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Bei <strong>de</strong>r 1-%-Regelung ist <strong>de</strong>r arbeitstagbezogene Zuschlag <strong>de</strong>s geldwerten<br />
Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte<br />
durch eine feste monatliche Entfernungspauschale ersetzt, die nicht<br />
mehr darauf abstellt, wie oft <strong>de</strong>r Arbeitnehmer das Fahrzeug tatsächlich<br />
benutzt. Der lohnsteuerpflichtigen Entfernungspauschale von<br />
0,03 % <strong>de</strong>s maßgeblichen Bruttolistenpreises liegt eine unterstellte<br />
Nutzung an 15 Arbeitstagen pro Monat zugrun<strong>de</strong>. Dementsprechend<br />
gestattet die Verwaltung für Zwecke <strong>de</strong>r pauschalen Lohnsteuerberechnung<br />
<strong>de</strong>n Ansatz von min<strong>de</strong>stens 15 arbeitstäglichen Fahrten,<br />
auch wenn feststeht, dass <strong>de</strong>r Arbeitnehmer mit <strong>de</strong>m Fahrzeug tatsächlich<br />
an weniger Tagen im Monat fährt (R 40.2 Abs. 5 Nr. 1 LStR).<br />
Der Nachweis <strong>de</strong>r Firmenwagennutzung an mehr als 15 Tagen ist<br />
zulässig. Dadurch erhöht sich das Pauschalierungsvolumen, ohne<br />
dass sich dies auf <strong>de</strong>n 0,03-%-Betrag nachteilig auswirkt.<br />
Beispiel 2: Pauschalbesteuerung für Fahrten<br />
Wohnung – Arbeitsstätte<br />
Ein Arbeitnehmer erhält ab 2011 einen gebraucht angeschafften<br />
Firmenwagen auch zur Privatnutzung. Der Bruttolistenpreis im<br />
Zeitpunkt <strong>de</strong>r Erstzulassung 2007 hat 27.500 EUR betragen. Die<br />
Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beträgt 40 km.<br />
Der geldwerte Vorteil für <strong>de</strong>n Monat Januar berechnet sich wie<br />
folgt:<br />
geldwerter Vorteil für eigentliche Privatfahrten<br />
(1 % von 27.500 EUR)<br />
+ Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung<br />
und Arbeitsstätte (0,03 % x 27.500 EUR x<br />
40 km)<br />
= lohnsteuerpflichtiger Sachbezug Firmenwagen<br />
für Januar 2011<br />
275 EUR<br />
330 EUR<br />
605 EUR<br />
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, <strong>de</strong>n geldwerten Vorteil für<br />
die Fahrten zur Arbeit ab <strong>de</strong>m ersten Entfernungskilometer mit<br />
15 % pauschal zu versteuern. Er darf dabei unterstellen, dass <strong>de</strong>r<br />
Firmenwagen hierfür an 15 Arbeitstagen monatlich benutzt wird.<br />
Der geldwerte Vorteil von 330 EUR kann <strong>de</strong>shalb bis zu 180 EUR<br />
(15 Tage x 0,30 EUR x 40 km) pauschal versteuert wer<strong>de</strong>n; <strong>de</strong>r<br />
verbleiben<strong>de</strong> Differenzbetrag von 150 EUR muss zusammen mit<br />
<strong>de</strong>m übrigen Arbeitslohn nach <strong>de</strong>r Lohnsteuerkarte <strong>de</strong>s Arbeitnehmers<br />
versteuert wer<strong>de</strong>n.<br />
» 2. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit<br />
Steht <strong>de</strong>m Arbeitnehmer ein Firmenwagen auch für Fahrten zwischen<br />
Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung, ist hierfür ein zusätzlicher<br />
geldwerter Vorteil zu anzusetzen. Im Rahmen <strong>de</strong>r 1-%-Metho<strong>de</strong><br />
berechnete sich <strong>de</strong>r Zuschlag bisher in Form einer Monatspauschale<br />
von 0,03 % <strong>de</strong>s Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer.<br />
Im Unterschied dazu geht die Rechtsprechung davon aus, dass es für<br />
die Anwendung <strong>de</strong>s 0,03-%-Zuschlags auf die tatsächliche Anzahl <strong>de</strong>r<br />
Nutzungstage ankommt 3.<br />
Bei einem Nutzungsumfang von weniger als 15 Arbeitstagen pro<br />
Monat verlangt <strong>de</strong>r BFH eine Einzelbewertung <strong>de</strong>r Fahrten mit<br />
0,002% <strong>de</strong>s Bruttolistenpreises im Zeitpunkt <strong>de</strong>r Erstzulassung je<br />
www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />
Entfernungskilometer. Nach<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r BFH nunmehr in drei weiteren<br />
Urteilen seine aktuelle Rechtsauffassung bestätigt hat 4, sah sich<br />
das BMF gezwungen, seine bisherigen Nichtanwendungserlasse aufzuheben<br />
5. Ein die neuen Urteile begleiten<strong>de</strong>s Anwendungsschreiben<br />
regelt, unter welchen Voraussetzungen bei <strong>de</strong>r 1-%-Metho<strong>de</strong> ein<br />
Wechsel vom Monatsprinzip zur tageweisen Berechnung zulässig<br />
ist, sodass <strong>de</strong>r Arbeitgeber <strong>de</strong>n geldwerten Vorteil nur noch für<br />
die tatsächlichen durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und<br />
Arbeitsstätte versteuern muss 6.<br />
2.1. Wahlrecht zwischen Pauschale und tageweiser Abrechnung<br />
Ohne weitere Nachweise bleibt es bei <strong>de</strong>m Grundsatz, dass <strong>de</strong>r geldwerte<br />
Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit<br />
einer festen Monatspauschale von 0,03 % <strong>de</strong>s Bruttolistenpreises pro<br />
Entfernungskilometer als Zuschlag zu <strong>de</strong>m für die Privatnutzung <strong>de</strong>s<br />
Firmenwagens anzusetzen<strong>de</strong>n 1-%-Betrag zu berechnen ist.<br />
Dies gilt bereits dann, wenn <strong>de</strong>r Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt<br />
einmal wöchentlich zu seinem Arbeitgeber fährt und dadurch im<br />
Betrieb, Büro o<strong>de</strong>r in einer sonstigen Arbeitgebereinrichtung eine<br />
regelmäßige Arbeitsstätte begrün<strong>de</strong>t.<br />
Beispiel 3: Tageweise Abrechnung für<br />
Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte<br />
Einem Kun<strong>de</strong>ndienstmonteur steht für seine berufliche Auswärtstätigkeit<br />
ab 2011 ein Firmenwagen (Bruttolistenpreis 30.000 EUR)<br />
a uch zu privaten Zwecken zur Verfügung. Jeweils freitags sucht<br />
er für ein bis zwei Stun<strong>de</strong>n die Firma auf, um seine Aufträge entgegenzunehmen<br />
bzw. abzurechnen. Die Entfernung Wohnung-<br />
Betrieb beträgt 45 km. Aufzeichnungen <strong>de</strong>s Arbeitnehmers liegen<br />
<strong>de</strong>m Lohnbüro nicht vor.<br />
Die regelmäßigen Fahrten <strong>de</strong>s Außendienstmitarbeiters an <strong>de</strong>n<br />
Betriebssitz begrün<strong>de</strong>n eine regelmäßige Arbeitsstätte. Bei <strong>de</strong>r<br />
Firmenwagenbesteuerung muss <strong>de</strong>shalb zusätzlich ein geldwerter<br />
Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte<br />
angesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Privatfahrten 1 % von 30.000 EUR = 300 EUR<br />
Fahrten Whg. -<br />
Arbeitsstätte<br />
0,03 % x 30.000 EUR x<br />
45 km =<br />
405 EUR<br />
steuerpflichtiger geldwerter Vorteil 705 EUR<br />
<strong>Als</strong> Folge <strong>de</strong>r geän<strong>de</strong>rten Rechtsprechung kann <strong>de</strong>r Arbeitgeber vom<br />
Monatsprinzip zur tageweisen Berechnung <strong>de</strong>r tatsächlich mit <strong>de</strong>m<br />
Firmenwagen durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger<br />
Arbeitsstätte wechseln. Hierzu ist es erfor<strong>de</strong>rlich, dass <strong>de</strong>r<br />
Arbeitnehmer Aufzeichnungen führt, aus <strong>de</strong>nen sich unter Angabe<br />
<strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rdatums die Tage ergeben, an <strong>de</strong>nen er <strong>de</strong>n Firmenwagen<br />
zu Arbeitgeberfahrten tatsächlich genutzt hat.<br />
Stehen <strong>de</strong>m Arbeitnehmer mehrere Firmenwagen zur Verfügung, sind<br />
die Angaben für je<strong>de</strong>s Fahrzeug getrennt zu führen. Die Erklärung<br />
<strong>de</strong>s Arbeitnehmers ist als Beleg zum Lohnkonto zu nehmen.<br />
Abwandlung: Sachverhalt wie oben, <strong>de</strong>r Arbeitnehmer legt <strong>de</strong>m Lohn-<br />
6 _ 11 SteuerConsultant 17