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Organspende - Hilfe für meine Mitmenschen<br />

Jeden Tag beginnt für zehn Menschen in Deutschland ein neues<br />

Leben. Sie feiern dies wie einen zweiten Geburtstag. Denn<br />

es ist der Tag, an dem ihnen ein gespendetes Organ eingepflanzt<br />

wurde.<br />

3.657 Menschen bekamen im vergangenen Jahr ein Spenderorgan.<br />

Das ist viel, denn hinter jedem transplantierten Organ<br />

steckt die Entscheidung eines anderen Menschen, Organe<br />

zu spenden. Aber es ist leider noch nicht genug. Denn im<br />

vergangenen Jahr standen cirka 12.000 Menschen auf der<br />

Warteliste für ein Spenderorgan. Also hatte nur jeder dritte<br />

und vierte von ihnen das Glück gehabt, ein rettendes Organ<br />

zu erhalten.<br />

Oftmals aber mangelt es nicht an der Hilfsbereitschaft<br />

der Menschen, sondern schlichtweg nur an den<br />

ausreichenden Informationen. Deshalb wurde im Auftrag der<br />

Gesundheitsministerin gemeinsam mit Partnern im Jahr 2002<br />

die INITIATIVE ORGANSPENDE HESSEN (IOH) gegründet.<br />

Damit wollte sie vor allem anregen, dass man sich noch zu<br />

Lebzeiten mit dem Thema befasst.<br />

Wie Sie sicher bereits wissen, versteht man unter einer Organspende<br />

(bzw. Transplantation) die Übertragung von gesunden<br />

Organen oder auch Geweben auf schwer kranke Menschen.<br />

Man unterscheidet zwischen der so genannten „Lebendspende“<br />

und der „Totenspende“. Um eine Lebendspende handelt<br />

es sich dann, wenn jemand freiwillig einem Kranken ein Organ<br />

überlässt. Dies kann zum Beispiel bei einer Nierenspende<br />

oder einer Leberspende der Fall sein. Wer bei einer Lebendspende<br />

ein Organ spenden darf, darüber gibt es vom<br />

Gesetzgeber klare Richtlinien.<br />

Die Totenspende setzt ebenfalls eindeutig im Transplantationsgesetz<br />

geregelte Bedingungen voraus, damit sie überhaupt<br />

stattfinden kann: So muss die unumkehrbar erloschene Hirnfunktion<br />

zweifelsfrei festgestellt sein, aber der <strong>Kreis</strong>lauf muss<br />

noch in Funktion sein. Das passiert etwa dann, wenn es zu<br />

Blutungen im Gehirn gekommen ist oder eine schwere Gewalteinwirkung<br />

das Gehirn zerstört hat. Wichtig ist dabei vor<br />

allem, dass der <strong>Kreis</strong>lauf noch nicht zusammengebrochen ist.<br />

BERATUNG INFORMATIV<br />

UND HILFEN<br />

Das wäre die klassische Situation, in der sich die Frage der<br />

Organspende stellt.<br />

Allerdings, gerade die Feststellung des „Hirntods“ ist der<br />

Punkt, der die öffentliche Debatte bezüglich der „Organspende“<br />

immer wieder aufflackern lässt. Denn manche Menschen<br />

befürchten, es könne eine Organtransplantation stattfinden,<br />

obwohl der Spender noch lebt. Dazu sei gesagt, dass für die<br />

Diagnose des Hirntodes verbindliche und besonders strenge<br />

Richtlinien der Bundesärztekammer festgelegt wurden.<br />

Er gilt erst dann als sicher erwiesen, wenn die folgenden drei<br />

Kriterien erfüllt sind:<br />

die Voraussetzungen für die Hirntoduntersuchung müssen<br />

gegeben sein, d.h. dass andere Erkrankungen, die<br />

ähnliche Symptome bewirken können, ausgeschlossen<br />

sein müssen<br />

Feststellung der Funktionslosigkeit der Hirnfunktionen<br />

durch zwei unabhängige und in der Diagnose besonders<br />

qualifizierte Ärzte<br />

Nachweis der Unumkehrbarkeit der Symptome durch<br />

erneute klinische Untersuchungen oder unter Hinzuziehung<br />

von speziellen apparativen Verfahren wie z.B.<br />

einem Elektroenzephalogramm.<br />

Einer Organspende stehen allerdings noch weitere Hürden<br />

im Weg. Und zwar ist sie prinzipiell nur dann möglich, wenn<br />

der Verstorbene zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt<br />

hatte (z.B. in einem Organspendeausweis) oder die Angehörigen<br />

nach Feststellung des Hirntodes gemäß dem mutmaßlichen<br />

Willen des Verstorbenen der Organspende zustimmen.<br />

Besonders wichtig für eine stabile Entscheidung ist es, das<br />

Thema Organspende in der Familie zu Lebzeiten zu besprechen<br />

und in der Akutsituation den Angehörigen genügend<br />

Zeit für die Entscheidung einzuräumen.<br />

Deshalb sollten Sie Ihrer Familie bereits „für den Fall der Fälle“<br />

diese Last abnehmen und für sich selbst entscheiden, so lange<br />

Sie das können. Wichtig ist es, dieses Thema einmal ganz unvoreingenommen<br />

zu besprechen, damit<br />

Ihre Angehörigen auf jeden Fall wissen,<br />

wie Sie dazu stehen. Auf dem Organspendeausweis<br />

der Bundeszentrale für<br />

gesundheitliche Aufklärung können Sie<br />

übrigens auch gegen eine Entnahme<br />

von Organen und Geweben entscheiden,<br />

oder Sie können die Entscheidung<br />

auf eine andere Person übertragen.<br />

Denken Sie bitte daran, Organspende<br />

rettet Leben. Eines Tages vielleicht auch<br />

Ihres. Schieben Sie dieses Thema also<br />

nicht vor sich her. Wenn Sie gerne einen<br />

Organspendeausweis hätten, sprechen<br />

Sie bei der nächsten Gelegenheit Ihren<br />

Hausarzt darauf an! Mehr Informationen<br />

erhalten Sie von der Bundeszentrale<br />

für gesundheitliche Aufklärung unter:<br />

www.organspende-info.de.<br />

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