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16.3 kb - Rheingau - Taunus - Kreis

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InformatIV<br />

38<br />

Wie sauber ist unser Trinkwasser?<br />

Trinkwasser-Gütebericht 2008<br />

erstellt vom Gesundheitsamt des <strong>Rheingau</strong>-<strong>Taunus</strong>-<strong>Kreis</strong>es im Februar 2009<br />

Im Februar 2009 erstellte das Gesundheitsamt des <strong>Kreis</strong>es im Auftrag<br />

des <strong>Kreis</strong>tages einen ersten Trinkwasser-Gütebericht, der in<br />

voller Länge auf der Homepage des <strong>Rheingau</strong>-<strong>Taunus</strong>-<strong>Kreis</strong>es unter<br />

www.rheingau-taunus.de nachzulesen ist. Im Nachfolgenden sind<br />

wichtige Aspekte des Berichtes abgedruckt.<br />

Wie wird aus Rohwasser Trinkwasser?<br />

Das Trinkwasser im <strong>Rheingau</strong>-<strong>Taunus</strong>-<strong>Kreis</strong> stammt aus eigenen Gewinnungsanlagen<br />

der öffentlichen Wasserversorger und aus Fernwasser<br />

des Wasserbeschaffungsverbandes <strong>Rheingau</strong>-<strong>Taunus</strong> (WBV<br />

<strong>Rheingau</strong>-<strong>Taunus</strong>). Insgesamt waren 2008 im <strong>Kreis</strong>gebiet 17 öffentliche<br />

Wasserversorger mit der Trinkwasserversorgung befasst, 13<br />

Städte und Gemeinden und 4 Wasser(beschaffungs)verbände. Im<br />

<strong>Kreis</strong>gebiet sind zahlreiche Trinkwasserversorgungsanlagen vorhanden:<br />

Dies sind 160 Brunnen, 59 Schürfungen/Quellen und 13 Trinkwasserstollen.<br />

Das Wasser aus diesen Gewinnungsanlagen wird<br />

aufbereitet, gespeichert und verteilt über 104 Aufbereitungsanlagen,<br />

176 Wasserbehälter, 24 Pumpwerke und 32 Druckerhöhungsanlagen<br />

bzw. Druckunterbrecher. Aufgrund der geologischen Gegebenheiten<br />

haben die vorhandenen Aufbereitungsanlagen meist<br />

die Aufgabe, das Rohwasser zu entsäuern und Eisen und Mangan<br />

herauszufiltern. Anschließend wird das aufbereitete Wasser, besonders<br />

bei mikrobiologisch anfälligen Schürfungen, durch Chlorzugabe<br />

oder UV-Anlagen desinfiziert. In einzelnen Fällen erfolgt eine<br />

weitergehende Aufbereitung mittels Aktivkohle oder Ultrafiltration.<br />

Das Gesundheitsamt führt in regelmäßigen Abständen Betriebsprüfungen<br />

der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen durch. Dabei<br />

werden alle hygienisch relevanten und baulich-technischen Mängel<br />

in ein detailliertes Protokoll aufgenommen und anschließend von<br />

den Wasserversorgern bearbeitet. Der Zustand der Anlagen kreisweit<br />

ist weitgehend als gut zu bezeichnen. Die öffentlichen Wasserversorger<br />

haben in den vergangenen Jahren erhebliche Summen<br />

investiert, um die Sicherheit und Qualität der Trinkwasserversorgung<br />

dauerhaft zu erhalten bzw. zu verbessern.<br />

Wie kommt das Trinkwasser zum Verbraucher?<br />

Das Wasserdargebot (damit wird die für eine bestimmte Zeit aus<br />

dem natürlichen Wasserkreislauf zur Verfügung stehende nutzbare<br />

Menge an Süßwasser bezeichnet) der Brunnen und Quellen ist im<br />

<strong>Rheingau</strong>-<strong>Taunus</strong>-<strong>Kreis</strong> mit wenigen Ausnahmen als relativ gering zu<br />

bezeichnen. Grund hierfür ist das Rheinische Schiefergebirge als<br />

geologischer Untergrund, welches mit seiner porösen Struktur das<br />

Grundwasser leicht versickern lässt. Daher muss zusätzlich Fernwasser<br />

aus dem Hessischen Ried bzw. aus dem Wasserwerk Schierstein<br />

zugekauft werden. Die Wasserlieferung erfolgt über den WBV<br />

<strong>Rheingau</strong>-<strong>Taunus</strong>. In unserem <strong>Kreis</strong> stammen durchschnittlich 30%<br />

des abgegebenen Trinkwassers aus Fernwasser. Lediglich drei Wasserversorger<br />

sind autark.<br />

Aus den jeweiligen Hochbehältern werden die Verbraucher über<br />

die Versorgungsleitungen mit Trinkwasser versorgt. An den Hauptleitungen<br />

sind die Hausanschlüsse installiert. Am Ende der Hausanschlussleitung<br />

jedes Hauses befindet sich der Wasserzähler. An<br />

dieser Übergabestelle beginnt die Hausinstallation.<br />

Darf man Wasser aus dem Zapfhahn trinken?<br />

Gelegentlich werden Mitarbeiter des Gesundheitsamtes mit Aussagen<br />

wie „Das Wasser aus dem Hahn kann man eh nicht trinken“<br />

konfrontiert. Die Ursachen solcher Aussagen sind vielfältiger Natur.<br />

Einerseits hat es mit dem subjektiven Empfinden zu tun, dass das<br />

Wasser rieche oder nicht schmecke, andererseits sorgen negative<br />

Schlagzeilen für diese Art von Aussagen. Mit der Einführung der<br />

aktuellen Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) wird auch die<br />

mögliche Beeinflussung des Trinkwassers in der Wasserinstallation<br />

von Gebäuden berücksichtigt, die Hausinstallationen werden als<br />

Wasserversorgungsanlage definiert und die Zapfstelle als Stelle der<br />

Einhaltung angegeben. Bezogen auf die Überwachung durch das<br />

Gesundheitsamt sind diese Vorgaben auf öffentliche Gebäude beschränkt.<br />

Im Hinblick auf diesen Punkt der Trinkwasserverordnung wurden die<br />

öffentlichen Anlagen (Kindergärten, Hotels, Schulen, Krankenhäuser<br />

…) im <strong>Rheingau</strong>-<strong>Taunus</strong>-<strong>Kreis</strong> vom Gesundheitsamt in den letzten<br />

Jahren besichtigt und auch beprobt. Trotz der Tatsache, dass viele<br />

Hausinstallationen veraltet und/oder nicht ganz dem Stand der<br />

Technik entsprechen, gab es bisher wenige Beanstandungen. Die<br />

chemisch-physikalischen Parameter wurden fast immer eingehalten.<br />

Häufiger hingegen waren Beanstandungen bezüglich der Mikrobiologie.<br />

Allerdings handelte es sich dabei im Kaltwasserbereich fast<br />

ausschließlich nur um erhöhte Koloniezahlen, die im allgemeinen<br />

keine Gesundheitsgefährdung darstellen und vorwiegend auf die<br />

seltene Nutzung der Zapfstelle bzw. auf äußere Verunreinigungen<br />

des Zapfhahns zurückzuführen waren.<br />

Im Warmwasserbereich dagegen fanden sich des Öfteren Legionellen,<br />

welches weniger ein Problem der Nahrungsaufnahme<br />

Trinkwasser darstellt, als vielmehr ein Gesundheitsrisiko durch das<br />

Einatmen legionellenhaltiger Aerosole beim Duschen bedeutet<br />

(�Lungenentzündung). In den meisten Fällen konnte aber durch die<br />

Umstellung der Betriebsweise (Erhöhung der Temperaturen, häufigeres<br />

Ablaufenlassen) Werte erreicht werden, die entsprechend den<br />

allgemein anerkannten Regeln der Technik der Deutschen Vereinigung<br />

des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) zu keiner Gesundheitsgefährdung<br />

führen. In Ausnahmefällen mussten aufwändigere<br />

Maßnahmen (Sanierung, Desinfektion) ergriffen werden, um eine<br />

Gesundheitsgefahr auszuschließen.<br />

Im Großen und Ganzen hat sich aber gezeigt, dass die Wasserqualität<br />

bis zum Endverbraucher hin sowohl chemisch als auch mikrobiologisch<br />

gesehen ausgezeichnet ist und die vorgegebenen Grenzwerte<br />

der Trinkwasserverordnung durchwegs eingehalten werden.<br />

Wie wird das Trinkwasser kontrolliert?<br />

Die Wasserversorger sind für eine ordnungsgemäße Förderung,<br />

Aufbereitung, Speicherung und den Transport des Trinkwassers verantwortlich.<br />

Dazu gehört auch die Beachtung der entsprechenden<br />

Normen, Vorschriften und Regeln der Technik (DIN-Normen, Normen<br />

des Vereins deutscher Ingenieure (VDI), DVGW-Regelwerk).<br />

Durch die Trinkwasserverordnung, der wichtigsten Rechtsnorm in<br />

dem Bereich, werden den Unternehmern und sonstigen Inhabern<br />

von Wasserversorgungsanlagen zahlreiche Handlungspflichten wie<br />

z. B. mikrobiologische und chemische Untersuchungen auferlegt.<br />

Das Gesundheitsamt überwacht diese Wasserversorgungsanlagen<br />

hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen durch entsprechende<br />

Prüfungen. Im Allgemeinen beziehen sich die Überprüfungen auf die<br />

Kontrollergebnisse der Laboruntersuchungen und die Maßnahmen,<br />

die bei Grenzwertüberschreitungen zu treffen sind. Damit die Wasserversorger<br />

einen Überblick über die Untersuchungsparameter und<br />

die Untersuchungsintervalle entsprechend der Trinkwasserverordnung<br />

erhalten, wurden Untersuchungsrahmen festgelegt, in welchen<br />

die Art, die Anzahl und der Probeentnahmeort in einer Übersicht<br />

dem Wasserversorger zur Auflage gemacht wurden.<br />

Außerdem wurden entsprechend der Trinkwasserverordnung von<br />

den einzelnen öffentlichen Wasserversorgern Maßnahmepläne aufgestellt.<br />

In diesen wurde festgelegt, welche Maßnahmen im Falle<br />

einer Unterbrechung der Trinkwasserversorgung z. B. aufgrund gesundheitsgefährdender<br />

Inhaltsstoffe zu ergreifen sind. Ein Bestandteil<br />

dieses Maßnahmeplans ist u. a. ein Standard-Handlungsplan, in<br />

welchem die Maßnahmen des Betreibers und die Maßnahmen des<br />

Gesundheitsamtes bei Grenzwertüberschreitungen von bestimmten<br />

Parametern zusammengefasst wurden.

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