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Gruppenreisen 2013 - OTS Gruppenreisen

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is zum 15. Tag vor Reiseantritt 65%,<br />

bis zum 7.Tag vor Reiseantritt 85%,<br />

bis einen Tag vor Reiseantritt 90%,<br />

ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen<br />

95% des Gesamtreisepreises.<br />

5. Haftung/ Gewährleistung<br />

����������������������������������������������������������nes<br />

ordentlichen Kaufmanns entspricht, für die gewissenhafte<br />

Leistungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und<br />

Überwachung der dritten Leistungserbringer, die Richtigkeit<br />

der Leistungsbeschreibungen sowie die ordnungsgemäße<br />

Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen<br />

unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit.<br />

Wird die Leistung durch <strong>OTS</strong> nicht vertragsgemäß<br />

erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Die<br />

<strong>OTS</strong> kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen<br />

Aufwand erfordert. Die <strong>OTS</strong> kann auch<br />

����������������������������������������������������������<br />

Ersatzleistung erbringt. Falls das Abhilfeverlangen keinen<br />

Erfolg hatte und Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht<br />

worden sind, kann der Kunde eine der Minderleistung<br />

entsprechende Herabsetzung des Leistungspreises verlangen<br />

(Minderung). Der Leistungspreis ist in dem Verhältnis<br />

herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert<br />

der Leistung in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen<br />

Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht<br />

ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt den Mangel<br />

unverzüglich anzuzeigen.<br />

6. Pass-, Visa- und Zollbestimmungen<br />

Sofern es der <strong>OTS</strong> möglich ist, wird sie den Kunden über<br />

wichtige Änderungen der in der Leistungsbeschreibung<br />

wiedergegebenen Vorschriften bezüglich Pass-, Visa- und<br />

Zollbestimmungen vor Leistungsbeginn informieren. Eine<br />

Gewähr für die erteilten Informationen übernimmt die <strong>OTS</strong><br />

nicht. Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-,<br />

Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich<br />

und wird angehalten, sich entsprechend zu<br />

informieren. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung der<br />

genannten Vorschrift erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden,<br />

auch wenn diese Vorschriften nach Vertragsabschluß<br />

geändert werden sollten. Auf Wunsch des Kunden kann die<br />

�����������������������������������������������������-<br />

��������������������������������������������������������<br />

Visum nicht oder nicht rechtzeitig erteilt werden oder Einzelvorschriften<br />

durch den Kunden nicht erfüllt werden und<br />

der Kunde deshalb die Leistung nicht in Anspruch nehmen<br />

kann, so gilt dies als Rücktritt des Kunden analog oben 3.<br />

letzter Satz. Die Visabesorgung ist ausdrücklich nicht Bestandteil<br />

der touristischen Leistungen.<br />

7. Haftungsbeschränkungen<br />

Die Haftung der <strong>OTS</strong> ist auf die dreifache Höhe des Einzel-<br />

Leistungspreises beschränkt, sofern es sich nicht um<br />

Schäden an Leben, Körper und Gesundheit handelt und<br />

soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch<br />

grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit die <strong>OTS</strong> für<br />

einen dem Kunden entstehenden Schaden allein aufgrund<br />

eines Verschuldens eines dritten Leistungserbringers ver-<br />

���������������������������������������������������������<br />

der <strong>OTS</strong>, die Leistung sorgfältig vorzubereiten und die<br />

mit der Erbringung der einzelnen Leistungen beauftragten<br />

Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen<br />

und zu überwachen. Die <strong>OTS</strong> haftet nicht für Leistungsstörungen<br />

im Zusammenhang mit Leistungen, die als<br />

Fremd- oder Drittleistungen lediglich vermittelt und die in<br />

der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremd- oder<br />

Drittleistungen gekennzeichnet werden. Ein Anspruch auf<br />

Schadensersatz gegen die <strong>OTS</strong> ist ausgeschlossen oder<br />

beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die<br />

auf die von einem dritten Leistungserbringer zu liefernden<br />

Leistungen anzuwenden sind, wenn dessen Haftung insoweit<br />

ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Die<br />

vorstehenden Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen<br />

gelten nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.<br />

8. Mitwirkungspflicht, Ausschluss von<br />

Ansprüchen, Verjährung<br />

Reklamationen und Abhilfeverlangen sind vom Kunden<br />

unbedingt sofort an Ort und Stelle anzumelden und vom<br />

Leistungserbringer in Schriftform bestätigen zu lassen, damit<br />

<strong>OTS</strong> und der Leistungserbringer die Möglichkeit haben,<br />

diese zu beheben. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen<br />

Mangel anzuzeigen oder Abhilfe zu verlangen, so tritt<br />

ein Anspruch auf Minderung des Leistungspreises nicht<br />

ein. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung<br />

der Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach<br />

vertraglich vorgesehenem Leistungsende schriftlich gegenüber<br />

der <strong>OTS</strong> geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist<br />

kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er<br />

ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert<br />

war. Ansprüche des Kunden verjähren ansonsten in einem<br />

Jahr. Die Verjährung beginnt an dem auf das vertragliche<br />

Reiseende folgenden Tag. Schweben zwischen dem Kunden<br />

und der <strong>OTS</strong> Verhandlungen über den Anspruch oder<br />

die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die<br />

Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder die <strong>OTS</strong> die Fortsetzung<br />

der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt<br />

frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.<br />

9. Sonderbedingungen für bestimmte<br />

Reiseformen und Veranstaltungen<br />

����������������������������������������������������������veranstaltungen<br />

gelten ergänzende bzw. diese AGB ganz<br />

oder teilweise ersetzende Sonderbedingungen. Diese<br />

werden zusammen mit dem Angebot, spätestens aber zusammen<br />

mit der Bestätigung durch <strong>OTS</strong> dem Kunden ausgehändigt<br />

sowie auf Wunsch auch gesondert übersandt.<br />

10. Sonstiges<br />

Alle Angaben in Prospekten und Leistungsbeschreibungen<br />

entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Berichtigungen<br />

bei Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleiben<br />

vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />

des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten<br />

Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorstehenden<br />

Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde kann die<br />

<strong>OTS</strong>, soweit gesetzlich zulässig, nur an deren Sitz verklagen.<br />

Für Klagen der <strong>OTS</strong> gegen den Kunden ist der Wohnsitz<br />

des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet<br />

sich nicht gegen Verbraucher oder gegen Personen, die<br />

keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder<br />

Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz<br />

oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt<br />

haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort<br />

im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<br />

In diesen Fällen ist der Sitz der <strong>OTS</strong> maßgebend.<br />

Stand: 06/2012<br />

www.ots-reisen.de<br />

<strong>OTS</strong> Gruppentouristik<br />

Esperantostr. 4<br />

30519 Hannover<br />

Telefon+49(0)511-33644-205<br />

Fax +49(0)511-33644-501<br />

E-Mail: hannover@ots-reisen.de<br />

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