03/05 - Kassenzahnaerztliche Vereinigung Nordrhein

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27.02.2013 Aufrufe

• Wenn ein neues Geschiebe, Riegel u. a. hergestellt wird, ist somit die GOZ- Nr. 508 ansetzbar? Die Regelversorgung ist eine neue gegossene Klammer; ist somit der Festzuschuss 6.5 möglich? Antwort der KZV Nordrhein: Für ein neues Geschiebe bzw. das Auswechseln einer Patrize, ohne weitere wiederherstellende Maßnahmen an der Prothese, ist kein Festzuschuss ansetzbar. Sofern bei der Reparatur eines Geschiebes weitere wiederherstellende Maßnahmen an der Prothese anfallen, sind die Festzuschüsse 6.1 bis 6. 3 ansetzbar. • Reparatur einer Teleskopprothese mit Modellbasis: Das Teleskop ist von der Metallbasis abgebrochen. das Teleskop wird mit Kunststoff im Mund des Patienten fixiert und mit der Prothese wird ein Abdruck genommen. Welcher Festzuschuss ist möglich? Antwort der KZV Nordrhein: In diesem Fall ist der Festzuschuss 6.3 ansetzbar. • Modellgussklammerprothese, Klammer ist abgebrochen, ein Abdruck ist erforderlich. Ist der Festzuschuss nach 6.2 und 6.3 ansetzbar? Antwort der KZV Nordrhein: Bei Anfertigung einer gegossenen Klammer sowie bei einer notwendigen Lötung einer abgebrochenen Klammer ist der Festzuschuss 6.3 ansetzbar. • In einer vorhandenen Modellgussklammerprothese ist der Klammerzahn zerstört und soll extrahiert werden. Es wird eine Erweiterung gemacht und der Nachbarzahn mit einer neuen Klammer versehen. Welcher Festzuschuss ist möglich? Antwort der KZV Nordrhein: Hier ist der Festzuschuss 6.5 ansetzbar. Stand 30.03.2005

• Ist der Festzuschuss 6.10 (neues Teleskop-Sekundärteil) außer bei Eckzähnen und Deckprothese keine Regelversorgung? Antwort der KZV Nordrhein: Nach derzeitiger Auffassung ist der Festzuschuss 6.10 (Erneuerungsbedürftiges Sekundärteleskop) für alle vorhandenen Teleskopkronen unabhängig von deren Anzahl ansetzbar. Eine Einschränkung auf die Eckzähne besteht nicht. • Wie wird der Festzuschuss 6.8 definiert? Der Bema hat bisher zwischen Bema- Pos.24a (Wiedereinsetzen einer Krone), Bema-Pos. 95a (Wiedereinsetzen eines Brückenankers) und Bema-Pos. 95b (Wiedereinsetzen einer Brücke mit 2 Ankern) unterschieden. Welcher Festzuschuss ist für das Wiedereinsetzen einer Brücke mit 2 Ankern (Bema-Pos. 95b) möglich? Antwort der KZV Nordrhein: Beim Wiedereinsetzen einer Einzelkrone nach Bema-Pos 24a ist die Regelversorgung nach Festzuschuss 6.8 abrechenbar. Beim Wiedereinsetzen einer Brücke mit 2 Ankern nach Bema-Pos. 95a ist die Regelversorgung nach Festzuschuss 2x 6.8 abrechenbar Beim Wiedereinsetzen einer Brücke mit mehr als 2 Ankern nach Bema-Pos. 95b ist die Regelversorgung nach Festzuschuss 6.8 je Anker abrechenbar. Befundklasse 7 • Die Regelversorgung wäre eine Brücke von 44 – 48; der Zahn 48 soll mit einer Vollgusskrone versorgt werden; implantatgetragene Kronen 45, 46 und 47. Wie wird abgerechnet? Antwort der KZV Nordrhein: In diesem Fall sind folgende Festzuschüsse anzusetzen: Bei der Erstversorgung von Implantaten sind die Festzuschüsse 2.3 (1x) und 2.7 (1x) ansetzbar. Die geplante Versorgung mit implantatgetragenem Zahnersatz stellt eine andersartige Versorgung dar und ist nach Maßgabe der GOZ direkt mit dem Patienten abzurechnen. Dieser hat gegen seine Krankenkasse einen Anspruch auf Erstattung der Festzuschüsse (vgl. § 55 Abs. 5 SGB V). Sofern es sich um eine Neuversorgung einer Suprakonstruktion handelt, ist der Festzuschuss 7.2 ([3x] für die Zähne 45, 46, 47) und 1.1 (für Zahn 48) ansetzbar. Stand 30.03.2005

• Wenn ein neues Geschiebe, Riegel u. a. hergestellt wird, ist somit die GOZ- Nr. 508<br />

ansetzbar? Die Regelversorgung ist eine neue gegossene Klammer; ist somit der<br />

Festzuschuss 6.5 möglich?<br />

Antwort der KZV <strong>Nordrhein</strong>:<br />

Für ein neues Geschiebe bzw. das Auswechseln einer Patrize, ohne weitere wiederherstellende<br />

Maßnahmen an der Prothese, ist kein Festzuschuss ansetzbar. Sofern bei der Reparatur eines<br />

Geschiebes weitere wiederherstellende Maßnahmen an der Prothese anfallen, sind die<br />

Festzuschüsse 6.1 bis 6. 3 ansetzbar.<br />

• Reparatur einer Teleskopprothese mit Modellbasis: Das Teleskop ist von der<br />

Metallbasis abgebrochen. das Teleskop wird mit Kunststoff im Mund des Patienten<br />

fixiert und mit der Prothese wird ein Abdruck genommen. Welcher Festzuschuss ist<br />

möglich?<br />

Antwort der KZV <strong>Nordrhein</strong>:<br />

In diesem Fall ist der Festzuschuss 6.3 ansetzbar.<br />

• Modellgussklammerprothese, Klammer ist abgebrochen, ein Abdruck ist<br />

erforderlich. Ist der Festzuschuss nach 6.2 und 6.3 ansetzbar?<br />

Antwort der KZV <strong>Nordrhein</strong>:<br />

Bei Anfertigung einer gegossenen Klammer sowie bei einer notwendigen Lötung einer<br />

abgebrochenen Klammer ist der Festzuschuss 6.3 ansetzbar.<br />

• In einer vorhandenen Modellgussklammerprothese ist der Klammerzahn zerstört<br />

und soll extrahiert werden. Es wird eine Erweiterung gemacht und der<br />

Nachbarzahn mit einer neuen Klammer versehen. Welcher Festzuschuss ist<br />

möglich?<br />

Antwort der KZV <strong>Nordrhein</strong>:<br />

Hier ist der Festzuschuss 6.5 ansetzbar.<br />

Stand 30.<strong>03</strong>.20<strong>05</strong>

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