Niederschrift_Plenum_4. Sitzung_02.07.2012 - Stadt Memmingen
Niederschrift_Plenum_4. Sitzung_02.07.2012 - Stadt Memmingen Niederschrift_Plenum_4. Sitzung_02.07.2012 - Stadt Memmingen
Die im Internet veröffentlichte Niederschrift der Stadtratssitzung dient lediglich der Information. Einzig rechtsverbindlich ist das unterzeichnete und bei der Sitzungsort: Rathaus-Sitzungssaal Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Ivo Holzinger Schriftführerin: Angelika Zimmermann Beginn: 16:06 Uhr Ende: 18:35 Uhr Stadtverwaltung hinterlegte Original. Niederschrift der Stadt Memmingen über die 4. Sitzung des Stadtrates am 02. Juli 2012
- Seite 2 und 3: 1. Ehrungen Tagesordnung 2. Änderu
- Seite 4 und 5: Senate, Ausschüsse: II. Senat 06.0
- Seite 6 und 7: Sozialhilfeausschuss 21.01.1993 - 3
- Seite 8 und 9: Oberbürgermeister Dr. Holzinger da
- Seite 10 und 11: Entwurf Vierte Änderung der Feldge
- Seite 12 und 13: Der Stadtrat beschließt: Es wird A
- Seite 14 und 15: 4. Wettbewerb Fußgängerzone; Info
- Seite 16 und 17: ealisierungswettbewerb erneuerung f
- Seite 18 und 19: ealisierungswettbewerb erneuerung f
- Seite 20 und 21: ealisierungswettbewerb erneuerung f
- Seite 22 und 23: ealisierungswettbewerb erneuerung f
- Seite 24 und 25: ealisierungswettbewerb erneuerung f
- Seite 26 und 27: Emminger & Nagies Landschaftsarchit
- Seite 28 und 29: zumindest nicht vorteilhaft darstel
- Seite 36 und 37: 6. Breitbandausbau mit Allgäu DSL;
Die im Internet veröffentlichte <strong>Niederschrift</strong> der <strong>Stadt</strong>ratssitzung dient lediglich<br />
der Information. Einzig rechtsverbindlich ist das unterzeichnete und bei der<br />
<strong>Sitzung</strong>sort: Rathaus-<strong>Sitzung</strong>ssaal<br />
Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Ivo Holzinger<br />
Schriftführerin: Angelika Zimmermann<br />
Beginn: 16:06 Uhr<br />
Ende: 18:35 Uhr<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung hinterlegte Original.<br />
<strong>Niederschrift</strong><br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />
über die<br />
<strong>4.</strong> <strong>Sitzung</strong> des <strong>Stadt</strong>rates<br />
am 02. Juli 2012
1. Ehrungen<br />
Tagesordnung<br />
2. Änderung der Feldgeschworenengebührenordnung<br />
3. Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan S22 „Steinheimer <strong>Stadt</strong>weg – West“<br />
<strong>4.</strong> Wettbewerb Fußgängerzone; Information über das Ergebnis; Zustimmung zum weiteren Vorgehen<br />
5. Bebauungsplan S21 „Nördlich des Aumühlwegs“; erneute Abwägung und Satzungsbeschluss<br />
6. Breitbandausbau mit Allgäu DSL; Sachstandsbericht - vertagt!<br />
Sonstiges<br />
- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom <strong>02.07.2012</strong> -
Diese <strong>Niederschrift</strong> umfasst keine Wortbeiträge der <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder.<br />
Oberbürgermeister Dr. Holzinger begrüßt die anwesenden <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder und eröffnet die <strong>Sitzung</strong>.<br />
Er stellt die ordnungsgemäße Ladung unter dem 25.06.2012 und die Beschlussfähigkeit des<br />
<strong>Stadt</strong>rates fest. Bei <strong>Sitzung</strong>sbeginn sind 34 Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rates anwesend und stimmberechtigt.<br />
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.<br />
Einwendungen gegen die <strong>Niederschrift</strong> über den öffentlichen Teil der <strong>Sitzung</strong> des <strong>Stadt</strong>rates vom<br />
21.05.2012 werden nicht erhoben. Gemäß § 23 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den <strong>Stadt</strong>rat <strong>Memmingen</strong><br />
ist die <strong>Niederschrift</strong> somit genehmigt.<br />
Öffentliche <strong>Sitzung</strong><br />
1. Ehrungen<br />
Beschluss Nr. -/-<br />
Oberbürgermeister Dr. Holzinger ehrt die langjährigen <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder Hans Ferk (25 Jahre im<br />
<strong>Stadt</strong>rat), Herbert Müller (40 Jahre im <strong>Stadt</strong>rat) und Fritz Such (40 Jahre im <strong>Stadt</strong>rat). Er begrüßt die<br />
Ehefrauen von <strong>Stadt</strong>rat Müller und <strong>Stadt</strong>rat Such, Frau Ferk hat sich entschuldigt.<br />
Im Hinblick auf die 40-jährige <strong>Stadt</strong>ratstätigkeit der <strong>Stadt</strong>räte Herbert Müller und Fritz Such gibt er<br />
einen kurzen historischen Rückblick auf die Entwicklung der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> in den letzten 40 Jahren.<br />
Anschließend geht er auf die wesentlichen Punkte der <strong>Stadt</strong>ratstätigkeit der drei <strong>Stadt</strong>räte ein.<br />
Müller Herbert<br />
Im <strong>Stadt</strong>rat seit 01.07.1972 - heute<br />
Mitglied bei SPD<br />
Vorstandsmitglied der <strong>Stadt</strong>ratsfraktion (1972 - 1978)<br />
Stellv. Fraktionsvorsitzender (1978 - 1995)<br />
Referate: 06.07.1972 – 30.0<strong>4.</strong>1984 Wohnungsbau, Kinderspielplätze<br />
0<strong>4.</strong>06.1981 – 29.11.1990 <strong>Stadt</strong>werke<br />
29.11.1990 – 30.0<strong>4.</strong>2002 ---<br />
06.05.2002 – heute <strong>Stadt</strong>werke<br />
- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom <strong>02.07.2012</strong> -
Senate, Ausschüsse:<br />
II. Senat 06.07.1972 – heute<br />
Ausschuss zur Vorberatung des Flächennutzungsplanes<br />
10.10.1983 – 30.0<strong>4.</strong>1990<br />
Bauausschuss Handels- u. Wirtschaftsschule 12.10.1972 – 30.0<strong>4.</strong>1978<br />
Bauausschuss FOS/BOS 28.06.2001 – 30.0<strong>4.</strong>2008<br />
Bauausschuss Gewerbliche Berufsschule (Neubau<br />
Berufsschule)<br />
06.11.1978 – 30.0<strong>4.</strong>1984<br />
Bauausschuss Theaterfoyer 2<strong>4.</strong>02.1975 – 30.0<strong>4.</strong>1984<br />
Bauausschuss Umbaumaßnahme Berufsschule -<br />
Vöhlin-Gymnasium<br />
11.03.1982 – 30.0<strong>4.</strong>1984<br />
Jugendwohlfahrtsausschuss 06.07.1972 – 30.0<strong>4.</strong>1978<br />
Krankenhausbauausschuss 01.03.1973 – 07.05.1984<br />
Krankenhaus-Zweckverband <strong>Memmingen</strong> 16.10.1980 – 30.0<strong>4.</strong>1990<br />
Kuratorium Memminger Freiheitspreis 1525 1999 – heute<br />
Regionalverband Donau-Iller 01.07.1979 – 29.11.1990<br />
06.05.1996 – 13.07.2015<br />
Schulverband Amendingen 08.05.1978 – 30.0<strong>4.</strong>1984<br />
<strong>Stadt</strong>hallenausschuss 2<strong>4.</strong>05.1976 – 21.05.1984<br />
Stiftungsbeirat 08.05.1978 – 29.11.1990<br />
Vergabesenat 01.07.1972 – 0<strong>4.</strong>06.1981<br />
Werksenat 0<strong>4.</strong>06.1981 – 29.11.1990<br />
06.05.2002 – heute<br />
Zweckverband Donau-Iller 07.05.1990 – 29.11.1990<br />
Zweckverband Landestheater Schwaben 08.05.1978 – 30.0<strong>4.</strong>1984<br />
Zweckverband Sparkasse 07.05.1984 – heute<br />
Ehrungen, Auszeichnungen:<br />
Juli 1991 Kinderfestmedaille<br />
15.07.1992 20-jährige <strong>Stadt</strong>ratszugehörigkeit<br />
21.07.1994 <strong>Stadt</strong>siegel zur Verabschiedung aus dem Kinderfestausschuss<br />
03.07.1996 Bayerischer Verdienstorden<br />
30.0<strong>4.</strong>1996 Kommunale Dankurkunde<br />
- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom <strong>02.07.2012</strong> -
28.07.1997 Kasimir für 25-jährige <strong>Stadt</strong>ratszugehörigkeit<br />
01.12.1999 Bayerische Verfassungsmedaille in Silber<br />
22.07.2002 Ehrung zur 30-jährigen <strong>Stadt</strong>ratszugehörigkeit<br />
(Zinnkrug)<br />
01.06.2004 Medaille für besondere Verdienste um die kommunale<br />
Selbstverwaltung (Bronze)<br />
02.12.2004 Bayer. Verfassungsmedaille in Gold<br />
Such Fritz<br />
Im <strong>Stadt</strong>rat seit 01.07.1972<br />
Mitglied bei CSU<br />
stellvertr. Fraktionsführer (1<strong>4.</strong>06.93 – April 2002)<br />
Referate: 12.10.1972 – 31.01.1977 Schlachthof<br />
Senate, Ausschüsse:<br />
01.02.1977 – 30.0<strong>4.</strong>1978 Städt. Wohnungen und Gebäude<br />
08.05.1978 - heute Sport<br />
I. Senat 16.02.1995 – 30.0<strong>4.</strong>1996<br />
16.11.1998 – 30.0<strong>4.</strong>2002<br />
III. Senat 06.07.1972 – 16.02.1995<br />
06.05.1996 – heute<br />
Arbeitsgruppe Bäder 06.05.2002 – 1<strong>4.</strong>12.2007<br />
Ausländerbeirat 07.05.1990 – 30.0<strong>4.</strong>1996<br />
Bauausschuss Elsbethenschule 25.02.1991 – 30.0<strong>4.</strong>1996<br />
Jugendhilfeausschuss 07.05.1990 – 30.0<strong>4.</strong>1996<br />
Klinikumssenat 01.05.2003 – heute<br />
Krankenhaus-Bauausschuss 21.01.1993 – 30.0<strong>4.</strong>1996<br />
Krankenhauskommission 17.07.1978 – 30.0<strong>4.</strong>1984<br />
Personalsenat 08.05.1978 – 30.0<strong>4.</strong>2008<br />
Rechnungsprüfungsausschuss 19.12.2003 – 30.0<strong>4.</strong>2008<br />
Schlachthofsenat<br />
08.05.1978 – 30.0<strong>4.</strong>1990<br />
Schulverband Amendingen 08.05.1978 – 30.0<strong>4.</strong>2002<br />
- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom <strong>02.07.2012</strong> -
Sozialhilfeausschuss 21.01.1993 – 30.0<strong>4.</strong>1996<br />
Krankenhauszweckverband 16.10.1980 – 30.0<strong>4.</strong>1990<br />
Werksenat 06.05.1996 – heute<br />
Wohnungssenat 06.07.1972 – 30.0<strong>4.</strong>1984<br />
Zweckverband Sparkasse MM-MN-LI 08.05.1978 – heute<br />
Ehrungen, Auszeichnungen:<br />
15.07.1992 20 Jahre <strong>Stadt</strong>ratszugehörigkeit<br />
13.11.1994 Ehrenzeichen des Bayer. Ministerpräsidenten für<br />
Verdienste im Ehrenamt<br />
30.0<strong>4.</strong>1996 Kommunale Dankurkunde<br />
28.07.1997 25 Jahre <strong>Stadt</strong>ratszugehörigkeit (Kasimir)<br />
Mai 2002 Bayer. Sparkassenmedaille in Gold<br />
22.07.2002 30 Jahre <strong>Stadt</strong>ratszugehörigkeit (Zinnkrug)<br />
02.05.2003 Medaille für besondere Verdienste um die kommunale<br />
Selbstverwaltung (Bronze)<br />
Ferk Hans<br />
Im <strong>Stadt</strong>rat seit 01.05.1984 -30.0<strong>4.</strong>1990<br />
1<strong>4.</strong>06.1993 - heute<br />
Mitglied bei CSU<br />
Fraktionsvorsitzender (01.05.1998 - 02.02.2004)<br />
2. Bürgermeister 02.02.2004 - 30.<strong>4.</strong>2008<br />
Referate: 07.05.1984 - 30.0<strong>4.</strong>1990 Denkmalpflege<br />
1<strong>4.</strong>06.1993 - 30.0<strong>4.</strong>1996 Landestheater, Kaufmännisches BBZ,<br />
Fachoberschule<br />
06.05.1996 - 02.02.2004<br />
05.05.2008 - heute<br />
- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom <strong>02.07.2012</strong> -<br />
Gewerbliches Berufsbildungszentrum,<br />
Fachoberschule
Senate, Ausschüsse:<br />
I. Senat 05.05.2008 – 17.12.2010<br />
II. Senat 07.05.1984 – 30.0<strong>4.</strong>1990<br />
1<strong>4.</strong>06.1993 – 30.0<strong>4.</strong>2008<br />
17.12.2010 – heute<br />
III. Senat 06.05.1996 – 15.07.2004<br />
Ausländerbeirat 05.05.2008 – heute<br />
Bauausschuss Bürgerheim/Bürgerstift<br />
15.07.2004 – 30.0<strong>4.</strong>2008<br />
Bauausschuss FOS/BOS 28.06.2001 – 30.0<strong>4.</strong>2008<br />
Bauausschuss Verbandsschule Amendingen 16.10.1985 – 30.0<strong>4.</strong>1990<br />
Jugendwohlfahrtsausschuss 07.05.1984 – 30.0<strong>4.</strong>1990<br />
Justizvollzugsanstalt – Mitglied des Beirates 17.02.2004 – 30.0<strong>4.</strong>2008<br />
KoMMbau GmbH – Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender 02.02.2004 – 30.0<strong>4.</strong>2008<br />
Landesgartenschaugesellschaft - Aufsichtsrat 15.05.1995 – 30.0<strong>4.</strong>1996<br />
LGS MM 2000 GmbH – Aufsichtsrat 06.05.1996 – 31.12.2001<br />
Regionalverband Donau-Iller 01.07.1985 – 30.0<strong>4.</strong>1990<br />
16.11.1998 – 01.07.2003<br />
01.07.2003 – 18.05.2008<br />
Schulverband Amendingen 19.05.1994 – 30.0<strong>4.</strong>2002<br />
Städtebau <strong>Memmingen</strong> Sanierungsgesellschaft mbH<br />
– Aufsichtsrat<br />
Thermische Abfallverwertung Donautal (TAD)<br />
- Verwaltungsrat<br />
- Verbandsrat<br />
Verkehrsbeirat<br />
01.08.1996 – 19.06.1997<br />
19.06.1997 – 30.0<strong>4.</strong>2008<br />
08.12.1997 – 30.0<strong>4.</strong>2008<br />
05.05.2008 – heute<br />
05.05.2008 – heute<br />
Zweckverband Landestheater Schwaben 1<strong>4.</strong>06.1993 – 30.0<strong>4.</strong>1996<br />
05.05.2008 – heute<br />
Zweckverband Sparkasse MM-MN-LI 23.07.1984 – 30.0<strong>4.</strong>1990<br />
06.05.1996 – 18.05.1998<br />
Ehrungen, Auszeichnungen:<br />
April 1990 Handcolorierter Schickler-Stich zur Verabschiedung<br />
der Wahlperiode 1984 bis 1990<br />
2<strong>4.</strong>07.2006 Kommunale Dankurkunde<br />
19.09.2006 Wechter-Stich zum 60. Geburtstag<br />
- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom <strong>02.07.2012</strong> -
Oberbürgermeister Dr. Holzinger dankt den drei <strong>Stadt</strong>räten im Namen der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> und persönlich<br />
für ihre langjährige verdienstvolle Arbeit zum Wohl der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong>. Als Dank überreicht<br />
er den Herren <strong>Stadt</strong>räten Müller und Such eine kolorierte Lithographie des „Hotel de Ville de <strong>Memmingen</strong>"<br />
und Herrn <strong>Stadt</strong>rat Ferk den Kasimir. Er wünscht sich weiterhin eine gute Zusammenarbeit<br />
zum Wohle der <strong>Stadt</strong>. Frau Müller und Frau Such erhalten einen Blumenstrauß überreicht.<br />
- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom <strong>02.07.2012</strong> -
2. Änderung der Feldgeschworenengebührenordnung<br />
Beschluss Nr. 20<br />
Grund für den Erlass<br />
Die Feldgeschworenengebühren wurden letztmals mit der Umstellung auf den Euro zum 1. Januar<br />
2002 angepasst. Diese Zeitspanne und die zunehmende Schwierigkeit, Personen zu finden, die sich<br />
für die Tätigkeit der Feldgeschworenen zu Verfügung stellen, lässt eine Gebührenerhöhung angezeigt<br />
erscheinen.<br />
Ermächtigungsgrundlage<br />
Ermächtigungsgrundlage der Änderung der Feldgeschworenengebührenordnung sind Artikel 19 Absatz<br />
1 des Abmarkungsgesetzes (Bayerische Rechtssammlung Gliederungsnummer 219-2-F), zuletzt<br />
geändert durch § 2 des Gesetzes vom 27. Juli 2009 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 400) und § 3<br />
der Feldgeschworenenordnung (Bayerische Rechtssammlung Gliederungsnummer BayRS 219-6-F).<br />
Vorgeschlagene Änderung (Artikel 1 des Entwurfs)<br />
Zum 1. Januar 2002 wurden die Feldgeschworenengebühren auf 10,50 EUR je Stunde festgesetzt.<br />
Hierbei wurden jeweils Feldgeschworenengebühren benachbarter Landkreise und kreisfreier Städte<br />
im Regierungsbezirk Schwaben zum Vergleich herangezogen. Dieser Vergleich wird jedoch schwieriger,<br />
weil nicht mehr in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Feldgeschworene tätig sind.<br />
Es wird vorgeschlagen - wie beispielsweise im Landkreis Aichach-Friedberg - , bei der jetzigen Gebührenanpassung<br />
den Stundensatz aus dem Tabellenbetrag der Entgeltgruppe 3 Stufe 3 des Tarifvertrags<br />
öffentlicher Dienst besonderer Teil Verwaltung zu ermitteln. Danach ergäbe sich ein Stundensatz<br />
von 12,24 EUR (2.076,40 EUR: 169,57 Std.).<br />
Inkrafttreten (Artikel 2 des Entwurfs)<br />
Die Änderung soll zum 1. August 2012 in Kraft treten.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt<br />
die der Vorlage vom 20. Juni 2012 als Anlage im Entwurf beigefügte „Vierte Änderung der<br />
Feldgeschworenengebührenordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong>“.<br />
Stimmverhältnis: 37 ja / 0 nein<br />
- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom <strong>02.07.2012</strong> -
Entwurf<br />
Vierte Änderung<br />
der Feldgeschworenengebührenordnung<br />
Vom<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />
- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom <strong>02.07.2012</strong> -<br />
Anlage<br />
Aufgrund von Artikel 19 Absatz 1 des Abmarkungsgesetzes (Bayerische Rechtssammlung Gliederungsnummer<br />
219-2-F), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 27. Juli 2009 (Gesetz- und<br />
Verordnungsblatt Seite 400), und § 3 der Feldgeschworenenordnung (Bayerische Rechtssammlung<br />
Gliederungsnummer BayRS 219-6-F) erlässt die <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> folgende Änderung der Gebührenordnung:<br />
Artikel 1<br />
Änderung der Gebührenordnung<br />
In § 1 Absatz 2 Satz 1 der Gebührenordnung für die Feldgeschworenen der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> (Feldgeschworenengebührenordnung)<br />
vom 26. November 1985 (Satzungs- und Verordnungsblatt Seite<br />
53), zuletzt geändert am 23. Juli 2001 (Satzungs- und Verordnungsblatt Seite 125) wird der Betrag<br />
„10,50 €“ durch „12,24 EUR“ ersetzt.<br />
Artikel 2<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Änderung der Gebührenordnung tritt am 1. August 2012 in Kraft.<br />
<strong>Memmingen</strong>,<br />
STADT MEMMINGEN<br />
Dr. Holzinger<br />
Oberbürgermeister
3. Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan S22 „Steinheimer <strong>Stadt</strong>weg - West“<br />
Beschluss Nr. 21<br />
Lage<br />
In der südwestlichen Ortslage von Steinheim, westlich des Steinheimer <strong>Stadt</strong>weges, stehen Flächen<br />
für eine bauliche Nutzung zur Verfügung. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> soll, entsprechend der in Vorbereitung<br />
befindlichen Vertragsentwürfe, Miteigentümerin am Bauland werden.<br />
Recht<br />
Baurecht ist hier noch nicht gegeben; im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Wohnbaufläche<br />
dargestellt. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.<br />
Nutzung<br />
Sämtliche Bauflächen im Geltungsbereich sind derzeit noch landwirtschaftlich genutzt.<br />
Grün<br />
Am südlichen Rand des Bebauungsplans befindet sich das Steinheimer Sportgelände und die Grüngut-Sammelstelle.<br />
Westlich an das Baugebiet schließen sich „Flächen für die Landwirtschaft“ an. Im<br />
Anschluss an das Dorfzentrum befindet sich in der Nord-Ost-Ecke der Friedhof. Naturräumlich prägende<br />
Elemente sind nicht vorhanden. Der Übergang von Bebauung zur Landschaft und zu Grünflächen<br />
soll eindeutig definiert werden. Die Baugrundstücke selbst sind ohne nennenswerte Bepflanzung.<br />
Städtebau<br />
Die Flächen eignen sich auf Grund der Lage zum Ortsgefüge und wegen der guten Erschließungsmöglichkeiten.<br />
Interessenten sind bereits an die <strong>Stadt</strong> herangetreten. Insgesamt können über 60 Bauplätze<br />
entstehen, die voraussichtlich abschnittsweise realisiert werden. Ortsbildprägende Merkmale<br />
sollen unter städtebaulichen Gesichtspunkten gewürdigt und abgewogen werden. In erster Linie sollen<br />
Einfamilienhäuser als Einzelhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser realisiert werden. Durch die<br />
Bebauung soll das Ortszentrum stabilisiert und gestärkt werden und in weiteren Schritten die Siedlungsbereiche<br />
miteinander vernetzt werden. Das neue Baugebiet soll Fußgängeranbindungen an den<br />
Ortskern bereithalten, um fußläufig die kommunalen bzw. öffentlichen Einrichtungen (Kirche, Schule,<br />
Kindergarten usw.) zu erreichen.<br />
Immissionen<br />
Zu Gewerbebetrieben im Gewerbegebiet „Nord“ wird ein ausreichender Abstand eingehalten, sodass<br />
Immissionsbelastungen aus diesen Quellen im Rahmen der Orientierungswerte liegen. Aufgrund der<br />
südlich angrenzenden Sportanlage und der Grüngut-Sammelstelle ist das Baugebiet immissionsbelastet.<br />
Schallschutzmaßnahmen mittels Wall oder Wand sind vorzusehen. Ziel ist es, Spannungen zwischen<br />
den unterschiedlichen Nutzerinteressen zu vermeiden.<br />
Verfahren<br />
Zur Verwirklichung einer Wohnbebauung, die in ihrer Ausprägung dem Charakter Steinheims entsprechen<br />
soll, ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Eine Umlegung ist nicht erforderlich.<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Gesamtfläche von ca. 3,7 ha.<br />
Der II. Senat hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am 21.06.12 bei einer Gegenstimme einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss<br />
gefasst.<br />
- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom <strong>02.07.2012</strong> -
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt:<br />
Es wird Aufstellungsbeschluss gefasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan S22<br />
„Steinheimer <strong>Stadt</strong>weg - West“ mit Geltungsbereich entsprechend der als Anlage beigefügten<br />
Planskizze des <strong>Stadt</strong>planungsamts vom 12.06.2012. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines<br />
Wohngebietes.<br />
Stimmverhältnis: 34 ja / 3 nein<br />
- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom <strong>02.07.2012</strong> -
- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom <strong>02.07.2012</strong> -<br />
Anlage
<strong>4.</strong> Wettbewerb Fußgängerzone; Information über das Ergebnis; Zustimmung zum weiteren<br />
Vorgehen<br />
Beschluss Nr. 22<br />
Ein Mitarbeiter des <strong>Stadt</strong>planungsamtes stellt anhand der als Anlage 1 beigefügten Präsentation und<br />
der <strong>Niederschrift</strong> über die <strong>Sitzung</strong> des Preisgerichts vom 29.06.2012 (Anlage 2) das Ergebnis des<br />
Realisierungswettbewerbes zur Erneuerung der Fußgängerzone vor. Auf die ersten drei Preise geht er<br />
näher ein.<br />
Oberbürgermeister Dr. Holzinger weist darauf hin, dass die Preisgerichtsempfehlung auf Seite 8 der<br />
<strong>Niederschrift</strong> als Beschlusstext zu übernehmen ist. Die konkrete Planung werde dann im zuständigen<br />
II. Senat vorgestellt.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt:<br />
Die Verfasser der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit werden auf der Grundlage ihres<br />
Wettbewerbsentwurfs und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, mit<br />
der weiteren Bearbeitung beauftragt.<br />
In der weiteren Entwicklung des Projektes ist darauf zu achten, dass ein helles und freundliches<br />
Material zur Auswahl kommt. Hierfür sollte eine relativ großflächige Bemusterung durchgeführt<br />
werden.<br />
Bezüglich der Ausstattung sind die im Beschluss des II. Senats vom 26.0<strong>4.</strong>2012 in die Auslobung<br />
aufgenommenen Vorgaben zu beachten.<br />
Das Fahrradkonzept der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> ist in Abstimmung mit dem prämierten Entwurf<br />
dringend weiterzuentwickeln.<br />
Stimmverhältnis: 37 ja / 0 nein<br />
- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom <strong>02.07.2012</strong> -
Die Präsentation zum<br />
Realisierungswettbewerb Erneuerung Fußgängerzone<br />
(Anlage 1 zu Tagesordnungspunkt 4)<br />
kann im Rathaus eingesehen werden.
ealisierungswettbewerb<br />
erneuerung fußgängerzone | memmingen freiraumkonzept<br />
Preisgericht, Freitag, 29.06.2012 in <strong>Memmingen</strong><br />
Protokoll des Preisgerichts<br />
Realisierungswettbewerb<br />
erneuerung fußgängerzone | memmingen<br />
Auslober: <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />
<strong>Niederschrift</strong> über die <strong>Sitzung</strong> des Preisgerichts am 29.06.2012 im Rathaus in <strong>Memmingen</strong>.<br />
Das Preisgericht trat am 29.06.2012 um 10:00 Uhr im <strong>Sitzung</strong>ssaal des Rathauses in<br />
<strong>Memmingen</strong> zusammen. Für den Auslober begrüßt Herr Oberbürgermeister Dr. Ivo<br />
Holzinger die anwesenden Preisrichter.<br />
Die Anwesenheit wird namentlich festgestellt.<br />
Es erschienen:<br />
als Fachpreisrichter<br />
Prof. Heinz Nagler Architekt und <strong>Stadt</strong>planer, Cottbus<br />
Dipl.-Ing. Michael Gebhard Architekt und <strong>Stadt</strong>planer, München<br />
Dipl.-Ing. Wolf D. Auch Landschaftsarchitekt, München<br />
BD Ulrich Wagner <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong>, Baureferat<br />
Sachpreisrichter<br />
OB Dr. Ivo Holzinger Oberbürgermeister <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />
StR. Gerhard Neukamm <strong>Stadt</strong>rat, <strong>Memmingen</strong><br />
StRin. Petra Beer <strong>Stadt</strong>rätin, <strong>Memmingen</strong><br />
stellvertretende Sachpreisrichter<br />
StR. Manfred Bretzel <strong>Stadt</strong>rat, <strong>Memmingen</strong><br />
Sachverständige Berater - ohne Stimmrecht<br />
Dipl.- Ing. Ulrich Noßwitz Verkehrsplaner, Büro Dr. Brenner, Aalen<br />
Dipl.- Ing. Ingo Mnich <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong>, Tiefbauamt<br />
Karl-Heinz Haug Kommunikationsteam Fußgängerzone, <strong>Memmingen</strong><br />
StRin. Mechthild Feldmeier Kommunikationsteam Fußgängerzone, <strong>Memmingen</strong><br />
Alexandra Störl perspektive mm, mm-marketing, <strong>Memmingen</strong><br />
Für die Vorprüfung<br />
Dipl.-Ing. Mathias Rothdach <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong>, <strong>Stadt</strong>planungsamt<br />
Protokollführung:<br />
Silvia Bauhofer <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong>, <strong>Stadt</strong>planungsamt<br />
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ealisierungswettbewerb<br />
erneuerung fußgängerzone | memmingen freiraumkonzept<br />
Preisgericht, Freitag, 29.06.2012 in <strong>Memmingen</strong><br />
entschuldigt:<br />
Fachpreisrichter<br />
Dipl.- Ing. Burkhard Wegener Landschaftsarchitekt, Köln � Herr Wagner rückt als<br />
Fachpreisrichter nach.<br />
Sachverständige Berater - ohne Stimmrecht<br />
Dipl.- Ing. Thomas Bzowka Regierung von Schwaben, Augsburg<br />
StR. Uli Braun <strong>Stadt</strong>rat, Heimatpfleger, <strong>Memmingen</strong><br />
Herr Burkhard Wegener kann am Preisgericht nicht teilnehmen. Herr Burkhard Wegener<br />
hätte in der Eigenschaft als Fachpreisrichter am Preisgericht teilgenommen. Somit rückt<br />
Herr Ulrich Wagner als Fachpreisrichter nach.<br />
Herr <strong>Stadt</strong>rat und Heimatpfleger Uli Braun und Herr Thomas Bzowka können am<br />
Preisgericht nicht teilnehmen. Herr Uli Braun und Herr Thomas Bzowka hätten in der<br />
Eigenschaft als Sachverständiger Berater –ohne Stimmrecht- am Preisgericht<br />
teilgenommen. Somit sind es noch 5 sachverständige Berater –ohne Stimmrecht-, die das<br />
Preisgericht unterstützen.<br />
Oberbürgermeister Dr. Holzinger bestätigt die Vollzähligkeit des Preisgerichts und leitet die<br />
Wahl des Vorsitzenden.<br />
Auf Vorschlag von Herrn OB Dr. Holzinger wählt das Preisgericht Herrn Prof. Heinz Nagler<br />
einstimmig (ohne eigene Stimme) zum Vorsitzenden.<br />
Herr Prof. Heinz Nagler bedankt sich für das Vertrauen des Preisgerichts, erklärt die<br />
Grundlagen des Wettbewerbsverfahren und wie der weitere Tagesablauf sich darstellt.<br />
Alle zu den <strong>Sitzung</strong>en des Preisgerichts zugelassenen Personen geben die Versicherung<br />
zur vertraulichen Behandlung der Beratung. Sie erklären weiter, dass sie bis zum Tage des<br />
Preisgerichts weder Kenntnis von einzelnen Wettbewerbsarbeiten erhalten, noch mit<br />
Wettbewerbsteilnehmern einen Meinungsaustausch über die Aufgaben gehabt haben.<br />
Der Vorsitzende fordert die Anwesenden auf, bis zur Entscheidung des Preisgerichts alle<br />
Äußerungen über vermutliche Verfasser zu unterlassen. Er versichert dem Auslober, den<br />
Teilnehmern und der Öffentlichkeit die größtmögliche Sorgfalt und Objektivität des<br />
Preisgerichts nach den Grundsätzen der RPW.<br />
Das Preisgericht beginnt seine Beratung mit der Besprechung der Wettbewerbsaufgaben.<br />
Da durch eine ausführliche Beratung der Aufgabe während der Preisrichtervorbesprechung<br />
alle Einzelheiten der Aufgabenstellung bekannt sind, verzichtet das Preisgericht auf eine<br />
detaillierte Besprechung, ebenso wie auf eine neuerliche Begehung des Bereichs, da auch<br />
diese während der Preisrichtervorbesprechung eingehend stattgefunden hat.<br />
Nachfolgend erstattet die Vorprüfung ihren Bericht. Allen Mitgliedern des Preisgerichts<br />
werden die Ergebnisse der Vorprüfung in Form einer Broschüre zur Verfügung gestellt. Es<br />
wird festgestellt, dass von 7 ausgegebenen Arbeiten 7 Arbeiten abgegeben wurden. Alle 7<br />
Planunterlagen wurden fristgerecht zum 18.06.2012 abgegeben. Die Tarnzahlen<br />
1001,1002,1003,1004,1005,1006,1007 wurden willkürlich an die Plansätze vergeben. Die<br />
geforderten Leistungen wurden größtenteils von den Büros eingehalten. Die Vorprüfung ist<br />
der Meinung, dass alle 7 Arbeiten beurteilungsfähig sind.<br />
Nach Diskussion werden einstimmig vom Preisgericht alle 7 Arbeiten zugelassen.<br />
Protokoll seite 2 von 9
ealisierungswettbewerb<br />
erneuerung fußgängerzone | memmingen freiraumkonzept<br />
Preisgericht, Freitag, 29.06.2012 in <strong>Memmingen</strong><br />
In Zusammenhang mit dem Wertungsverfahren beschließt das Preisgericht weiter, nach<br />
Ende des Informationsrundganges im Rahmen einer Diskussion die Beurteilungskriterien zu<br />
benennen, aufgrund derer dann der erste Wertungsrundgang durchgeführt werden kann,<br />
und die als Grundlage für die Prüfkriterienliste sowohl für die Wertungsrundgänge als auch<br />
für die Beurteilung der in der engeren Wahl verbliebenen Arbeiten herangezogen werden<br />
soll.<br />
Das Preisgericht vereinbart, dass diese inhaltlichen Aspekte während des<br />
Informationsrundgangs dargelegt und erläutert werden.<br />
Der Informationsrundgang beginnt um 10:20 Uhr.<br />
Die Vorprüfung erläutert anhand der Grundpläne die besondere städtebauliche Situation, die<br />
Umgebung, die bereits begonnenen und abgeschlossenen Projekte im Bereich der Altstadt<br />
und deren Auswirkung auf die Fußgängerzone und die inhaltlichen Forderungen der<br />
Auslobungsunterlagen an die jeweiligen teilnehmenden Planungsbüros.<br />
Die einzelnen Punkte des Vorprüfberichts, sowie die inhaltlichen Prüfungen werden anhand<br />
der jeweiligen Pläne der Teilnehmer des Wettbewerbs erläutert und eingehend diskutiert.<br />
Der Informationsrundgang endet um 12:05 Uhr.<br />
Nach Abschluss des Informationsrundgangs diskutiert das Preisgericht noch einmal<br />
ausführlich die Wettbewerbsaufgabe, insbesondere die der Auslobung zugrunde gelegten<br />
Anforderungen und Bewertungskriterien sowie die Hauptkriterien; die Interpretation des<br />
<strong>Stadt</strong>raumes, dessen Hierarchisierung, das Material- und Verlegekonzept, sowie das<br />
Entwässerungskonzept.<br />
Um 12:30 Uhr beginnt der erste Bewertungsrundgang. Jede Arbeit wird umfänglich<br />
diskutiert.<br />
Im Rahmen des ersten Rundgangs wird folgende Arbeit, wegen gravierender Mängel,<br />
ausgeschieden:<br />
Tarnzahl Abstimmung (über den Verbleib im Verfahren)<br />
1005 0:7<br />
Der 1. Rundgang endet um 12.45 Uhr.<br />
Somit verbleiben 6 Arbeiten im Verfahren.<br />
Um 12:45 Uhr beginnt der zweite Rundgang. Jede Arbeit wird erneut vertieft diskutiert.<br />
Das Preisgericht wird um 13:00 Uhr für eine Mittagspause unterbrochen.<br />
Um 13:35 Uhr ist die Mittagspause beendet.<br />
Um 13:35 Uhr wird der zweite Rundgang fortgeführt. Jede Arbeit wird erneut vertieft<br />
diskutiert.<br />
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ealisierungswettbewerb<br />
erneuerung fußgängerzone | memmingen freiraumkonzept<br />
Preisgericht, Freitag, 29.06.2012 in <strong>Memmingen</strong><br />
Im Rahmen des zweiten Rundganges werden folgende Arbeiten, weil sie in wesentlichen<br />
Bereichen nicht überzeugende Lösungen zeigen wie unten aufgelistet ausgeschieden:<br />
Tarnzahl Abstimmung (über den Verbleib im Verfahren)<br />
1001 5:2<br />
1002 1:6<br />
1003 5:2<br />
1004 2:5<br />
1006 1:6<br />
1007 7:0<br />
Somit verbleiben die Arbeiten 1001,1003 und 1007 im Verfahren.<br />
Der zweite Rundgang endet um 15.10 Uhr.<br />
Im Anschluss daran wird das weitere Verfahren besprochen und die Mitglieder des<br />
Preisgerichts in Gruppen eingeteilt um die Formulierung der schriftlichen Beurteilungen<br />
anzufertigen.<br />
Die Beurteilungskriterien:<br />
- Städtebau, Raumbildung<br />
- Material- und Verlegekonzept<br />
- Funktionalität, Gestaltung und Möblierung<br />
- Erschließung<br />
- Wirtschaftlichkeit, Bauabschnittsbildung<br />
- Baurecht, Anforderungen, Vorgaben<br />
- Allgemeine Anforderungen<br />
Um 16.00 Uhr beginnt das Preisgericht, die schriftliche Beurteilung der verbliebenen<br />
Arbeiten vor den Plänen zu verlesen. Sie lautet wie folgt:<br />
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ealisierungswettbewerb<br />
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Preisgericht, Freitag, 29.06.2012 in <strong>Memmingen</strong><br />
Arbeit 1001<br />
Der vorliegende Beitrag zeigt einen durchgängigen <strong>Stadt</strong>boden aus einem gesägten<br />
Granitplattenbelag in drei Formaten. Ein Flächenkontinuum welches Marktplatz, Weinmarkt<br />
und Schrannenplatz signifikant im stadträumlichen Kontext verbindet. Auf Grund der<br />
gesägten Oberflächen erfüllt er die Anforderungen an einen gehfreundlichen und<br />
barrierefreien Ausbau. Auf Grund unterschiedlicher Verlegerichtung werden Kramerstraße<br />
und Theaterplatz im <strong>Stadt</strong>raum differenziert erfahrbar. Die Ausstattung reduziert sich auf<br />
eine Bank um die Baumpflanzung im Bereich der Einmündung Furtgasse und einer<br />
langgestrecken „Wasserbank“ mit Baumpflanzung auf dem Theaterplatz. In beiden<br />
Situationen werden die Einbauten und Baumpflanzungen hinsichtlich Lage und Proportion<br />
kritisch hinterfragt. Die vorgeschlagenen Plattenbeläge aus Granit werden sowohl unter<br />
gestalterischen als auch funktionalen Gesichtspunkten positiv bewertet. Über dies erscheint<br />
eine Realisierung im angestrebten Kostenbuget realistisch. Die Anforderungen an die<br />
geforderten Erschließungs- und Rettungswege sind erfüllt. Die Entwässerung wird über<br />
Rinnen in maßgeblich heute schon vorhandenen Positionen dargestellt.<br />
Das vorliegende Entwurfskonzept lässt eine wirtschaftliche Herstellung und Unterhalt<br />
erwarten. Im Besonderen überzeugt die Arbeit durch eine intensive Auseinandersetzung mit<br />
den stadträumlich hohen Anforderungen an die Verlegearten und -richtungen der<br />
vorgeschlagenen Plattenbeläge. Die Arbeit leistet einen wichtigen Beitrag zur<br />
Aufgabenstellung, zeigt aber insbesondere im Bereich <strong>Stadt</strong>mobiliar und in der individuellen<br />
Ausprägung von Teilbereichen deutliche Defizite.<br />
Protokoll seite 5 von 9
ealisierungswettbewerb<br />
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Preisgericht, Freitag, 29.06.2012 in <strong>Memmingen</strong><br />
Arbeit 1003<br />
Die Verfasser streben eine „elegante“ Lösung für die Fußgängerzone an. Dies gelingt durch<br />
die gewählte einheitliche Materialgröße (Granit, 40x25 cm gesägt) und Verlegeart, wird<br />
jedoch kontrovers diskutiert. Hauptachse und Nebenstraßen werden, mit Ausnahme der<br />
kleinen Gassen, im Wesentlichen gleich behandelt. Dadurch sind alle Bereiche Teil eines<br />
gleichwertigen Konzepts. Die Nutzbarkeit ist lediglich abhängig von der Straßenbreite.<br />
Raumabfolgen sind nicht zusätzlich definiert, mit Ausnahme des Theaterplatzes. Die<br />
Richtungswechsel werden durch den vorgesehenen trapezförmigen Schnitt ermöglicht,<br />
erfordern jedoch sehr hohe Sorgfalt in Planung und Ausführung. Künftige Ausbesserungen<br />
können dadurch aufwändiger werden.<br />
Die abweichende Verlegung des gleichen Materials auf dem Theaterplatz ist vom Gedanken<br />
stimmig und erscheint auch im Übergangsbereich gut gelöst. Der Umbau der Theatertreppe<br />
ist in dieser Form gut vorstellbar und kann dem Leben auf dem Platz dienen.<br />
Die Entwässerung über eine Unterflur-Kastenrinne mit versetzten Schlitzeinläufen ist unter<br />
mehreren Aspekten problematisch: Sicherung der überstehenden Plattenanteile gegen<br />
Kippen, Gefahr des Verschiebens bei Belastung durch Fahrzeuge, insbesondere<br />
Baufahrzeuge bei der abschnittsweisen Herstellung der Fußgängerzone; Reinigung der<br />
Rinne, Reinigungszugänge sind nicht dargestellt. Das Gesamtkonzept ist stark abhängig von<br />
einer sicheren und praktikablen Lösung der Entwässerung.<br />
Grün/Bäume sind sparsam gesetzt, der Baumstandort am Theaterplatz ist treffsicher<br />
gewählt. Er kann gleichermaßen als Sichtbeziehung aus der Schwesterstraße und<br />
Schattenspender für die Außengastronomie dienen, beeinträchtigt jedoch nicht die<br />
Zugangsmöglichkeit des Elsbethenhofs.<br />
Die Standorte für Fahrradständer sind, mit Ausnahme am Marktplatz im Ansatz gut gewählt,<br />
hinsichtlich ihrer Zahl ausbaubedürftig. Aussagen zur Möblierung sind spärlich. Der variable<br />
Sitzwürfel ist ein erwägenswerter Gedanke. Die Beleuchtung mit den vorhandenen<br />
Wandarmleuchten dürfte wenig Diskussion auslösen. Durch die Lichtstele am Theater<br />
erfolgt eine zusätzliche Betonung. Die Arbeit stellt einen guten und interessanten Beitrag<br />
dar, der jedoch unter der Entwässerungsproblematik leidet.<br />
Protokoll seite 6 von 9
ealisierungswettbewerb<br />
erneuerung fußgängerzone | memmingen freiraumkonzept<br />
Preisgericht, Freitag, 29.06.2012 in <strong>Memmingen</strong><br />
Arbeit 1007<br />
Kennzeichen dieser Arbeit ist die konsequente Auffassung des Altstadtgefüges aus<br />
Fußgängerzone + Seitengassen als räumliches Kontinuum. Vorhandene Nutzungsbereiche<br />
im Freiraum werden aufgenommen und auf ein richtiges + raumverträgliches Maß<br />
zurückgeführt. Als besonderes Element wird einzig der Theaterplatz mit einem Teppich aus<br />
Muschelkalk und einem Bankobjekt akzentuiert und das Gelenk Kramerstraße<br />
Schwesterstraße mittels Belagswechsel subtil differenziert.<br />
Ein wichtiges Ziel der Arbeit ist das Freiräumen des <strong>Stadt</strong>raumes von überflüssigen<br />
Ausstattungselementen das mit bestechender Konsequenz umgesetzt wird. Herausragend<br />
ist der Gedanke eines zurückhaltenden aber prägnanten Corporate Identity (CI) für die<br />
Fußgängerzone <strong>Memmingen</strong>. Hierfür werden wenige Ausstattungselemente in einem<br />
gemeinsamen Materialduktus (Messing) vorgeschlagen. Das gewählte Belagsformat mit<br />
relativ kleinen Platten 20/40 + 30/30 in Reihenverlegung erzeugt ein abwechslungsreiches<br />
Flächenbild das der polygonalen und unregelmäßigen Grundrissfigur der Fußgängerzone<br />
gerecht wird. Die Entwässerung mit dezenten Schlitzrinnenelementen ist hier eine richtige<br />
Antwort die sich selbstverständlich in das Belagsbild einfügt . Für die Seitengassen wird eine<br />
feine Differenzierung durch den Wechsel in der Verlegerichtung erzielt. Der gewählte<br />
Randfries mit großformatigen Platten engt teilweise den Belagsquerschnitt optisch ein und<br />
ist in der Umsetzung im Bezug auf hausnahe Einbauten kritisch zu sehen. Anderseits bietet<br />
er einen schönen Rahmen für die vielgestaltigen Gebäude und einen definierten Raum für<br />
Geschäftsauslagen.<br />
Das vorgeschlagene Beleuchtungskonzept mit Überspannungen setzt die Reduzierung der<br />
Ausstattungselemente konsequent fort und sichert zudem eine optimale Ausleuchtung des<br />
<strong>Stadt</strong>raumes. Diese Aussage wird für die Seitengassen + den Theaterplatz leider vermisst.<br />
Fahrräder werden richtig in den Seitengassen angeboten womit eine gute Erreichbarkeit<br />
gesichert wird ohne deren Nutzbarkeit einzuschränken.<br />
Insgesamt stellt die Arbeit, vor allem durch ihre Gedanken zum CI und deren konsequente<br />
Umsetzung, einen äußerst wertvollen Beitrag zur gestellten Aufgabe dar.<br />
Protokoll seite 7 von 9
ealisierungswettbewerb<br />
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Preisgericht, Freitag, 29.06.2012 in <strong>Memmingen</strong><br />
Nach eingehender Diskussion beschließt das Preisgericht einstimmig folgende Rangfolge:<br />
Tarnzahl 1007<br />
Tarnzahl 1003<br />
Tarnzahl 1001<br />
Die Abstimmung zur Preisverteilung zeigt folgendes Ergebnis:<br />
1. Preis Tarnzahl 1007 7:0 <strong>4.</strong>200,- €<br />
2. Preis Tarnzahl 1003 7:0 2.800,- €<br />
3. Preis Tarnzahl 1001 7:0 1.500,- €<br />
Jedes teilnehmende Büro (7 Büros) hat eine wettbewerbsfähige Arbeit abgeliefert und<br />
bekommt ein Bearbeitungshonorar von 2.400 € (netto).<br />
Es wird folgende Preisgerichtsempfehlung einstimmig beschlossen.<br />
Preisgerichtsempfehlung:<br />
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober, den Verfassern der mit dem 1. Preis<br />
ausgezeichneten Arbeit auf der Grundlage ihres Wettbewerbsentwurfs und unter<br />
Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, mit der weiteren Bearbeitung zu<br />
beauftragen.<br />
In der weiteren Entwicklung des Projektes ist darauf zu achten, dass ein helles und<br />
freundliches Materials zur Auswahl kommt. Hierfür sollte eine relativ großflächige<br />
Bemusterung durchgeführt werden. Sofern in der weiteren Bearbeitung umfangreichere<br />
Möblierung gewünscht wird, sollte diese zwingend aus dem Gestaltungskatalog der<br />
Verfasser heraus erfolgen.<br />
Das Fahrradkonzeptes der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> ist in Abstimmung mit dem prämierten Entwurf<br />
dringend weiterzuentwickeln.<br />
Um 16.45 Uhr werden die Umschläge der Verfassererklärungen geöffnet. Der Vorsitzende<br />
überzeugt sich von deren Unversehrtheit, Tarnzahl und Name der Verfasser, sowie deren<br />
Mitarbeiter werden verlesen und zu Protokoll gebracht.<br />
Abschließend dankt der Vorsitzende allen Mitwirkenden am Preisgericht und seiner<br />
Vorbereitung, insbesondere den Damen und Herren der Vorprüfung und des Protokolls, für<br />
ihre intensive Arbeit und erteilt unter Zustimmung des Preisgerichts Entlastung. Der<br />
Vorsitzende erklärt die Preisgerichtssitzung für geschlossen.<br />
Protokoll seite 8 von 9
ealisierungswettbewerb<br />
erneuerung fußgängerzone | memmingen freiraumkonzept<br />
Preisgericht, Freitag, 29.06.2012 in <strong>Memmingen</strong><br />
Herr Oberbürgermeister Dr. Ivo Holzinger bedankt sich ausdrücklich bei allen Anwesenden<br />
Für die geleistete Arbeit und das erarbeitete gute Ergebnis.<br />
Er bringt zum Ausdruck, dass das Projekt zügig umgesetzt werden soll.<br />
Die Jurysitzung endet um 17.00 Uhr.<br />
Protokoll-Ende<br />
<strong>Memmingen</strong>, den 29.06.2012<br />
Silvia Bauhofer<br />
Korrektur gelesen<br />
<strong>Memmingen</strong>, den 29.06.2012<br />
Prof. Heinz Nagler<br />
Protokoll seite 9 von 9
Wettbewerb Erneuerung_Fußgängerzone | <strong>Memmingen</strong> Teilnehmerliste<br />
1001 Architekturbüro Franz Arnold<br />
Dipl.-Ing. Architekt BDA Franz Arnold<br />
Hirschgasse 5<br />
87700 <strong>Memmingen</strong><br />
Tel.: 08331/80234<br />
Mitarbeit:<br />
Elke Bruscha, Dipl.-Ing. Architektur<br />
Fachplaner:<br />
Christian Hoerl, Ruderatshofen (Brunnen Theaterplatz)<br />
Hilfskräfte:<br />
Cand. Arch. Maria Bichtele, München (Perspektive)<br />
1002 heilergeiger architekten und stadtplaner<br />
Architekt Dr. Jörg Heiler<br />
Architekt Peter Geiger<br />
Fürstenstraße 42<br />
87439 Kempten<br />
Tel.: 0831/9607050<br />
Latz + Partner Landschaftsarchitekten / <strong>Stadt</strong>planer<br />
Landschaftsarchitekt, <strong>Stadt</strong>planer, Dipl.- Ing. Tilman Latz<br />
Ampertshausen 6<br />
85402 Kranzberg<br />
Tel.: 08166/6785<br />
Mitarbeit:<br />
Miriam Hirn (heilergeiger)<br />
Michael Stegmeier (Latz + Partner)<br />
1003 Lanschaftsarchitekt Prof. Ludwig Schegk, Dipl.-Ing.<br />
Architekt, Siegfried Ost, Dipl.-Ing.<br />
Lindentorstraße 3<br />
87700 <strong>Memmingen</strong><br />
Tel.: 08331/82689<br />
Mitarbeit:<br />
Stephan Gentz, Dipl.-Ing. (FH)<br />
Alexandra Haupt, Dipl.-Ing. (FH)<br />
1004 03 Architekten<br />
Architekt Andreas Garkisch<br />
Architektin Karin Schmid<br />
Dipl.- Ing. Michael Wimmer<br />
Hermann Lingg Straße 10<br />
80336 München<br />
Tel.: 089/54034840<br />
Aufermann Landschaftsarchitekur<br />
Dipl.- Ing. Katja Aufermann<br />
Planegger Straße 114<br />
81241 München<br />
Tel.: 089/44769967<br />
Mitarbeit:<br />
Verena Schmaus<br />
Milan Chakrabarti<br />
Lukas Eibl<br />
Hilfskräfte:<br />
Lucia Christòbal Marin<br />
1005 SoHo Architekten<br />
Dipl.- Ing. Alexander Nägele<br />
Fuggergasse 1<br />
87700 <strong>Memmingen</strong><br />
Tel.: 08331/9614355<br />
Jasarevic Architekten<br />
Architket, Dipl.- Ing. Alen Jasarevic<br />
Willi-Erlbeck-Ring 8<br />
86415 Mering<br />
Tel.: 08233/7353644<br />
3. Preis<br />
2. Rundgang<br />
2. Preis<br />
2. Rundgang<br />
1. Rundgang
Emminger & Nagies Landschaftsarchitekten<br />
Philippine-Welser-Straße 17<br />
86150 Augsburg<br />
Tel.: 0821/3198701<br />
1006 lohrer.hochrein landschaftsarchitekten bdla<br />
Dipl.- Ing. Axel Lohrer<br />
Dipl.- Ing. Ursula Hochrein<br />
Bauerstraße 8<br />
80796 München<br />
Tel.: 089/2877910<br />
Mitarbeit:<br />
Till Kwiotek<br />
1007 terra.nova Landschaftsarchitektur<br />
Dipl.- Ing. Peter Wich<br />
Freibadstraße 15 Rgb.<br />
81543 München<br />
Tel.: 089/62489242<br />
Mitarbeit:<br />
Carola Stürzer, Dipl.-Ing.-Landschaftsarchitektur<br />
Christina Schubert, Dipl.-Ing.-Landschaftsarchitektur<br />
Yvonne Baur, B.eng. Landschaftsarchitektur<br />
Julia Leberle, cand. B.eng. Landschaftsarchitektur<br />
2. Rundgang<br />
1. Preis
5. Bebauungsplan S21 „Nördlich des Aumühlwegs“; erneute Abwägung und Satzungsbeschluss<br />
Beschluss Nr. 23<br />
Bereits am 06.02.12 (Vorberatung im II. Senat am 30.01.12) hat das <strong>Plenum</strong> des <strong>Stadt</strong>rats, nach Information<br />
über die eingegangenen Anregungen und Abwägung der unterschiedlichen Belange, Satzungsbeschluss<br />
für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan S21 „Nördlich des Aumühlwegs“ gefasst.<br />
Im Zusammenhang mit der Stellungnahme der Regierung von Schwaben war damals darauf<br />
hingewiesen worden, dass noch unterschiedliche Auffassungen bezüglich der Entwicklung aus dem<br />
Flächennutzungsplan bestanden. Dies konnte inzwischen insoweit ausgeräumt werden, als die Regierung<br />
von Schwaben die erfolgte, bewusste Auseinandersetzung mit dem Thema sowie die in Angriff<br />
genommene Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes insbesondere auch für den Memminger<br />
Norden, für ausreichend erachtet, dass der Bebauungsplan dem Entwicklungsgebot des §8 Abs. 2<br />
BauGB gerecht wird.<br />
In diesem Zusammenhang hat die Regierung von Schwaben jedoch auf einen Mangel im Abwägungsvorgang<br />
hingewiesen, der eine erneute Behandlung unter Einbeziehung dieses Punktes und<br />
eine erneute Beschlussfassung erforderlich macht:<br />
Vom Vorhabenträger war eine schalltechnische Untersuchung bezüglich der Lärmimmissionen von<br />
der Egelseer Straße (St 2013) her in Auftrag gegeben worden. Diese schalltechnische Untersuchung<br />
vom 26.09.2011 wurde durch die Fa. bekon Lärmschutz & Akustik GmbH aus Augsburg erstellt. Danach<br />
werden die Orientierungswerte der DIN 18005 von 55 dB(A) tagsüber und 45 dB(A) nachts<br />
an den Immissionspunkten IP 01 bis IP 05 und IP 09 überschritten. Die Überschreitungen betragen<br />
tagsüber an den Südwestfassaden zwischen 5 und 7 dB(A) und an den Nordwest- und Südostfassaden<br />
zwischen 1 und 4 dB(A). Während der Nachtzeit beträgt an diesen Immissionspunkten die Überschreitung<br />
des Orientierungswertes an den Südwestfassaden zwischen 4 und 8 dB(A), an den Südost-<br />
und Nordwestfassaden beträgt die Überschreitung zwischen 3 und 6 dB(A). Nach dem vorliegenden<br />
Gutachten wird an den Südwestfassaden der Immissionspunkte IP 1 bis IP 4 ausschließlich in<br />
den Obergeschossen der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV von 59 dB(A) tagsüber um 2 bzw.<br />
3 dB(A) überschritten. Während der Nachtzeit wird der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV von 49<br />
dB(A) jeweils in den Obergeschossen der Südwestfassaden um 4 bzw. 5 dB(A) überschritten, an zwei<br />
weiteren Fassaden beträgt die Überschreitung des Immissionsgrenzwertes nachts 1 bzw. 2 dB(A).<br />
Vom Gutachter wurden Vorschläge für passive Schallschutzmaßnahmen zum Ausgleich dieser Überschreitungen<br />
dargelegt. Die Ergebnisse und Empfehlungen dieser Untersuchung haben - in Form von<br />
Festsetzungen zum passiven Lärmschutz in einem Teilbereich entlang der Egelseer Straße - Eingang<br />
in den Bebauungsplan und die Begründung gefunden. Allerdings hat sich die schalltechnische Untersuchung<br />
auf diese Anforderungen des passiven Lärmschutzes beschränkt, nicht aber die Möglichkeit<br />
eines aktiven Lärmschutzes, z. B. durch Lärmschutzwand oder -wall untersucht. Ganz generell wäre<br />
der aktive Lärmschutz eine zu bevorzugende Variante.<br />
Damit hatte der <strong>Stadt</strong>rat seinerzeit keine Möglichkeit, sachgerecht zwischen den beiden grundsätzlichen<br />
Möglichkeiten zur Bewältigung der Lärmimmissionen abzuwägen; dies ist nun nachzuholen.<br />
Abwägung:<br />
Ein Lärmschutzwall oder eine Lärmschutzwand stünde an der Südseite der von den Verkehrsgeräuschen<br />
betroffenen Grundstücke und verursacht neben der Schallpegelreduzierung auch eine erhebliche<br />
Schattenwirkung. Die erforderliche Wandhöhe müsste im Bereich von ca. 5 m liegen.<br />
Aus stadtplanerischer Sicht würde sich eine Lärmschutzwand (oder auch ein Wall) in der erforderlichen<br />
Höhe am künftigen westlichen Ortseingang von Steinheim gestalterisch eher problematisch und<br />
- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom <strong>02.07.2012</strong> -
zumindest nicht vorteilhaft darstellen. Ebenso wäre er von Nachteil für die Nutzbarkeit der Grundstücke.<br />
Daher kann die in der schalltechnischen Untersuchung unzulässigerweise getroffene Vorentscheidung<br />
planerisch mitgetragen und unterstützt werden.<br />
Auch sind die festgesetzten passiven Schallschutzmaßnahmen geeignet, gesunde Wohnverhältnisse<br />
zu ermöglichen, auch wenn dies gewisse hinnehmbare Einschränkungen für die künftigen Bewohner<br />
darstellen mag. Es soll den künftigen Grundstückseigentümern, bei denen die Orientierungswerte<br />
oder der Immissionsgrenzwert überschritten werden, ermöglicht werden, den Lärmschutz auch ihren<br />
Bedürfnissen entsprechend herzustellen. So können an der Grundstückssüdseite aktive Schallschutzeinrichtungen<br />
wie hinterlüftete Glasfassaden, vorgelagerte Wintergärten oder verglaste Loggien nach<br />
eigener Planungsabsicht errichtet, oder andernfalls passive Schallschutzeinrichtungen entsprechend<br />
den Festsetzungen eingebaut werden<br />
Deshalb wird empfohlen, die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen zum Lärmschutz auch in<br />
der Abwägung mit dem grundsätzlich möglichen aktiven Lärmschutz zu bestätigen und erneut Satzungsbeschluss<br />
für den Bebauungsplan S21 „Nördlich des Aumühlwegs“ zu fassen<br />
Um eine sachgerechte Abwägung insgesamt zu ermöglichen, ist im Folgenden der Text der Vorlage<br />
vom 06.02.12 wiedergegeben, die Anlagen 1 und 2 sind nochmals beigefügt.<br />
„Der überarbeitete, vorhabenbezogene Bebauungsplan S21 „Nördlich des Aumühlwegs“ wurde in der<br />
Zeit vom 21.11. – 23.12.2011 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt, gleichzeitig fand die Beteiligung<br />
der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.<br />
Seitens der Öffentlichkeit sind im Rahmen der Auslegung keine Anregungen eingegangen. Auf die<br />
Behandlung der zahlreichen Anregungen zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung im II. Senat am 05.11.11<br />
im Rahmen der Billigung wird hingewiesen; im Folgenden eine Zusammenfassung als Abwägungsgrundlage:<br />
Bei den Anregungen aus der Öffentlichkeit handelte es sich weit überwiegend um die Thematik der<br />
Verkehrserschließung über Egelseer Straße / Aumühlweg; hier wird eine Verschlechterung der Situation<br />
für die Anwohner des Aumühlwegs gesehen. Hierzu muss jedoch darauf hingewiesen werden,<br />
dass bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan S19 „Aumühlweg Süd“ die neue Einmündung des<br />
Aumühlwegs in die Egelseer Straße (in Abstimmung mit dem Straßenbauamt) festgesetzt worden ist,<br />
und ebenso die voraussichtliche Erschließung eines möglichen Wohngebiets nördlich des Aumühlwegs<br />
zur Information dargestellt wurde. Weitere Anregungen bezogen sich auf die Anbindung des<br />
Aumühlwegs an die Egelseer Straße, die Möglichkeit einer Querungshilfe sowie einen möglichen<br />
Fußweg zur Bushaltestelle (die beiden letzten Punkte außerhalb der Geltungsbereichs). Diese Anregungen<br />
waren Grund für eine kleine Überarbeitung der Planung, die dem II. Senat am 15.11.11 vorgestellt<br />
wurde und dann Gegenstand der Auslegung war.<br />
Die nun eingegangenen Anregungen seitens der Behörden, sowie die Behandlungsvorschläge, sind in<br />
der Anlage zusammengefasst. Zu Nr. 1 dieser Zusammenfassung, Stellungnahme der Regierung von<br />
Schwaben, sind jedoch noch ergänzende Anmerkungen erforderlich, die sich aus der direkten Kontaktaufnahme<br />
ergeben haben:<br />
Die Verwaltung war und ist der Auffassung, dass das Baugebiet als aus dem Flächennutzungsplan<br />
abgeleitet betrachtet werden kann, obwohl seine Fläche deutlich größer ist, als im FNP dargestellt.<br />
Diese Auffassung rührt daher, dass die nordwestlich verlaufende Starkstromleitung die eigentlich logische<br />
und abschließende Begrenzung der Bebauung in Steinheim darstellt. Die bewusste Entscheidung,<br />
bis an diese Begrenzung zu planen, wurde als ausreichende Auseinandersetzung mit dem Entwicklungsgebot<br />
des § 8 Abs. 2 BauGB gesehen. Zwar bezweifelt die Regierung von Schwaben aus<br />
städtebaulicher Sicht nicht den Sinn dieser Abgrenzung, sie vertritt jedoch die formalrechtliche Auffassung,<br />
dass alleine schon wegen der Größe der zusätzlichen Fläche eine Änderung des Flächennut<br />
- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom <strong>02.07.2012</strong> -
zungsplanes erforderlich ist. Es wird daher – vorbehaltlich weiterer Gespräche mit der Regierung von<br />
Schwaben – voraussichtlich erforderlich, auch den Flächennutzungsplan für diesen Bereich zu ändern.<br />
Dies kann nach § 8 Abs. 3 u. 4 BauGB noch erfolgen, ohne das weitere Bebauungsplan-<br />
Verfahren entscheidend zu beeinträchtigen. Ein solcher „vorzeitiger“ Bebauungsplan ist möglich, wenn<br />
er der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung nicht entgegen steht (im bisherigen Verfahren wurde<br />
dies so gesehen) und dringende Gründe es erfordern. Die dringenden Gründe sind hier in der<br />
Wohnraumversorgung zu sehen, was durch die bereits jetzt sehr starke Nachfrage nach den Bauplätzen<br />
im Gebiet belegt wird.<br />
Die vorgeschlagenen Behandlung der übrigen Anregungen wird als sachgerecht gesehen. Auch unter<br />
nochmaligem Abwägen der Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, die am 05.10.11 bereits<br />
intensiv diskutiert und in der Überarbeitung teils berücksichtigt wurden, kann dem <strong>Stadt</strong>rat daher<br />
empfohlen werden, Satzungsbeschluss für diesen Bebauungsplan zu fassen.<br />
Die Vorberatung soll im II. Senat am 30.01.12 erfolgen.“ [Empfehlungsbeschluss ist erfolgt]<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt:<br />
1. Die Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, der Auslegung und der Beteiligung<br />
Träger öffentlicher Belange werden, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, behandelt.<br />
2. Für den Bebauungsplan S21 „Nördlich des Aumühlwegs" wird unter Abwägung der unterschiedlichen<br />
Belange nachfolgender Satzungsbeschluss gefasst:<br />
Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom<br />
22.07.2011 (BGBl I S. 1509), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. l S. 132), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes<br />
vom 22.0<strong>4.</strong>1993 (BGBl I S. 466), und der Bayer. Bauordnung (BayBO) in der Fassung<br />
der Bekanntmachung vom 1<strong>4.</strong>08.2007 (GVBl S. 588), zuletzt geändert durch § 36 des Gesetzes<br />
vom 20.12.2011 (GVBl S. 689), wird der vorliegende Bebauungsplan S21 „Nördlich<br />
des Aumühlwegs", bestehend aus Planzeichnung und Textteil jeweils vom 08.11.2011, als<br />
Satzung beschlossen.<br />
3. Die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 08.11.2011 wird übernommen.<br />
<strong>4.</strong> Der Vorhabenträger wird aufgefordert, in der ersten Reihe entlang der Egelseer Straße im<br />
Rahmen der Erschließung einen zusätzlichen aktiven Schallschutz im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen<br />
Bestimmungen vorzusehen.<br />
Stimmverhältnis: 20 ja / 16 nein<br />
- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom <strong>02.07.2012</strong> -
6. Breitbandausbau mit Allgäu DSL; Sachstandbericht<br />
Beschluss Nr. -/-<br />
Oberbürgermeister Dr. Holzinger stellt aufgrund der fortgeschrittenen Zeit den Antrag, die Behandlung<br />
dieses Tagesordnungspunktes 6 bis zur nächsten <strong>Sitzung</strong> des <strong>Stadt</strong>rates zu vertagen. Die Mitglieder<br />
des <strong>Stadt</strong>rates sind hiermit einverstanden.<br />
Sonstiges<br />
Ein <strong>Stadt</strong>rat moniert die Behandlung von drei noch offenen <strong>Stadt</strong>ratsanträge der ödp-Fraktion (Anträge<br />
Nr. 19/2011, Nr. 14/2012 und Nr. 15/2012). Anträge sind innerhalb von drei Monaten zu behandeln,<br />
dies sei bislang nicht erfolgt.<br />
Oberbürgermeister Dr. Holzinger bittet den <strong>Stadt</strong>rat, sich diesbezüglich mit dem Hauptamtsleiter in<br />
Verbindung zu setzen.<br />
Oberbürgermeister Dr. Holzinger schließt die <strong>Sitzung</strong> um 18:35 Uhr.
Zur Bestätigung:<br />
<strong>Memmingen</strong>, 10. Juli 2012<br />
<strong>Stadt</strong>rat<br />
Dr. Ivo Holzinger Angelika Zimmermann<br />
Oberbürgermeister Protokollführerin<br />
Vorsitzender<br />
- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom <strong>02.07.2012</strong> -