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16.3 kb - Rheingau - Taunus - Kreis

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Im Allgemeinen sehen die üblichen Kontrollen in einem Versorgungsbereich<br />

folgendermaßen aus:<br />

Vierteljährliche routinemäßige Überprüfungen durch ein gelistetes,<br />

anerkanntes Labor<br />

Eine jährliche periodische Überprüfung<br />

Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte, je nach Lage der Wasserversorgungsanlage<br />

jährlich oder in längerfristigen Intervallen.<br />

Grenzwertüberschreitungen werden dem Gesundheitsamt gemeldet.<br />

Bei mikrobiologischen Belastungen erfolgt die Meldung sofort durch<br />

die Untersuchungsstellen per Fax oder Anruf, da hier nicht auszuschließen<br />

ist, dass Krankheitserreger im Trinkwasser vorhanden<br />

sind. In Absprache mit dem Wasserversorger werden Gegenmaßnahmen<br />

und Nachkontrollen veranlasst. Bei den mikrobiologischen<br />

Analysen des Trinkwassers kam es bei ca. 3% zu Beanstandungen.<br />

Die Nachkontrollen nach erfolgten Maßnahmen waren allerdings<br />

einwandfrei.<br />

Gibt es Probleme mit „Schadstoffen“?<br />

Projekt zum Austausch<br />

der Blei-Hausanschlussleitungen<br />

Blei ist ein kumulierendes Gift, das die Blutbildung hemmt und zu<br />

Nervenschädigungen führen kann. Besonders gefährdet sind Säuglinge,<br />

Kleinkinder und Schwangere. Säuglinge und Kleinkinder können<br />

Blei 10-fach besser resorbieren als Erwachsene. Chronische unspezifische<br />

Symptome wie z.B. Magenstörungen, Kopfschmerzen,<br />

Müdigkeit und Nierenstörungen werden schon ab einer täglichen<br />

Dosis von 1 mg beschrieben. Bei Säuglingen und Kleinkindern kann<br />

eine erhöhte Bleizufuhr zu Störungen in der Intelligenzentwicklung<br />

führen. Blei ist auch ein starkes Fischgift, vor allem bei weichem<br />

Wasser. Die Bleibelastung der Umwelt durch den Kfz-Verkehr ist<br />

rückläufig, der heute relevante Aufnahmepfad für die Bevölkerung<br />

ist der Konsum von Trinkwasser aus Bleileitungen.<br />

Blei kann sich aus den Bleirohren selbst, aber auch aus bleihaltigen<br />

Materialien der Hausinstallation wie z.B. Messing (bis 2% Blei), bleihaltigem<br />

Lot oder Rotguss lösen.<br />

Im Jahr 1998 wurde seitens des Gesundheitsamtes eine nachdrückliche<br />

Informationskampagne begonnen, Versorger und Verbraucher<br />

(Hausbesitzer) über die toxische Wirkung von Blei als starkes Nervengift<br />

im Trinkwasser zu informieren. Sie wurden aufgefordert, Blei-<br />

Hausanschlussleitungen zu entfernen bzw. entfernen zu lassen und<br />

durch gesundheitlich unbedenkliches Material zu ersetzen. In den<br />

meisten Kommunen liegt gemäß Wasserversorgungssatzung die Verantwortung<br />

beim Wasserversorger, den Austausch muss allerdings<br />

der Hauseigentümer bezahlen. In Zweifelsfällen wurden Trinkwasseranalysen<br />

vorgeschrieben, um eine fragliche Belastung feststellen<br />

zu können. Bei einer Grenzwertüberschreitung wurde der Austausch<br />

angeordnet.<br />

Zum heutigen Zeitpunkt kann festgestellt werden, dass von ca. 900<br />

Blei-Hausanschlussleitungen im gesamten <strong>Kreis</strong>gebiet ca. 850 Leitungen<br />

erneuert wurden. Bei den restlichen Leitungen wird das Trinkwasser<br />

regelmäßig auf Blei untersucht, bei Grenzwertüberschreitungen<br />

muss der Austausch erfolgen. Der aktuelle Grenzwert für<br />

Blei beträgt 0,025 mg/l bei einer Stagnationsprobe nach 4 Stunden<br />

Stagnation. Zum 1.12.2013 wird dieser Grenzwert auf 0,010<br />

mg/l abgesenkt. Ab diesem Zeitpunkt rechnen wir mit deutlich mehr<br />

Grenzwertüberschreitungen.<br />

Uran<br />

Der Parameter Uran muss im Trinkwasser nach der zur Zeit gültigen<br />

Trinkwasserverordnung 2001 noch nicht untersucht werden. Im Jahr<br />

2008 wurde dieser Stoff jedoch wieder häufiger in der Öffentlichkeit<br />

diskutiert, so dass mit einem Schreiben des Hessischen Sozialministeriums<br />

den Gesundheitsämtern empfohlen wurde, orientierende<br />

Uranmessungen der einzelnen Wasserversorgungsanlagen zu veranlassen.<br />

Abgesehen von der radioaktiven Strahlung des Urans ist der Stoff<br />

schon in geringsten Mengen chemotoxisch, d. h. bei vermehrter oraler<br />

Aufnahme kann dieses Schwermetall Leber- und Nierenschäden<br />

InformatIV<br />

hervorrufen. Urannachweise im Grund bzw. Trinkwasser sind meistens<br />

geogen bedingt. Eine anthropogene Ursache für Urannachweise<br />

im Rohwasser könne aber auch das Aufbringen von uranhaltigen<br />

mineralischen Phosphatdüngern in der Landwirtschaft sein.<br />

Als toxikologisch hergeleiteten Höchstwert empfiehlt das Umweltbundesamt<br />

einen Uranwert im Trinkwasser von 10 µg/l. Daneben<br />

gilt der nicht nur toxikologisch begründete Grenzwert von 2 µg/l in<br />

Mineralwasser, wenn mit dem Zusatz „geeignet für die Zubereitung<br />

von Säuglingsnahrung“ geworben werden soll.<br />

Die Region <strong>Rheingau</strong>-<strong>Taunus</strong> liegt in einem Gebiet, in welchem das<br />

Grundwasser in geringerem Maße von uranhaltigem Gestein beeinflusst<br />

wird. Mit Ausnahme von Teilen des <strong>Rheingau</strong>s liegen folgerichtig<br />

die Uranwerte auch weit unter dem Höchstwert von 10 µg/l.<br />

Der höchste Uranwert im Rohwasser wurde bei einer Schürfung im<br />

<strong>Rheingau</strong> mit 11,0 µg/l gemessen. Durch Mischung wird ein Wert<br />

von 2,3 µg/l erreicht. Der höchste Wert im Trinkwasser wurde am<br />

Ausgang eines Hochbehälters mit 4,0 µg/l Uran gemessen. Im Entwurf<br />

zur Änderung der Trinkwasserverordnung wird Uran als neuer<br />

Parameter aufgenommen.<br />

Unser Trinkwasser ist gut!<br />

Trinkwasser ist das Lebensmittel<br />

Nr. 1 und<br />

folglich auch das bestuntersuchteLebensmittel.<br />

Daraus resultiert<br />

eine hohe Sicherheit<br />

für den Verbraucher,<br />

denn die öffentlichen<br />

Wasserversorger bemühen<br />

sich jeden Tag,<br />

damit die Verbraucher<br />

ausreichend Trinkwasser<br />

in einwandfreier<br />

Qualität aus dem<br />

Wasserhahn zapfen<br />

können!<br />

Die Mitarbeiter des<br />

Gesundheitsamtes<br />

stehen den Wasserversorgern<br />

beratend<br />

zur Seite, andererseits<br />

überwachen sie<br />

als Mitarbeiter der<br />

Aufsichtsbehörde,<br />

dass die Vorgaben<br />

der Trinkwasserverordnung<br />

eingehalten<br />

werden. Das Gesundheitsamt<br />

ist zuständige<br />

Behörde zur Ausführung der Trinkwasserverordnung. Deren Zweck<br />

ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen,<br />

die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den<br />

menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner<br />

Genusstauglichkeit und Reinheit nach Maßgabe dieses Regelwerkes<br />

zu schützen.<br />

Leider ist jedoch zu beobachten, dass die Umwelt und damit auch<br />

die Oberflächengewässer und die Grundwässer durch eine Reihe<br />

von Schadstoffen, die der Mensch produziert und ausbringt, in zunehmendem<br />

Maße gefährdet wird. Hier müssen das Vorsorgeprinzip<br />

und ebenso die Forschung über neue chemische Stoffe greifen,<br />

um eine realistische Gefährdungsbeurteilung treffen zu können.<br />

Sollten jedoch solche Schadstoffe in Grund- oder Trinkwasser auftreten,<br />

muss der Wasserversorger handeln, indem er Versorgungsanlagen<br />

außer Betrieb nimmt oder das Trinkwasser einer speziellen<br />

Aufbereitung unterzieht, was z. T. erhebliche Kosten für die Gemeinschaft<br />

bedeuten kann.<br />

Den umfangreichen Trinkwassergütebericht finden Sie unter<br />

www.rheingau-taunus.de<br />

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