort der KZV Nordrhein: Implantatgetragener Zahnersatz liegt vor, wenn die Konstruktion mindestens ein Implantat enthält. Die Erneuerungs-Befunde der Nrn. 7.1, 7.2 und 7.5 der Festzuschuss-Richtlinien sind aus Sicht der KZV Nordrhein selbsterklärend. Es sind allerdings die Ausnahmefälle für Suprakonstruktionen nach Nr. 36 der Zahnersatz-Richtlinien in der ab 01.01.2005 geltenden Fassung zu beachten. • Welcher Zuschuss ist bei Wiederherstellung einer Suprakonstruktion oder auch bei Neuanfertigung möglich? Antwort der KZV Nordrhein: Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktionen unterfallen der Befundklasse 7. Bei der Erstversorgung mit Suprakonstruktionen werden die Implantate für die Befundzuordnung wie fehlende Zähne betrachtet. Es sind allerdings die Ausnahmefälle für Suprakonstruktionen nach Nr. 36 der Zahnersatz-Richtlinien in der ab 01.01.2005 geltenden Fassung zu beachten. • Ist es richtig, dass auch Unterfütterungen einer implantatgetragenen Prothesenkonstruktion nach Festzuschuss 7.7 abgerechnet werden? Antwort der KZV Nordrhein: Das ist zutreffend. Nach dem Befund Nr. 7.7 wird ein Festzuschuss im Falle einer wiederherstellungsbedürftigen implantatgetragenen Prothesenkonstruktion gewährt. Wiederherstellungsbedarf in diesem Sinne besteht im Einzelfall auch bei einer Unterfütterung. Es sind allerdings die Ausnahmefälle für Suprakonstruktionen nach Nr. 36 der Zahnersatz- Richtlinien in der ab 01.01.2005 geltenden Fassung zu beachten. Stand 30.03.2005
• Ist es richtig, dass die zahnärztlichen Leistungen der Regelversorgung insbesondere beim Befund Nr. 7.2 nur Fiktivleistungen sind, da diese nach GOZ abgerechnet werden? Antwort der KZV Nordrhein: Das ist zutreffend. Eine Regelversorgung nach dem Festzuschuss 7.2 ist nicht vorgesehen. Stand 30.03.2005
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• Die UK-Prothese auf Implantaten ist erneuerungsbedürftigen. Welcher Festzuschuss<br />
ist in Ansatz zu bringen, wenn der Patient eine UK abgestützte Prothese erhalten<br />
soll?<br />
Antwort der KZV <strong>Nordrhein</strong>:<br />
Die Erneuerung von Suprakonstruktionen löst einen Festzuschuss aus der Befundklasse 7 aus. Im<br />
vorliegenden Fall ist der Festzuschuss nach 7.5 in Ansatz zu bringen. Handelt es sich um einen<br />
atrophierten Kiefer ist der Festzuschuss 7.6 (4x) ansetzbar. Es sind allerdings die Ausnahmefälle<br />
für Suprakonstruktionen nach Nr. 36 der Zahnersatz-Richtlinien in der ab 01.01.20<strong>05</strong> geltenden<br />
Fassung zu beachten.<br />
• Was ist die Grundlage bei Erneuerung von implantatgetragenen<br />
Suprakonstruktionen, die zu einem früheren Zeitpunkt gesetzt wurden?<br />
(Erneuerung in derselben Ausführung? Erneuerung in einer anderen Ausführung?)<br />
Antwort der KZV <strong>Nordrhein</strong>:<br />
Implantatgetragener Zahnersatz liegt vor, wenn die Konstruktion mindestens ein Implantat<br />
enthält. Die Erneuerungs-Befunde der Nrn. 7.1, 7.2 und 7.5 der Festzuschuss-Richtlinien sind aus<br />
Sicht der KZV <strong>Nordrhein</strong> selbsterklärend. Es sind allerdings die Ausnahmefälle für<br />
Suprakonstruktionen nach Nr. 36 der Zahnersatz-Richtlinien in der ab 01.01.20<strong>05</strong> geltenden<br />
Fassung zu beachten.<br />
• Welcher Zuschuss ist bei Wiederherstellung einer Suprakonstruktion oder auch bei<br />
Neuanfertigung möglich?<br />
Antwort der KZV <strong>Nordrhein</strong>:<br />
Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktionen unterfallen der Befundklasse 7. Bei der<br />
Erstversorgung mit Suprakonstruktionen werden die Implantate für die Befundzuordnung wie<br />
fehlende Zähne betrachtet. Es sind allerdings die Ausnahmefälle für Suprakonstruktionen nach<br />
Nr. 36 der Zahnersatz-Richtlinien in der ab 01.01.20<strong>05</strong> geltenden Fassung zu beachten.<br />
• Ist es richtig, dass auch Unterfütterungen einer implantatgetragenen<br />
Prothesenkonstruktion nach Festzuschuss 7.7 abgerechnet werden?<br />
Antwort der KZV <strong>Nordrhein</strong>:<br />
Das ist zutreffend. Nach dem Befund Nr. 7.7 wird ein Festzuschuss im Falle einer<br />
wiederherstellungsbedürftigen implantatgetragenen Prothesenkonstruktion gewährt.<br />
Wiederherstellungsbedarf in diesem Sinne besteht im Einzelfall auch bei einer Unterfütterung. Es<br />
sind allerdings die Ausnahmefälle für Suprakonstruktionen nach Nr. 36 der Zahnersatz-<br />
Richtlinien in der ab 01.01.20<strong>05</strong> geltenden Fassung zu beachten.<br />
Stand 30.<strong>03</strong>.20<strong>05</strong>