16.3 kb - Rheingau - Taunus - Kreis
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Von der Staatsarzneikunde oder der „medizinischen Polizey“ …<br />
… (Johann-Peter Frank) zum Gesundheitsamt als Dienstleistungsbehörde<br />
eine geschichtliche entwicklung<br />
Der öffentliche Gesundheitsdienst in seiner derzeitigen Ausprägung<br />
entstand am Ende des 19. Jahrhunderts. Historische Bedingungen<br />
trugen dazu bei, dass die Institution Gesundheitsamt über die Zwischenstufe<br />
der Institution Amtsarzt in seiner heutigen Ausgestaltung<br />
besteht. Entscheidend waren dabei<br />
Einflüsse aus den medizinischen Fächern Hygiene, Bakteriologie,<br />
Sozialhygiene, Sozialmedizin und Epidemiologie (wissenschaftliche<br />
Disziplin, die sich mit den Ursachen und Folgen<br />
sowie der Verbreitung von gesundheitsbezogenen Zuständen<br />
und Ereignissen in der Bevölkerung beschäftigt), und<br />
auch Disziplinen wie z.B. Soziologie und Gesundheitsökonomie<br />
haben zur Veränderung des Aufgabenspektrums beigetragen.<br />
Staatliche Gesundheitsaufsicht und kommunale Gesundheitsfürsorge<br />
entwickelten sich bis zum Ende des 19. Jahrhunderts in einem sich<br />
teils ergänzenden teils gegensätzlichen Dualismus. Dieser wurde<br />
formalrechtlich mit dem „Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens<br />
mit seinen drei Durchführungsverordnungen“ (GVG<br />
I., II., III. DVO) aufgehoben.<br />
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde den Bundesländern dieses Gesetz<br />
im Rahmen einer Rechtsbereinigung weiterhin zur Erfüllung ihrer<br />
Aufgaben im Rahmen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zur<br />
Verfügung gestellt. Nach und nach entwickelten die Bundesländer<br />
modernere, der Zeit und den geänderten Bedürfnissen angepasste<br />
öffentliche Gesundheitsdienstgesetze.<br />
Heute werden unter der Bezeichnung „Öffentlicher Gesundheitsdienst“<br />
alle Einrichtungen des öffentlichen Dienstes auf Bundes-, Länder- und<br />
Kommunalebene zusammengefasst, die sich mit den Aufgabenbereichen<br />
Gesundheitshilfe und Gesundheitsschutz und der Aufsicht über die<br />
Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens befassen. Für diese<br />
Aufgabenbereiche sind die Bundesländer zuständig. Sie ergeben sich in<br />
Hessen insbesondere aus dem Hessischen Gesetz über den öffent lichen<br />
Gesundheitsdienst (HGöGD). Die landesspezifischen Regelungen im<br />
Bereich des Infektions-, des Gesundheits- und des Verbraucher schutzes<br />
werden durch Bundes- oder EU-rechtliche Vorschriften und Normen ergänzt<br />
und spezifiziert.<br />
InformatIV<br />
Der öffentliche Gesundheitsdienst stellt die „dritte Säule“ des Gesundheitswesens<br />
neben ambulanter und stationärer Versorgung dar,<br />
seine vorrangigen Aufgaben liegen in der Bevölkerungsmedizin, der<br />
Prävention und der Gesundheitsförderung. Der öffentliche Gesundheitsdienst<br />
soll alle Bevölkerungsgruppen erreichen, gerade auch<br />
soziale Randgruppen. Träger und Umsetzungsebene der wesentlichen<br />
Aufgaben der Gesundheitsdienstgesetze sind die Landkreise<br />
und kreisfreien Städte.<br />
Schwerpunktmäßig werden die Aufgaben des ÖGD von den Gesundheitsämtern<br />
wahrgenommen.<br />
Das Gesundheitsamt des <strong>Rheingau</strong>-<strong>Taunus</strong>-<strong>Kreis</strong>es arbeitet mit anderen<br />
an der gesundheitlichen Versorgung beteiligten Einrichtungen,<br />
Gruppen und Personen zusammen und regt Maßnahmen zur besseren<br />
gesundheitlichen Versorgung an. Außerdem beraten und informieren<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes die<br />
Bevölkerung in Fragen der Gesundheit.<br />
Folgende Schwerpunkte sind hervorzuheben:<br />
Gesundheitsplanung, Gesundheitsberichterstattung,<br />
Epidemiologie<br />
gesundheitlicher Umweltschutz, Umwelthygiene<br />
Infektionsschutz<br />
Sozialmedizin<br />
medizinische Katastrophenhilfe<br />
Kinder- und jugendärztlicher Dienst<br />
Sozialpsychiatrischer Dienst<br />
Gesundheitserziehung<br />
ärztliche Begutachtung<br />
Je nach landesrechtlicher Norm sind diese Aufgaben entweder als<br />
„pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe“ oder als „Pflichtaufgabe zur<br />
Erfüllung nach Weisung“ zu erledigen.<br />
Gesundheitsförderung/Prävention<br />
Gesundheit gilt in der Bevölkerung als wichtigster Faktor für Lebensqualität.<br />
Deshalb soll bereits die Entstehung von Krankheiten verhindert<br />
werden, statt diese im Nachhinein zu behandeln. Gesundheitsförderung/Prävention<br />
gewinnen dabei als “junge” Schwerpunkt- und<br />
Querschnittsaufgaben des ÖGD an Bedeutung. Nach dem Willen<br />
des Gesetzgebers von 1995 sollen die Gesundheitsämter unter Beachtung<br />
des Subsidiaritätsgrundsatzes die Bevölkerung informieren<br />
und beraten sowie Stellen, die mit der Gesundheitsförderung/Prävention<br />
befasst sind, unterstützen (§ 7 ÖGDG). Ziele sind gesündere<br />
Lebensbedingungen der Bevölkerung und mehr gesundheitliche und<br />
soziale Chancengleichheit. Qualifizierte Mitarbeiter, berufs- und<br />
ressortverbindende Zusammenarbeit sowie ein breites methodisches<br />
Repertoire machen die Gesundheitsförderung/ Prävention zu einem<br />
innovativen Arbeitsfeld des ÖGD.<br />
Im Vordergrund stehen bevölkerungsmedizinische Aufgabenstellungen:<br />
Sie ergänzen individuelle, auf Behandlung und Wiederherstellung<br />
(Rehabilitation) gerichtete Maßnahmen und konzentrieren sich<br />
vor allem auf präventive und strukturbezogene Lösungen. Dabei steht<br />
die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im Vordergrund. Aktuelle<br />
Themen wie Übergewicht oder Sprachentwicklungsstörungen<br />
stellen eine Herausforderung für längerfristige Interventionskonzepte<br />
der Gesundheitsförderung dar. Diese werden dann erfolgreich<br />
sein, wenn in Kooperationen mit weiteren Akteuren auch Kindertageseinrichtungen,<br />
Schulen und andere Organisationen selbst zum<br />
Thema gesundheitsfördernder Gestaltung werden. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt<br />
wird in den nächsten Jahren die demografische<br />
Entwicklung sein.<br />
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