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FACHBEITRÄGE Firmenwagen<br />

getragenen Kosten zu berücksichtigen. Soweit <strong>de</strong>r Arbeitnehmer sich<br />

an <strong>de</strong>n Benzinkosten o<strong>de</strong>r sonstigen Betriebskosten <strong>de</strong>s Fahrzeugs<br />

beteiligt, sind diese nicht Bestandteil <strong>de</strong>r Kfz-Kosten lt. betrieblicher<br />

Gewinnermittlung und bleiben folgerichtig außer Ansatz. Da die vom<br />

Arbeitnehmer getragenen Kosten bei dieser Berechnungsmetho<strong>de</strong><br />

nicht zu einem höheren geldwerten Vorteil führen, wird an<strong>de</strong>rerseits<br />

<strong>de</strong>r Werbungskostenabzug durch einen Nichtanwendungserlass<br />

ausgeschlossen 10.<br />

Wichtig: Keine Kürzung durch Übernahme <strong>de</strong>r Benzinkosten<br />

Eine Kürzung <strong>de</strong>s 1-%-Betrags kann nicht dadurch erreicht wer<strong>de</strong>n,<br />

dass <strong>de</strong>r Arbeitnehmer die Benzinkosten zu tragen hat. Wer auf eine<br />

Beteiligung seiner Arbeitnehmer an <strong>de</strong>n Betriebskosten <strong>de</strong>s Firmenwagens<br />

nicht verzichten möchte, <strong>de</strong>m ist zu empfehlen, hierfür pauschale<br />

Nutzungsentgelte zu wählen, weil diese auch steuerlich zu berücksichtigen<br />

sind und <strong>de</strong>n lohnsteuerpflichtigen Vorteil min<strong>de</strong>rn.<br />

Ähnlich verhält es sich mit Zuschüssen <strong>de</strong>s Arbeitnehmers, die er zu<br />

<strong>de</strong>n Anschaffungskosten für einen Firmenwagen zu entrichten hat,<br />

z. B. weil er sich mit <strong>de</strong>m Arbeitgeber auf Son<strong>de</strong>rausstattungen <strong>de</strong>s<br />

Fahrzeugs geeinigt hat. Nach bisheriger Besteuerungspraxis konnte<br />

sich die Anrechnung von Zuzahlungen zum Kaufpreis ausschließlich<br />

im Jahr <strong>de</strong>r Zahlung steuermin<strong>de</strong>rnd auswirken 11. Obergrenze war<br />

damit die Höhe <strong>de</strong>s geldwerten Vorteils, <strong>de</strong>r sich für die Firmenwagenüberlassung<br />

in diesem Jahr errechnete. In einem aktuellen Urteil<br />

ist <strong>de</strong>r BFH von dieser Rechtsauffassung abgewichen 12. Danach dürfen<br />

Zuzahlungen <strong>de</strong>s Arbeitnehmers an<strong>de</strong>rs als nach <strong>de</strong>r bisherigen<br />

Rechtssystematik zu keiner Kürzung <strong>de</strong>s lohnsteuerlichen geldwerten<br />

Vorteils führen, son<strong>de</strong>rn sind beim Arbeitnehmer auf die Nutzungsjahre<br />

verteilt als Werbungskosten zu berücksichtigen. Die Entscheidung<br />

wird von <strong>de</strong>r Finanzverwaltung nicht angewen<strong>de</strong>t 13. Statt<strong>de</strong>ssen<br />

dürfen Zuzahlungen <strong>de</strong>s Arbeitnehmers zu <strong>de</strong>n Anschaffungskosten<br />

<strong>de</strong>s Firmenwagens bei <strong>de</strong>r 1-%-Metho<strong>de</strong> ab sofort nicht nur im Jahr<br />

Anrechnung von Zuzahlungen<br />

Art <strong>de</strong>r<br />

Kostenübernahme<br />

Pauschale, von <strong>de</strong>r<br />

Nutzung unabhängige<br />

Zahlung (z. B.<br />

monatlich 200 EUR)<br />

kilometerbezogene<br />

Vergütungen<br />

Kaufpreiszuschuss<br />

beim Pkw-Erwerb<br />

(z. B. für Son<strong>de</strong>rausstattung)<br />

1-%-Regelung Fahrtenbuchmetho<strong>de</strong><br />

Anrechnung und Kürzung <strong>de</strong>s geldwerten<br />

Vorteils auf max. 0 EUR<br />

Der Zuschuss ist im Jahr <strong>de</strong>r Zahlung<br />

anzurechnen. Ist <strong>de</strong>r Zuschuss höher<br />

als <strong>de</strong>r geldwerte Vorteil <strong>de</strong>r Überlassung,<br />

kann <strong>de</strong>r übersteigen<strong>de</strong> Teil<br />

in <strong>de</strong>n Folgejahren solange zur<br />

Anrechnung gelangen, bis er verbraucht<br />

ist. Er ist damit „nicht verloren“.<br />

Wird ein Zuschuss zurückgezahlt,<br />

gehört er insoweit zum<br />

Arbeitslohn, als er <strong>de</strong>n Nutzungswert<br />

gemin<strong>de</strong>rt hat.<br />

<strong>de</strong>r Zahlung, son<strong>de</strong>rn auch in <strong>de</strong>n Folgejahren auf <strong>de</strong>n geldwerten<br />

Vorteil angerechnet wer<strong>de</strong>n. Danach kürzen Son<strong>de</strong>rzahlungen <strong>de</strong>s<br />

Arbeitnehmers bei <strong>de</strong>r 1-%-Metho<strong>de</strong> ab <strong>de</strong>m Zahlungsjahr 01 und in<br />

<strong>de</strong>n Jahren ab 02 solange <strong>de</strong>n geldwerten Vorteil aus <strong>de</strong>r Firmenwagenüberlassung,<br />

bis die Zuzahlung aufgebraucht ist14. Die Anrechnung von Zuzahlungen zum Kaufpreis im Jahr <strong>de</strong>r Zahlung<br />

und ggf. in <strong>de</strong>n Folgejahren auf <strong>de</strong>n geldwerten Vorteil ist uneingeschränkt<br />

nur für die sog. 1-%-Regelung anzuwen<strong>de</strong>n. Im Fall <strong>de</strong>r<br />

Fahrtenbuchmetho<strong>de</strong> sind Arbeitnehmerzuschüsse zu <strong>de</strong>n Anschaffungskosten<br />

<strong>de</strong>s Firmenwagens in Form ungekürzter AfA-Beträge zu<br />

berücksichtigen, wenn diese in <strong>de</strong>r betrieblichen Gewinnermittlung<br />

als Betriebseinnahme gebucht wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Kilometersatz und damit <strong>de</strong>r geldwerte Vorteil bleiben bei dieser<br />

Verfahrensweise unverän<strong>de</strong>rt. Demzufolge ist <strong>de</strong>r vom Arbeitnehmer<br />

finanzierte Teil <strong>de</strong>r Anschaffungskosten wie bei <strong>de</strong>r 1-%-Metho<strong>de</strong> im<br />

Jahr <strong>de</strong>r Zahlung und ggf. in <strong>de</strong>n Folgejahren anzurechnen. Macht<br />

das Unternehmen dagegen von seinem Wahlrecht Gebrauch und<br />

behan<strong>de</strong>lt <strong>de</strong>n Arbeitnehmerzuschuss erfolgsneutral im Wege <strong>de</strong>r<br />

Kürzung <strong>de</strong>r Anschaffungskosten, schlägt sich dies in einem geringeren<br />

Kilometersatz nie<strong>de</strong>r, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil<br />

für die Privatfahrten und Fahrten zum Betrieb zu versteuern hat.<br />

Ausgangsgröße für die Berechnung <strong>de</strong>r Abschreibung sind insoweit<br />

die tatsächlichen, um die Zuzahlungen <strong>de</strong>s Arbeitnehmers gekürzten<br />

Anschaffungskosten. Ein Arbeitnehmerzuschuss wirkt sich <strong>de</strong>mzufolge<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r Fahrtenbuchmetho<strong>de</strong> bei dieser Berechnung nur<br />

über die geringere AfA auf die Gesamtdauer <strong>de</strong>r Pkw-Überlassung<br />

aus und nicht etwa i. H. d. Zuschusses im Jahr <strong>de</strong>r Zuzahlung.<br />

» 5. Firmenwagen durch Gehaltsverzicht<br />

Die Berechnung <strong>de</strong>s geldwerten Vorteils bei <strong>de</strong>r Firmenwagenbesteuerung<br />

nach <strong>de</strong>r 1-%-Metho<strong>de</strong> ist auch im Fall <strong>de</strong>s Barlohnverzichts<br />

zulässig15. An<strong>de</strong>rs als beim Lohnverzicht mit Verwendungsabre<strong>de</strong>,<br />

<strong>de</strong>r zu keiner Herabsetzung <strong>de</strong>s bisherigen Bruttoarbeitslohns führen<br />

kann16, kann bei einer Lohnumwandlung unter Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Anstellungsvertrags<br />

<strong>de</strong>r Lohnzufluss zukünftig nur noch in <strong>de</strong>r vereinbarten<br />

Sachleistung liegen, weil <strong>de</strong>r Anspruch auf Geldleistung insoweit<br />

untergegangen ist. Auch die Verwaltung folgt in <strong>de</strong>n Lohnsteuer-<br />

Richtlinien dieser Rechtsprechung und erkennt die Barlohnumwandlung<br />

zugunsten von Sachleistungen an. Dies kann für <strong>de</strong>njenigen<br />

Arbeitnehmer vorteilhaft sein, <strong>de</strong>r von seinem Arbeitgeber einen Firmenwagen<br />

nur mit <strong>de</strong>r Maßgabe erhält, die hierfür anfallen<strong>de</strong>n Kosten<br />

selbst zu tragen. Aufgrund <strong>de</strong>r geän<strong>de</strong>rten Rechtslage kann dies zum<br />

Beispiel im Wege <strong>de</strong>r Barlohnumwandlung geschehen. Die 1-%-Metho<strong>de</strong><br />

führt in diesen Fällen häufig zu einem Lohnansatz, <strong>de</strong>r unter <strong>de</strong>m<br />

tatsächlichen Wert <strong>de</strong>r Firmenwagenüberlassung und damit unter<br />

<strong>de</strong>m Betrag <strong>de</strong>s lohnsteuerfreien Gehaltsverzichts liegt.<br />

» 6. Autotelefon im Firmenwagen<br />

Der Gesetzgeber hat für geldwerte Vorteile aus <strong>de</strong>r Privatnutzung<br />

betrieblicher Telekommunikationsgeräte eine Steuerbefreiungsvorschrift<br />

eingeführt (§ 3 Nr. 45 EStG). Damit ist insbeson<strong>de</strong>re das<br />

betriebliche Autotelefon im Firmenwagen aufgrund gesetzlicher<br />

Regelung steuerfrei17. Telefoniert z. B. <strong>de</strong>r Arbeitnehmer während<br />

einer Dienstreise mit seiner Ehefrau vom betrieblichen Autotelefon, ist<br />

kein geldwerter Vorteil zu erfassen (§ 3 Nr. 45 EStG). Aufzeichnungen<br />

für die Privatgespräche können damit entfallen.<br />

Wichtig: Monatliche Kostenpauschale für Privatnutzung<br />

Will <strong>de</strong>r Arbeitgeber <strong>de</strong>n Arbeitnehmer an <strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>r privaten<br />

Autotelefonnutzung beteiligen, um die hierdurch entstehen<strong>de</strong>n<br />

20 SteuerConsultant 6 _ 11 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>

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