03/05 - Kassenzahnaerztliche Vereinigung Nordrhein
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• Wenn bei andersartigem Zahnersatz eine große Brücke angefertigt wird, erhält der<br />
Patient zu dem Zuschuss für Modellguss auch noch 7x den Zuschuss für die Kronen<br />
16, 13, 11, 21, 22, 25, 27 (Zähne erhaltungswürdig – teils Karies am Kronenrand)?<br />
TP<br />
R<br />
B f f k b b k k k k k b k b k f<br />
18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28<br />
48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38<br />
B<br />
R<br />
TP<br />
f f<br />
Antwort der KZV <strong>Nordrhein</strong>:<br />
Sofern die genannten Zähne den Befund „kw“ (erneuerungsbedürftige Krone) aufweisen, sind<br />
folgende Festzuschüsse anzusetzen: 3.1 (1x), 1.1 (7x) und 1.3 (4x).<br />
• Folgender Befund liegt vor: Zahn 13/14 und 23/24 sind mit Kronen versehen. Der<br />
Rest ist ersetzt. Geplant ist: 13/14 und 23/24 Teleskopkronen. Regio 11/21 ist jeweils<br />
1 Implantat geplant, das ebenfalls mit Teleskopkronen versorgt werden soll. Der<br />
Rest wird ersetzt. Welche Festzuschüsse sind anzusetzen?<br />
Antwort der KZV <strong>Nordrhein</strong>:<br />
Sofern die Zähne 13, 14, 23 und 24 „kw“ sind ( erneuerungsbedürftige Krone), sind die<br />
Festzuschüsse 3.1 (1x), 1.1 (4x) und 1.3 (4x) anzusetzen, da es sich um eine Erstversorgung mit<br />
einer Suprakonstruktion handelt und keine Ausnahmeindikation nach Abschnitt V. Ziffer 36b der<br />
Richtlinien für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche<br />
Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen vorliegt. Hierbei handelt es sich um andersartige<br />
Versorgung.<br />
• Im Befund 3.2a ist für Regelversorgung eine Teleskopversorgung vorgesehen,<br />
jedoch kein herausnehmbarer Prothesenteil. Ist das so richtig interpretiert?<br />
Antwort der KZV <strong>Nordrhein</strong>:<br />
Richtig. Die herausnehmbare Versorgung (Modellgussprothese) ist dem Befund 3.1 als<br />
Regelversorgung hinterlegt. Sind neben dem Befund 3.1 auch die Befundvoraussetzungen des 3.2<br />
a), b) oder c) erfüllt, kommen beide Festzuschüsse zum Ansatz.<br />
Stand 30.<strong>03</strong>.20<strong>05</strong>