AMTSBLATT DES LANDKREISES MüNCHEN (Fortsetzung) abgebrochen wird, hat der Grundstückseigentümer den Verbandsgemeinden den Sachzeitwert anteilig zu erstatten. § 15 Abs. 2 der Satzung ist sinngemäß anzuwenden. § 17 Inkrafttreten Diese Verbandssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekannt- machung im <strong>Amtsblatt</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>München</strong> in Kraft. Die Verbandsmitglieder machen die Satzung in der für die Bekanntmachung ihrer Satzungen vorgesehenen Form bekannt. Hohenbrunn, 14.12.2011 Gez. Dr. Stefan Straßmair Schulverbandsvorsitzender Bekanntmachung des Schulverbandes Carl-Steinmeier-Volksschule Hohenbrunn <strong>Nr</strong>. 575 / Haushaltssatzung des Schulverband Carl-Steinmeier-Volksschule Hohenbrunn (Hauptschule), <strong>Landkreis</strong> <strong>München</strong> für das Haushaltsjahr 2011 Aufgrund des Art. 9 Abs. 9 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) und Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erläßt der Schulverband Carl-Steinmeier-Volksschule Hohenbrunn (Hauptschule) folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 530.300 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 140.000 € ab. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Von den Verbandsmitgliedern werden zum Ausgleich des nicht gedeckten Bedarfs für das Haushaltsjahr 2011 Umlagen erhoben. 1. Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Schulverbands umgelegt werden soll (Verwaltungsumlage), wird auf 455.000 € festgesetzt (Umlagesoll) 2. Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs für die Jugendsozialarbeit, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Schulverbands umgelegt werden soll (Jugendsozialumlage), wird auf 33.300 € festgesetzt (Umlagesoll) 3. Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Vermögenshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Schulverbands umgelegt werden soll (Investitionsumlage), wird auf 140.000 € festgesetzt (Umlagesoll) 4. Für die Bemessung der Umlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2010 herangezogen (Bemessungsgrundlage) 5. Die Verbandsschule wurde am 01.10.2010 von 360 Hauptschülern (ohne Gastschüler) besucht. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird nicht festgesetzt. §6 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. §7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2011 in Kraft. Schulverband Carl-Steinmeier-Volksschule Hohenbrunn (Hauptschule) Hohenbrunn, 14.12.2011 gez. Dr. Stefan Straßmair Vorsitzender des Schulverbandes Bekanntmachung des Zweckverbandes für das Staatliche Gymnasium in Garching b. <strong>München</strong> <strong>Nr</strong>. 576 / Haushaltssatzung des Zweckverbandes für das Staatliche Gymnasium in Garching b. <strong>München</strong> für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> I. Die Verbandsversammlung hat auf ihrer Sitzung am 19.01.<strong>2012</strong> die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> samt ihren Anlagen beschlossen. II. Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 41 ff KommZG erlässt der Zweckverband für das Staatliche Gymnasium in Garching b. <strong>München</strong> folgende Haushaltssatzung: § 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.743.000 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 26.375.000 € ab. § 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 20.000.000 € festgesetzt. § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 13.500.000 € festgesetzt. § 4 Die Verbandsumlagen werden wie folgt festgesetzt: 1. Umlage für den laufenden Sachbedarf 1.1 Die ungedeckten Kosten für den jährlichen lfd. Sachbedarf aus dem Verwaltungshaushalt werden vom <strong>Landkreis</strong> <strong>München</strong> zu 100 % getragen mit 764.600 €. Hinzu kommt der Anteil des Vermögenshaushalts für die Anschaffung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens mit 75.000 €. Die Gesamtumlage für den <strong>Landkreis</strong> <strong>München</strong> beträgt somit 839.600 €. 1.2 Die restlichen Kosten in Höhe von 56.000 € des jährlichen lfd. Sachbedarfs teilen sich die drei Zweckverbandsgemeinden, entsprechend dem Anteilsverhältnis der Schülerzahl von Schülern zum 1.10.2011. Umlagen für lfd. Sachbedarf <strong>Landkreis</strong> <strong>München</strong> Schülerzahlen Anteil für Sachkosten incl. Vermögens-Haushalt 839.600 € Stadt Garching 446 51,56 % 28.874 € Gemeinde Ismaning Gemeinde Unterföhring Gesamt- Summe: 2. Umlage für Investitionsmaßnahmen 334 38,61 % 21.623 € 85 9,83 % 5.503 € 865 100,00% 895.600 € 2.1. Die Umlage für Investitionsmaßnahmen wird wie folgt festgesetzt: Verbandsmitglied <strong>Landkreis</strong> <strong>München</strong> Stadt Garching Gemeinde Ismaning Gemeinde Unterföhring Gesamt- summe: Schülerzahlen der letzten 5 Jahre Gesamt Anteil Umlage für Investitionsmaßnahmen 4.000.000 € 2.184 51,24 % 0 €* 1.653 38,79 % 0 €* 425 9,97 % 0 €* 4.262 100,00 % 4.000.000 € * Der Umlageanteil der Verbandsgemeinden wird über Darlehen finanziert. Die Kostenverteilung zwischen den Verbandsgemeinden für die Rückerstattung der IZBB-Mittel erfolgt nach dem Abrechnungsschlüssel gemäß Verbandssatzung. 2.2. Die Umlage für die Containermiete wird wie folgt festgesetzt: Verbandsmitglied <strong>Landkreis</strong> <strong>München</strong> Stadt Garching Gemeinde Ismaning Gemeinde Unterföhring Gesamtsumme: Schülerzahlen der letzten 5 Jahre Gesamt Anteil Umlage für Containermiete 0 € 2.196 50,72 % 699.936 € 1.690 39,03 % 538.614 € 444 10,25 % 141.450 € 4.330 100,00 % 1.380.000 € § 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 450.000 € festgesetzt. § 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar <strong>2012</strong> in Kraft. III. Die Haushaltssatzung <strong>2012</strong> mit Haushaltsplan <strong>2012</strong> wurde am 24.01.<strong>2012</strong> der Regierung von Oberbayern zur Genehmigung vorgelegt. Die Regierung genehmigte mit Schreiben vom 02.02.<strong>2012</strong> die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong>, den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnahmen in Höhe von 20.000.000 € und den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 13.500.000 €. IV. Die Haushaltssatzung <strong>2012</strong> mit Haushaltsplan <strong>2012</strong> liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO vom Tage der amtlichen Bekannt- machung an eine Woche lang zur Einsichtnahme bei der Stadt Garching b. <strong>München</strong>, Rathausplatz 3, 1. Stock, Zimmer 2.19, während der allgemeinen Geschäftsstunden auf. Haushaltssatzung und Haushaltsplan werden außerdem gemäß § 4 BekV das ganze Haushaltsjahr über bei der Stadt Garching b. <strong>München</strong> während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme bereitgehalten. Garching, 09.02.<strong>2012</strong> Zweckverband für das Staatliche Gymnasium in Garching b. <strong>München</strong> Hannelore Gabor Verbandsvorsitzende Bekanntmachung des Zweckverbandes Staatliche weiterführende Schulen im Osten des <strong>Landkreis</strong>es <strong>München</strong> <strong>Nr</strong>. 577 / Haushaltssatzung des Zweckverbandes Staatliche weiterführende Schulen im Osten des <strong>Landkreis</strong>es <strong>München</strong> für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> Aufgrund der §§ 12 ff. der Verbandssatzung und der Art. 41 Abs. 1 und 2, 42 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, erlässt der Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen im Osten des <strong>Landkreis</strong>es <strong>München</strong> folgende Haushaltssatzung: § 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.394.400 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.091.300 € ab. § 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. § 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. § 4 Die Verbandsumlagen werden wie folgt festgesetzt (§§ 13 und 14 der Verbandssatzung): 1) Das Gesamtumlagesoll im Verwaltungshaushalt: Die Umlagen der Verbandsmitglieder für a) <strong>Landkreis</strong> <strong>München</strong> lfd. <strong>Landkreis</strong> Mchn. Schuldendienst b) Verbandsgemeinden lfd. Verbandsgdn. Schuldendienst Gymnasium Realschule Gesamt 776.100 € 500.300 € 1.276.400 € 49.600 € 190.300 € 239.900 € 27.000 € 25.900 € 52.900 € 115.700 € 443.900 € 559.600 € 2) Das Gesamtumlagesoll im Vermögenshaushalt: Die Umlagen der Verbandsmitglieder für a) <strong>Landkreis</strong> <strong>München</strong> b) Verbands- gemeinden Gymnasium Realschule Gesamt 685.000 € 79.700 764.700 € 1.783.200 € 0 1.783.200 € § 5 Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht. § 6 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar <strong>2012</strong> in Kraft. Kirchheim b. <strong>München</strong>, 20.12.2011 Heinz Hilger Zweckverbandsvorsitzender Veröffentlichung der Emissionsdaten nach 17. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) <strong>Nr</strong>. 578 / Entsprechend § 18 der 17. BImSchV veröffent- lichen die Stadtwerke <strong>München</strong> Emissionsmessungen und Verbrennungsbedingungen für den Zeitraum 01.01.2011 - 31.12.2011 I. Teil 1. Betreiber der Abfallverbrennungsanlage SWM Services GmbH Technik und Produktion Energie Emmy-Noether-Str. 2, 80287 <strong>München</strong> 2. Berichtszeitraum 2011 3. Anlage HKW Nord, Block 1 mit den Linien 11 und 12, Münchner Str. 22, 85774 Unterföhring <strong>Nr</strong>. 6 / 573 – 578 · Dienstag, 6. März <strong>2012</strong> 4. Verbrennungsbedingungen www.landkreis-muenchen.de Folgende Verbrennungsbedingungen sind einzuhalten: Mindesttemperatur nach der letzten Verbrennungsluftzufuhr: 850°C Verweilzeit 0,3 Sekunden Diese Bedingungen wurden im Berichtszeitraum nahezu 100 % eingehalten. 5. Emissionen 5.1 Messergebnisse 5.1.1 Jahresmittelwerte aus den kontinuierlichen Messungen für Müllbetrieb (01.01.2011 - 31.12.2011). Parameter Einheit Grenzwerte HMW* 17. BImSchV Jahresmittelwert 2011 Linie 11 Jahresmittelwert 2011 Linie 12 CO mg/m 3 100 3,9 8,0 C ges mg/m 3 20 0,8 1,3 Staub mg/m 3 20 0,0 0,5 HCl mg/m 3 20 1,4 2,5 SO 2 mg/m 3 50 0,1 0,9 NO 2 mg/m 3 300 131 126 *) HMW: Halbstundenmittelwert 5.1.2 Mittelwerte der Einzelmessungen Die Messungen wurden vom 03.05. bis 05.05.2011 durch eine nach § 26 BImSchG zugelassene Messstelle durchgeführt. Parameter Einheit Grenzwert TMW/HMW bzw. PN* 17. BImSchV /§15** Mittelwert Linie 11 Mittelwert Linie 12 Fluorwasserstoff mg/m 3 0,3 / 0,6 0,1 < 0,1 Quecksilber ges. mg/m 3 0,03 / 0,05 < 0,004 < 0,004 Summe aus Cadmium, Thallium Summe aus Antimon, Arsen, Blei, Chrom, Kobalt, Kupfer, Mangan, Nickel, Vanadium, Zinn Summe aus Cadmium, Arsen, Chrom, Kobalt, Benzo(a)pyren mg/m 3 0,05 0,001 < 0,001 mg/m 3 0,5 < 0,001 < 0,001 mg/m 3 0,05 < 0,001 < 0,001 Ammoniak mg/m 3 10 2,6 0,4 Dioxine und Furane Toxizitäts- äquivalent ng TE/m 3 0,1 0,002 0,002 Alle Angaben beziehen sich auf Abgas im Normzustand (0°C, 1013 hPa) trocken und 11 Vol.-% Sauerstoff. *) TMW / HMW bzw. PN: Tagesmittelwert / Halbstundenmittelwert bzw. Mittelwert über die Probenahmezeit. **) §15: Grenzwert gemäß der Änderungsgenehmigung nach §15 des BImSchG. 5.2 Bewertung Die geforderten Emissionsbegrenzungen und Verbrennungsbedingungen wurden im Normalbetrieb sicher eingehalten. Die messtechnisch erfassten Betriebszeiten der beiden Linien betrugen zusammen 13.240 Stunden. Während des Betriebszeitraumes kam es vereinzelt zu Überschreitungen von Emissionsgrenzwerten von insgesamt 13 HMW, die ausnahmslos bei besonderen Betriebszuständen kurzzeitig auftraten. 5.3 Auskünfte Weitere Auskünfte über die Beurteilung der Messungen von Emissionen und der Verbrennungsbedingungen können bei der SWM Services GmbH, Emmy-Noether-Str. 2, 80287 <strong>München</strong>, Tel.: 089/2361-2005 eingeholt werden. Teil II Entsprechend § 18 der 17.BImSchV veröffentlichen die Stadtwerke <strong>München</strong> Emissionsmessungen und Verbrennungsbedingungen für den Zeitraum 01.01.2011 - 31.12.2011 1. Betreiber der Abfallverbrennungsanlage SWM Services GmbH Technik und Produktion Energie Emmy-Noether-Str. 2, 80287 <strong>München</strong> 2. Berichtszeitraum 2011 3. Anlage HKW Nord, Block 3 mit den Linien 31 und 32 Münchner Str. 22, 85774 Unterföhring 4. Verbrennungsbedingungen Folgende Verbrennungsbedingungen sind einzuhalten: Mindesttemperatur nach der letzten Verbrennungsluftzufuhr: 850°C Verweilzeit: 0,3 Sekunden Diese Bedingungen wurden im Berichtszeitraum nahezu 100 % eingehalten. 5. Emissionen 5.1 Messergebnisse 5.1.1 Jahresmittelwerte aus den kontinuierlichen Messungen für Müllbetrieb (01.01.2011 - 31.12.2011). (Fortsetzung nächste Seite)
AMTSBLATT DES LANDKREISES MüNCHEN (Fortsetzung) Parameter Einheit Grenzwerte HMW * 17. BImSchV Jahresmittelwert 2011 Linie 31 Jahresmittelwert 2011 Linie 32 CO mg/m 3 100 10,5 8,8 C ges mg/m 3 20 1,1 1,4 Staub mg/m 3 30 0,0 0,8 HCl mg/m 3 60 0,2 0,3 SO 2 mg/m 3 200 4,7 5,6 NO 2 mg/m 3 400 113 128 *) HMW: Halbstundenmittelwert 5.1.2 Mittelwerte der Einzelmessungen Die Messungen wurden vom 10.05. bis 12.05.2011 durch eine nach § 26 BImSchG zugelassene Messstelle durchgeführt. Parameter Einheit Grenzwert TMW/HMW bzw. PN* 17. BImSchV /§15** Mittelwert Linie 31 Mittelwert Linie 32 Fluorwasserstoff mg/m 3 1/ 4