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FACHBEITRÄGE Firmenwagen<br />
büro eine schriftliche Erklärung vor, an welchen Tagen im Monat er<br />
<strong>de</strong>n Firmenwagen tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und<br />
regelmäßiger Arbeitsstätte genutzt hat. Für <strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n Monat<br />
März 2011 ergeben sich insgesamt 5 Fahrten am 4.3., 10.3., 16.3.,<br />
25. und 31.3.2011.<br />
Bei Anwendung <strong>de</strong>r Einzelbewertung für die tatsächlichen Arbeitgeberfahrten<br />
ergibt sich folgen<strong>de</strong>r geldwerter Vorteil für die Firmenwagennutzung<br />
in <strong>de</strong>r März-Lohnabrechnung.<br />
Privatfahrten 1 % von 30.000 EUR = 300 EUR<br />
Fahrten Whg. -<br />
Arbeitsstätte<br />
0,002 % x 30.000 EUR x 45 km x<br />
5 Fahrten =<br />
135 EUR<br />
steuerpflichtiger geldwerter Vorteil 435 EUR<br />
Durch <strong>de</strong>n Wechsel zur fahrtbezogenen Berechnungsweise ergibt sich<br />
gegenüber <strong>de</strong>r bisherigen Monatspauschale von 0,03 % ein geldwerter<br />
Vorteil, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utlich geringer ausfällt. Allein bei <strong>de</strong>r März-Abrechnung<br />
ist <strong>de</strong>r Sachbezug Firmenwagen beim Arbeitnehmer 270 EUR niedriger<br />
anzusetzen.<br />
Das Wahlrecht zugunsten <strong>de</strong>s Ansatzes <strong>de</strong>r tatsächlich durchgeführten<br />
Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte<br />
ist fahrzeugbezogen und kann für das jeweilige Kalen<strong>de</strong>rjahr und bei<br />
mehreren Firmenfahrzeugen <strong>de</strong>sselben Arbeitnehmers nur einheitlich<br />
ausgeübt wer<strong>de</strong>n. Ein Wechsel zwischen <strong>de</strong>r 0,03-%-Monatspauschale<br />
und <strong>de</strong>r 0,002-%-Tagespauschale ist während <strong>de</strong>s Jahres auch<br />
beim Austausch <strong>de</strong>s Firmenwagens nicht zulässig.<br />
Eine Son<strong>de</strong>rregelung gilt für das Lohnsteuerabzugsverfahren 2011.<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r Tatsache, dass die Alternative <strong>de</strong>r tageweisen Berechnung<br />
erst im Laufe <strong>de</strong>s Jahres 2011 zugelassen wor<strong>de</strong>n ist, darf von<br />
<strong>de</strong>r zu Beginn <strong>de</strong>s Jahres angewen<strong>de</strong>ten 0,03-%-Regelung auch noch<br />
während <strong>de</strong>s Jahres zur Einzelbewertung mit 0,002 % übergegangenen<br />
wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Arbeitnehmer wie im vorangegegangen<br />
Beispiel die verlangten Aufzeichnungen ab <strong>de</strong>m Monat März vorlegt.<br />
Ein erneuter Metho<strong>de</strong>nwechsel ist dann aber bis zum 31.12.2011 ausgeschlossen.<br />
Wichtig: Die Entscheidung über die Metho<strong>de</strong>nwahl zwischen <strong>de</strong>r<br />
0,03-%-Regelung und <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>s geldwerten Vorteils nach<br />
<strong>de</strong>n tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und<br />
regelmäßiger Arbeitsstätte (Einzelnachweisregelung) obliegt <strong>de</strong>m<br />
Arbeitgeber. Er muss in Abstimmung mit <strong>de</strong>m Arbeitnehmer für je<strong>de</strong>s<br />
Kalen<strong>de</strong>rjahr das Berechnungsverfahren für die Firmenwagenbesteuerung<br />
sämtlicher <strong>de</strong>m Arbeitnehmer überlassenen Dienstwagen bei<br />
<strong>de</strong>r 1-%-Metho<strong>de</strong> einheitlich festlegen. Er ist auch bei entsprechen<strong>de</strong>r<br />
Nachweisführung <strong>de</strong>s Arbeitnehmers nicht zur Einzelbewertung <strong>de</strong>r<br />
tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte<br />
verpflichtet.<br />
Der Arbeitgeber kann z. B. arbeitsrechtlich die Firmenwagenüberlassung<br />
an die Anwendung <strong>de</strong>r 0,03-%-Monatspauschale knüpfen.<br />
Dem Arbeitnehmer bleibt es in diesem Fall unbenommen, in seiner<br />
persönlichen Einkommensteuer von <strong>de</strong>r im Lohnsteuerverfahren<br />
angewen<strong>de</strong>ten Monatsbesteuerung zur Einzelberechnung überzuwechseln.<br />
2.2. Vereinfachungsregelungen<br />
Das BMF-Schreiben enthält zur Erleichterung <strong>de</strong>r technischen<br />
Abwicklung <strong>de</strong>r Lohnabrechnung mehrere praxisorientierte Verein-<br />
fachungsregelungen, die sich aus <strong>de</strong>m Erfor<strong>de</strong>rnis <strong>de</strong>r schriftlichen<br />
Nachweisführung über die Anzahl <strong>de</strong>r Fahrten zwischen Wohnung<br />
und regelmäßiger Arbeitsstätte durch <strong>de</strong>n Arbeitnehmer ergeben.<br />
Der aktuellen Lohnabrechnung kann jeweils die schriftliche Erklärung<br />
<strong>de</strong>s Vormonats zugrun<strong>de</strong> gelegt wer<strong>de</strong>n. Dadurch ist gewährleistet,<br />
dass durch die Nachweisführung <strong>de</strong>s Arbeitnehmers keine<br />
Verzögerungen bei <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Gehaltsabrechnung eintreten.<br />
Der Arbeitgeber hat keine eigenen Ermittlungspflichten bei Anwendung<br />
<strong>de</strong>r Einzelbewertung mit <strong>de</strong>m tageweisen 0,002-%-Zuschlag.<br />
Er darf die vom Arbeitnehmer erklärten tatsächlich durchgeführten<br />
Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte <strong>de</strong>r<br />
Firmenwagenbesteuerung immer dann zugrun<strong>de</strong> legen, wenn<br />
diese nicht offenkundig unrichtig sind.<br />
Wird im Lohnsteuerverfahren von <strong>de</strong>r Einzelbewertung <strong>de</strong>r tatsächlichen<br />
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Gebrauch<br />
gemacht, muss die Begrenzung auf insgesamt maximal 180 Fahrten<br />
für alle <strong>de</strong>m Arbeitnehmer überlassenen Firmenwagen jahresbezogen<br />
vorgenommen wer<strong>de</strong>n. Eine Begrenzung <strong>de</strong>s geldwerten Vorteils<br />
auf 15 Fahrten im einzelnen Monat ist nicht zulässig. Damit<br />
soll erreicht wer<strong>de</strong>n, dass in keinem Fall <strong>de</strong>r Einzelnachweis zu<br />
einem höheren geldwerten Vorteil führt als die Monatspauschale<br />
von 0,03%, für die sich beim Tagessatz von 0,002 % eine Firmenwagennutzung<br />
an 15 Tagen für Fahrten zwischen Wohnung und<br />
Arbeitsstätte pro Monat errechnet. Die jahresbezogene Begrenzung<br />
auf 180 Arbeitgeberfahrten bewirkt im Ergebnis, dass in einzelnen<br />
Monaten beim Lohnsteuerabzug mehr als 15 Fahrten <strong>de</strong>r Firmenwagenbesteuerung<br />
unterliegen können und erst ab <strong>de</strong>m Monat<br />
eine Kürzung <strong>de</strong>r tatsächlich geführten Fahrten erfolgt, ab <strong>de</strong>m<br />
die Höchstgrenze von 180 Tagen erreicht ist.<br />
Die Möglichkeit <strong>de</strong>r Pauschalbesteuerung <strong>de</strong>r Fahrten zwischen<br />
Wohnung und Arbeitsstätte mit 15 % ist bei Einzelbewertung an<br />
die Anzahl <strong>de</strong>r tatsächlich durchgeführten Fahrten geknüpft. Die<br />
Vereinfachungsregelung, wonach <strong>de</strong>r Arbeitgeber unterstellen<br />
kann, dass das Fahrzeug an 15 Arbeitstagen monatlich zu Fahrten<br />
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt wird, ist nur bei<br />
Anwendung <strong>de</strong>r 0,03-%-Monatspauschale zulässig (vgl. Tz. 1.2).<br />
2.3. Rückwirken<strong>de</strong> Anwendung bei Einkommensteuerveranlagung<br />
Die zeitlichen Anwendungsbestimmungen regeln, dass <strong>de</strong>r Lohnsteuerabzug<br />
für Lohnzahlungszeiträume bis 31.12.2010 nicht zu än<strong>de</strong>rn<br />
ist. Diese Regelung trägt <strong>de</strong>r gesetzlichen Vorgabe Rechnung, dass <strong>de</strong>r<br />
Arbeitgeber <strong>de</strong>n Lohnsteuerabzug nicht mehr än<strong>de</strong>rn darf, wenn die<br />
elektronische Lohnsteuerbescheinigung übermittelt wor<strong>de</strong>n ist.<br />
Während im Lohnsteuerabzugsverfahren durch Zeitablauf die Anwendung<br />
<strong>de</strong>r neuen BFH-Rechtsprechung auf Lohnzahlungszeiträume ab<br />
1.1.2011 beschränkt ist, darf im Veranlagungsverfahren die tageweise<br />
Ermittlung <strong>de</strong>s geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung<br />
und Arbeitsstätte bei Anwendung <strong>de</strong>r 1-%-Metho<strong>de</strong> für alle noch<br />
offenen Fälle vorgenommen wer<strong>de</strong>n, also auch für die Veranlagungszeiträume<br />
bis 2010. Steuerliche Nachteile durch die Begrenzung <strong>de</strong>r<br />
rückwirken<strong>de</strong>n Anwendung auf das Einkommensteuerverfahren<br />
ergeben sich für <strong>de</strong>n Arbeitnehmer nicht. Der Arbeitnehmer ist bei<br />
seiner persönlichen Einkommensteuer nicht an die im Lohnsteuerabzugsverfahren<br />
angesetzte Metho<strong>de</strong> gebun<strong>de</strong>n. Er kann also von<br />
<strong>de</strong>r 0,03-%-Monatspauschale zur Einzelberechnung mit 0,002 % pro<br />
Arbeitgeberfahrt übergehen.<br />
Wichtig: Voraussetzung für <strong>de</strong>n Metho<strong>de</strong>nwechsel im Veranlagungsverfahren<br />
ist, dass <strong>de</strong>r Arbeitnehmer <strong>de</strong>m Finanzamt – wie beim<br />
Lohnsteuerabzug – eine <strong>de</strong>taillierte fahrzeugbezogene Aufstellung<br />
18 SteuerConsultant 6 _ 11 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>