16.3 kb - Rheingau - Taunus - Kreis
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Im Allgemeinen sehen die üblichen Kontrollen in einem Versorgungsbereich<br />
folgendermaßen aus:<br />
Vierteljährliche routinemäßige Überprüfungen durch ein gelistetes,<br />
anerkanntes Labor<br />
Eine jährliche periodische Überprüfung<br />
Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte, je nach Lage der Wasserversorgungsanlage<br />
jährlich oder in längerfristigen Intervallen.<br />
Grenzwertüberschreitungen werden dem Gesundheitsamt gemeldet.<br />
Bei mikrobiologischen Belastungen erfolgt die Meldung sofort durch<br />
die Untersuchungsstellen per Fax oder Anruf, da hier nicht auszuschließen<br />
ist, dass Krankheitserreger im Trinkwasser vorhanden<br />
sind. In Absprache mit dem Wasserversorger werden Gegenmaßnahmen<br />
und Nachkontrollen veranlasst. Bei den mikrobiologischen<br />
Analysen des Trinkwassers kam es bei ca. 3% zu Beanstandungen.<br />
Die Nachkontrollen nach erfolgten Maßnahmen waren allerdings<br />
einwandfrei.<br />
Gibt es Probleme mit „Schadstoffen“?<br />
Projekt zum Austausch<br />
der Blei-Hausanschlussleitungen<br />
Blei ist ein kumulierendes Gift, das die Blutbildung hemmt und zu<br />
Nervenschädigungen führen kann. Besonders gefährdet sind Säuglinge,<br />
Kleinkinder und Schwangere. Säuglinge und Kleinkinder können<br />
Blei 10-fach besser resorbieren als Erwachsene. Chronische unspezifische<br />
Symptome wie z.B. Magenstörungen, Kopfschmerzen,<br />
Müdigkeit und Nierenstörungen werden schon ab einer täglichen<br />
Dosis von 1 mg beschrieben. Bei Säuglingen und Kleinkindern kann<br />
eine erhöhte Bleizufuhr zu Störungen in der Intelligenzentwicklung<br />
führen. Blei ist auch ein starkes Fischgift, vor allem bei weichem<br />
Wasser. Die Bleibelastung der Umwelt durch den Kfz-Verkehr ist<br />
rückläufig, der heute relevante Aufnahmepfad für die Bevölkerung<br />
ist der Konsum von Trinkwasser aus Bleileitungen.<br />
Blei kann sich aus den Bleirohren selbst, aber auch aus bleihaltigen<br />
Materialien der Hausinstallation wie z.B. Messing (bis 2% Blei), bleihaltigem<br />
Lot oder Rotguss lösen.<br />
Im Jahr 1998 wurde seitens des Gesundheitsamtes eine nachdrückliche<br />
Informationskampagne begonnen, Versorger und Verbraucher<br />
(Hausbesitzer) über die toxische Wirkung von Blei als starkes Nervengift<br />
im Trinkwasser zu informieren. Sie wurden aufgefordert, Blei-<br />
Hausanschlussleitungen zu entfernen bzw. entfernen zu lassen und<br />
durch gesundheitlich unbedenkliches Material zu ersetzen. In den<br />
meisten Kommunen liegt gemäß Wasserversorgungssatzung die Verantwortung<br />
beim Wasserversorger, den Austausch muss allerdings<br />
der Hauseigentümer bezahlen. In Zweifelsfällen wurden Trinkwasseranalysen<br />
vorgeschrieben, um eine fragliche Belastung feststellen<br />
zu können. Bei einer Grenzwertüberschreitung wurde der Austausch<br />
angeordnet.<br />
Zum heutigen Zeitpunkt kann festgestellt werden, dass von ca. 900<br />
Blei-Hausanschlussleitungen im gesamten <strong>Kreis</strong>gebiet ca. 850 Leitungen<br />
erneuert wurden. Bei den restlichen Leitungen wird das Trinkwasser<br />
regelmäßig auf Blei untersucht, bei Grenzwertüberschreitungen<br />
muss der Austausch erfolgen. Der aktuelle Grenzwert für<br />
Blei beträgt 0,025 mg/l bei einer Stagnationsprobe nach 4 Stunden<br />
Stagnation. Zum 1.12.2013 wird dieser Grenzwert auf 0,010<br />
mg/l abgesenkt. Ab diesem Zeitpunkt rechnen wir mit deutlich mehr<br />
Grenzwertüberschreitungen.<br />
Uran<br />
Der Parameter Uran muss im Trinkwasser nach der zur Zeit gültigen<br />
Trinkwasserverordnung 2001 noch nicht untersucht werden. Im Jahr<br />
2008 wurde dieser Stoff jedoch wieder häufiger in der Öffentlichkeit<br />
diskutiert, so dass mit einem Schreiben des Hessischen Sozialministeriums<br />
den Gesundheitsämtern empfohlen wurde, orientierende<br />
Uranmessungen der einzelnen Wasserversorgungsanlagen zu veranlassen.<br />
Abgesehen von der radioaktiven Strahlung des Urans ist der Stoff<br />
schon in geringsten Mengen chemotoxisch, d. h. bei vermehrter oraler<br />
Aufnahme kann dieses Schwermetall Leber- und Nierenschäden<br />
InformatIV<br />
hervorrufen. Urannachweise im Grund bzw. Trinkwasser sind meistens<br />
geogen bedingt. Eine anthropogene Ursache für Urannachweise<br />
im Rohwasser könne aber auch das Aufbringen von uranhaltigen<br />
mineralischen Phosphatdüngern in der Landwirtschaft sein.<br />
Als toxikologisch hergeleiteten Höchstwert empfiehlt das Umweltbundesamt<br />
einen Uranwert im Trinkwasser von 10 µg/l. Daneben<br />
gilt der nicht nur toxikologisch begründete Grenzwert von 2 µg/l in<br />
Mineralwasser, wenn mit dem Zusatz „geeignet für die Zubereitung<br />
von Säuglingsnahrung“ geworben werden soll.<br />
Die Region <strong>Rheingau</strong>-<strong>Taunus</strong> liegt in einem Gebiet, in welchem das<br />
Grundwasser in geringerem Maße von uranhaltigem Gestein beeinflusst<br />
wird. Mit Ausnahme von Teilen des <strong>Rheingau</strong>s liegen folgerichtig<br />
die Uranwerte auch weit unter dem Höchstwert von 10 µg/l.<br />
Der höchste Uranwert im Rohwasser wurde bei einer Schürfung im<br />
<strong>Rheingau</strong> mit 11,0 µg/l gemessen. Durch Mischung wird ein Wert<br />
von 2,3 µg/l erreicht. Der höchste Wert im Trinkwasser wurde am<br />
Ausgang eines Hochbehälters mit 4,0 µg/l Uran gemessen. Im Entwurf<br />
zur Änderung der Trinkwasserverordnung wird Uran als neuer<br />
Parameter aufgenommen.<br />
Unser Trinkwasser ist gut!<br />
Trinkwasser ist das Lebensmittel<br />
Nr. 1 und<br />
folglich auch das bestuntersuchteLebensmittel.<br />
Daraus resultiert<br />
eine hohe Sicherheit<br />
für den Verbraucher,<br />
denn die öffentlichen<br />
Wasserversorger bemühen<br />
sich jeden Tag,<br />
damit die Verbraucher<br />
ausreichend Trinkwasser<br />
in einwandfreier<br />
Qualität aus dem<br />
Wasserhahn zapfen<br />
können!<br />
Die Mitarbeiter des<br />
Gesundheitsamtes<br />
stehen den Wasserversorgern<br />
beratend<br />
zur Seite, andererseits<br />
überwachen sie<br />
als Mitarbeiter der<br />
Aufsichtsbehörde,<br />
dass die Vorgaben<br />
der Trinkwasserverordnung<br />
eingehalten<br />
werden. Das Gesundheitsamt<br />
ist zuständige<br />
Behörde zur Ausführung der Trinkwasserverordnung. Deren Zweck<br />
ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen,<br />
die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den<br />
menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner<br />
Genusstauglichkeit und Reinheit nach Maßgabe dieses Regelwerkes<br />
zu schützen.<br />
Leider ist jedoch zu beobachten, dass die Umwelt und damit auch<br />
die Oberflächengewässer und die Grundwässer durch eine Reihe<br />
von Schadstoffen, die der Mensch produziert und ausbringt, in zunehmendem<br />
Maße gefährdet wird. Hier müssen das Vorsorgeprinzip<br />
und ebenso die Forschung über neue chemische Stoffe greifen,<br />
um eine realistische Gefährdungsbeurteilung treffen zu können.<br />
Sollten jedoch solche Schadstoffe in Grund- oder Trinkwasser auftreten,<br />
muss der Wasserversorger handeln, indem er Versorgungsanlagen<br />
außer Betrieb nimmt oder das Trinkwasser einer speziellen<br />
Aufbereitung unterzieht, was z. T. erhebliche Kosten für die Gemeinschaft<br />
bedeuten kann.<br />
Den umfangreichen Trinkwassergütebericht finden Sie unter<br />
www.rheingau-taunus.de<br />
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