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Gemeinde Aufhausen Niederschrift - Landkreis Regensburg

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Aufhausen</strong><br />

<strong>Niederschrift</strong><br />

über die 54. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Aufhausen</strong><br />

Sitzungsbeginn 19.00 Uhr<br />

Sitzungstag 05.02.2013<br />

Sitzungsort <strong>Gemeinde</strong>kanzlei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aufhausen</strong> SR/E<br />

Vorsitzender Hans Jurgovsky, 1. Bürgermeister<br />

Schriftführer Georg Schmalhofer, Verw. Fachwirt<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder: Aumeier Josef<br />

Axmann Kurt<br />

Bauer Richard jun.<br />

Beck Anton jun.<br />

Flotzinger Konrad (ab Pkt. 1 anwesend)<br />

Froschhammer Raimund<br />

Hartmann Willibald<br />

Kohn Franz<br />

Maß Karl Heinz<br />

Röckl Rainer<br />

Schmid Anton<br />

Schmid Manfred jun.<br />

Ortssprecher: Janker Bernhard<br />

Entschuldigt abwesend war: ---<br />

Außerdem anwesend: ---<br />

Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, mehr als die Hälfte der Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

war anwesend und stimmberechtigt; die Beschlussfähigkeit war damit hergestellt.


<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 05. Februar 2013 606<br />

A) Öffentlicher Teil:<br />

1. Baupläne<br />

2. Bebauungsplan „Am Südhang II“<br />

3. Zuschussantrag Evang.-Luth. Kirchengemeinde Geiselhöring<br />

4. Neubau Kinderkrippe<br />

5. Ausweisung einer „Zone 30“<br />

6. Flurbereinigung „Petzkofen II“<br />

7. Sonstiges<br />

8. Bericht des Bürgermeisters<br />

B) Nichtöffentlicher Teil:<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

---------------------<br />

Sitzungsniederschrift vom 08. Januar 2013<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 12 : 0 Stimmen:<br />

Die <strong>Niederschrift</strong> vom 08.01.2013 wird genehmigt.<br />

A) Öffentlicher Teil:<br />

1. (602) Baupläne<br />

a) Bauantrag Lacher Thomas, <strong>Aufhausen</strong><br />

Thomas Lacher, <strong>Aufhausen</strong>, beantragt die Genehmigung für Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses<br />

mit Doppelgarage in <strong>Aufhausen</strong>, Fl.Nr. 28/2, Gemarkung <strong>Aufhausen</strong>.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 13 : 0 Stimmen:<br />

Zum Bauantrag von Thomas Lacher, Gärtnerweg 1, 93089 <strong>Aufhausen</strong> (Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses,<br />

Im Tal 20a), wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Einer<br />

Befreiung von den Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes „Am Südhang II“ bezüglich<br />

der Firsthöhe wird nicht zugestimmt. Die Höhenlage (EFOK über Gelände) kann erst<br />

bei Fertigstellung der Erschließungsanlagen bestimmt werden.<br />

Das Baugrundstück ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Südhang II“, welcher<br />

sich derzeit in Aufstellung (frühzeitige Beteiligung) befindet. Der Bauherr hat die vorgesehenen<br />

Festsetzungen schriftlich anzuerkennen.<br />

Das Baugrundstück ist noch nicht erschlossen. Die Erschließung ist über die noch zu erstellenden<br />

Erschließungsanlagen im geplanten Baugebiet „Am Südhang II“ vorgesehen. Es ist<br />

vorgesehen, diese Erschließungsarbeiten im Jahre 2013 durchzuführen. Das Grundstück ist<br />

an diese Anlagen anzuschließen und hierfür Herstellungsbeiträge nach dem KAG (für Was-


<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 05. Februar 2013 607<br />

ser und Kanal) und einen Erschließungsbeitrag nach dem BauGB (Straße) zu entrichten.<br />

Alternativ können eine Erschließung bzw. die Anschlüsse an die Leitungsnetze über die<br />

bestehende Hofstelle erfolgen. Hier sind die Erschließungsanlagen jedoch dinglich zu sichern<br />

und neben den Herstellungsbeiträgen auch die tatsächlichen Hausanschlusskosten zu<br />

tragen. Auf die Auflagen im Genehmigungsbescheid zum Vorbescheid wird verwiesen.<br />

Das Baugrundstück erhält einen neuen Straßennamen und Hausnummern.<br />

b) Bauantrag Stadler Josef, Petzkofen<br />

Josef Stadler, Petzkofen, beantragt die Genehmigung für Teilabbruch eines Nebengebäudes,<br />

sowie für den Neubau von 3 Garagen in Petzkofen 52.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 13 : 0 Stimmen:<br />

Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />

c) Bauantrag Binner Markus, Niederhinkofen<br />

Markus Binner, Niederhinkofen, beantragt die Erweiterung der Scheune (Getreidelager) in<br />

Niederhinkofen 6.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 13 : 0 Stimmen:<br />

Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />

d) Bauantrag Janker Franz, Petzkofen<br />

Franz Janker, Petzkofen, beantragt die Genehmigung für Neubau einer landwirtschaftlichen<br />

Maschinen- und Lagerhalle in Petzkofen 61.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 13 : 0 Stimmen:<br />

Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />

2. (610) Bebauungsplan „Am Südhang II“<br />

Der Bürgermeister informierte den <strong>Gemeinde</strong>rat, dass leider erst heute die schon länger geforderte<br />

Kostenschätzung des Architekten vorliegt. Obwohl bereits beim Vorentwurf eine Kostenschätzung<br />

erforderlich gewesen wäre, wurden erst jetzt die zu erwartenden Baukosten mitgeteilt.<br />

Die Summe ist so hoch, dass das Baugebiet in der jetzigen Form nicht umgesetzt werden sollte,<br />

da dann zu hohe Verkaufspreise entstehen würden.<br />

Es wird deshalb am Donnerstag, den 07. Februar um 14.00 Uhr eine Besprechung mit dem Architekten<br />

in der Verwaltungsgemeinschaft Sünching geben. Hier soll auch der Bauausschuss<br />

teilnehmen. Es werden dann Lösungen besprochen, die Kosten zu reduzieren.<br />

Folgende Ansätze sind denkbar:<br />

In den Erschließungsstraßen auf die Parkstreifen zu verzichten.<br />

Die Straße, Im Tal, die eigentlich nicht für das Baugebiet grundsätzlich notwendig wäre, nicht<br />

auszubauen. Eine komplette Umplanung ist nicht ausgeschlossen.<br />

Ebenso muss mit dem Wasserwirtschaftsamt geklärt werden, ob es nicht trotzdem sinnvoll wäre,<br />

für das Abwasser einen Mischwasserkanal mit entsprechendem Überlaufbauwerk zu erstellen.<br />

Das angedachte Trennsystem verursacht sehr hohe Baukosten.


<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 05. Februar 2013 608<br />

Der Verkaufspreis für die Bauplätze muss in einem Rahmen liegen, der noch für die Bürger<br />

erschwinglich ist, sodass die Plätze auch verkauft werden können. Das Verfahren für die Aufstellung<br />

des Bebauungsplanes soll jedoch weiter vorangetrieben werden, damit es zu keiner zeitlichen<br />

Verzögerung kommt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem zu.<br />

Bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 19.12.2012 bis 21.01.2013 zur Aufstellung<br />

eines Bebauungs- und Grünordnungsplan „Am Südhang II“ zur Ausweisung eines Baugebietes<br />

zwischen der Josef-Magg-Straße und Im Tal in <strong>Aufhausen</strong> sind folgende Anregungen<br />

bzw. Einwendungen seitens der Bürger eingegangen:<br />

A) Thomas Lacher <strong>Aufhausen</strong>:<br />

Kein Bauzwang<br />

Überbaubare Fläche so groß als möglich<br />

Landwirtschaftliche Bebauung möglich<br />

Landwirtschaftlicher Betrieb soll weiterhin möglich sein (auch auf Parz. 1 und 2)<br />

Wendehammer weiter nach Süden verschieben<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 13 : 0 Stimmen:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt Kenntnis vom Schreiben von Thomas Lacher, Gärtnerweg 1, 93089<br />

<strong>Aufhausen</strong>, vom 05.01.2013 zur Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am<br />

Südhang II“.<br />

Ein Bauzwang kann für die Parzellen 1 und 2 nicht festgesetzt werden, weil die Grundstücke<br />

bereits Eigentum von Herrn Lacher sind.<br />

Die Baugrenzen werden großzügiger gefasst.<br />

Die Parzellen 1 und 2 werden als Dorfgebiet ausgewiesen. Die genaue Grenzziehung zwischen<br />

Dorfgebiet und Allgemeines Wohngebiet ist mit dem Landratsamt abzustimmen.<br />

Ein Hinweis auf den Bestand der angrenzenden Landwirtschaft sowie die Duldung von daraus<br />

resultierenden Immissionen ist bereits unter Punkt 8.2 festgesetzt.<br />

Der Wendehammer bei Parz. 1 und 2 wird nach Süden verschoben.<br />

Mit Schreiben vom 20.12.2012 wurden die betroffenen Behörden frühzeitig am Verfahren beteiligt<br />

und um Abgabe einer Stellungnahme innerhalb eines Monats gebeten.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt zur Kenntnis, dass folgende Behörden der Planung zugestimmt haben:<br />

Staatliches Bauamt <strong>Regensburg</strong><br />

Regionaler Planungsverband <strong>Regensburg</strong><br />

Regierung der Opferpfalz Landesplanung<br />

Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz<br />

Vermessungsamt <strong>Regensburg</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> Sünching<br />

<strong>Gemeinde</strong> Riekofen<br />

Staatliches Gesundheitsamt <strong>Regensburg</strong><br />

Folgende Behörden haben keine Stellungnahme abgegeben. Hier wird Zustimmung angenommen:<br />

Regierung der Oberpfalz Brand- u. Katastrophenschutz


<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 05. Februar 2013 609<br />

Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz <strong>Regensburg</strong><br />

Industrie- und Handelskammer Ndb./Opf.<br />

Bayer. Bauernverband<br />

Kreisjugendring<br />

Kath. Pfarramt <strong>Aufhausen</strong><br />

B) Landratsamt <strong>Regensburg</strong>:<br />

a) Kommunale Abfallentsorgung<br />

Anfahrbarkeit der Baugrundstücke mit Entsorgungsfahrzeugen ist gewährleistet.<br />

b) Kreisbaumeisterin<br />

Keine Stellungnahme, weil ortsplanerische Bemühungen bezüglich einer geordneten Siedlungsentwicklung<br />

in der Vergangenheit seitens der <strong>Gemeinde</strong> ignoriert wurden. Fachstelle distanziert<br />

sich von dieser Fehlentwicklung.<br />

c) Staatliches Abfallrecht<br />

Von Planung nicht berührt.<br />

d) Immissionsschutz<br />

Es besteht Einverständnis.<br />

e) Naturschutz<br />

Umweltbericht, ökologische Eingriffsregelung und Ausgleichsmaßnahmen sind noch zu erstellen<br />

(frühzeitige Abstimmung).<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 13 : 0 Stimmen:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt Kenntnis von den Schreiben des Landratsamtes, Abt. Naturschutz, vom<br />

23.01.2013, zur Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Südhang II“.<br />

Derzeit werden der Umweltbericht, die ökologische Eingriffsregelung und die Ausgleichsmaßnahmen<br />

erstellt. Eine Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde ist bereits erfolgt.<br />

f) Bauleitplanung<br />

Bedarfsnachweis für Bauland ist zu erstellen.<br />

Genehmigungsvermerk aus Verfahrensvermerken streichen.<br />

Umweltbericht und Eingriffsregelung erstellen.<br />

Bodenfunde in Textliche Hinweise aufnehmen.


<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 05. Februar 2013 610<br />

Systemquerschnitte dahingehend ergänzen, dass alle Dachformen zulässig sind.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 13 : 0 Stimmen:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt Kenntnis von den Schreiben des Landratsamtes, Abt. Bauleitplanung,<br />

vom 29.01.2013 zur Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Südhang II“.<br />

Der Bedarfsnachweis für Bauland ist gegeben. Nachdem nur mehr vier gemeindliche Wohnbaugrundstücke<br />

zur Verfügung stehen, wird das Baugebiet im Rahmen der Kommunalen Planungshoheit<br />

erstellt, damit gemeindliches Bauland u.a. auch den <strong>Gemeinde</strong>bürgern zur Verfügung<br />

gestellt werden kann, um einen Wegzug mit Wohnraummangel und überteuerten Mietwohnungen<br />

ausgestatteten Ballungszentren entgegenzuwirken. Außerdem wird angemerkt, dass der<br />

Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist.<br />

Der Genehmigungsnachweis in den Verfahrensvermerken wird entnommen.<br />

Der Umweltbericht mit Eingriffsregelung wird derzeit in Absprachen mit der Unteren Naturschutzbehörde<br />

erstellt.<br />

Die Bodenfunde werden in den Textlichen Hinweisen ergänzt. Im gesamten Baugebiet ist ohnehin<br />

schon eine Sondierungsgrabung von einer Grabungsfirma unter Beaufsichtigung von Herrn<br />

Dr. Steinmann vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege erfolgt. Die Funde wurden zwischenzeitlich<br />

geborgen. Eine Freigabe ist erteilt (siehe Stellungnahme BayLfD).<br />

Eine Ergänzung der Systemquerschnitte hinsichtlich der Dachformen wird vorgenommen.<br />

C) Stellungnahme Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, <strong>Regensburg</strong>:<br />

Bodendenkmalpflege ist ausreichend berücksichtigt<br />

Durchführung vorgreifender Untersuchungen ist bereits realisiert und umgesetzt.<br />

Meldepflicht für übrige Bereiche nach Art. 8 DSchG bei zu Tage tretenden Funden sind bereits<br />

in Punkt 13.1 enthalten<br />

Kenntnisnahme:<br />

Das Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 14.01.2013 zur Aufstellung<br />

eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Südhang II“ wird zur Kenntnis genommen.<br />

D) Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, <strong>Regensburg</strong>:<br />

Hinweis auf ordnungsgemäße Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen (Duldung Immissionen)<br />

Schadloser Abfluss von Grund- und Oberflächenwasser gewährleisten, keine Vernässung landw.<br />

Nutzflächen<br />

Vorhandene Wege und Zufahrten zu landw. Grundstücken erhalten, landw. Verkehr durch parkende<br />

Autos nicht behindern (Hinweis in B-Plan)<br />

Abstände von Anpflanzungen zu landw. Nutzflächen (Schattenwurf, Lichtraumprofil) einhalten<br />

Landw. Nutzflächen weitgehendst erhalten (sparsamer Verbrauch)<br />

Keine für die Landwirtschaft hochwertigen Böden für Ausgleichsmaßnahmen verwenden<br />

Anpassung Pachtverträge durch Entnahme Ausgleichsflächen<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 13 : 0 Stimmen:


<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 05. Februar 2013 611<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt Kenntnis von den Schreiben des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft<br />

und Forsten, <strong>Regensburg</strong>, vom 17.01.2013 zur Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes<br />

„Am Südhang II“.<br />

Hinweis auf ordnungsgemäße Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen ist unter Punkt 8.2<br />

bereits enthalten. Die Parzellen 1 und 2 sollen in Abstimmung mit dem Landratsamt als Dorfgebiet<br />

ausgewiesen werden (siehe Stellungnahme Landratsamt).<br />

Ein schadloser Abfluss von Grund- und Oberflächenwasser wird bei der Baudurchführung soweit<br />

als möglich gewährleistet.<br />

Vorhandene Wege und Zufahrten zu landw. Grundstücken sind vom Baugebiet nicht betroffen.<br />

Verkehrsbehinderungen regelt die Straßenverkehrsordnung. Ein Hinweis im B-Plan erübrigt<br />

sich.<br />

Abstände von Anpflanzungen zu landw. Nutzflächen regeln sich nach den gesetzlichen Vorgaben.<br />

Landw. Nutzflächen werden soweit als möglich erhalten. Eine Verpflichtung zur Anlegung von<br />

Ausgleichsmaßnahmen nimmt weitere landw. Flächen in Anspruch. Diese gesetzliche Verpflichtung<br />

wird gerade für den ländlichen Raum als unsinnig erachtet. Eine Entziehung ist jedoch nicht<br />

möglich.<br />

Es werden keine für die Landwirtschaft hochwertigen Böden für Ausgleichsmaßnahmen verwendet<br />

(Laberwiesen).<br />

Pachtverträge werden bei Bedarf angepasst.<br />

E) Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt <strong>Regensburg</strong>:<br />

Abwasser-Trennsystem wird begrüßt<br />

Hinweis Hang- u. Schichtenwasser, Baugrunderkundungen u. Bauwerksabdichtungen empfohlen<br />

(Schutz bei Kellerlichtschächten und Eingängen vornehmen)<br />

Östlicher Entwässerungsgraben ist offen zu halten und darf in Funktion und Leistungsfähigkeit<br />

nicht beeinträchtigt werden<br />

Punkt 10.1 weist irrtümlicher Weise auf Wasserschutzgebiet hin<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 13 : 0 Stimmen:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt Kenntnis vom Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes vom 16.01.2013<br />

zur Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Südhang II“.<br />

Die Hinweise werden grundsätzlich beachtet. Als Abwassersystem wird jedoch alternativ die<br />

Mischwasserentsorgung mit Entlastungsbauwerk geprüft. Der Entwässerungsgraben wird offen<br />

gehalten. Sollten Überfahrten notwendig sein, sind diese im notwendigen Maße zu verrohren.<br />

Die Funktion und Leistungsfähigkeit wird nicht beeinträchtigt.<br />

Der Hinweis auf das Wasserschutzgebiet (WSG) unter Punkt 10.1 wird entnommen. Das WSG<br />

ist nicht tangiert.<br />

F) Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH:<br />

Aufbruch bereits ausgebauter Straßen nicht ausgeschlossen<br />

Vorhandene Leitungen bei Tiefbauarbeiten schützen<br />

Punkt 9.4 der Begründung legt fest, dass Leitungen unterirdisch verlegt werden müssen. Dies ist<br />

gesetzlich nicht zulässig


<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 05. Februar 2013 612<br />

Rechtzeitige Anzeige der Baumaßnahmen zwecks Terminkoordinierung<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 13 : 0 Stimmen:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt Kenntnis vom Schreiben der Deutschen Telekom Technik GmbH vom<br />

24.01.2013 zur Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Südhang II“.<br />

Punkt 9.4 der Begründung wird dahingehend abgeändert, dass Leitungen unterirdisch verlegt<br />

werden sollen.<br />

Die Baumaßnahme wird angezeigt. Vor Baubeginn wird ein Ortstermin mit allen beteiligten Ver-<br />

und Entsorgungsträgern zur Koordinierung der Maßnahme abgehalten.<br />

Die sonstigen Hinweise werden beachtet.<br />

G) Stellungnahme Bayer. Landesamt für Umwelt:<br />

Vorsorgenden Bodenschutz im Umweltbericht aufnehmen<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 13 : 0 Stimmen:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt Kenntnis vom Schreiben Bayer. Landesamtes für Umwelt, Augsburg,<br />

vom 22.01.2013 zur Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Südhang II“.<br />

Die Hinweise werden beachtet. Der vorsorgende Bodenschutz wird im Umweltbericht erörtert.<br />

H) Stellungnahme E.ON Bayern AG:<br />

Elektrische Versorgung sichergestellt, Kabel und Verteilerschränke müssen erstellt werden.<br />

öffentliche Flächen zur Verfügung stellen<br />

Werden vor Fertigstellung des Baugebietes Gebäude errichtet, kann ein kostenpflichtiges Provisorium<br />

erstellt werden<br />

Hinweis auf Abstände von Baumpflanzungen zu unterirdischen Leitungen bereits berücksichtigt<br />

Hinweis Unfallverhütungsvorschriften<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 13 : 0 Stimmen:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt Kenntnis vom Schreiben der E.ON Bayern AG vom 17.01.2013 zur<br />

Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Südhang II“.<br />

Die Hinweise werden beachtet. Vor Baubeginn wird ein Ortstermin mit allen beteiligten Ver-<br />

und Entsorgungsträgern zur Koordinierung der Maßnahme abgehalten.<br />

I) Billigung und Auslegung<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 11 : 2 Stimmen:<br />

Der Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Südhang II“ zur Ausweisung eines<br />

Baugebietes zwischen der Josef-Magg-Straße und Im Tal in <strong>Aufhausen</strong>, ausgearbeitet vom Architekturbüro<br />

Erich Zankl, Lappersdorf, in der Fassung vom 04.12.2012, wird mit den beschlossenen<br />

Änderungen gebilligt.


<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 05. Februar 2013 613<br />

Der Bürgermeister und der Bauausschuss werden ermächtigt, zusammen mit dem Architekten<br />

die Ausführung der Erschließungsanlagen umzuplanen, damit die Baukosten gesenkt werden<br />

können.<br />

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 2<br />

BauGB ist durchzuführen.<br />

3. (332) Zuschussantrag Evang.-Luth. Kirchengemeinde Geiselhöring<br />

Die Evang.- Luth. Kirchengemeinde Geiselhöring beantragt einen Zuschuss für die Renovierung<br />

der Kreuzkirche in Geiselhöring. Vorgesehen ist die Sanierung des Daches, der Fassade und der<br />

Fernster. Die Gesamtkosten betragen ca. 90.000 €. Aus Kirchensteuermitteln erhält die Kirchengemeinde<br />

einen Zuschuss von ca. 30.000 € (1/3). Die Evang.- Luth. Kirchengemeinde bittet die<br />

<strong>Gemeinde</strong> ebenfalls um Bezuschussung. In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aufhausen</strong> wohnen derzeit 95 evangelische<br />

Christen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 13 : 0 Stimmen:<br />

Die Evang.- Luth. Kirchengemeinde Geiselhöring erhält für die Renovierung der Kreuzkirche<br />

einen Zuschuss in Höhe von 1.000 €.<br />

4. (423) Neubau Kinderkrippe<br />

Der Bürgermeister informierte den <strong>Gemeinde</strong>rat, dass der vorhandene Schuppen beim Kindergarten<br />

wegen dem Neubau der Krippe versetzt werden muss. Ursprünglich war angedacht, den<br />

Schuppen abzubrechen und an einer anderen Stelle einen neuen Schuppen aufzubauen.<br />

Jetzt wurde die Besprechung mit dem Bauhof und dem Architekten durchgeführt. Der vorhandene<br />

Schuppen wird jetzt vom Bauhof fachgerecht abgebaut und auf der anderen Seite des Kindergartens<br />

neben dem Ziegeleiweg wieder aufgebaut. Es werden dadurch erhebliche Kosten eingespart.<br />

5. (631) Ausweisung einer „Zone 30“<br />

In der Josef-Magg-Straße haben Anwohner die Ausweisung einer „Zone 30“ beantragt, weil hier<br />

zu schnell gefahren wird. Die Polizeiinspektion Wörth/Do. hat mit Schreiben v. 01.02.2013<br />

bestätigt, dass eine „Zone 30“ zusammen mit dem neuen Baugebiet „Am Südhang II“ ausgewiesen<br />

werden kann, wenn das Baugebiet fertig gestellt ist.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Karl-Heinz Maas beantragte evtl. auch Im Tal, die „Zone 30“ zu erweitern, da auch<br />

hier zu schnell gefahren wird. Einige <strong>Gemeinde</strong>räte gaben zu bedenken, dass, wenn dann die<br />

Anlieger zu schnell fahren, diese Regelung nicht sinnvoll erscheint.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Anton Schmid wies darauf hin, dass der Einbau von Bodenwellen viel sinnvoller<br />

wäre. Hier gab Bürgermeister Jurgovsky zu bedenken, dass dies zu Lärmbelästigungen der Anwohner,<br />

insbesondere in der Nacht, führen kann. Auch im Bereich der Straßen bei der Schule<br />

gab es bereits eine „Zone 30“, die jedoch wieder aufgehoben wurde, weil dann bei steileren<br />

Straßen im Winter (wegen „rechts vor links“ Regelung) es Probleme bei der Anfahrt gab.<br />

Der Beschlussvorschlag im Bereich der Josef-Magg-Str, Keltenweg und Bronzeweg eine „Zone<br />

30“ auszuweisen, fand im <strong>Gemeinde</strong>rat mit 4 : 9 Stimmen nicht die erforderliche Mehrheit. Der<br />

Antrag ist deshalb abgelehnt.<br />

(Ja-Stimmen: Bürgermeister Jurgovsky, Maß Karl Heinz)


<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 05. Februar 2013 614<br />

6. (715) Flurbereinigung „Petzkofen II“<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aufhausen</strong> muss nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens Petzkofen II die<br />

Restflächen übernehmen. Grundsätzlich ist die <strong>Gemeinde</strong> dann auch für den Unterhalt der Flächen<br />

zuständig. Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wurden anhand eines Planes die Natur- und Landschaftsflächen<br />

erläutert. Es gab eine Besprechung mit der Jagdgenossenschaft Petzkofen am 04.02.2013.<br />

Hier wurde festgelegt, dass die Pflege dieser Flächen und Gräben, wie bisher, die Jagdgenossenschaft<br />

übernimmt. Lediglich für den Gittinger Bach zwischen Hellkofen und Triftlfing und dem<br />

Entwässerungsgraben von Petzkofen Richtung Gittinger Bach ist die <strong>Gemeinde</strong> weiterhin zuständig,<br />

weil es sich hierbei um Gewässer 3. Ordnung handelt. Die Anlagen und Bestände werden<br />

der Sukzession überlassen. Soweit erforderlich, wird die <strong>Gemeinde</strong> bzw. dann die Jagdgenossenschaft<br />

in eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Nutzung,<br />

Pflegearbeiten durchführen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 13 : 0 Stimmen:<br />

Mit der Übernahme der Anlagenbestände und Flächen durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aufhausen</strong> besteht<br />

Einverständnis. Ebenso mit der getroffenen Regelung über die Pflege dieser Flächen mit der<br />

Jagdgenossenschaft Petzkofen.<br />

7. Sonstiges<br />

a) (631)Straßengraben<br />

Auf der <strong>Gemeinde</strong>verbindungsstraße Triftlfing-Hellkofen muss ein angrenzender Straßengraben<br />

geräumt werden, da bei Starkregen hier das Straßenwasser nicht mehr abfließen kann.<br />

b) (631) Taltreppe<br />

Die neugepflanzten Rosen entlang der Taltreppe müssen nachgepflanzt werden.<br />

c) (631) Kirchplatz-Süd<br />

Leider wird auf dem Kirchplatz-Süd immer wieder falsch geparkt. Durch die verkehrsberuhigte<br />

Zone ist das Parken nur auf den ausgewiesenen Parkflächen erlaubt.<br />

Im Mitteilungsblatt wird die Situation den Bürgern erläutert. Ebenso soll das Pfarramt informiert<br />

werden, dass Kirchenbesucher auch entsprechend darauf hingewiesen werden. Des Weiteren<br />

sollten z.B. bei Vereinsausflügen die Fahrzeuge nicht am Kirchplatz, sondern am Festplatz abgestellt<br />

werden, weil sonst unnötig Parkplätze über einen längeren Zeitraum blockiert werden.<br />

d) (204) Errichtung einer Schulbushaltestelle in Haid<br />

In Haid werden zwei Schulkinder vom Schulbus befördert. Es ist keine ausgewiesene Haltestelle<br />

vorhanden. Diese kann auf Höhe des Zugangs zum Gasthaus Helm beidseitig eingerichtet werden.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 13 : 0 Stimmen:<br />

In Haid wird auf Höhe des Zugangs zum Gasthaus Helm, Hs.Nr. 1 und gegenüber bei Hs.Nr. 4,<br />

jeweils eine Schulbushaltestelle eingerichtet.<br />

Es sind beidseitig die Zeichen 224-51 (Haltestellen Schulbusse) aufzustellen. An den Pfosten ist<br />

eine Folie anzubringen, die Busfahrer anweist, die Warnblinkanlage einzuschalten.


<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 05. Februar 2013 615<br />

e) (134) Zuschussantrag ‚Schützenverein „Diana“ Hellkofen“<br />

Der Schützenverein „Diana“ Hellkofen beabsichtigt ein weiteres Vereinsgewehr Marke Walther<br />

im Wert von ca. 1.200 € zu kaufen. Der Schützenverein „Diana“ Hellkofen bittet die <strong>Gemeinde</strong><br />

um Bezuschussung. Beim letzten Zuschussantrag am 06. März 2012 hat der Schützenverein<br />

„Diana“ Hellkofen 300 € Zuschuss erhalten.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 13 : 0 Stimmen:<br />

Der Schützenverein „Diana“ Hellkofen erhält für die Anschaffung eines Vereinsgewehres einen<br />

Zuschuss in Höhe von 300 €.<br />

f) (101) Schöffenwahl<br />

Der Präsident des Landgerichtes <strong>Regensburg</strong> teilt mit, dass für die Wahl der Schöffen für die<br />

Kalenderjahre 2014 – 2018 die <strong>Gemeinde</strong> 2 Personen vorschlagen muss. Des Weiteren teilt das<br />

Kreisjugendamt mit, dass für die Wahl der Jugendschöffen die <strong>Gemeinde</strong> ebenfalls Vorschläge<br />

beim Landratsamt einreichen kann. Die <strong>Gemeinde</strong>bürger werden sowohl durch entsprechende<br />

Aushänge, als auch auf der Homepage informiert.<br />

g) (091) Feuerwehrausrüstungsgegenstände<br />

Die Feuerwehr <strong>Aufhausen</strong> teilt mit, dass ein Rettungszylinder bei der 3-jährigen Prüfung beanstandet<br />

wurde und deshalb ausgewechselt werden muss. Die Kosten hierfür betragen lt. vorliegendem<br />

Angebot 2.008,72 € brutto. Des Weiteren müssen bei 2 Hydraulikzylindern die Schläuche<br />

alle 10 Jahre gewechselt werden. Hierfür entstehen Kosten in Höhe von 390,20 € brutto. Des<br />

Weiteren benötigt die Feuerwehr <strong>Aufhausen</strong> eine Latzhose, eine Winkelkelle, ein Pack Ölbindetücher,<br />

sowie 8 Paar Einsatzstiefel.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 13 : 0 Stimmen:<br />

Die benötigten Ausrüstungsgegenstände für die Feuerwehr <strong>Aufhausen</strong> werden bestellt.<br />

h) (631) Kirchplatz <strong>Aufhausen</strong><br />

Für die notwendige Beschilderung am Kirchplatz gab es noch mal eine Besprechung mit dem<br />

Architekten, Herrn Pater Winfried, dem Ortsheimatpfleger und der Fa. Kiendl.<br />

Folgende Maßnahmen sind hier geplant:<br />

Beschriftung der Informationsstele bei der ehemaligen <strong>Gemeinde</strong>kanzlei<br />

Beschriftung und Beschilderung der Eingänge <strong>Gemeinde</strong>zentrum und Pfarrei<br />

Schrifttafeln bei den Kirchen<br />

Beschilderung beim Festplatz<br />

Auch der Brunnen vor der Wallfahrtskirche erhält die entsprechenden Schrifttafeln.<br />

Folgende Bereiche werden hier abgedruckt:<br />

<strong>Gemeinde</strong>wappen mit Beschreibung und die <strong>Gemeinde</strong>teile<br />

Wasserversorgung <strong>Aufhausen</strong><br />

Hinweise auf ehem. Trinkwasserbrunnen<br />

Stich Seidenbusch<br />

Geschichte von Johann Seidenbusch<br />

Wallfahrtskirche Maria Schnee<br />

Pfarrei<br />

Historie von <strong>Aufhausen</strong>


<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 05. Februar 2013 616<br />

Die Druckerei Kiendl hat bereits Originalausdrucke erstellt, damit eine Begutachtung vor Ort<br />

durchgeführt werden konnte. Der Text wurde vom Ortsheimatpfleger Karl Huf und Herrn Pater<br />

Winfried überarbeitet und wird jetzt von der Druckerei noch mal formatiert. Wenn die Texte<br />

vorliegen, werden sie auch dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Korrektur bzw. Begutachtung vorgelegt.<br />

Der Bürgermeister zeigte noch Bilder von den Beschriftungstafeln.<br />

Die Gesamtkosten für die Beschriftungen des Brunnens und der Informationstafeln betragen lt.<br />

vorliegendem Angebot 9.278,97 € brutto. Die Maßnahme wird vom Amt für Ländliche Entwicklung<br />

mit 50 % bezuschusst. Hierfür ist eine eigene Vereinbarung mit dem Amt für Ländliche<br />

Entwicklung erforderlich. Auftraggeber ist die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aufhausen</strong>. Die Kosten für die Beschilderung<br />

der kirchlichen Objekte müssen die jeweiligen Stiftungen übernehmen. Die Pfarrei<br />

wurde hierüber informiert.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 13 : 0 Stimmen:<br />

Mit der Beschriftung des Brunnens und der Beschilderung besteht Einverständnis. Der Auftrag<br />

kann nach Genehmigung durch das Amt für Ländl. Entwicklung erteilt werden.<br />

i) Dorferneuerung <strong>Aufhausen</strong>-Triftlfing – Baubegleitende Beratung<br />

Die baubegleitende Beratung durch den Architekten Dieter Drexl und den Landschaftsarchitekten<br />

Weidmüller, soll weiterhin durchgeführt werden. Insgesamt ist ein Betrag von 10.000 €<br />

vorgesehen. Der Zuschuss beträgt hier 57 %. 43 % der Kosten muss die <strong>Gemeinde</strong> übernehmen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss mit 13 : 0 Stimmen:<br />

Mit der Vereinbarung der Teilnehmergemeinschaft <strong>Aufhausen</strong>-Triftlfing und der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Aufhausen</strong> bezüglich einer Kostenbeteiligung bei der Vergabe von Planungsleistungen (baubegleitende<br />

Beratung durch Architekt Dieter Drexl und Landschaftsarchitekt Richard Weidmüller)<br />

wird zugestimmt.<br />

8. (025) Bericht des Bürgermeisters<br />

a) (863) Wasserversorgung<br />

Für die Wasserversorgung musste ein neuer Kompressor angeschafft werden. Kosten 1.330 €<br />

netto.<br />

b) (331) Stiftsgasthof<br />

Der Bürgermeister zeigte sich erfreut, dass der neue Wirt des Stiftsgasthofes so gut angenommen<br />

wird. Die Besucher und Vereine sind sehr zufrieden. Auch der Ball der Vereine war eine wunderschöne<br />

Veranstaltung. Es hat sich bewährt, dass das Essen im Gastzimmer eingenommen<br />

wurde. Für den Ball der Vereine im nächsten Jahr sollte evtl. eine neue Musik verpflichtet werden.<br />

Die Bayernkapelle Anton Schmid soll ein Angebot vorlegen.<br />

c) (444) Jugendpfleger<br />

In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aufhausen</strong> ist jetzt ein neuer Jugendpfleger tätig. Herr Stefan Killian wird die<br />

Jugendarbeit in <strong>Aufhausen</strong> übernehmen. Am 22.02.2013 um 16.00 Uhr findet ein Forum im<br />

<strong>Gemeinde</strong>zentrum statt.<br />

d) (610) Dorferneuerung Hellkofen-Niederhinkofen<br />

Für das geplante Dorferneuerungsverfahren Hellkofen-Niederhinkofen war angedacht, diese an<br />

die Flurbereinigung „Petzkofen II“ anzugliedern. Es gab dann immer widersprüchliche Aussagen<br />

von den zuständigen Mitarbeitern, ob sich dadurch das Flurbereinigungsverfahren “Petzkofen II“


<strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 05. Februar 2013 617<br />

verzögern könnte. Jetzt gab es ein Treffen mit dem Abteilungsleiter, Herrn Leitenden Baudirektor<br />

Hans-Peter Schmucker, vom Amt für Ländliche Entwicklung, sowie den zuständigen Sachbearbeitern<br />

für die Flurbereinigung Petzkofen und die Dorferneuerung <strong>Aufhausen</strong>-Triftlfing.<br />

Ebenso hat die Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft „Petzkofen II“ teilgenommen. Es hat<br />

sich jetzt herausgestellt, dass es bei Angliederung der geplanten Dorferneuerung Hellkofen-<br />

Niederhinkofen an das Flurbereinigungsverfahren Petzkofen evtl. doch zu Verzögerungen mit<br />

der Grundbucheintragung kommen könnte. Man hat jetzt festgelegt, dass für Hellkofen und<br />

Niederhinkofen ein eigenes Verfahren eingeleitet wird. Mit der Planung kann bereits jetzt begonnen<br />

werden, diese ist auch förderfähig. Durch ein neues umfassendes Dorferneuerungsverfahren<br />

können dann auch Grundstücksangelegenheiten abgewickelt werden.<br />

Der geplante Querdamm am Gittinger Bach bei Hellkofen, zur Rückhaltung der Hochwasserspitzen,<br />

kann noch im Verfahren „Petzkofen II“ durchgeführt werden. Maßnahmenträger wäre die<br />

<strong>Gemeinde</strong>, der Zuschuss beträgt 50 %. Am 07.02.2013 ist eine Sitzung der Vorstandschaft der<br />

Flurbereinigung. Hier soll dies noch mal besprochen und dann entsprechend beschlossen werden.<br />

e) (610) Baugebiet „Seilerberg West I“<br />

Mit den betroffenen Grundstückseigentümern wurde eine Informationsveranstaltung wegen der<br />

öffentlichen Umlegung durch das Vermessungsamt durchgeführt.<br />

f) (423) Gebühren für Kindergarten und -krippe<br />

Mit Pater Winfried Wermter wurden die Gebühren für den Kindergarten und die neue Krippe<br />

besprochen. Die Kindergartengebühr beträgt je durchschnittliche tägliche Betreuungsstunde 12 €<br />

und in der Krippe 24 €. Es wird jetzt dann die Einschreibung durchgeführt. Ab 7.15 Uhr besteht<br />

die Betreuungsmöglichkeit im Kinderarten und in der Kinderkrippe. Die genauen Öffnungszeiten<br />

werden sich nach dem Bedarf richten.<br />

g) (740) Brennholz<br />

Die Gemeine <strong>Aufhausen</strong> gibt wieder Brennholz im Selbsterwerb ab. Interessenten können sich<br />

bei der Verwaltungsgemeinschaft Sünching melden.<br />

Ende der öffentlichen Sitzung: 21.00 Uhr.

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