16.3 kb - Rheingau - Taunus - Kreis
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InformatIV<br />
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Wie sauber ist unser Trinkwasser?<br />
Trinkwasser-Gütebericht 2008<br />
erstellt vom Gesundheitsamt des <strong>Rheingau</strong>-<strong>Taunus</strong>-<strong>Kreis</strong>es im Februar 2009<br />
Im Februar 2009 erstellte das Gesundheitsamt des <strong>Kreis</strong>es im Auftrag<br />
des <strong>Kreis</strong>tages einen ersten Trinkwasser-Gütebericht, der in<br />
voller Länge auf der Homepage des <strong>Rheingau</strong>-<strong>Taunus</strong>-<strong>Kreis</strong>es unter<br />
www.rheingau-taunus.de nachzulesen ist. Im Nachfolgenden sind<br />
wichtige Aspekte des Berichtes abgedruckt.<br />
Wie wird aus Rohwasser Trinkwasser?<br />
Das Trinkwasser im <strong>Rheingau</strong>-<strong>Taunus</strong>-<strong>Kreis</strong> stammt aus eigenen Gewinnungsanlagen<br />
der öffentlichen Wasserversorger und aus Fernwasser<br />
des Wasserbeschaffungsverbandes <strong>Rheingau</strong>-<strong>Taunus</strong> (WBV<br />
<strong>Rheingau</strong>-<strong>Taunus</strong>). Insgesamt waren 2008 im <strong>Kreis</strong>gebiet 17 öffentliche<br />
Wasserversorger mit der Trinkwasserversorgung befasst, 13<br />
Städte und Gemeinden und 4 Wasser(beschaffungs)verbände. Im<br />
<strong>Kreis</strong>gebiet sind zahlreiche Trinkwasserversorgungsanlagen vorhanden:<br />
Dies sind 160 Brunnen, 59 Schürfungen/Quellen und 13 Trinkwasserstollen.<br />
Das Wasser aus diesen Gewinnungsanlagen wird<br />
aufbereitet, gespeichert und verteilt über 104 Aufbereitungsanlagen,<br />
176 Wasserbehälter, 24 Pumpwerke und 32 Druckerhöhungsanlagen<br />
bzw. Druckunterbrecher. Aufgrund der geologischen Gegebenheiten<br />
haben die vorhandenen Aufbereitungsanlagen meist<br />
die Aufgabe, das Rohwasser zu entsäuern und Eisen und Mangan<br />
herauszufiltern. Anschließend wird das aufbereitete Wasser, besonders<br />
bei mikrobiologisch anfälligen Schürfungen, durch Chlorzugabe<br />
oder UV-Anlagen desinfiziert. In einzelnen Fällen erfolgt eine<br />
weitergehende Aufbereitung mittels Aktivkohle oder Ultrafiltration.<br />
Das Gesundheitsamt führt in regelmäßigen Abständen Betriebsprüfungen<br />
der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen durch. Dabei<br />
werden alle hygienisch relevanten und baulich-technischen Mängel<br />
in ein detailliertes Protokoll aufgenommen und anschließend von<br />
den Wasserversorgern bearbeitet. Der Zustand der Anlagen kreisweit<br />
ist weitgehend als gut zu bezeichnen. Die öffentlichen Wasserversorger<br />
haben in den vergangenen Jahren erhebliche Summen<br />
investiert, um die Sicherheit und Qualität der Trinkwasserversorgung<br />
dauerhaft zu erhalten bzw. zu verbessern.<br />
Wie kommt das Trinkwasser zum Verbraucher?<br />
Das Wasserdargebot (damit wird die für eine bestimmte Zeit aus<br />
dem natürlichen Wasserkreislauf zur Verfügung stehende nutzbare<br />
Menge an Süßwasser bezeichnet) der Brunnen und Quellen ist im<br />
<strong>Rheingau</strong>-<strong>Taunus</strong>-<strong>Kreis</strong> mit wenigen Ausnahmen als relativ gering zu<br />
bezeichnen. Grund hierfür ist das Rheinische Schiefergebirge als<br />
geologischer Untergrund, welches mit seiner porösen Struktur das<br />
Grundwasser leicht versickern lässt. Daher muss zusätzlich Fernwasser<br />
aus dem Hessischen Ried bzw. aus dem Wasserwerk Schierstein<br />
zugekauft werden. Die Wasserlieferung erfolgt über den WBV<br />
<strong>Rheingau</strong>-<strong>Taunus</strong>. In unserem <strong>Kreis</strong> stammen durchschnittlich 30%<br />
des abgegebenen Trinkwassers aus Fernwasser. Lediglich drei Wasserversorger<br />
sind autark.<br />
Aus den jeweiligen Hochbehältern werden die Verbraucher über<br />
die Versorgungsleitungen mit Trinkwasser versorgt. An den Hauptleitungen<br />
sind die Hausanschlüsse installiert. Am Ende der Hausanschlussleitung<br />
jedes Hauses befindet sich der Wasserzähler. An<br />
dieser Übergabestelle beginnt die Hausinstallation.<br />
Darf man Wasser aus dem Zapfhahn trinken?<br />
Gelegentlich werden Mitarbeiter des Gesundheitsamtes mit Aussagen<br />
wie „Das Wasser aus dem Hahn kann man eh nicht trinken“<br />
konfrontiert. Die Ursachen solcher Aussagen sind vielfältiger Natur.<br />
Einerseits hat es mit dem subjektiven Empfinden zu tun, dass das<br />
Wasser rieche oder nicht schmecke, andererseits sorgen negative<br />
Schlagzeilen für diese Art von Aussagen. Mit der Einführung der<br />
aktuellen Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) wird auch die<br />
mögliche Beeinflussung des Trinkwassers in der Wasserinstallation<br />
von Gebäuden berücksichtigt, die Hausinstallationen werden als<br />
Wasserversorgungsanlage definiert und die Zapfstelle als Stelle der<br />
Einhaltung angegeben. Bezogen auf die Überwachung durch das<br />
Gesundheitsamt sind diese Vorgaben auf öffentliche Gebäude beschränkt.<br />
Im Hinblick auf diesen Punkt der Trinkwasserverordnung wurden die<br />
öffentlichen Anlagen (Kindergärten, Hotels, Schulen, Krankenhäuser<br />
…) im <strong>Rheingau</strong>-<strong>Taunus</strong>-<strong>Kreis</strong> vom Gesundheitsamt in den letzten<br />
Jahren besichtigt und auch beprobt. Trotz der Tatsache, dass viele<br />
Hausinstallationen veraltet und/oder nicht ganz dem Stand der<br />
Technik entsprechen, gab es bisher wenige Beanstandungen. Die<br />
chemisch-physikalischen Parameter wurden fast immer eingehalten.<br />
Häufiger hingegen waren Beanstandungen bezüglich der Mikrobiologie.<br />
Allerdings handelte es sich dabei im Kaltwasserbereich fast<br />
ausschließlich nur um erhöhte Koloniezahlen, die im allgemeinen<br />
keine Gesundheitsgefährdung darstellen und vorwiegend auf die<br />
seltene Nutzung der Zapfstelle bzw. auf äußere Verunreinigungen<br />
des Zapfhahns zurückzuführen waren.<br />
Im Warmwasserbereich dagegen fanden sich des Öfteren Legionellen,<br />
welches weniger ein Problem der Nahrungsaufnahme<br />
Trinkwasser darstellt, als vielmehr ein Gesundheitsrisiko durch das<br />
Einatmen legionellenhaltiger Aerosole beim Duschen bedeutet<br />
(�Lungenentzündung). In den meisten Fällen konnte aber durch die<br />
Umstellung der Betriebsweise (Erhöhung der Temperaturen, häufigeres<br />
Ablaufenlassen) Werte erreicht werden, die entsprechend den<br />
allgemein anerkannten Regeln der Technik der Deutschen Vereinigung<br />
des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) zu keiner Gesundheitsgefährdung<br />
führen. In Ausnahmefällen mussten aufwändigere<br />
Maßnahmen (Sanierung, Desinfektion) ergriffen werden, um eine<br />
Gesundheitsgefahr auszuschließen.<br />
Im Großen und Ganzen hat sich aber gezeigt, dass die Wasserqualität<br />
bis zum Endverbraucher hin sowohl chemisch als auch mikrobiologisch<br />
gesehen ausgezeichnet ist und die vorgegebenen Grenzwerte<br />
der Trinkwasserverordnung durchwegs eingehalten werden.<br />
Wie wird das Trinkwasser kontrolliert?<br />
Die Wasserversorger sind für eine ordnungsgemäße Förderung,<br />
Aufbereitung, Speicherung und den Transport des Trinkwassers verantwortlich.<br />
Dazu gehört auch die Beachtung der entsprechenden<br />
Normen, Vorschriften und Regeln der Technik (DIN-Normen, Normen<br />
des Vereins deutscher Ingenieure (VDI), DVGW-Regelwerk).<br />
Durch die Trinkwasserverordnung, der wichtigsten Rechtsnorm in<br />
dem Bereich, werden den Unternehmern und sonstigen Inhabern<br />
von Wasserversorgungsanlagen zahlreiche Handlungspflichten wie<br />
z. B. mikrobiologische und chemische Untersuchungen auferlegt.<br />
Das Gesundheitsamt überwacht diese Wasserversorgungsanlagen<br />
hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen durch entsprechende<br />
Prüfungen. Im Allgemeinen beziehen sich die Überprüfungen auf die<br />
Kontrollergebnisse der Laboruntersuchungen und die Maßnahmen,<br />
die bei Grenzwertüberschreitungen zu treffen sind. Damit die Wasserversorger<br />
einen Überblick über die Untersuchungsparameter und<br />
die Untersuchungsintervalle entsprechend der Trinkwasserverordnung<br />
erhalten, wurden Untersuchungsrahmen festgelegt, in welchen<br />
die Art, die Anzahl und der Probeentnahmeort in einer Übersicht<br />
dem Wasserversorger zur Auflage gemacht wurden.<br />
Außerdem wurden entsprechend der Trinkwasserverordnung von<br />
den einzelnen öffentlichen Wasserversorgern Maßnahmepläne aufgestellt.<br />
In diesen wurde festgelegt, welche Maßnahmen im Falle<br />
einer Unterbrechung der Trinkwasserversorgung z. B. aufgrund gesundheitsgefährdender<br />
Inhaltsstoffe zu ergreifen sind. Ein Bestandteil<br />
dieses Maßnahmeplans ist u. a. ein Standard-Handlungsplan, in<br />
welchem die Maßnahmen des Betreibers und die Maßnahmen des<br />
Gesundheitsamtes bei Grenzwertüberschreitungen von bestimmten<br />
Parametern zusammengefasst wurden.