MEDIADATEN - Geesthachter Anzeiger
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ZUSÄTZLICHE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES VERLAGES<br />
a) Für die Durchführung des Auftrages gilt die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung<br />
jeweils aktuell geltende Preisliste einschließlich der allgemeinen und<br />
zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages. Kosten für die Anfertigung<br />
von bestellten Entwürfen, Druckvorlagen und Zeichnungen, digitalen Daten<br />
sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Veränderungen<br />
ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu<br />
tragen. Beauftragt der Kunde den Verlag zur Weitergabe von bei ihm<br />
erstellten Daten an Dritte, so berechnet der Verlag an den Kunden<br />
anteilige Satzkosten und die durch die Weiterleitung entstehenden Kosten.<br />
b) Die Mindestgröße für geschäftliche Anzeigen beträgt 20 mm, bei<br />
Titelseitenbelegung zweispaltig/40 mm (gesamt 80 mm) sowie bei<br />
Fließsatzanzeigen 10 mm. Einzige Ausnahme ist die Titelkopfanzeige,<br />
welche ein Sonderformat beinhaltet (60 x 32 mm).<br />
c) Sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist,<br />
treten bei Änderungen der Preisliste die neuen Bedingungen auch<br />
bei laufenden Anzeigenaufträgen sofort in Kraft. Dies gilt gegenüber<br />
Nichtkaufleuten nicht bei Aufträgen, die innerhalb von 4 Monaten<br />
nach Vertragsabschluss abgewickelt werden.<br />
d) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigenpreise sowie für<br />
Beilagen und sonstige Verlagsleistungen, bei Kombinationen mit<br />
anderen Titeln, innerhalb von Verlagsbeilagen, Sonderveröffent -<br />
lich ungen, Kollektiven, bei Anzeigenstrecken sowie für kirchliche,<br />
kommunale u. karitative Bekanntmachungen Konditionen entsprechend<br />
den besonderen Gegebenheiten zu vereinbaren.<br />
e) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich<br />
mit ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit dem Werbungtreibenden<br />
an die Preisliste des Verlags zu halten. Die vom Verlag<br />
gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz<br />
noch teilweise weitergegeben werden.<br />
f) Belegausschnitte bei der Berechnung der Anzeigen können nicht geliefert<br />
werden. Auf Wunsch des Kunden liefert der Verlag mit der Rechnung<br />
Seiten- oder Vollbelege, bei denen der Verlag sich vorbehält, die<br />
ihm hierdurch entstehenden Kosten an den Kunden weiterzu geben.<br />
Für Zeilenanzeigen können keine Seitenbelege oder Belegexemplare<br />
geliefert werden. Der Verlag ist berechtigt, den Rechnungsversand<br />
beleglos per E-Mail (digitale Rechnung) vorzunehmen.<br />
g) Sind Mängel in seitens des Auftraggebers oder von ihm beauftragten<br />
Dritten gelieferten Druckdaten vorhanden, so entfallen jegliche<br />
Regressansprüche gegenüber dem Verlag, unabhängig davon, ob<br />
diese Mängel bereits vor Drucklegung erkennbar waren. Das Gleiche<br />
gilt bei Fehlern in wiederholt erscheinenden Anzeigen, wenn der Auftraggeber<br />
nicht vor Anzeigenschluss der nächstfolgenden Ausgabe auf<br />
den Fehler hinweist. Der Vergütungsanspruch des Verlags bleibt unberührt.Der<br />
Verlag behält sich vor, von ihm erkannte Mängel zu beheben<br />
und den daraus resultierenden Aufwand in Rechnung zu stellen.<br />
h) Abbestellungen von Aufträgen oder Änderungswünsche bedür-<br />
fen der schriftlichen oder fernschriftlichen Form. Bei der Stornierung<br />
oder Änderung von Aufträgen sind anfallende Kosten oder Ausfallkosten<br />
für bei Stornierung nicht mehr verkaufbare Anzeigenflächen<br />
oder Beilagenbelegungen zu berechnen.<br />
i) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte<br />
die geschäftliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von<br />
den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Für Fehler, die<br />
aus telefonischer Übermittlung jeder Art oder aus undeutlicher<br />
Schrift des Auftraggebers entstanden sind, wird nicht gehaftet.<br />
j) Ist der Auftraggeber abgemahnt worden oder hat er bereits eine<br />
Unterlassungsverpflichtungserklärung bezüglich bestimmter Anzeigeninhalte<br />
abgegeben, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Verlag<br />
unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Unterlässt der<br />
Auftraggeber diese Obliegenheitspflicht, kann der Verlag schon aus<br />
diesem Grund jede Mithaftung für den dem Auftraggeber durch eine<br />
wiederholte Veröffentlichung der beanstandeten Anzeigen (-inhalte)<br />
entstehenden Schaden verweigern.<br />
k) Bei Chiffre-Anzeigen wahrt der Verlag grundsätzlich das Chiffre-Geheimnis,<br />
es sei denn, dass dazu befugte Behörden Auskunft<br />
verlangen. Schadenersatzansprüche wegen Verletzung des Chiffre-Geheimnisses,<br />
wegen Verlustes oder verzögerter Übersendung<br />
von Zuschriften auf Chiffre-Anzeigen sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber<br />
von Chiffre-Anzeigen ist verpflichtet, die den Angeboten<br />
beigefügten Anlagen zurückzusenden. Angebote von Vermittlern<br />
auf Chiffre-Anzeigen werden nicht befördert.<br />
l) Für die Verpflichtung, Anzeigen auf bestimmten Plätzen zu<br />
veröffentlichen, wird ein Aufschlag berechnet.<br />
m) Der Verlag ist berechtigt, Anzeigenaufträge im Rahmen seiner<br />
technischen und betrieblichen Möglichkeiten ergänzend auch im<br />
Online-Dienst zu veröffentlichen.<br />
n) Der Verlag behält sich vor, die Regeln der neuen deutschen Rechtschreibung<br />
anzuwenden, wenn kein ausdrücklich anders lautender<br />
Hinweis seitens des Auftraggebers vorliegt.<br />
o) Bei Rubrikanzeigen behält sich der Verlag die Wahl der Schrift, Satzanordnung,<br />
Umrandung und Platzierung vor sowie bei Wort- und<br />
Fließsatzanzeigen die Anwendung von allgemein verständlichen Abkürzungen.<br />
p) Die Vertragsdaten/Auftragsdaten werden soweit notwendig und<br />
im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes zulässig in<br />
einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert, aufgrund der gesetzlichen<br />
Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitraum der Vertragserfüllung<br />
hinaus.<br />
q) Die zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle<br />
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder<br />
die ihm vom Auftraggeber zugrundelegenden Bedingungen von den<br />
Allgemeinen oder den Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages<br />
ab, so gelten die die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der<br />
Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den<br />
Verlag schriftlich widerspricht.<br />
r) Anzeigenabschlüsse sind erst nach Auftragsbestätigung für den<br />
Verlag bindend. Sie werden grundsätzlich für ein Geschäftsjahr abgeschlossen.<br />
Abweichungen sind schriftlich zu vereinbaren.<br />
s) Wird ein Anzeigenabschluss nicht einen Monat vor Abschlussende<br />
schriftlich gekündigt, so verlängert sich der Abschluss um ein<br />
weiteres Geschäftsjahr. Abnahmemenge dieses Abschlusses basiert<br />
auf der Abnahme des auslaufenden Abschlusses. Auf Basis dieser<br />
voraussichtlichen Abnahmemengen wird der neue Abschlussrabatt<br />
gewährt.<br />
t) Bei Abschlüssen gelten die Rabattsätze ab der ersten Anzeige für<br />
zwölf Monate. Wird der getätigte Abschluss nicht erfüllt, erfolgt<br />
nach Ablauf des Abschlusses eine Rabattnachbelastung. Bei Mehrabnahme<br />
und Erreichen der nächsthöheren Rabattstaffel erfolgt eine<br />
Rabattgutschrift.<br />
ZUSÄTZLICHE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES VERLAGES FÜR PROSPEKTVERTEI-<br />
LUNG (BEILAGEN)<br />
a) Der Verlag leistet keine Gewähr für Beilagen in bestimmten Gebieten<br />
und bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebsweg.<br />
b) Im redaktionellen Teil kann ein Beilagenhinweis veröffentlicht<br />
werden, dessen Text über die Nennung des Firmennamens hinaus<br />
keine Werbung erhalten darf.<br />
c) Beilagen dürfen nur einem Auftraggeber dienen.<br />
d) Die Mittlervergütung für Werbeagenturen beträgt für Beilagenaufträge<br />
15%. Die Einbeziehung von Beilagenaufträgen in Anzeigenabschlüsse<br />
ist nicht möglich.<br />
e) Die entgültige Zustimmung zur Veröffentlichung einer Beilage erfolgt<br />
bei Vorlage eines verbindlichen Musters spätestens eine Woche<br />
vor Erscheinen.<br />
f) Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden. Mehrfahbelegung<br />
bleibt vorbehalten.<br />
g) Letzter Rücktrittstermin: fünf Werktage vor Erscheinen.<br />
h) Beilagen dürfen in Umbruch und Druck nicht zeitungsähnlich<br />
sein.<br />
i) Der Verlag verteilt die Beilagen mit geschäftsüblicher Sorgfalt, wobei<br />
bis zu 5% Fehlzustellung oder Verlust als verkehrsüblich gelten.<br />
j) Die Haftung des Verlages ist im Übrigen auf den Nettopreis für das<br />
Beilegen beschränkt. Beilagen dürfen keine Fremdwerbung erhalten.<br />
k) Prospekte (Beilagen) mit Leporellofalz können nicht beigelegt<br />
werden. Prospekte (Beilagen) Kreis- oder Ovalformat sind nur auf Anfrage<br />
und gegen Aufschlag möglich.<br />
- Änderungen vorbehalten -<br />
Stand Dezember 2012