stadt teltow st verkehrsentwicklungsplan vep ... - der Stadt Teltow
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ßungs<strong>st</strong>raße vor dem Plattenbau und trifft gegenüber <strong>der</strong> be<strong>st</strong>ehenden<br />
Scheune auf die Osdorfer Straße.<br />
Planungsrechtliche Situation:<br />
Der Teilabschnitt wird in seinem gesamten Verlauf im Geltungsbereich<br />
des in Auf<strong>st</strong>ellung befindlichen Bebauungsplans Nr.1a als<br />
öffentliche Verkehrsfläche fe<strong>st</strong>gesetzt. Die planungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen für den Bau des Teilabschnitts sind somit gegeben.<br />
Städtebauliche Einbindung:<br />
Der Teilabschnitt verläuft entlang <strong>der</strong> We<strong>st</strong>seite eines fünfgeschossigen<br />
Plattenbaus. Durch die Straßenführung auf <strong>der</strong> be<strong>st</strong>ehenden<br />
Erschließungs<strong>st</strong>raße und die Nutzung einer ebenfalls be<strong>st</strong>ehenden<br />
Einmündung in die Mahlower Straße treten bei dieser<br />
Variante <strong>st</strong>ädtebaulich keine grundlegend neuen Situationen auf.<br />
Im weiteren Verlauf würde diese Variante aber den Abriß einer<br />
alten Back<strong>st</strong>ein-Scheune erzwingen, die gegenüber des Einmündungsbereichs<br />
in die Osdorfer Straße <strong>st</strong>eht.<br />
Konflikte / Probleme:<br />
− Hohe Lärm- und Schad<strong>st</strong>offbela<strong>st</strong>ung <strong>der</strong> angrenzenden Wohnbebauung<br />
(Plattenbau) auf We<strong>st</strong>seite (Balkonseite)<br />
− Altengerechtes Wohnen im Plattenbau<br />
− Durchschneidung des Grünraums und <strong>der</strong> Verbindung zwischen beiden<br />
Wohngebäuden<br />
− wenig Raum für aktiven Lärmschutz<br />
− Abriß <strong>der</strong> alten Scheune<br />
TEILABSCHNITT 4: TEILSTÜCK OSDORFER STRAßE / LICHTERFELDER ALLEE<br />
Lage:<br />
Das Teil<strong>st</strong>ück 4 verläuft zwischen <strong>der</strong> Einmündung des Abschnittes<br />
3 in die Osdorfer Straße und <strong>der</strong> Lichterfel<strong>der</strong> Allee über <strong>der</strong>zeitig<br />
unbebaute und unbegrünte Brachfläche.<br />
Planungsrechtliche Situation:<br />
Der Teilabschnitt wird in seinem gesamten Verlauf im Geltungsbereich<br />
des in Auf<strong>st</strong>ellung befindlichen Bebauungsplans Nr.1a als<br />
öffentliche Verkehrsfläche fe<strong>st</strong>gesetzt. Die planungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen für den Bau des Teilabschnitts sind somit gegeben.<br />
Städtebauliche Einbindung:<br />
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