Indikatoren für ein Integriertes Küstenzonenmanagement
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Leitbild<br />
Im Kontext von Umweltqualitätszielkonzepten werden als Leitbild allgem<strong>ein</strong> gehaltene „primäre<br />
Zielvorstellungen zum (auch vorsorglichen) Schutz der menschlichen Gesundheit sowie der Ökosysteme<br />
vor schädlichen anthropogenen Umwelt<strong>ein</strong>wirkungen“ verstanden (UBA 2000: 12). Sie werden<br />
mit langfristiger Perspektive und in der Regel normativ formuliert. In Beziehung zum Leitbild sollten<br />
präzise schutzgutbezogene Anforderungen (� Umweltqualitätsziele) und quellenbezogene Anforderungen<br />
(� Umwelthandlungsziele) formuliert werden (UBA 2000: 7, 12)<br />
Umweltqualitätsziele (UQZ)<br />
Aus der Ebene der Leitbilder und Leitlinien resultieren die UQZ, die ohne die Benennung von Leitbild<br />
und Leitlinien im leeren Raum stehen würden (Knauer, Surburg 1990: 4). Sie sind Konkretisierungen<br />
<strong>ein</strong>es angestrebten Zustandes von Umweltqualität anhand von verschiedenen Qualitätsdimensionen<br />
und in Abhängigkeit vom gewählten umweltpolitischen Leitbild (SRU 1996: Tz. 710). UQZ<br />
charakterisieren <strong>ein</strong>en umweltpolitisch angestrebten oder wissenschaftlich begründeten Gütezustand<br />
der Umwelt bzw. <strong>ein</strong>e sachlich, räumlich und ggf. zeitlich definierte Qualität von Ressourcen, Potenzialen<br />
und Funktionen, die in konkreten Situationen erhalten oder entwickelt werden sollen (Kühling<br />
2003: 127, Fürst et al. 1992: 9, SRU 1998, Tz. 9).<br />
Durch UQZ werden naturwissenschaftlicher Kenntnisstand und gesellschaftliche Wertungen über<br />
Schutzgüter und Schutzniveaus verbunden. Sie werden schutzgut- oder medienbezogen <strong>für</strong> Mensch<br />
und/oder Umwelt bestimmt. Sie sind an der Regenerationsrate wichtiger Ressourcen oder an der ökologischen<br />
Tragfähigkeit, am Schutz der menschlichen Gesundheit und an den Bedürfnissen heutiger<br />
und zukünftiger Generationen orientiert. (UBA 1997b: 32) Sie können nicht immer direkt umgesetzt<br />
werden, sondern müssen, insbesondere wenn Rechtsfolgen greifbar s<strong>ein</strong> sollen, durch Übernahme<br />
oder Ableitung von Umweltqualitätsstandards operationalisiert werden (Scholles 2001: 148).<br />
Umwelthandlungsziele (UHZ)<br />
Zielssysteme bleiben ohne Umsetzung über Maßnahmen wirkungslos. Aus diesem Grunde werden<br />
Handlungsziele formuliert, die Schritte angeben, die zur Erreichung der in den Qualitätszielen definierten<br />
Zustände notwendig sind (SRU 1998: Tz. 65). Im Gegensatz zu Qualitätszielen sind Handlungsziele<br />
auf die Belastungsfaktoren und deren Quellen ausgerichtet. So beschreiben UHZ zum Beispiel<br />
die insgesamt erforderliche Belastungsminderung (Emissionsmenge) als Differenz zwischen <strong>ein</strong>er<br />
gegenwärtigen Belastung und <strong>ein</strong>er höchstzulässigen Belastung (Konzentration im Umweltmedium).<br />
Ein UHZ gibt an, welche Verringerung der Einwirkungen auf die Umwelt (Emission) insgesamt<br />
erforderlich ist, um <strong>ein</strong> UQZ zu erreichen. Werden UHZ maßnahmen- und verursachernah angewandt,<br />
können realisierbare Zwischenziele in Richtung auf <strong>ein</strong>en angestrebten und durch <strong>ein</strong> UQZ<br />
beschriebenen Zustand angegeben werden. (UBA 2000: 8f) Im Idealfall sollten UHZ <strong>für</strong> Emissionen<br />
aus UQZ <strong>für</strong> Schutzgüter formuliert werden und so die Anforderungen zum Erreichen des UQZ konkretisieren.<br />
Ein UHZ wäre dann <strong>ein</strong>e handlungsorientierte Übersetzung des zugrunde liegenden UQZ.<br />
Für den Fall, dass das UQZ den Anforderungen <strong>ein</strong>er dauerhaft umweltgerechten Entwicklung nicht<br />
genügt oder Unsicherheiten bezüglich der Wirkungen von Handlungen bestehen, können UHZ durch<br />
Bezugnahme auf das Vorsorgeprinzip auch ohne Rückgriff auf UQZ formuliert werden. So kann dann<br />
<strong>ein</strong>e Entwicklungsrichtung vorgegeben werden, ohne dass der angestrebte Zielpunkt in Form des<br />
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