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Übersteuert<br />
Rekordverdächtig: Kommunale<br />
Steuerschraubendreherei<br />
Städte und Gemein<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Region Stuttgart haben für das<br />
Jahr 2011 auf breiter Front die kommunalen Steuern erhöht.<br />
Nach Untersuchungen <strong>de</strong>r Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer<br />
Region Stuttgart beschlossen bereits 62 <strong>de</strong>r 179 Gemein<strong>de</strong>n bei<br />
<strong>de</strong>r Gewerbe- o<strong>de</strong>r Grundsteuer Hebesatzerhöhungen. Allein<br />
ein Viertel <strong>de</strong>r Kommunen hat bei <strong>de</strong>r Gewerbesteuer zugelangt.<br />
Dies ist rekordverdächtig.<br />
Nun will niemand bestreiten, dass die Kommunen Finanzprobleme<br />
haben, aber dass diese jetzt auf <strong>de</strong>m Rücken <strong>de</strong>r<br />
Wirtschaft gelöst wer<strong>de</strong>n, ist nicht akzeptabel. <strong>Als</strong> variable<br />
Größe macht die Gewerbesteuer inzwischen, je nach Hebesatz,<br />
50 Prozent o<strong>de</strong>r mehr <strong>de</strong>r Gesamtsteuerbelastung einer<br />
Kapitalgesellschaft aus. In Zeiten, in <strong>de</strong>nen es darauf ankommt,<br />
zusätzliche Investoren zu gewinnen und ansässigen Unternehmen<br />
gute Rahmenbedingungen zu bieten, geht eine höhere<br />
Gewerbesteuerbelastung an <strong>de</strong>n Notwendigkeiten vorbei.<br />
Die grassieren<strong>de</strong> Hebesatzanheberei kann die seit Jahren bestehen<strong>de</strong>n<br />
strukturellen Defizite <strong>de</strong>r Kommunalfinanzierung ohnehin<br />
nicht dauerhaft beseitigen. Da ist es umso enttäuschen<strong>de</strong>r,<br />
dass die von Bun<strong>de</strong>sfinanzminister Schäuble eingesetzte Kommission<br />
zur Gemein<strong>de</strong>finanzreform aufgrund <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rstands<br />
<strong>de</strong>r Kommunen auf <strong>de</strong>r Stelle tritt. Für Januar waren eigentlich<br />
die Ergebnisse <strong>de</strong>r Berechnungen zu <strong>de</strong>n Auswirkungen <strong>de</strong>s<br />
präferierten Reformmo<strong>de</strong>lls auf die Kommunen versprochen.<br />
Offenbar hatten aber die Kommunen Einwän<strong>de</strong>. Transparenz<br />
ist wohl nicht gewünscht. Umso mehr darf die Chance, die sich<br />
durch die erfolgversprechen<strong>de</strong> Arbeit <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>finanzkommission<br />
bietet, nicht ergebnislos verstreichen. <strong>Als</strong> Minimalergebnis<br />
muss die Kommission zumin<strong>de</strong>st die Abschaffung <strong>de</strong>r<br />
substanzbesteuernd wirken<strong>de</strong>n Hinzurechnungen von Mieten<br />
und Leasingzahlungen bei <strong>de</strong>r Gewerbesteuer erreichen.<br />
www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />
Merkwürdigkeiten <strong>de</strong>r Steuerberatung KANZLEI & PERSÖNLICHES<br />
Andreas Richter,<br />
Hauptgeschäftsführer <strong>de</strong>r<br />
Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer<br />
Region Stuttgart<br />
StB/RA Markus Deutsch,<br />
Referent für Steuerrecht und<br />
Öffentlichkeitsarbeit beim Deutschen<br />
Steuerberaterverband e.V. in Berlin<br />
Steuerlich nicht zielführend:<br />
„Umgekehrte Heimfahrten“<br />
Ein Leben in doppelten Haushalten in verschie<strong>de</strong>nen Städten<br />
o<strong>de</strong>r gar Län<strong>de</strong>rn stellt bei vielen Paaren heute gelebte Re alität<br />
dar. Die so entstehen<strong>de</strong>n finanziellen Mehrbelastungen können<br />
Pendler als Ausgleich in Teilen steuermin<strong>de</strong>rnd geltend<br />
machen. Dazu gehören die Kosten für die zusätzliche Wohnung<br />
am Beschäftigungsort und hiermit im Zusammenhang stehen<strong>de</strong><br />
Umzugskosten - sofern angemessen. Der Fiskus akzeptiert eine<br />
Wohnungsgröße von bis zu 60 Quadratmetern bei ortsüblicher<br />
Miete. Dem zusätzlichen Verpflegungsmehraufwand trägt <strong>de</strong>r<br />
Fiskus zu<strong>de</strong>m in <strong>de</strong>n ersten drei Monaten mit festen Pauschalen<br />
Rechnung. Berücksichtigt wird ferner eine wöchentliche Fahrt<br />
vom Beschäftigungsort zur Heimatwohnung, regelmäßig in<br />
Höhe von 30 Cent pro Entfernungskilometer.<br />
Nun hat allerdings <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sfinanzhof am 2. Februar 2011<br />
(Az. VI R 15/10) entschie<strong>de</strong>n, dass man mit „umgekehrten<br />
Familienheimfahrten“, also wenn <strong>de</strong>r Partner die auswärtige<br />
Wohnung aufsucht, steuerlich nicht entsprechend zum selben<br />
Ziel gelangt. Das Nachsehen hatten dabei die klagen<strong>de</strong>n<br />
Eheleute, die die Aufwendungen <strong>de</strong>s Ehemannes für Fahrten zur<br />
auswärtig beschäftigten Ehefrau ebenfalls angesetzt hatten.<br />
Wie die Vorinstanz sah das auch <strong>de</strong>r BFH diese Kosten nicht als<br />
beruflich – und damit als lediglich privat – veranlasst an, was<br />
eine steuerliche Berücksichtigung ausschließt.<br />
6 _ 11 SteuerConsultant 57