Gemeinde Aufhausen Niederschrift - Landkreis Regensburg
Gemeinde Aufhausen Niederschrift - Landkreis Regensburg
Gemeinde Aufhausen Niederschrift - Landkreis Regensburg
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Aufhausen</strong><br />
<strong>Niederschrift</strong><br />
über die 54. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Aufhausen</strong><br />
Sitzungsbeginn 19.00 Uhr<br />
Sitzungstag 05.02.2013<br />
Sitzungsort <strong>Gemeinde</strong>kanzlei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aufhausen</strong> SR/E<br />
Vorsitzender Hans Jurgovsky, 1. Bürgermeister<br />
Schriftführer Georg Schmalhofer, Verw. Fachwirt<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder: Aumeier Josef<br />
Axmann Kurt<br />
Bauer Richard jun.<br />
Beck Anton jun.<br />
Flotzinger Konrad (ab Pkt. 1 anwesend)<br />
Froschhammer Raimund<br />
Hartmann Willibald<br />
Kohn Franz<br />
Maß Karl Heinz<br />
Röckl Rainer<br />
Schmid Anton<br />
Schmid Manfred jun.<br />
Ortssprecher: Janker Bernhard<br />
Entschuldigt abwesend war: ---<br />
Außerdem anwesend: ---<br />
Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, mehr als die Hälfte der Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
war anwesend und stimmberechtigt; die Beschlussfähigkeit war damit hergestellt.
<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 05. Februar 2013 606<br />
A) Öffentlicher Teil:<br />
1. Baupläne<br />
2. Bebauungsplan „Am Südhang II“<br />
3. Zuschussantrag Evang.-Luth. Kirchengemeinde Geiselhöring<br />
4. Neubau Kinderkrippe<br />
5. Ausweisung einer „Zone 30“<br />
6. Flurbereinigung „Petzkofen II“<br />
7. Sonstiges<br />
8. Bericht des Bürgermeisters<br />
B) Nichtöffentlicher Teil:<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
---------------------<br />
Sitzungsniederschrift vom 08. Januar 2013<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 12 : 0 Stimmen:<br />
Die <strong>Niederschrift</strong> vom 08.01.2013 wird genehmigt.<br />
A) Öffentlicher Teil:<br />
1. (602) Baupläne<br />
a) Bauantrag Lacher Thomas, <strong>Aufhausen</strong><br />
Thomas Lacher, <strong>Aufhausen</strong>, beantragt die Genehmigung für Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses<br />
mit Doppelgarage in <strong>Aufhausen</strong>, Fl.Nr. 28/2, Gemarkung <strong>Aufhausen</strong>.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 13 : 0 Stimmen:<br />
Zum Bauantrag von Thomas Lacher, Gärtnerweg 1, 93089 <strong>Aufhausen</strong> (Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses,<br />
Im Tal 20a), wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Einer<br />
Befreiung von den Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes „Am Südhang II“ bezüglich<br />
der Firsthöhe wird nicht zugestimmt. Die Höhenlage (EFOK über Gelände) kann erst<br />
bei Fertigstellung der Erschließungsanlagen bestimmt werden.<br />
Das Baugrundstück ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Südhang II“, welcher<br />
sich derzeit in Aufstellung (frühzeitige Beteiligung) befindet. Der Bauherr hat die vorgesehenen<br />
Festsetzungen schriftlich anzuerkennen.<br />
Das Baugrundstück ist noch nicht erschlossen. Die Erschließung ist über die noch zu erstellenden<br />
Erschließungsanlagen im geplanten Baugebiet „Am Südhang II“ vorgesehen. Es ist<br />
vorgesehen, diese Erschließungsarbeiten im Jahre 2013 durchzuführen. Das Grundstück ist<br />
an diese Anlagen anzuschließen und hierfür Herstellungsbeiträge nach dem KAG (für Was-
<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 05. Februar 2013 607<br />
ser und Kanal) und einen Erschließungsbeitrag nach dem BauGB (Straße) zu entrichten.<br />
Alternativ können eine Erschließung bzw. die Anschlüsse an die Leitungsnetze über die<br />
bestehende Hofstelle erfolgen. Hier sind die Erschließungsanlagen jedoch dinglich zu sichern<br />
und neben den Herstellungsbeiträgen auch die tatsächlichen Hausanschlusskosten zu<br />
tragen. Auf die Auflagen im Genehmigungsbescheid zum Vorbescheid wird verwiesen.<br />
Das Baugrundstück erhält einen neuen Straßennamen und Hausnummern.<br />
b) Bauantrag Stadler Josef, Petzkofen<br />
Josef Stadler, Petzkofen, beantragt die Genehmigung für Teilabbruch eines Nebengebäudes,<br />
sowie für den Neubau von 3 Garagen in Petzkofen 52.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 13 : 0 Stimmen:<br />
Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />
c) Bauantrag Binner Markus, Niederhinkofen<br />
Markus Binner, Niederhinkofen, beantragt die Erweiterung der Scheune (Getreidelager) in<br />
Niederhinkofen 6.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 13 : 0 Stimmen:<br />
Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />
d) Bauantrag Janker Franz, Petzkofen<br />
Franz Janker, Petzkofen, beantragt die Genehmigung für Neubau einer landwirtschaftlichen<br />
Maschinen- und Lagerhalle in Petzkofen 61.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 13 : 0 Stimmen:<br />
Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />
2. (610) Bebauungsplan „Am Südhang II“<br />
Der Bürgermeister informierte den <strong>Gemeinde</strong>rat, dass leider erst heute die schon länger geforderte<br />
Kostenschätzung des Architekten vorliegt. Obwohl bereits beim Vorentwurf eine Kostenschätzung<br />
erforderlich gewesen wäre, wurden erst jetzt die zu erwartenden Baukosten mitgeteilt.<br />
Die Summe ist so hoch, dass das Baugebiet in der jetzigen Form nicht umgesetzt werden sollte,<br />
da dann zu hohe Verkaufspreise entstehen würden.<br />
Es wird deshalb am Donnerstag, den 07. Februar um 14.00 Uhr eine Besprechung mit dem Architekten<br />
in der Verwaltungsgemeinschaft Sünching geben. Hier soll auch der Bauausschuss<br />
teilnehmen. Es werden dann Lösungen besprochen, die Kosten zu reduzieren.<br />
Folgende Ansätze sind denkbar:<br />
In den Erschließungsstraßen auf die Parkstreifen zu verzichten.<br />
Die Straße, Im Tal, die eigentlich nicht für das Baugebiet grundsätzlich notwendig wäre, nicht<br />
auszubauen. Eine komplette Umplanung ist nicht ausgeschlossen.<br />
Ebenso muss mit dem Wasserwirtschaftsamt geklärt werden, ob es nicht trotzdem sinnvoll wäre,<br />
für das Abwasser einen Mischwasserkanal mit entsprechendem Überlaufbauwerk zu erstellen.<br />
Das angedachte Trennsystem verursacht sehr hohe Baukosten.
<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 05. Februar 2013 608<br />
Der Verkaufspreis für die Bauplätze muss in einem Rahmen liegen, der noch für die Bürger<br />
erschwinglich ist, sodass die Plätze auch verkauft werden können. Das Verfahren für die Aufstellung<br />
des Bebauungsplanes soll jedoch weiter vorangetrieben werden, damit es zu keiner zeitlichen<br />
Verzögerung kommt.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem zu.<br />
Bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 19.12.2012 bis 21.01.2013 zur Aufstellung<br />
eines Bebauungs- und Grünordnungsplan „Am Südhang II“ zur Ausweisung eines Baugebietes<br />
zwischen der Josef-Magg-Straße und Im Tal in <strong>Aufhausen</strong> sind folgende Anregungen<br />
bzw. Einwendungen seitens der Bürger eingegangen:<br />
A) Thomas Lacher <strong>Aufhausen</strong>:<br />
Kein Bauzwang<br />
Überbaubare Fläche so groß als möglich<br />
Landwirtschaftliche Bebauung möglich<br />
Landwirtschaftlicher Betrieb soll weiterhin möglich sein (auch auf Parz. 1 und 2)<br />
Wendehammer weiter nach Süden verschieben<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 13 : 0 Stimmen:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt Kenntnis vom Schreiben von Thomas Lacher, Gärtnerweg 1, 93089<br />
<strong>Aufhausen</strong>, vom 05.01.2013 zur Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am<br />
Südhang II“.<br />
Ein Bauzwang kann für die Parzellen 1 und 2 nicht festgesetzt werden, weil die Grundstücke<br />
bereits Eigentum von Herrn Lacher sind.<br />
Die Baugrenzen werden großzügiger gefasst.<br />
Die Parzellen 1 und 2 werden als Dorfgebiet ausgewiesen. Die genaue Grenzziehung zwischen<br />
Dorfgebiet und Allgemeines Wohngebiet ist mit dem Landratsamt abzustimmen.<br />
Ein Hinweis auf den Bestand der angrenzenden Landwirtschaft sowie die Duldung von daraus<br />
resultierenden Immissionen ist bereits unter Punkt 8.2 festgesetzt.<br />
Der Wendehammer bei Parz. 1 und 2 wird nach Süden verschoben.<br />
Mit Schreiben vom 20.12.2012 wurden die betroffenen Behörden frühzeitig am Verfahren beteiligt<br />
und um Abgabe einer Stellungnahme innerhalb eines Monats gebeten.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt zur Kenntnis, dass folgende Behörden der Planung zugestimmt haben:<br />
Staatliches Bauamt <strong>Regensburg</strong><br />
Regionaler Planungsverband <strong>Regensburg</strong><br />
Regierung der Opferpfalz Landesplanung<br />
Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz<br />
Vermessungsamt <strong>Regensburg</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> Sünching<br />
<strong>Gemeinde</strong> Riekofen<br />
Staatliches Gesundheitsamt <strong>Regensburg</strong><br />
Folgende Behörden haben keine Stellungnahme abgegeben. Hier wird Zustimmung angenommen:<br />
Regierung der Oberpfalz Brand- u. Katastrophenschutz
<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 05. Februar 2013 609<br />
Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz <strong>Regensburg</strong><br />
Industrie- und Handelskammer Ndb./Opf.<br />
Bayer. Bauernverband<br />
Kreisjugendring<br />
Kath. Pfarramt <strong>Aufhausen</strong><br />
B) Landratsamt <strong>Regensburg</strong>:<br />
a) Kommunale Abfallentsorgung<br />
Anfahrbarkeit der Baugrundstücke mit Entsorgungsfahrzeugen ist gewährleistet.<br />
b) Kreisbaumeisterin<br />
Keine Stellungnahme, weil ortsplanerische Bemühungen bezüglich einer geordneten Siedlungsentwicklung<br />
in der Vergangenheit seitens der <strong>Gemeinde</strong> ignoriert wurden. Fachstelle distanziert<br />
sich von dieser Fehlentwicklung.<br />
c) Staatliches Abfallrecht<br />
Von Planung nicht berührt.<br />
d) Immissionsschutz<br />
Es besteht Einverständnis.<br />
e) Naturschutz<br />
Umweltbericht, ökologische Eingriffsregelung und Ausgleichsmaßnahmen sind noch zu erstellen<br />
(frühzeitige Abstimmung).<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 13 : 0 Stimmen:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt Kenntnis von den Schreiben des Landratsamtes, Abt. Naturschutz, vom<br />
23.01.2013, zur Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Südhang II“.<br />
Derzeit werden der Umweltbericht, die ökologische Eingriffsregelung und die Ausgleichsmaßnahmen<br />
erstellt. Eine Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde ist bereits erfolgt.<br />
f) Bauleitplanung<br />
Bedarfsnachweis für Bauland ist zu erstellen.<br />
Genehmigungsvermerk aus Verfahrensvermerken streichen.<br />
Umweltbericht und Eingriffsregelung erstellen.<br />
Bodenfunde in Textliche Hinweise aufnehmen.
<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 05. Februar 2013 610<br />
Systemquerschnitte dahingehend ergänzen, dass alle Dachformen zulässig sind.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 13 : 0 Stimmen:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt Kenntnis von den Schreiben des Landratsamtes, Abt. Bauleitplanung,<br />
vom 29.01.2013 zur Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Südhang II“.<br />
Der Bedarfsnachweis für Bauland ist gegeben. Nachdem nur mehr vier gemeindliche Wohnbaugrundstücke<br />
zur Verfügung stehen, wird das Baugebiet im Rahmen der Kommunalen Planungshoheit<br />
erstellt, damit gemeindliches Bauland u.a. auch den <strong>Gemeinde</strong>bürgern zur Verfügung<br />
gestellt werden kann, um einen Wegzug mit Wohnraummangel und überteuerten Mietwohnungen<br />
ausgestatteten Ballungszentren entgegenzuwirken. Außerdem wird angemerkt, dass der<br />
Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist.<br />
Der Genehmigungsnachweis in den Verfahrensvermerken wird entnommen.<br />
Der Umweltbericht mit Eingriffsregelung wird derzeit in Absprachen mit der Unteren Naturschutzbehörde<br />
erstellt.<br />
Die Bodenfunde werden in den Textlichen Hinweisen ergänzt. Im gesamten Baugebiet ist ohnehin<br />
schon eine Sondierungsgrabung von einer Grabungsfirma unter Beaufsichtigung von Herrn<br />
Dr. Steinmann vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege erfolgt. Die Funde wurden zwischenzeitlich<br />
geborgen. Eine Freigabe ist erteilt (siehe Stellungnahme BayLfD).<br />
Eine Ergänzung der Systemquerschnitte hinsichtlich der Dachformen wird vorgenommen.<br />
C) Stellungnahme Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, <strong>Regensburg</strong>:<br />
Bodendenkmalpflege ist ausreichend berücksichtigt<br />
Durchführung vorgreifender Untersuchungen ist bereits realisiert und umgesetzt.<br />
Meldepflicht für übrige Bereiche nach Art. 8 DSchG bei zu Tage tretenden Funden sind bereits<br />
in Punkt 13.1 enthalten<br />
Kenntnisnahme:<br />
Das Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 14.01.2013 zur Aufstellung<br />
eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Südhang II“ wird zur Kenntnis genommen.<br />
D) Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, <strong>Regensburg</strong>:<br />
Hinweis auf ordnungsgemäße Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen (Duldung Immissionen)<br />
Schadloser Abfluss von Grund- und Oberflächenwasser gewährleisten, keine Vernässung landw.<br />
Nutzflächen<br />
Vorhandene Wege und Zufahrten zu landw. Grundstücken erhalten, landw. Verkehr durch parkende<br />
Autos nicht behindern (Hinweis in B-Plan)<br />
Abstände von Anpflanzungen zu landw. Nutzflächen (Schattenwurf, Lichtraumprofil) einhalten<br />
Landw. Nutzflächen weitgehendst erhalten (sparsamer Verbrauch)<br />
Keine für die Landwirtschaft hochwertigen Böden für Ausgleichsmaßnahmen verwenden<br />
Anpassung Pachtverträge durch Entnahme Ausgleichsflächen<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 13 : 0 Stimmen:
<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 05. Februar 2013 611<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt Kenntnis von den Schreiben des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft<br />
und Forsten, <strong>Regensburg</strong>, vom 17.01.2013 zur Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes<br />
„Am Südhang II“.<br />
Hinweis auf ordnungsgemäße Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen ist unter Punkt 8.2<br />
bereits enthalten. Die Parzellen 1 und 2 sollen in Abstimmung mit dem Landratsamt als Dorfgebiet<br />
ausgewiesen werden (siehe Stellungnahme Landratsamt).<br />
Ein schadloser Abfluss von Grund- und Oberflächenwasser wird bei der Baudurchführung soweit<br />
als möglich gewährleistet.<br />
Vorhandene Wege und Zufahrten zu landw. Grundstücken sind vom Baugebiet nicht betroffen.<br />
Verkehrsbehinderungen regelt die Straßenverkehrsordnung. Ein Hinweis im B-Plan erübrigt<br />
sich.<br />
Abstände von Anpflanzungen zu landw. Nutzflächen regeln sich nach den gesetzlichen Vorgaben.<br />
Landw. Nutzflächen werden soweit als möglich erhalten. Eine Verpflichtung zur Anlegung von<br />
Ausgleichsmaßnahmen nimmt weitere landw. Flächen in Anspruch. Diese gesetzliche Verpflichtung<br />
wird gerade für den ländlichen Raum als unsinnig erachtet. Eine Entziehung ist jedoch nicht<br />
möglich.<br />
Es werden keine für die Landwirtschaft hochwertigen Böden für Ausgleichsmaßnahmen verwendet<br />
(Laberwiesen).<br />
Pachtverträge werden bei Bedarf angepasst.<br />
E) Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt <strong>Regensburg</strong>:<br />
Abwasser-Trennsystem wird begrüßt<br />
Hinweis Hang- u. Schichtenwasser, Baugrunderkundungen u. Bauwerksabdichtungen empfohlen<br />
(Schutz bei Kellerlichtschächten und Eingängen vornehmen)<br />
Östlicher Entwässerungsgraben ist offen zu halten und darf in Funktion und Leistungsfähigkeit<br />
nicht beeinträchtigt werden<br />
Punkt 10.1 weist irrtümlicher Weise auf Wasserschutzgebiet hin<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 13 : 0 Stimmen:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt Kenntnis vom Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes vom 16.01.2013<br />
zur Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Südhang II“.<br />
Die Hinweise werden grundsätzlich beachtet. Als Abwassersystem wird jedoch alternativ die<br />
Mischwasserentsorgung mit Entlastungsbauwerk geprüft. Der Entwässerungsgraben wird offen<br />
gehalten. Sollten Überfahrten notwendig sein, sind diese im notwendigen Maße zu verrohren.<br />
Die Funktion und Leistungsfähigkeit wird nicht beeinträchtigt.<br />
Der Hinweis auf das Wasserschutzgebiet (WSG) unter Punkt 10.1 wird entnommen. Das WSG<br />
ist nicht tangiert.<br />
F) Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH:<br />
Aufbruch bereits ausgebauter Straßen nicht ausgeschlossen<br />
Vorhandene Leitungen bei Tiefbauarbeiten schützen<br />
Punkt 9.4 der Begründung legt fest, dass Leitungen unterirdisch verlegt werden müssen. Dies ist<br />
gesetzlich nicht zulässig
<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 05. Februar 2013 612<br />
Rechtzeitige Anzeige der Baumaßnahmen zwecks Terminkoordinierung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 13 : 0 Stimmen:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt Kenntnis vom Schreiben der Deutschen Telekom Technik GmbH vom<br />
24.01.2013 zur Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Südhang II“.<br />
Punkt 9.4 der Begründung wird dahingehend abgeändert, dass Leitungen unterirdisch verlegt<br />
werden sollen.<br />
Die Baumaßnahme wird angezeigt. Vor Baubeginn wird ein Ortstermin mit allen beteiligten Ver-<br />
und Entsorgungsträgern zur Koordinierung der Maßnahme abgehalten.<br />
Die sonstigen Hinweise werden beachtet.<br />
G) Stellungnahme Bayer. Landesamt für Umwelt:<br />
Vorsorgenden Bodenschutz im Umweltbericht aufnehmen<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 13 : 0 Stimmen:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt Kenntnis vom Schreiben Bayer. Landesamtes für Umwelt, Augsburg,<br />
vom 22.01.2013 zur Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Südhang II“.<br />
Die Hinweise werden beachtet. Der vorsorgende Bodenschutz wird im Umweltbericht erörtert.<br />
H) Stellungnahme E.ON Bayern AG:<br />
Elektrische Versorgung sichergestellt, Kabel und Verteilerschränke müssen erstellt werden.<br />
öffentliche Flächen zur Verfügung stellen<br />
Werden vor Fertigstellung des Baugebietes Gebäude errichtet, kann ein kostenpflichtiges Provisorium<br />
erstellt werden<br />
Hinweis auf Abstände von Baumpflanzungen zu unterirdischen Leitungen bereits berücksichtigt<br />
Hinweis Unfallverhütungsvorschriften<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 13 : 0 Stimmen:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt Kenntnis vom Schreiben der E.ON Bayern AG vom 17.01.2013 zur<br />
Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Südhang II“.<br />
Die Hinweise werden beachtet. Vor Baubeginn wird ein Ortstermin mit allen beteiligten Ver-<br />
und Entsorgungsträgern zur Koordinierung der Maßnahme abgehalten.<br />
I) Billigung und Auslegung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 11 : 2 Stimmen:<br />
Der Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Südhang II“ zur Ausweisung eines<br />
Baugebietes zwischen der Josef-Magg-Straße und Im Tal in <strong>Aufhausen</strong>, ausgearbeitet vom Architekturbüro<br />
Erich Zankl, Lappersdorf, in der Fassung vom 04.12.2012, wird mit den beschlossenen<br />
Änderungen gebilligt.
<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 05. Februar 2013 613<br />
Der Bürgermeister und der Bauausschuss werden ermächtigt, zusammen mit dem Architekten<br />
die Ausführung der Erschließungsanlagen umzuplanen, damit die Baukosten gesenkt werden<br />
können.<br />
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 2<br />
BauGB ist durchzuführen.<br />
3. (332) Zuschussantrag Evang.-Luth. Kirchengemeinde Geiselhöring<br />
Die Evang.- Luth. Kirchengemeinde Geiselhöring beantragt einen Zuschuss für die Renovierung<br />
der Kreuzkirche in Geiselhöring. Vorgesehen ist die Sanierung des Daches, der Fassade und der<br />
Fernster. Die Gesamtkosten betragen ca. 90.000 €. Aus Kirchensteuermitteln erhält die Kirchengemeinde<br />
einen Zuschuss von ca. 30.000 € (1/3). Die Evang.- Luth. Kirchengemeinde bittet die<br />
<strong>Gemeinde</strong> ebenfalls um Bezuschussung. In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aufhausen</strong> wohnen derzeit 95 evangelische<br />
Christen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 13 : 0 Stimmen:<br />
Die Evang.- Luth. Kirchengemeinde Geiselhöring erhält für die Renovierung der Kreuzkirche<br />
einen Zuschuss in Höhe von 1.000 €.<br />
4. (423) Neubau Kinderkrippe<br />
Der Bürgermeister informierte den <strong>Gemeinde</strong>rat, dass der vorhandene Schuppen beim Kindergarten<br />
wegen dem Neubau der Krippe versetzt werden muss. Ursprünglich war angedacht, den<br />
Schuppen abzubrechen und an einer anderen Stelle einen neuen Schuppen aufzubauen.<br />
Jetzt wurde die Besprechung mit dem Bauhof und dem Architekten durchgeführt. Der vorhandene<br />
Schuppen wird jetzt vom Bauhof fachgerecht abgebaut und auf der anderen Seite des Kindergartens<br />
neben dem Ziegeleiweg wieder aufgebaut. Es werden dadurch erhebliche Kosten eingespart.<br />
5. (631) Ausweisung einer „Zone 30“<br />
In der Josef-Magg-Straße haben Anwohner die Ausweisung einer „Zone 30“ beantragt, weil hier<br />
zu schnell gefahren wird. Die Polizeiinspektion Wörth/Do. hat mit Schreiben v. 01.02.2013<br />
bestätigt, dass eine „Zone 30“ zusammen mit dem neuen Baugebiet „Am Südhang II“ ausgewiesen<br />
werden kann, wenn das Baugebiet fertig gestellt ist.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Karl-Heinz Maas beantragte evtl. auch Im Tal, die „Zone 30“ zu erweitern, da auch<br />
hier zu schnell gefahren wird. Einige <strong>Gemeinde</strong>räte gaben zu bedenken, dass, wenn dann die<br />
Anlieger zu schnell fahren, diese Regelung nicht sinnvoll erscheint.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Anton Schmid wies darauf hin, dass der Einbau von Bodenwellen viel sinnvoller<br />
wäre. Hier gab Bürgermeister Jurgovsky zu bedenken, dass dies zu Lärmbelästigungen der Anwohner,<br />
insbesondere in der Nacht, führen kann. Auch im Bereich der Straßen bei der Schule<br />
gab es bereits eine „Zone 30“, die jedoch wieder aufgehoben wurde, weil dann bei steileren<br />
Straßen im Winter (wegen „rechts vor links“ Regelung) es Probleme bei der Anfahrt gab.<br />
Der Beschlussvorschlag im Bereich der Josef-Magg-Str, Keltenweg und Bronzeweg eine „Zone<br />
30“ auszuweisen, fand im <strong>Gemeinde</strong>rat mit 4 : 9 Stimmen nicht die erforderliche Mehrheit. Der<br />
Antrag ist deshalb abgelehnt.<br />
(Ja-Stimmen: Bürgermeister Jurgovsky, Maß Karl Heinz)
<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 05. Februar 2013 614<br />
6. (715) Flurbereinigung „Petzkofen II“<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aufhausen</strong> muss nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens Petzkofen II die<br />
Restflächen übernehmen. Grundsätzlich ist die <strong>Gemeinde</strong> dann auch für den Unterhalt der Flächen<br />
zuständig. Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wurden anhand eines Planes die Natur- und Landschaftsflächen<br />
erläutert. Es gab eine Besprechung mit der Jagdgenossenschaft Petzkofen am 04.02.2013.<br />
Hier wurde festgelegt, dass die Pflege dieser Flächen und Gräben, wie bisher, die Jagdgenossenschaft<br />
übernimmt. Lediglich für den Gittinger Bach zwischen Hellkofen und Triftlfing und dem<br />
Entwässerungsgraben von Petzkofen Richtung Gittinger Bach ist die <strong>Gemeinde</strong> weiterhin zuständig,<br />
weil es sich hierbei um Gewässer 3. Ordnung handelt. Die Anlagen und Bestände werden<br />
der Sukzession überlassen. Soweit erforderlich, wird die <strong>Gemeinde</strong> bzw. dann die Jagdgenossenschaft<br />
in eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Nutzung,<br />
Pflegearbeiten durchführen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 13 : 0 Stimmen:<br />
Mit der Übernahme der Anlagenbestände und Flächen durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aufhausen</strong> besteht<br />
Einverständnis. Ebenso mit der getroffenen Regelung über die Pflege dieser Flächen mit der<br />
Jagdgenossenschaft Petzkofen.<br />
7. Sonstiges<br />
a) (631)Straßengraben<br />
Auf der <strong>Gemeinde</strong>verbindungsstraße Triftlfing-Hellkofen muss ein angrenzender Straßengraben<br />
geräumt werden, da bei Starkregen hier das Straßenwasser nicht mehr abfließen kann.<br />
b) (631) Taltreppe<br />
Die neugepflanzten Rosen entlang der Taltreppe müssen nachgepflanzt werden.<br />
c) (631) Kirchplatz-Süd<br />
Leider wird auf dem Kirchplatz-Süd immer wieder falsch geparkt. Durch die verkehrsberuhigte<br />
Zone ist das Parken nur auf den ausgewiesenen Parkflächen erlaubt.<br />
Im Mitteilungsblatt wird die Situation den Bürgern erläutert. Ebenso soll das Pfarramt informiert<br />
werden, dass Kirchenbesucher auch entsprechend darauf hingewiesen werden. Des Weiteren<br />
sollten z.B. bei Vereinsausflügen die Fahrzeuge nicht am Kirchplatz, sondern am Festplatz abgestellt<br />
werden, weil sonst unnötig Parkplätze über einen längeren Zeitraum blockiert werden.<br />
d) (204) Errichtung einer Schulbushaltestelle in Haid<br />
In Haid werden zwei Schulkinder vom Schulbus befördert. Es ist keine ausgewiesene Haltestelle<br />
vorhanden. Diese kann auf Höhe des Zugangs zum Gasthaus Helm beidseitig eingerichtet werden.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 13 : 0 Stimmen:<br />
In Haid wird auf Höhe des Zugangs zum Gasthaus Helm, Hs.Nr. 1 und gegenüber bei Hs.Nr. 4,<br />
jeweils eine Schulbushaltestelle eingerichtet.<br />
Es sind beidseitig die Zeichen 224-51 (Haltestellen Schulbusse) aufzustellen. An den Pfosten ist<br />
eine Folie anzubringen, die Busfahrer anweist, die Warnblinkanlage einzuschalten.
<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 05. Februar 2013 615<br />
e) (134) Zuschussantrag ‚Schützenverein „Diana“ Hellkofen“<br />
Der Schützenverein „Diana“ Hellkofen beabsichtigt ein weiteres Vereinsgewehr Marke Walther<br />
im Wert von ca. 1.200 € zu kaufen. Der Schützenverein „Diana“ Hellkofen bittet die <strong>Gemeinde</strong><br />
um Bezuschussung. Beim letzten Zuschussantrag am 06. März 2012 hat der Schützenverein<br />
„Diana“ Hellkofen 300 € Zuschuss erhalten.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 13 : 0 Stimmen:<br />
Der Schützenverein „Diana“ Hellkofen erhält für die Anschaffung eines Vereinsgewehres einen<br />
Zuschuss in Höhe von 300 €.<br />
f) (101) Schöffenwahl<br />
Der Präsident des Landgerichtes <strong>Regensburg</strong> teilt mit, dass für die Wahl der Schöffen für die<br />
Kalenderjahre 2014 – 2018 die <strong>Gemeinde</strong> 2 Personen vorschlagen muss. Des Weiteren teilt das<br />
Kreisjugendamt mit, dass für die Wahl der Jugendschöffen die <strong>Gemeinde</strong> ebenfalls Vorschläge<br />
beim Landratsamt einreichen kann. Die <strong>Gemeinde</strong>bürger werden sowohl durch entsprechende<br />
Aushänge, als auch auf der Homepage informiert.<br />
g) (091) Feuerwehrausrüstungsgegenstände<br />
Die Feuerwehr <strong>Aufhausen</strong> teilt mit, dass ein Rettungszylinder bei der 3-jährigen Prüfung beanstandet<br />
wurde und deshalb ausgewechselt werden muss. Die Kosten hierfür betragen lt. vorliegendem<br />
Angebot 2.008,72 € brutto. Des Weiteren müssen bei 2 Hydraulikzylindern die Schläuche<br />
alle 10 Jahre gewechselt werden. Hierfür entstehen Kosten in Höhe von 390,20 € brutto. Des<br />
Weiteren benötigt die Feuerwehr <strong>Aufhausen</strong> eine Latzhose, eine Winkelkelle, ein Pack Ölbindetücher,<br />
sowie 8 Paar Einsatzstiefel.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 13 : 0 Stimmen:<br />
Die benötigten Ausrüstungsgegenstände für die Feuerwehr <strong>Aufhausen</strong> werden bestellt.<br />
h) (631) Kirchplatz <strong>Aufhausen</strong><br />
Für die notwendige Beschilderung am Kirchplatz gab es noch mal eine Besprechung mit dem<br />
Architekten, Herrn Pater Winfried, dem Ortsheimatpfleger und der Fa. Kiendl.<br />
Folgende Maßnahmen sind hier geplant:<br />
Beschriftung der Informationsstele bei der ehemaligen <strong>Gemeinde</strong>kanzlei<br />
Beschriftung und Beschilderung der Eingänge <strong>Gemeinde</strong>zentrum und Pfarrei<br />
Schrifttafeln bei den Kirchen<br />
Beschilderung beim Festplatz<br />
Auch der Brunnen vor der Wallfahrtskirche erhält die entsprechenden Schrifttafeln.<br />
Folgende Bereiche werden hier abgedruckt:<br />
<strong>Gemeinde</strong>wappen mit Beschreibung und die <strong>Gemeinde</strong>teile<br />
Wasserversorgung <strong>Aufhausen</strong><br />
Hinweise auf ehem. Trinkwasserbrunnen<br />
Stich Seidenbusch<br />
Geschichte von Johann Seidenbusch<br />
Wallfahrtskirche Maria Schnee<br />
Pfarrei<br />
Historie von <strong>Aufhausen</strong>
<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 05. Februar 2013 616<br />
Die Druckerei Kiendl hat bereits Originalausdrucke erstellt, damit eine Begutachtung vor Ort<br />
durchgeführt werden konnte. Der Text wurde vom Ortsheimatpfleger Karl Huf und Herrn Pater<br />
Winfried überarbeitet und wird jetzt von der Druckerei noch mal formatiert. Wenn die Texte<br />
vorliegen, werden sie auch dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Korrektur bzw. Begutachtung vorgelegt.<br />
Der Bürgermeister zeigte noch Bilder von den Beschriftungstafeln.<br />
Die Gesamtkosten für die Beschriftungen des Brunnens und der Informationstafeln betragen lt.<br />
vorliegendem Angebot 9.278,97 € brutto. Die Maßnahme wird vom Amt für Ländliche Entwicklung<br />
mit 50 % bezuschusst. Hierfür ist eine eigene Vereinbarung mit dem Amt für Ländliche<br />
Entwicklung erforderlich. Auftraggeber ist die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aufhausen</strong>. Die Kosten für die Beschilderung<br />
der kirchlichen Objekte müssen die jeweiligen Stiftungen übernehmen. Die Pfarrei<br />
wurde hierüber informiert.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 13 : 0 Stimmen:<br />
Mit der Beschriftung des Brunnens und der Beschilderung besteht Einverständnis. Der Auftrag<br />
kann nach Genehmigung durch das Amt für Ländl. Entwicklung erteilt werden.<br />
i) Dorferneuerung <strong>Aufhausen</strong>-Triftlfing – Baubegleitende Beratung<br />
Die baubegleitende Beratung durch den Architekten Dieter Drexl und den Landschaftsarchitekten<br />
Weidmüller, soll weiterhin durchgeführt werden. Insgesamt ist ein Betrag von 10.000 €<br />
vorgesehen. Der Zuschuss beträgt hier 57 %. 43 % der Kosten muss die <strong>Gemeinde</strong> übernehmen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 13 : 0 Stimmen:<br />
Mit der Vereinbarung der Teilnehmergemeinschaft <strong>Aufhausen</strong>-Triftlfing und der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Aufhausen</strong> bezüglich einer Kostenbeteiligung bei der Vergabe von Planungsleistungen (baubegleitende<br />
Beratung durch Architekt Dieter Drexl und Landschaftsarchitekt Richard Weidmüller)<br />
wird zugestimmt.<br />
8. (025) Bericht des Bürgermeisters<br />
a) (863) Wasserversorgung<br />
Für die Wasserversorgung musste ein neuer Kompressor angeschafft werden. Kosten 1.330 €<br />
netto.<br />
b) (331) Stiftsgasthof<br />
Der Bürgermeister zeigte sich erfreut, dass der neue Wirt des Stiftsgasthofes so gut angenommen<br />
wird. Die Besucher und Vereine sind sehr zufrieden. Auch der Ball der Vereine war eine wunderschöne<br />
Veranstaltung. Es hat sich bewährt, dass das Essen im Gastzimmer eingenommen<br />
wurde. Für den Ball der Vereine im nächsten Jahr sollte evtl. eine neue Musik verpflichtet werden.<br />
Die Bayernkapelle Anton Schmid soll ein Angebot vorlegen.<br />
c) (444) Jugendpfleger<br />
In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aufhausen</strong> ist jetzt ein neuer Jugendpfleger tätig. Herr Stefan Killian wird die<br />
Jugendarbeit in <strong>Aufhausen</strong> übernehmen. Am 22.02.2013 um 16.00 Uhr findet ein Forum im<br />
<strong>Gemeinde</strong>zentrum statt.<br />
d) (610) Dorferneuerung Hellkofen-Niederhinkofen<br />
Für das geplante Dorferneuerungsverfahren Hellkofen-Niederhinkofen war angedacht, diese an<br />
die Flurbereinigung „Petzkofen II“ anzugliedern. Es gab dann immer widersprüchliche Aussagen<br />
von den zuständigen Mitarbeitern, ob sich dadurch das Flurbereinigungsverfahren “Petzkofen II“
<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 05. Februar 2013 617<br />
verzögern könnte. Jetzt gab es ein Treffen mit dem Abteilungsleiter, Herrn Leitenden Baudirektor<br />
Hans-Peter Schmucker, vom Amt für Ländliche Entwicklung, sowie den zuständigen Sachbearbeitern<br />
für die Flurbereinigung Petzkofen und die Dorferneuerung <strong>Aufhausen</strong>-Triftlfing.<br />
Ebenso hat die Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft „Petzkofen II“ teilgenommen. Es hat<br />
sich jetzt herausgestellt, dass es bei Angliederung der geplanten Dorferneuerung Hellkofen-<br />
Niederhinkofen an das Flurbereinigungsverfahren Petzkofen evtl. doch zu Verzögerungen mit<br />
der Grundbucheintragung kommen könnte. Man hat jetzt festgelegt, dass für Hellkofen und<br />
Niederhinkofen ein eigenes Verfahren eingeleitet wird. Mit der Planung kann bereits jetzt begonnen<br />
werden, diese ist auch förderfähig. Durch ein neues umfassendes Dorferneuerungsverfahren<br />
können dann auch Grundstücksangelegenheiten abgewickelt werden.<br />
Der geplante Querdamm am Gittinger Bach bei Hellkofen, zur Rückhaltung der Hochwasserspitzen,<br />
kann noch im Verfahren „Petzkofen II“ durchgeführt werden. Maßnahmenträger wäre die<br />
<strong>Gemeinde</strong>, der Zuschuss beträgt 50 %. Am 07.02.2013 ist eine Sitzung der Vorstandschaft der<br />
Flurbereinigung. Hier soll dies noch mal besprochen und dann entsprechend beschlossen werden.<br />
e) (610) Baugebiet „Seilerberg West I“<br />
Mit den betroffenen Grundstückseigentümern wurde eine Informationsveranstaltung wegen der<br />
öffentlichen Umlegung durch das Vermessungsamt durchgeführt.<br />
f) (423) Gebühren für Kindergarten und -krippe<br />
Mit Pater Winfried Wermter wurden die Gebühren für den Kindergarten und die neue Krippe<br />
besprochen. Die Kindergartengebühr beträgt je durchschnittliche tägliche Betreuungsstunde 12 €<br />
und in der Krippe 24 €. Es wird jetzt dann die Einschreibung durchgeführt. Ab 7.15 Uhr besteht<br />
die Betreuungsmöglichkeit im Kinderarten und in der Kinderkrippe. Die genauen Öffnungszeiten<br />
werden sich nach dem Bedarf richten.<br />
g) (740) Brennholz<br />
Die Gemeine <strong>Aufhausen</strong> gibt wieder Brennholz im Selbsterwerb ab. Interessenten können sich<br />
bei der Verwaltungsgemeinschaft Sünching melden.<br />
Ende der öffentlichen Sitzung: 21.00 Uhr.