Niederschrift_Plenum_4. Sitzung_02.07.2012 - Stadt Memmingen

Niederschrift_Plenum_4. Sitzung_02.07.2012 - Stadt Memmingen Niederschrift_Plenum_4. Sitzung_02.07.2012 - Stadt Memmingen

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Die im Internet veröffentlichte Niederschrift der Stadtratssitzung dient lediglich der Information. Einzig rechtsverbindlich ist das unterzeichnete und bei der Sitzungsort: Rathaus-Sitzungssaal Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Ivo Holzinger Schriftführerin: Angelika Zimmermann Beginn: 16:06 Uhr Ende: 18:35 Uhr Stadtverwaltung hinterlegte Original. Niederschrift der Stadt Memmingen über die 4. Sitzung des Stadtrates am 02. Juli 2012

Die im Internet veröffentlichte <strong>Niederschrift</strong> der <strong>Stadt</strong>ratssitzung dient lediglich<br />

der Information. Einzig rechtsverbindlich ist das unterzeichnete und bei der<br />

<strong>Sitzung</strong>sort: Rathaus-<strong>Sitzung</strong>ssaal<br />

Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Ivo Holzinger<br />

Schriftführerin: Angelika Zimmermann<br />

Beginn: 16:06 Uhr<br />

Ende: 18:35 Uhr<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung hinterlegte Original.<br />

<strong>Niederschrift</strong><br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />

über die<br />

<strong>4.</strong> <strong>Sitzung</strong> des <strong>Stadt</strong>rates<br />

am 02. Juli 2012


1. Ehrungen<br />

Tagesordnung<br />

2. Änderung der Feldgeschworenengebührenordnung<br />

3. Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan S22 „Steinheimer <strong>Stadt</strong>weg – West“<br />

<strong>4.</strong> Wettbewerb Fußgängerzone; Information über das Ergebnis; Zustimmung zum weiteren Vorgehen<br />

5. Bebauungsplan S21 „Nördlich des Aumühlwegs“; erneute Abwägung und Satzungsbeschluss<br />

6. Breitbandausbau mit Allgäu DSL; Sachstandsbericht - vertagt!<br />

Sonstiges<br />

- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom <strong>02.07.2012</strong> -


Diese <strong>Niederschrift</strong> umfasst keine Wortbeiträge der <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder.<br />

Oberbürgermeister Dr. Holzinger begrüßt die anwesenden <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder und eröffnet die <strong>Sitzung</strong>.<br />

Er stellt die ordnungsgemäße Ladung unter dem 25.06.2012 und die Beschlussfähigkeit des<br />

<strong>Stadt</strong>rates fest. Bei <strong>Sitzung</strong>sbeginn sind 34 Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rates anwesend und stimmberechtigt.<br />

Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.<br />

Einwendungen gegen die <strong>Niederschrift</strong> über den öffentlichen Teil der <strong>Sitzung</strong> des <strong>Stadt</strong>rates vom<br />

21.05.2012 werden nicht erhoben. Gemäß § 23 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den <strong>Stadt</strong>rat <strong>Memmingen</strong><br />

ist die <strong>Niederschrift</strong> somit genehmigt.<br />

Öffentliche <strong>Sitzung</strong><br />

1. Ehrungen<br />

Beschluss Nr. -/-<br />

Oberbürgermeister Dr. Holzinger ehrt die langjährigen <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder Hans Ferk (25 Jahre im<br />

<strong>Stadt</strong>rat), Herbert Müller (40 Jahre im <strong>Stadt</strong>rat) und Fritz Such (40 Jahre im <strong>Stadt</strong>rat). Er begrüßt die<br />

Ehefrauen von <strong>Stadt</strong>rat Müller und <strong>Stadt</strong>rat Such, Frau Ferk hat sich entschuldigt.<br />

Im Hinblick auf die 40-jährige <strong>Stadt</strong>ratstätigkeit der <strong>Stadt</strong>räte Herbert Müller und Fritz Such gibt er<br />

einen kurzen historischen Rückblick auf die Entwicklung der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> in den letzten 40 Jahren.<br />

Anschließend geht er auf die wesentlichen Punkte der <strong>Stadt</strong>ratstätigkeit der drei <strong>Stadt</strong>räte ein.<br />

Müller Herbert<br />

Im <strong>Stadt</strong>rat seit 01.07.1972 - heute<br />

Mitglied bei SPD<br />

Vorstandsmitglied der <strong>Stadt</strong>ratsfraktion (1972 - 1978)<br />

Stellv. Fraktionsvorsitzender (1978 - 1995)<br />

Referate: 06.07.1972 – 30.0<strong>4.</strong>1984 Wohnungsbau, Kinderspielplätze<br />

0<strong>4.</strong>06.1981 – 29.11.1990 <strong>Stadt</strong>werke<br />

29.11.1990 – 30.0<strong>4.</strong>2002 ---<br />

06.05.2002 – heute <strong>Stadt</strong>werke<br />

- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom <strong>02.07.2012</strong> -


Senate, Ausschüsse:<br />

II. Senat 06.07.1972 – heute<br />

Ausschuss zur Vorberatung des Flächennutzungsplanes<br />

10.10.1983 – 30.0<strong>4.</strong>1990<br />

Bauausschuss Handels- u. Wirtschaftsschule 12.10.1972 – 30.0<strong>4.</strong>1978<br />

Bauausschuss FOS/BOS 28.06.2001 – 30.0<strong>4.</strong>2008<br />

Bauausschuss Gewerbliche Berufsschule (Neubau<br />

Berufsschule)<br />

06.11.1978 – 30.0<strong>4.</strong>1984<br />

Bauausschuss Theaterfoyer 2<strong>4.</strong>02.1975 – 30.0<strong>4.</strong>1984<br />

Bauausschuss Umbaumaßnahme Berufsschule -<br />

Vöhlin-Gymnasium<br />

11.03.1982 – 30.0<strong>4.</strong>1984<br />

Jugendwohlfahrtsausschuss 06.07.1972 – 30.0<strong>4.</strong>1978<br />

Krankenhausbauausschuss 01.03.1973 – 07.05.1984<br />

Krankenhaus-Zweckverband <strong>Memmingen</strong> 16.10.1980 – 30.0<strong>4.</strong>1990<br />

Kuratorium Memminger Freiheitspreis 1525 1999 – heute<br />

Regionalverband Donau-Iller 01.07.1979 – 29.11.1990<br />

06.05.1996 – 13.07.2015<br />

Schulverband Amendingen 08.05.1978 – 30.0<strong>4.</strong>1984<br />

<strong>Stadt</strong>hallenausschuss 2<strong>4.</strong>05.1976 – 21.05.1984<br />

Stiftungsbeirat 08.05.1978 – 29.11.1990<br />

Vergabesenat 01.07.1972 – 0<strong>4.</strong>06.1981<br />

Werksenat 0<strong>4.</strong>06.1981 – 29.11.1990<br />

06.05.2002 – heute<br />

Zweckverband Donau-Iller 07.05.1990 – 29.11.1990<br />

Zweckverband Landestheater Schwaben 08.05.1978 – 30.0<strong>4.</strong>1984<br />

Zweckverband Sparkasse 07.05.1984 – heute<br />

Ehrungen, Auszeichnungen:<br />

Juli 1991 Kinderfestmedaille<br />

15.07.1992 20-jährige <strong>Stadt</strong>ratszugehörigkeit<br />

21.07.1994 <strong>Stadt</strong>siegel zur Verabschiedung aus dem Kinderfestausschuss<br />

03.07.1996 Bayerischer Verdienstorden<br />

30.0<strong>4.</strong>1996 Kommunale Dankurkunde<br />

- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom <strong>02.07.2012</strong> -


28.07.1997 Kasimir für 25-jährige <strong>Stadt</strong>ratszugehörigkeit<br />

01.12.1999 Bayerische Verfassungsmedaille in Silber<br />

22.07.2002 Ehrung zur 30-jährigen <strong>Stadt</strong>ratszugehörigkeit<br />

(Zinnkrug)<br />

01.06.2004 Medaille für besondere Verdienste um die kommunale<br />

Selbstverwaltung (Bronze)<br />

02.12.2004 Bayer. Verfassungsmedaille in Gold<br />

Such Fritz<br />

Im <strong>Stadt</strong>rat seit 01.07.1972<br />

Mitglied bei CSU<br />

stellvertr. Fraktionsführer (1<strong>4.</strong>06.93 – April 2002)<br />

Referate: 12.10.1972 – 31.01.1977 Schlachthof<br />

Senate, Ausschüsse:<br />

01.02.1977 – 30.0<strong>4.</strong>1978 Städt. Wohnungen und Gebäude<br />

08.05.1978 - heute Sport<br />

I. Senat 16.02.1995 – 30.0<strong>4.</strong>1996<br />

16.11.1998 – 30.0<strong>4.</strong>2002<br />

III. Senat 06.07.1972 – 16.02.1995<br />

06.05.1996 – heute<br />

Arbeitsgruppe Bäder 06.05.2002 – 1<strong>4.</strong>12.2007<br />

Ausländerbeirat 07.05.1990 – 30.0<strong>4.</strong>1996<br />

Bauausschuss Elsbethenschule 25.02.1991 – 30.0<strong>4.</strong>1996<br />

Jugendhilfeausschuss 07.05.1990 – 30.0<strong>4.</strong>1996<br />

Klinikumssenat 01.05.2003 – heute<br />

Krankenhaus-Bauausschuss 21.01.1993 – 30.0<strong>4.</strong>1996<br />

Krankenhauskommission 17.07.1978 – 30.0<strong>4.</strong>1984<br />

Personalsenat 08.05.1978 – 30.0<strong>4.</strong>2008<br />

Rechnungsprüfungsausschuss 19.12.2003 – 30.0<strong>4.</strong>2008<br />

Schlachthofsenat<br />

08.05.1978 – 30.0<strong>4.</strong>1990<br />

Schulverband Amendingen 08.05.1978 – 30.0<strong>4.</strong>2002<br />

- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom <strong>02.07.2012</strong> -


Sozialhilfeausschuss 21.01.1993 – 30.0<strong>4.</strong>1996<br />

Krankenhauszweckverband 16.10.1980 – 30.0<strong>4.</strong>1990<br />

Werksenat 06.05.1996 – heute<br />

Wohnungssenat 06.07.1972 – 30.0<strong>4.</strong>1984<br />

Zweckverband Sparkasse MM-MN-LI 08.05.1978 – heute<br />

Ehrungen, Auszeichnungen:<br />

15.07.1992 20 Jahre <strong>Stadt</strong>ratszugehörigkeit<br />

13.11.1994 Ehrenzeichen des Bayer. Ministerpräsidenten für<br />

Verdienste im Ehrenamt<br />

30.0<strong>4.</strong>1996 Kommunale Dankurkunde<br />

28.07.1997 25 Jahre <strong>Stadt</strong>ratszugehörigkeit (Kasimir)<br />

Mai 2002 Bayer. Sparkassenmedaille in Gold<br />

22.07.2002 30 Jahre <strong>Stadt</strong>ratszugehörigkeit (Zinnkrug)<br />

02.05.2003 Medaille für besondere Verdienste um die kommunale<br />

Selbstverwaltung (Bronze)<br />

Ferk Hans<br />

Im <strong>Stadt</strong>rat seit 01.05.1984 -30.0<strong>4.</strong>1990<br />

1<strong>4.</strong>06.1993 - heute<br />

Mitglied bei CSU<br />

Fraktionsvorsitzender (01.05.1998 - 02.02.2004)<br />

2. Bürgermeister 02.02.2004 - 30.<strong>4.</strong>2008<br />

Referate: 07.05.1984 - 30.0<strong>4.</strong>1990 Denkmalpflege<br />

1<strong>4.</strong>06.1993 - 30.0<strong>4.</strong>1996 Landestheater, Kaufmännisches BBZ,<br />

Fachoberschule<br />

06.05.1996 - 02.02.2004<br />

05.05.2008 - heute<br />

- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom <strong>02.07.2012</strong> -<br />

Gewerbliches Berufsbildungszentrum,<br />

Fachoberschule


Senate, Ausschüsse:<br />

I. Senat 05.05.2008 – 17.12.2010<br />

II. Senat 07.05.1984 – 30.0<strong>4.</strong>1990<br />

1<strong>4.</strong>06.1993 – 30.0<strong>4.</strong>2008<br />

17.12.2010 – heute<br />

III. Senat 06.05.1996 – 15.07.2004<br />

Ausländerbeirat 05.05.2008 – heute<br />

Bauausschuss Bürgerheim/Bürgerstift<br />

15.07.2004 – 30.0<strong>4.</strong>2008<br />

Bauausschuss FOS/BOS 28.06.2001 – 30.0<strong>4.</strong>2008<br />

Bauausschuss Verbandsschule Amendingen 16.10.1985 – 30.0<strong>4.</strong>1990<br />

Jugendwohlfahrtsausschuss 07.05.1984 – 30.0<strong>4.</strong>1990<br />

Justizvollzugsanstalt – Mitglied des Beirates 17.02.2004 – 30.0<strong>4.</strong>2008<br />

KoMMbau GmbH – Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender 02.02.2004 – 30.0<strong>4.</strong>2008<br />

Landesgartenschaugesellschaft - Aufsichtsrat 15.05.1995 – 30.0<strong>4.</strong>1996<br />

LGS MM 2000 GmbH – Aufsichtsrat 06.05.1996 – 31.12.2001<br />

Regionalverband Donau-Iller 01.07.1985 – 30.0<strong>4.</strong>1990<br />

16.11.1998 – 01.07.2003<br />

01.07.2003 – 18.05.2008<br />

Schulverband Amendingen 19.05.1994 – 30.0<strong>4.</strong>2002<br />

Städtebau <strong>Memmingen</strong> Sanierungsgesellschaft mbH<br />

– Aufsichtsrat<br />

Thermische Abfallverwertung Donautal (TAD)<br />

- Verwaltungsrat<br />

- Verbandsrat<br />

Verkehrsbeirat<br />

01.08.1996 – 19.06.1997<br />

19.06.1997 – 30.0<strong>4.</strong>2008<br />

08.12.1997 – 30.0<strong>4.</strong>2008<br />

05.05.2008 – heute<br />

05.05.2008 – heute<br />

Zweckverband Landestheater Schwaben 1<strong>4.</strong>06.1993 – 30.0<strong>4.</strong>1996<br />

05.05.2008 – heute<br />

Zweckverband Sparkasse MM-MN-LI 23.07.1984 – 30.0<strong>4.</strong>1990<br />

06.05.1996 – 18.05.1998<br />

Ehrungen, Auszeichnungen:<br />

April 1990 Handcolorierter Schickler-Stich zur Verabschiedung<br />

der Wahlperiode 1984 bis 1990<br />

2<strong>4.</strong>07.2006 Kommunale Dankurkunde<br />

19.09.2006 Wechter-Stich zum 60. Geburtstag<br />

- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom <strong>02.07.2012</strong> -


Oberbürgermeister Dr. Holzinger dankt den drei <strong>Stadt</strong>räten im Namen der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> und persönlich<br />

für ihre langjährige verdienstvolle Arbeit zum Wohl der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong>. Als Dank überreicht<br />

er den Herren <strong>Stadt</strong>räten Müller und Such eine kolorierte Lithographie des „Hotel de Ville de <strong>Memmingen</strong>"<br />

und Herrn <strong>Stadt</strong>rat Ferk den Kasimir. Er wünscht sich weiterhin eine gute Zusammenarbeit<br />

zum Wohle der <strong>Stadt</strong>. Frau Müller und Frau Such erhalten einen Blumenstrauß überreicht.<br />

- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom <strong>02.07.2012</strong> -


2. Änderung der Feldgeschworenengebührenordnung<br />

Beschluss Nr. 20<br />

Grund für den Erlass<br />

Die Feldgeschworenengebühren wurden letztmals mit der Umstellung auf den Euro zum 1. Januar<br />

2002 angepasst. Diese Zeitspanne und die zunehmende Schwierigkeit, Personen zu finden, die sich<br />

für die Tätigkeit der Feldgeschworenen zu Verfügung stellen, lässt eine Gebührenerhöhung angezeigt<br />

erscheinen.<br />

Ermächtigungsgrundlage<br />

Ermächtigungsgrundlage der Änderung der Feldgeschworenengebührenordnung sind Artikel 19 Absatz<br />

1 des Abmarkungsgesetzes (Bayerische Rechtssammlung Gliederungsnummer 219-2-F), zuletzt<br />

geändert durch § 2 des Gesetzes vom 27. Juli 2009 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 400) und § 3<br />

der Feldgeschworenenordnung (Bayerische Rechtssammlung Gliederungsnummer BayRS 219-6-F).<br />

Vorgeschlagene Änderung (Artikel 1 des Entwurfs)<br />

Zum 1. Januar 2002 wurden die Feldgeschworenengebühren auf 10,50 EUR je Stunde festgesetzt.<br />

Hierbei wurden jeweils Feldgeschworenengebühren benachbarter Landkreise und kreisfreier Städte<br />

im Regierungsbezirk Schwaben zum Vergleich herangezogen. Dieser Vergleich wird jedoch schwieriger,<br />

weil nicht mehr in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Feldgeschworene tätig sind.<br />

Es wird vorgeschlagen - wie beispielsweise im Landkreis Aichach-Friedberg - , bei der jetzigen Gebührenanpassung<br />

den Stundensatz aus dem Tabellenbetrag der Entgeltgruppe 3 Stufe 3 des Tarifvertrags<br />

öffentlicher Dienst besonderer Teil Verwaltung zu ermitteln. Danach ergäbe sich ein Stundensatz<br />

von 12,24 EUR (2.076,40 EUR: 169,57 Std.).<br />

Inkrafttreten (Artikel 2 des Entwurfs)<br />

Die Änderung soll zum 1. August 2012 in Kraft treten.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt<br />

die der Vorlage vom 20. Juni 2012 als Anlage im Entwurf beigefügte „Vierte Änderung der<br />

Feldgeschworenengebührenordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong>“.<br />

Stimmverhältnis: 37 ja / 0 nein<br />

- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom <strong>02.07.2012</strong> -


Entwurf<br />

Vierte Änderung<br />

der Feldgeschworenengebührenordnung<br />

Vom<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />

- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom <strong>02.07.2012</strong> -<br />

Anlage<br />

Aufgrund von Artikel 19 Absatz 1 des Abmarkungsgesetzes (Bayerische Rechtssammlung Gliederungsnummer<br />

219-2-F), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 27. Juli 2009 (Gesetz- und<br />

Verordnungsblatt Seite 400), und § 3 der Feldgeschworenenordnung (Bayerische Rechtssammlung<br />

Gliederungsnummer BayRS 219-6-F) erlässt die <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> folgende Änderung der Gebührenordnung:<br />

Artikel 1<br />

Änderung der Gebührenordnung<br />

In § 1 Absatz 2 Satz 1 der Gebührenordnung für die Feldgeschworenen der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> (Feldgeschworenengebührenordnung)<br />

vom 26. November 1985 (Satzungs- und Verordnungsblatt Seite<br />

53), zuletzt geändert am 23. Juli 2001 (Satzungs- und Verordnungsblatt Seite 125) wird der Betrag<br />

„10,50 €“ durch „12,24 EUR“ ersetzt.<br />

Artikel 2<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Änderung der Gebührenordnung tritt am 1. August 2012 in Kraft.<br />

<strong>Memmingen</strong>,<br />

STADT MEMMINGEN<br />

Dr. Holzinger<br />

Oberbürgermeister


3. Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan S22 „Steinheimer <strong>Stadt</strong>weg - West“<br />

Beschluss Nr. 21<br />

Lage<br />

In der südwestlichen Ortslage von Steinheim, westlich des Steinheimer <strong>Stadt</strong>weges, stehen Flächen<br />

für eine bauliche Nutzung zur Verfügung. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> soll, entsprechend der in Vorbereitung<br />

befindlichen Vertragsentwürfe, Miteigentümerin am Bauland werden.<br />

Recht<br />

Baurecht ist hier noch nicht gegeben; im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Wohnbaufläche<br />

dargestellt. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.<br />

Nutzung<br />

Sämtliche Bauflächen im Geltungsbereich sind derzeit noch landwirtschaftlich genutzt.<br />

Grün<br />

Am südlichen Rand des Bebauungsplans befindet sich das Steinheimer Sportgelände und die Grüngut-Sammelstelle.<br />

Westlich an das Baugebiet schließen sich „Flächen für die Landwirtschaft“ an. Im<br />

Anschluss an das Dorfzentrum befindet sich in der Nord-Ost-Ecke der Friedhof. Naturräumlich prägende<br />

Elemente sind nicht vorhanden. Der Übergang von Bebauung zur Landschaft und zu Grünflächen<br />

soll eindeutig definiert werden. Die Baugrundstücke selbst sind ohne nennenswerte Bepflanzung.<br />

Städtebau<br />

Die Flächen eignen sich auf Grund der Lage zum Ortsgefüge und wegen der guten Erschließungsmöglichkeiten.<br />

Interessenten sind bereits an die <strong>Stadt</strong> herangetreten. Insgesamt können über 60 Bauplätze<br />

entstehen, die voraussichtlich abschnittsweise realisiert werden. Ortsbildprägende Merkmale<br />

sollen unter städtebaulichen Gesichtspunkten gewürdigt und abgewogen werden. In erster Linie sollen<br />

Einfamilienhäuser als Einzelhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser realisiert werden. Durch die<br />

Bebauung soll das Ortszentrum stabilisiert und gestärkt werden und in weiteren Schritten die Siedlungsbereiche<br />

miteinander vernetzt werden. Das neue Baugebiet soll Fußgängeranbindungen an den<br />

Ortskern bereithalten, um fußläufig die kommunalen bzw. öffentlichen Einrichtungen (Kirche, Schule,<br />

Kindergarten usw.) zu erreichen.<br />

Immissionen<br />

Zu Gewerbebetrieben im Gewerbegebiet „Nord“ wird ein ausreichender Abstand eingehalten, sodass<br />

Immissionsbelastungen aus diesen Quellen im Rahmen der Orientierungswerte liegen. Aufgrund der<br />

südlich angrenzenden Sportanlage und der Grüngut-Sammelstelle ist das Baugebiet immissionsbelastet.<br />

Schallschutzmaßnahmen mittels Wall oder Wand sind vorzusehen. Ziel ist es, Spannungen zwischen<br />

den unterschiedlichen Nutzerinteressen zu vermeiden.<br />

Verfahren<br />

Zur Verwirklichung einer Wohnbebauung, die in ihrer Ausprägung dem Charakter Steinheims entsprechen<br />

soll, ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Eine Umlegung ist nicht erforderlich.<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Gesamtfläche von ca. 3,7 ha.<br />

Der II. Senat hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am 21.06.12 bei einer Gegenstimme einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss<br />

gefasst.<br />

- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom <strong>02.07.2012</strong> -


Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt:<br />

Es wird Aufstellungsbeschluss gefasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan S22<br />

„Steinheimer <strong>Stadt</strong>weg - West“ mit Geltungsbereich entsprechend der als Anlage beigefügten<br />

Planskizze des <strong>Stadt</strong>planungsamts vom 12.06.2012. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines<br />

Wohngebietes.<br />

Stimmverhältnis: 34 ja / 3 nein<br />

- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom <strong>02.07.2012</strong> -


- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom <strong>02.07.2012</strong> -<br />

Anlage


<strong>4.</strong> Wettbewerb Fußgängerzone; Information über das Ergebnis; Zustimmung zum weiteren<br />

Vorgehen<br />

Beschluss Nr. 22<br />

Ein Mitarbeiter des <strong>Stadt</strong>planungsamtes stellt anhand der als Anlage 1 beigefügten Präsentation und<br />

der <strong>Niederschrift</strong> über die <strong>Sitzung</strong> des Preisgerichts vom 29.06.2012 (Anlage 2) das Ergebnis des<br />

Realisierungswettbewerbes zur Erneuerung der Fußgängerzone vor. Auf die ersten drei Preise geht er<br />

näher ein.<br />

Oberbürgermeister Dr. Holzinger weist darauf hin, dass die Preisgerichtsempfehlung auf Seite 8 der<br />

<strong>Niederschrift</strong> als Beschlusstext zu übernehmen ist. Die konkrete Planung werde dann im zuständigen<br />

II. Senat vorgestellt.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt:<br />

Die Verfasser der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit werden auf der Grundlage ihres<br />

Wettbewerbsentwurfs und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, mit<br />

der weiteren Bearbeitung beauftragt.<br />

In der weiteren Entwicklung des Projektes ist darauf zu achten, dass ein helles und freundliches<br />

Material zur Auswahl kommt. Hierfür sollte eine relativ großflächige Bemusterung durchgeführt<br />

werden.<br />

Bezüglich der Ausstattung sind die im Beschluss des II. Senats vom 26.0<strong>4.</strong>2012 in die Auslobung<br />

aufgenommenen Vorgaben zu beachten.<br />

Das Fahrradkonzept der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> ist in Abstimmung mit dem prämierten Entwurf<br />

dringend weiterzuentwickeln.<br />

Stimmverhältnis: 37 ja / 0 nein<br />

- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom <strong>02.07.2012</strong> -


Die Präsentation zum<br />

Realisierungswettbewerb Erneuerung Fußgängerzone<br />

(Anlage 1 zu Tagesordnungspunkt 4)<br />

kann im Rathaus eingesehen werden.


ealisierungswettbewerb<br />

erneuerung fußgängerzone | memmingen freiraumkonzept<br />

Preisgericht, Freitag, 29.06.2012 in <strong>Memmingen</strong><br />

Protokoll des Preisgerichts<br />

Realisierungswettbewerb<br />

erneuerung fußgängerzone | memmingen<br />

Auslober: <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />

<strong>Niederschrift</strong> über die <strong>Sitzung</strong> des Preisgerichts am 29.06.2012 im Rathaus in <strong>Memmingen</strong>.<br />

Das Preisgericht trat am 29.06.2012 um 10:00 Uhr im <strong>Sitzung</strong>ssaal des Rathauses in<br />

<strong>Memmingen</strong> zusammen. Für den Auslober begrüßt Herr Oberbürgermeister Dr. Ivo<br />

Holzinger die anwesenden Preisrichter.<br />

Die Anwesenheit wird namentlich festgestellt.<br />

Es erschienen:<br />

als Fachpreisrichter<br />

Prof. Heinz Nagler Architekt und <strong>Stadt</strong>planer, Cottbus<br />

Dipl.-Ing. Michael Gebhard Architekt und <strong>Stadt</strong>planer, München<br />

Dipl.-Ing. Wolf D. Auch Landschaftsarchitekt, München<br />

BD Ulrich Wagner <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong>, Baureferat<br />

Sachpreisrichter<br />

OB Dr. Ivo Holzinger Oberbürgermeister <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />

StR. Gerhard Neukamm <strong>Stadt</strong>rat, <strong>Memmingen</strong><br />

StRin. Petra Beer <strong>Stadt</strong>rätin, <strong>Memmingen</strong><br />

stellvertretende Sachpreisrichter<br />

StR. Manfred Bretzel <strong>Stadt</strong>rat, <strong>Memmingen</strong><br />

Sachverständige Berater - ohne Stimmrecht<br />

Dipl.- Ing. Ulrich Noßwitz Verkehrsplaner, Büro Dr. Brenner, Aalen<br />

Dipl.- Ing. Ingo Mnich <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong>, Tiefbauamt<br />

Karl-Heinz Haug Kommunikationsteam Fußgängerzone, <strong>Memmingen</strong><br />

StRin. Mechthild Feldmeier Kommunikationsteam Fußgängerzone, <strong>Memmingen</strong><br />

Alexandra Störl perspektive mm, mm-marketing, <strong>Memmingen</strong><br />

Für die Vorprüfung<br />

Dipl.-Ing. Mathias Rothdach <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong>, <strong>Stadt</strong>planungsamt<br />

Protokollführung:<br />

Silvia Bauhofer <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong>, <strong>Stadt</strong>planungsamt<br />

Protokoll seite 1 von 9


ealisierungswettbewerb<br />

erneuerung fußgängerzone | memmingen freiraumkonzept<br />

Preisgericht, Freitag, 29.06.2012 in <strong>Memmingen</strong><br />

entschuldigt:<br />

Fachpreisrichter<br />

Dipl.- Ing. Burkhard Wegener Landschaftsarchitekt, Köln � Herr Wagner rückt als<br />

Fachpreisrichter nach.<br />

Sachverständige Berater - ohne Stimmrecht<br />

Dipl.- Ing. Thomas Bzowka Regierung von Schwaben, Augsburg<br />

StR. Uli Braun <strong>Stadt</strong>rat, Heimatpfleger, <strong>Memmingen</strong><br />

Herr Burkhard Wegener kann am Preisgericht nicht teilnehmen. Herr Burkhard Wegener<br />

hätte in der Eigenschaft als Fachpreisrichter am Preisgericht teilgenommen. Somit rückt<br />

Herr Ulrich Wagner als Fachpreisrichter nach.<br />

Herr <strong>Stadt</strong>rat und Heimatpfleger Uli Braun und Herr Thomas Bzowka können am<br />

Preisgericht nicht teilnehmen. Herr Uli Braun und Herr Thomas Bzowka hätten in der<br />

Eigenschaft als Sachverständiger Berater –ohne Stimmrecht- am Preisgericht<br />

teilgenommen. Somit sind es noch 5 sachverständige Berater –ohne Stimmrecht-, die das<br />

Preisgericht unterstützen.<br />

Oberbürgermeister Dr. Holzinger bestätigt die Vollzähligkeit des Preisgerichts und leitet die<br />

Wahl des Vorsitzenden.<br />

Auf Vorschlag von Herrn OB Dr. Holzinger wählt das Preisgericht Herrn Prof. Heinz Nagler<br />

einstimmig (ohne eigene Stimme) zum Vorsitzenden.<br />

Herr Prof. Heinz Nagler bedankt sich für das Vertrauen des Preisgerichts, erklärt die<br />

Grundlagen des Wettbewerbsverfahren und wie der weitere Tagesablauf sich darstellt.<br />

Alle zu den <strong>Sitzung</strong>en des Preisgerichts zugelassenen Personen geben die Versicherung<br />

zur vertraulichen Behandlung der Beratung. Sie erklären weiter, dass sie bis zum Tage des<br />

Preisgerichts weder Kenntnis von einzelnen Wettbewerbsarbeiten erhalten, noch mit<br />

Wettbewerbsteilnehmern einen Meinungsaustausch über die Aufgaben gehabt haben.<br />

Der Vorsitzende fordert die Anwesenden auf, bis zur Entscheidung des Preisgerichts alle<br />

Äußerungen über vermutliche Verfasser zu unterlassen. Er versichert dem Auslober, den<br />

Teilnehmern und der Öffentlichkeit die größtmögliche Sorgfalt und Objektivität des<br />

Preisgerichts nach den Grundsätzen der RPW.<br />

Das Preisgericht beginnt seine Beratung mit der Besprechung der Wettbewerbsaufgaben.<br />

Da durch eine ausführliche Beratung der Aufgabe während der Preisrichtervorbesprechung<br />

alle Einzelheiten der Aufgabenstellung bekannt sind, verzichtet das Preisgericht auf eine<br />

detaillierte Besprechung, ebenso wie auf eine neuerliche Begehung des Bereichs, da auch<br />

diese während der Preisrichtervorbesprechung eingehend stattgefunden hat.<br />

Nachfolgend erstattet die Vorprüfung ihren Bericht. Allen Mitgliedern des Preisgerichts<br />

werden die Ergebnisse der Vorprüfung in Form einer Broschüre zur Verfügung gestellt. Es<br />

wird festgestellt, dass von 7 ausgegebenen Arbeiten 7 Arbeiten abgegeben wurden. Alle 7<br />

Planunterlagen wurden fristgerecht zum 18.06.2012 abgegeben. Die Tarnzahlen<br />

1001,1002,1003,1004,1005,1006,1007 wurden willkürlich an die Plansätze vergeben. Die<br />

geforderten Leistungen wurden größtenteils von den Büros eingehalten. Die Vorprüfung ist<br />

der Meinung, dass alle 7 Arbeiten beurteilungsfähig sind.<br />

Nach Diskussion werden einstimmig vom Preisgericht alle 7 Arbeiten zugelassen.<br />

Protokoll seite 2 von 9


ealisierungswettbewerb<br />

erneuerung fußgängerzone | memmingen freiraumkonzept<br />

Preisgericht, Freitag, 29.06.2012 in <strong>Memmingen</strong><br />

In Zusammenhang mit dem Wertungsverfahren beschließt das Preisgericht weiter, nach<br />

Ende des Informationsrundganges im Rahmen einer Diskussion die Beurteilungskriterien zu<br />

benennen, aufgrund derer dann der erste Wertungsrundgang durchgeführt werden kann,<br />

und die als Grundlage für die Prüfkriterienliste sowohl für die Wertungsrundgänge als auch<br />

für die Beurteilung der in der engeren Wahl verbliebenen Arbeiten herangezogen werden<br />

soll.<br />

Das Preisgericht vereinbart, dass diese inhaltlichen Aspekte während des<br />

Informationsrundgangs dargelegt und erläutert werden.<br />

Der Informationsrundgang beginnt um 10:20 Uhr.<br />

Die Vorprüfung erläutert anhand der Grundpläne die besondere städtebauliche Situation, die<br />

Umgebung, die bereits begonnenen und abgeschlossenen Projekte im Bereich der Altstadt<br />

und deren Auswirkung auf die Fußgängerzone und die inhaltlichen Forderungen der<br />

Auslobungsunterlagen an die jeweiligen teilnehmenden Planungsbüros.<br />

Die einzelnen Punkte des Vorprüfberichts, sowie die inhaltlichen Prüfungen werden anhand<br />

der jeweiligen Pläne der Teilnehmer des Wettbewerbs erläutert und eingehend diskutiert.<br />

Der Informationsrundgang endet um 12:05 Uhr.<br />

Nach Abschluss des Informationsrundgangs diskutiert das Preisgericht noch einmal<br />

ausführlich die Wettbewerbsaufgabe, insbesondere die der Auslobung zugrunde gelegten<br />

Anforderungen und Bewertungskriterien sowie die Hauptkriterien; die Interpretation des<br />

<strong>Stadt</strong>raumes, dessen Hierarchisierung, das Material- und Verlegekonzept, sowie das<br />

Entwässerungskonzept.<br />

Um 12:30 Uhr beginnt der erste Bewertungsrundgang. Jede Arbeit wird umfänglich<br />

diskutiert.<br />

Im Rahmen des ersten Rundgangs wird folgende Arbeit, wegen gravierender Mängel,<br />

ausgeschieden:<br />

Tarnzahl Abstimmung (über den Verbleib im Verfahren)<br />

1005 0:7<br />

Der 1. Rundgang endet um 12.45 Uhr.<br />

Somit verbleiben 6 Arbeiten im Verfahren.<br />

Um 12:45 Uhr beginnt der zweite Rundgang. Jede Arbeit wird erneut vertieft diskutiert.<br />

Das Preisgericht wird um 13:00 Uhr für eine Mittagspause unterbrochen.<br />

Um 13:35 Uhr ist die Mittagspause beendet.<br />

Um 13:35 Uhr wird der zweite Rundgang fortgeführt. Jede Arbeit wird erneut vertieft<br />

diskutiert.<br />

Protokoll seite 3 von 9


ealisierungswettbewerb<br />

erneuerung fußgängerzone | memmingen freiraumkonzept<br />

Preisgericht, Freitag, 29.06.2012 in <strong>Memmingen</strong><br />

Im Rahmen des zweiten Rundganges werden folgende Arbeiten, weil sie in wesentlichen<br />

Bereichen nicht überzeugende Lösungen zeigen wie unten aufgelistet ausgeschieden:<br />

Tarnzahl Abstimmung (über den Verbleib im Verfahren)<br />

1001 5:2<br />

1002 1:6<br />

1003 5:2<br />

1004 2:5<br />

1006 1:6<br />

1007 7:0<br />

Somit verbleiben die Arbeiten 1001,1003 und 1007 im Verfahren.<br />

Der zweite Rundgang endet um 15.10 Uhr.<br />

Im Anschluss daran wird das weitere Verfahren besprochen und die Mitglieder des<br />

Preisgerichts in Gruppen eingeteilt um die Formulierung der schriftlichen Beurteilungen<br />

anzufertigen.<br />

Die Beurteilungskriterien:<br />

- Städtebau, Raumbildung<br />

- Material- und Verlegekonzept<br />

- Funktionalität, Gestaltung und Möblierung<br />

- Erschließung<br />

- Wirtschaftlichkeit, Bauabschnittsbildung<br />

- Baurecht, Anforderungen, Vorgaben<br />

- Allgemeine Anforderungen<br />

Um 16.00 Uhr beginnt das Preisgericht, die schriftliche Beurteilung der verbliebenen<br />

Arbeiten vor den Plänen zu verlesen. Sie lautet wie folgt:<br />

Protokoll seite 4 von 9


ealisierungswettbewerb<br />

erneuerung fußgängerzone | memmingen freiraumkonzept<br />

Preisgericht, Freitag, 29.06.2012 in <strong>Memmingen</strong><br />

Arbeit 1001<br />

Der vorliegende Beitrag zeigt einen durchgängigen <strong>Stadt</strong>boden aus einem gesägten<br />

Granitplattenbelag in drei Formaten. Ein Flächenkontinuum welches Marktplatz, Weinmarkt<br />

und Schrannenplatz signifikant im stadträumlichen Kontext verbindet. Auf Grund der<br />

gesägten Oberflächen erfüllt er die Anforderungen an einen gehfreundlichen und<br />

barrierefreien Ausbau. Auf Grund unterschiedlicher Verlegerichtung werden Kramerstraße<br />

und Theaterplatz im <strong>Stadt</strong>raum differenziert erfahrbar. Die Ausstattung reduziert sich auf<br />

eine Bank um die Baumpflanzung im Bereich der Einmündung Furtgasse und einer<br />

langgestrecken „Wasserbank“ mit Baumpflanzung auf dem Theaterplatz. In beiden<br />

Situationen werden die Einbauten und Baumpflanzungen hinsichtlich Lage und Proportion<br />

kritisch hinterfragt. Die vorgeschlagenen Plattenbeläge aus Granit werden sowohl unter<br />

gestalterischen als auch funktionalen Gesichtspunkten positiv bewertet. Über dies erscheint<br />

eine Realisierung im angestrebten Kostenbuget realistisch. Die Anforderungen an die<br />

geforderten Erschließungs- und Rettungswege sind erfüllt. Die Entwässerung wird über<br />

Rinnen in maßgeblich heute schon vorhandenen Positionen dargestellt.<br />

Das vorliegende Entwurfskonzept lässt eine wirtschaftliche Herstellung und Unterhalt<br />

erwarten. Im Besonderen überzeugt die Arbeit durch eine intensive Auseinandersetzung mit<br />

den stadträumlich hohen Anforderungen an die Verlegearten und -richtungen der<br />

vorgeschlagenen Plattenbeläge. Die Arbeit leistet einen wichtigen Beitrag zur<br />

Aufgabenstellung, zeigt aber insbesondere im Bereich <strong>Stadt</strong>mobiliar und in der individuellen<br />

Ausprägung von Teilbereichen deutliche Defizite.<br />

Protokoll seite 5 von 9


ealisierungswettbewerb<br />

erneuerung fußgängerzone | memmingen freiraumkonzept<br />

Preisgericht, Freitag, 29.06.2012 in <strong>Memmingen</strong><br />

Arbeit 1003<br />

Die Verfasser streben eine „elegante“ Lösung für die Fußgängerzone an. Dies gelingt durch<br />

die gewählte einheitliche Materialgröße (Granit, 40x25 cm gesägt) und Verlegeart, wird<br />

jedoch kontrovers diskutiert. Hauptachse und Nebenstraßen werden, mit Ausnahme der<br />

kleinen Gassen, im Wesentlichen gleich behandelt. Dadurch sind alle Bereiche Teil eines<br />

gleichwertigen Konzepts. Die Nutzbarkeit ist lediglich abhängig von der Straßenbreite.<br />

Raumabfolgen sind nicht zusätzlich definiert, mit Ausnahme des Theaterplatzes. Die<br />

Richtungswechsel werden durch den vorgesehenen trapezförmigen Schnitt ermöglicht,<br />

erfordern jedoch sehr hohe Sorgfalt in Planung und Ausführung. Künftige Ausbesserungen<br />

können dadurch aufwändiger werden.<br />

Die abweichende Verlegung des gleichen Materials auf dem Theaterplatz ist vom Gedanken<br />

stimmig und erscheint auch im Übergangsbereich gut gelöst. Der Umbau der Theatertreppe<br />

ist in dieser Form gut vorstellbar und kann dem Leben auf dem Platz dienen.<br />

Die Entwässerung über eine Unterflur-Kastenrinne mit versetzten Schlitzeinläufen ist unter<br />

mehreren Aspekten problematisch: Sicherung der überstehenden Plattenanteile gegen<br />

Kippen, Gefahr des Verschiebens bei Belastung durch Fahrzeuge, insbesondere<br />

Baufahrzeuge bei der abschnittsweisen Herstellung der Fußgängerzone; Reinigung der<br />

Rinne, Reinigungszugänge sind nicht dargestellt. Das Gesamtkonzept ist stark abhängig von<br />

einer sicheren und praktikablen Lösung der Entwässerung.<br />

Grün/Bäume sind sparsam gesetzt, der Baumstandort am Theaterplatz ist treffsicher<br />

gewählt. Er kann gleichermaßen als Sichtbeziehung aus der Schwesterstraße und<br />

Schattenspender für die Außengastronomie dienen, beeinträchtigt jedoch nicht die<br />

Zugangsmöglichkeit des Elsbethenhofs.<br />

Die Standorte für Fahrradständer sind, mit Ausnahme am Marktplatz im Ansatz gut gewählt,<br />

hinsichtlich ihrer Zahl ausbaubedürftig. Aussagen zur Möblierung sind spärlich. Der variable<br />

Sitzwürfel ist ein erwägenswerter Gedanke. Die Beleuchtung mit den vorhandenen<br />

Wandarmleuchten dürfte wenig Diskussion auslösen. Durch die Lichtstele am Theater<br />

erfolgt eine zusätzliche Betonung. Die Arbeit stellt einen guten und interessanten Beitrag<br />

dar, der jedoch unter der Entwässerungsproblematik leidet.<br />

Protokoll seite 6 von 9


ealisierungswettbewerb<br />

erneuerung fußgängerzone | memmingen freiraumkonzept<br />

Preisgericht, Freitag, 29.06.2012 in <strong>Memmingen</strong><br />

Arbeit 1007<br />

Kennzeichen dieser Arbeit ist die konsequente Auffassung des Altstadtgefüges aus<br />

Fußgängerzone + Seitengassen als räumliches Kontinuum. Vorhandene Nutzungsbereiche<br />

im Freiraum werden aufgenommen und auf ein richtiges + raumverträgliches Maß<br />

zurückgeführt. Als besonderes Element wird einzig der Theaterplatz mit einem Teppich aus<br />

Muschelkalk und einem Bankobjekt akzentuiert und das Gelenk Kramerstraße<br />

Schwesterstraße mittels Belagswechsel subtil differenziert.<br />

Ein wichtiges Ziel der Arbeit ist das Freiräumen des <strong>Stadt</strong>raumes von überflüssigen<br />

Ausstattungselementen das mit bestechender Konsequenz umgesetzt wird. Herausragend<br />

ist der Gedanke eines zurückhaltenden aber prägnanten Corporate Identity (CI) für die<br />

Fußgängerzone <strong>Memmingen</strong>. Hierfür werden wenige Ausstattungselemente in einem<br />

gemeinsamen Materialduktus (Messing) vorgeschlagen. Das gewählte Belagsformat mit<br />

relativ kleinen Platten 20/40 + 30/30 in Reihenverlegung erzeugt ein abwechslungsreiches<br />

Flächenbild das der polygonalen und unregelmäßigen Grundrissfigur der Fußgängerzone<br />

gerecht wird. Die Entwässerung mit dezenten Schlitzrinnenelementen ist hier eine richtige<br />

Antwort die sich selbstverständlich in das Belagsbild einfügt . Für die Seitengassen wird eine<br />

feine Differenzierung durch den Wechsel in der Verlegerichtung erzielt. Der gewählte<br />

Randfries mit großformatigen Platten engt teilweise den Belagsquerschnitt optisch ein und<br />

ist in der Umsetzung im Bezug auf hausnahe Einbauten kritisch zu sehen. Anderseits bietet<br />

er einen schönen Rahmen für die vielgestaltigen Gebäude und einen definierten Raum für<br />

Geschäftsauslagen.<br />

Das vorgeschlagene Beleuchtungskonzept mit Überspannungen setzt die Reduzierung der<br />

Ausstattungselemente konsequent fort und sichert zudem eine optimale Ausleuchtung des<br />

<strong>Stadt</strong>raumes. Diese Aussage wird für die Seitengassen + den Theaterplatz leider vermisst.<br />

Fahrräder werden richtig in den Seitengassen angeboten womit eine gute Erreichbarkeit<br />

gesichert wird ohne deren Nutzbarkeit einzuschränken.<br />

Insgesamt stellt die Arbeit, vor allem durch ihre Gedanken zum CI und deren konsequente<br />

Umsetzung, einen äußerst wertvollen Beitrag zur gestellten Aufgabe dar.<br />

Protokoll seite 7 von 9


ealisierungswettbewerb<br />

erneuerung fußgängerzone | memmingen freiraumkonzept<br />

Preisgericht, Freitag, 29.06.2012 in <strong>Memmingen</strong><br />

Nach eingehender Diskussion beschließt das Preisgericht einstimmig folgende Rangfolge:<br />

Tarnzahl 1007<br />

Tarnzahl 1003<br />

Tarnzahl 1001<br />

Die Abstimmung zur Preisverteilung zeigt folgendes Ergebnis:<br />

1. Preis Tarnzahl 1007 7:0 <strong>4.</strong>200,- €<br />

2. Preis Tarnzahl 1003 7:0 2.800,- €<br />

3. Preis Tarnzahl 1001 7:0 1.500,- €<br />

Jedes teilnehmende Büro (7 Büros) hat eine wettbewerbsfähige Arbeit abgeliefert und<br />

bekommt ein Bearbeitungshonorar von 2.400 € (netto).<br />

Es wird folgende Preisgerichtsempfehlung einstimmig beschlossen.<br />

Preisgerichtsempfehlung:<br />

Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober, den Verfassern der mit dem 1. Preis<br />

ausgezeichneten Arbeit auf der Grundlage ihres Wettbewerbsentwurfs und unter<br />

Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, mit der weiteren Bearbeitung zu<br />

beauftragen.<br />

In der weiteren Entwicklung des Projektes ist darauf zu achten, dass ein helles und<br />

freundliches Materials zur Auswahl kommt. Hierfür sollte eine relativ großflächige<br />

Bemusterung durchgeführt werden. Sofern in der weiteren Bearbeitung umfangreichere<br />

Möblierung gewünscht wird, sollte diese zwingend aus dem Gestaltungskatalog der<br />

Verfasser heraus erfolgen.<br />

Das Fahrradkonzeptes der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> ist in Abstimmung mit dem prämierten Entwurf<br />

dringend weiterzuentwickeln.<br />

Um 16.45 Uhr werden die Umschläge der Verfassererklärungen geöffnet. Der Vorsitzende<br />

überzeugt sich von deren Unversehrtheit, Tarnzahl und Name der Verfasser, sowie deren<br />

Mitarbeiter werden verlesen und zu Protokoll gebracht.<br />

Abschließend dankt der Vorsitzende allen Mitwirkenden am Preisgericht und seiner<br />

Vorbereitung, insbesondere den Damen und Herren der Vorprüfung und des Protokolls, für<br />

ihre intensive Arbeit und erteilt unter Zustimmung des Preisgerichts Entlastung. Der<br />

Vorsitzende erklärt die Preisgerichtssitzung für geschlossen.<br />

Protokoll seite 8 von 9


ealisierungswettbewerb<br />

erneuerung fußgängerzone | memmingen freiraumkonzept<br />

Preisgericht, Freitag, 29.06.2012 in <strong>Memmingen</strong><br />

Herr Oberbürgermeister Dr. Ivo Holzinger bedankt sich ausdrücklich bei allen Anwesenden<br />

Für die geleistete Arbeit und das erarbeitete gute Ergebnis.<br />

Er bringt zum Ausdruck, dass das Projekt zügig umgesetzt werden soll.<br />

Die Jurysitzung endet um 17.00 Uhr.<br />

Protokoll-Ende<br />

<strong>Memmingen</strong>, den 29.06.2012<br />

Silvia Bauhofer<br />

Korrektur gelesen<br />

<strong>Memmingen</strong>, den 29.06.2012<br />

Prof. Heinz Nagler<br />

Protokoll seite 9 von 9


Wettbewerb Erneuerung_Fußgängerzone | <strong>Memmingen</strong> Teilnehmerliste<br />

1001 Architekturbüro Franz Arnold<br />

Dipl.-Ing. Architekt BDA Franz Arnold<br />

Hirschgasse 5<br />

87700 <strong>Memmingen</strong><br />

Tel.: 08331/80234<br />

Mitarbeit:<br />

Elke Bruscha, Dipl.-Ing. Architektur<br />

Fachplaner:<br />

Christian Hoerl, Ruderatshofen (Brunnen Theaterplatz)<br />

Hilfskräfte:<br />

Cand. Arch. Maria Bichtele, München (Perspektive)<br />

1002 heilergeiger architekten und stadtplaner<br />

Architekt Dr. Jörg Heiler<br />

Architekt Peter Geiger<br />

Fürstenstraße 42<br />

87439 Kempten<br />

Tel.: 0831/9607050<br />

Latz + Partner Landschaftsarchitekten / <strong>Stadt</strong>planer<br />

Landschaftsarchitekt, <strong>Stadt</strong>planer, Dipl.- Ing. Tilman Latz<br />

Ampertshausen 6<br />

85402 Kranzberg<br />

Tel.: 08166/6785<br />

Mitarbeit:<br />

Miriam Hirn (heilergeiger)<br />

Michael Stegmeier (Latz + Partner)<br />

1003 Lanschaftsarchitekt Prof. Ludwig Schegk, Dipl.-Ing.<br />

Architekt, Siegfried Ost, Dipl.-Ing.<br />

Lindentorstraße 3<br />

87700 <strong>Memmingen</strong><br />

Tel.: 08331/82689<br />

Mitarbeit:<br />

Stephan Gentz, Dipl.-Ing. (FH)<br />

Alexandra Haupt, Dipl.-Ing. (FH)<br />

1004 03 Architekten<br />

Architekt Andreas Garkisch<br />

Architektin Karin Schmid<br />

Dipl.- Ing. Michael Wimmer<br />

Hermann Lingg Straße 10<br />

80336 München<br />

Tel.: 089/54034840<br />

Aufermann Landschaftsarchitekur<br />

Dipl.- Ing. Katja Aufermann<br />

Planegger Straße 114<br />

81241 München<br />

Tel.: 089/44769967<br />

Mitarbeit:<br />

Verena Schmaus<br />

Milan Chakrabarti<br />

Lukas Eibl<br />

Hilfskräfte:<br />

Lucia Christòbal Marin<br />

1005 SoHo Architekten<br />

Dipl.- Ing. Alexander Nägele<br />

Fuggergasse 1<br />

87700 <strong>Memmingen</strong><br />

Tel.: 08331/9614355<br />

Jasarevic Architekten<br />

Architket, Dipl.- Ing. Alen Jasarevic<br />

Willi-Erlbeck-Ring 8<br />

86415 Mering<br />

Tel.: 08233/7353644<br />

3. Preis<br />

2. Rundgang<br />

2. Preis<br />

2. Rundgang<br />

1. Rundgang


Emminger & Nagies Landschaftsarchitekten<br />

Philippine-Welser-Straße 17<br />

86150 Augsburg<br />

Tel.: 0821/3198701<br />

1006 lohrer.hochrein landschaftsarchitekten bdla<br />

Dipl.- Ing. Axel Lohrer<br />

Dipl.- Ing. Ursula Hochrein<br />

Bauerstraße 8<br />

80796 München<br />

Tel.: 089/2877910<br />

Mitarbeit:<br />

Till Kwiotek<br />

1007 terra.nova Landschaftsarchitektur<br />

Dipl.- Ing. Peter Wich<br />

Freibadstraße 15 Rgb.<br />

81543 München<br />

Tel.: 089/62489242<br />

Mitarbeit:<br />

Carola Stürzer, Dipl.-Ing.-Landschaftsarchitektur<br />

Christina Schubert, Dipl.-Ing.-Landschaftsarchitektur<br />

Yvonne Baur, B.eng. Landschaftsarchitektur<br />

Julia Leberle, cand. B.eng. Landschaftsarchitektur<br />

2. Rundgang<br />

1. Preis


5. Bebauungsplan S21 „Nördlich des Aumühlwegs“; erneute Abwägung und Satzungsbeschluss<br />

Beschluss Nr. 23<br />

Bereits am 06.02.12 (Vorberatung im II. Senat am 30.01.12) hat das <strong>Plenum</strong> des <strong>Stadt</strong>rats, nach Information<br />

über die eingegangenen Anregungen und Abwägung der unterschiedlichen Belange, Satzungsbeschluss<br />

für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan S21 „Nördlich des Aumühlwegs“ gefasst.<br />

Im Zusammenhang mit der Stellungnahme der Regierung von Schwaben war damals darauf<br />

hingewiesen worden, dass noch unterschiedliche Auffassungen bezüglich der Entwicklung aus dem<br />

Flächennutzungsplan bestanden. Dies konnte inzwischen insoweit ausgeräumt werden, als die Regierung<br />

von Schwaben die erfolgte, bewusste Auseinandersetzung mit dem Thema sowie die in Angriff<br />

genommene Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes insbesondere auch für den Memminger<br />

Norden, für ausreichend erachtet, dass der Bebauungsplan dem Entwicklungsgebot des §8 Abs. 2<br />

BauGB gerecht wird.<br />

In diesem Zusammenhang hat die Regierung von Schwaben jedoch auf einen Mangel im Abwägungsvorgang<br />

hingewiesen, der eine erneute Behandlung unter Einbeziehung dieses Punktes und<br />

eine erneute Beschlussfassung erforderlich macht:<br />

Vom Vorhabenträger war eine schalltechnische Untersuchung bezüglich der Lärmimmissionen von<br />

der Egelseer Straße (St 2013) her in Auftrag gegeben worden. Diese schalltechnische Untersuchung<br />

vom 26.09.2011 wurde durch die Fa. bekon Lärmschutz & Akustik GmbH aus Augsburg erstellt. Danach<br />

werden die Orientierungswerte der DIN 18005 von 55 dB(A) tagsüber und 45 dB(A) nachts<br />

an den Immissionspunkten IP 01 bis IP 05 und IP 09 überschritten. Die Überschreitungen betragen<br />

tagsüber an den Südwestfassaden zwischen 5 und 7 dB(A) und an den Nordwest- und Südostfassaden<br />

zwischen 1 und 4 dB(A). Während der Nachtzeit beträgt an diesen Immissionspunkten die Überschreitung<br />

des Orientierungswertes an den Südwestfassaden zwischen 4 und 8 dB(A), an den Südost-<br />

und Nordwestfassaden beträgt die Überschreitung zwischen 3 und 6 dB(A). Nach dem vorliegenden<br />

Gutachten wird an den Südwestfassaden der Immissionspunkte IP 1 bis IP 4 ausschließlich in<br />

den Obergeschossen der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV von 59 dB(A) tagsüber um 2 bzw.<br />

3 dB(A) überschritten. Während der Nachtzeit wird der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV von 49<br />

dB(A) jeweils in den Obergeschossen der Südwestfassaden um 4 bzw. 5 dB(A) überschritten, an zwei<br />

weiteren Fassaden beträgt die Überschreitung des Immissionsgrenzwertes nachts 1 bzw. 2 dB(A).<br />

Vom Gutachter wurden Vorschläge für passive Schallschutzmaßnahmen zum Ausgleich dieser Überschreitungen<br />

dargelegt. Die Ergebnisse und Empfehlungen dieser Untersuchung haben - in Form von<br />

Festsetzungen zum passiven Lärmschutz in einem Teilbereich entlang der Egelseer Straße - Eingang<br />

in den Bebauungsplan und die Begründung gefunden. Allerdings hat sich die schalltechnische Untersuchung<br />

auf diese Anforderungen des passiven Lärmschutzes beschränkt, nicht aber die Möglichkeit<br />

eines aktiven Lärmschutzes, z. B. durch Lärmschutzwand oder -wall untersucht. Ganz generell wäre<br />

der aktive Lärmschutz eine zu bevorzugende Variante.<br />

Damit hatte der <strong>Stadt</strong>rat seinerzeit keine Möglichkeit, sachgerecht zwischen den beiden grundsätzlichen<br />

Möglichkeiten zur Bewältigung der Lärmimmissionen abzuwägen; dies ist nun nachzuholen.<br />

Abwägung:<br />

Ein Lärmschutzwall oder eine Lärmschutzwand stünde an der Südseite der von den Verkehrsgeräuschen<br />

betroffenen Grundstücke und verursacht neben der Schallpegelreduzierung auch eine erhebliche<br />

Schattenwirkung. Die erforderliche Wandhöhe müsste im Bereich von ca. 5 m liegen.<br />

Aus stadtplanerischer Sicht würde sich eine Lärmschutzwand (oder auch ein Wall) in der erforderlichen<br />

Höhe am künftigen westlichen Ortseingang von Steinheim gestalterisch eher problematisch und<br />

- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom <strong>02.07.2012</strong> -


zumindest nicht vorteilhaft darstellen. Ebenso wäre er von Nachteil für die Nutzbarkeit der Grundstücke.<br />

Daher kann die in der schalltechnischen Untersuchung unzulässigerweise getroffene Vorentscheidung<br />

planerisch mitgetragen und unterstützt werden.<br />

Auch sind die festgesetzten passiven Schallschutzmaßnahmen geeignet, gesunde Wohnverhältnisse<br />

zu ermöglichen, auch wenn dies gewisse hinnehmbare Einschränkungen für die künftigen Bewohner<br />

darstellen mag. Es soll den künftigen Grundstückseigentümern, bei denen die Orientierungswerte<br />

oder der Immissionsgrenzwert überschritten werden, ermöglicht werden, den Lärmschutz auch ihren<br />

Bedürfnissen entsprechend herzustellen. So können an der Grundstückssüdseite aktive Schallschutzeinrichtungen<br />

wie hinterlüftete Glasfassaden, vorgelagerte Wintergärten oder verglaste Loggien nach<br />

eigener Planungsabsicht errichtet, oder andernfalls passive Schallschutzeinrichtungen entsprechend<br />

den Festsetzungen eingebaut werden<br />

Deshalb wird empfohlen, die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen zum Lärmschutz auch in<br />

der Abwägung mit dem grundsätzlich möglichen aktiven Lärmschutz zu bestätigen und erneut Satzungsbeschluss<br />

für den Bebauungsplan S21 „Nördlich des Aumühlwegs“ zu fassen<br />

Um eine sachgerechte Abwägung insgesamt zu ermöglichen, ist im Folgenden der Text der Vorlage<br />

vom 06.02.12 wiedergegeben, die Anlagen 1 und 2 sind nochmals beigefügt.<br />

„Der überarbeitete, vorhabenbezogene Bebauungsplan S21 „Nördlich des Aumühlwegs“ wurde in der<br />

Zeit vom 21.11. – 23.12.2011 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt, gleichzeitig fand die Beteiligung<br />

der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.<br />

Seitens der Öffentlichkeit sind im Rahmen der Auslegung keine Anregungen eingegangen. Auf die<br />

Behandlung der zahlreichen Anregungen zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung im II. Senat am 05.11.11<br />

im Rahmen der Billigung wird hingewiesen; im Folgenden eine Zusammenfassung als Abwägungsgrundlage:<br />

Bei den Anregungen aus der Öffentlichkeit handelte es sich weit überwiegend um die Thematik der<br />

Verkehrserschließung über Egelseer Straße / Aumühlweg; hier wird eine Verschlechterung der Situation<br />

für die Anwohner des Aumühlwegs gesehen. Hierzu muss jedoch darauf hingewiesen werden,<br />

dass bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan S19 „Aumühlweg Süd“ die neue Einmündung des<br />

Aumühlwegs in die Egelseer Straße (in Abstimmung mit dem Straßenbauamt) festgesetzt worden ist,<br />

und ebenso die voraussichtliche Erschließung eines möglichen Wohngebiets nördlich des Aumühlwegs<br />

zur Information dargestellt wurde. Weitere Anregungen bezogen sich auf die Anbindung des<br />

Aumühlwegs an die Egelseer Straße, die Möglichkeit einer Querungshilfe sowie einen möglichen<br />

Fußweg zur Bushaltestelle (die beiden letzten Punkte außerhalb der Geltungsbereichs). Diese Anregungen<br />

waren Grund für eine kleine Überarbeitung der Planung, die dem II. Senat am 15.11.11 vorgestellt<br />

wurde und dann Gegenstand der Auslegung war.<br />

Die nun eingegangenen Anregungen seitens der Behörden, sowie die Behandlungsvorschläge, sind in<br />

der Anlage zusammengefasst. Zu Nr. 1 dieser Zusammenfassung, Stellungnahme der Regierung von<br />

Schwaben, sind jedoch noch ergänzende Anmerkungen erforderlich, die sich aus der direkten Kontaktaufnahme<br />

ergeben haben:<br />

Die Verwaltung war und ist der Auffassung, dass das Baugebiet als aus dem Flächennutzungsplan<br />

abgeleitet betrachtet werden kann, obwohl seine Fläche deutlich größer ist, als im FNP dargestellt.<br />

Diese Auffassung rührt daher, dass die nordwestlich verlaufende Starkstromleitung die eigentlich logische<br />

und abschließende Begrenzung der Bebauung in Steinheim darstellt. Die bewusste Entscheidung,<br />

bis an diese Begrenzung zu planen, wurde als ausreichende Auseinandersetzung mit dem Entwicklungsgebot<br />

des § 8 Abs. 2 BauGB gesehen. Zwar bezweifelt die Regierung von Schwaben aus<br />

städtebaulicher Sicht nicht den Sinn dieser Abgrenzung, sie vertritt jedoch die formalrechtliche Auffassung,<br />

dass alleine schon wegen der Größe der zusätzlichen Fläche eine Änderung des Flächennut<br />

- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom <strong>02.07.2012</strong> -


zungsplanes erforderlich ist. Es wird daher – vorbehaltlich weiterer Gespräche mit der Regierung von<br />

Schwaben – voraussichtlich erforderlich, auch den Flächennutzungsplan für diesen Bereich zu ändern.<br />

Dies kann nach § 8 Abs. 3 u. 4 BauGB noch erfolgen, ohne das weitere Bebauungsplan-<br />

Verfahren entscheidend zu beeinträchtigen. Ein solcher „vorzeitiger“ Bebauungsplan ist möglich, wenn<br />

er der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung nicht entgegen steht (im bisherigen Verfahren wurde<br />

dies so gesehen) und dringende Gründe es erfordern. Die dringenden Gründe sind hier in der<br />

Wohnraumversorgung zu sehen, was durch die bereits jetzt sehr starke Nachfrage nach den Bauplätzen<br />

im Gebiet belegt wird.<br />

Die vorgeschlagenen Behandlung der übrigen Anregungen wird als sachgerecht gesehen. Auch unter<br />

nochmaligem Abwägen der Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, die am 05.10.11 bereits<br />

intensiv diskutiert und in der Überarbeitung teils berücksichtigt wurden, kann dem <strong>Stadt</strong>rat daher<br />

empfohlen werden, Satzungsbeschluss für diesen Bebauungsplan zu fassen.<br />

Die Vorberatung soll im II. Senat am 30.01.12 erfolgen.“ [Empfehlungsbeschluss ist erfolgt]<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt:<br />

1. Die Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, der Auslegung und der Beteiligung<br />

Träger öffentlicher Belange werden, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, behandelt.<br />

2. Für den Bebauungsplan S21 „Nördlich des Aumühlwegs" wird unter Abwägung der unterschiedlichen<br />

Belange nachfolgender Satzungsbeschluss gefasst:<br />

Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom<br />

22.07.2011 (BGBl I S. 1509), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. l S. 132), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes<br />

vom 22.0<strong>4.</strong>1993 (BGBl I S. 466), und der Bayer. Bauordnung (BayBO) in der Fassung<br />

der Bekanntmachung vom 1<strong>4.</strong>08.2007 (GVBl S. 588), zuletzt geändert durch § 36 des Gesetzes<br />

vom 20.12.2011 (GVBl S. 689), wird der vorliegende Bebauungsplan S21 „Nördlich<br />

des Aumühlwegs", bestehend aus Planzeichnung und Textteil jeweils vom 08.11.2011, als<br />

Satzung beschlossen.<br />

3. Die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 08.11.2011 wird übernommen.<br />

<strong>4.</strong> Der Vorhabenträger wird aufgefordert, in der ersten Reihe entlang der Egelseer Straße im<br />

Rahmen der Erschließung einen zusätzlichen aktiven Schallschutz im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen vorzusehen.<br />

Stimmverhältnis: 20 ja / 16 nein<br />

- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom <strong>02.07.2012</strong> -


6. Breitbandausbau mit Allgäu DSL; Sachstandbericht<br />

Beschluss Nr. -/-<br />

Oberbürgermeister Dr. Holzinger stellt aufgrund der fortgeschrittenen Zeit den Antrag, die Behandlung<br />

dieses Tagesordnungspunktes 6 bis zur nächsten <strong>Sitzung</strong> des <strong>Stadt</strong>rates zu vertagen. Die Mitglieder<br />

des <strong>Stadt</strong>rates sind hiermit einverstanden.<br />

Sonstiges<br />

Ein <strong>Stadt</strong>rat moniert die Behandlung von drei noch offenen <strong>Stadt</strong>ratsanträge der ödp-Fraktion (Anträge<br />

Nr. 19/2011, Nr. 14/2012 und Nr. 15/2012). Anträge sind innerhalb von drei Monaten zu behandeln,<br />

dies sei bislang nicht erfolgt.<br />

Oberbürgermeister Dr. Holzinger bittet den <strong>Stadt</strong>rat, sich diesbezüglich mit dem Hauptamtsleiter in<br />

Verbindung zu setzen.<br />

Oberbürgermeister Dr. Holzinger schließt die <strong>Sitzung</strong> um 18:35 Uhr.


Zur Bestätigung:<br />

<strong>Memmingen</strong>, 10. Juli 2012<br />

<strong>Stadt</strong>rat<br />

Dr. Ivo Holzinger Angelika Zimmermann<br />

Oberbürgermeister Protokollführerin<br />

Vorsitzender<br />

- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom <strong>02.07.2012</strong> -

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