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Indikatoren für ein Integriertes Küstenzonenmanagement

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2.5 Leitlinienorientierte Entwicklung von UQZ und UHZ<br />

Abbilddung 12 stellt die leitbildorientierte Entwicklung von UQZ und UHZ in der Umweltpolitik dar<br />

und beschreibt <strong>ein</strong>en Rahmen, wie Ziele, <strong>Indikatoren</strong> und Standards mit Leitbildern in Verbindung<br />

stehen und durch Instrumente umgesetzt werden. Dieses Schema ist <strong>für</strong> umweltpolitische Leitbilder<br />

auf allen räumlichen Ebenen (global bis lokal) anwendbar und lässt sich auch auf die verschiedenen<br />

Umweltbereiche übertragen.<br />

Abbildung 12: Leitbildorientierte Formulierung von UQZ und UHZ allgem<strong>ein</strong> und am Beispiel Klima<br />

Quelle: UBA 2000: 11 und 35<br />

In Beziehung zu <strong>ein</strong>em umweltpolitischen Leitbild werden präzise schutzgutbezogene Anforderungen<br />

(UQZ) und quellenbezogene Anforderungen (UHZ) formuliert. UHZ sollten idealerweise <strong>für</strong> be-<br />

stimmte Emissionen aus UQZ <strong>für</strong> Schutzgüter formuliert werden. Sie konkretisieren so die Anforde-<br />

rungen zum Erreichen der UQZ, sind handlungsorientierte Übersetzung des UQZ. Für den Fall, dass<br />

UQZ den Anforderungen <strong>ein</strong>er dauerhaft umweltgerechten Entwicklung nicht entsprechen oder Unsi-<br />

cherheiten bezüglich der Wirkung von Handlungen auf die Umwelt bestehen, können auch ohne<br />

Rückgriff auf UQZ durch Bezugnahme auf das Vorsorgeprinzip UHZ formuliert werden, die <strong>ein</strong>e<br />

Entwicklungsrichtung ohne festgelegten Zielpunkt (UQZ) vorgeben. Zur Beurteilung des Zielerrei-<br />

chungsgrades von UQZ und UHZ werden geeignete Zustands- und Belastungsindikatoren benötigt,<br />

die durch Umweltqualitätskriterien bestimmt werden. In <strong>ein</strong>em politischen Abwägungsprozess wer-<br />

den anhand von wissenschaftlichen UQK und <strong>Indikatoren</strong> Umweltstandards formuliert, die Mittel<br />

zum Erreichen oder Erhalten <strong>ein</strong>er bestimmten Umweltqualität sind und insofern die Konkretisierung<br />

von UQZ darstellen. In <strong>ein</strong>em letzten Schritt werden Maßnahmen festgelegt und vollzogen, die zur<br />

Einhaltung der Umweltstandards sowie zur Erreichung der UQZ und UHZ notwendig sind. (UBA<br />

2000: 12f, SRU 1996: Tz. 710)<br />

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