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16.3 kb - Rheingau - Taunus - Kreis

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Von der Staatsarzneikunde oder der „medizinischen Polizey“ …<br />

… (Johann-Peter Frank) zum Gesundheitsamt als Dienstleistungsbehörde<br />

eine geschichtliche entwicklung<br />

Der öffentliche Gesundheitsdienst in seiner derzeitigen Ausprägung<br />

entstand am Ende des 19. Jahrhunderts. Historische Bedingungen<br />

trugen dazu bei, dass die Institution Gesundheitsamt über die Zwischenstufe<br />

der Institution Amtsarzt in seiner heutigen Ausgestaltung<br />

besteht. Entscheidend waren dabei<br />

Einflüsse aus den medizinischen Fächern Hygiene, Bakteriologie,<br />

Sozialhygiene, Sozialmedizin und Epidemiologie (wissenschaftliche<br />

Disziplin, die sich mit den Ursachen und Folgen<br />

sowie der Verbreitung von gesundheitsbezogenen Zuständen<br />

und Ereignissen in der Bevölkerung beschäftigt), und<br />

auch Disziplinen wie z.B. Soziologie und Gesundheitsökonomie<br />

haben zur Veränderung des Aufgabenspektrums beigetragen.<br />

Staatliche Gesundheitsaufsicht und kommunale Gesundheitsfürsorge<br />

entwickelten sich bis zum Ende des 19. Jahrhunderts in einem sich<br />

teils ergänzenden teils gegensätzlichen Dualismus. Dieser wurde<br />

formalrechtlich mit dem „Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens<br />

mit seinen drei Durchführungsverordnungen“ (GVG<br />

I., II., III. DVO) aufgehoben.<br />

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde den Bundesländern dieses Gesetz<br />

im Rahmen einer Rechtsbereinigung weiterhin zur Erfüllung ihrer<br />

Aufgaben im Rahmen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zur<br />

Verfügung gestellt. Nach und nach entwickelten die Bundesländer<br />

modernere, der Zeit und den geänderten Bedürfnissen angepasste<br />

öffentliche Gesundheitsdienstgesetze.<br />

Heute werden unter der Bezeichnung „Öffentlicher Gesundheitsdienst“<br />

alle Einrichtungen des öffentlichen Dienstes auf Bundes-, Länder- und<br />

Kommunalebene zusammengefasst, die sich mit den Aufgabenbereichen<br />

Gesundheitshilfe und Gesundheitsschutz und der Aufsicht über die<br />

Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens befassen. Für diese<br />

Aufgabenbereiche sind die Bundesländer zuständig. Sie ergeben sich in<br />

Hessen insbesondere aus dem Hessischen Gesetz über den öffent lichen<br />

Gesundheitsdienst (HGöGD). Die landesspezifischen Regelungen im<br />

Bereich des Infektions-, des Gesundheits- und des Verbraucher schutzes<br />

werden durch Bundes- oder EU-rechtliche Vorschriften und Normen ergänzt<br />

und spezifiziert.<br />

InformatIV<br />

Der öffentliche Gesundheitsdienst stellt die „dritte Säule“ des Gesundheitswesens<br />

neben ambulanter und stationärer Versorgung dar,<br />

seine vorrangigen Aufgaben liegen in der Bevölkerungsmedizin, der<br />

Prävention und der Gesundheitsförderung. Der öffentliche Gesundheitsdienst<br />

soll alle Bevölkerungsgruppen erreichen, gerade auch<br />

soziale Randgruppen. Träger und Umsetzungsebene der wesentlichen<br />

Aufgaben der Gesundheitsdienstgesetze sind die Landkreise<br />

und kreisfreien Städte.<br />

Schwerpunktmäßig werden die Aufgaben des ÖGD von den Gesundheitsämtern<br />

wahrgenommen.<br />

Das Gesundheitsamt des <strong>Rheingau</strong>-<strong>Taunus</strong>-<strong>Kreis</strong>es arbeitet mit anderen<br />

an der gesundheitlichen Versorgung beteiligten Einrichtungen,<br />

Gruppen und Personen zusammen und regt Maßnahmen zur besseren<br />

gesundheitlichen Versorgung an. Außerdem beraten und informieren<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes die<br />

Bevölkerung in Fragen der Gesundheit.<br />

Folgende Schwerpunkte sind hervorzuheben:<br />

Gesundheitsplanung, Gesundheitsberichterstattung,<br />

Epidemiologie<br />

gesundheitlicher Umweltschutz, Umwelthygiene<br />

Infektionsschutz<br />

Sozialmedizin<br />

medizinische Katastrophenhilfe<br />

Kinder- und jugendärztlicher Dienst<br />

Sozialpsychiatrischer Dienst<br />

Gesundheitserziehung<br />

ärztliche Begutachtung<br />

Je nach landesrechtlicher Norm sind diese Aufgaben entweder als<br />

„pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe“ oder als „Pflichtaufgabe zur<br />

Erfüllung nach Weisung“ zu erledigen.<br />

Gesundheitsförderung/Prävention<br />

Gesundheit gilt in der Bevölkerung als wichtigster Faktor für Lebensqualität.<br />

Deshalb soll bereits die Entstehung von Krankheiten verhindert<br />

werden, statt diese im Nachhinein zu behandeln. Gesundheitsförderung/Prävention<br />

gewinnen dabei als “junge” Schwerpunkt- und<br />

Querschnittsaufgaben des ÖGD an Bedeutung. Nach dem Willen<br />

des Gesetzgebers von 1995 sollen die Gesundheitsämter unter Beachtung<br />

des Subsidiaritätsgrundsatzes die Bevölkerung informieren<br />

und beraten sowie Stellen, die mit der Gesundheitsförderung/Prävention<br />

befasst sind, unterstützen (§ 7 ÖGDG). Ziele sind gesündere<br />

Lebensbedingungen der Bevölkerung und mehr gesundheitliche und<br />

soziale Chancengleichheit. Qualifizierte Mitarbeiter, berufs- und<br />

ressortverbindende Zusammenarbeit sowie ein breites methodisches<br />

Repertoire machen die Gesundheitsförderung/ Prävention zu einem<br />

innovativen Arbeitsfeld des ÖGD.<br />

Im Vordergrund stehen bevölkerungsmedizinische Aufgabenstellungen:<br />

Sie ergänzen individuelle, auf Behandlung und Wiederherstellung<br />

(Rehabilitation) gerichtete Maßnahmen und konzentrieren sich<br />

vor allem auf präventive und strukturbezogene Lösungen. Dabei steht<br />

die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im Vordergrund. Aktuelle<br />

Themen wie Übergewicht oder Sprachentwicklungsstörungen<br />

stellen eine Herausforderung für längerfristige Interventionskonzepte<br />

der Gesundheitsförderung dar. Diese werden dann erfolgreich<br />

sein, wenn in Kooperationen mit weiteren Akteuren auch Kindertageseinrichtungen,<br />

Schulen und andere Organisationen selbst zum<br />

Thema gesundheitsfördernder Gestaltung werden. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt<br />

wird in den nächsten Jahren die demografische<br />

Entwicklung sein.<br />

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