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MEDIADATEN - Geesthachter Anzeiger

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ZUSÄTZLICHE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES VERLAGES<br />

a) Für die Durchführung des Auftrages gilt die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung<br />

jeweils aktuell geltende Preisliste einschließlich der allgemeinen und<br />

zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages. Kosten für die Anfertigung<br />

von bestellten Entwürfen, Druckvorlagen und Zeichnungen, digitalen Daten<br />

sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Veränderungen<br />

ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu<br />

tragen. Beauftragt der Kunde den Verlag zur Weitergabe von bei ihm<br />

erstellten Daten an Dritte, so berechnet der Verlag an den Kunden<br />

anteilige Satzkosten und die durch die Weiterleitung entstehenden Kosten.<br />

b) Die Mindestgröße für geschäftliche Anzeigen beträgt 20 mm, bei<br />

Titelseitenbelegung zweispaltig/40 mm (gesamt 80 mm) sowie bei<br />

Fließsatzanzeigen 10 mm. Einzige Ausnahme ist die Titelkopfanzeige,<br />

welche ein Sonderformat beinhaltet (60 x 32 mm).<br />

c) Sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist,<br />

treten bei Änderungen der Preisliste die neuen Bedingungen auch<br />

bei laufenden Anzeigenaufträgen sofort in Kraft. Dies gilt gegenüber<br />

Nichtkaufleuten nicht bei Aufträgen, die innerhalb von 4 Monaten<br />

nach Vertragsabschluss abgewickelt werden.<br />

d) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigenpreise sowie für<br />

Beilagen und sonstige Verlagsleistungen, bei Kombinationen mit<br />

anderen Titeln, innerhalb von Verlagsbeilagen, Sonderveröffent -<br />

lich ungen, Kollektiven, bei Anzeigenstrecken sowie für kirchliche,<br />

kommunale u. karitative Bekanntmachungen Konditionen entsprechend<br />

den besonderen Gegebenheiten zu vereinbaren.<br />

e) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich<br />

mit ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit dem Werbungtreibenden<br />

an die Preisliste des Verlags zu halten. Die vom Verlag<br />

gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz<br />

noch teilweise weitergegeben werden.<br />

f) Belegausschnitte bei der Berechnung der Anzeigen können nicht geliefert<br />

werden. Auf Wunsch des Kunden liefert der Verlag mit der Rechnung<br />

Seiten- oder Vollbelege, bei denen der Verlag sich vorbehält, die<br />

ihm hierdurch entstehenden Kosten an den Kunden weiterzu geben.<br />

Für Zeilenanzeigen können keine Seitenbelege oder Belegexemplare<br />

geliefert werden. Der Verlag ist berechtigt, den Rechnungsversand<br />

beleglos per E-Mail (digitale Rechnung) vorzunehmen.<br />

g) Sind Mängel in seitens des Auftraggebers oder von ihm beauftragten<br />

Dritten gelieferten Druckdaten vorhanden, so entfallen jegliche<br />

Regressansprüche gegenüber dem Verlag, unabhängig davon, ob<br />

diese Mängel bereits vor Drucklegung erkennbar waren. Das Gleiche<br />

gilt bei Fehlern in wiederholt erscheinenden Anzeigen, wenn der Auftraggeber<br />

nicht vor Anzeigenschluss der nächstfolgenden Ausgabe auf<br />

den Fehler hinweist. Der Vergütungsanspruch des Verlags bleibt unberührt.Der<br />

Verlag behält sich vor, von ihm erkannte Mängel zu beheben<br />

und den daraus resultierenden Aufwand in Rechnung zu stellen.<br />

h) Abbestellungen von Aufträgen oder Änderungswünsche bedür-<br />

fen der schriftlichen oder fernschriftlichen Form. Bei der Stornierung<br />

oder Änderung von Aufträgen sind anfallende Kosten oder Ausfallkosten<br />

für bei Stornierung nicht mehr verkaufbare Anzeigenflächen<br />

oder Beilagenbelegungen zu berechnen.<br />

i) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte<br />

die geschäftliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von<br />

den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Für Fehler, die<br />

aus telefonischer Übermittlung jeder Art oder aus undeutlicher<br />

Schrift des Auftraggebers entstanden sind, wird nicht gehaftet.<br />

j) Ist der Auftraggeber abgemahnt worden oder hat er bereits eine<br />

Unterlassungsverpflichtungserklärung bezüglich bestimmter Anzeigeninhalte<br />

abgegeben, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Verlag<br />

unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Unterlässt der<br />

Auftraggeber diese Obliegenheitspflicht, kann der Verlag schon aus<br />

diesem Grund jede Mithaftung für den dem Auftraggeber durch eine<br />

wiederholte Veröffentlichung der beanstandeten Anzeigen (-inhalte)<br />

entstehenden Schaden verweigern.<br />

k) Bei Chiffre-Anzeigen wahrt der Verlag grundsätzlich das Chiffre-Geheimnis,<br />

es sei denn, dass dazu befugte Behörden Auskunft<br />

verlangen. Schadenersatzansprüche wegen Verletzung des Chiffre-Geheimnisses,<br />

wegen Verlustes oder verzögerter Übersendung<br />

von Zuschriften auf Chiffre-Anzeigen sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber<br />

von Chiffre-Anzeigen ist verpflichtet, die den Angeboten<br />

beigefügten Anlagen zurückzusenden. Angebote von Vermittlern<br />

auf Chiffre-Anzeigen werden nicht befördert.<br />

l) Für die Verpflichtung, Anzeigen auf bestimmten Plätzen zu<br />

veröffentlichen, wird ein Aufschlag berechnet.<br />

m) Der Verlag ist berechtigt, Anzeigenaufträge im Rahmen seiner<br />

technischen und betrieblichen Möglichkeiten ergänzend auch im<br />

Online-Dienst zu veröffentlichen.<br />

n) Der Verlag behält sich vor, die Regeln der neuen deutschen Rechtschreibung<br />

anzuwenden, wenn kein ausdrücklich anders lautender<br />

Hinweis seitens des Auftraggebers vorliegt.<br />

o) Bei Rubrikanzeigen behält sich der Verlag die Wahl der Schrift, Satzanordnung,<br />

Umrandung und Platzierung vor sowie bei Wort- und<br />

Fließsatzanzeigen die Anwendung von allgemein verständlichen Abkürzungen.<br />

p) Die Vertragsdaten/Auftragsdaten werden soweit notwendig und<br />

im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes zulässig in<br />

einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert, aufgrund der gesetzlichen<br />

Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitraum der Vertragserfüllung<br />

hinaus.<br />

q) Die zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle<br />

den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder<br />

die ihm vom Auftraggeber zugrundelegenden Bedingungen von den<br />

Allgemeinen oder den Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages<br />

ab, so gelten die die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der<br />

Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den<br />

Verlag schriftlich widerspricht.<br />

r) Anzeigenabschlüsse sind erst nach Auftragsbestätigung für den<br />

Verlag bindend. Sie werden grundsätzlich für ein Geschäftsjahr abgeschlossen.<br />

Abweichungen sind schriftlich zu vereinbaren.<br />

s) Wird ein Anzeigenabschluss nicht einen Monat vor Abschlussende<br />

schriftlich gekündigt, so verlängert sich der Abschluss um ein<br />

weiteres Geschäftsjahr. Abnahmemenge dieses Abschlusses basiert<br />

auf der Abnahme des auslaufenden Abschlusses. Auf Basis dieser<br />

voraussichtlichen Abnahmemengen wird der neue Abschlussrabatt<br />

gewährt.<br />

t) Bei Abschlüssen gelten die Rabattsätze ab der ersten Anzeige für<br />

zwölf Monate. Wird der getätigte Abschluss nicht erfüllt, erfolgt<br />

nach Ablauf des Abschlusses eine Rabattnachbelastung. Bei Mehrabnahme<br />

und Erreichen der nächsthöheren Rabattstaffel erfolgt eine<br />

Rabattgutschrift.<br />

ZUSÄTZLICHE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES VERLAGES FÜR PROSPEKTVERTEI-<br />

LUNG (BEILAGEN)<br />

a) Der Verlag leistet keine Gewähr für Beilagen in bestimmten Gebieten<br />

und bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebsweg.<br />

b) Im redaktionellen Teil kann ein Beilagenhinweis veröffentlicht<br />

werden, dessen Text über die Nennung des Firmennamens hinaus<br />

keine Werbung erhalten darf.<br />

c) Beilagen dürfen nur einem Auftraggeber dienen.<br />

d) Die Mittlervergütung für Werbeagenturen beträgt für Beilagenaufträge<br />

15%. Die Einbeziehung von Beilagenaufträgen in Anzeigenabschlüsse<br />

ist nicht möglich.<br />

e) Die entgültige Zustimmung zur Veröffentlichung einer Beilage erfolgt<br />

bei Vorlage eines verbindlichen Musters spätestens eine Woche<br />

vor Erscheinen.<br />

f) Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden. Mehrfahbelegung<br />

bleibt vorbehalten.<br />

g) Letzter Rücktrittstermin: fünf Werktage vor Erscheinen.<br />

h) Beilagen dürfen in Umbruch und Druck nicht zeitungsähnlich<br />

sein.<br />

i) Der Verlag verteilt die Beilagen mit geschäftsüblicher Sorgfalt, wobei<br />

bis zu 5% Fehlzustellung oder Verlust als verkehrsüblich gelten.<br />

j) Die Haftung des Verlages ist im Übrigen auf den Nettopreis für das<br />

Beilegen beschränkt. Beilagen dürfen keine Fremdwerbung erhalten.<br />

k) Prospekte (Beilagen) mit Leporellofalz können nicht beigelegt<br />

werden. Prospekte (Beilagen) Kreis- oder Ovalformat sind nur auf Anfrage<br />

und gegen Aufschlag möglich.<br />

- Änderungen vorbehalten -<br />

Stand Dezember 2012

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