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Bei <strong>de</strong>r 1-%-Regelung ist <strong>de</strong>r arbeitstagbezogene Zuschlag <strong>de</strong>s geldwerten<br />

Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte<br />

durch eine feste monatliche Entfernungspauschale ersetzt, die nicht<br />

mehr darauf abstellt, wie oft <strong>de</strong>r Arbeitnehmer das Fahrzeug tatsächlich<br />

benutzt. Der lohnsteuerpflichtigen Entfernungspauschale von<br />

0,03 % <strong>de</strong>s maßgeblichen Bruttolistenpreises liegt eine unterstellte<br />

Nutzung an 15 Arbeitstagen pro Monat zugrun<strong>de</strong>. Dementsprechend<br />

gestattet die Verwaltung für Zwecke <strong>de</strong>r pauschalen Lohnsteuerberechnung<br />

<strong>de</strong>n Ansatz von min<strong>de</strong>stens 15 arbeitstäglichen Fahrten,<br />

auch wenn feststeht, dass <strong>de</strong>r Arbeitnehmer mit <strong>de</strong>m Fahrzeug tatsächlich<br />

an weniger Tagen im Monat fährt (R 40.2 Abs. 5 Nr. 1 LStR).<br />

Der Nachweis <strong>de</strong>r Firmenwagennutzung an mehr als 15 Tagen ist<br />

zulässig. Dadurch erhöht sich das Pauschalierungsvolumen, ohne<br />

dass sich dies auf <strong>de</strong>n 0,03-%-Betrag nachteilig auswirkt.<br />

Beispiel 2: Pauschalbesteuerung für Fahrten<br />

Wohnung – Arbeitsstätte<br />

Ein Arbeitnehmer erhält ab 2011 einen gebraucht angeschafften<br />

Firmenwagen auch zur Privatnutzung. Der Bruttolistenpreis im<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>r Erstzulassung 2007 hat 27.500 EUR betragen. Die<br />

Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beträgt 40 km.<br />

Der geldwerte Vorteil für <strong>de</strong>n Monat Januar berechnet sich wie<br />

folgt:<br />

geldwerter Vorteil für eigentliche Privatfahrten<br />

(1 % von 27.500 EUR)<br />

+ Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung<br />

und Arbeitsstätte (0,03 % x 27.500 EUR x<br />

40 km)<br />

= lohnsteuerpflichtiger Sachbezug Firmenwagen<br />

für Januar 2011<br />

275 EUR<br />

330 EUR<br />

605 EUR<br />

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, <strong>de</strong>n geldwerten Vorteil für<br />

die Fahrten zur Arbeit ab <strong>de</strong>m ersten Entfernungskilometer mit<br />

15 % pauschal zu versteuern. Er darf dabei unterstellen, dass <strong>de</strong>r<br />

Firmenwagen hierfür an 15 Arbeitstagen monatlich benutzt wird.<br />

Der geldwerte Vorteil von 330 EUR kann <strong>de</strong>shalb bis zu 180 EUR<br />

(15 Tage x 0,30 EUR x 40 km) pauschal versteuert wer<strong>de</strong>n; <strong>de</strong>r<br />

verbleiben<strong>de</strong> Differenzbetrag von 150 EUR muss zusammen mit<br />

<strong>de</strong>m übrigen Arbeitslohn nach <strong>de</strong>r Lohnsteuerkarte <strong>de</strong>s Arbeitnehmers<br />

versteuert wer<strong>de</strong>n.<br />

» 2. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit<br />

Steht <strong>de</strong>m Arbeitnehmer ein Firmenwagen auch für Fahrten zwischen<br />

Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung, ist hierfür ein zusätzlicher<br />

geldwerter Vorteil zu anzusetzen. Im Rahmen <strong>de</strong>r 1-%-Metho<strong>de</strong><br />

berechnete sich <strong>de</strong>r Zuschlag bisher in Form einer Monatspauschale<br />

von 0,03 % <strong>de</strong>s Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer.<br />

Im Unterschied dazu geht die Rechtsprechung davon aus, dass es für<br />

die Anwendung <strong>de</strong>s 0,03-%-Zuschlags auf die tatsächliche Anzahl <strong>de</strong>r<br />

Nutzungstage ankommt 3.<br />

Bei einem Nutzungsumfang von weniger als 15 Arbeitstagen pro<br />

Monat verlangt <strong>de</strong>r BFH eine Einzelbewertung <strong>de</strong>r Fahrten mit<br />

0,002% <strong>de</strong>s Bruttolistenpreises im Zeitpunkt <strong>de</strong>r Erstzulassung je<br />

www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />

Entfernungskilometer. Nach<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r BFH nunmehr in drei weiteren<br />

Urteilen seine aktuelle Rechtsauffassung bestätigt hat 4, sah sich<br />

das BMF gezwungen, seine bisherigen Nichtanwendungserlasse aufzuheben<br />

5. Ein die neuen Urteile begleiten<strong>de</strong>s Anwendungsschreiben<br />

regelt, unter welchen Voraussetzungen bei <strong>de</strong>r 1-%-Metho<strong>de</strong> ein<br />

Wechsel vom Monatsprinzip zur tageweisen Berechnung zulässig<br />

ist, sodass <strong>de</strong>r Arbeitgeber <strong>de</strong>n geldwerten Vorteil nur noch für<br />

die tatsächlichen durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und<br />

Arbeitsstätte versteuern muss 6.<br />

2.1. Wahlrecht zwischen Pauschale und tageweiser Abrechnung<br />

Ohne weitere Nachweise bleibt es bei <strong>de</strong>m Grundsatz, dass <strong>de</strong>r geldwerte<br />

Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit<br />

einer festen Monatspauschale von 0,03 % <strong>de</strong>s Bruttolistenpreises pro<br />

Entfernungskilometer als Zuschlag zu <strong>de</strong>m für die Privatnutzung <strong>de</strong>s<br />

Firmenwagens anzusetzen<strong>de</strong>n 1-%-Betrag zu berechnen ist.<br />

Dies gilt bereits dann, wenn <strong>de</strong>r Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt<br />

einmal wöchentlich zu seinem Arbeitgeber fährt und dadurch im<br />

Betrieb, Büro o<strong>de</strong>r in einer sonstigen Arbeitgebereinrichtung eine<br />

regelmäßige Arbeitsstätte begrün<strong>de</strong>t.<br />

Beispiel 3: Tageweise Abrechnung für<br />

Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte<br />

Einem Kun<strong>de</strong>ndienstmonteur steht für seine berufliche Auswärtstätigkeit<br />

ab 2011 ein Firmenwagen (Bruttolistenpreis 30.000 EUR)<br />

a uch zu privaten Zwecken zur Verfügung. Jeweils freitags sucht<br />

er für ein bis zwei Stun<strong>de</strong>n die Firma auf, um seine Aufträge entgegenzunehmen<br />

bzw. abzurechnen. Die Entfernung Wohnung-<br />

Betrieb beträgt 45 km. Aufzeichnungen <strong>de</strong>s Arbeitnehmers liegen<br />

<strong>de</strong>m Lohnbüro nicht vor.<br />

Die regelmäßigen Fahrten <strong>de</strong>s Außendienstmitarbeiters an <strong>de</strong>n<br />

Betriebssitz begrün<strong>de</strong>n eine regelmäßige Arbeitsstätte. Bei <strong>de</strong>r<br />

Firmenwagenbesteuerung muss <strong>de</strong>shalb zusätzlich ein geldwerter<br />

Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte<br />

angesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Privatfahrten 1 % von 30.000 EUR = 300 EUR<br />

Fahrten Whg. -<br />

Arbeitsstätte<br />

0,03 % x 30.000 EUR x<br />

45 km =<br />

405 EUR<br />

steuerpflichtiger geldwerter Vorteil 705 EUR<br />

<strong>Als</strong> Folge <strong>de</strong>r geän<strong>de</strong>rten Rechtsprechung kann <strong>de</strong>r Arbeitgeber vom<br />

Monatsprinzip zur tageweisen Berechnung <strong>de</strong>r tatsächlich mit <strong>de</strong>m<br />

Firmenwagen durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger<br />

Arbeitsstätte wechseln. Hierzu ist es erfor<strong>de</strong>rlich, dass <strong>de</strong>r<br />

Arbeitnehmer Aufzeichnungen führt, aus <strong>de</strong>nen sich unter Angabe<br />

<strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rdatums die Tage ergeben, an <strong>de</strong>nen er <strong>de</strong>n Firmenwagen<br />

zu Arbeitgeberfahrten tatsächlich genutzt hat.<br />

Stehen <strong>de</strong>m Arbeitnehmer mehrere Firmenwagen zur Verfügung, sind<br />

die Angaben für je<strong>de</strong>s Fahrzeug getrennt zu führen. Die Erklärung<br />

<strong>de</strong>s Arbeitnehmers ist als Beleg zum Lohnkonto zu nehmen.<br />

Abwandlung: Sachverhalt wie oben, <strong>de</strong>r Arbeitnehmer legt <strong>de</strong>m Lohn-<br />

6 _ 11 SteuerConsultant 17

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