26.02.2013 Aufrufe

Als PDF downloaden - Haufe.de

Als PDF downloaden - Haufe.de

Als PDF downloaden - Haufe.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

FACHBEITRÄGE Firmenwagen<br />

» Rainer Hartmann, Söl<strong>de</strong>n<br />

Firmenwagen:<br />

Ausgewählte Themenbereiche zur Besteuerung <strong>de</strong>r<br />

Überlassung an Arbeitnehmer<br />

Die Finanzverwaltung hat eine Kehrtwen<strong>de</strong> vollzogen: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte<br />

können künftig in einigen Fällen entsprechend ihrer tatsächlichen Anzahl versteuert wer<strong>de</strong>n. Anlass genug<br />

zu prüfen, ob die steuerliche Behandlung von Firmenwagen im Lohnbüro optimal gestaltet ist.<br />

» 1. Lohnsteuerabzugsverfahren<br />

Die Firmenwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer kennt grundsätzlich<br />

zwei alternative Berechnungsverfahren: Die 1-%-Metho<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r<br />

die Fahrtenbuchmetho<strong>de</strong>. Diese bei<strong>de</strong>n Besteuerungsmetho<strong>de</strong>n stellen<br />

auch 2011 die Grundlage für die Firmenwagenbesteuerung beim<br />

Arbeitnehmer dar.<br />

1.1. Steuerabzug nach Lohnsteuerkarte<br />

Der Sachbezug aus <strong>de</strong>r Überlassung eines Firmenwagens rechnet,<br />

da er Monat für Monat anfällt, zu <strong>de</strong>n laufen<strong>de</strong>n Bezügen. Die<br />

Besteuerung richtet sich also nach <strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n laufen<strong>de</strong>n Arbeitslohn<br />

gelten<strong>de</strong>n Grundsätzen. Die Lohnsteuer ist <strong>de</strong>shalb im Regelfall<br />

zusammen mit <strong>de</strong>m übrigen Arbeitslohn nach <strong>de</strong>n Merkmalen <strong>de</strong>r<br />

Lohnsteuerkarte aus <strong>de</strong>r Monatslohnsteuertabelle zu entnehmen.<br />

1.2. Pauschalbesteuerung für Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte<br />

Für <strong>de</strong>n geldwerten Vorteil aus <strong>de</strong>r Firmenwagengestellung, <strong>de</strong>r auf<br />

die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entfällt, hat <strong>de</strong>r<br />

Gesetzgeber jedoch <strong>de</strong>m Arbeitgeber ein Besteuerungswahlrecht<br />

eingeräumt: Er kann die Lohnsteuer für diese steuerpflichtigen<br />

Sachbezüge anstatt nach <strong>de</strong>r Lohnsteuerkarte auch mit einem festen<br />

Pauschsteuersatz von 15 % erheben (§ 40 Abs. 2 Satz 3 EStG).<br />

Praxis-Tipp: Bescheinigung pauschal besteuerter Leistungen<br />

Entschei<strong>de</strong>t sich <strong>de</strong>r Arbeitgeber für die Pauschalbesteuerung, schei<strong>de</strong>t<br />

insoweit ein Kostenabzug beim Arbeitnehmer aus. Der pauschal<br />

versteuerte geldwerte Vorteil min<strong>de</strong>rt also <strong>de</strong>n Abzugsbetrag, <strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r Arbeitnehmer in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten<br />

geltend machen kann. Der Arbeitgeber muss <strong>de</strong>shalb<br />

pauschal besteuerte Leistungen im Zusammenhang mit Fahrten zwischen<br />

Wohnung und Arbeitsstätte auf <strong>de</strong>r Lohnsteuerkarte geson<strong>de</strong>rt<br />

bescheinigen (Zeile 18 <strong>de</strong>r Lohnsteuerbescheinigung 2011).<br />

Die pauschale Firmenwagenbesteuerung für Fahrten zwischen Wohnung<br />

und Betrieb ist betragsmäßig begrenzt. Der Arbeitgeber darf die<br />

Lohnsteuer von diesen Bezügen nur insoweit mit einem festen Steuersatz<br />

erheben, als sie <strong>de</strong>n Betrag nicht übersteigen, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Arbeitnehmer<br />

nach <strong>de</strong>m Gesetz als Werbungskosten geltend machen könnte.<br />

Obergrenze ist <strong>de</strong>mnach die Entfernungspauschale von 0,30 EUR.<br />

Durch <strong>de</strong>n Wegfall <strong>de</strong>s verfassungswidrigen gesetzlichen Abzugsverbots<br />

für die ersten 20 Entfernungskilometer 1 ergeben sich damit<br />

positive Folgewirkungen auf die Höhe <strong>de</strong>r pauschalen Steuerübernahme<br />

durch <strong>de</strong>n Arbeitgeber. Die BVerfG-Entscheidung und daran<br />

anknüpfend die gesetzliche Rückkehr zur Rechtslage 2006 2 eröffnen<br />

die Möglichkeit <strong>de</strong>r Pauschalbesteuerung auch für die Gesamtstrecke<br />

<strong>de</strong>r Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit <strong>de</strong>m Firmenwagen,<br />

also auch innerhalb <strong>de</strong>r 20-km-Zone.<br />

Dem Arbeitgeber ist mit Blick auf die mit dieser Besteuerungsart<br />

verbun<strong>de</strong>ne Beitragsfreiheit in <strong>de</strong>r Sozialversicherung (vgl. § 1 Abs. 1<br />

Nr. 3 SvEV) zu empfehlen, die Lohnsteuerpauschalierung für <strong>de</strong>n<br />

geldwerten Vorteil aus <strong>de</strong>r Benutzung <strong>de</strong>s Firmenwagens zu Fahrten<br />

zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab <strong>de</strong>m ersten Kilometer bis<br />

zur Höhe <strong>de</strong>r Entfernungspauschale von 0,30 EUR in vollem Umfang<br />

auszuschöpfen.<br />

Beispiel 1: Pauschalierungsmöglichkeit für<br />

Gesamtstrecke<br />

Dem Arbeitnehmer steht für Fahrten zwischen Wohnung und<br />

Arbeitsstätte (Entfernung 18 km, 180 Arbeitstage) ab <strong>de</strong>m 1.1.2011<br />

ein Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von 25.000 EUR<br />

zur Verfügung.<br />

Geldwerter Vorteil 2011:<br />

geldwerter Vorteil: 0,03 % von 25.000 EUR<br />

x 18 km x 12 Monate =<br />

Pauschalversteuerung mit 15 %:<br />

180 Tage x 18 km x 0,30 EUR =<br />

1.620 EUR<br />

972 EUR<br />

Steuerpflicht lt. Lohnsteuerkarte 648 EUR<br />

16 SteuerConsultant 6 _ 11 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!