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Organspende - Hilfe für meine Mitmenschen<br />
Jeden Tag beginnt für zehn Menschen in Deutschland ein neues<br />
Leben. Sie feiern dies wie einen zweiten Geburtstag. Denn<br />
es ist der Tag, an dem ihnen ein gespendetes Organ eingepflanzt<br />
wurde.<br />
3.657 Menschen bekamen im vergangenen Jahr ein Spenderorgan.<br />
Das ist viel, denn hinter jedem transplantierten Organ<br />
steckt die Entscheidung eines anderen Menschen, Organe<br />
zu spenden. Aber es ist leider noch nicht genug. Denn im<br />
vergangenen Jahr standen cirka 12.000 Menschen auf der<br />
Warteliste für ein Spenderorgan. Also hatte nur jeder dritte<br />
und vierte von ihnen das Glück gehabt, ein rettendes Organ<br />
zu erhalten.<br />
Oftmals aber mangelt es nicht an der Hilfsbereitschaft<br />
der Menschen, sondern schlichtweg nur an den<br />
ausreichenden Informationen. Deshalb wurde im Auftrag der<br />
Gesundheitsministerin gemeinsam mit Partnern im Jahr 2002<br />
die INITIATIVE ORGANSPENDE HESSEN (IOH) gegründet.<br />
Damit wollte sie vor allem anregen, dass man sich noch zu<br />
Lebzeiten mit dem Thema befasst.<br />
Wie Sie sicher bereits wissen, versteht man unter einer Organspende<br />
(bzw. Transplantation) die Übertragung von gesunden<br />
Organen oder auch Geweben auf schwer kranke Menschen.<br />
Man unterscheidet zwischen der so genannten „Lebendspende“<br />
und der „Totenspende“. Um eine Lebendspende handelt<br />
es sich dann, wenn jemand freiwillig einem Kranken ein Organ<br />
überlässt. Dies kann zum Beispiel bei einer Nierenspende<br />
oder einer Leberspende der Fall sein. Wer bei einer Lebendspende<br />
ein Organ spenden darf, darüber gibt es vom<br />
Gesetzgeber klare Richtlinien.<br />
Die Totenspende setzt ebenfalls eindeutig im Transplantationsgesetz<br />
geregelte Bedingungen voraus, damit sie überhaupt<br />
stattfinden kann: So muss die unumkehrbar erloschene Hirnfunktion<br />
zweifelsfrei festgestellt sein, aber der <strong>Kreis</strong>lauf muss<br />
noch in Funktion sein. Das passiert etwa dann, wenn es zu<br />
Blutungen im Gehirn gekommen ist oder eine schwere Gewalteinwirkung<br />
das Gehirn zerstört hat. Wichtig ist dabei vor<br />
allem, dass der <strong>Kreis</strong>lauf noch nicht zusammengebrochen ist.<br />
BERATUNG INFORMATIV<br />
UND HILFEN<br />
Das wäre die klassische Situation, in der sich die Frage der<br />
Organspende stellt.<br />
Allerdings, gerade die Feststellung des „Hirntods“ ist der<br />
Punkt, der die öffentliche Debatte bezüglich der „Organspende“<br />
immer wieder aufflackern lässt. Denn manche Menschen<br />
befürchten, es könne eine Organtransplantation stattfinden,<br />
obwohl der Spender noch lebt. Dazu sei gesagt, dass für die<br />
Diagnose des Hirntodes verbindliche und besonders strenge<br />
Richtlinien der Bundesärztekammer festgelegt wurden.<br />
Er gilt erst dann als sicher erwiesen, wenn die folgenden drei<br />
Kriterien erfüllt sind:<br />
die Voraussetzungen für die Hirntoduntersuchung müssen<br />
gegeben sein, d.h. dass andere Erkrankungen, die<br />
ähnliche Symptome bewirken können, ausgeschlossen<br />
sein müssen<br />
Feststellung der Funktionslosigkeit der Hirnfunktionen<br />
durch zwei unabhängige und in der Diagnose besonders<br />
qualifizierte Ärzte<br />
Nachweis der Unumkehrbarkeit der Symptome durch<br />
erneute klinische Untersuchungen oder unter Hinzuziehung<br />
von speziellen apparativen Verfahren wie z.B.<br />
einem Elektroenzephalogramm.<br />
Einer Organspende stehen allerdings noch weitere Hürden<br />
im Weg. Und zwar ist sie prinzipiell nur dann möglich, wenn<br />
der Verstorbene zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt<br />
hatte (z.B. in einem Organspendeausweis) oder die Angehörigen<br />
nach Feststellung des Hirntodes gemäß dem mutmaßlichen<br />
Willen des Verstorbenen der Organspende zustimmen.<br />
Besonders wichtig für eine stabile Entscheidung ist es, das<br />
Thema Organspende in der Familie zu Lebzeiten zu besprechen<br />
und in der Akutsituation den Angehörigen genügend<br />
Zeit für die Entscheidung einzuräumen.<br />
Deshalb sollten Sie Ihrer Familie bereits „für den Fall der Fälle“<br />
diese Last abnehmen und für sich selbst entscheiden, so lange<br />
Sie das können. Wichtig ist es, dieses Thema einmal ganz unvoreingenommen<br />
zu besprechen, damit<br />
Ihre Angehörigen auf jeden Fall wissen,<br />
wie Sie dazu stehen. Auf dem Organspendeausweis<br />
der Bundeszentrale für<br />
gesundheitliche Aufklärung können Sie<br />
übrigens auch gegen eine Entnahme<br />
von Organen und Geweben entscheiden,<br />
oder Sie können die Entscheidung<br />
auf eine andere Person übertragen.<br />
Denken Sie bitte daran, Organspende<br />
rettet Leben. Eines Tages vielleicht auch<br />
Ihres. Schieben Sie dieses Thema also<br />
nicht vor sich her. Wenn Sie gerne einen<br />
Organspendeausweis hätten, sprechen<br />
Sie bei der nächsten Gelegenheit Ihren<br />
Hausarzt darauf an! Mehr Informationen<br />
erhalten Sie von der Bundeszentrale<br />
für gesundheitliche Aufklärung unter:<br />
www.organspende-info.de.<br />
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