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FACHBEITRÄGE Firmenwagen<br />
» Rainer Hartmann, Söl<strong>de</strong>n<br />
Firmenwagen:<br />
Ausgewählte Themenbereiche zur Besteuerung <strong>de</strong>r<br />
Überlassung an Arbeitnehmer<br />
Die Finanzverwaltung hat eine Kehrtwen<strong>de</strong> vollzogen: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte<br />
können künftig in einigen Fällen entsprechend ihrer tatsächlichen Anzahl versteuert wer<strong>de</strong>n. Anlass genug<br />
zu prüfen, ob die steuerliche Behandlung von Firmenwagen im Lohnbüro optimal gestaltet ist.<br />
» 1. Lohnsteuerabzugsverfahren<br />
Die Firmenwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer kennt grundsätzlich<br />
zwei alternative Berechnungsverfahren: Die 1-%-Metho<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r<br />
die Fahrtenbuchmetho<strong>de</strong>. Diese bei<strong>de</strong>n Besteuerungsmetho<strong>de</strong>n stellen<br />
auch 2011 die Grundlage für die Firmenwagenbesteuerung beim<br />
Arbeitnehmer dar.<br />
1.1. Steuerabzug nach Lohnsteuerkarte<br />
Der Sachbezug aus <strong>de</strong>r Überlassung eines Firmenwagens rechnet,<br />
da er Monat für Monat anfällt, zu <strong>de</strong>n laufen<strong>de</strong>n Bezügen. Die<br />
Besteuerung richtet sich also nach <strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n laufen<strong>de</strong>n Arbeitslohn<br />
gelten<strong>de</strong>n Grundsätzen. Die Lohnsteuer ist <strong>de</strong>shalb im Regelfall<br />
zusammen mit <strong>de</strong>m übrigen Arbeitslohn nach <strong>de</strong>n Merkmalen <strong>de</strong>r<br />
Lohnsteuerkarte aus <strong>de</strong>r Monatslohnsteuertabelle zu entnehmen.<br />
1.2. Pauschalbesteuerung für Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte<br />
Für <strong>de</strong>n geldwerten Vorteil aus <strong>de</strong>r Firmenwagengestellung, <strong>de</strong>r auf<br />
die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entfällt, hat <strong>de</strong>r<br />
Gesetzgeber jedoch <strong>de</strong>m Arbeitgeber ein Besteuerungswahlrecht<br />
eingeräumt: Er kann die Lohnsteuer für diese steuerpflichtigen<br />
Sachbezüge anstatt nach <strong>de</strong>r Lohnsteuerkarte auch mit einem festen<br />
Pauschsteuersatz von 15 % erheben (§ 40 Abs. 2 Satz 3 EStG).<br />
Praxis-Tipp: Bescheinigung pauschal besteuerter Leistungen<br />
Entschei<strong>de</strong>t sich <strong>de</strong>r Arbeitgeber für die Pauschalbesteuerung, schei<strong>de</strong>t<br />
insoweit ein Kostenabzug beim Arbeitnehmer aus. Der pauschal<br />
versteuerte geldwerte Vorteil min<strong>de</strong>rt also <strong>de</strong>n Abzugsbetrag, <strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>r Arbeitnehmer in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten<br />
geltend machen kann. Der Arbeitgeber muss <strong>de</strong>shalb<br />
pauschal besteuerte Leistungen im Zusammenhang mit Fahrten zwischen<br />
Wohnung und Arbeitsstätte auf <strong>de</strong>r Lohnsteuerkarte geson<strong>de</strong>rt<br />
bescheinigen (Zeile 18 <strong>de</strong>r Lohnsteuerbescheinigung 2011).<br />
Die pauschale Firmenwagenbesteuerung für Fahrten zwischen Wohnung<br />
und Betrieb ist betragsmäßig begrenzt. Der Arbeitgeber darf die<br />
Lohnsteuer von diesen Bezügen nur insoweit mit einem festen Steuersatz<br />
erheben, als sie <strong>de</strong>n Betrag nicht übersteigen, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Arbeitnehmer<br />
nach <strong>de</strong>m Gesetz als Werbungskosten geltend machen könnte.<br />
Obergrenze ist <strong>de</strong>mnach die Entfernungspauschale von 0,30 EUR.<br />
Durch <strong>de</strong>n Wegfall <strong>de</strong>s verfassungswidrigen gesetzlichen Abzugsverbots<br />
für die ersten 20 Entfernungskilometer 1 ergeben sich damit<br />
positive Folgewirkungen auf die Höhe <strong>de</strong>r pauschalen Steuerübernahme<br />
durch <strong>de</strong>n Arbeitgeber. Die BVerfG-Entscheidung und daran<br />
anknüpfend die gesetzliche Rückkehr zur Rechtslage 2006 2 eröffnen<br />
die Möglichkeit <strong>de</strong>r Pauschalbesteuerung auch für die Gesamtstrecke<br />
<strong>de</strong>r Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit <strong>de</strong>m Firmenwagen,<br />
also auch innerhalb <strong>de</strong>r 20-km-Zone.<br />
Dem Arbeitgeber ist mit Blick auf die mit dieser Besteuerungsart<br />
verbun<strong>de</strong>ne Beitragsfreiheit in <strong>de</strong>r Sozialversicherung (vgl. § 1 Abs. 1<br />
Nr. 3 SvEV) zu empfehlen, die Lohnsteuerpauschalierung für <strong>de</strong>n<br />
geldwerten Vorteil aus <strong>de</strong>r Benutzung <strong>de</strong>s Firmenwagens zu Fahrten<br />
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab <strong>de</strong>m ersten Kilometer bis<br />
zur Höhe <strong>de</strong>r Entfernungspauschale von 0,30 EUR in vollem Umfang<br />
auszuschöpfen.<br />
Beispiel 1: Pauschalierungsmöglichkeit für<br />
Gesamtstrecke<br />
Dem Arbeitnehmer steht für Fahrten zwischen Wohnung und<br />
Arbeitsstätte (Entfernung 18 km, 180 Arbeitstage) ab <strong>de</strong>m 1.1.2011<br />
ein Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von 25.000 EUR<br />
zur Verfügung.<br />
Geldwerter Vorteil 2011:<br />
geldwerter Vorteil: 0,03 % von 25.000 EUR<br />
x 18 km x 12 Monate =<br />
Pauschalversteuerung mit 15 %:<br />
180 Tage x 18 km x 0,30 EUR =<br />
1.620 EUR<br />
972 EUR<br />
Steuerpflicht lt. Lohnsteuerkarte 648 EUR<br />
16 SteuerConsultant 6 _ 11 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>